INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz
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P R E S S E I N F O R M A T I O N<br />
Zapf Creation AG weist Testurteile der Zeitschrift<br />
ÖKO-TEST zurück<br />
• Sämtliche Zapf-Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen<br />
für sicheres Spielzeug und enthalten ausschließlich zugelassene<br />
Materialien und Inhaltsstoffe<br />
Rödental, 27. November 2007 – Die Zapf Creation AG, Europas führender<br />
Hersteller von Spiel- und Funktionspuppen, weist zwei aktuelle Testurteile der<br />
Zeitschrift ÖKO-TEST zurück. In der Ausgabe 12/2007 hat ÖKO-TEST 15<br />
Spielzeugpuppen untersucht, darunter die Zapf Creation-Produkte BABY born ®<br />
und My first Baby Annabell ® . Das Magazin bewertet diese beiden Produkte mit der<br />
Testnote „ungenügend“. Aus Sicht der Zapf Creation sind diese Bewertungen nicht<br />
haltbar und führen zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher.<br />
Testurteile auf Basis willkürlicher Kriterien<br />
So steht die Weichmacher-Bewertung von ÖKO-TEST für BABY born ® und My<br />
first Baby Annabell ®<br />
im Widerspruch zu den gültigen Richtlinien in der<br />
Europäischen Union und in Deutschland. Weichmacher sind Grundbestandteile<br />
für die Herstellung von Spielzeug aus Weich-PVC. Als Markenhersteller, für<br />
den die Sicherheit und die Qualität der Produkte oberste Priorität besitzt,<br />
verwendet Zapf Creation den phthalatfreien Weichmacher DINCH, der vom<br />
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sogar für die Herstellung von<br />
Lebensmittelbedarfsgegenständen empfohlen und durch die European Food<br />
Safety Authority (EFSA) für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln<br />
zugelassen wurde. Bei ÖKO-TEST führt die Verwendung von DINCH jedoch zu<br />
einer Abwertung unserer Produkte um zwei Stufen. Dieses Urteil ist aus Sicht<br />
der Zapf Creation in keiner Weise nachvollziehbar.<br />
Für den im Test beanstandeten Stoff Nonylphenol gibt es keine gesetzlichen<br />
Grenzwerte. Zudem ist der angegebene Gesamtgehalt an Nonylphenol im<br />
Kunststoffmaterial nicht aussagekräftig, da der Stoff für eine toxikologische<br />
Wirksamkeit in löslicher Form verfügbar sein müsste, um vom Körper<br />
aufgenommen zu werden. Im Kunststoffmaterial von Puppen ist das<br />
Nonylphenol jedoch fest eingebunden. Beide Puppen enthalten Spuren von<br />
Dibutylzinn. Für zinnorganische Verbindungen bestehen jedoch weder<br />
gesetzliche Verbote noch gesetzlich geregelte Grenzwerte.<br />
Gleiches gilt für die bei BABY born ® und My first Baby Annabell ®<br />
beanstandeten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe. Für diese<br />
Stoffe existiert kein gesetzlicher Grenzwert.<br />
Die bei My first Baby Annabell ® ermittelten ÖKO-TEST-Messwerte für Antimon<br />
liegen weit unterhalb des zulässigen gesetzlichen Grenzwerts.<br />
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