13.11.2012 Aufrufe

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

P R E S S E I N F O R M A T I O N<br />

Zapf Creation AG weist Testurteile der Zeitschrift<br />

ÖKO-TEST zurück<br />

• Sämtliche Zapf-Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen<br />

für sicheres Spielzeug und enthalten ausschließlich zugelassene<br />

Materialien und Inhaltsstoffe<br />

Rödental, 27. November 2007 – Die Zapf Creation AG, Europas führender<br />

Hersteller von Spiel- und Funktionspuppen, weist zwei aktuelle Testurteile der<br />

Zeitschrift ÖKO-TEST zurück. In der Ausgabe 12/2007 hat ÖKO-TEST 15<br />

Spielzeugpuppen untersucht, darunter die Zapf Creation-Produkte BABY born ®<br />

und My first Baby Annabell ® . Das Magazin bewertet diese beiden Produkte mit der<br />

Testnote „ungenügend“. Aus Sicht der Zapf Creation sind diese Bewertungen nicht<br />

haltbar und führen zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher.<br />

Testurteile auf Basis willkürlicher Kriterien<br />

So steht die Weichmacher-Bewertung von ÖKO-TEST für BABY born ® und My<br />

first Baby Annabell ®<br />

im Widerspruch zu den gültigen Richtlinien in der<br />

Europäischen Union und in Deutschland. Weichmacher sind Grundbestandteile<br />

für die Herstellung von Spielzeug aus Weich-PVC. Als Markenhersteller, für<br />

den die Sicherheit und die Qualität der Produkte oberste Priorität besitzt,<br />

verwendet Zapf Creation den phthalatfreien Weichmacher DINCH, der vom<br />

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sogar für die Herstellung von<br />

Lebensmittelbedarfsgegenständen empfohlen und durch die European Food<br />

Safety Authority (EFSA) für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln<br />

zugelassen wurde. Bei ÖKO-TEST führt die Verwendung von DINCH jedoch zu<br />

einer Abwertung unserer Produkte um zwei Stufen. Dieses Urteil ist aus Sicht<br />

der Zapf Creation in keiner Weise nachvollziehbar.<br />

Für den im Test beanstandeten Stoff Nonylphenol gibt es keine gesetzlichen<br />

Grenzwerte. Zudem ist der angegebene Gesamtgehalt an Nonylphenol im<br />

Kunststoffmaterial nicht aussagekräftig, da der Stoff für eine toxikologische<br />

Wirksamkeit in löslicher Form verfügbar sein müsste, um vom Körper<br />

aufgenommen zu werden. Im Kunststoffmaterial von Puppen ist das<br />

Nonylphenol jedoch fest eingebunden. Beide Puppen enthalten Spuren von<br />

Dibutylzinn. Für zinnorganische Verbindungen bestehen jedoch weder<br />

gesetzliche Verbote noch gesetzlich geregelte Grenzwerte.<br />

Gleiches gilt für die bei BABY born ® und My first Baby Annabell ®<br />

beanstandeten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe. Für diese<br />

Stoffe existiert kein gesetzlicher Grenzwert.<br />

Die bei My first Baby Annabell ® ermittelten ÖKO-TEST-Messwerte für Antimon<br />

liegen weit unterhalb des zulässigen gesetzlichen Grenzwerts.<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!