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Antrag an Gemeindeversammlung - Gemeinde Wila

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<strong>Antrag</strong> <strong>an</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> vom 17. September 2013; - 10 -<br />

Genehmigung der neuen Statuten des Zweckverb<strong>an</strong>des Pflege- und Betreuung Mittleres Tösstal<br />

beschliessen, dass die Verb<strong>an</strong>dsgemeinden den verbleibenden Aufw<strong>an</strong>düberschuss<br />

nach Massgabe der Einwohnerzahlen zu decken haben.<br />

Art. 54<br />

Der Verb<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n aufgelöst werden, sofern mindestens drei der vier Verb<strong>an</strong>dsgemeinden<br />

einem solchen Vorgehen zustimmen.<br />

Art. 56<br />

Verb<strong>an</strong>dsgemeinden können unter Beachtung einer dreijährigen Austrittsfrist auf Ende<br />

eines Kalenderjahres austreten. Dabei werden bereits eingeg<strong>an</strong>gene Verpflichtungen<br />

nicht berührt. Das Beteiligungsrecht der <strong>Gemeinde</strong> w<strong>an</strong>delt sich zum Zeitpunkt des<br />

Austrittes in ein Darlehen um. Dieses ist unverzinslich und spätestens innert 20 Jahren<br />

seit dem Austritt zurückzubezahlen.<br />

Art. 58<br />

Die Verb<strong>an</strong>dsgemeinden haften subsidiär 1 für die Verbindlichkeiten des Zweckverb<strong>an</strong>des,<br />

wobei sich der Haftungs<strong>an</strong>teil nach der Einwohnerzahl richtet.<br />

1<br />

Art. 61<br />

(subsidiär = nachr<strong>an</strong>gig; die <strong>Gemeinde</strong>n müssen die Haftung übernehmen, sofern der Zweckverb<strong>an</strong>d diese nicht oder nicht<br />

vollständig übernehmen k<strong>an</strong>n)<br />

Die Verb<strong>an</strong>dsgemeinden statten den Zweckverb<strong>an</strong>d auf den 1. J<strong>an</strong>uar 2014 mit einem<br />

Dotationskapital aus. Unter Dotationskapital versteht m<strong>an</strong> das Grundkapital, das ein<br />

K<strong>an</strong>ton oder eine <strong>Gemeinde</strong> einem Unternehmen der öffentlichen H<strong>an</strong>d zur Verfügung<br />

stellt. Dieses ist erforderlich, damit der Betrieb überhaupt aufgenommen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Das Dotationskapital setzt sich zusammen aus dem Restbuchwert der von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

bis am 31. Dezember 2013 <strong>an</strong> den Zweckverb<strong>an</strong>d geleisteten Investitionsbeiträgen<br />

und von <strong>an</strong>deren Einlagen im Umf<strong>an</strong>g der Schlussbil<strong>an</strong>z 2013.

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