1. Allgemeine Begriffe - Fulda
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Begriffsdefinitionen<br />
Unter Luftdruck wird der Reifenfülldruck verstanden, der als Überdruck angegeben und in bar gemessen<br />
wird. Das bar entspricht etwa der seitherigen Maßeinheit atü bzw. kg/cm 2 .<br />
Der Luftdruck ist am kalten Reifen zu messen. Luftdruckanstieg als Folge der Reifenerwärmung<br />
während der Fahrt ist normal. Bei Zwillingsreifen gilt die Luftdruckangabe für beide Reifen gleichermaßen.<br />
Die Reifenabmessungen (in mm) gelten für den aufgepumpten und unbelasteten Reifen auf der<br />
Meßfelge. Sie entsprechen den genormten bzw. den zur Norm vorgeschlagenen Abmessungen. Der<br />
neue Reifen muß vor dem Messen mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur unter dem Meßluftdruck<br />
verbleiben.<br />
Die „Querschnittsbreite“ ist ein Konstruktionsmaß<br />
und gilt für die glatte Seitenwand des Reifens;<br />
die „Betriebsbreite" schließt Beschriftung,<br />
Scheuerrippe und Wachstum ein.<br />
Der „Außendurchmesser“ ist der größte<br />
Durchmesser in der Mitte der Lauffläche.<br />
Die zulässige Tragfähigkeit eines Reifens ist durch die Tragfähigkeitskennzahl bestimmt (vergleiche<br />
Reifenkennzeichnung Seite 11).<br />
Die Tragfähigkeitsangaben (in kg – Gewicht im Sinne einer Masse) zeigen die zulässige Reifenauslastung<br />
bei unterschiedlichen Luftdrücken. Die gegenseitige Zuordnung von Luftdruck und<br />
Tragfähigkeit ist dabei so gewählt, daß sich jeweils der optimale Wert der Reifeneinfederung ergibt.<br />
Die Maximalwerte der Belastung dürfen jedoch auch bei weiterer Erhöhung des Luftdruckes nicht<br />
überschritten werden.<br />
Der Statische Halbmesser (in mm) wird aus dem Halbmesser des unbelasteten Reifens und der<br />
Einfederung bei Belastung errechnet. Er ist definiert als Abstand der Radmitte zur Standebene bei<br />
stillstehendem Fahrzeug, wobei der Reifen auf der Meßfelge montiert und entsprechend der in der<br />
Norm festgelegten Tragfähigkeit bei zugeordnetem Luftdruck ausgelastet ist.<br />
Der Abrollumfang (in mm) ist die zurückgelegte Wegstrecke je Umdrehung des Rades. Geprüft wird<br />
der Reifen nach der Norm, mit zugeordneter Felge, Tragfähigkeit und Luftdruck.<br />
Die Höchstgeschwindigkeit ist die maximal zulässigste Geschwindigkeit.<br />
Bei Nutzfahrzeugen wird die Referenzgeschwindigkeit angegeben, die bei Reifen mit Zusatzkennung<br />
unterschiedlich ist. Die Nenntragfähigkeit (100%) ist der Referenzgeschwindigkeit des Reifens<br />
zugeordnet.