„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben
„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben
„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4<br />
Amtlicher Teil<br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> Seehausen <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009<br />
Auf Grund des § 94 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 in der derzeit gültigen Fassung,<br />
hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Seehausen in seiner Sitzung am 27. April 2009 folgende Haushaltssatzung <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009<br />
beschlossen:<br />
Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009 wird<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in der Einnahme auf 2.659.400 EUR<br />
in der Ausgabe auf 2.659.400 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in der Einnahme auf 1.124.300 EUR<br />
in der Ausgabe auf 1.124.300 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§2<br />
Kredite <strong>für</strong> Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer<strong>den</strong> nicht veranschlagt.<br />
§3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 610.000 EUR festgesetzt.<br />
§4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.<br />
§5<br />
Steuersätze (Hebesätze) <strong>für</strong> die Realsteuern wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuern<br />
a) <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.<br />
b) <strong>für</strong> Grundstücke (Grundsteuer B) 369 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
Seehausen, <strong>den</strong> 27. April 2009<br />
Eckhard Jockisch Siegel<br />
Bürgermeister<br />
Finanz- und Investitionsplan der <strong>Stadt</strong> Seehausen <strong>für</strong> die Jahre 2008 bis 2012<br />
§1<br />
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Sachsen - Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA 1993, S. 568 ) in<br />
der zurzeit gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Seehausen in der Sitzung am 27. April 2009<br />
1. <strong>den</strong> Investitionsplan <strong>für</strong> die Jahre 2008 bis 2012 als Richtlinie <strong>für</strong><br />
die Investitionsplanung zur Kenntnis genommen.<br />
Der Investitionsplan wird mit folgen<strong>den</strong> Gesamtsummen festgesetzt:<br />
Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag<br />
EUR EUR EUR<br />
2008 580.800 659.300 78.500<br />
2009 1.124.300 1.124.300 0<br />
2010 357.200 357.200 0<br />
2011 431.800 431.800 0<br />
2012 427.800 427.800 0