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„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben

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4<br />

Amtlicher Teil<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> Seehausen <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009<br />

Auf Grund des § 94 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 in der derzeit gültigen Fassung,<br />

hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Seehausen in seiner Sitzung am 27. April 2009 folgende Haushaltssatzung <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009<br />

beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009 wird<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in der Einnahme auf 2.659.400 EUR<br />

in der Ausgabe auf 2.659.400 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 1.124.300 EUR<br />

in der Ausgabe auf 1.124.300 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§2<br />

Kredite <strong>für</strong> Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer<strong>den</strong> nicht veranschlagt.<br />

§3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 610.000 EUR festgesetzt.<br />

§4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.<br />

§5<br />

Steuersätze (Hebesätze) <strong>für</strong> die Realsteuern wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

a) <strong>für</strong> land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.<br />

b) <strong>für</strong> Grundstücke (Grundsteuer B) 369 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

Seehausen, <strong>den</strong> 27. April 2009<br />

Eckhard Jockisch Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Finanz- und Investitionsplan der <strong>Stadt</strong> Seehausen <strong>für</strong> die Jahre 2008 bis 2012<br />

§1<br />

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> das Land Sachsen - Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA 1993, S. 568 ) in<br />

der zurzeit gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Seehausen in der Sitzung am 27. April 2009<br />

1. <strong>den</strong> Investitionsplan <strong>für</strong> die Jahre 2008 bis 2012 als Richtlinie <strong>für</strong><br />

die Investitionsplanung zur Kenntnis genommen.<br />

Der Investitionsplan wird mit folgen<strong>den</strong> Gesamtsummen festgesetzt:<br />

Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag<br />

EUR EUR EUR<br />

2008 580.800 659.300 78.500<br />

2009 1.124.300 1.124.300 0<br />

2010 357.200 357.200 0<br />

2011 431.800 431.800 0<br />

2012 427.800 427.800 0

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