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„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben

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Information der Gemeinde Hohendodeleben<br />

über <strong>den</strong> Ausbau – Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung –<br />

in der Gemeinde Hohendodeleben<br />

Die Gemeinde Hohendodeleben beabsichtigt bis September 2009 die straßenbaulichen Maßnahmen zur Teileinrichtung Straßenbeleuchtung<br />

<strong>für</strong> nachfolgend genannte öffentliche Verkehrsanlagen auszubauen.<br />

Erhebung von Beiträgen:<br />

Zur Deckung ihres Aufwandes erhebt die Gemeinde Hohendodeleben einmalige Beiträge <strong>für</strong> die erforderliche Herstellung,<br />

Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer Verkehrsanlagen.<br />

Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit Beendigung der Baumaßnahme.<br />

Rechtsgrundlage hier<strong>für</strong> ist § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996<br />

(GVBl. LSA S. 406), in der derzeit gelten<strong>den</strong> Fassung, in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines einmaligen<br />

Straßenausbaubeitrages in der Gemeinde Hohendodeleben (SABS) vom 10. September 2003.<br />

Die von der Gemeinde Hohendodeleben bereitgestellten Kosten <strong>für</strong> diese Baumaßnahmen stellen sich nach Kostenschätzung<br />

wie folgt dar:<br />

6<br />

Öffentliche<br />

Verkehrsanlagen<br />

(Anliegerstraßen<br />

gemäß<br />

Straßenhierarchie)<br />

voraussichtliche<br />

Ausbaukosten<br />

gesamt<br />

voraussichtlicher<br />

umlagefähiger<br />

Anliegeranteil<br />

60%<br />

abzüglich<br />

voraussichtliche<br />

Fördermittel<br />

<strong>für</strong> Anlieger<br />

voraussichtl.<br />

umlagefähiger<br />

Aufwand <strong>für</strong><br />

die Anlieger<br />

insgesamt<br />

voraussichtl.<br />

Beitragssatz<br />

pro m²<br />

Grundstücksfläche<br />

Torgartenstraße 8.800,00 € 5.280,00 € 2.200,00 € 3.080,00 € 0,48 €<br />

Magdeburger Tor 7.700,00 € 4.620,00 € 1.925,00 € 2.695,00 € 0,34 €<br />

Morgenstraße 4.400,00 € 2.640,00 € 1.100,00 € 1.540,00 € 0,38 €<br />

Otterslebener Tor 5.500,00 € 3.300,00 € 1.375,00 € 1.925,00 € 0,89 €<br />

Feldstraße 5.500,00 € 3.300,00 € 1.375,00 € 1.925,00 € 0,24 €<br />

Ernst-Thälmann-Str. 12.100,00 € 7.260,00 € 3.025,00 € 4.235,00 € 0,16 €<br />

Abendstraße 21.000,00 € 12.600,00 € 5.250,00 € 7.350,00 € 0,36 €<br />

Durch Multiplikation des voraussichtlichen Beitragssatzes mit Ihrer Grundstücksfläche erhalten Sie die ungefähr zu erwartende<br />

Beitragsschuld. Hinzu kommen jedoch eventuelle Zuschläge im Sinne der §§ 6 und 7 SABS, beispielsweise wegen gewerblicher<br />

Nutzung des Grundstückes oder mehrgeschossiger Bebauung.<br />

*Allgemeine Hinweise zur Beitragserhebung:<br />

Beitragspflichtig sind die Eigentümer von Grundstücken, welche im Abrechnungsgebiet der jeweils vorgenannten öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen liegen.<br />

Eigentümer des Grundstückes ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides als Eigentümer im Grundbuch<br />

eingetragen ist. Dem gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes.<br />

Sollten Sie Fragen dazu haben, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>„Börde“</strong> <strong>Wanzleben</strong>, Roßstraße<br />

44, 39164 <strong>Wanzleben</strong>.<br />

Wolf-Burkhardt Bach<br />

Bürgermeister

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