„Börde“ Wanzleben übermittelt den Jubilaren für ... - Stadt Wanzleben
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Information der Gemeinde Hohendodeleben<br />
über <strong>den</strong> Ausbau – Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung –<br />
in der Gemeinde Hohendodeleben<br />
Die Gemeinde Hohendodeleben beabsichtigt bis September 2009 die straßenbaulichen Maßnahmen zur Teileinrichtung Straßenbeleuchtung<br />
<strong>für</strong> nachfolgend genannte öffentliche Verkehrsanlagen auszubauen.<br />
Erhebung von Beiträgen:<br />
Zur Deckung ihres Aufwandes erhebt die Gemeinde Hohendodeleben einmalige Beiträge <strong>für</strong> die erforderliche Herstellung,<br />
Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer Verkehrsanlagen.<br />
Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit Beendigung der Baumaßnahme.<br />
Rechtsgrundlage hier<strong>für</strong> ist § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996<br />
(GVBl. LSA S. 406), in der derzeit gelten<strong>den</strong> Fassung, in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines einmaligen<br />
Straßenausbaubeitrages in der Gemeinde Hohendodeleben (SABS) vom 10. September 2003.<br />
Die von der Gemeinde Hohendodeleben bereitgestellten Kosten <strong>für</strong> diese Baumaßnahmen stellen sich nach Kostenschätzung<br />
wie folgt dar:<br />
6<br />
Öffentliche<br />
Verkehrsanlagen<br />
(Anliegerstraßen<br />
gemäß<br />
Straßenhierarchie)<br />
voraussichtliche<br />
Ausbaukosten<br />
gesamt<br />
voraussichtlicher<br />
umlagefähiger<br />
Anliegeranteil<br />
60%<br />
abzüglich<br />
voraussichtliche<br />
Fördermittel<br />
<strong>für</strong> Anlieger<br />
voraussichtl.<br />
umlagefähiger<br />
Aufwand <strong>für</strong><br />
die Anlieger<br />
insgesamt<br />
voraussichtl.<br />
Beitragssatz<br />
pro m²<br />
Grundstücksfläche<br />
Torgartenstraße 8.800,00 € 5.280,00 € 2.200,00 € 3.080,00 € 0,48 €<br />
Magdeburger Tor 7.700,00 € 4.620,00 € 1.925,00 € 2.695,00 € 0,34 €<br />
Morgenstraße 4.400,00 € 2.640,00 € 1.100,00 € 1.540,00 € 0,38 €<br />
Otterslebener Tor 5.500,00 € 3.300,00 € 1.375,00 € 1.925,00 € 0,89 €<br />
Feldstraße 5.500,00 € 3.300,00 € 1.375,00 € 1.925,00 € 0,24 €<br />
Ernst-Thälmann-Str. 12.100,00 € 7.260,00 € 3.025,00 € 4.235,00 € 0,16 €<br />
Abendstraße 21.000,00 € 12.600,00 € 5.250,00 € 7.350,00 € 0,36 €<br />
Durch Multiplikation des voraussichtlichen Beitragssatzes mit Ihrer Grundstücksfläche erhalten Sie die ungefähr zu erwartende<br />
Beitragsschuld. Hinzu kommen jedoch eventuelle Zuschläge im Sinne der §§ 6 und 7 SABS, beispielsweise wegen gewerblicher<br />
Nutzung des Grundstückes oder mehrgeschossiger Bebauung.<br />
*Allgemeine Hinweise zur Beitragserhebung:<br />
Beitragspflichtig sind die Eigentümer von Grundstücken, welche im Abrechnungsgebiet der jeweils vorgenannten öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen liegen.<br />
Eigentümer des Grundstückes ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides als Eigentümer im Grundbuch<br />
eingetragen ist. Dem gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes.<br />
Sollten Sie Fragen dazu haben, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>„Börde“</strong> <strong>Wanzleben</strong>, Roßstraße<br />
44, 39164 <strong>Wanzleben</strong>.<br />
Wolf-Burkhardt Bach<br />
Bürgermeister