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Stand: 2013<br />

• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist wie folgt zu gestalten<br />

Das Blatt Werbemaßnahmen der GlücksSpirale muss beachtet werden. Z.B. wird bei<br />

Veröffentlichungen auf die Förderung durch die GlücksSpirale mit Logo hingewiesen,<br />

bei Veranstaltungen steht auf den Teilnahmelisten der Hinweis auf Förderung durch die<br />

GlücksSpirale, Anschaffungen tragen einen Aufkleber der GlücksSpirale<br />

Information und Zusammenarbeit mit den regionalen Lotto-Gesellschaften<br />

Ankündigung/Präsentation des Projektes/ Maßnahme durch Text und Bildmaterial für<br />

die örtlichen/ regionalen Redaktionen<br />

• Bewilligung nach Prüfung des Antrags durch den Vergabeausschuss der GlücksSpirale.<br />

Wir übersenden die Bewilligung<br />

Zeitgleich mit der Bewilligung wird die erste Rate der Fördermittel (50 Prozent)<br />

ausbezahlt.<br />

Die zweite Rate wird überwiesen, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt<br />

und geprüft ist.<br />

Der Kostenplan sowie der in der Bewilligung angegebene Förderzeitraum sind verbindlich,<br />

Abweichungen müssen rechtzeitig vor Laufzeitende beantragt werden.<br />

• Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme (spätestens 2 Monate nach Ende<br />

des Förderzeitraums)<br />

Verwendungsnachweis zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel einreichen<br />

(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />

Punkt 3 des Verwendungsnachweises<br />

Spalte „Finanzierungsplan bei Bewilligung“: hier tragen Sie bitte die Kosten/Zahlen aus<br />

dem Antrag ein.<br />

Spalte „tatsächliche Finanzierung“: hier tragen Sie bitte die tatsächlich entstandenen<br />

Kosten/Zahlen ein.<br />

Die im Antrag veranschlagten Eigenmittel müssen eingesetzt werden (eine anteilige<br />

Kürzung ist nicht mehr möglich!)<br />

in der Kostenabrechnung sind alle Belege aufgelistet<br />

Belege, die vor Maßnahmebeginn ausgestellt sind oder nach Maßnahmeende bezahlt<br />

wurden, werden nicht anerkannt.<br />

Alle Belege liegen in Kopie bei, nummeriert entsprechend der Kostenabrechnung<br />

Für Rechnungen, die nicht durch Datum und Unterschrift „sachlich, rechnerisch richtig“<br />

gezeichnet sind, werden Zahlungsnachweise (Kontoauszug o.ä.) benötigt, diese liegen<br />

in Kopie bei den Rechnungsbelegen<br />

Ein Sachbericht über den erfolgreichen Verlauf des Projekts liegt bei<br />

(höchstens 1 DIN A4-Seite)<br />

Pressemitteilungen und Fotos sowie Belegexemplare zur Berichterstattung sind im<br />

Rahmen des Verwendungsnachweises dem Bundesspitzenverband und der BAGFW<br />

frei zur eventuellen weiteren Berichterstattung zur Kenntnis zu bringen, bevorzugt per<br />

Mail.<br />

Die Einhaltung der Werbemaßnahmen muss im Sachbericht erwähnt werden, wenn<br />

dies nicht geschieht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.<br />

C. Banhart<br />

Werkstatt Parität<br />

Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart<br />

0711 2155 121<br />

banhart@werkstatt-paritaet-bw.de

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