Merkblatt
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Stand: 2013<br />
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist wie folgt zu gestalten<br />
Das Blatt Werbemaßnahmen der GlücksSpirale muss beachtet werden. Z.B. wird bei<br />
Veröffentlichungen auf die Förderung durch die GlücksSpirale mit Logo hingewiesen,<br />
bei Veranstaltungen steht auf den Teilnahmelisten der Hinweis auf Förderung durch die<br />
GlücksSpirale, Anschaffungen tragen einen Aufkleber der GlücksSpirale<br />
Information und Zusammenarbeit mit den regionalen Lotto-Gesellschaften<br />
Ankündigung/Präsentation des Projektes/ Maßnahme durch Text und Bildmaterial für<br />
die örtlichen/ regionalen Redaktionen<br />
• Bewilligung nach Prüfung des Antrags durch den Vergabeausschuss der GlücksSpirale.<br />
Wir übersenden die Bewilligung<br />
Zeitgleich mit der Bewilligung wird die erste Rate der Fördermittel (50 Prozent)<br />
ausbezahlt.<br />
Die zweite Rate wird überwiesen, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt<br />
und geprüft ist.<br />
Der Kostenplan sowie der in der Bewilligung angegebene Förderzeitraum sind verbindlich,<br />
Abweichungen müssen rechtzeitig vor Laufzeitende beantragt werden.<br />
• Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme (spätestens 2 Monate nach Ende<br />
des Förderzeitraums)<br />
Verwendungsnachweis zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel einreichen<br />
(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />
Punkt 3 des Verwendungsnachweises<br />
Spalte „Finanzierungsplan bei Bewilligung“: hier tragen Sie bitte die Kosten/Zahlen aus<br />
dem Antrag ein.<br />
Spalte „tatsächliche Finanzierung“: hier tragen Sie bitte die tatsächlich entstandenen<br />
Kosten/Zahlen ein.<br />
Die im Antrag veranschlagten Eigenmittel müssen eingesetzt werden (eine anteilige<br />
Kürzung ist nicht mehr möglich!)<br />
in der Kostenabrechnung sind alle Belege aufgelistet<br />
Belege, die vor Maßnahmebeginn ausgestellt sind oder nach Maßnahmeende bezahlt<br />
wurden, werden nicht anerkannt.<br />
Alle Belege liegen in Kopie bei, nummeriert entsprechend der Kostenabrechnung<br />
Für Rechnungen, die nicht durch Datum und Unterschrift „sachlich, rechnerisch richtig“<br />
gezeichnet sind, werden Zahlungsnachweise (Kontoauszug o.ä.) benötigt, diese liegen<br />
in Kopie bei den Rechnungsbelegen<br />
Ein Sachbericht über den erfolgreichen Verlauf des Projekts liegt bei<br />
(höchstens 1 DIN A4-Seite)<br />
Pressemitteilungen und Fotos sowie Belegexemplare zur Berichterstattung sind im<br />
Rahmen des Verwendungsnachweises dem Bundesspitzenverband und der BAGFW<br />
frei zur eventuellen weiteren Berichterstattung zur Kenntnis zu bringen, bevorzugt per<br />
Mail.<br />
Die Einhaltung der Werbemaßnahmen muss im Sachbericht erwähnt werden, wenn<br />
dies nicht geschieht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.<br />
C. Banhart<br />
Werkstatt Parität<br />
Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart<br />
0711 2155 121<br />
banhart@werkstatt-paritaet-bw.de