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investitionszuschuss

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<strong>investitionszuschuss</strong><br />

Einzelmaßnahmen laufen mit veränderten<br />

Bedingungen bis 30.04.2015 weiter.<br />

Sichern Sie sich noch die Förderung durch einen Wechsel zur<br />

LED Beleuchtung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.<br />

Wer wird gefördert<br />

Im Rahmen des Programms „Investitionszuschüsse<br />

zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien<br />

im Mittelstand“ fördert das BMWi:<br />

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit<br />

bis zu 250 Beschäftigten und einem<br />

Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro<br />

oder einer Jahres-bilanzsumme von<br />

höchstens 43 Mio. Euro und<br />

• sonstige Unternehmen mit bis zu 500<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

von höchstens 100 Mio. Euro sowie<br />

Was wird gefördert<br />

Umrüstung kompletter stationärer Beleuchtungssysteme<br />

(-anlagen) auf LED-Technik.<br />

Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten<br />

LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen.<br />

Es ist ein kompletter Austausch der Leuchte<br />

erforderlich. Nicht förderfähig ist der Einbau eines<br />

LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte<br />

(LED Retrofit).<br />

Des Weiteren sind Leuchten, die für die folgenden<br />

Lampensockeltypen geeignet sind, nicht förderfähig:<br />

Schraubsockel: E14, E27<br />

Röhrensockel: G5, G13<br />

Stiftsockel: G 5.3, GU 10<br />

YEDEF0465<br />

• Energiedienstleister (Contractoren) mit<br />

vergleichbarer Unternehmensgröße, sofern sie<br />

Energieeffizienzmaßnahmen oder andere<br />

Energiedienstleistungen bei einem antragsberechtigten<br />

Unternehmen durchführen.<br />

Im Rahmen der Umrüstung auf LED werden auch<br />

tageslichtabhängige und präsenzabhängige Lichtsteuerungen<br />

gefördert.<br />

Förderfähig sind zudem auch die Installations- und<br />

Planungskosten bis zu einem maximalen Anteil von<br />

30% der Netto-Investitionen.<br />

Ihr Partner für Service und Leistung. Über 55-mal in Deutschland. www.yesss.de<br />

*Preise zzgl. MwSt. und ggf. WEEE oder CU, sowie<br />

Fracht- und Versandkosten. Keine Gewährleistung<br />

für Änderungen, Modellabweichungen, Druckfehler<br />

und Irrtümer. Zwischenverkauf vorbehalten.<br />

Abbildungen ähnlich. Es gelten unsere AGBs.<br />

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<strong>investitionszuschuss</strong><br />

Welche Voraussetzungen müssen<br />

erfüllt werden<br />

Hocheffiziente Beleuchtung<br />

LED-Leuchten und Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung<br />

verfügen und die Vorgaben der DIN EN 12464<br />

(Licht und Beleuchtung — Beleuchtung von Arbeitsstätten)<br />

sind zu beachten.<br />

Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung,<br />

Präsenzsteuerung<br />

Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011 (Optimierung von<br />

Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung) sind zu<br />

beachten und eine Förderfähigkeit ist nur im Rahmen der<br />

Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung<br />

gegeben.<br />

Wie hoch wird gefördert<br />

Die Zuwendung für die Umstellung der Beleuchtung auf<br />

LED beträgt<br />

• 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und<br />

mittlere Unternehmen<br />

• 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige<br />

Unternehmen.<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung<br />

des Verwendungsnachweises.<br />

Weitere Informationen entnehmen Sie den<br />

Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle und erhalten Sie unter www.bafa.de<br />

(Energie > Querschnittstechnologien).<br />

Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es<br />

Die KfW finanziert auch Investitionen in neue LED<br />

Beleuchtungsanlagen im Rahmen des KfW<br />

Energieeffizienzprogramms zu sehr attraktiven Zinsen<br />

und mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.<br />

Ferner stehen Mittel aus der KfW Finanzierungsinitiative<br />

Energiewende zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus bieten einzelne Landesbanken<br />

zinsverbilligte Finanzierungen an.<br />

Diese Finanzierungsprogramme können ab 2014 auch<br />

ergänzend zur BAFA Förderung genutzt werden, sofern<br />

die Summe der Kredite und Zuschüsse die Summe der<br />

Kosten nicht übersteigt.<br />

Sprechen Sie Ihren Elektrofachbetrieb und den<br />

Fachgroßhandel auf das Thema LED Förderung an.<br />

Wie ist der Ablauf<br />

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) in Frankfurt zu im Rahmen des Programms<br />

„Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter<br />

Querschnittstechnologien im Mittelstand“ zu stellen.<br />

Dem Antrag sind die Produktdatenblätter der<br />

Hersteller sowie der Handelsregisterauszug des<br />

beantragenden Unternehmens beizufügen.<br />

YEDEF0465<br />

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