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DIREKTVERMARKTER INFOBLITZ - Stefan Rettner

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<strong>DIREKTVERMARKTER</strong> <strong>INFOBLITZ</strong><br />

Direktvermarkter-Infoblitz<br />

Nr. 10/2009<br />

Bioland Beratung<br />

<strong>Stefan</strong> <strong>Rettner</strong> (sr)<br />

Tel.: 09337/9800-31<br />

Fax: 09337/9800-32<br />

Email: srettner@bioland-beratung.de<br />

Heike Hennig (hh)<br />

Tel.: 02368/57030<br />

Fax: 02368/57067<br />

Email: heike.hennig@bioland.de<br />

Termine<br />

Wochenmarkt unter der Lupe -<br />

Marktstandcheck<br />

Referent: <strong>Stefan</strong> <strong>Rettner</strong><br />

Zeit: 9:30 bis 16:30 Uhr<br />

20. Oktober in Halle/Saale<br />

Anmeldung: Lena Weik, Tel:<br />

06401/91700<br />

22. Oktober in Hüfingen<br />

Anmeldung bei Bioland Baden-Württemberg,<br />

Tel: 0711/55 09 39 40<br />

8. bis 9. November<br />

Bioland Direktvermarktertagung<br />

Unter dem Motto „Unter`m Strich<br />

bleib ich“ stellt die bundesweite Bioland-Direktvermarktertagung<br />

in diesem<br />

Jahr die Menschen auf den Bioland-Betrieben<br />

in den Mittelpunkt.<br />

Bearbeitet werden die Themen Zeitmanagement,<br />

Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse<br />

sowie wirtschaftlicher<br />

Erfolg unter dem Aspekt der eigenen<br />

Zufriedenheit. In Workshops und Vorträgen,<br />

durch Praktikerberichte und<br />

Exkursionen sowie im Austausch<br />

untereinander erhalten die Teilnehmer<br />

Anregungen und viele neue Denkanstöße<br />

für die Umsetzung im Betriebsalltag.<br />

Beginn: 9:30 Uhr<br />

Ort: Bad Boll<br />

Kosten: Unterkunft und Verpflegung<br />

112,- € im DZ, 139,- € im EZ<br />

Anmeldung:<br />

tagungsbuero@bioland.de<br />

Neue Leitlinie zur Probenentnahme bei Fleisch<br />

verarbeitenden Betrieben<br />

Nach dem neuen EU-Hygienerecht wird von allen Unternehmen, die mit Lebensmitteln<br />

umgehen, die Einhaltung einer guten Hygienepraxis und die Durchführung betrieblicher<br />

Eigenkontrollen gefordert. Dies gilt selbstverständlich auch für landwirtschaftliche<br />

Direktvermarkter, die Fleisch verarbeiten.<br />

Im Zuge der Umsetzung des EU-Hygienerechts wurde die alte Hackfleischverordnung<br />

gestrichen. Da Hackfleisch zu den besonders sensiblen Produkten zählt, hat die EU hohe<br />

Vorgaben für die Überprüfung der Einhaltung einer guten Hygienepraxis gemacht. Eine<br />

Maßnahme sind Produktproben, die der Direktvermarkter von seinen Erzeugnissen<br />

untersuchen lassen muss. Bezüglich der Häufigkeit der Probenahme sieht das EU-Hygienerecht<br />

bei der Herstellung und Abgabe kleiner Mengen von Hackfleisch und Fleischzubereitungen<br />

Ausnahmen vor. Als kleine Mengen sind festgelegt:<br />

bis 2,5 t Hackfleisch pro Woche oder<br />

bis 5 t Fleischzubereitungen pro Woche<br />

Direktvermarkter und kleine Landmetzgereien fallen daher sicherlich unter diese Kleinbetriebsregelung.<br />

Allerdings gibt es bisher in Deutschland keine Vorgaben oder Anhaltswerte<br />

für die Probenhäufigkeit in Kleinbetrieben. Dies hat dazu geführt, dass die<br />

Lebensmittelkontrollbehörden sehr unterschiedliche Häufigkeiten bei der Probennahme<br />

vorschreiben.<br />

Verschiedene berufsständische Organisationen haben nun eine Leitlinie zur Probenhäufigkeit<br />

von Betrieben erarbeitet, die kleine Mengen von Hackfleisch und Fleischerzeugnissen<br />

herstellen. Diese Leitlinie sieht vor, dass eine einmalige Untersuchung pro Jahr<br />

genügt. Voraussetzung ist allerdings, dass im Betrieb keine Probleme auftreten und insgesamt<br />

die Regeln einer guten Hygienepraxis eingehalten werden. Die Leitlinie wird derzeit<br />

auf Länderseite abgestimmt und wird damit einen offiziellen Charakter erhalten.<br />

Das Dokument steht demnächst allen Direktvermarktern, die Hackfleisch herstellen, als<br />

wertvolle Hilfe zur Verfügung.<br />

Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erschienen<br />

Der Deutsche Bauernverband und die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“<br />

haben in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsbehörden eine Hygieneleitlinie erarbeitet,<br />

die speziell auf landwirtschaftliche Direktvermarkter ausgerichtet ist. Sie berücksichtigt<br />

alle in der Direktvermarktung üblichen Produkte und enthält auch Regeln, die<br />

für Veranstaltungen und Märkte gelten. Die Leitlinie ist amtlich anerkannt und wurde<br />

von der EU notifiziert. Sie enthält Checklisten, die im Rahmen betriebsindividueller<br />

Eigenkontrollsysteme verwendet werden können.<br />

Die „Hygiene-Leitlinie für Direktvermarkter“ kostet 29,- € und kann über ein Bestellformular,<br />

das auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes www.bauernverband.de<br />

eingestellt ist, bezogen werden.<br />

Betriebsvergleich Naturkosthandel 2008<br />

Die Spanne im Naturkost-Fachhandel sinkt leicht, Frische weiterhin im Trend<br />

Die Endauswertung des ContRate-Betriebsvergleichs 2008 für den Naturkostfachhandel<br />

ergab nachfolgende wichtige Kennzahlen:<br />

Wareneinsatz und Handelsspanne: Der Anteil des Wareneinsatzes lag bei 67,9 Prozent<br />

und damit etwa 0,2 Prozent höher als 2007. Dementsprechend sank die Handelsspanne


von 32,3 auf 32,1 Prozent. Vermutlich fallen wegen der höheren<br />

Konkurrenzsituation die kalkulierten Aufschläge geringer<br />

aus.<br />

Umsatz pro Arbeitsstunde: Er liegt bei Geschäften mit einem<br />

Umsatz unter einer halben Millionen Euro bei etwa 61,- €, im<br />

Durchschnitt aller Betriebe bei etwa 80,- €. Hofläden sollten<br />

mindestens 60,- € pro Stunde erreichen.<br />

Arbeitskosten: Die Personalkosten für Angestellte belaufen<br />

sich auf etwa 14,7 Prozent des Umsatzes. Zuzüglich der Unternehmerentlohnung<br />

beziehungsweise des Gewinns in Höhe von<br />

5,7 Prozent kommt der Naturkosthandel auf gesamte Arbeitskosten<br />

von etwa 20 Prozent des Umsatzes. Die durchschnittlichen<br />

Personalkosten für eine Vollarbeitskraft betragen knapp<br />

27.000,- € pro Jahr oder etwa 15,- € bis 16,- € pro Arbeitsstunde.<br />

Sonstige Kosten: Diese liegen bei etwa 12 Prozent des<br />

Umsatzes. Aufgrund der hohen Energiekosten stiegen die<br />

Raumkosten von 4,6 Prozent auf 4,9 Prozent. Hier liegen für<br />

Direktvermarkter Potentiale zur Kostensenkung.<br />

Entwicklungen beim Sortiment<br />

Gerade die kleinen Läden unter 100 Quadratmetern Verkaufsfläche<br />

setzen zunehmend auf das Frischesortiment<br />

Obst/Gemüse, Käse sowie Fleisch und Wurst. Knapp 70 Prozent<br />

ihres Umsatzes erzielen sie mit diesen Produktgruppen. Umgekehrt<br />

geht der Anteil des Trockensortiments in den kleinen<br />

Läden weiter zurück. Es macht gerade einmal 17,3 Prozent des<br />

Umsatzes aus. Die Inhaber kleiner Läden spezialisieren ihre<br />

Sortimente auf bestimmte Produktgruppen und bestimmte<br />

Hersteller oder Marken.<br />

Extrazuwendungen an Mitarbeiter<br />

Seit Beginn dieses Jahres haben Hofladener mehr Möglichkeiten,<br />

ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfreie Sonderzuwendungen<br />

zu überlassen. Nachfolgend sind einige auch für<br />

Direktvermarkter sinnvolle Möglichkeiten erläutert:<br />

So gibt es eine Freigrenze von 44,- € pro Monat für allgemeine<br />

Sachbezüge. Dies können die Fahrkarten für den Weg zur<br />

Arbeit, Sachgeschenke aller Art oder Benzingutscheine sein.<br />

Wichtig dabei ist: Es muss sich um „Sachgeschenke“ handeln.<br />

Deshalb darf der Benzingutschein nur die Angabe der Liter<br />

aber keinen Geldbetrag enthalten.<br />

Als Arbeitgeber können Sie zusätzlich zum Lohn einen Kinderbetreuungszuschuss<br />

für nicht schulpflichtige Kinder gegen<br />

Vorlage der Kosten gewähren.<br />

Des weiteren können Sie den Mitarbeitern ein Rabatt beim<br />

Einkauf im Hofladen oder auf dem Markt gewähren. Für diesen<br />

Rabatt gibt es einen Freibetrag von maximal 90,- € pro<br />

Monat. Erhalten die Mitarbeiter über diese Grenze hinaus<br />

einen Rabatt, so ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />

Zudem können Sie Ihrem Mitarbeiter ein Handy überlassen,<br />

dessen Kosten auch für privates Telefonieren von Ihnen übernommen<br />

wird. Das Handy selbst muss in Ihrem Eigentum bleiben<br />

und geht nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

wieder an Sie zurück.<br />

2. November<br />

Die Direktvermarktung optimieren<br />

Der offene Arbeitskreis der Direktvermarkterinnen und -vermarkter<br />

in NRW trifft sich am 2. Oktober auf dem Betrieb von<br />

Familie Bird in Kamp-Lintfort. Betriebsschwerpunkt des Bioland-Hofes<br />

ist die Rindfleischerzeugung. Das Fleisch wird auf<br />

dem Betrieb zerlegt und direkt über Hauslieferung vermarktet.<br />

Außerdem betreibt Bärbel Bird einen kleinen Hofladen. Die<br />

Bioland-Bäuerin ergänzt ihr Sortiment zunehmend durch<br />

zugekauftes Gemüse, Obst, Eier und anders.<br />

Nach einem Hofladen-Check steht die „Kundenumfrage“ auf<br />

dem Programm. Hierzu wird es einen kurzen Input geben, in<br />

dessen Anschluss der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern<br />

wie immer im Vordergrund steht.<br />

Zeit: 9.30 - 16.00 Uhr<br />

Ort: Kamp-Lintfort<br />

Informationen und Anmeldung bis zum 23. Oktober bei Heike<br />

Hennig, Tel.: 0 23 68/5 70 30, E-Mail:<br />

Heike.Hennig@Bioland.de<br />

Direktvermarkter- Infoblitz 10/09 – Seite 2

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