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Verpackungsvorschrift für Lieferanten - KRAH

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<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />

zwischen<br />

Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />

KHN 12-DE<br />

Datum: 10.04.2013<br />

Index: 10<br />

Erstellt: KOL<br />

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Inhaltsverzeichnis<br />

INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................................................................ 1<br />

1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN BEIM VERPACKEN .................................................................................... 2<br />

2. TRANSPORT ......................................................................................................................................................... 3<br />

2.1. DAS STAPELN DER SCHACHTELN-KISTEN AUF PALETTEN UND DAS VERSENDEN DIESER: ............................................... 5<br />

3. IDENTIFIZIERUNG DES PRODUKTES ................................................................................................................ 6<br />

3.1 GRAFISCHE DARSTELLUNG DER PALETTENIDENTIFIZIERUNG ........................................................................................ 7<br />

4. MISCHVERPACKUNG .......................................................................................................................................... 7<br />

5. ETIKETTEN ........................................................................................................................................................... 8<br />

6. VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN ....................................................................................................... 10<br />

ANLAGE I ................................................................................................................................................................... 11<br />

ANLAGE II................................................................................................................................................................... 12<br />

ANLAGE III.................................................................................................................................................................. 13<br />

ANLAGE IV ................................................................................................................................................................. 14<br />

ANLAGE V .................................................................................................................................................................. 15<br />

ANLAGE VI ................................................................................................................................................................. 16<br />

ANLAGE VII ................................................................................................................................................................ 17<br />

ANLAGE VIII ............................................................................................................................................................... 18<br />

ANLAGE IX ................................................................................................................................................................. 19<br />

ANLAGE X .................................................................................................................................................................. 20


<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />

zwischen<br />

Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />

KHN 12-DE<br />

Datum: 10.04.2013<br />

Index: 10<br />

Erstellt: KOL<br />

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1. Allgemeine Anforderungen beim Verpacken<br />

Die Produkte müssen so verpackt werden, dass keine Transportschäden ermöglicht werden. Die Verpackung kann<br />

aus Karton (Einwegverpackung) oder aus Plastik sein. Diese ist gleichzeitig auch Leihverpackung und pendelt<br />

zwischen dem Kunden und dem <strong>Lieferanten</strong>. Das Material der Kartonverpackung muss wiederverwendbar (Recycling)<br />

sein – ausgestattet mit Kennzeichen. Das Kennzeichen ist standardisiert, die Verwendung des Kennzeichens ist im<br />

Standard SIST EN ISO 14021:2002 beschrieben – Umweltkennzeichen und Deklarationen.<br />

Alle Verpackungsmaterialien müssen gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung ist es nötig, ein System der<br />

Erkennung des Verpackungsmaterials zu verwenden, das gemäß Entschluss der EU-Kommission 97/129EU ist. Die<br />

Kennzeichnung muss an der Verpackung oder an der Etikette angebracht werden, die an der Verpackung befestigt<br />

ist, ebenso muss sie klar sichtbar sein, gut lesbar, dauerhaft und beständig auch nach dem Öffnen der Verpackung.<br />

Die Produkte müssen auch entsprechend vor atmosphärischen Einflüssen geschützt sein. Im Falle unserer<br />

Anforderung müssen manche (z.B. Produkte aus Kunststoff) auch zusätzlich in Plastikbeutel verpackt werden, die<br />

eine bestimmte Stufe der Konditionierung bewahren müssen. Die Anforderung muss gesondert in dem Vertrag<br />

festgehalten werden. Folgenden Normen, welche sich auf die Verordnung 94/62/EG - Handhabung mit Verpackung<br />

und Entsorgung von Verpackungsmaterial - EN 13427 (2004-10), EN 13428 (2004-10), EN 13429 (2004-10), EN<br />

13430 (2004-10), EN 13431 (2004-10), EN 13432 (2004-12), CR 13695-1 (2000-03), CR 13695-2 (2002-04)<br />

beziehen, müssen bei der Verpackungsverwendung eingehalten werden.<br />

Für unsere Werke in Brasilien gilt die : ABNT NBR ISO 14021:2004<br />

Max. Gewicht der Verpackung ist 15kg!<br />

Kennzeichen für Recycling- Verpackung.<br />

Die Verpackung, in welche die Erzeugnisse verpackt werden, muss zusammengelegt auf einer Palette die Masse<br />

1200x800 mm haben. Verwendet werden darf eine gewöhnliche Holzpalette, Presspalette, Europalette. Für das<br />

Versenden aus Länder, die nicht EU-Mitglieder sind, ist nur das Versenden auf Presspaletten oder phytosanitär<br />

behandelten Paletten erlaubt – diese Anforderungen sind im „International standards for phytosanitary measures“<br />

angegeben. Volumenanteilig kleinere Materialien können in einzelnen Kartons ohne Paletten verpackt werden.<br />

Bei allen anderen Verpackungen und Verpackungsarten, die nicht gesondert bestimmt sind, müssen die gültigen<br />

europäische Gesetze und Weisungen berücksichtigt werden.<br />

Falls die Produkte zerbrechlich sind, muss auf die Kiste, die Kartonschachtel oder die Verpackungseinheit, in welche<br />

die Produkte verpackt werden, eine Versandetikette mit dem Hinweis auf solche Gefahr angebracht werden.<br />

Verbote:<br />

- Verwendung von Metallklemmen (fürs Zusammenheften von Kartons und Plastikbänder),


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- Materialien, die nicht wiederverwendbar sind.<br />

Anforderungen für einzelne Materialien, bei welchen es nicht möglich ist, nach den <strong>Verpackungsvorschrift</strong>en zu<br />

packen, befinden sich in Anlagen I und II. Anweisungen und Darstellungen der Verpackungsanforderungen finden<br />

sich in Anlagen III, IV, V, VI.<br />

2. Transport<br />

Die Verpackungen, in welche die Produkte verpackt werden, müssen auf einer Holzpalette(EVG) mit den Maßen<br />

1200x800mm aufgestapelt werden. Die Höhe der Verpackungseinheit darf nicht das Maß von 1350mm überschreiten.<br />

Ausnahmsweise ist das höher oder niedrig Verpacken einzelner Materialien mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Das<br />

Gesamtgewicht der ganzen Verpackungseinheit darf nicht höher als 1000kg sein.<br />

800<br />

1200<br />

150<br />

Skizze der<br />

Palette<br />

Presspalette<br />

phytosanitäre Palette<br />

Europalette<br />

gewöhnliche Holzpalette


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Die aufgestapelten Kisten bzw. Kartons auf der Palette müssen mit einem Verpackungsband befestigt sein, jede<br />

Produktart einzeln. Die Verpackungseinheit muss zudem noch mit einer Stretch-Folie umwickelt werden. Das<br />

Umwickeln soll so vorgehen, dass es bei der Palette anfängt und an der oberen Fläche aufhört. Wenn auf den<br />

Paletten Kartons gestapelt sind, ist es notwendig, unter dem oberen Rand ein Band aufzukleben, welches das<br />

Aufladen von Zusatzlast auf die bestehende Verpackungseinheit untersagt. Siehe Bild 2.<br />

Band, welches das Aufladen<br />

von Lasten auf die<br />

Verpackungseinheit verbietet<br />

Mit Verpackungsband<br />

verschnürt<br />

Verpackungseinheit<br />

in Stretchfolie<br />

gewickelt<br />

Bild 2<br />

2.1. Das Stapeln der Schachteln-Kisten auf Paletten und das Versenden dieser:<br />

Erlaubt<br />

Verboten


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Kartonschachteln bzw. Plastikbehälter müssen solche Maße bzw. Größe aufweisen, dass eine neben der anderen<br />

gestapelt werden können und die Fläche der Euro Palette 1200x800mm abdecken. Max. Maß eines Behälters darf<br />

der Länge nach nicht 600mm überschreiten, der Breite nach nicht 400mm und der Höhe nach nicht 250mm. Mit<br />

Genehmigung ist ausnahmsweise Verpackung in Pal-Box, Ausmaß wie Euro Palette, gestattet. (Bild 3)<br />

Bild 3<br />

3. Identifizierung des Produktes<br />

Plastikbehälter oder Kartonschachteln mit Produkten, müssen mit einem Aufkleber –Etikette versehen werden (siehe<br />

Bild 4). Die Etikette soll nur die notwendigsten Daten beinhalten, die dem Kunden und dem <strong>Lieferanten</strong> notwendig<br />

sind. Kunststoffkisten, bzw. Kartonschachteln müssen so auf die Palette gestapelt werden, dass sich die Etikette<br />

immer an der äußeren Seite befindet und zur Einsicht offen ist. Die Palette muss zusätzlich noch mit einer<br />

Palettenetikette identifiziert werden. (Siehe Bild 5). Die Palettenetikette muss am Rand der kürzeren Seite der<br />

Palette, 50 mm unter dem Oberrand und auch unter der Stretchfolienumwicklung befestigt werden. Siehe Bild 5.<br />

Außer der Palettenetikette und der Adressenetikette, müssen auf der Verpackung auch der Lieferschein und das<br />

Zertifikat für das gelieferte Material angebracht werden.<br />

Bild 4<br />

Lage der Etikette auf<br />

der Kartonschachtel.<br />

Lage der Etikette<br />

am Plastikbehälter<br />

Bei Rückzustellung der Verpackung (Plastikbehälter) muss die Etikette entsprechend befestigt (eingesteckt) bzw.<br />

geschützt sein.


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3.1 Grafische Darstellung der Palettenidentifizierung<br />

Position der Etiketten<br />

Palettenetikette<br />

Adressetikette<br />

----------Dokumente<br />

OBEN<br />

Bild 5<br />

4. Mischverpackung<br />

Das Mischen der Produkte ist nicht erlaubt, gleichfalls auch Stapeln mehrerer Produkttypen auf einer Palette, bzw. ist<br />

nur im dem Fall erlaubt, wenn die Verpackungseinheit nicht voll ist.<br />

Die Verpackungseinheit muss zusätzlich mit einer Aufschrift gekennzeichnet werden, die auf mehrere Produkttypen<br />

hinweist. Die Produkte nach Typen müssen zusammen aufgestapelt werden, unter keinen Umständen dürfen sie<br />

zusammen vermischt werden. (Bild 6).<br />

Es ist nicht gestattet (Bild 7):<br />

- Hälfte einer Sorte nach Höhe und die andere Hälfte von einem anderen Artikel bzw. Produkttyp aufzustapeln<br />

- Gemischtes Stapeln nach Lagen<br />

- Das Stapeln von Produkten auf einer Palette, die von verschiedenen Unternehmen: von Resistec, Metaltec<br />

oder Athos bestellt wurden.<br />

Auf die Palette muss auf die kürzere Seite der Palette, 50mm unter dem oberen Rand und auch unter die Stretchfolie<br />

eine Etikette beider Produkte angebracht werden. Diese sollen eine neben der anderen aufgeklebt sein. (Bild 8).


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Grafische Darstellung der Mischverpackung<br />

Bild 6<br />

Erlaubt<br />

Bild 7<br />

Verboten<br />

Grafische Darstellung der Kennzeichnung der Mischverpackung:<br />

C<br />

Identifikation der<br />

Erzeugnisse auf der<br />

Palette mit<br />

Palettenaufklebern.<br />

Bild 8<br />

5. Etiketten<br />

Beschreibung der Palettenetiketten:<br />

Positionen 3, 8, 9, 12, 15 müssen mit Barcode ausgestattet werden.<br />

Code-39, Höhe des Barcode 10mm (Bild 9).<br />

Inhalte der Barcodefelder sind auch in Klarschrift zu beschriften.<br />

Inhalt der Etiketten nach VDA Standard.<br />

Erläuterung der Positionen auf den Palettenetiketten:


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(1) Absender: Vollständige Adresse des Produktherstellers,<br />

(2) Lager: Abladeplatz<br />

(3) Lieferscheinnummer: (Vorsatz ˝N˝ im Barcode),<br />

(4) Adresse des <strong>Lieferanten</strong><br />

(5) Nettogewicht: Gewicht in kg,<br />

(6) Bruttogewicht: Gewicht in kg,<br />

(7) Anzahl der Kartons / Behälter / auf der Palette,<br />

(8) Artikelnummer: Kundenartikelnummer (Vorsatz ˝P˝ im Barcode),<br />

(9) Menge: Menge der Artikel verpackt auf der Palette (Vorsatz ˝Q˝ im Barcode),<br />

(10) Bezeichnung des Artikels, Index / Datum: Identifizierung des Produktes, nach welcher Änderung es gefertigt<br />

wurde und Datum der Änderung<br />

(11) Artikelnummer des <strong>Lieferanten</strong><br />

(12) <strong>Lieferanten</strong>nummer (Vorsatz ˝V˝ im Barcode),<br />

(13) Datum: Fertigungsdatum des Produkts<br />

(14) Frei für <strong>Lieferanten</strong><br />

(15) Aufeinanderfolgende Nummer der versendeten Palette<br />

(16) Bei Vorgabe eines Wichtigen Merkmals in der Teilezeichnung ist ein W auf dem Etikett aufzudrucken<br />

(Schriftgröße 28)<br />

Schriftgröße der Felder 8 und 9 ist 28 (Arial) einzuhalten.<br />

W<br />

Bild 9 (Die Angaben auf der Etikette sind symbolischer Bedeutung)


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Etiketten am Plastikbehälter bzw. Karton (Bild 10)<br />

Muss auf jedem Plastikbehälter bzw. Karton befestigt werden.<br />

Erklärung der Positionen :<br />

• Adresse des <strong>Lieferanten</strong>,<br />

• <strong>Lieferanten</strong>nummer (Vorsatz „V“ im Barcode),<br />

• Seriennummer des Materiales: Chargennummer + Nummer des Etikett (Vorsatz ˝S˝ im Barcode),<br />

• Nummer des Etiketts,<br />

• Fertigungsdatum,<br />

• Artikelnummer (Vorsatz ˝P˝ im Barcode),<br />

• Menge (Vorsatz ˝Q˝ im Barcode).<br />

• Bei Vorgabe eines Wichtigen Merkmals in der Teilezeichnung ist ein W auf dem Etikett aufzudrucken<br />

(Schriftgröße 12)<br />

Hinweis: Die Seriennummer des gelieferten Materials von einem <strong>Lieferanten</strong> darf sich innerhalb eines Jahres nicht<br />

wiederholen!<br />

Adresse des Versenders<br />

Chargennummer + Nummer des Etikett<br />

Reihennr. der<br />

Etikette<br />

W<br />

Datum der<br />

Herstellung<br />

Kennzeichnung<br />

W<br />

Artikelnummer<br />

Menge<br />

Bild 10 (Die Angaben auf der Etikette sind symbolischer Bedeutung)<br />

6. Verpflichtungen des <strong>Lieferanten</strong><br />

Der Lieferant ist verpflichtet, seine Erzeugnisse in einer Art zu verpacken, die am besten dem Materialtyp<br />

entsprechen, welches er liefert. Der Lieferant steht in der Pflicht, einen Entwurf und auch ein Muster der verpackten<br />

Artikel an den Kunden zuzuschicken. Aufgrund dessen wird eine Beurteilung zur Entsprechung der Verpackung<br />

durchgeführt. Serienlieferungen von Teilen sind nur mit freigegebener Verpackung erlaubt. Bei eventueller Änderung<br />

der Verpackung muss der Lieferant sogleich den Kunden über die Änderung, die vorgenommen werden soll,<br />

schriftlich in Kenntnis setzen und eine neue Freigabe erlangen.<br />

Der Lieferant muss für die Verpackung, in der er seine Erzeugnisse verpackt, eine schriftliche Erklärung abgeben,<br />

dass für die Verpackung, in der er seine Produkte verpacken lassen hat, eine Konformitätserklärung ausgestellt<br />

worden ist.


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Anlage I<br />

Das Verpacken von Metallbändern<br />

Mehrere aufgewickelte Bänder werden aufeinander gelegt, zwischen den Oberflächen werden Holzleisten gelegt (min.<br />

zwei Holzlatten), danach wird alles zusammen in eine Folie gewickelt und auf die Palette gestellt.<br />

Beim Verpacken der Bänder auf Paletten muss folgendes berücksichtigt werden:<br />

- Das Gewicht des Bandes muss auf der gesamten Oberfläche der Palette verteilt sein (der Schwerpunkt darf<br />

nicht aus dem Mittelpunkt der Palette verrückt werden),<br />

- Für Bänder mit kleinerem Durchmesser ist es nötig, vor der Aufladung auf die Palette Holzlatten zur<br />

Verstärkung auf der Fläche der Palette zu stellen,<br />

- Es ist nötig, das Band mit einem Schutzdeckel aus Holz zu schützen und mit dem Verpackungsband zweimal<br />

der Länge und Breite nach zuzuschnüren,<br />

- Die Verwendung von Metallklemmen für das Verbinden des Verpackungsbandes ist verboten.<br />

Bild 1<br />

Lage der Palettenetikette<br />

Zusätzliche Anforderungen:<br />

- gültiges Dokument KHN 4 (Krah Haus Normen)<br />

- der Bandlieferant muss versichern, dass die Bandfläche nicht fettig ist<br />

- Max. Gewicht der Bandspule: 600 kg<br />

- Max. Gewicht auf der Palette: 1000 kg


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Anlage II<br />

Beispiel der Matrixverpackung<br />

Stapeln Sie die Schäferkästen mit Halbprodukten auf die Palette, so wie angezeigt in Bild 2. Binden Sie die Kästen<br />

mit Verpackungsband auf die Palette. Legen Sie einen Winkel aus Karton unter das Verpackungsband bzw. auf den<br />

oberen Rand des Schäferkastens (auf jede Seite) und befestigen Sie bzw. ziehen Sie dann das Band endgültig fest.<br />

Ziehen Sie das Band so fest an, dass die Ladung auf der Palette fest ist bzw. sich nicht bewegt.<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />

Winkel aus Karton – am Rand der<br />

Kiste angebracht.<br />

Bild 2<br />

Schäferkästen mit<br />

Verpackungsband auf die<br />

Palette gebunden, an der<br />

längeren Seite


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Anlage III<br />

Beispiel der Drahtverpackung<br />

Die mit Draht umwickelten Spulen müssen in Kartonschachteln in liegender Lage verpackt werden, wie angezeigt auf<br />

Bildern 3, 4, 4a .<br />

Wichtig: Die Kartonschachteln müssen mit einer Kennzeichnung markiert werden, dass diese nicht geworfen und<br />

gestürzt werden dürfen (Bild 3a).<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden.<br />

Bild 3 Bild 4<br />

Bild 3a<br />

Bild 4a


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Seite 14 von 22<br />

Anlage IV<br />

Beispiel der Verpackung der MTS Bild 6<br />

- MTS – MTS Spulen werden in Kartonschachteln verpackt, wie auf dem Bild angezeigt ist.<br />

- Kartonschachteln müssen zweimal mit PVC Band gebunden und an den Ecken mit Winkeln gesichert<br />

werden.<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden.<br />

Bild 6


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Seite 15 von 22<br />

Anlage V<br />

Beispiel der Verpackung von Halbprodukten aus Kunststoff (Grundplatten)<br />

Halbprodukte (Grundplatten) werden in Kartonschachteln verpackt, wie angezeigt auf Bildern 7 und 8.<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />

Bild 7<br />

Verpackung von Halbprodukten -<br />

Grundplatten<br />

Bild 8


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Seite 16 von 22<br />

Anlage VI<br />

Beispiel der Verpackung des Kabelbaums<br />

Kabelbäume können in Kartonschachteln, Plastikkisten verpackt werden, so wie angezeigt auf Bildern 9, 10, 11.<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />

Bild 9 Bild 10<br />

Bild 11<br />

Verpackung Kabelbaum


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Seite 17 von 22<br />

Anlage VII<br />

Beispiel der Keramikverpackung Bilder 12 und 13.<br />

Bild 12 Bild 13<br />

Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!


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Seite 18 von 22<br />

Anlage VIII<br />

Beispiel-Forderungen der Kabelverpackung (Krania); Bild 14,15,16,17<br />

- Das Innere der Gitterbox ist mit<br />

dickeren Karton belegt (Bild 14)<br />

- Der Karton muss an der<br />

Gitterbox fixiert werden, er darf<br />

sich nicht bewegen<br />

- Zwischen dem Karton darf kein<br />

leerer Raum bleiben<br />

Bild 14<br />

- Die gefüllte Gitterbox muss mit<br />

dickeren Karton gedeckt und mit<br />

Band verbunden werden (Bild<br />

15)<br />

- Alles zusammen muss noch mit<br />

einem dickeren Karton gedeckt<br />

werden (Bild 16, 17)<br />

- Die Spulen sollen a 5 Stück<br />

zusammen gelegt werden, die<br />

Enden der Leitungen dürfen nicht<br />

verflochten werden<br />

Bild 15<br />

- Die Leerräume in den<br />

Gitterboxen müssen mit<br />

Zwischenkartons getrennt<br />

werden<br />

Bild 16<br />

Bild 17


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Seite 19 von 22<br />

Anlage IX<br />

Die EUR-Gitterboxpaletten den Tauschkriterien entsprechen


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Seite 20 von 22<br />

Anlage X<br />

Die EUR-Paletten den Tauschkriterien entsprechen


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Datum: 10.04.2013<br />

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Formular, das der Lieferant ausfüllt, bevor er mit dem Versenden der Produkte anfängt..<br />

Krah-Gruppe<br />

Vorschrift des Verpackens<br />

Fertiger Produkte<br />

Artikelbezeichnung:<br />

Artikelnummer:<br />

Menge<br />

Beschreibung der<br />

Verpackungseinheit<br />

Stückanzahl /<br />

Paletten<br />

Länge Breite Höhe Gewicht<br />

der Palette<br />

Anzahl<br />

Schachteln /<br />

Palette<br />

Daten über das Verpacken des Produktes Länge Breite Höhe Gewicht<br />

der<br />

Schachtel<br />

Stückanzahl /<br />

Schachtel<br />

Bilder / Grafische Darstellung des Verpackens:<br />

Vorschrift erstellt von: Datum: Genehmigt: Datum: Standort:


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Datum: 10.04.2013<br />

Index: 10<br />

Erstellt: KOL<br />

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Formular, das der Lieferant ausfüllt, bevor er mit dem Versenden der Produkte anfängt..<br />

Krah-Gruppe<br />

Etikettenfreigabe<br />

Freigabe des Formates der Etikette für:<br />

Name des Versenders:<br />

Bitte das Bild der Etikette einsetzen<br />

Genehmigt: ……………….<br />

Datum der Genehmigung: ……………….

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