Verpackungsvorschrift für Lieferanten - KRAH
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<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
zwischen<br />
Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />
KHN 12-DE<br />
Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
Erstellt: KOL<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................................................................ 1<br />
1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN BEIM VERPACKEN .................................................................................... 2<br />
2. TRANSPORT ......................................................................................................................................................... 3<br />
2.1. DAS STAPELN DER SCHACHTELN-KISTEN AUF PALETTEN UND DAS VERSENDEN DIESER: ............................................... 5<br />
3. IDENTIFIZIERUNG DES PRODUKTES ................................................................................................................ 6<br />
3.1 GRAFISCHE DARSTELLUNG DER PALETTENIDENTIFIZIERUNG ........................................................................................ 7<br />
4. MISCHVERPACKUNG .......................................................................................................................................... 7<br />
5. ETIKETTEN ........................................................................................................................................................... 8<br />
6. VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN ....................................................................................................... 10<br />
ANLAGE I ................................................................................................................................................................... 11<br />
ANLAGE II................................................................................................................................................................... 12<br />
ANLAGE III.................................................................................................................................................................. 13<br />
ANLAGE IV ................................................................................................................................................................. 14<br />
ANLAGE V .................................................................................................................................................................. 15<br />
ANLAGE VI ................................................................................................................................................................. 16<br />
ANLAGE VII ................................................................................................................................................................ 17<br />
ANLAGE VIII ............................................................................................................................................................... 18<br />
ANLAGE IX ................................................................................................................................................................. 19<br />
ANLAGE X .................................................................................................................................................................. 20
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
zwischen<br />
Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />
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Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
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1. Allgemeine Anforderungen beim Verpacken<br />
Die Produkte müssen so verpackt werden, dass keine Transportschäden ermöglicht werden. Die Verpackung kann<br />
aus Karton (Einwegverpackung) oder aus Plastik sein. Diese ist gleichzeitig auch Leihverpackung und pendelt<br />
zwischen dem Kunden und dem <strong>Lieferanten</strong>. Das Material der Kartonverpackung muss wiederverwendbar (Recycling)<br />
sein – ausgestattet mit Kennzeichen. Das Kennzeichen ist standardisiert, die Verwendung des Kennzeichens ist im<br />
Standard SIST EN ISO 14021:2002 beschrieben – Umweltkennzeichen und Deklarationen.<br />
Alle Verpackungsmaterialien müssen gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung ist es nötig, ein System der<br />
Erkennung des Verpackungsmaterials zu verwenden, das gemäß Entschluss der EU-Kommission 97/129EU ist. Die<br />
Kennzeichnung muss an der Verpackung oder an der Etikette angebracht werden, die an der Verpackung befestigt<br />
ist, ebenso muss sie klar sichtbar sein, gut lesbar, dauerhaft und beständig auch nach dem Öffnen der Verpackung.<br />
Die Produkte müssen auch entsprechend vor atmosphärischen Einflüssen geschützt sein. Im Falle unserer<br />
Anforderung müssen manche (z.B. Produkte aus Kunststoff) auch zusätzlich in Plastikbeutel verpackt werden, die<br />
eine bestimmte Stufe der Konditionierung bewahren müssen. Die Anforderung muss gesondert in dem Vertrag<br />
festgehalten werden. Folgenden Normen, welche sich auf die Verordnung 94/62/EG - Handhabung mit Verpackung<br />
und Entsorgung von Verpackungsmaterial - EN 13427 (2004-10), EN 13428 (2004-10), EN 13429 (2004-10), EN<br />
13430 (2004-10), EN 13431 (2004-10), EN 13432 (2004-12), CR 13695-1 (2000-03), CR 13695-2 (2002-04)<br />
beziehen, müssen bei der Verpackungsverwendung eingehalten werden.<br />
Für unsere Werke in Brasilien gilt die : ABNT NBR ISO 14021:2004<br />
Max. Gewicht der Verpackung ist 15kg!<br />
Kennzeichen für Recycling- Verpackung.<br />
Die Verpackung, in welche die Erzeugnisse verpackt werden, muss zusammengelegt auf einer Palette die Masse<br />
1200x800 mm haben. Verwendet werden darf eine gewöhnliche Holzpalette, Presspalette, Europalette. Für das<br />
Versenden aus Länder, die nicht EU-Mitglieder sind, ist nur das Versenden auf Presspaletten oder phytosanitär<br />
behandelten Paletten erlaubt – diese Anforderungen sind im „International standards for phytosanitary measures“<br />
angegeben. Volumenanteilig kleinere Materialien können in einzelnen Kartons ohne Paletten verpackt werden.<br />
Bei allen anderen Verpackungen und Verpackungsarten, die nicht gesondert bestimmt sind, müssen die gültigen<br />
europäische Gesetze und Weisungen berücksichtigt werden.<br />
Falls die Produkte zerbrechlich sind, muss auf die Kiste, die Kartonschachtel oder die Verpackungseinheit, in welche<br />
die Produkte verpackt werden, eine Versandetikette mit dem Hinweis auf solche Gefahr angebracht werden.<br />
Verbote:<br />
- Verwendung von Metallklemmen (fürs Zusammenheften von Kartons und Plastikbänder),
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- Materialien, die nicht wiederverwendbar sind.<br />
Anforderungen für einzelne Materialien, bei welchen es nicht möglich ist, nach den <strong>Verpackungsvorschrift</strong>en zu<br />
packen, befinden sich in Anlagen I und II. Anweisungen und Darstellungen der Verpackungsanforderungen finden<br />
sich in Anlagen III, IV, V, VI.<br />
2. Transport<br />
Die Verpackungen, in welche die Produkte verpackt werden, müssen auf einer Holzpalette(EVG) mit den Maßen<br />
1200x800mm aufgestapelt werden. Die Höhe der Verpackungseinheit darf nicht das Maß von 1350mm überschreiten.<br />
Ausnahmsweise ist das höher oder niedrig Verpacken einzelner Materialien mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Das<br />
Gesamtgewicht der ganzen Verpackungseinheit darf nicht höher als 1000kg sein.<br />
800<br />
1200<br />
150<br />
Skizze der<br />
Palette<br />
Presspalette<br />
phytosanitäre Palette<br />
Europalette<br />
gewöhnliche Holzpalette
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Die aufgestapelten Kisten bzw. Kartons auf der Palette müssen mit einem Verpackungsband befestigt sein, jede<br />
Produktart einzeln. Die Verpackungseinheit muss zudem noch mit einer Stretch-Folie umwickelt werden. Das<br />
Umwickeln soll so vorgehen, dass es bei der Palette anfängt und an der oberen Fläche aufhört. Wenn auf den<br />
Paletten Kartons gestapelt sind, ist es notwendig, unter dem oberen Rand ein Band aufzukleben, welches das<br />
Aufladen von Zusatzlast auf die bestehende Verpackungseinheit untersagt. Siehe Bild 2.<br />
Band, welches das Aufladen<br />
von Lasten auf die<br />
Verpackungseinheit verbietet<br />
Mit Verpackungsband<br />
verschnürt<br />
Verpackungseinheit<br />
in Stretchfolie<br />
gewickelt<br />
Bild 2<br />
2.1. Das Stapeln der Schachteln-Kisten auf Paletten und das Versenden dieser:<br />
Erlaubt<br />
Verboten
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Kartonschachteln bzw. Plastikbehälter müssen solche Maße bzw. Größe aufweisen, dass eine neben der anderen<br />
gestapelt werden können und die Fläche der Euro Palette 1200x800mm abdecken. Max. Maß eines Behälters darf<br />
der Länge nach nicht 600mm überschreiten, der Breite nach nicht 400mm und der Höhe nach nicht 250mm. Mit<br />
Genehmigung ist ausnahmsweise Verpackung in Pal-Box, Ausmaß wie Euro Palette, gestattet. (Bild 3)<br />
Bild 3<br />
3. Identifizierung des Produktes<br />
Plastikbehälter oder Kartonschachteln mit Produkten, müssen mit einem Aufkleber –Etikette versehen werden (siehe<br />
Bild 4). Die Etikette soll nur die notwendigsten Daten beinhalten, die dem Kunden und dem <strong>Lieferanten</strong> notwendig<br />
sind. Kunststoffkisten, bzw. Kartonschachteln müssen so auf die Palette gestapelt werden, dass sich die Etikette<br />
immer an der äußeren Seite befindet und zur Einsicht offen ist. Die Palette muss zusätzlich noch mit einer<br />
Palettenetikette identifiziert werden. (Siehe Bild 5). Die Palettenetikette muss am Rand der kürzeren Seite der<br />
Palette, 50 mm unter dem Oberrand und auch unter der Stretchfolienumwicklung befestigt werden. Siehe Bild 5.<br />
Außer der Palettenetikette und der Adressenetikette, müssen auf der Verpackung auch der Lieferschein und das<br />
Zertifikat für das gelieferte Material angebracht werden.<br />
Bild 4<br />
Lage der Etikette auf<br />
der Kartonschachtel.<br />
Lage der Etikette<br />
am Plastikbehälter<br />
Bei Rückzustellung der Verpackung (Plastikbehälter) muss die Etikette entsprechend befestigt (eingesteckt) bzw.<br />
geschützt sein.
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3.1 Grafische Darstellung der Palettenidentifizierung<br />
Position der Etiketten<br />
Palettenetikette<br />
Adressetikette<br />
----------Dokumente<br />
OBEN<br />
Bild 5<br />
4. Mischverpackung<br />
Das Mischen der Produkte ist nicht erlaubt, gleichfalls auch Stapeln mehrerer Produkttypen auf einer Palette, bzw. ist<br />
nur im dem Fall erlaubt, wenn die Verpackungseinheit nicht voll ist.<br />
Die Verpackungseinheit muss zusätzlich mit einer Aufschrift gekennzeichnet werden, die auf mehrere Produkttypen<br />
hinweist. Die Produkte nach Typen müssen zusammen aufgestapelt werden, unter keinen Umständen dürfen sie<br />
zusammen vermischt werden. (Bild 6).<br />
Es ist nicht gestattet (Bild 7):<br />
- Hälfte einer Sorte nach Höhe und die andere Hälfte von einem anderen Artikel bzw. Produkttyp aufzustapeln<br />
- Gemischtes Stapeln nach Lagen<br />
- Das Stapeln von Produkten auf einer Palette, die von verschiedenen Unternehmen: von Resistec, Metaltec<br />
oder Athos bestellt wurden.<br />
Auf die Palette muss auf die kürzere Seite der Palette, 50mm unter dem oberen Rand und auch unter die Stretchfolie<br />
eine Etikette beider Produkte angebracht werden. Diese sollen eine neben der anderen aufgeklebt sein. (Bild 8).
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Grafische Darstellung der Mischverpackung<br />
Bild 6<br />
Erlaubt<br />
Bild 7<br />
Verboten<br />
Grafische Darstellung der Kennzeichnung der Mischverpackung:<br />
C<br />
Identifikation der<br />
Erzeugnisse auf der<br />
Palette mit<br />
Palettenaufklebern.<br />
Bild 8<br />
5. Etiketten<br />
Beschreibung der Palettenetiketten:<br />
Positionen 3, 8, 9, 12, 15 müssen mit Barcode ausgestattet werden.<br />
Code-39, Höhe des Barcode 10mm (Bild 9).<br />
Inhalte der Barcodefelder sind auch in Klarschrift zu beschriften.<br />
Inhalt der Etiketten nach VDA Standard.<br />
Erläuterung der Positionen auf den Palettenetiketten:
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(1) Absender: Vollständige Adresse des Produktherstellers,<br />
(2) Lager: Abladeplatz<br />
(3) Lieferscheinnummer: (Vorsatz ˝N˝ im Barcode),<br />
(4) Adresse des <strong>Lieferanten</strong><br />
(5) Nettogewicht: Gewicht in kg,<br />
(6) Bruttogewicht: Gewicht in kg,<br />
(7) Anzahl der Kartons / Behälter / auf der Palette,<br />
(8) Artikelnummer: Kundenartikelnummer (Vorsatz ˝P˝ im Barcode),<br />
(9) Menge: Menge der Artikel verpackt auf der Palette (Vorsatz ˝Q˝ im Barcode),<br />
(10) Bezeichnung des Artikels, Index / Datum: Identifizierung des Produktes, nach welcher Änderung es gefertigt<br />
wurde und Datum der Änderung<br />
(11) Artikelnummer des <strong>Lieferanten</strong><br />
(12) <strong>Lieferanten</strong>nummer (Vorsatz ˝V˝ im Barcode),<br />
(13) Datum: Fertigungsdatum des Produkts<br />
(14) Frei für <strong>Lieferanten</strong><br />
(15) Aufeinanderfolgende Nummer der versendeten Palette<br />
(16) Bei Vorgabe eines Wichtigen Merkmals in der Teilezeichnung ist ein W auf dem Etikett aufzudrucken<br />
(Schriftgröße 28)<br />
Schriftgröße der Felder 8 und 9 ist 28 (Arial) einzuhalten.<br />
W<br />
Bild 9 (Die Angaben auf der Etikette sind symbolischer Bedeutung)
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Etiketten am Plastikbehälter bzw. Karton (Bild 10)<br />
Muss auf jedem Plastikbehälter bzw. Karton befestigt werden.<br />
Erklärung der Positionen :<br />
• Adresse des <strong>Lieferanten</strong>,<br />
• <strong>Lieferanten</strong>nummer (Vorsatz „V“ im Barcode),<br />
• Seriennummer des Materiales: Chargennummer + Nummer des Etikett (Vorsatz ˝S˝ im Barcode),<br />
• Nummer des Etiketts,<br />
• Fertigungsdatum,<br />
• Artikelnummer (Vorsatz ˝P˝ im Barcode),<br />
• Menge (Vorsatz ˝Q˝ im Barcode).<br />
• Bei Vorgabe eines Wichtigen Merkmals in der Teilezeichnung ist ein W auf dem Etikett aufzudrucken<br />
(Schriftgröße 12)<br />
Hinweis: Die Seriennummer des gelieferten Materials von einem <strong>Lieferanten</strong> darf sich innerhalb eines Jahres nicht<br />
wiederholen!<br />
Adresse des Versenders<br />
Chargennummer + Nummer des Etikett<br />
Reihennr. der<br />
Etikette<br />
W<br />
Datum der<br />
Herstellung<br />
Kennzeichnung<br />
W<br />
Artikelnummer<br />
Menge<br />
Bild 10 (Die Angaben auf der Etikette sind symbolischer Bedeutung)<br />
6. Verpflichtungen des <strong>Lieferanten</strong><br />
Der Lieferant ist verpflichtet, seine Erzeugnisse in einer Art zu verpacken, die am besten dem Materialtyp<br />
entsprechen, welches er liefert. Der Lieferant steht in der Pflicht, einen Entwurf und auch ein Muster der verpackten<br />
Artikel an den Kunden zuzuschicken. Aufgrund dessen wird eine Beurteilung zur Entsprechung der Verpackung<br />
durchgeführt. Serienlieferungen von Teilen sind nur mit freigegebener Verpackung erlaubt. Bei eventueller Änderung<br />
der Verpackung muss der Lieferant sogleich den Kunden über die Änderung, die vorgenommen werden soll,<br />
schriftlich in Kenntnis setzen und eine neue Freigabe erlangen.<br />
Der Lieferant muss für die Verpackung, in der er seine Erzeugnisse verpackt, eine schriftliche Erklärung abgeben,<br />
dass für die Verpackung, in der er seine Produkte verpacken lassen hat, eine Konformitätserklärung ausgestellt<br />
worden ist.
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Anlage I<br />
Das Verpacken von Metallbändern<br />
Mehrere aufgewickelte Bänder werden aufeinander gelegt, zwischen den Oberflächen werden Holzleisten gelegt (min.<br />
zwei Holzlatten), danach wird alles zusammen in eine Folie gewickelt und auf die Palette gestellt.<br />
Beim Verpacken der Bänder auf Paletten muss folgendes berücksichtigt werden:<br />
- Das Gewicht des Bandes muss auf der gesamten Oberfläche der Palette verteilt sein (der Schwerpunkt darf<br />
nicht aus dem Mittelpunkt der Palette verrückt werden),<br />
- Für Bänder mit kleinerem Durchmesser ist es nötig, vor der Aufladung auf die Palette Holzlatten zur<br />
Verstärkung auf der Fläche der Palette zu stellen,<br />
- Es ist nötig, das Band mit einem Schutzdeckel aus Holz zu schützen und mit dem Verpackungsband zweimal<br />
der Länge und Breite nach zuzuschnüren,<br />
- Die Verwendung von Metallklemmen für das Verbinden des Verpackungsbandes ist verboten.<br />
Bild 1<br />
Lage der Palettenetikette<br />
Zusätzliche Anforderungen:<br />
- gültiges Dokument KHN 4 (Krah Haus Normen)<br />
- der Bandlieferant muss versichern, dass die Bandfläche nicht fettig ist<br />
- Max. Gewicht der Bandspule: 600 kg<br />
- Max. Gewicht auf der Palette: 1000 kg
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Anlage II<br />
Beispiel der Matrixverpackung<br />
Stapeln Sie die Schäferkästen mit Halbprodukten auf die Palette, so wie angezeigt in Bild 2. Binden Sie die Kästen<br />
mit Verpackungsband auf die Palette. Legen Sie einen Winkel aus Karton unter das Verpackungsband bzw. auf den<br />
oberen Rand des Schäferkastens (auf jede Seite) und befestigen Sie bzw. ziehen Sie dann das Band endgültig fest.<br />
Ziehen Sie das Band so fest an, dass die Ladung auf der Palette fest ist bzw. sich nicht bewegt.<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />
Winkel aus Karton – am Rand der<br />
Kiste angebracht.<br />
Bild 2<br />
Schäferkästen mit<br />
Verpackungsband auf die<br />
Palette gebunden, an der<br />
längeren Seite
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Anlage III<br />
Beispiel der Drahtverpackung<br />
Die mit Draht umwickelten Spulen müssen in Kartonschachteln in liegender Lage verpackt werden, wie angezeigt auf<br />
Bildern 3, 4, 4a .<br />
Wichtig: Die Kartonschachteln müssen mit einer Kennzeichnung markiert werden, dass diese nicht geworfen und<br />
gestürzt werden dürfen (Bild 3a).<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden.<br />
Bild 3 Bild 4<br />
Bild 3a<br />
Bild 4a
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Anlage IV<br />
Beispiel der Verpackung der MTS Bild 6<br />
- MTS – MTS Spulen werden in Kartonschachteln verpackt, wie auf dem Bild angezeigt ist.<br />
- Kartonschachteln müssen zweimal mit PVC Band gebunden und an den Ecken mit Winkeln gesichert<br />
werden.<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden.<br />
Bild 6
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
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Index: 10<br />
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Anlage V<br />
Beispiel der Verpackung von Halbprodukten aus Kunststoff (Grundplatten)<br />
Halbprodukte (Grundplatten) werden in Kartonschachteln verpackt, wie angezeigt auf Bildern 7 und 8.<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />
Bild 7<br />
Verpackung von Halbprodukten -<br />
Grundplatten<br />
Bild 8
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Index: 10<br />
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Anlage VI<br />
Beispiel der Verpackung des Kabelbaums<br />
Kabelbäume können in Kartonschachteln, Plastikkisten verpackt werden, so wie angezeigt auf Bildern 9, 10, 11.<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!<br />
Bild 9 Bild 10<br />
Bild 11<br />
Verpackung Kabelbaum
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
zwischen<br />
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Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
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Anlage VII<br />
Beispiel der Keramikverpackung Bilder 12 und 13.<br />
Bild 12 Bild 13<br />
Anmerkung: sonstige Anforderungen sind in den Vorschriften angeführt und müssen befolgt werden!
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Seite 18 von 22<br />
Anlage VIII<br />
Beispiel-Forderungen der Kabelverpackung (Krania); Bild 14,15,16,17<br />
- Das Innere der Gitterbox ist mit<br />
dickeren Karton belegt (Bild 14)<br />
- Der Karton muss an der<br />
Gitterbox fixiert werden, er darf<br />
sich nicht bewegen<br />
- Zwischen dem Karton darf kein<br />
leerer Raum bleiben<br />
Bild 14<br />
- Die gefüllte Gitterbox muss mit<br />
dickeren Karton gedeckt und mit<br />
Band verbunden werden (Bild<br />
15)<br />
- Alles zusammen muss noch mit<br />
einem dickeren Karton gedeckt<br />
werden (Bild 16, 17)<br />
- Die Spulen sollen a 5 Stück<br />
zusammen gelegt werden, die<br />
Enden der Leitungen dürfen nicht<br />
verflochten werden<br />
Bild 15<br />
- Die Leerräume in den<br />
Gitterboxen müssen mit<br />
Zwischenkartons getrennt<br />
werden<br />
Bild 16<br />
Bild 17
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
zwischen<br />
Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />
KHN 12-DE<br />
Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
Erstellt: KOL<br />
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Anlage IX<br />
Die EUR-Gitterboxpaletten den Tauschkriterien entsprechen
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
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Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />
KHN 12-DE<br />
Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
Erstellt: KOL<br />
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Anlage X<br />
Die EUR-Paletten den Tauschkriterien entsprechen
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
zwischen<br />
Krah-Gruppe und <strong>Lieferanten</strong><br />
KHN 12-DE<br />
Datum: 10.04.2013<br />
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Formular, das der Lieferant ausfüllt, bevor er mit dem Versenden der Produkte anfängt..<br />
Krah-Gruppe<br />
Vorschrift des Verpackens<br />
Fertiger Produkte<br />
Artikelbezeichnung:<br />
Artikelnummer:<br />
Menge<br />
Beschreibung der<br />
Verpackungseinheit<br />
Stückanzahl /<br />
Paletten<br />
Länge Breite Höhe Gewicht<br />
der Palette<br />
Anzahl<br />
Schachteln /<br />
Palette<br />
Daten über das Verpacken des Produktes Länge Breite Höhe Gewicht<br />
der<br />
Schachtel<br />
Stückanzahl /<br />
Schachtel<br />
Bilder / Grafische Darstellung des Verpackens:<br />
Vorschrift erstellt von: Datum: Genehmigt: Datum: Standort:
<strong>Verpackungsvorschrift</strong><br />
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Datum: 10.04.2013<br />
Index: 10<br />
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Formular, das der Lieferant ausfüllt, bevor er mit dem Versenden der Produkte anfängt..<br />
Krah-Gruppe<br />
Etikettenfreigabe<br />
Freigabe des Formates der Etikette für:<br />
Name des Versenders:<br />
Bitte das Bild der Etikette einsetzen<br />
Genehmigt: ……………….<br />
Datum der Genehmigung: ……………….