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I. Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

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I. <strong>Satzung</strong> über <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kurtaxe</strong> (<strong>Kurtaxe</strong>satzung)<br />

A. Sachverhalt<br />

Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat letztmals am 27.07.1998<br />

eine <strong>Kurtaxe</strong>satzung beschlossen und <strong>die</strong>se am 10.09.2001 über <strong>die</strong> so genannte<br />

Euro-Anpassungs-<strong>Satzung</strong> geändert.<br />

Nach 5 Jahren sah <strong>die</strong> Verwaltung nicht zuletzt aufgrund der Situation im Bereich<br />

„Tourismus“ <strong>die</strong> Zeit gekommen, sich über eine Anpassung der <strong>Kurtaxe</strong>sätze<br />

Gedanken zu machen und einige redaktionelle Änderung vorzunehmen, weshalb <strong>die</strong><br />

nachstehende Kalkulation vorgelegt wird.<br />

B. Kalkulation der <strong>Kurtaxe</strong><br />

Bei der Kalkulation der <strong>Kurtaxe</strong> ist anzumerken, dass Gemeinden soweit sie gemäß<br />

§ 20 FAG pauschale Zuweisungen für Investitions- und Unterhaltungsmaßnahme im<br />

Fremdenverkehrsbereich (Fremdenverkehrslastenpauschale) erhalten, <strong>die</strong>se<br />

Zuweisungen als anderweitig gedeckter Aufwand auch im Rahmen der Kalkulation<br />

der <strong>Kurtaxe</strong> bzw. des Fremdenverkehrsbeitrages mit zu berücksichtigen sind. Das<br />

Kalkulationsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg sieht hier einen Abzug<br />

<strong>die</strong>ser Zuschüsse vor.<br />

Da seit der letzten Anpassung der <strong>Kurtaxe</strong> <strong>die</strong>se in <strong>die</strong> Preise der Vermieter und<br />

Gastronomen eingerechnet wird, hat Herr Kurgeschäftsführer Gieß wiederum eine<br />

Hilfskalkulation erstellt, mit der Maßgabe, dass <strong>die</strong> <strong>Kurtaxe</strong> auf jeden Fall unter dem<br />

errechneten Höchstsatz von 2,52 € pro Übernachtung liegen muss. Die<br />

Hilfskalkulation kann der nachstehenden Anlage A entnommen werden.<br />

C. Hilfskalkulation – Berechnung der ganzjährigen gleichen <strong>Kurtaxe</strong><br />

Die Berechnung <strong>die</strong>nt der Ermittlung der <strong>Kurtaxe</strong>-Beträge, <strong>die</strong> bei ganzjährig gleicher<br />

Höhe und Wegfall sämtlicher Ermäßigungen und Befreiungen ungefähr <strong>die</strong> gleichen<br />

Einnahmen erbringen sollen wie bisher bzw. <strong>die</strong> Erhöhungen in den Jahren 2004 –<br />

2006 vorsehen und dadurch zu entsprechenden Mehreinnahmen führen.


Anlage A<br />

Kalkulation <strong>Kurtaxe</strong><br />

Schätzung der Übernachtungen für 2004:<br />

Bad Teinach 57.000<br />

Zavelstein 29.000<br />

übrige Stadtteile 4.000<br />

Daraus ermittelte <strong>Kurtaxe</strong>-Einnahmen mit den bestehenden Sätzen:<br />

Bad Teinach 78.660,00 €<br />

Zavelstein 22.330,00 €<br />

übrige Stadtteile 1.640,00 €<br />

Gesamt: 102.630,00 €<br />

Vorschlag für Erhöhung im Jahr 2004:<br />

Bad Teinach von 1,38 € auf 1,60 € entspricht +15,9 %<br />

Zavelstein von 0,77 € auf 0,90 € entspricht +16,9 %<br />

übrige Stadtteile von 0,41 € auf 0,50 € entspricht + 22,0 %<br />

Daraus ermittelte <strong>Kurtaxe</strong>-Einnahmen mit den erhöhten Sätzen:<br />

Bad Teinach 91.200,00 €<br />

Zavelstein 26.100,00 €<br />

übrige Stadtteile 2.000,00 €<br />

Gesamt: 119.000,00 €<br />

Mehreinnahme 16.670,00 € + 16,2 %<br />

Zum Ausgleich des defizitären Haushalts der Teinachtal-Touristik bis 2006 ist eine<br />

weitere Erhöhung in den beiden Folgejahren auf das heutige <strong>Kurtaxe</strong>-Niveau von<br />

Bad Liebenzell und Bad Herrenalb, jedoch noch deutlich unter Bad Wildbad,<br />

erforderlich.<br />

Mögliche Erhöhung für 2005:<br />

Bad Teinach von 1,60 € auf 1,85 € entspricht +15,6 %<br />

Zavelstein von 0,90 € auf 1,05 € entspricht +16,7 %<br />

übrige Stadtteile von 0,50 € auf 0,60 € entspricht + 20,0 %<br />

Mögliche Erhöhung für 2006:<br />

Bad Teinach von 1,85 € auf 2,10 € entspricht + 13,5 %<br />

Zavelstein von 1,05 € auf 1,20 € entspricht + 14,3 %<br />

übrige Stadtteile von 0,60 € auf 0,70 € entspricht + 16,7 %<br />

Daraus ermittelte <strong>Kurtaxe</strong>-Einnahmen mit den Sätzen für 2006:<br />

Bad Teinach 119.700,00 €<br />

Zavelstein 34.800,00 €<br />

übrige Stadtteile 2.800,00 €<br />

Gesamt 157.300,00 €<br />

Mehreinnahme 54.670,00 € + 53,3 %


D. Weiteres Vorgehen<br />

Nach der Gemeinderatssitzung, in der <strong>die</strong> neue <strong>Satzung</strong> beschlossen wird, soll <strong>die</strong>se<br />

dann rechtzeitig vor dem 01.01.2004 (Tag des Inkrafttretens) bekannt gemacht<br />

werden.<br />

Das aus der Neufassung der <strong>Satzung</strong> resultierende <strong>Kurtaxe</strong>saufkommen soll dann<br />

entsprechend in den Haushaltsplan 2004 eingestellt werden.<br />

Mönch / 25. Juli 2003

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