Download: Informationen für Schwangere und ... - Chempark
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Informationsschrift für <strong>Schwangere</strong> <strong>und</strong> Vorgesetzte Stand 2011<br />
8 Bitte nicht versäumen!<br />
(Zusammenfassung wichtiger Termine)<br />
Melden Sie Ihre Schwangerschaft, sobald sie Ihnen bekannt ist, Ihrer/Ihrem direkten<br />
Vorgesetzten <strong>und</strong> HR//direct. Von dort werden die weiteren Stellen benachrichtigt, die<br />
für Ihren Schutz verantwortlich sind: das Staatliche Amt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> der Betriebsrat<br />
bzw. der Sprecherausschuss.<br />
Reichen Sie unmittelbar vor Beginn der Mutterschutzfrist bei Ihrer Krankenkasse<br />
eine ärztlic he Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Senden<br />
Sie eine Kopie an HR//direct. Die Bescheinigung darf nicht früher ausgestellt sein<br />
als 49 Tage (sieben Wochen) vor dem vom Arzt errechneten Termin. Während der Mutterschutzfrist<br />
erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld, vom Arbeitgeber<br />
einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.<br />
Privat Krankenversicherte beantragen das Mutterschaftsgeld beim B<strong>und</strong>esversicherungsamt.<br />
Seine Anschrift finden Sie auf der letzten Seite dieser Informationsschrift.<br />
Reichen Sie unmittelbar nach der Entbindung die vom Standesamt für die Mutterschaftshilfe<br />
ausgestellte Geburtsbescheinig ung Ihres Kindes bei Ihrer Krankenkasse<br />
<strong>und</strong> bei HR//direct ein.<br />
Beantragen Sie schriftlich Kindergeld bei d er Familienkasse der örtlichen Agentur für<br />
Arbeit. Fügen Sie dem Antrag die vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung<br />
Ihres Kindes bei.<br />
Beantragen Sie schriftlich die Zahlung von Elterngeld möglichst bald nach der Geburt<br />
Ihres Kindes bei der für Sie zuständigen Stadt bzw. dem zuständigen Kreis . Adressen<br />
nennen wir auf der letzten Seite dieser Informationsschrift.<br />
Rückwirkend wird Elterngeld höchstens für drei Monate vor Antragstellung gewährt.<br />
Beantragen Sie Ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn.<br />
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie von HR//direct ein Schreiben. Bitte<br />
geben Sie an, ob Sie Elternzeit nehmen möchten <strong>und</strong> für welchen Zeitraum oder für<br />
welche Zeiträume. Senden Sie das Schreiben umgehend zurück.<br />
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