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Merkblatt Anforderungen an gewerblich betriebene Küchen - KDO-KIM

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<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>gewerblich</strong> <strong>betriebene</strong><br />

Küchen<br />

Küche<br />

1. Die Höhe der Küche muss mindestens 2,50 m betragen, bei einer Grundfläche von mehr als 50 m 2<br />

mindestens 2,75 m, bei einer Grundfläche von mehr als 100 m 2 mindestens 3,00 m.<br />

2. Alle Türen und Fenster müssen mit glatten und Wasser abstoßenden Oberflächen versehen sein.<br />

3. Der Fußboden ist gleitsicher, wasserundurchlässig und fugendicht herzurichten. Er muss leicht zu<br />

reinigen sein und ggf. ausreichendes Gefälle zu einem geruchssicheren Bodenablauf haben.<br />

4. Die Übergänge vom Fußboden zu den Wänden sollten nach Möglichkeit mit einer Hohlkehle<br />

ausgestattet sein.<br />

5. Die W<strong>an</strong>dflächen sind bis zu eine Höhe von 2,0 m mit glatten, wasserundurchlässigen und<br />

abwaschbaren Materialien (z.B. Fliesen) zu versehen. Eine Verfliesung vom Fußboden bis zur<br />

Decke ist empfehlenswert.<br />

6. Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein,<br />

dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und<br />

Ablösung von Materialien vermieden werden. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz<br />

auszustatten.<br />

7. Ver- und Entsorgungsleitungen sind unter Putz zu verlegen oder so zu gestalten, dass keine<br />

Schmutznester entstehen können und jederzeit eine gefahrlose leichte Reinigung möglich ist.<br />

8. Die für eine ausreichende Lüftung erforderlichen Anlagen sind einzurichten:<br />

Über allen Brat- und Kochstellen (insbesondere Friteuse, etc.) sind Abzugshauben mit Fettfilter<br />

<strong>an</strong>zubringen. Die auftretenden Wrasen und Dämpfe sind über das Dach abzuleiten.<br />

Entstehender Wasserdampf (Wasserkochstellen, Spülmaschinen usw.) ist über Lüftungsöffnungen<br />

oder eine Abzugs<strong>an</strong>lage abzuleiten.<br />

Küchen, Imbisszeilen und sonstige Bereiche, in denen offene Lebensmittel beh<strong>an</strong>delt werden, sind<br />

durch entsprechende lufttechnische Anlagen oder Abtrennungen vor belasteter Luft aus<br />

Gasträumen, viel befahrenen Straßen und ähnlichem zu schützen.<br />

9. Fenster und Lüftungsöffnungen, die ins Freie geöffnet werden können, müssen mit zu<br />

Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.


10. In der Küche muss mindestens eine ausreichende H<strong>an</strong>dwaschgelegenheit mit fließendem warmen<br />

und kalten Wasser, Mischbatterie, Seifen- und Einwegh<strong>an</strong>dtuchspender eingerichtet werden. Die<br />

H<strong>an</strong>dwaschgelegenheit muss in den Hauptarbeitsbereich einbezogen, ausreichend groß und leicht<br />

zugänglich sein. Bei der Benutzung darf kein Spritzwasser auf Lebensmittel oder Arbeitsflächen<br />

für Lebensmittel gel<strong>an</strong>gen.<br />

11. Zum Reinigen von Arbeitsgeräten, Geschirr usw. ist eine dem Betriebsablauf <strong>an</strong>gepasste<br />

Spüleinrichtung (eine ausreichend große Doppelspüle, oder eine Spülmaschine und mindestens ein<br />

Becken) einzurichten. Der Spülbereich ist ein unreiner Bereich und darf die reinen Arbeitsbereich<br />

nicht nachteilig beeinflussen (ggf. separate Spülküche).<br />

12. Schmutzwasser (Putzwasser) muss über einen Bodenabfluss oder ein gesondertes Ausgussbecken<br />

entsorgt werden.<br />

13. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein,<br />

dass Verschmutzungen <strong>an</strong> der Einrichtung sowie Veränderungen <strong>an</strong> der Ware leicht erk<strong>an</strong>nt<br />

werden können.<br />

14. Kücheneinrichtungen müssen folgende <strong>Anforderungen</strong> erfüllen:<br />

Alle Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen, dass sie zu Reinigungszwecken abziehbar sind.<br />

Ist dies nicht möglich, sind die nicht reinigungsfähigen Bereiche wasserdicht abzudichten.<br />

Für Oberflächen von Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind glatte und<br />

abwaschbare Materialien zu verwenden. Die Oberflächen müssen zu desinfizieren sein.<br />

Es sind ausreichend Kühleinrichtungen bereitzustellen, in denen eine sachgerechte Lagerung leicht<br />

verderblicher Lebensmittel möglich ist.<br />

Für die Lagerung nicht zu kühlender Lebensmittel sind in ausreichendem Umf<strong>an</strong>ge<br />

Einbauschränke o.ä. vorzusehen, oder es sind ausreichend große und belüftbare<br />

Lebensmittellagerräume einzurichten.<br />

Lebensmittellagerraum<br />

1. Der Raum muss umschlossen sein und ausreichend be- und entlüftet werden können. Die Türen<br />

müssen so dicht schließen, dass ein Eindringen von Nagetieren und <strong>an</strong>derem Ungeziefer<br />

ausgeschlossen ist.<br />

2. Der Fußboden muss wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.<br />

3. Die W<strong>an</strong>dflächen sind erforderlichenfalls mit glatten Oberflächen bis zu einer <strong>an</strong>gemessenen Höhe<br />

zu versehen. Sie müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sofern<br />

erforderlich, sind dabei wasserundurchlässige, Wasser abstoßende und abwaschbare Materialien zu<br />

verwenden.<br />

4. Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein,<br />

dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und<br />

Ablösung von Materialien vermieden werden.


5. Fenster und sonstige Öffnungen müssen so beschaffen sein, dass Schmutz<strong>an</strong>sammlungen<br />

vermieden werden. Können Fenster oder Öffnungen ins Freie geöffnet werden, müssen sie<br />

erforderlichenfalls mit zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.<br />

Kühlräume, Tiefkühlraum<br />

1. Die Innenflächen der Räume müssen leicht zu reinigen sein; in Gefrierräumen müssen die<br />

Innenflächen so beschaffen sein, dass sie leicht trocken gereinigt werden können.<br />

2. Die W<strong>an</strong>dflächen sind mit glatten, wasserundurchlässigen und abwaschbaren Materialien zu<br />

versehen. Die Decken und Deckenvorrichtungen müssen leicht zu reinigen sein. Sie müssen so<br />

beschaffen sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter<br />

Schimmelbefall und Ablösung von Materialien vermieden werden.<br />

3. Die Fußböden müssen wasserundurchlässig und leicht zu reinigen und so beschaffen sein, dass<br />

Reinigungswasser leicht aus den Räumen abfließen k<strong>an</strong>n.<br />

4. Das auftretende Kondenswasser / Abtauwasser der Kühlaggregate muss direkt in K<strong>an</strong>alisation<br />

abgeleitet werden. Das Auff<strong>an</strong>gen von Kondenswasser in geschlossenen Behältern ist nur in<br />

Ausnahmefällen tolerierbar.<br />

5. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein,<br />

dass Verschmutzungen <strong>an</strong> der Einrichtung sowie Veränderungen <strong>an</strong> der Ware leicht erk<strong>an</strong>nt<br />

werden können.<br />

6. Hakenrahmen und Fleischhaken sind so <strong>an</strong>zubringen, dass dar<strong>an</strong> aufgehängte unverpackte<br />

Fleischteile und Fleischwaren weder Wände noch Fußböden berühren.

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