Merkblatt Anforderungen an gewerblich betriebene Küchen - KDO-KIM
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<strong>Merkblatt</strong><br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>gewerblich</strong> <strong>betriebene</strong><br />
Küchen<br />
Küche<br />
1. Die Höhe der Küche muss mindestens 2,50 m betragen, bei einer Grundfläche von mehr als 50 m 2<br />
mindestens 2,75 m, bei einer Grundfläche von mehr als 100 m 2 mindestens 3,00 m.<br />
2. Alle Türen und Fenster müssen mit glatten und Wasser abstoßenden Oberflächen versehen sein.<br />
3. Der Fußboden ist gleitsicher, wasserundurchlässig und fugendicht herzurichten. Er muss leicht zu<br />
reinigen sein und ggf. ausreichendes Gefälle zu einem geruchssicheren Bodenablauf haben.<br />
4. Die Übergänge vom Fußboden zu den Wänden sollten nach Möglichkeit mit einer Hohlkehle<br />
ausgestattet sein.<br />
5. Die W<strong>an</strong>dflächen sind bis zu eine Höhe von 2,0 m mit glatten, wasserundurchlässigen und<br />
abwaschbaren Materialien (z.B. Fliesen) zu versehen. Eine Verfliesung vom Fußboden bis zur<br />
Decke ist empfehlenswert.<br />
6. Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein,<br />
dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und<br />
Ablösung von Materialien vermieden werden. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz<br />
auszustatten.<br />
7. Ver- und Entsorgungsleitungen sind unter Putz zu verlegen oder so zu gestalten, dass keine<br />
Schmutznester entstehen können und jederzeit eine gefahrlose leichte Reinigung möglich ist.<br />
8. Die für eine ausreichende Lüftung erforderlichen Anlagen sind einzurichten:<br />
Über allen Brat- und Kochstellen (insbesondere Friteuse, etc.) sind Abzugshauben mit Fettfilter<br />
<strong>an</strong>zubringen. Die auftretenden Wrasen und Dämpfe sind über das Dach abzuleiten.<br />
Entstehender Wasserdampf (Wasserkochstellen, Spülmaschinen usw.) ist über Lüftungsöffnungen<br />
oder eine Abzugs<strong>an</strong>lage abzuleiten.<br />
Küchen, Imbisszeilen und sonstige Bereiche, in denen offene Lebensmittel beh<strong>an</strong>delt werden, sind<br />
durch entsprechende lufttechnische Anlagen oder Abtrennungen vor belasteter Luft aus<br />
Gasträumen, viel befahrenen Straßen und ähnlichem zu schützen.<br />
9. Fenster und Lüftungsöffnungen, die ins Freie geöffnet werden können, müssen mit zu<br />
Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.
10. In der Küche muss mindestens eine ausreichende H<strong>an</strong>dwaschgelegenheit mit fließendem warmen<br />
und kalten Wasser, Mischbatterie, Seifen- und Einwegh<strong>an</strong>dtuchspender eingerichtet werden. Die<br />
H<strong>an</strong>dwaschgelegenheit muss in den Hauptarbeitsbereich einbezogen, ausreichend groß und leicht<br />
zugänglich sein. Bei der Benutzung darf kein Spritzwasser auf Lebensmittel oder Arbeitsflächen<br />
für Lebensmittel gel<strong>an</strong>gen.<br />
11. Zum Reinigen von Arbeitsgeräten, Geschirr usw. ist eine dem Betriebsablauf <strong>an</strong>gepasste<br />
Spüleinrichtung (eine ausreichend große Doppelspüle, oder eine Spülmaschine und mindestens ein<br />
Becken) einzurichten. Der Spülbereich ist ein unreiner Bereich und darf die reinen Arbeitsbereich<br />
nicht nachteilig beeinflussen (ggf. separate Spülküche).<br />
12. Schmutzwasser (Putzwasser) muss über einen Bodenabfluss oder ein gesondertes Ausgussbecken<br />
entsorgt werden.<br />
13. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein,<br />
dass Verschmutzungen <strong>an</strong> der Einrichtung sowie Veränderungen <strong>an</strong> der Ware leicht erk<strong>an</strong>nt<br />
werden können.<br />
14. Kücheneinrichtungen müssen folgende <strong>Anforderungen</strong> erfüllen:<br />
Alle Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen, dass sie zu Reinigungszwecken abziehbar sind.<br />
Ist dies nicht möglich, sind die nicht reinigungsfähigen Bereiche wasserdicht abzudichten.<br />
Für Oberflächen von Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind glatte und<br />
abwaschbare Materialien zu verwenden. Die Oberflächen müssen zu desinfizieren sein.<br />
Es sind ausreichend Kühleinrichtungen bereitzustellen, in denen eine sachgerechte Lagerung leicht<br />
verderblicher Lebensmittel möglich ist.<br />
Für die Lagerung nicht zu kühlender Lebensmittel sind in ausreichendem Umf<strong>an</strong>ge<br />
Einbauschränke o.ä. vorzusehen, oder es sind ausreichend große und belüftbare<br />
Lebensmittellagerräume einzurichten.<br />
Lebensmittellagerraum<br />
1. Der Raum muss umschlossen sein und ausreichend be- und entlüftet werden können. Die Türen<br />
müssen so dicht schließen, dass ein Eindringen von Nagetieren und <strong>an</strong>derem Ungeziefer<br />
ausgeschlossen ist.<br />
2. Der Fußboden muss wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.<br />
3. Die W<strong>an</strong>dflächen sind erforderlichenfalls mit glatten Oberflächen bis zu einer <strong>an</strong>gemessenen Höhe<br />
zu versehen. Sie müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sofern<br />
erforderlich, sind dabei wasserundurchlässige, Wasser abstoßende und abwaschbare Materialien zu<br />
verwenden.<br />
4. Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein,<br />
dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und<br />
Ablösung von Materialien vermieden werden.
5. Fenster und sonstige Öffnungen müssen so beschaffen sein, dass Schmutz<strong>an</strong>sammlungen<br />
vermieden werden. Können Fenster oder Öffnungen ins Freie geöffnet werden, müssen sie<br />
erforderlichenfalls mit zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.<br />
Kühlräume, Tiefkühlraum<br />
1. Die Innenflächen der Räume müssen leicht zu reinigen sein; in Gefrierräumen müssen die<br />
Innenflächen so beschaffen sein, dass sie leicht trocken gereinigt werden können.<br />
2. Die W<strong>an</strong>dflächen sind mit glatten, wasserundurchlässigen und abwaschbaren Materialien zu<br />
versehen. Die Decken und Deckenvorrichtungen müssen leicht zu reinigen sein. Sie müssen so<br />
beschaffen sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter<br />
Schimmelbefall und Ablösung von Materialien vermieden werden.<br />
3. Die Fußböden müssen wasserundurchlässig und leicht zu reinigen und so beschaffen sein, dass<br />
Reinigungswasser leicht aus den Räumen abfließen k<strong>an</strong>n.<br />
4. Das auftretende Kondenswasser / Abtauwasser der Kühlaggregate muss direkt in K<strong>an</strong>alisation<br />
abgeleitet werden. Das Auff<strong>an</strong>gen von Kondenswasser in geschlossenen Behältern ist nur in<br />
Ausnahmefällen tolerierbar.<br />
5. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein,<br />
dass Verschmutzungen <strong>an</strong> der Einrichtung sowie Veränderungen <strong>an</strong> der Ware leicht erk<strong>an</strong>nt<br />
werden können.<br />
6. Hakenrahmen und Fleischhaken sind so <strong>an</strong>zubringen, dass dar<strong>an</strong> aufgehängte unverpackte<br />
Fleischteile und Fleischwaren weder Wände noch Fußböden berühren.