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+ Pflege-, bzw. Betreuungsgeld - Lebenshilfe Weinheim

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Für Behinderte, die im Wohnheim leben, gilt:<br />

<strong>Pflege</strong>- <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> bei Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld<br />

Wohnheimbewohner, die einen Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld haben,<br />

müssen prinzipiell einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.<br />

Bei Antragsgenehmigung gelten weiter die gleichen Bedingungen wie bei<br />

zu Hause Lebenden.<br />

<strong>Pflege</strong>geld, <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> ohne Anspruch auf<br />

Verhinderungspflege<br />

<strong>Pflege</strong>stufe I 25,00 € pro Tag<br />

<strong>Pflege</strong>stufe II 32,00 € pro Tag<br />

<strong>Pflege</strong>stufe III 41,00 € pro Tag<br />

<strong>Pflege</strong>- <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> ohne Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld<br />

Für Teilnehmer, die in keiner <strong>Pflege</strong>stufe eingestuft sind erhebt die<br />

<strong>Lebenshilfe</strong>-IKB <strong>Weinheim</strong> ein <strong>Betreuungsgeld</strong> von 15,00 € pro Tag.<br />

Aktuelles zur <strong>Pflege</strong>kasse<br />

Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

Im Allgemeinen können <strong>Pflege</strong>bedürftige neben der Verhinderungspflege<br />

auch sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch<br />

nehmen. Hierzu wird nach Antrag bei <strong>Pflege</strong>kasse ein Betrag in Höhe<br />

von bis zu 460,00 € pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Die<br />

Leistungen gelten in der Regel für alle <strong>Pflege</strong>bedürftige, die im<br />

häuslichen Bereich betreut werden und auf Dauer regelmäßig einen<br />

erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben. Ein<br />

erheblicher Bedarf wird im Allgemeinen bei allen geistig Behinderten<br />

anerkannt.<br />

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, für die Inanspruchnahme<br />

von Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.<br />

Bei uns können Sie für bestimmte Freizeiten, Kurse, Ferienbetreuung vor<br />

Ort und Einzelfallbetreuungen zusätzliche Betreuungsleistungen in<br />

Anspruch nehmen. Bei Fragen erhalten Sie nähere Informationen bei<br />

Beate Glaser (06201/ 9 86 89 -13).<br />

Unser Tipp:<br />

Lassen Sie sich das Ihnen zustehende Geld nicht<br />

„durch die Lappen gehen“ und rufen Sie Ihre<br />

<strong>Pflege</strong>kasse an!

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