+ Pflege-, bzw. Betreuungsgeld - Lebenshilfe Weinheim
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Für Behinderte, die im Wohnheim leben, gilt:<br />
<strong>Pflege</strong>- <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> bei Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld<br />
Wohnheimbewohner, die einen Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld haben,<br />
müssen prinzipiell einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.<br />
Bei Antragsgenehmigung gelten weiter die gleichen Bedingungen wie bei<br />
zu Hause Lebenden.<br />
<strong>Pflege</strong>geld, <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> ohne Anspruch auf<br />
Verhinderungspflege<br />
<strong>Pflege</strong>stufe I 25,00 € pro Tag<br />
<strong>Pflege</strong>stufe II 32,00 € pro Tag<br />
<strong>Pflege</strong>stufe III 41,00 € pro Tag<br />
<strong>Pflege</strong>- <strong>bzw</strong>. <strong>Betreuungsgeld</strong> ohne Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld<br />
Für Teilnehmer, die in keiner <strong>Pflege</strong>stufe eingestuft sind erhebt die<br />
<strong>Lebenshilfe</strong>-IKB <strong>Weinheim</strong> ein <strong>Betreuungsgeld</strong> von 15,00 € pro Tag.<br />
Aktuelles zur <strong>Pflege</strong>kasse<br />
Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
Im Allgemeinen können <strong>Pflege</strong>bedürftige neben der Verhinderungspflege<br />
auch sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch<br />
nehmen. Hierzu wird nach Antrag bei <strong>Pflege</strong>kasse ein Betrag in Höhe<br />
von bis zu 460,00 € pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Die<br />
Leistungen gelten in der Regel für alle <strong>Pflege</strong>bedürftige, die im<br />
häuslichen Bereich betreut werden und auf Dauer regelmäßig einen<br />
erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben. Ein<br />
erheblicher Bedarf wird im Allgemeinen bei allen geistig Behinderten<br />
anerkannt.<br />
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, für die Inanspruchnahme<br />
von Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.<br />
Bei uns können Sie für bestimmte Freizeiten, Kurse, Ferienbetreuung vor<br />
Ort und Einzelfallbetreuungen zusätzliche Betreuungsleistungen in<br />
Anspruch nehmen. Bei Fragen erhalten Sie nähere Informationen bei<br />
Beate Glaser (06201/ 9 86 89 -13).<br />
Unser Tipp:<br />
Lassen Sie sich das Ihnen zustehende Geld nicht<br />
„durch die Lappen gehen“ und rufen Sie Ihre<br />
<strong>Pflege</strong>kasse an!