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Leitfaden Waffenhandel<br />
Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung<br />
Dieter Stiefel<br />
Waffensachverständiger<br />
Pfaffenhofen
Vorwort<br />
Das mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts zum 01.04.2003 geänderte<br />
Waffengesetz wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer<br />
Vorschriften vom 26.03.2008, also bereits nach fünf Jahren, erneut geändert. Ein<br />
Großteil der Änderungen bezieht sich auf die Anlagen 1 und 2, also den „technischen“<br />
Teil zum Waffengesetz.<br />
Änderungen haben sich auch bei der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz<br />
(AWaffV) ergeben; so wurden als Anlage zu § 15 AWaffV, der die Fachkunde im Waffenhandel<br />
regelt, die Definitionen der Waffen- und Munitionsarten neu aufgelistet.<br />
Die Änderungen erforderten eine Neufassung der DIHK Broschüre „Fachkunde für den<br />
Waffenhandel“, in deren Rahmen nicht nur der rechtliche, sondern auch der technische<br />
Teil grundlegend überarbeitet wurde.<br />
Diese Broschüre, die der Vorbereitung zur Fachkundeprüfung nach § 22 WaffG im<br />
Waffenhandel dienen soll, kann nur die wesentlichen rechtlichen Vorschriften sowie<br />
Grundkenntnisse über Art und Konstruktion der gebräuchlichen Schusswaffen sowie<br />
Munition vermitteln.<br />
Herausgeber<br />
©DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.<br />
Postanschrift: 11052 Berlin<br />
Besucheranschrift: Breite Straße 29 | Berlin-Mitte<br />
Telefon (030) 20 308-0 | Telefax (030) 20 308-1000<br />
Internet: www.ihk.de<br />
Von einem Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis werden auch von den Kunden detaillierte<br />
Kenntnisse der waffenrechtlichen Vorschriften und über die Arten von Waffen<br />
und Munition, mit denen er Handel betreiben darf, erwartet.<br />
Nur mit einer entsprechenden Vorbereitung kann man den gesetzlichen Anforderungen<br />
der Fachkundeprüfung gerecht werden; die vorliegende Broschüre dient eben dieser<br />
Vorbereitung.<br />
Wenn die Fragen erkennen lassen, dass <strong>ins</strong>besondere im waffentechnischen Teil Wissensdefizite<br />
bestehen, so ist es unerlässlich, seine Kenntnisse anhand von e<strong>ins</strong>chlägiger<br />
Fachliteratur - z.B. Lehrhilfen für die waffenrechtliche Sachkundeprüfung oder für die<br />
Ausbildung zum Jäger - zu vertiefen.<br />
Stand August 2008<br />
Herstellung<br />
büro für gestaltung, Armin Knoll | Berlin<br />
Druck<br />
SZ Druck | Sankt Augustin<br />
Alle Rechte liegen beim Herausgeber.<br />
Ein Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher<br />
schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.<br />
Ebenso ist es unerlässlich, sich im Bezug auf die Handhabung mit den beantragten<br />
Waffenarten an Realstücken auseinander zu setzen. Von einem Waffenhändler wird<br />
von den Kunden eine fundierte technische und praxisbezogene Beratung erwartet, die<br />
ein entsprechendes Wissen erfordert.<br />
Berlin, im September 2008<br />
Dieter Stiefel
Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung<br />
Inhalt<br />
Durchführung der Prüfung<br />
Vorwort 3<br />
Durchführung der Prüfung 5<br />
Umfang der Fachkunde 6<br />
A. Rechtliche Fragen 8<br />
I. Allgemeine waffenrechtliche Bestimmungen 8<br />
II. Verbotene Waffen und Führverbot 14<br />
III. Waffenrichtlinie und Waffenarten 18<br />
IV. Erwerb von Waffen und Munition 22<br />
V. Der gewerbsmäßige Handel 26<br />
VI. Aufbewahrung von Waffen 34<br />
VII. Bestimmungen aus dem Beschussgesetz 37<br />
VIII. Sonstige Bestimmungen 42<br />
B. Waffen und Munition 43<br />
I. Technische Grundlagen für alle Waffenarten 43<br />
II. Langwaffen 51<br />
III. Kurzwaffen 69<br />
IV. Schalldämpfer 76<br />
V. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen 77<br />
VI. Großkalibrige Signalwaffen 81<br />
VII. Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen 82<br />
VI. Waffen und deren Munition, die vor dem 01. Januar 1871<br />
hergestellt wurden. 87<br />
IX. Munition 90<br />
X. Hinweise zur Waffenhandhabung 102<br />
C. Literaturverzeichnis 103<br />
Zum gewerbsmäßigen Waffen- und Munitionshandel ist gemäß § 21 WaffG eine<br />
Waffenhandelserlaubnis erforderlich.<br />
Der Antragsteller muss<br />
- die erforderliche Zuverlässigkeit und<br />
- die erforderliche persönliche Eignung besitzen sowie<br />
- die erforderliche Fachkunde nachweisen.<br />
Dies gilt auch für die zum 01.04.2008 neu geschaffene Stellvertretererlaubnis nach<br />
§ 21a WaffG.<br />
Die Fachkunde ist durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde nachzuweisen.<br />
Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung staatliche Prüfungsausschüsse.<br />
Die Geschäftsführung kann auf die örtliche Industrie- und Handelskammer<br />
übertragen werden. Es können geme<strong>ins</strong>ame Prüfungsausschüsse für die Bezirke mehrerer<br />
Behörden gebildet werden.<br />
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder<br />
des Prüfungsausschusses müssen in den Prüfungsgebieten sachkundig sein. Der<br />
Vorsitzende darf nicht im Waffenhandel tätig sein. Als Beisitzer sollen ein selbstständiger<br />
Waffenhändler und ein Angestellter im Waffenhandel oder, wenn ein solcher nicht<br />
zur Verfügung steht, ein Angestellter in der Waffenherstellung bestellt werden.<br />
Die Prüfung ist mündlich abzulegen. Sie besteht aus einem theoretischen und einem<br />
praktischen Teil (Waffenhandhabung).<br />
Über das Ergebnis und den wesentlichen Inhalt der Prüfung ist eine Niederschrift<br />
anzufertigen, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.<br />
Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und<br />
Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des<br />
Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.<br />
Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss<br />
kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist<br />
wiederholt werden darf.<br />
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