Geheimsprache im Arbeitszeugnis - Zum Thema ... - Trendkraft
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Veröffentlicht am: 17.10.2012, 17:30<br />
Pressemitteilung von: schmallenberg.txt<br />
<strong>Gehe<strong>im</strong>sprache</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitszeugnis</strong> - <strong>Zum</strong> <strong>Thema</strong> Arbeitsrecht:<br />
Ralph Sauer, Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer, Lahr<br />
Die Bedeutung eines guten <strong>Arbeitszeugnis</strong>ses ist erheblich höher, als oft vermutet. "Das <strong>Arbeitszeugnis</strong><br />
ist quasi die Visitenkarte mit der sich um einen neuen Arbeitsplatz beworben wird", betonen die<br />
Experten der Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. Gerade <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer Kündigung<br />
wird dies von vielen Arbeitnehmern leider übersehen. Dann treten eher Rechtsstreitigkeiten und der<br />
Kampf um eine Abfindung in den Vordergrund.<br />
"Das ist zwar verständlich, aber dennoch sollten Arbeitnehmer <strong>im</strong>mer Wert auf ein gutes <strong>Arbeitszeugnis</strong><br />
legen", betont Rechtsanwalt Ralph Sauer, Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. "Denn das<br />
<strong>Arbeitszeugnis</strong> begleitet ihn den Rest des Berufslebens und gibt Aufschluss über seine Fähigkeiten und<br />
Qualitäten." Leider ist die Sprache in einem <strong>Arbeitszeugnis</strong> nicht <strong>im</strong>mer verständlich und häufig auch<br />
irreführend, da so etwas wie ein "Gehe<strong>im</strong>-Code" verwendet wird. Eine ganz eigene Zeugnis-Sprache.<br />
Nicht jede Formulierung, die sich zunächst positiv anhört, ist es auch tatsächlich. Das hängt mit der<br />
Pflicht der Arbeitgeber zur wohlwollenden Formulierung zusammen.<br />
Vermeintlich positiv klingende Formulierungen in einem <strong>Arbeitszeugnis</strong> können tatsächlich eine negative<br />
Bewertung darstellen. Es klingt doch beispielsweise gut, wenn es heißt, dass sich der Arbeitnehmer<br />
stets bemüht hat, seine Arbeit zu erledigen - was aber nach der Zeugnissprache in Wirklichkeit eine<br />
vernichtende Bewertung darstellt. Tatsächlich bedeutet es: Der Arbeitnehmer war unfähig eine<br />
akzeptable Leistung zu erbringen. Doch nicht nur die Formulierung selbst ist entscheidend. Auch das<br />
Weglassen best<strong>im</strong>mter Textpassagen führt zu einer schlechten Note. So erwarten<br />
Personalverantwortliche <strong>im</strong> <strong>Arbeitszeugnis</strong> einen Abschlusssatz, der Dank und Bedauern ausdrückt,<br />
sowie Zukunftswünsche beinhaltet.<br />
Ein Zeugnis, das eine sehr gute Leistungs- und Verhaltensbewertung ausdrückt, wird durch die fehlende<br />
Schlussformel deshalb erheblich abgewertet. "Das Arbeitsgericht München hat daher mit Urteil vom<br />
22.03.2012 entschieden, dass bei einem guten bis sehr guten Zeugnis die Dankes- und<br />
Bedauernsformel nicht weggelassen werden kann", so Rechtsanwalt Ralph Sauer.<br />
Viele Arbeitgeber schreiben <strong>Arbeitszeugnis</strong>se ohne Kenntnisse über die Bedeutung von einzelnen<br />
Formulierungen oder solcher Schlussformeln. Es kommt daher sehr häufig vor, dass eigentlich ein gutes<br />
Zeugnis erteilt werden sollte, aber aufgrund mangelnder Kenntnisse dieser Zeugnisregeln <strong>im</strong> Zeugnis<br />
dann unbeabsichtigt eine schlechte Bewertung steht. "Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Arbeitgeber<br />
über den Zeugnisinhalt zu verhandeln. Entspricht ein <strong>Arbeitszeugnis</strong> nicht der Leistung des<br />
Arbeitnehmers und ist der Arbeitgeber auch nicht bereit, das Zeugnis zu ändern, kann die Änderung<br />
gerichtlich durchgesetzt werden", erklären die Juristen der Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. Zu<br />
beachten ist jedoch, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wegen drohender Ausschlussfristen<br />
schnellstmöglich geltend gemacht werden sollten. Auch sollte ein Zeugnis verfasst werden, solange die<br />
Aufgabenstellung und deren Bewertung aus der Erinnerung abrufbar sind. Der betroffene Arbeitnehmer<br />
sollte sich deshalb sofort über die Rechtslage informieren. Das <strong>Arbeitszeugnis</strong> ist <strong>im</strong>merhin ein wichtiger<br />
Türöffner für die weitere berufliche Karriere.<br />
Die Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen rund um das<br />
Arbeitsrecht.<br />
PR-ID: 16232 | kurz URL: trendkraft.de/16232/<br />
publiziert auf PR Presseportal TRENDKRAFT<br />
www.trendkraft.de | hallo@trendkraft.de<br />
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Mehr Informationen: http://www.h<strong>im</strong>melsbach-sauer.de<br />
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Gesellschafter<br />
schmallenberg.txt<br />
Holunderweg 2<br />
59581 Warstein, Deutschland<br />
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E-Mail: bus@talking-text.de<br />
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