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Geheimsprache im Arbeitszeugnis - Zum Thema ... - Trendkraft

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Veröffentlicht am: 17.10.2012, 17:30<br />

Pressemitteilung von: schmallenberg.txt<br />

<strong>Gehe<strong>im</strong>sprache</strong> <strong>im</strong> <strong>Arbeitszeugnis</strong> - <strong>Zum</strong> <strong>Thema</strong> Arbeitsrecht:<br />

Ralph Sauer, Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer, Lahr<br />

Die Bedeutung eines guten <strong>Arbeitszeugnis</strong>ses ist erheblich höher, als oft vermutet. "Das <strong>Arbeitszeugnis</strong><br />

ist quasi die Visitenkarte mit der sich um einen neuen Arbeitsplatz beworben wird", betonen die<br />

Experten der Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. Gerade <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer Kündigung<br />

wird dies von vielen Arbeitnehmern leider übersehen. Dann treten eher Rechtsstreitigkeiten und der<br />

Kampf um eine Abfindung in den Vordergrund.<br />

"Das ist zwar verständlich, aber dennoch sollten Arbeitnehmer <strong>im</strong>mer Wert auf ein gutes <strong>Arbeitszeugnis</strong><br />

legen", betont Rechtsanwalt Ralph Sauer, Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. "Denn das<br />

<strong>Arbeitszeugnis</strong> begleitet ihn den Rest des Berufslebens und gibt Aufschluss über seine Fähigkeiten und<br />

Qualitäten." Leider ist die Sprache in einem <strong>Arbeitszeugnis</strong> nicht <strong>im</strong>mer verständlich und häufig auch<br />

irreführend, da so etwas wie ein "Gehe<strong>im</strong>-Code" verwendet wird. Eine ganz eigene Zeugnis-Sprache.<br />

Nicht jede Formulierung, die sich zunächst positiv anhört, ist es auch tatsächlich. Das hängt mit der<br />

Pflicht der Arbeitgeber zur wohlwollenden Formulierung zusammen.<br />

Vermeintlich positiv klingende Formulierungen in einem <strong>Arbeitszeugnis</strong> können tatsächlich eine negative<br />

Bewertung darstellen. Es klingt doch beispielsweise gut, wenn es heißt, dass sich der Arbeitnehmer<br />

stets bemüht hat, seine Arbeit zu erledigen - was aber nach der Zeugnissprache in Wirklichkeit eine<br />

vernichtende Bewertung darstellt. Tatsächlich bedeutet es: Der Arbeitnehmer war unfähig eine<br />

akzeptable Leistung zu erbringen. Doch nicht nur die Formulierung selbst ist entscheidend. Auch das<br />

Weglassen best<strong>im</strong>mter Textpassagen führt zu einer schlechten Note. So erwarten<br />

Personalverantwortliche <strong>im</strong> <strong>Arbeitszeugnis</strong> einen Abschlusssatz, der Dank und Bedauern ausdrückt,<br />

sowie Zukunftswünsche beinhaltet.<br />

Ein Zeugnis, das eine sehr gute Leistungs- und Verhaltensbewertung ausdrückt, wird durch die fehlende<br />

Schlussformel deshalb erheblich abgewertet. "Das Arbeitsgericht München hat daher mit Urteil vom<br />

22.03.2012 entschieden, dass bei einem guten bis sehr guten Zeugnis die Dankes- und<br />

Bedauernsformel nicht weggelassen werden kann", so Rechtsanwalt Ralph Sauer.<br />

Viele Arbeitgeber schreiben <strong>Arbeitszeugnis</strong>se ohne Kenntnisse über die Bedeutung von einzelnen<br />

Formulierungen oder solcher Schlussformeln. Es kommt daher sehr häufig vor, dass eigentlich ein gutes<br />

Zeugnis erteilt werden sollte, aber aufgrund mangelnder Kenntnisse dieser Zeugnisregeln <strong>im</strong> Zeugnis<br />

dann unbeabsichtigt eine schlechte Bewertung steht. "Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Arbeitgeber<br />

über den Zeugnisinhalt zu verhandeln. Entspricht ein <strong>Arbeitszeugnis</strong> nicht der Leistung des<br />

Arbeitnehmers und ist der Arbeitgeber auch nicht bereit, das Zeugnis zu ändern, kann die Änderung<br />

gerichtlich durchgesetzt werden", erklären die Juristen der Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr. Zu<br />

beachten ist jedoch, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wegen drohender Ausschlussfristen<br />

schnellstmöglich geltend gemacht werden sollten. Auch sollte ein Zeugnis verfasst werden, solange die<br />

Aufgabenstellung und deren Bewertung aus der Erinnerung abrufbar sind. Der betroffene Arbeitnehmer<br />

sollte sich deshalb sofort über die Rechtslage informieren. Das <strong>Arbeitszeugnis</strong> ist <strong>im</strong>merhin ein wichtiger<br />

Türöffner für die weitere berufliche Karriere.<br />

Die Kanzlei H<strong>im</strong>melsbach & Sauer in Lahr berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen rund um das<br />

Arbeitsrecht.<br />

PR-ID: 16232 | kurz URL: trendkraft.de/16232/<br />

publiziert auf PR Presseportal TRENDKRAFT<br />

www.trendkraft.de | hallo@trendkraft.de<br />

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Mehr Informationen: http://www.h<strong>im</strong>melsbach-sauer.de<br />

H<strong>im</strong>melsbach & Sauer Partnerschaft<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte<br />

Einsteinallee 1<br />

77 933 Lahr<br />

Telefon: 07821 / 954 94-0<br />

Fax: 07821 / 954 94-888<br />

kanzlei@h<strong>im</strong>melsbach-sauer.de<br />

www.h<strong>im</strong>melsbach-sauer.de<br />

Pressekontakt<br />

Herr Burkhard Salzmann<br />

Gesellschafter<br />

schmallenberg.txt<br />

Holunderweg 2<br />

59581 Warstein, Deutschland<br />

Telefon: 029255259802<br />

E-Mail: bus@talking-text.de<br />

Website: www.talking-text.de<br />

Firmenportrait<br />

Die Presseagentur schmallenberg.txt hat sich auf Online-Marketing spezialisiert. Schwerpunktmäßig werden für Anwaltskanzleien<br />

und Hotels Pressetexte erstellt und in verschiedenen Online-Portalen eingestellt. Ziel ist, duch suchmaschinenopt<strong>im</strong>ierte Texte ein<br />

möglichszt gutes Ranking des Kunden bei Google zu erreichen.<br />

Darüber hinaus werden natürlich auch Kunden aus allen anderen Bereichen betreut. Wir erstellen für diese Presstexte,<br />

Newsletter, Web-Seiten u.v.m. Gerne sind wir auch bei der Vermittlung von Video-Drehs zur Firmenpräsentation behilflich.<br />

Wichtiger Hinweis: Das Public Relations Presseportal TRENDKRAFT ist für den Inhalt dieser Pressemitteilung nicht verantwortlich ist. Die Verantwortung liegt allein be<strong>im</strong><br />

Verfasser der Meldung.<br />

PR-ID: 16232 | kurz URL: trendkraft.de/16232/<br />

publiziert auf PR Presseportal TRENDKRAFT<br />

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