24.01.2015 Aufrufe

Download als pdf-Datei - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

Download als pdf-Datei - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

Download als pdf-Datei - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mehr Sicherheit<br />

Diese Leistung ist enthalten in:<br />

Giro exclusiv top<br />

Giro exclusiv classic<br />

Giro exclusiv trend<br />

Auslandsreise-<br />

Krankenversicherung<br />

Mit Ihrer MasterCard X-TENSION sind Sie versichert, falls Sie<br />

sich im Ausland medizinisch behandeln lassen müssen. Auch<br />

die Kosten für den Transport nach Hause werden übernommen.<br />

Haben Sie eine MasterCard Gold oder VISA CARD Gold, gilt<br />

die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur für Sie<br />

<strong>als</strong> Karteninhaber, sondern auch für Ihre Familie – inklusive<br />

freier Arzt- oder Krankenhauswahl. Der Versicherungsschutz<br />

besteht für Ihre Familienangehörigen*, auch wenn Sie selbst<br />

nicht mitreisen.<br />

So geht’s: Im Krankheitsfall genügt ein Anruf bei Ihrer Giro<br />

exclusiv-Hotline. Identifizieren Sie sich durch Name, Kontonummer<br />

und Kennwort. Nennen Sie bitte auch eine Telefonnummer<br />

für einen Rückruf. Das Giro exclusiv Service-Center<br />

leitet weitere Schritte in die Wege.<br />

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz** gilt bei MasterCard<br />

Gold oder VISA CARD Gold für die ersten 60 Tage, bei Master-<br />

Card X-TENSION sogar für die ersten 90 Tage des jeweiligen<br />

Auslandsaufenthaltes.<br />

Giro exclusiv start<br />

Versicherungsschutz<br />

im Ausland für Behandlung,<br />

Krankenhaus und<br />

Rücktransport<br />

Giro exclusiv-Hotline:<br />

+49 5371 814-44444<br />

Servicezeit:<br />

täglich 24 Stunden<br />

Versicherungsschutz<br />

für die ersten 60<br />

beziehungsweise<br />

90 Tage<br />

* Als Familienangehörige<br />

gelten Ehegatte/-gattin,<br />

Lebenspartner/-in sowie<br />

deren unverheiratete<br />

Kinder bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres<br />

und volljährige<br />

Kinder bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres,<br />

sofern sie unterhaltsberechtigt<br />

sind und<br />

Unterhalt beziehen.<br />

** Den vollständigen Leistungsumfang<br />

entnehmen<br />

Sie bitte der Versicherungsbestätigung<br />

zu<br />

Ihrer Kreditkarte. Dort<br />

sind auch die Unterlagen<br />

genannt, die Sie für<br />

die Schadensmeldung<br />

benötigen.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!