Alles zum Kerzenbasteln - hammann
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Heinr ich Hammann GmbH & Co. KG<br />
Spezialfabrik für Imkereigeräte 67454 Hassloch (A uszug April 2003)<br />
1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen<br />
und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.<br />
2. Wir sind berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Beziehungen die firmen- und personenbezogenen<br />
Daten des Kunden zu verwerten und zu speichern.<br />
3. Angaben über Eigenschaften der Ware erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne den Willen, dafür<br />
besonders einzustehen.<br />
4. Abbildungen und technische Beschreibungen in unseren Liste sind für die Ausführung nicht in allen<br />
Einzelheiten maßgebend. Technische Änderungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.<br />
5. Alle Gebrauchsanleitungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne besonders dafür einzustehen.<br />
Ein Haftung für unsachgemäßen Gebrauch ist ausgeschlossen.<br />
6. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls ihnen<br />
Kundenbedingungen entgegenstehen.<br />
7. COPYRIGHT: Nachdruck des Textes oder Auszüge, Kopien, Nachbildungen unserer Preislisten, Kataloge<br />
und Webseiten sind ohne Herkunftsangabe und unsere schriftliche Einwilligung verboten.<br />
Angebote<br />
1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen gegenüber Kaufleuten eine Aufforderung dar, uns<br />
definitive Angebote zu machen. Ansonsten sind unsere Angebote bis <strong>zum</strong> Zugang einer Annahme widerruflich.<br />
2. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus und behalten uns im<br />
Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer<br />
Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu<br />
machen.Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsschluss bekannt, so können wir nach<br />
Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Uns<br />
steht das Recht zu, Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Der Nachweis der<br />
mangelnden Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne<br />
dass die Vorlage der Auskunft vom Kunden gefordert werden kann. Bei mangelnder Kreditwürdigkeit<br />
eines Wechselbeteiligten, können wir unter Rückgabe des Wechsels vom Kunden sofortige Barzahlung<br />
verlangen.<br />
3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere, wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird.<br />
Lieferung, Lieferfristen<br />
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk. Nach Bereitstellung und Absenden der Meldung über<br />
die Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.<br />
2. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr<br />
3. Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht am Erfüllungsort<br />
binnen 14 Tagen ab oder übernimmt er sie nicht bei vereinbarter Lieferung, so können wir Ersatz des<br />
uns entstehenden Schadens verlangen und eine vorläufige Rechnung erstellen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges<br />
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden<br />
über; er trägt die Lagerkosten und die Gefahr der Lagerung. Wahlweise können wir auch vom<br />
Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verkaufen. Mindererlös ist uns zu ersetzen; ein Anspruch<br />
auf den Mehrerlös besteht nicht.<br />
Fernabsatzverträge<br />
1. Bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />
abgeschlossen werden, räumen wir Nichtkaufleuten ein Rückgaberecht innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein. Bis zu einem Warenwert von 40 Euro muss die Ware frei an<br />
uns zurückgesandt werden. Ab einem Warenwert von 40 Euro lassen wir Ware, die als Paket versandt<br />
werden kann, beim Kunden kostenlos abholen. Darüberhinausgehende Kosten, die durch unfreie Rücksendung<br />
oder durch andere Versandarten entstehen, sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.<br />
2. Die gesetzlichen Fristen gelten als gewahrt, wenn uns der schriftliche Widerruf des Auftrages oder<br />
die Ware innerhalb von 14 Tagen erreicht. Bei Nutzung unseres Abholservice genügt zur Fristwahrung<br />
die Absendung des schriftlichen Widerrufs (Poststempel).<br />
3. Von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren die nach Kundenspezifikation bestellt oder<br />
angefertigt wurden, die bereits mit Bienen im Kontakt standen, gebraucht, beschädigt, bearbeitet oder<br />
modifiziert wurden oder nicht zu einer Rücksendung im Paket geeignet sind,<br />
4. Die Kosten für Verpackung und den Hinversand trägt der Kunde.<br />
5. Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware, ohne dass es vorher zu einer Aufhebung des<br />
Kaufvertrages gekommen ist, so wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 20,- als Bearbeitungsgebühr<br />
zuzüglich der Porto und Verpackungskosten pro Sendung fällig. Diese Kosten werden dem<br />
Käufer gesondert berechnet; die Rechnung wird ohne Einräumung eines Zahlungsziels sofort fällig.<br />
Preise, Preisanpassung<br />
1. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager ohne Verpackung<br />
zzgl. Fracht.<br />
2. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden; Verpackung<br />
wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.<br />
3. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers unfrei ab Lager des Versenders.<br />
Versandkosten werden in Rechnung gestellt und sind vom Empfänger zu tragen. Der Versand<br />
erfolgt im allgemeinen per Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen<br />
und von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Waren werden per Paketdienst (DPD), Post,<br />
Stückgut oder Spedition <strong>zum</strong> Versand gebracht. Für günstige Versandart sind wir besorgt. Die jeweilige<br />
Versandart behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei Zufuhr durch eigene Fahrzeuge berechnen wir in<br />
Anlehnung an die üblichen Tarife Frachtkostenanteile.<br />
4. Transportschäden: Für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport entstehen können wir keine<br />
Haftung übernehmen. Transportschäden sind unverzüglich vom Transporteur durch schriftliche<br />
Tatbestandsaufnahme bestätigen zu lassen. Sendungen sind umgehend nach Erhalt auszupacken und<br />
auf Schäden zu überprüfen. Schäden sind unverzüglich, schriftlich dem Transportunternehmen und<br />
uns anzuzeigen.<br />
Zahlung<br />
1. Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Fälligkeitsdatum erteilt. Dies gilt auch<br />
für Teillieferungen. Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tage zu laufen.<br />
2. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie wir<br />
sie an unsere Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen haben, mind. aber 5 % über dem<br />
Basiszinssatz gem. § 247 BGB _ ist der Kunde Kaufmann, mindestens 8 % über dem Basiszinssatz<br />
gem. § 247 BGB zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Der Nachweis<br />
eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.<br />
Mängelgewährleistung, Haftung<br />
1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen, sofern dies nach ordnungsgemäßem<br />
Geschäftsgang tunlich ist und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.<br />
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt mit dem<br />
Eingangstag der Ware beim Kunden.<br />
3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen<br />
danach, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rüge bei uns. § 377<br />
HGB bleibt unberührt.<br />
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und bis zur Durchführung der Gewährleistung<br />
die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, ohne hierfür Kosten zu berechnen. Gibt der Kunde uns keine<br />
Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete<br />
Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.<br />
5. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzleistungen nur zur Nachbesserung<br />
oder Ersatzlieferung _ im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach eigener Wahl - verpflichtet.<br />
Schlägt die Nachbesserung auch nach dem 3. Versuch fehl, kann der Kunde Minderung verlangen<br />
oder vom Vertrag zurücktreten.<br />
6. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist unsere Betriebsstätte.<br />
7. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.<br />
Sonderanfertigungen<br />
1. Sonderanfertigungen können nur nach schriftlicher Bestellung angefertigt werden und sind vom<br />
Umtausch ausgeschlossen.<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Preises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung<br />
bestehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei<br />
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und<br />
der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.<br />
2. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die<br />
Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum.<br />
Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen<br />
Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.<br />
Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt<br />
oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt<br />
der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon<br />
jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur<br />
Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem<br />
Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden<br />
Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.<br />
3. Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns gehörender Ware veräußert, so tritt<br />
der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes<br />
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br />
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung<br />
der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht.<br />
4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im<br />
üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass<br />
die Forderungen im Sinne der Ziff. 3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die<br />
Vorbehaltsware, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.<br />
5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen<br />
hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Informationen<br />
zu unterrichten.<br />
6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht<br />
zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung<br />
<strong>zum</strong> Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die<br />
Einzugsermächtigung ebenfalls.<br />
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um<br />
mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.<br />
Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware<br />
und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.<br />
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />
1. Erfüllungsort für die Zahlung des Preises sowie für die sonstigen Leistungen des Kunden und alle<br />
übrigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist der Ort unserer gewerblichen<br />
Niederlassung in 67454 Hassloch .<br />
2. Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten - auch<br />
die Gültigkeit abgeschlossener Verträge betreffend - gilt der Sitz unserer Firma, der HEINRICH HAMMANN<br />
OHG, 67454 Hassloch, bzw deren zuständiges Amtsgericht in Neustadt/Weinstraße bzw. das Landgericht<br />
Frankenthal/ Pfalz. als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.<br />
3. Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
2. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem<br />
gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
Der vollständige Wortlaut unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweilig<br />
gültigen Fassung liegt in unseren Geschäftsräumen aus und kann auch im Internet unter<br />
www.<strong>hammann</strong>-waben.de/agb.html heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch senden<br />
wir diese auch gerne zu.