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... abgeerntet – Blick über die Halle zum Hof Becker

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Kirche und Staat<br />

Unter der Rubrik „Kirche und Staat“ geben wir Antworten<br />

auf <strong>die</strong> wichtigsten Fragen und Aspekte <strong>zum</strong><br />

Thema <strong>–</strong> nach den Finanzen, der Diakonie und kirchlichen<br />

Schulen <strong>die</strong>smal <strong>die</strong> Sonn- und Feiertage.<br />

Als Kaiser Konstantin im Jahr 321 <strong>die</strong> Sonntagsruhe<br />

anordnete und damit den Sonntag <strong>zum</strong> gesetzlichen<br />

Feiertag erklärte, begründete er damit eine Tradition,<br />

<strong>die</strong> sich seitdem <strong>über</strong> Jahrhunderte bewährt hat.<br />

Über <strong>die</strong> Weimarer Verfassung haben Sonn- und<br />

Feiertag schließlich auch Einzug ins deutsche Grundgesetz<br />

gefunden und sind „als Tage der Arbeitsruhe<br />

und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt<br />

(Artikel 140). Ebenso in der Verfassung des Landes<br />

NRW „als Tage der Gottesverehrung“ und „der körperlichen<br />

Erholung“ (Artikel 25). Für Christen bewahrheitet<br />

sich darin das biblische Gebot, den Feiertag<br />

zu heiligen. Der Rhythmus, alle sieben Tage frei<br />

zu haben, ist nach christlichem Verständnis gute<br />

Schöpfungsordnung: als Ruhetag und Zeit für Gott.<br />

Verpflichtung des Staates<br />

Viele Bundesländer dagegen meinen, <strong>die</strong> Umsatzchancen<br />

des Handels steigern zu können, indem sie<br />

<strong>die</strong> Zahl der verkaufsoffenen Sonntage erweitern und<br />

dabei etwa auch <strong>die</strong> Adventssonntage einbeziehen.<br />

Der besondere Schutz des Sonntags wird dadurch in<br />

sein Gegenteil verkehrt. Ein solches Vorhaben nimmt<br />

den Menschen vorrangig als Konsumenten wahr. Die<br />

Pflicht <strong>zum</strong> Schutz des Sonntags, <strong>die</strong> unsere Verfassung<br />

dem Staat aufgibt, scheint dabei <strong>über</strong>haupt nicht<br />

im Bewusstsein zu sein.<br />

Sonn- und Feiertage<br />

7<br />

Im Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht<br />

in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass das<br />

damals gültige Berliner Ladenschlussgesetz gegen <strong>die</strong><br />

Verfassung verstößt. Seitdem dürfen auch in Berlin<br />

<strong>die</strong> Geschäfte an höchstens einem Adventssonntag<br />

geöffnet sein. Ein wichtiger Erfolg der evangelischen<br />

und der katholischen Kirche, <strong>die</strong> geklagt hatten.<br />

„Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage“, <strong>die</strong>ser<br />

Grundsatz, den <strong>die</strong> evangelische Kirche schon vor<br />

vielen Jahren in einer öffentlichen Kampagne vertreten<br />

hat, gilt auch heute. Beim Sonntagsschutz geht es<br />

um <strong>die</strong> Bewahrung einer wichtigen sozialen Errungenschaft,<br />

um <strong>die</strong> kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens<br />

und gemeinsamer Freizeit, um den Raum<br />

für <strong>die</strong> Freiheit der Religion.<br />

Symbol für <strong>die</strong> Würde des Menschen<br />

Eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes widerspricht<br />

klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie lässt sich<br />

keineswegs mit der Neutralität des Staates begründen.<br />

Eher drückt sich in einem solchen Ansinnen eine<br />

religiöse Parteinahme aus, wenn auch in antireligiöser<br />

Absicht. Zudem ist der Sonntag ein Symbol für<br />

<strong>die</strong> Würde und <strong>die</strong> Freiheit, <strong>die</strong> dem Menschen von<br />

Gott her zukommen. Durch sie ist das Bild des Menschen<br />

in unserer Gesellschaft grundsätzlich geprägt;<br />

dabei soll es auch bleiben. Deshalb ist der Sonntag<br />

als Tag des Gottes<strong>die</strong>nstes, der Muße und der Besinnung<br />

zu erhalten. Gott sei Dank, es ist Sonntag!<br />

red. / aus: Der Gemeindebrief<br />

Magazin für Öffentlichkeitsarbeit, Frankfurt/Main 6 / 2012

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