... abgeerntet – Blick über die Halle zum Hof Becker
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Kirche und Staat<br />
Unter der Rubrik „Kirche und Staat“ geben wir Antworten<br />
auf <strong>die</strong> wichtigsten Fragen und Aspekte <strong>zum</strong><br />
Thema <strong>–</strong> nach den Finanzen, der Diakonie und kirchlichen<br />
Schulen <strong>die</strong>smal <strong>die</strong> Sonn- und Feiertage.<br />
Als Kaiser Konstantin im Jahr 321 <strong>die</strong> Sonntagsruhe<br />
anordnete und damit den Sonntag <strong>zum</strong> gesetzlichen<br />
Feiertag erklärte, begründete er damit eine Tradition,<br />
<strong>die</strong> sich seitdem <strong>über</strong> Jahrhunderte bewährt hat.<br />
Über <strong>die</strong> Weimarer Verfassung haben Sonn- und<br />
Feiertag schließlich auch Einzug ins deutsche Grundgesetz<br />
gefunden und sind „als Tage der Arbeitsruhe<br />
und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt<br />
(Artikel 140). Ebenso in der Verfassung des Landes<br />
NRW „als Tage der Gottesverehrung“ und „der körperlichen<br />
Erholung“ (Artikel 25). Für Christen bewahrheitet<br />
sich darin das biblische Gebot, den Feiertag<br />
zu heiligen. Der Rhythmus, alle sieben Tage frei<br />
zu haben, ist nach christlichem Verständnis gute<br />
Schöpfungsordnung: als Ruhetag und Zeit für Gott.<br />
Verpflichtung des Staates<br />
Viele Bundesländer dagegen meinen, <strong>die</strong> Umsatzchancen<br />
des Handels steigern zu können, indem sie<br />
<strong>die</strong> Zahl der verkaufsoffenen Sonntage erweitern und<br />
dabei etwa auch <strong>die</strong> Adventssonntage einbeziehen.<br />
Der besondere Schutz des Sonntags wird dadurch in<br />
sein Gegenteil verkehrt. Ein solches Vorhaben nimmt<br />
den Menschen vorrangig als Konsumenten wahr. Die<br />
Pflicht <strong>zum</strong> Schutz des Sonntags, <strong>die</strong> unsere Verfassung<br />
dem Staat aufgibt, scheint dabei <strong>über</strong>haupt nicht<br />
im Bewusstsein zu sein.<br />
Sonn- und Feiertage<br />
7<br />
Im Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht<br />
in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass das<br />
damals gültige Berliner Ladenschlussgesetz gegen <strong>die</strong><br />
Verfassung verstößt. Seitdem dürfen auch in Berlin<br />
<strong>die</strong> Geschäfte an höchstens einem Adventssonntag<br />
geöffnet sein. Ein wichtiger Erfolg der evangelischen<br />
und der katholischen Kirche, <strong>die</strong> geklagt hatten.<br />
„Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage“, <strong>die</strong>ser<br />
Grundsatz, den <strong>die</strong> evangelische Kirche schon vor<br />
vielen Jahren in einer öffentlichen Kampagne vertreten<br />
hat, gilt auch heute. Beim Sonntagsschutz geht es<br />
um <strong>die</strong> Bewahrung einer wichtigen sozialen Errungenschaft,<br />
um <strong>die</strong> kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens<br />
und gemeinsamer Freizeit, um den Raum<br />
für <strong>die</strong> Freiheit der Religion.<br />
Symbol für <strong>die</strong> Würde des Menschen<br />
Eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes widerspricht<br />
klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie lässt sich<br />
keineswegs mit der Neutralität des Staates begründen.<br />
Eher drückt sich in einem solchen Ansinnen eine<br />
religiöse Parteinahme aus, wenn auch in antireligiöser<br />
Absicht. Zudem ist der Sonntag ein Symbol für<br />
<strong>die</strong> Würde und <strong>die</strong> Freiheit, <strong>die</strong> dem Menschen von<br />
Gott her zukommen. Durch sie ist das Bild des Menschen<br />
in unserer Gesellschaft grundsätzlich geprägt;<br />
dabei soll es auch bleiben. Deshalb ist der Sonntag<br />
als Tag des Gottes<strong>die</strong>nstes, der Muße und der Besinnung<br />
zu erhalten. Gott sei Dank, es ist Sonntag!<br />
red. / aus: Der Gemeindebrief<br />
Magazin für Öffentlichkeitsarbeit, Frankfurt/Main 6 / 2012