Feststellungsklage Chr. Worch / Leipzig 5 - Nwbb.org
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Teilweise habe ich dies selbst beobachtet (im Falle von ca. 6 bis 7 Betroffenen).<br />
Teilweise liegen m ir m ündliche oder in einem Fall auch schriftliche Berichte von<br />
Betroffenen oder anderen Zeugen vor, die beobachtet haben, wie diese Personen schon<br />
im Vorfeld der Veranstaltung (sogenannte polizeiliche Vorabkontrollen) in Gewahrsam<br />
genom m en worden sind. Zum Beweis füge ich als<br />
Rechtliche W ürdigung:<br />
Anlage 1 – für Gericht und Gegner –<br />
Schilderung des Betroffenen<br />
Gregor Draßdo bei.<br />
Die Maßnahm e ist unter allen infrage kom m enden rechtlichen Aspekten rechtswidrig.<br />
I nfrage käm e hier entweder als Rechtsgrundlage ein Auflagenverstoß oder aber ein<br />
Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 1 i.V.M. § 17 a VersG, sogenanntes Schutzwaffenverbot.<br />
Auflagenverstoß scheidet aus m ehreren Gründen aus.<br />
Zum einen gab es keine vollziehbar gebliebene Auflage des I nhaltes, daß die Teilnehm er<br />
keine Halbschuhe m it Stahlkappen (Arbeitsschuhe oder Sicherheitsschuhe) tragen<br />
durften. Die Auflagen sind dem Gericht bekannt aus dem Verfahren<br />
3 K 1080 / 02 des hier angerufenen Gerichts;<br />
Beiziehung wird beantragt.<br />
Zum anderen kann gegen einen Auflagenbescheid nicht verstoßen werden, solange die<br />
Versam m lung nicht begonnen hat; im engeren Sinne kann gegen ihn erst verstoßen<br />
werden, wenn nach Eröffnung der Versam m lung die Auflagen den Teilnehm ern bekannt<br />
geworden sind, sofern diese ihnen vorher nicht bekannt waren und nicht hätten bekannt<br />
sein m üssen.<br />
Bleibt also verm eintlicher Verstoß gegen das sog. "Schutzwaffenverbot".<br />
Für die Annahm e dieses – verm eintlichen – Rechtsgrundes spricht auch, daß dies<br />
m ehreren Betroffenen seitens der tätig gewordenen Polizeibeam ten erklärt worden ist.<br />
Der Grund ist nicht tragfähig.<br />
§ 17 VersG definiert Schutzwaffe als "Gegenstand, der geeignet und den Um ständen<br />
nach bestim m t ist, Vollstreckungsm aßnahm en eines Trägers von Hoheitsbefugnissen<br />
abzuwehren".<br />
Dazu sind Schuhe m it über den Zehen eingearbeiteter Stahlkappe weder geeignet noch<br />
geschweige denn nach den Um ständen der konkreten Situation bestim m t.