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Elektronischer Versand: An alle Stromnetzbetreiber in der ...

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MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT<br />

M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg<br />

Postfach 103439 • 70029 Stuttgart<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Versand</strong>:<br />

<strong>An</strong> <strong>alle</strong> <strong>Stromnetzbetreiber</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

<strong>der</strong> Landesregulierungsbehörde Baden-<br />

Württemberg<br />

Nachrichtlich:<br />

VfEW Baden-Württemberg e.V.<br />

VkU Landesgruppe Baden-Württemberg<br />

Rundschreiben 03/2012<br />

<strong>An</strong>stehende Kostenprüfung Strom<br />

Kernerplatz 9 · 70182 Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) · Hauptstätter Str. 67 · 70178 Stuttgart<br />

Theodor-Heuss-Str. 4 · 70174 Stuttgart<br />

Telefon 0711 126-0 · Telefax 0711 126-2881 · poststelle@um.bwl.de<br />

www.um.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de<br />

Stuttgart 21.03.2012<br />

Name Herr Ste<strong>in</strong>bach<br />

Durchwahl 0711 123-2216<br />

E-Mail LRegB@um.bwl.de<br />

Aktenzeichen 6-4455.3<br />

Hier: u.a. Verwendung eigener Erhebungsbögen seitens <strong>der</strong> LRegB<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

(Bitte bei <strong>An</strong>twort angeben!)<br />

aufgrund e<strong>in</strong>iger Rückfragen seitens <strong>der</strong> Netzbetreiber teilt Ihnen die Landesregulie-<br />

rungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) mit, dass sie für die anstehende Kosten-<br />

prüfung Strom voraussichtlich eigene Erhebungsbögen erstellen wird. Daher s<strong>in</strong>d die<br />

seitens <strong>der</strong> Bundesnetzagentur verwendeten Erhebungsbögen im Rahmen <strong>der</strong> Kos-<br />

tenprüfung Strom nicht bei <strong>der</strong> LRegB e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Bezüglich des EHB Kostenschlüsselung wird auf die Festlegung Datenerhebung Kos-<br />

tenprüfung Teil I (Strom), Teil I: Dokumentation <strong>der</strong> Schlüsselung von Geme<strong>in</strong>kosten<br />

vom 29.02.2012 verwiesen. Die LRegB beabsichtigt, den Teil II <strong>der</strong> Festlegung Da-<br />

tenerhebung Kostenprüfung (Strom) und den damit verbundenen EHB Kostenprüfung<br />

Ende April/<strong>An</strong>fang Mai <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>An</strong>hörungsverfahren e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen und diese anschlie-<br />

ßend endgültig festzulegen. Als Frist zu E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> vollständigen Unterlagen<br />

samt Erhebungsbögen beabsichtigt die LRegB dabei den 01.08.2012 festzulegen.


- 2 -<br />

Des Weiteren er<strong>in</strong>nert die LRegB an die Frist zur Stellung e<strong>in</strong>es (formlosen) <strong>An</strong>trags<br />

gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 ARegV auf Teilnahme am vere<strong>in</strong>fachten Verfahren nach<br />

§ 24 ARegV. Solche <strong>An</strong>träge s<strong>in</strong>d bis zum 30.06.2012 zu stellen. Der <strong>An</strong>trag muss<br />

Nachweise zur <strong>An</strong>zahl <strong>der</strong> unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossenen Kunden des<br />

Netzbetreibers enthalten. Nach Auffassung <strong>der</strong> LRegB ist dabei grundsätzlich auf die<br />

<strong>An</strong>zahl <strong>der</strong> Messstellen („Zähler“) im Netzgebiet zum Stand 31.12.2011 abzustellen.<br />

Außerdem weist die LRegB aus gegebenem <strong>An</strong>lass nochmals auf das im Versorger-<br />

portal veröffentlichte Formblatt „Verweigerung des Netzzugangs gemäß § 20 Abs. 2<br />

EnWG“ h<strong>in</strong>, welches bei e<strong>in</strong>er beabsichtigten Verweigerung des Netzzugangs zu ver-<br />

wenden ist.<br />

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ste<strong>in</strong>bach

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