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DIE SCHLUSSRECHNUNG - Wolf & Partner

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Entsprechen die bereits ausgehändigten Voraus- oder Anzahlungsrechnungen und die geleisteten Anzahlungen<br />

den tatsächlich erbrachten Leistungen oder wird hinsichtlich des noch offenen Restbetrages eine<br />

"Restrechnung" ausgestellt, kann auf die Ausstellung einer Schlussrechnung verzichtet werden.<br />

Vorsteuerabzug<br />

Der Vorsteuerabzug aus einer Schlussrechnung steht nach den allgemeinen Vorschriften bei Vorliegen einer<br />

ordnungsgemäßen Rechnung und nach Erbringung der Leistung zu.<br />

Abfuhr der Umsatzsteuer<br />

Die Steuerschuld entsteht ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften mit Ausführung der Leistung bzw<br />

einen Kalendermonat später, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt,<br />

in dem die Leistung erbracht worden ist (Soll-Versteuerung).<br />

3. Zusammenfassung<br />

Umsatzsteuerliche Risiken wie zusätzliche Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung oder Versagung des<br />

Vorsteuerabzugs lassen sich, wie man sieht, mit sorgfältiger Gestaltung von Anzahlungs- und Schlussrechnungen<br />

ganz einfach vermeiden!<br />

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