DIE SCHLUSSRECHNUNG - Wolf & Partner
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Entsprechen die bereits ausgehändigten Voraus- oder Anzahlungsrechnungen und die geleisteten Anzahlungen<br />
den tatsächlich erbrachten Leistungen oder wird hinsichtlich des noch offenen Restbetrages eine<br />
"Restrechnung" ausgestellt, kann auf die Ausstellung einer Schlussrechnung verzichtet werden.<br />
Vorsteuerabzug<br />
Der Vorsteuerabzug aus einer Schlussrechnung steht nach den allgemeinen Vorschriften bei Vorliegen einer<br />
ordnungsgemäßen Rechnung und nach Erbringung der Leistung zu.<br />
Abfuhr der Umsatzsteuer<br />
Die Steuerschuld entsteht ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften mit Ausführung der Leistung bzw<br />
einen Kalendermonat später, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt,<br />
in dem die Leistung erbracht worden ist (Soll-Versteuerung).<br />
3. Zusammenfassung<br />
Umsatzsteuerliche Risiken wie zusätzliche Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung oder Versagung des<br />
Vorsteuerabzugs lassen sich, wie man sieht, mit sorgfältiger Gestaltung von Anzahlungs- und Schlussrechnungen<br />
ganz einfach vermeiden!<br />
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