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Anleiheprospekt Hamburg Energie Solar GmbH

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1<br />

Wertpapierprospekt<br />

vom 26.04.2010<br />

für<br />

das öffentliche Angebot von<br />

bis zu Stück 1.600 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen<br />

im Nennbetrag von je EUR 2.500,00<br />

mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,00<br />

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1DAGE9<br />

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A1DAGE<br />

der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hamburg</strong>


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. ZUSAMMENFASSUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTS ...................................................................................... 6<br />

1. WARNHINWEISE ................................................................................................................................................................... 6<br />

2. GEGENSTAND DES PROSPEKTS, GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, EMISSIONSKOSTEN UND<br />

VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES ................................................................................................................... 6<br />

2.1. Gegenstand des Prospekts ............................................................................................................................. 6<br />

2.2. Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ................................................. 6<br />

3. ZEITPLAN ................................................................................................................................................................................. 6<br />

4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS ........................................................................................................................ 7<br />

5. RISIKOFAKTOREN ................................................................................................................................................................. 8<br />

5.1. Unternehmensbezogene Risiken ................................................................................................................. 8<br />

5.2. Branchenbezogene Risiken ............................................................................................................................ 9<br />

5.3. Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot ....................................................................................... 9<br />

5.4. Rechtliche und steuerliche Risiken .............................................................................................................. 9<br />

6. MASSGEBLICHE PERSONEN UND ORGANMITGLIEDER ........................................................................................ 10<br />

6.1. Geschäftsführung ............................................................................................................................................. 10<br />

6.2. Abschlussprüfer der Gesellschaft .............................................................................................................. 10<br />

6.3. Hauptgesellschafter ........................................................................................................................................ 10<br />

7. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN ................................................................................................................ 10<br />

8. INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT ........................................................................................................... 11<br />

8.1. Struktur der Gesellschaft ............................................................................................................................... 11<br />

8.2. Wichtige Geschäfsvorfälle aus jüngster Zeit ......................................................................................... 11<br />

8.3. Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsposition ...................................................................................... 11<br />

8.4. Wesentliche Verträge ..................................................................................................................................... 12<br />

9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 12<br />

9.1. Stammkapital .................................................................................................................................................... 12<br />

9.2. Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft ................................................................................... 12<br />

9.3. Einsehbare Dokumente ................................................................................................................................. 12<br />

II. RISIKOFAKTOREN ................................................................................................................................................... 13<br />

1. ANLAGEERWÄGUNGEN UND RISIKEN DER ANLAGE ............................................................................................. 13<br />

2. ALLGEMEINE ANLAGE- UND RISIKOHINWEISE ....................................................................................................... 13<br />

3. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN ........................................................................................................................ 13<br />

3.1. Risiken bei der Projektierung, Errichtung und dem Betrieb der Anlagen.................................. 13<br />

3.2. Risiken aus Projektfinanzierungen ........................................................................................................... 15<br />

3.3. Risiken aufgrund der Abhängigkeit von staatlichen Subventionen ............................................ 15<br />

3.4. Risiken aufgrund von Abhängigkeiten von dem Generalunternehmer ..................................... 15<br />

3.5. Risiken aufgrund fehlender Erfahrung beim Bau und Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen ...... 16<br />

3.6. Risiken aufgrund der Fluktuation von Führungskräften ................................................................... 16<br />

3.7. Risiken bei nicht rechtzeitiger Beschaffung der erforderlichen Eigenmittel ............................. 16<br />

4. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN .................................................................................................................................... 16<br />

4.1. Risiken aufgrund von Materialkostenschwankungen ....................................................................... 16<br />

4.2. Risiken aus Veränderung der marktbedingungen und technologischem Wandel ............... 17<br />

4.3. Wettbewerbsrisiken ........................................................................................................................................ 17<br />

5. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ............................................................................................. 17<br />

5.1. Bonitäts- und Insolvenzrisiko ..................................................................................................................... 17<br />

5.2. Mangelnde Veräusserbarkeit der Anleihe ............................................................................................. 17<br />

5.3. Inflationsrisiko ................................................................................................................................................... 18


3<br />

6. RECHTLICHE/STEUERLICHE RISIKEN ........................................................................................................................... 18<br />

6.1. Allgemeine rechtliche Risiken ..................................................................................................................... 18<br />

6.2. Allgemeine steuerliche Risiken .................................................................................................................. 18<br />

III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ........................................................................................................................... 19<br />

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DES WERTPAPIERPROSPEKTS...................................................... 19<br />

2. ABSCHLUSSPRÜFER ......................................................................................................................................................... 19<br />

3. ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND<br />

INTERESSENERKLÄRUNGEN .......................................................................................................................................... 19<br />

3.1. Erklärung hinsichtlich Sachverständiger ................................................................................................. 19<br />

3.2. Hinweis zu Quellen- und Zahlenangaben ............................................................................................ 20<br />

4. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN ................................................................................................................ 21<br />

5. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN ............................................................................................................................... 21<br />

5.1. Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Gründung, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft ....... 21<br />

5.1.1. FIRMA .............................................................................................................................................. 21<br />

5.1.2. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER ................................................................................ 21<br />

5.1.3. GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR ................................................................................. 22<br />

5.1.4. SITZ, RECHTSFORM, MASSGEBLICHE RECHTSORDNUNG, ANSCHRIFT ....................................... 22<br />

5.2. Wichtige Geschäfsvorfälle aus jüngster Zeit ......................................................................................... 22<br />

5.3. Investitionen ...................................................................................................................................................... 22<br />

5.3.1. DIE WICHTIGSTEN INVESTITIONEN SEIT DEM 31. DEZEMBER 2009 ......................................... 22<br />

5.3.2. DIE WICHTIGSTEN KÜNFTIGEN INVESTITIONEN ........................................................................... 23<br />

5.3.3. VORAUSSICHTLICHE FINANZIERUNG DER KÜNFTIGEN INVESTITIONEN ..................................... 23<br />

6. GESCHÄFTSÜBERBLICK ................................................................................................................................................... 23<br />

6.1. Haupttätigkeitsbereiche ................................................................................................................................ 23<br />

6.1.1. ÜBERBLICK DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ........................................................................................ 23<br />

6.1.2. NEUE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ............................................................................... 24<br />

6.2. Wichtigste Märkte und Wettbewerbsposition ...................................................................................... 24<br />

6.2.1. BESCHREIBUNG DER MÄRKTE ....................................................................................................... 24<br />

6.2.2. WETTBEWERBSPOSITION ............................................................................................................... 24<br />

7. ORGANISATIONSSTRUKTUR/ABHÄNGIGKEITEN ...................................................................................................... 25<br />

8. TENDENZIELLE INFORMATIONEN ................................................................................................................................ 27<br />

8.1. Erklärung bezüglich der Aussichten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> .................................. 27<br />

8.2. Trendinformationen und Ausblick ............................................................................................................. 27<br />

9. VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE UND INTERESSENKONFLIKTE .................. 28<br />

9.1. Geschäftsführung ............................................................................................................................................. 28<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG .................................................................................................................................. 28<br />

9.2. Potenzielle Interessenkonflikte .................................................................................................................. 28<br />

10. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG .................................................................................................................... 29<br />

10.1. Auditausschuss ................................................................................................................................................. 29<br />

10.2. Corporate Governance Erklärung .............................................................................................................. 29<br />

11. GESELLSCHAFTER UND KONTROLLRELEVANTE VEREINBARUNGEN ................................................................ 30<br />

11.1. Gesellschafterstruktur ..................................................................................................................................... 30<br />

11.2. Zukünftige Veränderung der Kontrollverhältnisse .............................................................................. 30<br />

12. FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE .................................... 30<br />

12.1. Historische Finanzinformationen ............................................................................................................... 30<br />

12.2. Interims- und sonstige Finanzinformationen ....................................................................................... 30<br />

12.3. Sonstige geprüfte Angaben ......................................................................................................................... 30<br />

12.4. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren ................................................................................................. 30<br />

12.5. Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin 31


4<br />

13. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 31<br />

13.1. Stammkapital .................................................................................................................................................... 31<br />

13.2. Satzung und Statuten der Gesellschaft .................................................................................................. 31<br />

13.2.1. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER ................................................................................ 31<br />

13.2.2. UNTERNEHMENSGEGENSTAND ..................................................................................................... 31<br />

14. WESENTLICHE VERTRÄGE .............................................................................................................................................. 31<br />

15. EINSICHTNAHME IN UNTERLAGEN ............................................................................................................................. 32<br />

IV. WERTPAPIERBESCHREIBUNG FÜR ANLEIHEN ................................................................................................. 33<br />

1. WICHTIGE ANGABEN ........................................................................................................................................................ 33<br />

1.1. Interessen von Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind .......................... 33<br />

1.2. Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge ................................................................... 33<br />

2. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE ........................................................................................ 33<br />

2.1. Beschreibung der Wertpapiere .................................................................................................................. 33<br />

2.2. Rechtsvorschriften für die Schaffung der Wertpapiere ..................................................................... 33<br />

2.3. Wertpapierart/Verbriefung ............................................................................................................................ 34<br />

2.4. Währung der Wertpapieremission ............................................................................................................ 34<br />

2.5. Rang der Wertpapiere .................................................................................................................................... 34<br />

2.6. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte........................................................................................... 34<br />

2.7. Nominaler Zinssatz und Bestimmungen zur Zinsschuld ................................................................. 34<br />

2.8. Zins- und Rückzahlungstermine, Rückzahlungsverfahren und Verjährung .............................. 34<br />

2.9. Rendite ................................................................................................................................................................. 35<br />

2.10. Vertretung der Schuldtitelinhaber ............................................................................................................. 35<br />

2.11. Grundlage der Emission/Beschlussfassung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ................... 35<br />

2.12. Emissionstermin/Zeichnungsfrist ............................................................................................................... 35<br />

2.13. Übertragbarkeit der Wertpapiere ............................................................................................................... 35<br />

3. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND .............................................................................................................................. 35<br />

3.1. Allgemeine Hinweise ..................................................................................................................................... 35<br />

3.2. Besteuerung der Zinsen................................................................................................................................ 36<br />

3.3. Sparer-Freibetrag/Werbungskosten .......................................................................................................... 36<br />

3.4. Veräusserung/Einlösung der Inhaberteilschuldverschreibung ....................................................... 36<br />

3.5. Kirchensteuer..................................................................................................................................................... 36<br />

3.6. Freistellungsauftrag ......................................................................................................................................... 37<br />

3.7. Nichtveranlagungsbescheinigung ............................................................................................................. 37<br />

3.8. Stückzinsen ........................................................................................................................................................ 37<br />

3.9. Erbschafts- und Schenkungssteuer .......................................................................................................... 37<br />

3.10. Sonstige Steuern .............................................................................................................................................. 37<br />

4. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT ...................................................................... 38<br />

4.1. Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Massnahmen für<br />

die Antragstellung ........................................................................................................................................... 38<br />

4.1.1. ANGEBOTSBEDINGUNGEN ............................................................................................................. 38<br />

4.1.2. GESAMTSUMME DER EMISSION BZW. DES ANGEBOTS.............................................................. 38<br />

4.1.3. ANGEBOTSFRIST UND ANTRAGSVERFAHREN ............................................................................... 38<br />

4.1.4. REDUZIERUNG DES ANGEBOTS ..................................................................................................... 38<br />

4.1.5. MINDEST- UND HÖCHSTBETRAG DER ZEICHNUNG ..................................................................... 38<br />

4.1.6. ZAHLUNG/LIEFERUNG .................................................................................................................... 39<br />

4.1.7. OFFENLEGUNG DES ERGEBNISSES DES ANGEBOTS.................................................................... 39<br />

4.1.8. VORZUGSRECHTE ............................................................................................................................ 39<br />

4.2. Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung ...................................................... 39<br />

4.3. Angebotspreis ................................................................................................................................................... 39<br />

4.4. Platzierung und Übernahme ....................................................................................................................... 39<br />

4.4.1. KOORDINATOREN / PLATZIERER DES ANGEBOTS ........................................................................ 39<br />

4.4.2. ZAHL- UND HINTERLEGUNGSSTELLE / VERWAHRSTELLE ........................................................... 39<br />

5. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN ............................................................................................. 40


5<br />

6. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 40<br />

6.1. Geprüfte Angaben ........................................................................................................................................... 40<br />

6.2. Kreditratings ....................................................................................................................................................... 40<br />

V. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN ............................................................................................................ 41<br />

1. GEPRÜFTER JAHRSABSCHLUSS (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ZUM 31. DEZEMBER<br />

2009...................................................................................................................................................................................... 43<br />

1.1. Eröffnungsbilanz Per 17. Dezember 2009 ............................................................................................ 43<br />

1.2. Bilanz per 31. Dezember 2009 ................................................................................................................. 45<br />

1.3. Gewinn- und Verlustrechnung vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 ............. 47<br />

1.4. Anhang für das Rumpfgeschäftjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> .............................................................................................. 48<br />

1.5. Lagebericht für das Rumpfgeschäftjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> ...................................................................................... 50<br />

1.6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ......................................................................................... 52<br />

2. WEITERE GEPRÜFTE FINANZANGABEN (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ......................... 54<br />

2.1. Kapitalflussrechnung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> für das Rumpfgeschäftsjahr vom<br />

17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 ...................................................................................... 54<br />

2.2. Bescheinigung über die Prüfung der Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ................................................................. 55<br />

VI. ANLEIHEBEDINGUNGEN ........................................................................................................................................ 56<br />

VII. GLOSSAR .................................................................................................................................................................. 60<br />

VIII. UNTERSCHRIFTSSEITE .......................................................................................................................................... U-1


6<br />

I. ZUSAMMENFASSUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTS<br />

1. WARNHINWEISE<br />

Die nachfolgende Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem Wertpapierprospekt zu verstehen.<br />

Die Zusammenfassung fasst ausgewählte Informationen des Prospekts zusammen und wird durch die<br />

an anderer Stelle des Prospekts enthaltenen, detaillierten Informationen ergänzt und ist im Zusammenhang<br />

mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Anleger sollten daher den gesamten Prospekt<br />

aufmerksam lesen und jede Entscheidung zur Anlage in die Inhaberteilschuldverschreibungen der Gesellschaft<br />

auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen.<br />

Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Prospekt enthaltenen<br />

Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der<br />

einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls<br />

verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> übernimmt die Verantwortung für die Zusammenfassung.<br />

Die Gesellschaft kann nach den gesetzlichen Vorschriften für den Inhalt dieser Zusammenfassung<br />

haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,<br />

unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.<br />

2. GEGENSTAND DES PROSPEKTS, GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, EMISSIONSKOSTEN UND<br />

VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES<br />

2.1. GEGENSTAND DES PROSPEKTS<br />

Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot von festverzinslichen Wertpapieren zur Unternehmensfinanzierung<br />

in verbriefter Form. Es handelt sich um eine Unternehmensanleihe, auch Inhaberteilschuldverschreibung<br />

genannt, mit einem Anlagevolumen von insgesamt EUR 4,00 Mio.<br />

Bei Anleihen wird, im Gegensatz zu Aktien, keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz<br />

für die gesamte Laufzeit gezahlt. Darüber hinaus sind die Zeichner der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

aufgrund der klar begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen<br />

– der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals in Höhe des Nennwerts unterliegt somit auch keinem<br />

Kursrisiko.<br />

2.2. GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES<br />

Der Emissionserlös aus der Anleihe soll dazu verwendet werden, um die Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Betreibergesellschaft mit dem für die<br />

vorgesehenen Investitionen erforderlichen Eigenkapital auszustatten. Den nach Abzug der Emissionskosten<br />

in Höhe von ca. TEUR 425 verbleibenden Nettoemissionserlös von ca. TEUR 3.635 wird die Emittentin der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Eigenkapital zu Verfügung stellen. Gemeinsam mit dem Eigenkapital<br />

der Gesellschaften und mit den aufzunehmenden Fremdmitteln soll es der Emissionserlös der Betreibergesellschaft<br />

ermöglichen, im Stadtgebiet <strong>Hamburg</strong> Photovoltaikanlagen mit einer gesamten zu verbauenden<br />

Anlagenleistung von bis zu 10 Megawatt (MW) zu installieren.<br />

3. ZEITPLAN<br />

Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />

längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der<br />

vorstehende Zeitplan vorläufig ist und sich Änderungen ergeben können.


7<br />

4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS<br />

Verzinsung<br />

6,00 % pro Jahr bezogen auf den Nennwert<br />

Laufzeit 10 Jahre, d.h. vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2020<br />

Emissionsvolumen EUR 4.000.000,-<br />

Emissionstermin<br />

Zeichnungsfrist<br />

WKN<br />

ISIN<br />

ein Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes<br />

bis zur Vollplatzierung, spätestens bis 6 Monate nach Veröffentlichung<br />

des Prospektes<br />

A1DAGE<br />

DE000A1DAGE9<br />

Mindestzeichnung EUR 2.500,-<br />

Nennbetrag EUR 2.500,-<br />

Maximalzuteilung<br />

Ausgabekurs<br />

Kaufsumme<br />

Fälligkeit der Zinsen<br />

Rückzahlung<br />

Übertragbarkeit<br />

Handelbarkeit<br />

10 Stück pro Zeichner<br />

101,5% des Nennbetrags<br />

Nennbetrag zzgl. Stückzinsen und 1,5% Ausgabeaufschlag<br />

(Agio)<br />

jeweils am 01. Juli eines Jahres für das vorangegangene Jahr,<br />

erstmals am 01. Juli 2011<br />

nach Ablauf der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag<br />

am 01. Juli 2020<br />

vorzeitige Weiterveräußerung bzw. Vererbung / Schenkung<br />

möglich<br />

Börsenzulassung bzw. Einbeziehung in den Freiverkehr ist<br />

nicht beabsichtigt


8<br />

5. RISIKOFAKTOREN<br />

Heutige und zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf von Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zusätzlich zu den übrigen in dem Prospekt<br />

enthaltenen Informationen sämtliche im Prospekt genannten Risiken abwägen. Jedes der nachfolgend<br />

genannten Risiken kann die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich<br />

nachteilig beeinflussen und zu einem Totalverlust der Investition des Anlegers führen. Nachfolgend werden<br />

die Wesentlichen dieser Risikofaktoren zusammengefasst.<br />

5.1. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN<br />

Hinsichtlich der Projektierung ergeben sich Risiken bei der Auswahl und bei der rechtlichen Sicherung der<br />

Standorte für die <strong>Solar</strong>stromanlagen. Bei der Standortwahl besteht zum einen das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Erträge nicht oder nicht in vollem Umfang erzielt werden können, weil zum einen die im Rahmen<br />

der Prognose gutachterlich ermittelten Strahlungswerte am Standort bzw. der gutachterlich ermittelte Betriebswirkungsgrad<br />

nicht erreicht werden. Zum anderen, weil es der Betreibergesellschaft nicht gelingen<br />

wird, die erforderliche Zahl an Dach- und Freiflächen anzupachten, um die geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />

errichten zu können. Bei der Errichtung einer <strong>Solar</strong>stromanlage besteht das Risiko, dass wichtige Vertragspartner,<br />

insbesondere Hersteller, Lieferanten oder Generalunternehmer ihre Verträge z.B. wegen einer Insolvenz<br />

nicht mehr erfüllen können. Der Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen birgt das Risiko, dass sich die Leistung<br />

der <strong>Solar</strong>strommodule und der Wechselrichter über die Gesamtlaufzeit außerplanmäßig vermindert, dass<br />

nicht vorhersehbare Belastungen oder Witterungseinflüsse außerplanmäßige Instandhaltungskosten der<br />

Anlage verursachen und die <strong>Solar</strong>stromanlage oder Teile hiervon die prognostizierte Betriebsdauer nicht<br />

erreichen. Weiterhin kann es zu Stillstandszeiten der <strong>Solar</strong>stromanlage führen, die weder von der Gewährleistung<br />

des Herstellers bzw. des Lieferanten noch von einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt<br />

sind oder bei Dachflächenanlagen die angemieteten Gebäude wegen technischer Mängel für die Dachnutzung<br />

nicht über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben.<br />

Bei der Beschaffung des für die Errichtung der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen notwendigen Kapitals besteht<br />

das Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingen könnte, die erforderlichen Finanzierungsmittel ganz oder<br />

teilweise zu beschaffen. Weiterhin könnte durch Inanspruchnahme der dem Finanzierungsinstitut geleisteten<br />

Sicherheiten die Gesellschaft die hierfür notwendige Liquidität nicht aufbringen. Weiterhin kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Finanzierungsinstitute von der Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung der<br />

Finanzierungsverträge Gebrauch machen und die Rückzahlung aller geleisteten Beträge verlangen.<br />

Die Emittentin beabsichtigt ein Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse in Höhe von voraussichtlich EUR<br />

22 Millionen und mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 20 Jahren aufzunehmen. Hierbei besteht das<br />

besondere Risiko für die Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen, dass die Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er<br />

Sparkasse aus diesem Bankdarlehen gegenüber den Forderungen der Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

vorrangig bedient werden sollen.<br />

Durch die Abhängigkeit des Markts für <strong>Solar</strong>strom von den politischen und gesetzlichen Förderbedingungen,<br />

insbesondere der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung besteht das Risiko, dass diese<br />

Einspeisevergütungen reduziert und die <strong>Solar</strong>stromanlagen dann gegebenenfalls nicht mehr wirtschaftlich<br />

betrieben werden können.<br />

Es besteht das Risiko, dass der von der Betreibergesellschaft beauftragte Generalunternehmer seinen Verpflichtungen<br />

aus dem Generalunternehmervertrag nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang nachkommen<br />

wird und Gewährleistungsansprüche gegen den Generalunternehmer mangels Solvenz nicht bedient<br />

werden können.<br />

Die Emittentin und die Betreibergesellschaft besitzen bislang keine Erfahrung auf dem Gebiet der Projektierung<br />

und Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen, folgerichtig sind die Gesellschaften von ihren Vertragspartnern<br />

abhängig.


9<br />

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs um Fachkräfte in der <strong>Solar</strong>technikbranche und im Kraftwerksbau<br />

besteht das Risiko, dass ein möglicher Verlust von Gesellschaftern und Führungskräften nicht adäquat ausgeglichen<br />

werden kann.<br />

Es besteht für den Fall nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Platzierung der Anleihe das Risiko, dass<br />

Umsätze aus der Projektentwicklungstätigkeit und/oder der Realisierung dieser Projekte erst zu einem späteren<br />

als dem geplanten Zeitpunkt generiert oder gar nicht erreicht werden können.<br />

5.2. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN<br />

Die Materialien der zur Herstellung der zum Bau der <strong>Solar</strong>stromanlagen benötigten Komponenten unterliegen<br />

starken Preisschwankungen. Nach Ablauf der mit dem Generalunternehmer vereinbarten Preisbindung<br />

besteht daher das Risiko, dass sich die Herstellung der Anlagen verteuern könnte.<br />

Weiterhin bestehen Risiken aus der Veränderung der Marktbedingungen durch Veränderung des politischen<br />

Umfelds in den Standortländern und der technischen Rahmenbedingungen auf dem <strong>Energie</strong>markt, die<br />

künftig dazu führen können, dass die <strong>Solar</strong>energie trotz derzeitiger Förderung nicht mehr wettbewerbsfähig<br />

ist.<br />

Aufgrund der günstigen Förderbedingungen und der weiter fortschreitenden Professionalisierung der Branche<br />

ist ein schärferer Wettbewerb und daher auch ein Konzentrierungsprozess zu erwarten. Dadurch bedingt<br />

könnten Wettbewerber nachteiligen Einfluss bzw. die Kontrolle über Lieferanten bzw. den Generalunternehmer<br />

der Emittentin erlangen.<br />

5.3. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT<br />

Es besteht das Risiko, dass aufgrund mangelnder Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und<br />

Erwartungen, insbesondere auch weil die angebotene Anleihe keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung<br />

unterliegt, mit dem Erwerb der Inhaberteilschuldverschreibung das Risiko eines Teil- bzw.<br />

Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden ist.<br />

Weiterhin wird die angebotene Kapitalanlage derzeit nicht an einem organisierten Markt gehandelt, so dass<br />

deren Veräußerbarkeit eingeschränkt ist. Für den Käufer besteht insoweit das Risiko, keinen Käufer für sein<br />

Wertpapier zu finden. Er müsste dann das Ende der Laufzeit der Anleihe abwarten, um das von ihm eingesetzte<br />

Kapital zurück zu erhalten.<br />

Wie bei jeder anderen Kapitalanlage auch, besteht ein Inflationsrisiko, so dass der Inhaber der Anleihe<br />

hierdurch einen Wertverlust erleiden kann.<br />

5.4. RECHTLICHE UND STEUERLICHE RISIKEN<br />

Es besteht das Risiko, dass aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung,<br />

Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass die im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlasse und Verordnungen geändert werden, was die geschäftlichen Aktivitäten der Emittentin negativ<br />

beeinflussen könnte, so dass es z.B. zu nicht geplanten Steuernachzahlungen kommen könnte.


10<br />

6. MASSGEBLICHE PERSONEN UND ORGANMITGLIEDER<br />

6.1. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Volker Malle<br />

Sven Kraft<br />

6.2. ABSCHLUSSPRÜFER DER GESELLSCHAFT<br />

Eveline Gäher<br />

Wirtschaftspüfer<br />

Kerstingskamp 15<br />

48159 Münster<br />

6.3. HAUPTGESELLSCHAFTER<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesellschafterstruktur der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf:<br />

Beteiligungsverhältnisse<br />

Gesellschafter Geschäftsanteile %<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> 300.000 60,00<br />

interstrom AG, Bayreuth 200.000 40,00<br />

Insgesamt 500.000 100,00<br />

7. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN<br />

Nachfolgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen der Gesellschaft des Rumpfgeschäftsjahres<br />

vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 (abgeleitet aus dem geprüften und testierten Jahresabschluss):<br />

Zeitraum<br />

17.12.2009 -<br />

31.12.2009<br />

(HGB) in TEUR<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 5<br />

(geprüft)<br />

Jahresfehlbetrag -5


11<br />

Stichtag<br />

31.12.2009<br />

(HGB)<br />

in TEUR<br />

(geprüft)<br />

Bilanzsumme 501<br />

Ausstehende Einlagen 200<br />

Umlaufvermögen 301<br />

Eigenkapital 495*<br />

Eigenkapitalquote 98,7*<br />

Verbindlichkeiten 5<br />

Rückstellungen 2<br />

* Die Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote wurden abgeleitet aus den geprüften Zahlen des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft über das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009. Die Eigenkapitalquote<br />

errechnet sich aus dem Eigenkapital multipliziert mit einhundert dividiert durch die Bilanzsumme.<br />

8. INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />

8.1. STRUKTUR DER GESELLSCHAFT<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist ein Gemeinschaftsunternehmen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und der<br />

interstrom AG. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zu 60% und die interstrom AG ist zu 40% an der Emittentin<br />

beteiligt.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong>.<br />

Alleinige Gesellschafterin der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong> ist wiederum mittelbar die Freie und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong>.<br />

Die Gesellschaft hält eine 100%ige Beteiligung an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> in <strong>Hamburg</strong>,<br />

die für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> die Photovoltaikanlagen betreibt.<br />

8.2. WICHTIGE GESCHÄFSVORFÄLLE AUS JÜNGSTER ZEIT<br />

Seit dem 31. Dezember 2009 sind bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> folgende wichtige Geschäftsvorfälle<br />

zu benennen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gründung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital<br />

in Höhe von EUR 100.000,- als 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin am 27. Januar<br />

2010.<br />

Erwerb des Nutzungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

vertreten durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung am 03. Februar 2010.<br />

Abschluss Generalunternehmervertrages über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen zwischen der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und der <strong>Solar</strong>Hybrid AG am 09. Februar 2010.<br />

Voraussichtliche Aufnahme eines Bankdarlehens bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse in Höhe von EUR<br />

22 Millionen und mit einer Laufzeit von 20 Jahren.<br />

8.3. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND WETTBEWERBSPOSITION<br />

Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihrer Tochtergesellschaft umfasst die Bereiche<br />

Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.


12<br />

Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaften Ertragseinschätzung und technischer<br />

Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />

Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />

Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft betreibt ausschließlich Photovoltaikanlagen in der Freien und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong>. Die Stromlieferung wird nicht durch andere regionale oder überregionale Anbieter<br />

beeinflusst, da sie per Gesetz geregelt ist.<br />

8.4. WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> Vertragspartner Vertragsgegenstand<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> <strong>Solar</strong>Hybrid AG Generalunternehmervertrag<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

9.1. STAMMKAPITAL<br />

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />

EUR 1,00. Sämtliche Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.<br />

9.2. FIRMA, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR DER GESELLSCHAFT<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“.<br />

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB<br />

112375 eingetragen.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht.<br />

9.3. EINSEHBARE DOKUMENTE<br />

Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf von einem<br />

Jahr nach Veröffentlichung des Prospekts bzw. eventuell erforderlicher Nachträge, bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Billhorner<br />

Deich 2, 20539 <strong>Hamburg</strong>, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft;<br />

Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />

Jahresabschluss nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />

2009 nebst Bestätigungsvermerk;<br />

Kapitalflussrechnung nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />

2009 nebst Prüfungsbescheinigung.


13<br />

II.<br />

RISIKOFAKTOREN<br />

Potenzielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Kauf von Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen im Rahmen des vorliegenden Angebots zusätzlich zu den übrigen in diesem<br />

Wertpapierprospekt enthaltenen Informationen die nachfolgenden spezifischen Risikofaktoren sorgfältig<br />

lesen und eingehend prüfen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Es besteht<br />

daher im Zusammenhang mit dem Erwerb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen für die Anleger das<br />

Risiko, dass sie das von ihnen eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren und die Zinsansprüche<br />

ganz oder teilweise verlieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn mehrere der nachfolgenden Risiken<br />

gleichzeitig eintreten.<br />

Neben dem allgemeinen Risiko, das jeder unternehmerischen Tätigkeit inne wohnt, bestehen weitere<br />

Risiken, die von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst bzw. ausgelöst werden können. Nachfolgend<br />

werden die Wesentlichen dieser Risikofaktoren näher ausgeführt. Die nachstehend aufgeführten Risiken<br />

stellen die Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, nicht abschließend dar.<br />

1. ANLAGEERWÄGUNGEN UND RISIKEN DER ANLAGE<br />

Zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

alle nachfolgenden besonderen Risikofaktoren sorgfältig lesen, eingehend prüfen und mit den anderen in<br />

diesem Prospekt enthaltenen Informationen verbinden. Die Reihenfolge der nachstehenden Auflistung der<br />

Risikofaktoren stellt keine Aussage über die Realisierungswahrscheinlichkeit oder Relevanz des Risikos für<br />

das Unternehmen dar. Darüber hinaus können weitere Risiken und Unsicherheiten von Bedeutung sein, die<br />

der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind.<br />

2. ALLGEMEINE ANLAGE- UND RISIKOHINWEISE<br />

Damit sich der Anleger ein objektives und vollständiges Bild der Risiken einer Geldanlage in Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> machen kann, muss dieser Prospekt vollständig<br />

gelesen werden. Bei Unklarheiten und/oder mangelnden ökonomischen oder juristischen Kenntnissen<br />

ist es darüber hinaus ratsam, die Beratung durch eine Bank, einen Finanzvermittler oder einen sonstigen<br />

fachkundigen Berater in Anspruch zu nehmen. Eine Anlage in Inhaber-Teilschuldverschreibungen birgt für<br />

den Anleger grundsätzlich das Risiko eines Wertverlustes. Ein Anleger sollte daher nur dann und allenfalls<br />

so viel Kapital in Inhaber-Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> investieren, dass<br />

auch ein Totalverlust der angelegten Gelder ihn nicht zu Einschränkungen in seiner Lebensweise zwingt.<br />

Die Darstellungen dieses Prospekts spiegeln insbesondere in Bezug auf die Geschäftsaussichten die Erwartungen<br />

der Geschäftsführung wider, deren Realisierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Die Angaben<br />

basieren auf Erfahrungen und werden von der Geschäftsführung nach bestem Wissen und Gewissen<br />

erteilt. Eine Garantie für eine entsprechende Entwicklung kann nicht übernommen werden.<br />

3. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN<br />

3.1. RISIKEN BEI DER PROJEKTIERUNG, ERRICHTUNG UND DEM BETRIEB DER ANLAGEN<br />

Bei der Projektierung, der Errichtung und dem Betrieb der einzelnen <strong>Solar</strong>stromanlagen bestehen für die<br />

Betreibergesellschaft, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> verschiedene Risiken, die sich im erheblichen Maße auch auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auswirken.<br />

Hinsichtlich der Projektierung ergeben sich Risiken bei der Auswahl und bei der rechtlichen Sicherung der<br />

Standorte für die <strong>Solar</strong>stromanlagen. Für die Standortwahl entscheidend ist zunächst die Prognose über<br />

den zu erwartenden <strong>Energie</strong>ertrag. Der prognostizierte <strong>Energie</strong>ertrag einer <strong>Solar</strong>stromanlage hängt sowohl


14<br />

von dem Strahlungspotential der Sonne am geplanten Standort als auch von der technischen Leistungsfähigkeit<br />

der <strong>Solar</strong>stromanlage ab. Zur Einschätzung des Strahlungspotentials werden Gutachten von anerkannten<br />

Instituten, z.B. dem Deutschen Wetterdienst eingeholt. Zur Ermittlung des Betriebswirkungsgrades<br />

der Anlage (performance ratio) werden ebenfalls während des Baufortschritts entsprechende Gutachten<br />

gefertigt. Aus dem Zusammenspiel der gutachterlich ermittelten Strahlungswerte und des Betriebswirkungsgrades<br />

kann nunmehr eine Prognose über den zu erwartenden <strong>Energie</strong>ertrag angefertigt werden. Da die<br />

komplexen Verhältnisse mit computergestützten Modellen nur unvollkommen abgebildet werden können,<br />

sind sämtliche Prognoseverfahren systembedingt ungenau und können die tatsächliche Entwicklung nur<br />

ungefähr prognostizieren. Dies gilt umso mehr, als die zugrunde gelegten Eingabedaten, zum Beispiel<br />

Strahlungsmessungen mit Ungenauigkeiten behaftet sind. Schließlich schreiben die Gutachten die in der<br />

Vergangenheit gemessenen Strahlungsverhältnisse in die Zukunft fort. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die zukünftigen Verhältnisse aufgrund einer globalen Klimaveränderung von den Vergangenheitswerten<br />

nachhaltig abweichen. Zusammengefasst besteht insoweit das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Erträge nicht oder nicht in vollem Umfang erzielt werden können. Die Standortentwicklung umfasst<br />

zudem die Beschaffung von Frei- bzw. Gebäudeflächen. Dies geschieht größtenteils durch die Anpachtung<br />

der benötigten Flächen. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass es der Betreibergesellschaft nicht gelingen<br />

wird, die erforderliche Zahl an Dach- und Freiflächen anzupachten, um die geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />

errichten zu können. Dies hätte zur Folge, dass die geplanten Erträge aus der Stromeinspeisung nicht bzw.<br />

nicht in vollem Umfang realisiert werden können.<br />

Risiken bei der Errichtung einer <strong>Solar</strong>stromanlage ergeben sich in erster Linie daraus, dass wichtige Vertragspartner,<br />

insbesondere die Hersteller, Lieferanten oder der Generalunternehmer ihre Verträge, z.B. wegen<br />

einer Insolvenz nicht mehr erfüllen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass für die Errichtung oder<br />

den Betrieb der geplanten Anlagen etwaig erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden.<br />

Beim Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen besteht das Risiko, dass sich die Leistung der <strong>Solar</strong>module und der<br />

Wechselrichter über die Gesamtlaufzeit außerplanmäßig vermindert. Generell sind <strong>Solar</strong>module aufgrund<br />

fehlender beweglicher Teile zwar wenig störanfällig, dennoch können Leistungsminderungen auftreten, die<br />

höher als die von den Herstellern garantierten und den Kalkulationen zu Grunde gelegten Werte ausfallen.<br />

Leistungsminderungen bis hin zu einem totalen Ausfall können sich zudem daraus ergeben, dass <strong>Solar</strong>module<br />

wegen Undichtigkeiten oder elektrischen Fehlern zerstört werden. Die Lebensdauer von Wechselrichtern<br />

ist begrenzt. Es ist daher im Laufe der Betriebszeit mit Ausfällen von Wechselrichtern und dem Austausch<br />

weiterer wesentlicher Komponenten zu rechnen. Soweit diese Aufwendungen und die dadurch<br />

bedingten Ertragsausfälle nicht von Herstellergarantien oder der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt sind,<br />

besteht das Risiko, dass sich hierdurch auch das prognostizierte Ergebnis der Gesellschaft deutlich vermindert.<br />

Neben den vorgenannten spezifisch technischen Risiken bei <strong>Solar</strong>modulen und Wechselrichtern können<br />

die <strong>Solar</strong>stromanlagen während des Betriebes verschiedenen Belastungen und Witterungseinflüssen<br />

ausgesetzt sein. Dadurch bedingte Instandsetzungsarbeiten können zu Aufwendungen führen, die nicht<br />

oder nur bedingt in der Prognose berücksichtigt worden sind. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die<br />

<strong>Solar</strong>stromanlagen oder Teile davon die prognostizierte Betriebsdauer von 20-35 Jahre nicht erreichen. Im<br />

laufenden Betrieb ist mit technisch bedingten Verlusten wie Netzstörungen, Abweichungen von Leistungsdaten<br />

der <strong>Solar</strong>module und Wechselrichter von den Herstellerangaben und Verschmutzungen zu rechnen.<br />

Darüber hinaus können technische Wartungen und die genannten technischen Probleme zu<br />

Stillstandszeiten führen, die weder von der Gewährleistung des Herstellers bzw. des Lieferanten noch von<br />

einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sind. Bei Dachflächenanlagen besteht zudem das technische<br />

Risiko, dass die angemieteten Gebäude wegen gebäudetechnischer Mängel für die Dachnutzung<br />

nicht über die gesamte, vorgesehene Vertragslaufzeit erhalten bleiben.<br />

Bei Realisierung einzelner oder mehrerer dieser Risiken können sich wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Geschäfts-, Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben, wodurch sowohl die<br />

Ausschüttungen als auch die Rückzahlung des investierten Kapitals gefährdet werden können.


15<br />

3.2. RISIKEN AUS PROJEKTFINANZIERUNGEN<br />

Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist auch darauf ausgerichtet, das für die Errichtung<br />

der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen erforderliche Kapital zu beschaffen.<br />

Hier besteht zunächst das generelle Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingen könnte, die erforderlichen<br />

Finanzierungsmittel ganz oder zumindest teilweise zu beschaffen. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die<br />

geplanten Anlagen nicht oder nicht in dem geplanten Umfang errichtet werden könnten; so dass sowohl<br />

die geplanten Ausschüttungen als auch die Rückzahlung des investierten Kapitals an den Anleger erheblich<br />

gefährdet wären.<br />

Projektfinanzierungen über Banken sehen regelmäßig die Besicherung der finanzierenden Banken vor.<br />

Sollte die Gesellschaft aus diesen Sicherheiten in Anspruch genommen werden, könnte das Risiko bestehen,<br />

dass durch eine entsprechende Inanspruchnahme die Gesellschaft die hierfür benötigte Liquidität nicht<br />

aufbringen kann. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Banken von der Möglichkeit<br />

zur Kündigung der Finanzierungsverträge Gebrauch machen, z.B. bei verzögerter Fertigstellung der Anlage<br />

oder Verzögerungen bei der kommerziellen Inbetriebnahme der Anlage. In diesem Fall könnte die Bank als<br />

Kreditgeber die Rückzahlung aller Beträge verlangen, die ihnen der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt<br />

schuldet. Dies wiederum hätte erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />

<strong>GmbH</strong> und könnte schlimmstenfalls zur Insolvenz der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> führen. Für den Anleger<br />

könnte eine Insolvenz den Verlust seiner gesamten Investition zur Folge haben.<br />

Die vorgenannten Risiken gelten insbesondere für eine beabsichtigte Kreditaufnahme der Emittentin bei der<br />

<strong>Hamburg</strong>er Sparkasse. Die Emittentin beabsichtigt derzeit zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und der<br />

Geschäftstätigkeit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, zusätzlich zu den<br />

im Rahmen des vorliegenden öffentlichen Angebots angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen, ein<br />

Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aufzunehmen. Dieses Bankdarlehen wird voraussichtlich eine<br />

20 jährige Laufzeit haben und voraussichtlich ein Volumen von EUR 22 Millionen umfassen. Ein weiteres<br />

besonderes Risiko für die Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen ergibt sich aus dem Umstand, dass<br />

die Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aus dem Bankdarlehen gegenüber den Forderungen der Inhaber<br />

der Inhaberteilschuldverschreibungen vorrangig bedient werden sollen.<br />

3.3. RISIKEN AUFGRUND DER ABHÄNGIGKEIT VON STAATLICHEN SUBVENTIONEN<br />

Zurzeit ist die aus dem Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen gewonnene <strong>Energie</strong> (Strom) gegenüber konventioneller<br />

<strong>Energie</strong>erzeugung preislich nur in Einzelfällen wettbewerbsfähig. Der Markt für <strong>Solar</strong>strom ist insoweit<br />

im erheblichen Maße von den politischen und gesetzlichen Förderbedingungen abhängig. Für eine betriebswirtschaftlich<br />

sinnvolle Realisierung der <strong>Solar</strong>stromanlagen sind die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und<br />

ihre Tochtergesellschaft auf die Gewährung von ausreichenden gesetzlich garantierten<br />

Einspeisevergütungen angewiesen. Sollte sich die Förderung in Form der gesetzlichen Einspeisevergütung<br />

reduzieren, könnten die <strong>Solar</strong>stromanlagen gegebenenfalls nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.<br />

Nach der aktuellen Gesetzeslage verringert sich die Einspeisevergütung im Wege der regulären Degression<br />

durchschnittlich um etwa 10 Prozent. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Politik dazu<br />

entschließt, die Einspeisevergütung für neu zu errichtende <strong>Solar</strong>stromanlagen ab einem gewissen Zeitpunkt<br />

nochmals außerplanmäßig zu mindern. Derartige außerplanmäßige Senkunken sind derzeit in der politischen<br />

Diskussion. Soweit außerplanmäßige Senkungen nicht bereits in der Kalkulation der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> Berücksichtigung gefunden haben, hätte eine außerplanmäßige Absenkung der<br />

Einspeisevergütung nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben und könnte für den Anleger schlimmstenfalls den Verlust seines eingesetzten<br />

Kapitals zur Folge haben.<br />

3.4. RISIKEN AUFGRUND VON ABHÄNGIGKEITEN VON DEM GENERALUNTERNEHMER<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> hat als Betreibergesellschaft mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG einen Generalunternehmervertrag<br />

über die Errichtung der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen im Jahr 2010 abgeschlossen. Es


16<br />

kann nicht gewährleistet werden, dass der Generalunternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Generalunternehmervertrag<br />

rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird. Kommt der Generalunternehmer<br />

seinen Verpflichtungen (z.B. aufgrund einer Insolvenz oder einer Produktionsunterbrechung) nicht oder nur<br />

teilweise nach, ist nicht gewährleistet, dass die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> kurzfristig von anderen<br />

Anbietern die Anlagen im benötigten Umfang beziehen kann. In diesem Fall könnte es zu einer verzögerten<br />

Fertigstellung bis hin zur Aufgabe einzelner Anlageprojekte kommen. Es ist somit nicht gesichert,<br />

dass über die gesamte Vertragslaufzeit die Errichtung der projektierten Anlagen in vollem Umfang, rechtzeitig<br />

und in der vereinbarten Qualität erfolgen wird. Sollte es zu Gewährleistungsansprüchen gegen den<br />

Generalunternehmer kommen, besteht das Risiko, dass der Generalunternehmer diese Ansprüche mangels<br />

Solvenz nicht bedienen können wird.<br />

3.5. RISIKEN AUFGRUND FEHLENDER ERFAHRUNG BEIM BAU UND BETRIEB VON SOLARSTROMANLAGEN<br />

Da die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Betreibergesellschaft<br />

neu gegründet worden sind und bislang keine Erfahrung auf dem Gebiet der Projektierung und Errichtung<br />

von <strong>Solar</strong>stromanlagen gesammelt haben, sind die Gesellschaften diesbezüglich von ihren Vertragspartnern<br />

abhängig. Aufgrund der fehlenden eigenen Erfahrung besteht das Risiko, dass Fehler bei der<br />

Projektierung und Erstellung der <strong>Solar</strong>stromanlagen nicht frühzeitig erkannt werden. Bei eingeschränkter<br />

oder nicht realisierbarer Funktionsfähigkeit einer <strong>Solar</strong>stromanlage besteht das Risiko des Verlustes des im<br />

Rahmen der Projektfinanzierung eingesetzten Kapitals. Dies wiederum könnte nachteilige Auswirkungen auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />

3.6. RISIKEN AUFGRUND DER FLUKTUATION VON FÜHRUNGSKRÄFTEN<br />

Der Erfolg der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hängt auch von ihren Gesellschaftern und Führungskräften ab.<br />

Diese Personen wären nur schwer zu ersetzen. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist in der <strong>Solar</strong>technikbranche<br />

und im Kraftwerksbau intensiv. Der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> könnte es möglicherweise nicht<br />

gelingen, neue qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Außerdem könnte der Wechsel von Führungskräften<br />

oder sonstigem Fachpersonal zu einem Wettbewerber dazu führen, dass sich dieser Wettbewerber das<br />

Know-how der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zu Nutze macht. Der Eintritt eines dieser Risiken könnte nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />

3.7. RISIKEN BEI NICHT RECHTZEITIGER BESCHAFFUNG DER ERFORDERLICHEN EIGENMITTEL<br />

Für den Fall, dass diese Anleihe nicht vollständig oder erst verspätet platziert wird, besteht das Risiko, dass<br />

Umsätze aus der Projektentwicklungstätigkeit und/oder der Realisierung dieser Projekte erst zu einem späteren<br />

als dem geplanten Zeitpunkt generiert werden oder gar nicht erreicht werden können. Des Weiteren<br />

erhöht sich in diesem Fall das Risiko, dass geplante Projekte wegen mangelnder finanzieller Ressourcen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig entwickelt und realisiert werden können. Dies könnte nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />

4. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN<br />

4.1. RISIKEN AUFGRUND VON MATERIALKOSTENSCHWANKUNGEN<br />

Zum Bau von Anlagen erneuerbarer <strong>Energie</strong>n werden verschiedene Komponenten wie PV-Module, Wechselrichter,<br />

Trafostationen, Gestelltechnik eingesetzt. Die Komponenten bestehen aus diversen Materialien<br />

wie z.B. auf Silizium, Glas, Aluminium, Kupfer oder Stahl. Die Preise für diese Materialien unterliegen starken<br />

Preisschwankungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien in der Zukunft Preissteigerungen<br />

ausgesetzt sind, und sich die Herstellung der Anlagen deshalb verteuern wird. Auch dies würde<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

haben.


17<br />

4.2. RISIKEN AUS VERÄNDERUNG DER MARKTBEDINGUNGEN UND TECHNOLOGISCHEM WANDEL<br />

Generell besteht das Risiko, dass sich die technischen Rahmenbedingungen auf dem <strong>Energie</strong>markt ändern.<br />

Sollten neue Techniken der <strong>Energie</strong>gewinnung entwickelt werden, besteht das Risiko, dass die <strong>Solar</strong>energie<br />

zukünftig möglicherweise nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Da der Fokus der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

auf dem <strong>Solar</strong>sektor liegt, könnte dies ganz erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />

4.3. WETTBEWERBSRISIKEN<br />

Auf dem <strong>Solar</strong>strommarkt findet derzeit ein Konzentrationsprozess statt; darüber hinaus treten weitere<br />

Wettbewerber in die Märkte ein. Dieser Trend dürfte sich nach Auffassung der Emittentin zukünftig noch<br />

verstärken. Die Emittentin erwartet insbesondere aufgrund der günstigen Förderungsbedingungen und der<br />

weiter fortschreitenden Professionalisierung der Branche einen schärferen Wettbewerb. Dieser Trend könnte<br />

zu Preisreduzierungen und damit zu geringeren Umsatzerlösen führen. Wenn es der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />

<strong>GmbH</strong> insoweit nicht gelingt, mit ihrem Generalunternehmer entsprechende Preissenkungen zu vereinbaren<br />

oder auf andere Weise Kostensenkungen zu erreichen, würde dies auch geringere operative Margen zur<br />

Folge haben. Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit teilweise<br />

erheblichen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und einem großen Marktanteil auf dem<br />

Gebiet der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, schneller als die <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren, umfassendere<br />

und kostenintensivere Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den<br />

Kunden günstigere Bedingungen zu bieten als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Wettbewerber Kontrolle über Lieferanten bzw. über den Generalunternehmer<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> erlangen und hierdurch nachteiligen Einfluss auf die Lieferantenbeziehungen<br />

nehmen. Neue Wettbewerber, insbesondere international tätige und finanzstarke Konzerne könnten<br />

in den Markt eintreten und in kurzer Zeit erhebliche Marktanteile gewinnen. Es ist nicht sicher gestellt,<br />

dass sich die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb<br />

erfolgreich behaupten kann. Folge wäre, dass die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nicht mehr gewinnbringend<br />

tätig werden könnte und schlimmstenfalls Insolvenz anmelden müsste. Dies könnte für den Anleger<br />

den Verlust seiner gesamten Investition bedeuten.<br />

5. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT<br />

5.1. BONITÄTS- UND INSOLVENZRISIKO<br />

Mit diesem Prospekt werden Inhaberteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 4.000.000,-<br />

ausgegeben. Die Rückzahlung ist davon abhängig, dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihres Geschäftszwecks<br />

den Anleiheerlös so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen<br />

und am Ende der Laufzeit die mit dieser Anleihe eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihezeichnern<br />

zurückzahlen kann. Es kann keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen<br />

gegeben werden. Die hier angebotene Anleihe unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung.<br />

Deshalb verbindet sich mit dem Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen generell das<br />

Risiko des Teil- oder sogar Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche. Im Falle einer Insolvenz<br />

der Anleiheschuldnerin sind die Anleihegläubiger nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorschriften mit<br />

den sonstigen nicht bevorrechtigten Gläubigern der Gesellschaft gleichgestellt. Das Vermögen der Gesellschaft<br />

wird verwertet und zur Befriedigung der Gläubiger im Verhältnis zu den Gesamtverbindlichkeiten an<br />

diese verteilt.<br />

5.2. MANGELNDE VERÄUSSERBARKEIT DER ANLEIHE<br />

Die mit diesem Prospekt angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen werden derzeit nicht an einem<br />

organisierten Markt gehandelt, bzw. sind nicht in den Freiverkehrshandel einbezogen, so dass die Veräu-


18<br />

ßerbarkeit eingeschränkt ist. Eine Zulassung oder Einbeziehung ist auch nicht geplant. Im ungünstigsten Fall<br />

muss der Anleger damit rechnen, für seine Wertpapiere keinen Käufer zu finden, so dass er das Ende der<br />

10- jährigen Laufzeit der Anleihe abwarten muss, um das von ihm eingesetzte Kapital exklusive Agio zurück<br />

zu erhalten.<br />

5.3. INFLATIONSRISIKO<br />

Wie bei jeder anderen Anlage auch, besteht ein Inflationsrisiko, so dass der Inhaber der Anleihe möglicherweise<br />

hierdurch einen Wertverlust erleidet.<br />

6. RECHTLICHE/STEUERLICHE RISIKEN<br />

6.1. ALLGEMEINE RECHTLICHE RISIKEN<br />

Die Gesetzgebung unterliegt einem stetigen Wandel. So können sich Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />

auf europäischer, nationaler, regionaler bis hin zur Kommunalebene auf die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse<br />

negativ und somit entsprechend auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens<br />

auswirken. Insgesamt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen<br />

das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten<br />

gezwungen ist.<br />

6.2. ALLGEMEINE STEUERLICHE RISIKEN<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihre Tochtergesellschaft als Betreibergesellschaft haben keinen Einfluss<br />

darauf, dass die im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Vorschriften, Erlasse und<br />

Verordnungen in unveränderter Form fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende Gesetzesauslegungen<br />

durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Im Falle der<br />

Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen können die geschäftlichen Aktivitäten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> negativ beeinflusst werden. Schließlich könnte die von der Gesellschaft vorgenommene<br />

steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen bei künftigen Betriebsprüfungen von der Finanzverwaltung<br />

nicht anerkannt werden, so dass es zu nicht geplanten Steuernachzahlungen kommen könnte. All dies<br />

hätte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />

<strong>GmbH</strong>.<br />

Für die vom Käufer mit dem Kauf dieser Anleihe beabsichtigten oder geplanten steuerlichen Vergünstigungen<br />

und/oder steuerlichen Ziele ist allein der Käufer verantwortlich.


19<br />

III.<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DES WERTPAPIERPROSPEKTS<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> – eingetragen beim Amtsgericht <strong>Hamburg</strong> unter der<br />

Registernummer HRB 112375 – übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung<br />

für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Sie erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten<br />

lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig<br />

sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussagen dieses Prospekts wahrscheinlich verändern<br />

können.<br />

Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen<br />

geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des<br />

Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />

2. ABSCHLUSSPRÜFER<br />

Abschlussprüfer der Gesellschaft ist die Wirtschaftsprüferin Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159 Münster.<br />

Der Abschlussprüfer hat den nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) erstellten Jahresabschluss<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> des Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31.<br />

Dezember 2009 unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft und mit dem in diesem Prospekt enthaltenen<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Der Abschlussprüfer hat die im Finanzteil dieses Prospekts enthaltene Kapitalflussrechnung der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft<br />

und hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.<br />

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 wurde kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt, da die<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> erst seit dem laufenden Geschäftsjahr 2010 über eine Tochtergesellschaft<br />

verfügt.<br />

Der genannte Abschluss nebst Bestätigungsvermerk ist in diesem Prospekt in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />

abgedruckt.<br />

Die Wirtschaftsprüferin Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159 Münster ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer<br />

Nordrhein-Westfalen, Tersteegstr. 14, 40474 Düsseldorf.<br />

3. ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND<br />

INTERESSENERKLÄRUNGEN<br />

3.1. ERKLÄRUNG HINSICHTLICH SACHVERSTÄNDIGER<br />

In den vorliegenden Prospekt wurden keine Erklärungen oder Berichte von Personen aufgenommen, die als<br />

Sachverständige gehandelt haben. Ausgenommen hiervon sind die hinsichtlich der historischen Finanzinformationen<br />

erteilten Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen über die Prüfung des Abschlussprüfers<br />

der Gesellschaft. Diesbezüglich wird auf Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“ verwiesen und hiermit<br />

bestätigt, dass die Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen über die Prüfung dort korrekt wiedergegeben<br />

wurden.


20<br />

3.2. HINWEIS ZU QUELLEN- UND ZAHLENANGABEN<br />

Informationen, die aus Angaben von Seiten Dritter in diesem Prospekt übernommen wurden, sind korrekt<br />

wiedergegeben worden und es sind – soweit es der Gesellschaft bekannt ist, und sie dies aus den von<br />

den Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnten – keine Tatsachen unterschlagen worden, die<br />

die in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen inkorrekt oder irreführend gestalten würden.<br />

Sofern in diesem Prospekt Finanzdaten als "ungeprüft" angegeben werden, bedeutet dies, dass sie keiner<br />

Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.<br />

Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) wurden in diesem Prospekt teilweise kaufmännisch gerundet.<br />

In Tabellen summieren sich solche Zahlenangaben deshalb unter Umständen nicht genau zu den in<br />

der Tabelle ggf. ebenfalls enthaltenen Gesamtangaben.<br />

Ein Glossar mit den verwendeten Fachbegriffen und Abkürzungen befindet sich am Ende dieses Prospekts.


21<br />

4. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN<br />

Die nachstehend zusammengefassten Finanz- und Unternehmensdaten sind in Zusammenhang mit dem<br />

im Finanzteil abgedruckten Jahresabschluss und den dazugehörigen Erläuterungen zu lesen.<br />

Die nachfolgend ausgewählten historischen Unternehmensdaten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> des<br />

Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 wurden aus dem nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches von der Wirtschaftsprüfern Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159<br />

Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss<br />

des Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 abgeleitet. Der genannte Abschluss<br />

ist in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“ dieses Prospekts abgedruckt.<br />

Zeitraum<br />

17.12.2009 -<br />

31.12.2009<br />

(HGB) in TEUR<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 5<br />

Jahresfehlbetrag -5<br />

(geprüft)<br />

Stichtag<br />

31.12.2009<br />

(HGB)<br />

in TEUR<br />

(geprüft)<br />

Bilanzsumme 501<br />

Ausstehende Einlagen 200<br />

Umlaufvermögen 301<br />

Eigenkapital 495*<br />

Eigenkapitalquote 98,7*<br />

Verbindlichkeiten 5<br />

Rückstellungen 2<br />

* Die Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote wurden abgeleitet aus den geprüften Zahlen des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft über das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009. Die Eigenkapitalquote<br />

errechnet sich aus dem Eigenkapital multipliziert mit einhundert dividiert durch die Bilanzsumme.<br />

5. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />

5.1. FIRMA, SITZ, GESCHÄFTSANSCHRIFT, GRÜNDUNG, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER DER GESELLSCHAFT<br />

5.1.1. FIRMA<br />

Die Firma der Emittentin lautet: <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Der rechtliche Name entspricht dem kommerziellen<br />

Namen der Gesellschaft.<br />

5.1.2. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER<br />

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB 112375 eingetragen.


22<br />

5.1.3. GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR<br />

Die Emittentin wurde am 17. Dezember 2009 unter der Firma „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“ mit Sitz in<br />

<strong>Hamburg</strong> und einem Grundkapital in Höhe von EUR 500.000,- gegründet. Die Gesellschaft wurde am 19.<br />

Januar 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB 112375 eingetragen.<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

5.1.4. SITZ, RECHTSFORM, MA SSGEBLICHE RECHTSORDNU NG, ANSCHRIFT<br />

Der Sitz der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist <strong>Hamburg</strong>. Die Geschäftsanschrift lautet: Billhorner Deich 2,<br />

20539 <strong>Hamburg</strong>. Telefonisch ist die Gesellschaft unter +49 (0)800 -5 944 944 erreichbar.<br />

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht und wurde in der<br />

Bundesrepublik Deutschland gegründet.<br />

Maßgebliche Rechtsordnung für die Gesellschaft ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

5.2. WICHTIGE GESCHÄFSVORFÄLLE AUS JÜNGSTER ZEIT<br />

Seit dem 31. Dezember 2009 sind bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> folgende wichtige Geschäftsvorfälle<br />

zu benennen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Im Zuge der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ab dem Dezember 2009 wurde am 27. Januar<br />

2010 die 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong><br />

mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,- gegründet. Die <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> wurde am 15. März 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

<strong>Hamburg</strong> unter HRB 113034 eingetragen. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

Am 03. Februar 2010 hat die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, einen Vertrag über die Einräumung<br />

des Nutzungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ mit der Freien und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong> vertreten durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung abgeschlossen. Unter<br />

einer <strong>Solar</strong>potentialanalyse versteht man eine Analyse zur Klassifizierung von Dachflächen hinsichtlich<br />

ihrer Nutzbarkeit für die Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen.<br />

Mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG wurde am 09. Februar 2010 von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />

<strong>GmbH</strong> ein Generalunternehmervertrag als Rahmenvertrag über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />

im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrage<br />

werden von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG <strong>Solar</strong>analgen als Aufdach- und Freilandanlagen im Gebiet der<br />

Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> errichtet und betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />

<strong>GmbH</strong> übergeben.<br />

Die Emittentin beabsichtigt zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und der Geschäftstätigkeit ihrer<br />

100%igen Tochtergesellschaft, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, zusätzlich zu den im<br />

Rahmen des vorliegenden öffentlichen Angebots angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen,<br />

ein Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aufzunehmen. Dieses Bankdarlehen wird voraussichtlich<br />

eine 20 jährige Laufzeit haben und voraussichtlich ein Volumen von EUR 22 Millionen<br />

umfassen.<br />

5.3. INVESTITIONEN<br />

5.3.1. DIE WICHTIGSTEN INVE STITIONEN SEIT DEM 31. DEZEMBER 2 009<br />

Die bislang in dem laufenden Geschäftsjahr 2010 bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> getätigten Investitionen<br />

betrafen ausschließlich Aufwendungen in Höhe von TEUR 130 zzgl. MwSt. für den Erwerb eines Nut-


23<br />

zungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> vertreten durch den<br />

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.<br />

5.3.2. DIE WICHTIGSTEN KÜNF TIGEN INVESTITIONEN<br />

Die wichtigsten zukünftigen Investitionen bei der Emittentin und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, stellen die beabsichtigten Investitionen in die Errichtung einer Vielzahl<br />

von <strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 10 MW als Freiland- oder<br />

Aufdachanlagen im Gebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> dar. Hierzu wurde mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG<br />

am 09. Februar 2010 von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> ein Generalunternehmervertrag als<br />

Rahmenvertrag über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

abgeschlossen. Die Vergütungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen nach diesem Rahmenvertrag<br />

sind pauschal pro KWpeak Anlagenleistung vereinbart und werden anteilig bei Auftragserteilung, bei Lieferung<br />

der <strong>Solar</strong>strommodule und nach Abnahme fällig.<br />

Hinsichtlich der wichtigsten künftigen Investitionen bestehen derzeit keine verbindlichen Beschlüsse von<br />

Verwaltungsorganen der Gesellschaft.<br />

5.3.3. VORAUSSICHTLICHE FIN ANZIERUNG DER KÜNFTI GEN INVESTITIONEN<br />

Die wichtigsten künftigen Investitionen sollen durch einen angemessenen Mix aus Eigenkapital, Bankdarlehen<br />

und der Begebung der hier angebotenen Inhaberschuldverschreibungen finanziert werden.<br />

6. GESCHÄFTSÜBERBLICK<br />

6.1. HAUPTTÄTIGKEITSBEREICHE<br />

6.1.1. ÜBERBLICK DER GESCHÄFTS TÄTIGKEIT<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist im Markt der umweltfreundlichen, erneuerbaren <strong>Energie</strong>n tätig und hat<br />

sich hierbei auf die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong> spezialisiert.<br />

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, insbesondere Sonnenenergie,<br />

in elektrische <strong>Energie</strong> (Elektrizität). Als Grundbaustein der photovoltaischen <strong>Energie</strong>erzeugung dienen<br />

photovoltaische Zellen (sog. <strong>Solar</strong>zellen). Unter Zufuhr von Licht werden in den <strong>Solar</strong>zellen positive und<br />

negative Ladungsträger freigesetzt (Photovoltaikeffekt) und so elektrischer Strom als Gleichstrom erzeugt.<br />

Dieser kann unmittelbar zum Antrieb elektrischer Geräte oder – nach Umwandlung in Wechselstrom – zum<br />

Betrieb elektrischer Geräte mit Wechselspannung verwendet oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist<br />

werden.<br />

Der operative Betrieb der Photovoltaikanlagen erfolgt dabei über die 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />

die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>.<br />

6.1.1.1. HISTORIE<br />

Die Gesellschaft wurde am 17. Dezember 2009 unter der Firma „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“ mit Sitz in<br />

<strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital in Höhe von EUR 500.000,- gegründet.<br />

Im Zuge der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ab dem Dezember 2009 wurde am 27. Januar 2010 die<br />

100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong><br />

und einem Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,- gegründet.<br />

Die bisherige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war geprägt durch die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs.


24<br />

6.1.1.2. GESCHÄFTSBEREICHE UND DIENSTLEISTUNGEN<br />

Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihrer Tochtergesellschaft umfasst die Bereiche<br />

Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.<br />

Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaftlichenen Ertragseinschätzung und<br />

technischer Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />

Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />

Die <strong>Solar</strong>anlagen werden hierbei von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG als Generalübernehmerin im Rahmen eines mit<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> abgeschlossenen Generalunternehmervertrags errichtet und<br />

betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> übergeben.<br />

6.1.1.3. REGULATORISCHE VORSC HRIFTEN<br />

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in verschiedener Hinsicht von regulatorischen Vorgaben beeinflusst,<br />

zum einen durch die Förderung der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n und zum anderen hinsichtlich der Errichtung<br />

von <strong>Solar</strong>anlagen.<br />

Zur Förderung der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie und anderen regenerativen <strong>Energie</strong>erzeugungsarten<br />

sieht das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer <strong>Energie</strong>n Verpflichtungen der Netzbetreiber<br />

zur Abnahme des erzeugten Stroms und bestimmte Mindestvergütungen vor. Diese Mindestvergütungen<br />

stellen – mittelbar über ihre Tochtergesellschaft – die Hauptertragsquelle der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

dar.<br />

Die Errichtung von <strong>Solar</strong>anlagen unterliegt darüber hinaus den allgemeinen Regeln des öffentlichen Rechts,<br />

insbesondere des Baurechts.<br />

6.1.1.4. MARKEN, PATENTE, DOM AINS<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist als Inhaberin u. a. folgender Domains eingetragen:<br />

<br />

„www.hamburg-energie-solar.de“<br />

6.1.2. NEUE PRODUKTE ODER D IENSTLEISTUNGEN<br />

Weiter neue Produkte oder Dienstleistungen sind derzeit nicht beabsichtigt.<br />

6.2. WICHTIGSTE MÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITION<br />

6.2.1. BESCHREIBUNG DER MÄRKTE<br />

Die Emittentin erzielt ihre Erträge mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, ausschließlich aus der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen.<br />

Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaftlichenen Ertragseinschätzung und<br />

technischer Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />

Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />

Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft betreibt ausschließlich Photovoltaikanlagen in der Freien und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong>. Die Stromlieferung wird nicht durch andere regionale oder überregionale Anbieter<br />

beeinflusst, da sie per Gesetz geregelt ist.<br />

6.2.2. WETTBEWERBSPOSITION<br />

Auf dem <strong>Solar</strong>strommarkt findet derzeit ein Konzentrationsprozess statt; darüber hinaus treten weitere<br />

Wettbewerber in die Märkte ein. Dieser Trend dürfte sich nach Auffassung der Emittentin zukünftig noch


25<br />

verstärken. Die Emittentin erwartet insbesondere aufgrund der Förderungsbedingungen und der weiter<br />

fortschreitenden Professionalisierung der Branche einen schärferen Wettbewerb.<br />

Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit teilweise erheblichen<br />

finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und einem großen Marktanteil auf dem Gebiet der<br />

erneuerbaren <strong>Energie</strong>n. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, schneller als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren, umfassendere und kostenintensivere<br />

Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den Kunden<br />

günstigere Bedingungen zu bieten als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Neue Wettbewerber, insbesondere international tätige und finanzstarke Konzerne könnten in den Markt<br />

eintreten und in kurzer Zeit erhebliche Marktanteile gewinnen. Es ist nicht sicher gestellt, dass sich die<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten<br />

kann.<br />

7. ORGANISATIONSSTRUKTUR/ABHÄNGIGKEITEN<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist ein Gemeinschaftsunternehmen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und der<br />

interstrom AG. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zu 60% und die interstrom AG ist zu 40% an der Emittentin<br />

beteiligt. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> steht damit gem. § 16 AktG in Mehrheitsbesitz der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>. Gem. § 17 AktG ist die Emittentin daher ein von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> abhängiges<br />

Unternehmen.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong>.<br />

Alleinige Gesellschafterin der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong> ist wiederum mittelbar die Freie und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong>. Unternehmensgegenstand der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist die Versorgung der Allgemeinheit<br />

sowie der öffentlichen Einrichtungen der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> mit <strong>Energie</strong> einschließlich aller<br />

damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> plant, errichtet und betreibt<br />

kommunale Infrastrukturen.<br />

Die interstrom AG ist eine private Aktiengesellschaft. Unternehmensgegenstand der interstrom AG ist die<br />

Entwicklung, Finanzierung und Vermarkung von Vorhaben im Bereich der regenerativen <strong>Energie</strong>versorgung;<br />

die nicht genehmigungspflichtige Betriebsführung von derartigen <strong>Energie</strong>versorgungsanlagen; die Erbringung<br />

von Dienstleistungen sowie die Herstellung von und der Handel mit Produkten, die der Versorgung<br />

mit erneuerbaren <strong>Energie</strong>n dienen.<br />

Das folgende Organigramm verdeutlicht die Struktur:


100 %<br />

40 %<br />

60 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

26<br />

Freie und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hamburg</strong><br />

interstrom AG<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Bayreuth<br />

<strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Hamburg</strong>er <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hamburg</strong>


27<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hält eine 100%ige Beteiligung an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />

<strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong>. Deren Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von<br />

Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.<br />

Nachfolgende Tabelle gibt die Tochtergesellschaften (Gesellschaften, an denen die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />

<strong>GmbH</strong> eine Beteiligung bzw. einen Stimmrechtsanteil von mindestens 50 % hält) und Beteiligungen (Gesellschaften,<br />

an denen die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> eine Beteiligung bzw. einen Stimmrechtsanteil von<br />

weniger als 50 % hält) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> unter Angabe der Höhe der jeweiligen Beteiligung<br />

wieder:<br />

Gesellschaft<br />

Sitz<br />

Land der Gründung/<br />

des Sitzes<br />

Beteiligung<br />

(=Stimmrechtsanteil)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> <strong>Hamburg</strong> Deutschland 100%<br />

8. TENDENZIELLE INFORMATIONEN<br />

8.1. ERKLÄRUNG BEZÜGLICH DER AUSSICHTEN DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />

Es gab keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Gesellschaft seit dem 31. Dezember<br />

2009.<br />

8.2. TRENDINFORMATIONEN UND AUSBLICK<br />

Die geschäftliche Entwicklung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist wesentlich von der Förderung der photovoltaischen<br />

Stromerzeugung durch staatliche Fördermaßnahmen abhängig.<br />

Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen wirtschaftlich nicht<br />

rentabel, da sie Stromerzeugungskosten über den erzielbaren Marktpreisen und den Stromerzeugungskosten<br />

konventioneller <strong>Energie</strong>träger wie Kohle, Gas, Erdöl oder Kernkraft liegen und nach Erwartung der Gesellschaft<br />

auch auf absehbare Zeit liegen werden. Wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

haben daher insbesondere staatliche Fördermaßnahmen im Bereich der Photovoltaikanlagen, wie<br />

die durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer <strong>Energie</strong>n“ (EEG) gewährten Abnahme- und Mindestpreisgarantien<br />

für Strom aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n.<br />

Das EEG verpflichtet (Strom-) Netzbetreiber, Photovoltaik-Anlagen an ihr Netz anzubinden und den gesamten<br />

von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten und über dem derzeitigen Marktpreis<br />

für konventionell erzeugten Strom liegenden Mindestpreisen abzunehmen. Nur durch diese staatlich vorgegebene<br />

finanzielle Unterstützung des durch Photovoltaik erzeugten Stroms ist diese Form der Stromerzeugung<br />

auf absehbare Zeit gegenüber anderen <strong>Energie</strong>trägern in Deutschland wettbewerbsfähig. Da die<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nur in Deutschland geschäftlich tätig ist, ist die Fortführung der staatlichen<br />

Fördermaßnahmen in Deutschland eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Geschäftstätigkeiten<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Das EEG sieht die Möglichkeit einer Anpassung der im EEG geregelten Einspeisevergütung entsprechend<br />

der technologischen Entwicklung und Marktentwicklung für neu in Betrieb genommene Anlagen vor. Derzeit<br />

gibt es politische Bestrebungen, die Einspeisevergütung für neu zu errichtende Photvoltaikanlagen deutlich<br />

zu senken.<br />

Auch für die Zukunft kann eine deutlichere und schnellere Senkung der Einspeisevergütung für<br />

Photovoltaikanlagen nicht ausgeschlossen werden.<br />

Derartige Senkungen könnten sich erheblich negativ die Geschäfts-, Finanz-, Vermögens- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft auswirken.


28<br />

Darüber hinaus liegen derzeit keine Informationen über bekannte Trends, Unsicherheiten, Nachfrage, Verpflichtungen<br />

oder Vorfälle vor, die die Aussichten der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 wesentlich beeinflussen<br />

dürften.<br />

9. VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE UND INTERESSENKONFLIKTE<br />

9.1. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Für die <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats. Es besteht kein<br />

Aufsichtsrat. Die Kompetenzen der Organe der Gesellschaft sind im <strong>GmbH</strong>G und im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelt.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:<br />

Sven Kraft<br />

Herr Kraft (geb. 1971) ist seit Dezember 2009 Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Herr Kraft<br />

absolvierte eine Bankausbildung und studierte anschließend an der Universität Köln und der University of<br />

British Columbia. Von 1999 bis 2002 war Herr Kraft als Gründer und Finanzvorstand bei der Globuy AG,<br />

Köln tätig. Von 2007 bis 2009 war er desweiteren Gründer und Vorstand der DLS AG, Köln. Neben seiner<br />

Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist Herr Kraft als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft<br />

der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und seit März 2002 als Gründer<br />

und Alleingesellschafter der 3S <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Köln tätig.<br />

Herr Kraft vertritt die Gesellschaft – auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind – einzeln. Er hat das<br />

Recht, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die er mit sich selbst oder mit einem<br />

von ihm vertretenen Dritten abschließt (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

Volker Malle<br />

Herr Malle (geb. 1963) ist seit Dezember 2009 Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Herr<br />

Malle studierte an der Universität Fridericiana Karlsruhe. Herr Malle bekleidete mehrere leitende Positionen<br />

insbesondere in Anlagebauunternehmen sowie in Versorgungsunternehmen sowohl im Inland als auch im<br />

Ausland. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist Herr Malle als<br />

Geschäftsführer der Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und als<br />

Angestellter bei der Gesellschafterin der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, tätig,<br />

Herr Malle vertritt die Gesellschaft – auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind – einzeln. Er hat das<br />

Recht, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die er mit sich selbst oder mit einem<br />

von ihm vertretenen Dritten abschließt (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft Billhorner Deich 2,<br />

20539 <strong>Hamburg</strong>, erreichbar.<br />

9.2. POTENZIELLE INTERESSENKONFLIKTE<br />

Aufgrund der zum Teil bestehenden Personenidentität hinsichtlich der jeweiligen Funktionsträger bestehen<br />

im Hinblick auf die Gesellschaft angabepflichtige Verflechtungstatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher<br />

und/oder personeller Art. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung<br />

der unterschiedlichen ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie<br />

treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch<br />

auch die Erträge der Gesellschaft betroffen sein.


29<br />

Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art bestehen<br />

wie nachfolgend beschrieben:<br />

Der Geschäftsführer der Emittentin Herr Volker Malle ist zugleich als Angestellter bei der Mehrheitsgesellschafterin<br />

der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, tätig.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass es bezüglich der Verpflichtungen des Herrn Malle als Geschäftsführer<br />

der Emittentin auf der einen Seite und seinen Verpflichtungen als Angestellter der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>GmbH</strong> auf der anderen Seite zu Interessenkonflikten kommt.<br />

Weiterhin sind die Geschäftsführer der Emittentin, Herr Sven Kraft und Herr Volker Malle, zugleich Geschäftsführer<br />

bei der 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass es bezüglich der Verpflichtungen der Herren Kraft und Malle als<br />

Geschäftsführer der Emittentin auf der einen Seite und ihren Verpflichtungen als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> auf der anderen Seite zu Interessenskonflikten kommt.<br />

Darüber hinaus bestehen keine weiteren potentiellen Interessenskonflikte zwischen den privaten Interessen<br />

oder sonstigen Verpflichtungen der Geschäftsführer und ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin.<br />

10. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

10.1. AUDITAUSSCHUSS<br />

Ein Auditausschuss wurde bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nicht eingerichtet. Eine gesetzliche Verpflichtung<br />

hierzu gibt es für die Gesellschaft nicht.<br />

10.2. CORPORATE GOVERNANCE ERKLÄRUNG<br />

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex“ hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet<br />

und zuletzt am 18. Juni 2009 verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Der Kodex gibt<br />

Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er<br />

orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller<br />

Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar<br />

machen. Der Kodex enthält Empfehlungen (sog. „Soll-Vorschriften“) und Anregungen (sog.<br />

„Kann-Vorschriften“) zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand<br />

und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung.<br />

Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht<br />

verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft gemäß § 161 AktG lediglich, jährlich<br />

entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu erklären,<br />

welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist als <strong>GmbH</strong> keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des Aktiengesetzes.<br />

Damit unterliegt die Gesellschaft nicht den Anforderungen des § 161 AktG, der eine jährliche Erklärung<br />

darüber vorschreibt, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate<br />

Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden<br />

oder werden.<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hat bislang keine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Regelung<br />

findet derzeit keine Anwendung.


30<br />

11. GESELLSCHAFTER UND KONTROLLRELEVANTE VEREINBARUNGEN<br />

11.1. GESELLSCHAFTERSTRUKTUR<br />

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />

EUR 1,00. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesellschafterstruktur der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf:<br />

Beteiligungsverhältnisse<br />

Gesellschafter Geschäftsanteile %<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> 300.000 60,00<br />

interstrom AG, Bayreuth 200.000 40,00<br />

Insgesamt 500.000 100,00<br />

Es existieren keine kontrollrelevanten Vereinbarungen.<br />

11.2. ZUKÜNFTIGE VERÄNDERUNG DER KONTROLLVERHÄLTNISSE<br />

Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt.<br />

12. FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

12.1. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN<br />

Die historischen Finanzinformationen der Gesellschaft (Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 17.<br />

Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 nach HGB) sind in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />

dieses Prospekts abgedruckt.<br />

Der Jahresabschluss wurde durch einen Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

versehen.<br />

12.2. INTERIMS- UND SONSTIGE FINANZINFORMATIONEN<br />

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2010 wurde ein Zwischenabschluss für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

nicht aufgestellt.<br />

12.3. SONSTIGE GEPRÜFTE ANGABEN<br />

Für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> wurde für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31.<br />

Dezember 2009 eine Kapitalflussrechnung erstellt, die in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />

dieses Prospekts abgedruckt ist. Diese Kapitalflussrechnung wurde durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft<br />

einer Prüfung nach den handelsrechtlichen Vorschriften unterzogen. Der Abschlussprüfer hat eine<br />

entsprechende Bescheinigung über die Prüfung erteilt.<br />

12.4. GERICHTS- UND SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN<br />

Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, die geeignet wären, sich erheblich auf<br />

die Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auszuwirken, (einschließlich derjenigen Verfahren,<br />

die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden<br />

im Zeitraum der letzten 12 Monate nicht, wurden auch nicht innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen<br />

und bestehen auch nicht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Prospekts.


31<br />

12.5. WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN IN DER FINANZLAGE ODER DER HANDELSPOSITION DER<br />

EMITTENTIN<br />

Seit dem 31. Dezember 2009 ist weder bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> noch bei ihren Tochtergesellschaften<br />

eine wesentliche Veränderung in der Finanzlage und/oder Handelsposition eingetreten.<br />

13. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

13.1. STAMMKAPITAL<br />

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />

EUR 1,00. Sämtliche Geschäftsanteile sind voll eingezahlt. Es existieren keine ausstehenden Anteile.<br />

13.2. SATZUNG UND STATUTEN DER GESELLSCHAFT<br />

13.2.1. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter der Nummer HRB<br />

112375 eingetragen.<br />

13.2.2. UNTERNEHMENSGEGENSTA ND<br />

Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft ist Gegenstand des Unternehmens:<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet<br />

der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die vorgenannten Gegenstand<br />

des Unternehmens haben.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

14. WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

Generalunternehmervertrag<br />

Mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG wurde am 09. Februar 2010 von der 100%igen Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, ein Generalunternehmervertrag als Rahmenvertrag über die<br />

Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> abgeschlossen.<br />

Im Rahmen dieses Vertrage werden von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG <strong>Solar</strong>analgen als Aufdach- und Freilandanlagen<br />

im Gebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> errichtet und betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />

Betriebs <strong>GmbH</strong> übergeben. Der Rahmenvertrag regelt insbesondere die Durchführung der Auftragsabwicklung<br />

im Bereich von Aufdachanlagen, die Verpflichtung der <strong>Solar</strong>Hybrid AG als Generalübernehmer mit Gültigkeit<br />

für jeden einzelnen Auftrag, die schlüsselfertige Übergabe der Anlage zum Pauschalpreis an den<br />

Auftraggeber, den Zeitplan sowie die Zahlungsmodalitäten.<br />

Aufgrund dieses Vertrages beabsichtigt die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> im Geschäftsjahr 2010<br />

im Raum <strong>Hamburg</strong> eine Vielzahl von <strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 10 MW<br />

als Freiland- oder Aufdachanlagen zu errichten. Die <strong>Solar</strong>Hybrid AG fundgiert für das Geschäftsjahr 2010<br />

exklusiv als Auftragnehmer.<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

Mit der 100%igen Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> wurde am<br />

17. Februar 2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag wurde auf<br />

unbestimmte Zeit abgeschlossen.


32<br />

15. EINSICHTNAHME IN UNTERLAGEN<br />

Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf eines<br />

Jahres nach Veröffentlichung des Prospekts bzw. eventuell erforderlicher Nachträge, bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft: Billhorner<br />

Deich 2, 20539 <strong>Hamburg</strong>, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:<br />

<br />

<br />

Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft;<br />

Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />

Jahresabschluss nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember bis 31. Dezember 2009<br />

nebst Bestätigungsvermerk.<br />

<br />

Kapitalflussrechnung nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />

2009 nebst Prüfungsbescheinigung.


33<br />

IV.<br />

WERTPAPIERBESCHREIBUNG FÜR ANLEIHEN<br />

1. WICHTIGE ANGABEN<br />

1.1. INTERESSEN VON PERSONEN, DIE AN DER EMISSION/DEM ANGEBOT BETEILIGT SIND<br />

Die in Form von Beratungsleistungen oder Vertriebsleistungen direkt oder indirekt beteiligten Personen<br />

erhalten für ihre Tätigkeiten eine marktübliche Vergütung. Darüber hinaus gibt es keine Interessen natürlicher<br />

oder juristischer Personen an der angebotenen Emission, die von Bedeutung sind. Interessenskonflikte<br />

bestehen ebenfalls keine.<br />

1.2. GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE<br />

Der Nettoemissionserlös aus der Anleihe soll dazu verwendet werden, um die Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />

die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit dem für die vorgesehenen Investitionen erforderlichen<br />

Eigenkapital auszustatten. Der Nettoemissionserlös der Anleihe soll es der <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> Betriebs<br />

<strong>GmbH</strong> ermöglichen, im Großraum <strong>Hamburg</strong> im Jahr 2010 auf hierzu anzumietenden Dach- und Freiflächen<br />

<strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer gesamten zu verbauenden Anlagenleistung von bis zu 10 Megawatt (MW) zu<br />

installieren. Die Erlöse aus der Verwertung des erzeugten Stroms sollen die getätigten Investitionen kompensieren<br />

und zu Gewinnen bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> führen.<br />

Die geschätzten Gesamtkosten für die Emission belaufen sich auf ca. EUR 425.000,- zzgl. Umsatzsteuer. Sie<br />

setzten sich aus den Kosten für den Anleihevertrieb (inkl. Werbung, Marketing und Druckkosten) in Höhe<br />

von ca. EUR 275.000,- zzgl. Umsatzsteuer sowie aus den Rechtsberatungskosten in Höhe von ca. EUR<br />

150.000,- zzgl. Umsatzsteuer zusammen. Dies entspricht 10,47% des Anleihevolumens (inklusive Agio).<br />

Den nach Abzug der Kosten verbleibenden Nettoemissionserlös von EUR 3.635.000,- stellt die Emittentin<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Eigenkapital zur Verfügung.<br />

2. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE<br />

2.1. BESCHREIBUNG DER WERTPAPIERE<br />

Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier (Rentenpapier) zur Unternehmensfinanzierung in verbriefter<br />

Form. Es handelt sich um eine Anleihe, auch Inhaberteilschuldverschreibung genannt mit der International<br />

Security Identification Number (ISIN) DE000A1DAGE9 und der Wertpapierkennnummer (WKN) A1DAGE. Bei<br />

Anleihen wird - im Gegensatz zu Aktien - keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz für<br />

die gesamte Laufzeit gezahlt. Die Zeichner der Inhaberteilschuldverschreibungen sind aufgrund der klar<br />

begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen, das heißt der<br />

Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals (ohne Agio) in voller Höhe unterliegt keinem Kursrisiko.<br />

2.2. RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DIE SCHAFFUNG DER WERTPAPIERE<br />

Auf die auszugebenden Inhaberteilschuldverschreibungen findet deutsches Recht Anwendung. Rechtsgrundlage<br />

für die Begebung von Inhaberteilschuldverschreibungen ist § 793 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).<br />

§ 793 - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber<br />

(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht<br />

(Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens<br />

verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller<br />

wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.


34<br />

(2) Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der<br />

Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege<br />

der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.<br />

2.3. WERTPAPIERART/VERBRIEFUNG<br />

Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1,<br />

60487 Frankfurt am Main, in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

der Sammelurkunde können als Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde in durch 2.500 teilbare Beträge<br />

aufgeteilt und übertragen werden. Aufgrund der Globalverbriefung besteht für den Anleger kein Anspruch<br />

auf Ausdruck bzw. kein Anspruch auf Auslieferung effektiver Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine.<br />

2.4. WÄHRUNG DER WERTPAPIEREMISSION<br />

Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden in Euro (EUR) begeben. Sämtliche Zahlungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung<br />

erfolgen ebenfalls in Euro (EUR).<br />

2.5. RANG DER WERTPAPIERE<br />

Die Forderungen des Inhabers aus der Anleihe (Zinszahlung und Rückzahlung des Anleihekapitals ohne<br />

Agio) sind nachrangig gegenüber den Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aus dem von der Emittentin<br />

beabsichtigen Bankdarlehen mit der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse (siehe hierzu auch III. Allgemeine Informationen,<br />

5.2 Wichtige Geschäftsvorfälle aus jüngster Zeit) sowie nachrangig gegenüber etwaigen weiteren zukünftig<br />

dinglich besicherten Forderungen. Im Übrigen stehen sie im gleichen Rang wie alle sonstigen dinglich nicht<br />

besicherten Verpflichtungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Anleihegläubiger ist also nachrangig<br />

gegenüber der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse sowie allen etwaigen zukünftigen dinglich besicherten Gläubigern<br />

und gleichrangig mit allen anderen dinglich nicht besicherten Gläubigern der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

zu befriedigen, es sei denn die Verbindlichkeiten dieser Gläubiger sind von Gesetzes wegen vorrangig zu<br />

bedienen (z.B. Steuerschulden oder Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern). Die Forderungen<br />

aus der Anleihe sind demnach vorrangig vor den Ansprüchen der Gesellschafter auf Rückzahlung des<br />

eingezahlten Eigenkapitals zu bedienen.<br />

2.6. MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE<br />

Die Vertretung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> obliegt allein der Geschäftsführung. Den Inhabern der<br />

Anleihen werden keinerlei Mitwirkungsrechte gewährt. Den Inhabern stehen aber Informationsrechte über<br />

die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zu. Zu diesem Zweck werden die Jahresabschlüsse<br />

mit Prüfungsvermerken des Wirtschaftsprüfers nach deren Veröffentlichung in elektronischer<br />

Form auf der Homepage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> (www.hamburg-energie-solar.de) zur Ansicht<br />

bereit gestellt.<br />

2.7. NOMINALER ZINSSATZ UND BESTIMMUNGEN ZUR ZINSSCHULD<br />

Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind vom 01. Juli 2010 (einschließlich) an bis zum 01. Juli 2020 (ausschließlich)<br />

mit 6 % jährlich bezogen auf den Nennbetrag zu verzinsen. Werden Zinsen für weniger als ein<br />

Kalenderjahr gezahlt, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der im Kalenderjahr tatsächlich vorhandenen<br />

Tage (365 Tage bzw. 366 Tage im Schaltjahr), also unter Anwendung der actual/actual Methode.<br />

2.8. ZINS- UND RÜCKZAHLUNGSTERMINE, RÜCKZAHLUNGSVERFAHREN UND VERJÄHRUNG<br />

Die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen endet am 30. Juni 2020. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />

und sind nachträglich jeweils am 01. Juli (Zinstermine) eines jeden Jahres für das vorangegangene<br />

Jahr fällig; erstmals am 01. Juli 2011. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt am Fälligkeitstag oder, wenn der


35<br />

Fälligkeitstag am Erfüllungsort ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, am darauf folgenden<br />

Bankarbeitstag.<br />

Die Rückzahlung des Anleihekapitals zum Nennbetrag erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf der<br />

Laufzeit, also am 01. Juli 2020 mittels Überweisung an den Anleger.<br />

Der Anspruch auf Zahlung der Zinsen sowie auf die Rückzahlung des Anleihekapitals verjährt jeweils mit<br />

Ablauf von 30 Jahren nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Begünstigte im Falle der Verjährung ist die<br />

Emittentin.<br />

2.9. RENDITE<br />

Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden mit einem Nominalzinssatz von 6% p.a. bezogen auf den<br />

Nennwert verzinst. Die sich für den einzelnen Anleger hieraus ergebende Netto-Rendite lässt sich erst am<br />

Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von etwaig zu entrichtenden Transaktionskosten wie z.B. Depotgebühren<br />

der beauftragten Bank abhängig ist. Für die individuelle Berechnung der Rendite hat der Anleger die<br />

Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag zuzüglich der insgesamt gezahlten Zinsen einerseits und dem<br />

ursprünglich entrichteten Nennbetrag zuzüglich Agio und zuzüglich etwaiger Transaktionskosten andererseits<br />

über die Gesamtlaufzeit in Verhältnis zu bringen.<br />

2.10. VERTRETUNG DER SCHULDTITELINHABER<br />

Unter den in § 9 Schuldverschreibungsgesetz genannten Voraussetzungen ist eine Gläubigerversammlung<br />

einzuberufen, die die Anleger vertritt. Die Gläubigerversammlung wird von der Anleiheschuldnerin oder von<br />

dem nach § 7 Schuldverschreibungsgesetz bestellten gemeinsamen Vertreter der Gläubiger einberufen. Die<br />

Einberufung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.<br />

2.11. GRUNDLAGE DER EMISSION/BESCHLUSSFASSUNG DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />

Die Gesellschafterversammlung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hat mit Gesellschafterbeschluss Ende<br />

Januar 2010 beschlossen, die angebotene Anleihe zu emittieren.<br />

2.12. EMISSIONSTERMIN/ZEICHNUNGSFRIST<br />

Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />

längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Der Emittentin steht das Recht zu, das<br />

Angebot auch vorzeitig zu beenden, insbesondere auch dann, wenn der vorgesehene Gesamtbetrag noch<br />

nicht erreicht ist. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, werden die Zeichnungen in zeitlicher Reihenfolge<br />

ihres Eingangs berücksichtigt. Die Emittentin ist in diesem Fall berechtigt, Zeichnungen zu kürzen.<br />

2.13. ÜBERTRAGBARKEIT DER WERTPAPIERE<br />

Der Anleger kann die Inhaberschuldverschreibungen ohne Zustimmung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, an Dritte veräußern oder vererben. Auch eine Abtretung ist ohne<br />

Anzeige an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zulässig.<br />

3. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND<br />

3.1. ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Die nachfolgenden Ausführungen erörtern die für Privatanleger wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte auf<br />

Basis des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen Steuerrechtes. Die Besteuerung von Zinszahlungen<br />

und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Anleihe richtet sich jeweils nach dem für den<br />

Zinsempfänger geltenden nationalen Steuerrecht. Ausländische Anleihezeichner werden gebeten, bei dies-


36<br />

bezüglichen Fragen zur Besteuerung fachmännischen Rat einzuholen. Die Anleiheschuldnerin selbst beabsichtigt<br />

nicht, die Anleihe außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Bei den nachfolgenden<br />

Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist.<br />

Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern geben lediglich einen<br />

Überblick. Sie erheben nicht den Anspruch, die steuerlichen Auswirkungen für alle Anlegerkategorien zu<br />

behandeln und stellen auch keine Steuerberatung dar. Potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, sich in<br />

steuerlichen Angelegenheiten oder in anderen Fragen an einen Fachberater zu wenden, der mit den gesetzlichen<br />

Bestimmungen des Wohnsitzes und den besonderen Umständen des jeweiligen Anlegers vertraut<br />

ist. Die Emittentin selbst übernimmt keine Steuerzahlungen für den Anleger. Verantwortlich für den<br />

Einbehalt etwaiger Steuern der Anleger sind die jeweiligen depotführenden Banken bzw. die Zahlstelle. Die<br />

nachfolgenden Angaben basieren auf dem derzeitigen Rechtsstand (01. Januar 2010).<br />

3.2. BESTEUERUNG DER ZINSEN<br />

Die Zinsen aus der Anleihe unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz,<br />

EStG) bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen in voller Höhe der<br />

Einkommensteuer und sind zu dem Zeitpunkt zu versteuern, zu dem sie dem Anleger zufließen<br />

(Zuflussprinzip § 11 EStG). Seit dem 01. Januar 2009 gilt für Zinsen die so genannte Abgeltungsteuer. Die<br />

zu zahlenden Zinsen werden somit gekürzt um die einzubehaltende und abzuführende Abgeltungsteuer in<br />

Höhe von 25% zuzüglich des hierauf berechneten Solidaritätszuschlags von derzeit 5,5% und ggf. zuzüglich<br />

Kirchensteuer, soweit der Anleger seiner depotführenden Bank weder einen Freistellungsauftrag in ausreichender<br />

Höhe, noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt<br />

sich außerdem die Abgeltungssteuer um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer<br />

(§ 32d Abs. 1 EStG). Die Abgeltungssteuer ist eine Kapitalertragsteuer mit der Besonderheit der Abgeltungswirkung.<br />

Alternativ kann der Anleihegläubiger für seine gesamten Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuerveranlagung<br />

optieren. Dann wird auf die Zinszahlungen sein persönlicher Einkommensteuersatz<br />

angewendet, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt, als unter Anwendung der Abgeltungsteuer<br />

(Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG).<br />

3.3. SPARER-FREIBETRAG/WERBUNGSKOSTEN<br />

Alle Kapitaleinkünfte sind steuerfrei, wenn sie jährlich nicht mehr als € 801,– beziehungsweise bei zusammen<br />

veranlagten Ehegatten nicht mehr als € 1.602,– betragen. Werbungskosten, insbesondere Finanzierungsaufwendungen<br />

für den Erwerb der Schuldverschreibung, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dies gilt<br />

auch dann, wenn der Anleihegläubiger zur Veranlagung optiert.<br />

3.4. VERÄUSSERUNG/EINLÖSUNG DER INHABERTEILSCHULDVERSCHREIBUNG<br />

Gewinne aus der Veräußerung der Inhaberteilschuldverschreibung unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gleichermaßen wie die Zinseinkünfte der Abgeltungsteuer. Das von den Anlegern gezahlte Agio<br />

(1,5%) ist den Anschaffungskosten der Inhaberschuldverschreibung zuzurechnen. Veräußerungs-<br />

/Einlösungsverluste können mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen des entsprechenden<br />

Veranlagungszeitraumes verrechnet werden, jedoch nicht mit anderen positiven Einkünften (§§ 20 Abs. 2<br />

Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 EStG i.V. § 20 Abs. 6 EStG). Sofern eine Verlustverrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften<br />

im Veranlagungszeitraum nicht möglich ist, können diese Verluste nach Maßgabe des § 10d<br />

Abs. 4 EStG festgestellt und in Folgejahre vorgetragen werden. Zu beachten ist hierbei, dass diese Verluste<br />

im Rahmen der Einkommensteuererklärt erklärt und vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt festgestellt werden.<br />

3.5. KIRCHENSTEUER<br />

Die auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) entfallende Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer<br />

erhoben. Die Emittentin behält die Kirchensteuer nur auf schriftlichen Antrag des Anlegers ein.


37<br />

Sind an den Kapitalerträgen Ehegatten beteiligt, haben diese für den Antrag übereinstimmend zu erklären,<br />

in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kaptalerträge zu diesen Erträgen<br />

steht. Die Kirchensteuer wird dann entsprechend diesem Verhältnis einbehalten; andernfalls erfolgt eine<br />

Aufteilung nach Köpfen. Wird ein Antrag auf Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer<br />

nicht gestellt, wird eine Veranlagung der Kirchensteuer auf die Kapitalerträge durchgeführt. Zu diesem<br />

Zweck hat der Anleger in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer<br />

einbehalten wurde.<br />

3.6. FREISTELLUNGSAUFTRAG<br />

Eine Auszahlung ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuern (Abgeltungsteuern) erfolgt, wenn der Anleihegläubiger<br />

seiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag vorgelegt hat. Freistellungen sind jedoch<br />

höchstens in Höhe der oben genannten Sparer-Freibeträge möglich.<br />

3.7. NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG<br />

Kein Einbehalt erfolgt auch bei der Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei der depotführenden<br />

Bank. Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird unter gewissen Voraussetzungen dem Steuerpflichtigen<br />

von seinem zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.<br />

3.8. STÜCKZINSEN<br />

Der Anleger kann die bei Erwerb der Anleihe an die Emittentin gezahlten Stückzinsen im Kalenderjahr der<br />

Zahlung als vorab entstandene negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend machen. Bei der Veräußerung<br />

der Anleihe während einer laufenden Zinsperiode unterliegt das Entgelt für die auf den Zeitraum bis<br />

zur Veräußerung entfallenden Zinsanteile (Stückzinsen) beim Veräußerer ebenfalls der Einkommensteuer.<br />

Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung. Die depotführende Bank ist verpflichtet, im Kalenderjahr<br />

negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge<br />

auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.<br />

Allerdings hat die depotführende Bank auf Verlangen des Anlegers über die Höhe eines nicht ausgeglichenen<br />

Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. In diesem Fall<br />

entfällt der Verlustvortrag. Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15.<br />

Dezember des laufenden Jahres der depotführenden Bank zugehen. In diesem Fall kann der Anleger die an<br />

den Emittenten gezahlten Stückzinsen als negative Kapitaleinkünfte im Rahmen seiner persönlichen Veranlagung<br />

geltend machen. Wenn der Anleger seine im Depot befindlichen Wirtschaftsgüter vollständig auf ein<br />

anderes Depot überträgt, hat die abgebende depotführende Bank der übernehmenden depotführenden<br />

Bank auf Verlangen des Anlegers die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes mitzuteilen. In einem solchen<br />

Fall darf allerdings eine Bescheinigung über die Höhe der nicht ausgeglichenen Verluste nicht erteilt<br />

werden. Die Höhe der vom Anleger an die Emittentin gezahlten Stückzinsen wird von der Emittentin über<br />

die Zahlstelle an die depotführenden Banken übermittelt, die die steuerliche Berücksichtigung der Stückzinsen<br />

in der individuellen Jahressteuerbescheinigung des Anleihezeichners ausweisen.<br />

3.9. ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />

Der Erwerb von Wertpapieren von Todes wegen sowie die Schenkung von Wertpapieren unter Lebenden<br />

unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit der Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zur<br />

Zeit der Vermögensübernahme in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Dabei kommen unterschiedliche Freibeträge<br />

zur Anwendung.<br />

3.10. SONSTIGE STEUERN<br />

Für den Erwerb und die Veräußerung von Inhaberteilschuldverschreibungen wird derzeit keine Umsatzsteuer<br />

erhoben. Ebenso erhebt die Bundesrepublik Deutschland keine Börsenumsatz- oder Gesellschaftssteuer,<br />

Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung von Inhaberteilschuldverschreibungen.


38<br />

4. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT<br />

4.1. BEDINGUNGEN, ANGEBOTSSTATISTIKEN, ERWARTETER ZEITPLAN UND ERFORDERLICHE<br />

MASSNAHMEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG<br />

4.1.1. ANGEBOTSBEDINGUNGEN<br />

Die Anleihe wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Voraussetzung für den Erwerb<br />

von Inhaberteilschuldverschreibungen ist das Bestehen eines Wertpapierdepots. Sollte ein Wertpapierdepot<br />

derzeit beim Erwerber der Anleihe nicht vorhanden sein, kann ein solches Depot bei einer Bank<br />

oder einem sonstigen Kreditinstitut eingerichtet werden. Über die für die Einrichtung und die Unterhaltung<br />

des Wertpapierdepots anfallenden Gebühren sollte sich der Anleger vorab bei dem jeweiligen Institut informieren.<br />

4.1.2. GESAMTSUMME DER EMISSION BZW. DES ANGEBO TS<br />

Der Gesamtnennbetrag der zum Kauf angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beläuft sich auf EUR<br />

4.000.000,- (in Worten: vier Millionen Euro).<br />

4.1.3. ANGEBOTSFRIST UND AN TRAGSVERFAHREN<br />

Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />

längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Das Kaufantragsformular sowie das<br />

dazugehörige Formular „Zusatzinformationen für Verbraucher zum Fernabsatz“ werden ab Zeichnungsbeginn<br />

kostenlos unter (www.hamburg-energie-solar.de) zum Download angeboten. Überdies können die<br />

Formulare auch bei der Emittentin angefordert werden. Das Kaufantragsformular ist in gut leserlicher Form<br />

auszufüllen und postalisch oder per Telefax an die Emittentin zu versenden. Die Anschrift der Emittentin<br />

lautet:<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Billhorner Deich 2<br />

20539 <strong>Hamburg</strong><br />

Fax-Nr.: 040 334 410 – 600 99<br />

Darüber hinaus können die Inhaberteilschuldverschreibungen bei Banken und Finanzdienstleistungsinstituten,<br />

die Kooperationsverträge mit der Emittentin abgeschlossen haben, gezeichnet werden.<br />

4.1.4. REDUZIERUNG DES ANGE BOTS<br />

Der Emittentin steht das Recht zu, das Angebot auch vorzeitig zu beenden, insbesondere auch dann, wenn<br />

der vorgesehene Gesamtbetrag noch nicht erreicht ist. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, werden<br />

die Zeichnungen in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Emittentin ist in diesem Fall<br />

berechtigt, Zeichnungen zu kürzen. Im Falle einer Kürzung von Zeichnungen wird der zuviel gezahlte Anlagebetrag<br />

zzgl. der zuviel gezahlten Stückzinsen und des zuviel gezahlten Agios unverzüglich durch Überweisung<br />

auf das vom Anleger im Kaufantrag benannte Konto erstattet.<br />

4.1.5. MINDEST - UND HÖCHSTBETRAG DER ZEICHNUNG<br />

Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt EUR 2.500,-, der Höchstbetrag beträgt EUR 25.000,- jeweils zzgl. 1,5%<br />

Agio.


39<br />

4.1.6. ZAHLUNG/LIEFERUNG<br />

Nachdem der Antrag auf Kauf von Inhaberteilschuldverschreibungen eingegangen und die Überweisung<br />

des Kaufbetrags auf dem Konto der Emittentin im Rahmen der Abwicklung gutgeschrieben worden ist,<br />

erhält der Anleger umgehend eine Annahmebestätigung sowie eine Kaufabrechnung zugesandt. Durch die<br />

Annahme des Kaufantrags kommt der Kaufvertrag über die Anleihe an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

rechtsverbindlich zustande. Die Ausgabe der erworbenen Inhaberteilschuldverschreibungen erfolgt spätestens<br />

innerhalb eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme (inklusive Agio) durch Einbuchung der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

in das vom Anleger angegebene Wertpapierdepot. Die Einbuchung wird von der<br />

clearstream Banking AG in Frankfurt abgewickelt.<br />

4.1.7. OFFENLEGUNG DES ERGE BNISSES DES ANGEBOTS<br />

Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> wird das Ergebnis des Angebots innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach<br />

Schließung des Angebots auf ihrer Internet-Homepage (www.hamburg-energie-solar.de) veröffentlichen.<br />

4.1.8. VORZUGSRECHTE<br />

Vorzugsrechte für Zeichnungsrechte bestehen nicht.<br />

4.2. PLAN FÜR DIE AUFTEILUNG DER WERTPAPIERE UND DEREN ZUTEILUNG<br />

Die Zuteilung der Inhaberteilschuldverschreibungen an die Anleger erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs<br />

der Zeichnung. Die Zeichnungen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bedient. Die Meldung der<br />

Anzahl der zugeteilten Inhaberteilschuldverschreibungen erfolgt unverzüglich schriftlich durch die Emittentin<br />

gegenüber dem Anleger.<br />

4.3. ANGEBOTSPREIS<br />

Der Ausgabekurs der Inhaberteilschuldverschreibungen beträgt 101,5% des Nennbetrages. Die Kaufsumme<br />

setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag, den zu entrichtenden Stückzinsen sowie einem Ausgabeaufschlag<br />

(Agio) von 1,5%. Für den Käufer fällt keine Börsenumsatzsteuer an.<br />

4.4. PLATZIERUNG UND ÜBERNAHME<br />

4.4.1. KOORDINATOREN / PLAT ZIERER DES ANGEBOTS<br />

Die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen werden von der Emittentin sowie Banken und Finanzdienstleistungsinstituten,<br />

die Kooperationsverträge mit der Emittentin abgeschlossen haben, zum Erwerb<br />

angeboten. Die Abwicklung der Platzierung obliegt allein der Emittentin. Eine Platzierungsgarantie eines<br />

anderen Unternehmens existiert nicht, ebenso wenig eine Übernahmegarantie. Das platzierte Kapital fließt<br />

ausschließlich der Emittentin zu und steht der Emittentin mit Ausnahme der Emissionskosten zur freien<br />

Verfügung. Die Emissionskosten setzen sich aus den Kosten für die Prospektentwicklung, Kosten für die<br />

Prospekterstellung, Rechts- und Steuerberatungskosten, Druck, Vertrieb und Marketing zusammen. Bei vollständiger<br />

Platzierung des Angebots werden sich die Kosten insgesamt auf ca. 10,47 Prozent des Anleihevolumens<br />

belaufen.<br />

4.4.2. ZAHL- UND HINTERLEGUNGSSTE LLE / VERWAHRSTELLE<br />

Die Zahlstelle ist verantwortlich für die Abwicklung der Ausgabe der Inhaberteilschuldverschreibungen, für<br />

die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals. Die Emittentin überweist<br />

die Zinsen bei Ablauf des jeweiligen Zinslaufs und den Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit an die<br />

Zahlstelle mit befreiender Wirkung. Die Zahlstelle leitet die Beträge dann an die Hinterlegungsstelle zur<br />

Auszahlung an die Anleger weiter. Als Zahlstelle wird für die Emittentin tätig:


40<br />

<strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG, Hammerbrookstr. 63-65, 20097 <strong>Hamburg</strong>.<br />

Die Emittentin ist berechtigt, während der Laufzeit der Anleihe weitere Zahlstellen zu benennen bzw. bereits<br />

ernannte Zahlstellen zu widerrufen. Sämtliche Zahlstellen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben.<br />

Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Als Hinterlegungsstelle<br />

wird für die Emittentin tätig:<br />

Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1, 60487 Frankfurt am Main.<br />

Die Hinterlegungsstelle leitet die zu zahlenden Beträge sodann über die depotführenden Banken an die<br />

Anleger weiter<br />

5. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN<br />

Die Zulassung zum Handel der Inhaberteilschuldverschreibung an einem organisierten Markt (Börse) oder<br />

an einem privatrechtlich organisierten Markt (Freiverkehr) wurde nicht beantragt und ist auch nicht geplant.<br />

Ein Sekundärmarkt für den Handel der Inhaberteilschuldverschreibungen besteht ebenfalls nicht. Die Emittentin<br />

ist berechtigt, jederzeit eigene Inhaberteilschuldverschreibungen zu erwerben und wieder zu veräußern.<br />

6. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

6.1. GEPRÜFTE ANGABEN<br />

Im Abschnitt IV. „Wertpapierbeschreibung für Aktien“ sind keine Angaben enthalten, die von den gesetzlichen<br />

Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden und über die ein<br />

Bestätigungsvermerk erstellt wurde.<br />

6.2. KREDITRATINGS<br />

Kreditratings für die Emittentin bestehen keine.


41<br />

V. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN<br />

<br />

Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember<br />

2009<br />

- Eröffnungsbilanz per 17. Dezember 2009<br />

- Bilanz per 31. Dezember 2009<br />

- Gewinn- und Verlustrechnung vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />

- Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong><br />

- Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 der<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong><br />

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

<br />

Weitere geprüfte Finanzangaben (HGB) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

- Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />

- Bescheinigung über die Prüfung


42<br />

Geprüfter Jahresabschluss (HGB)<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

zum 31. Dezember 2009


43<br />

1. GEPRÜFTER JAHRSABSCHLUSS (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ZUM 31.<br />

DEZEMBER 2009<br />

1.1. ERÖFFNUNGSBILANZ PER 17. DEZEMBER 2009<br />

AKTIVA<br />

17.12.2009<br />

Euro<br />

A. Ausstehende Einlagen auf das 500.000,00<br />

gezeichnete Kapital<br />

- davon eingefordert<br />

Euro 500.000,00<br />

500.000,00


44<br />

PASSIVA<br />

17.12.2009<br />

Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00<br />

500.000,00


45<br />

1.2. BILANZ PER 31. DEZEMBER 2009<br />

AKTIVA<br />

Euro<br />

31.12.2009<br />

Euro<br />

A. Ausstehende Einlagen 200.000,00<br />

- davon eingefordert<br />

200.000,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände 755,21<br />

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 299.999,70 300.754,91<br />

500.754,91


46<br />

PASSIVA<br />

31.12.2009<br />

Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00<br />

II. Jahresfehlbetrag 5.475,10<br />

B. Rückstellungen 1.500,00<br />

C. Verbindlichkeiten 4.730,01<br />

- davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr<br />

Euro 4.730,01<br />

500.754,91


47<br />

1.3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />

Euro<br />

1. sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen 5.475,10<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit -5.475,10<br />

3. Jahresfehlbetrag 5.475,10


48<br />

1.4. ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009 DER<br />

HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH, HAMBURG<br />

Anhang zum 31. Dezember 2009<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Die <strong>GmbH</strong> weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267<br />

Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft nahm die Erleichterungen zur Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB<br />

jedoch nicht in Anspruch, da gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages für die Aufstellung und die Prüfung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

für große Kapitalgesellschaften gelten.<br />

Posten, unter denen ein Betrag nicht auszuweisen war, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt.<br />

Im Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen<br />

Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige<br />

Ergebnis gerundet.<br />

Bei dem Berichtsjahr handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr (Gründungsjahr); die Angabe von Vorjahreszahlen<br />

entfällt daher.<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / (Währungsumrechnung)<br />

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).<br />

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

angewandt:<br />

Bewertungswahlrechte:<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.<br />

Die „sonstigen Rückstellungen“ wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet; sie berücksichtigen<br />

alle erkennbaren Risiken.<br />

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

C. Sonstige Angaben<br />

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestanden nicht.<br />

Im Rumpfgeschäftsjahr 2009 erfolgte die Geschäftsführung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> durch die<br />

Geschäftsführer Sven Kraft und Volker Malle. Eine Vergütung für ihre Tätigkeit wurde von der Gesellschaft<br />

nicht gewährt.<br />

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.


49<br />

Weitere Arbeitnehmer beschäftigte die Gesellschaft nicht.<br />

<strong>Hamburg</strong>, 09.01.2010<br />

Sven Kraft<br />

Volker Malle


50<br />

1.5. LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />

DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH, HAMBURG<br />

Lagebericht zum 31. Dezember 2009<br />

Bei dem Geschäftsjahr 2009 handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr. Der Gesellschaftsvertrag wurde<br />

mit Datum vom 17.12.2009 notariell beurkundet. Mit gleichem Datum erfolgte die Anmeldung zur Eintragung<br />

ins Handelsregister.<br />

Geschäftsverlauf und Lage<br />

Mit Datum vom 17.12.2009 haben die Gesellschafter der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> i.G., die <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und die interstrom AG eine Joint-Venture-Vereinbarung in notarieller Form abgeschlossen. Die<br />

Vertragsparteien erklären in dieser Vereinbarung, eine langfristige Kooperation zu planen mit dem Ziel, im<br />

Raum <strong>Hamburg</strong> Photovoltaikanlagen als Freiland- und Aufdachanlagen zu errichten. Zu diesem Zweck<br />

haben die Parteien das Berichtsunternehmen gegründet.<br />

Aufgrund der Vergütung für die Einspeisung von durch Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms, geregelt<br />

durch das EEG, und der im Jahre 2009 deutlich gesunkenen Anschaffungs-/Herstellungskosten für<br />

Photovoltaikanlagen beabsichtigt die Gesellschaft, Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Die<br />

Finanzierung soll hierbei, wie in der Joint-Venture-Vereinbarung geregelt, durch Eigenkapital, Inhaberschuldverschreibungen<br />

und Bankdarlehen erfolgen.<br />

Weitere Aktivitäten fanden im Rumpfgeschäftsjahr nicht statt. Die Gesellschaft war daher hier wirtschaftlich<br />

im Wesentlichen nur mit den Kosten der Gesellschaftsgründung belastet. Erträge konnten nicht generiert<br />

werden, Investitionen wurden noch nicht vorgenommen.<br />

Risiken der künftigen Entwicklung<br />

Negative Auswirkungen können sich für das geplante Projekt durch eine wahrscheinliche außerplanmäßige<br />

Reduzierung der Einspeisevergütung nach dem EEG ergeben, wobei hier bereits durch den Generalübernehmer<br />

eine teilweise Reduzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten in Aussicht gestellt worden ist.<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres fanden nicht statt.<br />

Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens<br />

Die Gesellschaft wird im ersten Quartal 2010 ihr Finanzierungskonzept (Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen<br />

und Zusage einer Bankfinanzierung) umsetzen. Parallel hierzu wird die Gesellschaft nach<br />

geeigneten Flächen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen suchen und diese anmieten.<br />

Die geplanten Investitionen sollen im Jahr 2010 vollständig abgeschlossen werden.<br />

Bedingt durch die im Zusammenhang mit der Finanzierungsstruktur verursachten Kosten erwartet die Gesellschaft<br />

im Jahr 2010 ein negatives Ergebnis in Höhe von ca. 500 T€, der Cash-Flow wird jedoch, aufgrund<br />

einer zu vereinbarenden Tilgungsaussetzung mit der finanzierenden Bank für die ersten 2 Jahre, mit<br />

über 400 T€ positiv geplant.


51<br />

In den Folgejahren werden, auch für den Fall einer deutlichen Reduzierung der Einspeisevergütung, positive<br />

Ergebnisse erwartet. Ebenso wird sich der Cash-Flow bei planmäßigem Verlauf positiv darstellen.<br />

<strong>Hamburg</strong>, den 09.01.2010<br />

Sven Kraft<br />

Volker Malle


52<br />

1.6. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS<br />

An die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ich habe die Eröffnungsbilanz auf den 17. Dezember 2009 und den Jahresabschluss zum 31. Dezember<br />

2009 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> i.G.,<br />

<strong>Hamburg</strong>, geprüft. Die Buchführung, die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in<br />

der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der<br />

von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />

Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />

des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />

Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />

Beurteilung bildet.<br />

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach meiner Überzeugung vermitteln die Eröffnungsbilanz auf den 17. Dezember 2009 und der Jahresabschluss<br />

zum 31. Dezember 2009 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />

Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Münster, den 28. Januar 2010<br />

Dipl.-KfM. Eveline Gäher<br />

Wirtschaftsprüferin


53<br />

Weitere geprüfte Finanzangaben (HGB)<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>


54<br />

2. WEITERE GEPRÜFTE FINANZANGABEN (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />

2.1. KAPITALFLUSSRECHNUNG DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR<br />

VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />

1. Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteilen v. Minderheitsgesellschaftern) vor a. o. Posten -5.475,10<br />

2. Zunahme/Abnahme (-) der Rückstellungen 1.500,00<br />

3.<br />

Zunahme (-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />

Aktiva, die nicht der Investitons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

-755,21<br />

4.<br />

Zunahme/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,<br />

die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

4.730,01<br />

5. Cashflow – Mittelzufluss/-abfluss (-) aus laufenden Geschäftstätigkeit -0,30<br />

2009<br />

EUR<br />

6. Cashflow – Mittelzufluss/ - abfluss (-) aus der Investitionstätigkeit 0,00<br />

7. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 300.000,00<br />

8. Cashflow – Mittelzufluss/ -abfluss (-) aus der Finanzierungstätigkeit 300.000,00<br />

9. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Mittelzufluss/- abfluss insgesamt) 299.999,70<br />

10. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0,00<br />

11. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 299.999,70


55<br />

2.2. BESCHEINIGUNG ÜBER DIE PRÜFUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS<br />

RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009<br />

An die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ich habe die von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009<br />

sowie der zugrundeliegenden Buchführung abgeleitete Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009<br />

geprüft. Die Kapitalflussrechnung ergänzt den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009.<br />

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />

Meine Aufgabe ist es, auf Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob<br />

die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das<br />

Geschäftsjahr 2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden<br />

Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.<br />

Ich habe meine Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen<br />

(IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der<br />

Kapitalflussrechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden.<br />

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurde die Kapitalflussrechnung<br />

für das Jahr 2009 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 sowie<br />

der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.<br />

Münster, den 28. Januar 2010<br />

Dipl.-KfM. Eveline Gäher<br />

Wirtschaftsprüferin


56<br />

VI.<br />

ANLEIHEBEDINGUNGEN<br />

1. Form und Nennbetrag<br />

a) Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> (Anleiheschuldnerin) begibt eine Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag<br />

von bis zu EUR 4.000.000 (in Worten: vier Millionen Euro). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu<br />

1.600 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

im Nennbetrag von je EUR 2.500 (nachfolgend „Inhaberteilschuldverschreibungen“). Bei Begebung<br />

der Anleihe wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 1,5 % erhoben. Die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

könne in mehreren Tranchen begeben werden.<br />

b) Die Inhaberteilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der Anleihe<br />

in einer oder mehrerer Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt<br />

werden. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke oder Zinsscheine ist während<br />

der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. Die Globalkurkunde trägt die eigenhändigen<br />

oder faksimilierten Unterschriften der zur gesetzlichen Vertretung der Anleiheschuldnerin berechtigten<br />

Personen.<br />

2. Verzinsung<br />

a) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind vom 01. Juli 2010 (einschließlich) an bis zum 01. Juli 2020<br />

(ausschließlich) mit 6 % jährlich auf den Anleihebetrag zu verzinsen. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />

und sind nachträglich jeweils am 01. Juli (Zinstermine) eines jeden Jahres für das vorangegangene<br />

Jahr fällig; erstmals am 01. Juli 2011. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt am Fälligkeitstag oder,<br />

wenn der Fälligkeitstag am Erfüllungsort ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, am darauf<br />

folgenden Bankarbeitstag.<br />

b) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie auf der<br />

Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage einer Zinsperiode geteilt durch die tatsächliche Anzahl<br />

der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage (Schaltjahr) berechnet (Methode act./act. nach der<br />

europäischen Zinsberechnungsregel).<br />

c) Die Verzinsung der Inhaberteilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag<br />

vorausgeht. Sofern die Anleiheschuldnerin die Verpflichtung zur Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

bei Fälligkeit nicht erfüllt, verlängert sich die Verzinsung auf die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

bis zu dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung. Weitergehende Ansprüche der<br />

Anleihegläubiger, insbesondere Ansprüche auf einen Verzugsschaden, sind ausgeschlossen.<br />

3. Zahlstelle<br />

a) Die <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG, Hammerbrookstr. 63-65, 20097 <strong>Hamburg</strong> ist als Zahlstelle für die Anleiheschuldnerin<br />

tätig.<br />

b) Sollten Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG dazu führen, dass sie nicht<br />

in der Lage ist, als Zahlstelle tätig zu sein, so ist sie berechtigt, eine andere Bank von internationalem<br />

Rang als Zahlstelle zu benennen. Sollte die <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG in einem solchen Fall außerstande<br />

sein, die Übertragung der Stellung als Zahlstelle vorzunehmen, so ist die Anleiheschuldnerin<br />

berechtigt und verpflichtet, dies zu tun. Dies gilt auch in dem Fall, dass der zwischen der Anleiheschuldnerin<br />

und der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG geschlossene Zahlstellenvertrag von einer der Parteien<br />

beendet wird.<br />

c) Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG und der Anleiheschuldnerin<br />

unverzüglich gemäß Ziff. 10 der Anleihebedingungen oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in<br />

sonstiger Weise öffentlich bekannt zu geben.<br />

4. Laufzeit, Fälligkeit, Rückerwerb, Übertragung


57<br />

a) Die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 30. Juni 2020. Die Anleiheschuldnerin<br />

verpflichtet sich, die Inhaberteilschuldverschreibungen am 01. Juli 2020 zum Nennbetrag<br />

zurückzuzahlen.<br />

b) Soweit die Anleiheschuldnerin die Inhaberteilschuldverschreibungen nicht an den jeweiligen Fälligkeitstagen<br />

zurückzahlt, werden diese ab dem jeweiligen Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen<br />

Rückzahlung mit dem Zinssatz gemäß Ziff. 2 der Anleihebedingungen verzinst.<br />

c) Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, Inhaberteilschuldverschreibungen (auch über beauftragte Dritte)<br />

am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. Zurückerworbene Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

können entwertet, gehalten oder wieder veräußert werden.<br />

d) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen<br />

und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt, übertragbar sind.<br />

5. Zahlungen<br />

a) Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, alle nach diesen Anleihebedingungen gemäß den Ziff. 2. a)<br />

und 4. a) geschuldeten Beträge in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />

Deutschland an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass, abgesehen von der Beachtung anwendbarer,<br />

gesetzlicher Vorschriften (Steuer-, Devisen- und sonstige Normen) von den Anleihegläubigern<br />

die Abgabe einer gesonderten Erklärung oder die Erfüllung irgendeiner anderen Förmlichkeit verlangt<br />

werden darf.<br />

b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Anleihegläubiger<br />

überweisen. Sämtliche Zahlungen der Anleiheschuldnerin über die Zahlstelle an die<br />

Clearstrem Banking AG oder an deren Order befreien die Anleiheschuldnerin in Höhe der geleisteten<br />

Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Inhaberteilschuldverschreibungen gegenüber den Inhabern.<br />

c) Sämtliche auf die Inhaberteilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen werden zu den jeweils zum<br />

Ausschüttungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgezahlt.<br />

d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Anleiheschuldnerin<br />

und steht nicht in einem Auftrags- oder Treueverhältnis zu den Anleihegläubigern.<br />

6. Rang<br />

a) Die Verpflichtungen gegenüber dem Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen stellen unmittelbare,<br />

unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin dar und stehen<br />

nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin gegenüber der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse<br />

sowie im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der<br />

Anleiheschuldnerin, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.<br />

b) Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich für die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen sicherzustellen,<br />

dass die Verpflichtungen aus der Anleihe auch in Zukunft im gleichen Rang stehen mit allen<br />

anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin; von dieser Verpflichtung<br />

ausgenommen sind ausdrücklich die Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin gegenüber<br />

der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse.<br />

7. Steuern/sonstige Gebühren<br />

a) Alle Zahlungen, insbesondere Kapitalrückzahlungen und Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug<br />

und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Anleiheschuldnerin oder<br />

die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin<br />

noch die Zahlstelle sind verpflichtet, den Anleihegläubigern zusätzliche Beträge als Ausgleich<br />

für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen.


58<br />

b) Soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung<br />

von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im<br />

Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleihegläubiger.<br />

c) Soweit in Folge einer nach dem 01. April 2010 wirksam werdenden Änderung, Ergänzung oder Auslegung<br />

der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften Quellensteuern auf die Zahlung<br />

von Kapital und Zinsen der Inhaberteilschuldverschreibungen anfallen und von der Anleiheschuldnerin<br />

zu tragen sind, ist die Anleiheschuldnerin berechtigt, alle ausstehenden Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

dieser Anleihe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tage zu kündigen. In<br />

diesem Fall wird der Nennbetrag zzgl. bis zum Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen dem Zeichner<br />

erstattet. Eine solche Kündigung darf jedoch nicht früher als 90 Tage vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu<br />

dem die Anleiheschuldnerin erstmals Quellensteuern einbehalten oder zahlen müsste. Die Kündigung<br />

erfolgt durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 10 der Anleihebedingungen.<br />

d) Die Emittentin erhebt auf die Ausgabe der Wertpapiere keine zusätzliche Gebühr.<br />

8. Kündigungsrechte<br />

a) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger nicht vorzeitig ordentlich kündbar.<br />

b) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind für die Anleiheschuldnerin nicht vorzeitig ordentlich kündbar.<br />

c) Jeder Inhaber von Inhaberteilschuldverschreibungen ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus<br />

den Inhaberteilschuldverschreibungen durch außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung fällig<br />

zu stellen und Rückzahlung zum Nennbetrag einschließlich bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener<br />

Zinsen zu verlangen, wenn:<br />

i. die Anleiheschuldnerin allgemein ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt<br />

gibt;<br />

ii.<br />

iii.<br />

iv.<br />

gegen die Anleiheschuldnerin ein Insolvenzverfahren gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb<br />

von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder die Anleiheschuldnerin<br />

selbst ein solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt oder einen generellen<br />

Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt; oder<br />

die Anleiheschuldnerin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang<br />

mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses<br />

mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft an Stelle<br />

der Anleiheschuldnerin alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen übernimmt; oder<br />

die Anleiheschuldnerin die ordnungsgemäße Erfüllung einer sonstigen wesentlichen Verpflichtung<br />

aus dieser Anleihe unterlässt und die Unterlassung länger als 60 Tage nach Zugang einer<br />

entsprechenden schriftlichen Mahnung eines Anleihegläubigers andauert. Das Kündigungsrecht<br />

erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts weggefallen ist oder geheilt wurde.<br />

d) Eine Kündigung ist vom Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen durch eingeschriebenen Brief<br />

an die Adresse der Anleiheschuldnerin zu richten und wird mit Zugang bei dieser wirksam. Der Kündigung<br />

muss ein nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis in deutscher Sprache beigefügt<br />

sein. In den Fällen gemäß Ziff. 8. c) i. und/oder iv. wird eine Kündigung, sofern nicht bei deren Eingang<br />

zugleich einer der in Ziff. 8. c) ii. und iii. bezeichneten Kündigungsgründe vorliegt, erst wirksam,<br />

wenn Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern eingegangen sind, die zusammen mindestens<br />

10 % des dann ausstehenden Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibungen innehaben.<br />

9. Ausgabe weiterer Anleihen<br />

a) Der Anleiheschuldnerin ist es durch die Begebung der Anleihe nicht versagt, jederzeit ohne Zustimmung<br />

der Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher<br />

Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Inhaberteilschuldverschreibungen zusammen-


59<br />

gefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der<br />

Begriff „Inhaberteilschuldverschreibungen“ umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch die zusätzlich<br />

begebenen Schuldverschreibungen.<br />

b) Die Begebung von weiteren Anleihen, die mit dieser Schuldverschreibung keine Einheit bildet, oder<br />

von anderen Schuldtiteln bleibt der Anleiheschuldnerin unbenommen.<br />

10. Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger soweit<br />

gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.<br />

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

a) Form und Inhalt der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und<br />

Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

b) Erfüllungsort ist der Sitz der Anleiheschuldnerin.<br />

c) Gerichtsstand für alle sich aus diesen Anleihebedingungen geregelten Rechtsverhältnissen ergebenden<br />

Rechtsstreitigkeiten mit der Anleiheschuldnerin ist – soweit gesetzlich zulässig – <strong>Hamburg</strong>.<br />

d) Änderungen und Ergänzungen der Anleihebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />

Änderung dieser Schriftformklausel.<br />

12. Teilunwirksamkeit<br />

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen unwirksam sein oder werden,<br />

so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder<br />

undurchführbare Bestimmung ist von der Anleiheschuldnerin nach billigem Ermessen durch eine solche<br />

Bestimmung zu ersetzen, die dem in diesen Bedingungen zum Ausdruck kommenden Willen am<br />

nächsten kommt.


60<br />

VII. GLOSSAR<br />

Abs.<br />

AG<br />

AktG<br />

BaFin<br />

EEG<br />

Emittentin<br />

EStG<br />

Gesellschaft<br />

GewStG<br />

HGB<br />

IFRS<br />

ISIN<br />

Kodex<br />

KStG<br />

kWpeak<br />

Photovoltaik<br />

Prospekt<br />

Absatz<br />

Aktiengesellschaft<br />

Aktiengesetz<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer <strong>Energie</strong>n<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Einkommensteuergesetz<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Gewerbesteuergesetz<br />

Handelsgesetzbuch<br />

International Financial Reporting Standards; internationale Rechnungslegungsvorschriften<br />

International Security Identification Number. Die ISIN dient der eindeutigen<br />

internationalen Identifikation von Wertpapieren. Sie besteht aus einem<br />

zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von<br />

einer zehnstelligen numerischen Kennung.<br />

Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

Körperschaftssteuergesetz<br />

kWpeak ist die Maßeinheit für die genormte Leistung (Nennleistung) einer<br />

<strong>Solar</strong>zelle oder eines <strong>Solar</strong>moduls.<br />

Umwandlung von Strahlungsenergie, insbesondere Sonnenenergie, in Elektrizität<br />

mittels Photovoltaik-Zellen<br />

Der vorliegende Wertpapierprospekt<br />

Rumpfgeschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember bis 31. Dezember 2009<br />

SchVG<br />

<strong>Solar</strong>potentialanalyse<br />

Tochtergesellschaft<br />

UStG<br />

Schuldverschreibungsgesetz<br />

Unter einer <strong>Solar</strong>potentialanalyse versteht man eine Analyse zur Klassifizierung<br />

von Dachflächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für die Stromgewinnung<br />

durch Photovolttaikanlagen.<br />

Gesellschaft, an der die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> eine Beteiligung von<br />

50 % oder mehr hält.<br />

Umsatzsteuergesetz<br />

W, kW, MW, GW Maßeinheit für Leistung:<br />

Wechselrichter<br />

WpPG<br />

WpÜG<br />

Zusammenfassung<br />

1 kW = 1.000 W<br />

1 MW = 1.000 kW<br />

1 GW = 1.000 MW<br />

Der Wechselrichter bildet das Kernstück einer Photovoltaikanlage. Er hat die<br />

Aufgabe den Gleichstrom, der aus der Sonne über die <strong>Solar</strong>zellen gewonnen<br />

wird, in netzkonformen Wechselstrom zu wandeln.<br />

Wertpapierprospektgesetz<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

Die Zusammenfassung dieses Wertpapierprospekts (I., S. 6 ff.)


U-1<br />

VIII. UNTERSCHRIFTSSEITE<br />

<strong>Hamburg</strong>, den<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />

__________________________________<br />

gez. Sven Kraft<br />

__________________________________<br />

gez. Volker Malle

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