Anleiheprospekt Hamburg Energie Solar GmbH
Anleiheprospekt Hamburg Energie Solar GmbH
Anleiheprospekt Hamburg Energie Solar GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1<br />
Wertpapierprospekt<br />
vom 26.04.2010<br />
für<br />
das öffentliche Angebot von<br />
bis zu Stück 1.600 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen<br />
im Nennbetrag von je EUR 2.500,00<br />
mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,00<br />
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1DAGE9<br />
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A1DAGE<br />
der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Hamburg</strong>
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. ZUSAMMENFASSUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTS ...................................................................................... 6<br />
1. WARNHINWEISE ................................................................................................................................................................... 6<br />
2. GEGENSTAND DES PROSPEKTS, GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, EMISSIONSKOSTEN UND<br />
VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES ................................................................................................................... 6<br />
2.1. Gegenstand des Prospekts ............................................................................................................................. 6<br />
2.2. Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ................................................. 6<br />
3. ZEITPLAN ................................................................................................................................................................................. 6<br />
4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS ........................................................................................................................ 7<br />
5. RISIKOFAKTOREN ................................................................................................................................................................. 8<br />
5.1. Unternehmensbezogene Risiken ................................................................................................................. 8<br />
5.2. Branchenbezogene Risiken ............................................................................................................................ 9<br />
5.3. Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot ....................................................................................... 9<br />
5.4. Rechtliche und steuerliche Risiken .............................................................................................................. 9<br />
6. MASSGEBLICHE PERSONEN UND ORGANMITGLIEDER ........................................................................................ 10<br />
6.1. Geschäftsführung ............................................................................................................................................. 10<br />
6.2. Abschlussprüfer der Gesellschaft .............................................................................................................. 10<br />
6.3. Hauptgesellschafter ........................................................................................................................................ 10<br />
7. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN ................................................................................................................ 10<br />
8. INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT ........................................................................................................... 11<br />
8.1. Struktur der Gesellschaft ............................................................................................................................... 11<br />
8.2. Wichtige Geschäfsvorfälle aus jüngster Zeit ......................................................................................... 11<br />
8.3. Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsposition ...................................................................................... 11<br />
8.4. Wesentliche Verträge ..................................................................................................................................... 12<br />
9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 12<br />
9.1. Stammkapital .................................................................................................................................................... 12<br />
9.2. Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft ................................................................................... 12<br />
9.3. Einsehbare Dokumente ................................................................................................................................. 12<br />
II. RISIKOFAKTOREN ................................................................................................................................................... 13<br />
1. ANLAGEERWÄGUNGEN UND RISIKEN DER ANLAGE ............................................................................................. 13<br />
2. ALLGEMEINE ANLAGE- UND RISIKOHINWEISE ....................................................................................................... 13<br />
3. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN ........................................................................................................................ 13<br />
3.1. Risiken bei der Projektierung, Errichtung und dem Betrieb der Anlagen.................................. 13<br />
3.2. Risiken aus Projektfinanzierungen ........................................................................................................... 15<br />
3.3. Risiken aufgrund der Abhängigkeit von staatlichen Subventionen ............................................ 15<br />
3.4. Risiken aufgrund von Abhängigkeiten von dem Generalunternehmer ..................................... 15<br />
3.5. Risiken aufgrund fehlender Erfahrung beim Bau und Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen ...... 16<br />
3.6. Risiken aufgrund der Fluktuation von Führungskräften ................................................................... 16<br />
3.7. Risiken bei nicht rechtzeitiger Beschaffung der erforderlichen Eigenmittel ............................. 16<br />
4. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN .................................................................................................................................... 16<br />
4.1. Risiken aufgrund von Materialkostenschwankungen ....................................................................... 16<br />
4.2. Risiken aus Veränderung der marktbedingungen und technologischem Wandel ............... 17<br />
4.3. Wettbewerbsrisiken ........................................................................................................................................ 17<br />
5. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ............................................................................................. 17<br />
5.1. Bonitäts- und Insolvenzrisiko ..................................................................................................................... 17<br />
5.2. Mangelnde Veräusserbarkeit der Anleihe ............................................................................................. 17<br />
5.3. Inflationsrisiko ................................................................................................................................................... 18
3<br />
6. RECHTLICHE/STEUERLICHE RISIKEN ........................................................................................................................... 18<br />
6.1. Allgemeine rechtliche Risiken ..................................................................................................................... 18<br />
6.2. Allgemeine steuerliche Risiken .................................................................................................................. 18<br />
III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ........................................................................................................................... 19<br />
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DES WERTPAPIERPROSPEKTS...................................................... 19<br />
2. ABSCHLUSSPRÜFER ......................................................................................................................................................... 19<br />
3. ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND<br />
INTERESSENERKLÄRUNGEN .......................................................................................................................................... 19<br />
3.1. Erklärung hinsichtlich Sachverständiger ................................................................................................. 19<br />
3.2. Hinweis zu Quellen- und Zahlenangaben ............................................................................................ 20<br />
4. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN ................................................................................................................ 21<br />
5. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN ............................................................................................................................... 21<br />
5.1. Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Gründung, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft ....... 21<br />
5.1.1. FIRMA .............................................................................................................................................. 21<br />
5.1.2. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER ................................................................................ 21<br />
5.1.3. GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR ................................................................................. 22<br />
5.1.4. SITZ, RECHTSFORM, MASSGEBLICHE RECHTSORDNUNG, ANSCHRIFT ....................................... 22<br />
5.2. Wichtige Geschäfsvorfälle aus jüngster Zeit ......................................................................................... 22<br />
5.3. Investitionen ...................................................................................................................................................... 22<br />
5.3.1. DIE WICHTIGSTEN INVESTITIONEN SEIT DEM 31. DEZEMBER 2009 ......................................... 22<br />
5.3.2. DIE WICHTIGSTEN KÜNFTIGEN INVESTITIONEN ........................................................................... 23<br />
5.3.3. VORAUSSICHTLICHE FINANZIERUNG DER KÜNFTIGEN INVESTITIONEN ..................................... 23<br />
6. GESCHÄFTSÜBERBLICK ................................................................................................................................................... 23<br />
6.1. Haupttätigkeitsbereiche ................................................................................................................................ 23<br />
6.1.1. ÜBERBLICK DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ........................................................................................ 23<br />
6.1.2. NEUE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ............................................................................... 24<br />
6.2. Wichtigste Märkte und Wettbewerbsposition ...................................................................................... 24<br />
6.2.1. BESCHREIBUNG DER MÄRKTE ....................................................................................................... 24<br />
6.2.2. WETTBEWERBSPOSITION ............................................................................................................... 24<br />
7. ORGANISATIONSSTRUKTUR/ABHÄNGIGKEITEN ...................................................................................................... 25<br />
8. TENDENZIELLE INFORMATIONEN ................................................................................................................................ 27<br />
8.1. Erklärung bezüglich der Aussichten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> .................................. 27<br />
8.2. Trendinformationen und Ausblick ............................................................................................................. 27<br />
9. VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE UND INTERESSENKONFLIKTE .................. 28<br />
9.1. Geschäftsführung ............................................................................................................................................. 28<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG .................................................................................................................................. 28<br />
9.2. Potenzielle Interessenkonflikte .................................................................................................................. 28<br />
10. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG .................................................................................................................... 29<br />
10.1. Auditausschuss ................................................................................................................................................. 29<br />
10.2. Corporate Governance Erklärung .............................................................................................................. 29<br />
11. GESELLSCHAFTER UND KONTROLLRELEVANTE VEREINBARUNGEN ................................................................ 30<br />
11.1. Gesellschafterstruktur ..................................................................................................................................... 30<br />
11.2. Zukünftige Veränderung der Kontrollverhältnisse .............................................................................. 30<br />
12. FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE .................................... 30<br />
12.1. Historische Finanzinformationen ............................................................................................................... 30<br />
12.2. Interims- und sonstige Finanzinformationen ....................................................................................... 30<br />
12.3. Sonstige geprüfte Angaben ......................................................................................................................... 30<br />
12.4. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren ................................................................................................. 30<br />
12.5. Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin 31
4<br />
13. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 31<br />
13.1. Stammkapital .................................................................................................................................................... 31<br />
13.2. Satzung und Statuten der Gesellschaft .................................................................................................. 31<br />
13.2.1. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER ................................................................................ 31<br />
13.2.2. UNTERNEHMENSGEGENSTAND ..................................................................................................... 31<br />
14. WESENTLICHE VERTRÄGE .............................................................................................................................................. 31<br />
15. EINSICHTNAHME IN UNTERLAGEN ............................................................................................................................. 32<br />
IV. WERTPAPIERBESCHREIBUNG FÜR ANLEIHEN ................................................................................................. 33<br />
1. WICHTIGE ANGABEN ........................................................................................................................................................ 33<br />
1.1. Interessen von Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind .......................... 33<br />
1.2. Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge ................................................................... 33<br />
2. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE ........................................................................................ 33<br />
2.1. Beschreibung der Wertpapiere .................................................................................................................. 33<br />
2.2. Rechtsvorschriften für die Schaffung der Wertpapiere ..................................................................... 33<br />
2.3. Wertpapierart/Verbriefung ............................................................................................................................ 34<br />
2.4. Währung der Wertpapieremission ............................................................................................................ 34<br />
2.5. Rang der Wertpapiere .................................................................................................................................... 34<br />
2.6. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte........................................................................................... 34<br />
2.7. Nominaler Zinssatz und Bestimmungen zur Zinsschuld ................................................................. 34<br />
2.8. Zins- und Rückzahlungstermine, Rückzahlungsverfahren und Verjährung .............................. 34<br />
2.9. Rendite ................................................................................................................................................................. 35<br />
2.10. Vertretung der Schuldtitelinhaber ............................................................................................................. 35<br />
2.11. Grundlage der Emission/Beschlussfassung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ................... 35<br />
2.12. Emissionstermin/Zeichnungsfrist ............................................................................................................... 35<br />
2.13. Übertragbarkeit der Wertpapiere ............................................................................................................... 35<br />
3. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND .............................................................................................................................. 35<br />
3.1. Allgemeine Hinweise ..................................................................................................................................... 35<br />
3.2. Besteuerung der Zinsen................................................................................................................................ 36<br />
3.3. Sparer-Freibetrag/Werbungskosten .......................................................................................................... 36<br />
3.4. Veräusserung/Einlösung der Inhaberteilschuldverschreibung ....................................................... 36<br />
3.5. Kirchensteuer..................................................................................................................................................... 36<br />
3.6. Freistellungsauftrag ......................................................................................................................................... 37<br />
3.7. Nichtveranlagungsbescheinigung ............................................................................................................. 37<br />
3.8. Stückzinsen ........................................................................................................................................................ 37<br />
3.9. Erbschafts- und Schenkungssteuer .......................................................................................................... 37<br />
3.10. Sonstige Steuern .............................................................................................................................................. 37<br />
4. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT ...................................................................... 38<br />
4.1. Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Massnahmen für<br />
die Antragstellung ........................................................................................................................................... 38<br />
4.1.1. ANGEBOTSBEDINGUNGEN ............................................................................................................. 38<br />
4.1.2. GESAMTSUMME DER EMISSION BZW. DES ANGEBOTS.............................................................. 38<br />
4.1.3. ANGEBOTSFRIST UND ANTRAGSVERFAHREN ............................................................................... 38<br />
4.1.4. REDUZIERUNG DES ANGEBOTS ..................................................................................................... 38<br />
4.1.5. MINDEST- UND HÖCHSTBETRAG DER ZEICHNUNG ..................................................................... 38<br />
4.1.6. ZAHLUNG/LIEFERUNG .................................................................................................................... 39<br />
4.1.7. OFFENLEGUNG DES ERGEBNISSES DES ANGEBOTS.................................................................... 39<br />
4.1.8. VORZUGSRECHTE ............................................................................................................................ 39<br />
4.2. Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung ...................................................... 39<br />
4.3. Angebotspreis ................................................................................................................................................... 39<br />
4.4. Platzierung und Übernahme ....................................................................................................................... 39<br />
4.4.1. KOORDINATOREN / PLATZIERER DES ANGEBOTS ........................................................................ 39<br />
4.4.2. ZAHL- UND HINTERLEGUNGSSTELLE / VERWAHRSTELLE ........................................................... 39<br />
5. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN ............................................................................................. 40
5<br />
6. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ................................................................................................................................................. 40<br />
6.1. Geprüfte Angaben ........................................................................................................................................... 40<br />
6.2. Kreditratings ....................................................................................................................................................... 40<br />
V. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN ............................................................................................................ 41<br />
1. GEPRÜFTER JAHRSABSCHLUSS (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ZUM 31. DEZEMBER<br />
2009...................................................................................................................................................................................... 43<br />
1.1. Eröffnungsbilanz Per 17. Dezember 2009 ............................................................................................ 43<br />
1.2. Bilanz per 31. Dezember 2009 ................................................................................................................. 45<br />
1.3. Gewinn- und Verlustrechnung vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 ............. 47<br />
1.4. Anhang für das Rumpfgeschäftjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> .............................................................................................. 48<br />
1.5. Lagebericht für das Rumpfgeschäftjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> ...................................................................................... 50<br />
1.6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ......................................................................................... 52<br />
2. WEITERE GEPRÜFTE FINANZANGABEN (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ......................... 54<br />
2.1. Kapitalflussrechnung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> für das Rumpfgeschäftsjahr vom<br />
17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 ...................................................................................... 54<br />
2.2. Bescheinigung über die Prüfung der Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ................................................................. 55<br />
VI. ANLEIHEBEDINGUNGEN ........................................................................................................................................ 56<br />
VII. GLOSSAR .................................................................................................................................................................. 60<br />
VIII. UNTERSCHRIFTSSEITE .......................................................................................................................................... U-1
6<br />
I. ZUSAMMENFASSUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTS<br />
1. WARNHINWEISE<br />
Die nachfolgende Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem Wertpapierprospekt zu verstehen.<br />
Die Zusammenfassung fasst ausgewählte Informationen des Prospekts zusammen und wird durch die<br />
an anderer Stelle des Prospekts enthaltenen, detaillierten Informationen ergänzt und ist im Zusammenhang<br />
mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Anleger sollten daher den gesamten Prospekt<br />
aufmerksam lesen und jede Entscheidung zur Anlage in die Inhaberteilschuldverschreibungen der Gesellschaft<br />
auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen.<br />
Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Prospekt enthaltenen<br />
Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der<br />
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls<br />
verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> übernimmt die Verantwortung für die Zusammenfassung.<br />
Die Gesellschaft kann nach den gesetzlichen Vorschriften für den Inhalt dieser Zusammenfassung<br />
haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,<br />
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.<br />
2. GEGENSTAND DES PROSPEKTS, GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, EMISSIONSKOSTEN UND<br />
VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES<br />
2.1. GEGENSTAND DES PROSPEKTS<br />
Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot von festverzinslichen Wertpapieren zur Unternehmensfinanzierung<br />
in verbriefter Form. Es handelt sich um eine Unternehmensanleihe, auch Inhaberteilschuldverschreibung<br />
genannt, mit einem Anlagevolumen von insgesamt EUR 4,00 Mio.<br />
Bei Anleihen wird, im Gegensatz zu Aktien, keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz<br />
für die gesamte Laufzeit gezahlt. Darüber hinaus sind die Zeichner der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
aufgrund der klar begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen<br />
– der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals in Höhe des Nennwerts unterliegt somit auch keinem<br />
Kursrisiko.<br />
2.2. GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES<br />
Der Emissionserlös aus der Anleihe soll dazu verwendet werden, um die Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Betreibergesellschaft mit dem für die<br />
vorgesehenen Investitionen erforderlichen Eigenkapital auszustatten. Den nach Abzug der Emissionskosten<br />
in Höhe von ca. TEUR 425 verbleibenden Nettoemissionserlös von ca. TEUR 3.635 wird die Emittentin der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Eigenkapital zu Verfügung stellen. Gemeinsam mit dem Eigenkapital<br />
der Gesellschaften und mit den aufzunehmenden Fremdmitteln soll es der Emissionserlös der Betreibergesellschaft<br />
ermöglichen, im Stadtgebiet <strong>Hamburg</strong> Photovoltaikanlagen mit einer gesamten zu verbauenden<br />
Anlagenleistung von bis zu 10 Megawatt (MW) zu installieren.<br />
3. ZEITPLAN<br />
Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />
längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der<br />
vorstehende Zeitplan vorläufig ist und sich Änderungen ergeben können.
7<br />
4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS<br />
Verzinsung<br />
6,00 % pro Jahr bezogen auf den Nennwert<br />
Laufzeit 10 Jahre, d.h. vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2020<br />
Emissionsvolumen EUR 4.000.000,-<br />
Emissionstermin<br />
Zeichnungsfrist<br />
WKN<br />
ISIN<br />
ein Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes<br />
bis zur Vollplatzierung, spätestens bis 6 Monate nach Veröffentlichung<br />
des Prospektes<br />
A1DAGE<br />
DE000A1DAGE9<br />
Mindestzeichnung EUR 2.500,-<br />
Nennbetrag EUR 2.500,-<br />
Maximalzuteilung<br />
Ausgabekurs<br />
Kaufsumme<br />
Fälligkeit der Zinsen<br />
Rückzahlung<br />
Übertragbarkeit<br />
Handelbarkeit<br />
10 Stück pro Zeichner<br />
101,5% des Nennbetrags<br />
Nennbetrag zzgl. Stückzinsen und 1,5% Ausgabeaufschlag<br />
(Agio)<br />
jeweils am 01. Juli eines Jahres für das vorangegangene Jahr,<br />
erstmals am 01. Juli 2011<br />
nach Ablauf der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag<br />
am 01. Juli 2020<br />
vorzeitige Weiterveräußerung bzw. Vererbung / Schenkung<br />
möglich<br />
Börsenzulassung bzw. Einbeziehung in den Freiverkehr ist<br />
nicht beabsichtigt
8<br />
5. RISIKOFAKTOREN<br />
Heutige und zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf von Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zusätzlich zu den übrigen in dem Prospekt<br />
enthaltenen Informationen sämtliche im Prospekt genannten Risiken abwägen. Jedes der nachfolgend<br />
genannten Risiken kann die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich<br />
nachteilig beeinflussen und zu einem Totalverlust der Investition des Anlegers führen. Nachfolgend werden<br />
die Wesentlichen dieser Risikofaktoren zusammengefasst.<br />
5.1. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN<br />
Hinsichtlich der Projektierung ergeben sich Risiken bei der Auswahl und bei der rechtlichen Sicherung der<br />
Standorte für die <strong>Solar</strong>stromanlagen. Bei der Standortwahl besteht zum einen das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Erträge nicht oder nicht in vollem Umfang erzielt werden können, weil zum einen die im Rahmen<br />
der Prognose gutachterlich ermittelten Strahlungswerte am Standort bzw. der gutachterlich ermittelte Betriebswirkungsgrad<br />
nicht erreicht werden. Zum anderen, weil es der Betreibergesellschaft nicht gelingen<br />
wird, die erforderliche Zahl an Dach- und Freiflächen anzupachten, um die geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />
errichten zu können. Bei der Errichtung einer <strong>Solar</strong>stromanlage besteht das Risiko, dass wichtige Vertragspartner,<br />
insbesondere Hersteller, Lieferanten oder Generalunternehmer ihre Verträge z.B. wegen einer Insolvenz<br />
nicht mehr erfüllen können. Der Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen birgt das Risiko, dass sich die Leistung<br />
der <strong>Solar</strong>strommodule und der Wechselrichter über die Gesamtlaufzeit außerplanmäßig vermindert, dass<br />
nicht vorhersehbare Belastungen oder Witterungseinflüsse außerplanmäßige Instandhaltungskosten der<br />
Anlage verursachen und die <strong>Solar</strong>stromanlage oder Teile hiervon die prognostizierte Betriebsdauer nicht<br />
erreichen. Weiterhin kann es zu Stillstandszeiten der <strong>Solar</strong>stromanlage führen, die weder von der Gewährleistung<br />
des Herstellers bzw. des Lieferanten noch von einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt<br />
sind oder bei Dachflächenanlagen die angemieteten Gebäude wegen technischer Mängel für die Dachnutzung<br />
nicht über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben.<br />
Bei der Beschaffung des für die Errichtung der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen notwendigen Kapitals besteht<br />
das Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingen könnte, die erforderlichen Finanzierungsmittel ganz oder<br />
teilweise zu beschaffen. Weiterhin könnte durch Inanspruchnahme der dem Finanzierungsinstitut geleisteten<br />
Sicherheiten die Gesellschaft die hierfür notwendige Liquidität nicht aufbringen. Weiterhin kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Finanzierungsinstitute von der Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung der<br />
Finanzierungsverträge Gebrauch machen und die Rückzahlung aller geleisteten Beträge verlangen.<br />
Die Emittentin beabsichtigt ein Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse in Höhe von voraussichtlich EUR<br />
22 Millionen und mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 20 Jahren aufzunehmen. Hierbei besteht das<br />
besondere Risiko für die Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen, dass die Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er<br />
Sparkasse aus diesem Bankdarlehen gegenüber den Forderungen der Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
vorrangig bedient werden sollen.<br />
Durch die Abhängigkeit des Markts für <strong>Solar</strong>strom von den politischen und gesetzlichen Förderbedingungen,<br />
insbesondere der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung besteht das Risiko, dass diese<br />
Einspeisevergütungen reduziert und die <strong>Solar</strong>stromanlagen dann gegebenenfalls nicht mehr wirtschaftlich<br />
betrieben werden können.<br />
Es besteht das Risiko, dass der von der Betreibergesellschaft beauftragte Generalunternehmer seinen Verpflichtungen<br />
aus dem Generalunternehmervertrag nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang nachkommen<br />
wird und Gewährleistungsansprüche gegen den Generalunternehmer mangels Solvenz nicht bedient<br />
werden können.<br />
Die Emittentin und die Betreibergesellschaft besitzen bislang keine Erfahrung auf dem Gebiet der Projektierung<br />
und Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen, folgerichtig sind die Gesellschaften von ihren Vertragspartnern<br />
abhängig.
9<br />
Aufgrund des intensiven Wettbewerbs um Fachkräfte in der <strong>Solar</strong>technikbranche und im Kraftwerksbau<br />
besteht das Risiko, dass ein möglicher Verlust von Gesellschaftern und Führungskräften nicht adäquat ausgeglichen<br />
werden kann.<br />
Es besteht für den Fall nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Platzierung der Anleihe das Risiko, dass<br />
Umsätze aus der Projektentwicklungstätigkeit und/oder der Realisierung dieser Projekte erst zu einem späteren<br />
als dem geplanten Zeitpunkt generiert oder gar nicht erreicht werden können.<br />
5.2. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN<br />
Die Materialien der zur Herstellung der zum Bau der <strong>Solar</strong>stromanlagen benötigten Komponenten unterliegen<br />
starken Preisschwankungen. Nach Ablauf der mit dem Generalunternehmer vereinbarten Preisbindung<br />
besteht daher das Risiko, dass sich die Herstellung der Anlagen verteuern könnte.<br />
Weiterhin bestehen Risiken aus der Veränderung der Marktbedingungen durch Veränderung des politischen<br />
Umfelds in den Standortländern und der technischen Rahmenbedingungen auf dem <strong>Energie</strong>markt, die<br />
künftig dazu führen können, dass die <strong>Solar</strong>energie trotz derzeitiger Förderung nicht mehr wettbewerbsfähig<br />
ist.<br />
Aufgrund der günstigen Förderbedingungen und der weiter fortschreitenden Professionalisierung der Branche<br />
ist ein schärferer Wettbewerb und daher auch ein Konzentrierungsprozess zu erwarten. Dadurch bedingt<br />
könnten Wettbewerber nachteiligen Einfluss bzw. die Kontrolle über Lieferanten bzw. den Generalunternehmer<br />
der Emittentin erlangen.<br />
5.3. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT<br />
Es besteht das Risiko, dass aufgrund mangelnder Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und<br />
Erwartungen, insbesondere auch weil die angebotene Anleihe keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung<br />
unterliegt, mit dem Erwerb der Inhaberteilschuldverschreibung das Risiko eines Teil- bzw.<br />
Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden ist.<br />
Weiterhin wird die angebotene Kapitalanlage derzeit nicht an einem organisierten Markt gehandelt, so dass<br />
deren Veräußerbarkeit eingeschränkt ist. Für den Käufer besteht insoweit das Risiko, keinen Käufer für sein<br />
Wertpapier zu finden. Er müsste dann das Ende der Laufzeit der Anleihe abwarten, um das von ihm eingesetzte<br />
Kapital zurück zu erhalten.<br />
Wie bei jeder anderen Kapitalanlage auch, besteht ein Inflationsrisiko, so dass der Inhaber der Anleihe<br />
hierdurch einen Wertverlust erleiden kann.<br />
5.4. RECHTLICHE UND STEUERLICHE RISIKEN<br />
Es besteht das Risiko, dass aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung,<br />
Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass die im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Vorschriften,<br />
Erlasse und Verordnungen geändert werden, was die geschäftlichen Aktivitäten der Emittentin negativ<br />
beeinflussen könnte, so dass es z.B. zu nicht geplanten Steuernachzahlungen kommen könnte.
10<br />
6. MASSGEBLICHE PERSONEN UND ORGANMITGLIEDER<br />
6.1. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Volker Malle<br />
Sven Kraft<br />
6.2. ABSCHLUSSPRÜFER DER GESELLSCHAFT<br />
Eveline Gäher<br />
Wirtschaftspüfer<br />
Kerstingskamp 15<br />
48159 Münster<br />
6.3. HAUPTGESELLSCHAFTER<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesellschafterstruktur der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf:<br />
Beteiligungsverhältnisse<br />
Gesellschafter Geschäftsanteile %<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> 300.000 60,00<br />
interstrom AG, Bayreuth 200.000 40,00<br />
Insgesamt 500.000 100,00<br />
7. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN<br />
Nachfolgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen der Gesellschaft des Rumpfgeschäftsjahres<br />
vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 (abgeleitet aus dem geprüften und testierten Jahresabschluss):<br />
Zeitraum<br />
17.12.2009 -<br />
31.12.2009<br />
(HGB) in TEUR<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5<br />
(geprüft)<br />
Jahresfehlbetrag -5
11<br />
Stichtag<br />
31.12.2009<br />
(HGB)<br />
in TEUR<br />
(geprüft)<br />
Bilanzsumme 501<br />
Ausstehende Einlagen 200<br />
Umlaufvermögen 301<br />
Eigenkapital 495*<br />
Eigenkapitalquote 98,7*<br />
Verbindlichkeiten 5<br />
Rückstellungen 2<br />
* Die Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote wurden abgeleitet aus den geprüften Zahlen des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft über das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009. Die Eigenkapitalquote<br />
errechnet sich aus dem Eigenkapital multipliziert mit einhundert dividiert durch die Bilanzsumme.<br />
8. INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />
8.1. STRUKTUR DER GESELLSCHAFT<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist ein Gemeinschaftsunternehmen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und der<br />
interstrom AG. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zu 60% und die interstrom AG ist zu 40% an der Emittentin<br />
beteiligt.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong>.<br />
Alleinige Gesellschafterin der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong> ist wiederum mittelbar die Freie und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong>.<br />
Die Gesellschaft hält eine 100%ige Beteiligung an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> in <strong>Hamburg</strong>,<br />
die für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> die Photovoltaikanlagen betreibt.<br />
8.2. WICHTIGE GESCHÄFSVORFÄLLE AUS JÜNGSTER ZEIT<br />
Seit dem 31. Dezember 2009 sind bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> folgende wichtige Geschäftsvorfälle<br />
zu benennen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gründung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital<br />
in Höhe von EUR 100.000,- als 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin am 27. Januar<br />
2010.<br />
Erwerb des Nutzungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
vertreten durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung am 03. Februar 2010.<br />
Abschluss Generalunternehmervertrages über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen zwischen der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und der <strong>Solar</strong>Hybrid AG am 09. Februar 2010.<br />
Voraussichtliche Aufnahme eines Bankdarlehens bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse in Höhe von EUR<br />
22 Millionen und mit einer Laufzeit von 20 Jahren.<br />
8.3. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND WETTBEWERBSPOSITION<br />
Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihrer Tochtergesellschaft umfasst die Bereiche<br />
Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.
12<br />
Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaften Ertragseinschätzung und technischer<br />
Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />
Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft betreibt ausschließlich Photovoltaikanlagen in der Freien und<br />
Hansestadt <strong>Hamburg</strong>. Die Stromlieferung wird nicht durch andere regionale oder überregionale Anbieter<br />
beeinflusst, da sie per Gesetz geregelt ist.<br />
8.4. WESENTLICHE VERTRÄGE<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> Vertragspartner Vertragsgegenstand<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> <strong>Solar</strong>Hybrid AG Generalunternehmervertrag<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
9.1. STAMMKAPITAL<br />
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />
EUR 1,00. Sämtliche Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.<br />
9.2. FIRMA, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR DER GESELLSCHAFT<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“.<br />
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB<br />
112375 eingetragen.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht.<br />
9.3. EINSEHBARE DOKUMENTE<br />
Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf von einem<br />
Jahr nach Veröffentlichung des Prospekts bzw. eventuell erforderlicher Nachträge, bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Billhorner<br />
Deich 2, 20539 <strong>Hamburg</strong>, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft;<br />
Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />
Jahresabschluss nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />
2009 nebst Bestätigungsvermerk;<br />
Kapitalflussrechnung nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />
2009 nebst Prüfungsbescheinigung.
13<br />
II.<br />
RISIKOFAKTOREN<br />
Potenzielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Kauf von Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen im Rahmen des vorliegenden Angebots zusätzlich zu den übrigen in diesem<br />
Wertpapierprospekt enthaltenen Informationen die nachfolgenden spezifischen Risikofaktoren sorgfältig<br />
lesen und eingehend prüfen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Es besteht<br />
daher im Zusammenhang mit dem Erwerb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen für die Anleger das<br />
Risiko, dass sie das von ihnen eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren und die Zinsansprüche<br />
ganz oder teilweise verlieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn mehrere der nachfolgenden Risiken<br />
gleichzeitig eintreten.<br />
Neben dem allgemeinen Risiko, das jeder unternehmerischen Tätigkeit inne wohnt, bestehen weitere<br />
Risiken, die von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst bzw. ausgelöst werden können. Nachfolgend<br />
werden die Wesentlichen dieser Risikofaktoren näher ausgeführt. Die nachstehend aufgeführten Risiken<br />
stellen die Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, nicht abschließend dar.<br />
1. ANLAGEERWÄGUNGEN UND RISIKEN DER ANLAGE<br />
Zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />
alle nachfolgenden besonderen Risikofaktoren sorgfältig lesen, eingehend prüfen und mit den anderen in<br />
diesem Prospekt enthaltenen Informationen verbinden. Die Reihenfolge der nachstehenden Auflistung der<br />
Risikofaktoren stellt keine Aussage über die Realisierungswahrscheinlichkeit oder Relevanz des Risikos für<br />
das Unternehmen dar. Darüber hinaus können weitere Risiken und Unsicherheiten von Bedeutung sein, die<br />
der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind.<br />
2. ALLGEMEINE ANLAGE- UND RISIKOHINWEISE<br />
Damit sich der Anleger ein objektives und vollständiges Bild der Risiken einer Geldanlage in Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> machen kann, muss dieser Prospekt vollständig<br />
gelesen werden. Bei Unklarheiten und/oder mangelnden ökonomischen oder juristischen Kenntnissen<br />
ist es darüber hinaus ratsam, die Beratung durch eine Bank, einen Finanzvermittler oder einen sonstigen<br />
fachkundigen Berater in Anspruch zu nehmen. Eine Anlage in Inhaber-Teilschuldverschreibungen birgt für<br />
den Anleger grundsätzlich das Risiko eines Wertverlustes. Ein Anleger sollte daher nur dann und allenfalls<br />
so viel Kapital in Inhaber-Teilschuldverschreibungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> investieren, dass<br />
auch ein Totalverlust der angelegten Gelder ihn nicht zu Einschränkungen in seiner Lebensweise zwingt.<br />
Die Darstellungen dieses Prospekts spiegeln insbesondere in Bezug auf die Geschäftsaussichten die Erwartungen<br />
der Geschäftsführung wider, deren Realisierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Die Angaben<br />
basieren auf Erfahrungen und werden von der Geschäftsführung nach bestem Wissen und Gewissen<br />
erteilt. Eine Garantie für eine entsprechende Entwicklung kann nicht übernommen werden.<br />
3. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN<br />
3.1. RISIKEN BEI DER PROJEKTIERUNG, ERRICHTUNG UND DEM BETRIEB DER ANLAGEN<br />
Bei der Projektierung, der Errichtung und dem Betrieb der einzelnen <strong>Solar</strong>stromanlagen bestehen für die<br />
Betreibergesellschaft, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> verschiedene Risiken, die sich im erheblichen Maße auch auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auswirken.<br />
Hinsichtlich der Projektierung ergeben sich Risiken bei der Auswahl und bei der rechtlichen Sicherung der<br />
Standorte für die <strong>Solar</strong>stromanlagen. Für die Standortwahl entscheidend ist zunächst die Prognose über<br />
den zu erwartenden <strong>Energie</strong>ertrag. Der prognostizierte <strong>Energie</strong>ertrag einer <strong>Solar</strong>stromanlage hängt sowohl
14<br />
von dem Strahlungspotential der Sonne am geplanten Standort als auch von der technischen Leistungsfähigkeit<br />
der <strong>Solar</strong>stromanlage ab. Zur Einschätzung des Strahlungspotentials werden Gutachten von anerkannten<br />
Instituten, z.B. dem Deutschen Wetterdienst eingeholt. Zur Ermittlung des Betriebswirkungsgrades<br />
der Anlage (performance ratio) werden ebenfalls während des Baufortschritts entsprechende Gutachten<br />
gefertigt. Aus dem Zusammenspiel der gutachterlich ermittelten Strahlungswerte und des Betriebswirkungsgrades<br />
kann nunmehr eine Prognose über den zu erwartenden <strong>Energie</strong>ertrag angefertigt werden. Da die<br />
komplexen Verhältnisse mit computergestützten Modellen nur unvollkommen abgebildet werden können,<br />
sind sämtliche Prognoseverfahren systembedingt ungenau und können die tatsächliche Entwicklung nur<br />
ungefähr prognostizieren. Dies gilt umso mehr, als die zugrunde gelegten Eingabedaten, zum Beispiel<br />
Strahlungsmessungen mit Ungenauigkeiten behaftet sind. Schließlich schreiben die Gutachten die in der<br />
Vergangenheit gemessenen Strahlungsverhältnisse in die Zukunft fort. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die zukünftigen Verhältnisse aufgrund einer globalen Klimaveränderung von den Vergangenheitswerten<br />
nachhaltig abweichen. Zusammengefasst besteht insoweit das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Erträge nicht oder nicht in vollem Umfang erzielt werden können. Die Standortentwicklung umfasst<br />
zudem die Beschaffung von Frei- bzw. Gebäudeflächen. Dies geschieht größtenteils durch die Anpachtung<br />
der benötigten Flächen. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass es der Betreibergesellschaft nicht gelingen<br />
wird, die erforderliche Zahl an Dach- und Freiflächen anzupachten, um die geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />
errichten zu können. Dies hätte zur Folge, dass die geplanten Erträge aus der Stromeinspeisung nicht bzw.<br />
nicht in vollem Umfang realisiert werden können.<br />
Risiken bei der Errichtung einer <strong>Solar</strong>stromanlage ergeben sich in erster Linie daraus, dass wichtige Vertragspartner,<br />
insbesondere die Hersteller, Lieferanten oder der Generalunternehmer ihre Verträge, z.B. wegen<br />
einer Insolvenz nicht mehr erfüllen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass für die Errichtung oder<br />
den Betrieb der geplanten Anlagen etwaig erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden.<br />
Beim Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen besteht das Risiko, dass sich die Leistung der <strong>Solar</strong>module und der<br />
Wechselrichter über die Gesamtlaufzeit außerplanmäßig vermindert. Generell sind <strong>Solar</strong>module aufgrund<br />
fehlender beweglicher Teile zwar wenig störanfällig, dennoch können Leistungsminderungen auftreten, die<br />
höher als die von den Herstellern garantierten und den Kalkulationen zu Grunde gelegten Werte ausfallen.<br />
Leistungsminderungen bis hin zu einem totalen Ausfall können sich zudem daraus ergeben, dass <strong>Solar</strong>module<br />
wegen Undichtigkeiten oder elektrischen Fehlern zerstört werden. Die Lebensdauer von Wechselrichtern<br />
ist begrenzt. Es ist daher im Laufe der Betriebszeit mit Ausfällen von Wechselrichtern und dem Austausch<br />
weiterer wesentlicher Komponenten zu rechnen. Soweit diese Aufwendungen und die dadurch<br />
bedingten Ertragsausfälle nicht von Herstellergarantien oder der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt sind,<br />
besteht das Risiko, dass sich hierdurch auch das prognostizierte Ergebnis der Gesellschaft deutlich vermindert.<br />
Neben den vorgenannten spezifisch technischen Risiken bei <strong>Solar</strong>modulen und Wechselrichtern können<br />
die <strong>Solar</strong>stromanlagen während des Betriebes verschiedenen Belastungen und Witterungseinflüssen<br />
ausgesetzt sein. Dadurch bedingte Instandsetzungsarbeiten können zu Aufwendungen führen, die nicht<br />
oder nur bedingt in der Prognose berücksichtigt worden sind. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die<br />
<strong>Solar</strong>stromanlagen oder Teile davon die prognostizierte Betriebsdauer von 20-35 Jahre nicht erreichen. Im<br />
laufenden Betrieb ist mit technisch bedingten Verlusten wie Netzstörungen, Abweichungen von Leistungsdaten<br />
der <strong>Solar</strong>module und Wechselrichter von den Herstellerangaben und Verschmutzungen zu rechnen.<br />
Darüber hinaus können technische Wartungen und die genannten technischen Probleme zu<br />
Stillstandszeiten führen, die weder von der Gewährleistung des Herstellers bzw. des Lieferanten noch von<br />
einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sind. Bei Dachflächenanlagen besteht zudem das technische<br />
Risiko, dass die angemieteten Gebäude wegen gebäudetechnischer Mängel für die Dachnutzung<br />
nicht über die gesamte, vorgesehene Vertragslaufzeit erhalten bleiben.<br />
Bei Realisierung einzelner oder mehrerer dieser Risiken können sich wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Geschäfts-, Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben, wodurch sowohl die<br />
Ausschüttungen als auch die Rückzahlung des investierten Kapitals gefährdet werden können.
15<br />
3.2. RISIKEN AUS PROJEKTFINANZIERUNGEN<br />
Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist auch darauf ausgerichtet, das für die Errichtung<br />
der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen erforderliche Kapital zu beschaffen.<br />
Hier besteht zunächst das generelle Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingen könnte, die erforderlichen<br />
Finanzierungsmittel ganz oder zumindest teilweise zu beschaffen. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die<br />
geplanten Anlagen nicht oder nicht in dem geplanten Umfang errichtet werden könnten; so dass sowohl<br />
die geplanten Ausschüttungen als auch die Rückzahlung des investierten Kapitals an den Anleger erheblich<br />
gefährdet wären.<br />
Projektfinanzierungen über Banken sehen regelmäßig die Besicherung der finanzierenden Banken vor.<br />
Sollte die Gesellschaft aus diesen Sicherheiten in Anspruch genommen werden, könnte das Risiko bestehen,<br />
dass durch eine entsprechende Inanspruchnahme die Gesellschaft die hierfür benötigte Liquidität nicht<br />
aufbringen kann. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Banken von der Möglichkeit<br />
zur Kündigung der Finanzierungsverträge Gebrauch machen, z.B. bei verzögerter Fertigstellung der Anlage<br />
oder Verzögerungen bei der kommerziellen Inbetriebnahme der Anlage. In diesem Fall könnte die Bank als<br />
Kreditgeber die Rückzahlung aller Beträge verlangen, die ihnen der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt<br />
schuldet. Dies wiederum hätte erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />
<strong>GmbH</strong> und könnte schlimmstenfalls zur Insolvenz der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> führen. Für den Anleger<br />
könnte eine Insolvenz den Verlust seiner gesamten Investition zur Folge haben.<br />
Die vorgenannten Risiken gelten insbesondere für eine beabsichtigte Kreditaufnahme der Emittentin bei der<br />
<strong>Hamburg</strong>er Sparkasse. Die Emittentin beabsichtigt derzeit zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und der<br />
Geschäftstätigkeit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, zusätzlich zu den<br />
im Rahmen des vorliegenden öffentlichen Angebots angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen, ein<br />
Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aufzunehmen. Dieses Bankdarlehen wird voraussichtlich eine<br />
20 jährige Laufzeit haben und voraussichtlich ein Volumen von EUR 22 Millionen umfassen. Ein weiteres<br />
besonderes Risiko für die Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen ergibt sich aus dem Umstand, dass<br />
die Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aus dem Bankdarlehen gegenüber den Forderungen der Inhaber<br />
der Inhaberteilschuldverschreibungen vorrangig bedient werden sollen.<br />
3.3. RISIKEN AUFGRUND DER ABHÄNGIGKEIT VON STAATLICHEN SUBVENTIONEN<br />
Zurzeit ist die aus dem Betrieb von <strong>Solar</strong>stromanlagen gewonnene <strong>Energie</strong> (Strom) gegenüber konventioneller<br />
<strong>Energie</strong>erzeugung preislich nur in Einzelfällen wettbewerbsfähig. Der Markt für <strong>Solar</strong>strom ist insoweit<br />
im erheblichen Maße von den politischen und gesetzlichen Förderbedingungen abhängig. Für eine betriebswirtschaftlich<br />
sinnvolle Realisierung der <strong>Solar</strong>stromanlagen sind die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und<br />
ihre Tochtergesellschaft auf die Gewährung von ausreichenden gesetzlich garantierten<br />
Einspeisevergütungen angewiesen. Sollte sich die Förderung in Form der gesetzlichen Einspeisevergütung<br />
reduzieren, könnten die <strong>Solar</strong>stromanlagen gegebenenfalls nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.<br />
Nach der aktuellen Gesetzeslage verringert sich die Einspeisevergütung im Wege der regulären Degression<br />
durchschnittlich um etwa 10 Prozent. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Politik dazu<br />
entschließt, die Einspeisevergütung für neu zu errichtende <strong>Solar</strong>stromanlagen ab einem gewissen Zeitpunkt<br />
nochmals außerplanmäßig zu mindern. Derartige außerplanmäßige Senkunken sind derzeit in der politischen<br />
Diskussion. Soweit außerplanmäßige Senkungen nicht bereits in der Kalkulation der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> Berücksichtigung gefunden haben, hätte eine außerplanmäßige Absenkung der<br />
Einspeisevergütung nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben und könnte für den Anleger schlimmstenfalls den Verlust seines eingesetzten<br />
Kapitals zur Folge haben.<br />
3.4. RISIKEN AUFGRUND VON ABHÄNGIGKEITEN VON DEM GENERALUNTERNEHMER<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> hat als Betreibergesellschaft mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG einen Generalunternehmervertrag<br />
über die Errichtung der geplanten <strong>Solar</strong>stromanlagen im Jahr 2010 abgeschlossen. Es
16<br />
kann nicht gewährleistet werden, dass der Generalunternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Generalunternehmervertrag<br />
rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird. Kommt der Generalunternehmer<br />
seinen Verpflichtungen (z.B. aufgrund einer Insolvenz oder einer Produktionsunterbrechung) nicht oder nur<br />
teilweise nach, ist nicht gewährleistet, dass die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> kurzfristig von anderen<br />
Anbietern die Anlagen im benötigten Umfang beziehen kann. In diesem Fall könnte es zu einer verzögerten<br />
Fertigstellung bis hin zur Aufgabe einzelner Anlageprojekte kommen. Es ist somit nicht gesichert,<br />
dass über die gesamte Vertragslaufzeit die Errichtung der projektierten Anlagen in vollem Umfang, rechtzeitig<br />
und in der vereinbarten Qualität erfolgen wird. Sollte es zu Gewährleistungsansprüchen gegen den<br />
Generalunternehmer kommen, besteht das Risiko, dass der Generalunternehmer diese Ansprüche mangels<br />
Solvenz nicht bedienen können wird.<br />
3.5. RISIKEN AUFGRUND FEHLENDER ERFAHRUNG BEIM BAU UND BETRIEB VON SOLARSTROMANLAGEN<br />
Da die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Betreibergesellschaft<br />
neu gegründet worden sind und bislang keine Erfahrung auf dem Gebiet der Projektierung und Errichtung<br />
von <strong>Solar</strong>stromanlagen gesammelt haben, sind die Gesellschaften diesbezüglich von ihren Vertragspartnern<br />
abhängig. Aufgrund der fehlenden eigenen Erfahrung besteht das Risiko, dass Fehler bei der<br />
Projektierung und Erstellung der <strong>Solar</strong>stromanlagen nicht frühzeitig erkannt werden. Bei eingeschränkter<br />
oder nicht realisierbarer Funktionsfähigkeit einer <strong>Solar</strong>stromanlage besteht das Risiko des Verlustes des im<br />
Rahmen der Projektfinanzierung eingesetzten Kapitals. Dies wiederum könnte nachteilige Auswirkungen auf<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />
3.6. RISIKEN AUFGRUND DER FLUKTUATION VON FÜHRUNGSKRÄFTEN<br />
Der Erfolg der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hängt auch von ihren Gesellschaftern und Führungskräften ab.<br />
Diese Personen wären nur schwer zu ersetzen. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist in der <strong>Solar</strong>technikbranche<br />
und im Kraftwerksbau intensiv. Der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> könnte es möglicherweise nicht<br />
gelingen, neue qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Außerdem könnte der Wechsel von Führungskräften<br />
oder sonstigem Fachpersonal zu einem Wettbewerber dazu führen, dass sich dieser Wettbewerber das<br />
Know-how der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zu Nutze macht. Der Eintritt eines dieser Risiken könnte nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />
3.7. RISIKEN BEI NICHT RECHTZEITIGER BESCHAFFUNG DER ERFORDERLICHEN EIGENMITTEL<br />
Für den Fall, dass diese Anleihe nicht vollständig oder erst verspätet platziert wird, besteht das Risiko, dass<br />
Umsätze aus der Projektentwicklungstätigkeit und/oder der Realisierung dieser Projekte erst zu einem späteren<br />
als dem geplanten Zeitpunkt generiert werden oder gar nicht erreicht werden können. Des Weiteren<br />
erhöht sich in diesem Fall das Risiko, dass geplante Projekte wegen mangelnder finanzieller Ressourcen<br />
nicht oder nicht rechtzeitig entwickelt und realisiert werden können. Dies könnte nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />
4. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN<br />
4.1. RISIKEN AUFGRUND VON MATERIALKOSTENSCHWANKUNGEN<br />
Zum Bau von Anlagen erneuerbarer <strong>Energie</strong>n werden verschiedene Komponenten wie PV-Module, Wechselrichter,<br />
Trafostationen, Gestelltechnik eingesetzt. Die Komponenten bestehen aus diversen Materialien<br />
wie z.B. auf Silizium, Glas, Aluminium, Kupfer oder Stahl. Die Preise für diese Materialien unterliegen starken<br />
Preisschwankungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien in der Zukunft Preissteigerungen<br />
ausgesetzt sind, und sich die Herstellung der Anlagen deshalb verteuern wird. Auch dies würde<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
haben.
17<br />
4.2. RISIKEN AUS VERÄNDERUNG DER MARKTBEDINGUNGEN UND TECHNOLOGISCHEM WANDEL<br />
Generell besteht das Risiko, dass sich die technischen Rahmenbedingungen auf dem <strong>Energie</strong>markt ändern.<br />
Sollten neue Techniken der <strong>Energie</strong>gewinnung entwickelt werden, besteht das Risiko, dass die <strong>Solar</strong>energie<br />
zukünftig möglicherweise nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Da der Fokus der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
auf dem <strong>Solar</strong>sektor liegt, könnte dies ganz erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> haben.<br />
4.3. WETTBEWERBSRISIKEN<br />
Auf dem <strong>Solar</strong>strommarkt findet derzeit ein Konzentrationsprozess statt; darüber hinaus treten weitere<br />
Wettbewerber in die Märkte ein. Dieser Trend dürfte sich nach Auffassung der Emittentin zukünftig noch<br />
verstärken. Die Emittentin erwartet insbesondere aufgrund der günstigen Förderungsbedingungen und der<br />
weiter fortschreitenden Professionalisierung der Branche einen schärferen Wettbewerb. Dieser Trend könnte<br />
zu Preisreduzierungen und damit zu geringeren Umsatzerlösen führen. Wenn es der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />
<strong>GmbH</strong> insoweit nicht gelingt, mit ihrem Generalunternehmer entsprechende Preissenkungen zu vereinbaren<br />
oder auf andere Weise Kostensenkungen zu erreichen, würde dies auch geringere operative Margen zur<br />
Folge haben. Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit teilweise<br />
erheblichen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und einem großen Marktanteil auf dem<br />
Gebiet der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, schneller als die <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren, umfassendere<br />
und kostenintensivere Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den<br />
Kunden günstigere Bedingungen zu bieten als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Wettbewerber Kontrolle über Lieferanten bzw. über den Generalunternehmer<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> erlangen und hierdurch nachteiligen Einfluss auf die Lieferantenbeziehungen<br />
nehmen. Neue Wettbewerber, insbesondere international tätige und finanzstarke Konzerne könnten<br />
in den Markt eintreten und in kurzer Zeit erhebliche Marktanteile gewinnen. Es ist nicht sicher gestellt,<br />
dass sich die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb<br />
erfolgreich behaupten kann. Folge wäre, dass die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nicht mehr gewinnbringend<br />
tätig werden könnte und schlimmstenfalls Insolvenz anmelden müsste. Dies könnte für den Anleger<br />
den Verlust seiner gesamten Investition bedeuten.<br />
5. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT<br />
5.1. BONITÄTS- UND INSOLVENZRISIKO<br />
Mit diesem Prospekt werden Inhaberteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 4.000.000,-<br />
ausgegeben. Die Rückzahlung ist davon abhängig, dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihres Geschäftszwecks<br />
den Anleiheerlös so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen<br />
und am Ende der Laufzeit die mit dieser Anleihe eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihezeichnern<br />
zurückzahlen kann. Es kann keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen<br />
gegeben werden. Die hier angebotene Anleihe unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung.<br />
Deshalb verbindet sich mit dem Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen generell das<br />
Risiko des Teil- oder sogar Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche. Im Falle einer Insolvenz<br />
der Anleiheschuldnerin sind die Anleihegläubiger nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorschriften mit<br />
den sonstigen nicht bevorrechtigten Gläubigern der Gesellschaft gleichgestellt. Das Vermögen der Gesellschaft<br />
wird verwertet und zur Befriedigung der Gläubiger im Verhältnis zu den Gesamtverbindlichkeiten an<br />
diese verteilt.<br />
5.2. MANGELNDE VERÄUSSERBARKEIT DER ANLEIHE<br />
Die mit diesem Prospekt angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen werden derzeit nicht an einem<br />
organisierten Markt gehandelt, bzw. sind nicht in den Freiverkehrshandel einbezogen, so dass die Veräu-
18<br />
ßerbarkeit eingeschränkt ist. Eine Zulassung oder Einbeziehung ist auch nicht geplant. Im ungünstigsten Fall<br />
muss der Anleger damit rechnen, für seine Wertpapiere keinen Käufer zu finden, so dass er das Ende der<br />
10- jährigen Laufzeit der Anleihe abwarten muss, um das von ihm eingesetzte Kapital exklusive Agio zurück<br />
zu erhalten.<br />
5.3. INFLATIONSRISIKO<br />
Wie bei jeder anderen Anlage auch, besteht ein Inflationsrisiko, so dass der Inhaber der Anleihe möglicherweise<br />
hierdurch einen Wertverlust erleidet.<br />
6. RECHTLICHE/STEUERLICHE RISIKEN<br />
6.1. ALLGEMEINE RECHTLICHE RISIKEN<br />
Die Gesetzgebung unterliegt einem stetigen Wandel. So können sich Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />
auf europäischer, nationaler, regionaler bis hin zur Kommunalebene auf die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse<br />
negativ und somit entsprechend auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens<br />
auswirken. Insgesamt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen<br />
das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten<br />
gezwungen ist.<br />
6.2. ALLGEMEINE STEUERLICHE RISIKEN<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihre Tochtergesellschaft als Betreibergesellschaft haben keinen Einfluss<br />
darauf, dass die im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Vorschriften, Erlasse und<br />
Verordnungen in unveränderter Form fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende Gesetzesauslegungen<br />
durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Im Falle der<br />
Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen können die geschäftlichen Aktivitäten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> negativ beeinflusst werden. Schließlich könnte die von der Gesellschaft vorgenommene<br />
steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen bei künftigen Betriebsprüfungen von der Finanzverwaltung<br />
nicht anerkannt werden, so dass es zu nicht geplanten Steuernachzahlungen kommen könnte. All dies<br />
hätte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />
<strong>GmbH</strong>.<br />
Für die vom Käufer mit dem Kauf dieser Anleihe beabsichtigten oder geplanten steuerlichen Vergünstigungen<br />
und/oder steuerlichen Ziele ist allein der Käufer verantwortlich.
19<br />
III.<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DES WERTPAPIERPROSPEKTS<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> – eingetragen beim Amtsgericht <strong>Hamburg</strong> unter der<br />
Registernummer HRB 112375 – übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung<br />
für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und<br />
keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Sie erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten<br />
lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig<br />
sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussagen dieses Prospekts wahrscheinlich verändern<br />
können.<br />
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen<br />
geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />
Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des<br />
Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.<br />
2. ABSCHLUSSPRÜFER<br />
Abschlussprüfer der Gesellschaft ist die Wirtschaftsprüferin Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159 Münster.<br />
Der Abschlussprüfer hat den nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) erstellten Jahresabschluss<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> des Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31.<br />
Dezember 2009 unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft und mit dem in diesem Prospekt enthaltenen<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Der Abschlussprüfer hat die im Finanzteil dieses Prospekts enthaltene Kapitalflussrechnung der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft<br />
und hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.<br />
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 wurde kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt, da die<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> erst seit dem laufenden Geschäftsjahr 2010 über eine Tochtergesellschaft<br />
verfügt.<br />
Der genannte Abschluss nebst Bestätigungsvermerk ist in diesem Prospekt in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />
abgedruckt.<br />
Die Wirtschaftsprüferin Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159 Münster ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer<br />
Nordrhein-Westfalen, Tersteegstr. 14, 40474 Düsseldorf.<br />
3. ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND<br />
INTERESSENERKLÄRUNGEN<br />
3.1. ERKLÄRUNG HINSICHTLICH SACHVERSTÄNDIGER<br />
In den vorliegenden Prospekt wurden keine Erklärungen oder Berichte von Personen aufgenommen, die als<br />
Sachverständige gehandelt haben. Ausgenommen hiervon sind die hinsichtlich der historischen Finanzinformationen<br />
erteilten Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen über die Prüfung des Abschlussprüfers<br />
der Gesellschaft. Diesbezüglich wird auf Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“ verwiesen und hiermit<br />
bestätigt, dass die Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen über die Prüfung dort korrekt wiedergegeben<br />
wurden.
20<br />
3.2. HINWEIS ZU QUELLEN- UND ZAHLENANGABEN<br />
Informationen, die aus Angaben von Seiten Dritter in diesem Prospekt übernommen wurden, sind korrekt<br />
wiedergegeben worden und es sind – soweit es der Gesellschaft bekannt ist, und sie dies aus den von<br />
den Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnten – keine Tatsachen unterschlagen worden, die<br />
die in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen inkorrekt oder irreführend gestalten würden.<br />
Sofern in diesem Prospekt Finanzdaten als "ungeprüft" angegeben werden, bedeutet dies, dass sie keiner<br />
Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.<br />
Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) wurden in diesem Prospekt teilweise kaufmännisch gerundet.<br />
In Tabellen summieren sich solche Zahlenangaben deshalb unter Umständen nicht genau zu den in<br />
der Tabelle ggf. ebenfalls enthaltenen Gesamtangaben.<br />
Ein Glossar mit den verwendeten Fachbegriffen und Abkürzungen befindet sich am Ende dieses Prospekts.
21<br />
4. AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN<br />
Die nachstehend zusammengefassten Finanz- und Unternehmensdaten sind in Zusammenhang mit dem<br />
im Finanzteil abgedruckten Jahresabschluss und den dazugehörigen Erläuterungen zu lesen.<br />
Die nachfolgend ausgewählten historischen Unternehmensdaten der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> des<br />
Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 wurden aus dem nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches von der Wirtschaftsprüfern Eveline Gäher, Kerstingskamp 15, 48159<br />
Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss<br />
des Rumpfgeschäftsjahres vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 abgeleitet. Der genannte Abschluss<br />
ist in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“ dieses Prospekts abgedruckt.<br />
Zeitraum<br />
17.12.2009 -<br />
31.12.2009<br />
(HGB) in TEUR<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5<br />
Jahresfehlbetrag -5<br />
(geprüft)<br />
Stichtag<br />
31.12.2009<br />
(HGB)<br />
in TEUR<br />
(geprüft)<br />
Bilanzsumme 501<br />
Ausstehende Einlagen 200<br />
Umlaufvermögen 301<br />
Eigenkapital 495*<br />
Eigenkapitalquote 98,7*<br />
Verbindlichkeiten 5<br />
Rückstellungen 2<br />
* Die Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote wurden abgeleitet aus den geprüften Zahlen des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft über das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009. Die Eigenkapitalquote<br />
errechnet sich aus dem Eigenkapital multipliziert mit einhundert dividiert durch die Bilanzsumme.<br />
5. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />
5.1. FIRMA, SITZ, GESCHÄFTSANSCHRIFT, GRÜNDUNG, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER DER GESELLSCHAFT<br />
5.1.1. FIRMA<br />
Die Firma der Emittentin lautet: <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Der rechtliche Name entspricht dem kommerziellen<br />
Namen der Gesellschaft.<br />
5.1.2. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER<br />
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB 112375 eingetragen.
22<br />
5.1.3. GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR<br />
Die Emittentin wurde am 17. Dezember 2009 unter der Firma „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“ mit Sitz in<br />
<strong>Hamburg</strong> und einem Grundkapital in Höhe von EUR 500.000,- gegründet. Die Gesellschaft wurde am 19.<br />
Januar 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter HRB 112375 eingetragen.<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
5.1.4. SITZ, RECHTSFORM, MA SSGEBLICHE RECHTSORDNU NG, ANSCHRIFT<br />
Der Sitz der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist <strong>Hamburg</strong>. Die Geschäftsanschrift lautet: Billhorner Deich 2,<br />
20539 <strong>Hamburg</strong>. Telefonisch ist die Gesellschaft unter +49 (0)800 -5 944 944 erreichbar.<br />
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht und wurde in der<br />
Bundesrepublik Deutschland gegründet.<br />
Maßgebliche Rechtsordnung für die Gesellschaft ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
5.2. WICHTIGE GESCHÄFSVORFÄLLE AUS JÜNGSTER ZEIT<br />
Seit dem 31. Dezember 2009 sind bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> folgende wichtige Geschäftsvorfälle<br />
zu benennen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Im Zuge der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ab dem Dezember 2009 wurde am 27. Januar<br />
2010 die 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong><br />
mit Sitz in <strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,- gegründet. Die <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> wurde am 15. März 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
<strong>Hamburg</strong> unter HRB 113034 eingetragen. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.<br />
Am 03. Februar 2010 hat die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, einen Vertrag über die Einräumung<br />
des Nutzungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ mit der Freien und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong> vertreten durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung abgeschlossen. Unter<br />
einer <strong>Solar</strong>potentialanalyse versteht man eine Analyse zur Klassifizierung von Dachflächen hinsichtlich<br />
ihrer Nutzbarkeit für die Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen.<br />
Mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG wurde am 09. Februar 2010 von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />
<strong>GmbH</strong> ein Generalunternehmervertrag als Rahmenvertrag über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen<br />
im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrage<br />
werden von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG <strong>Solar</strong>analgen als Aufdach- und Freilandanlagen im Gebiet der<br />
Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> errichtet und betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />
<strong>GmbH</strong> übergeben.<br />
Die Emittentin beabsichtigt zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und der Geschäftstätigkeit ihrer<br />
100%igen Tochtergesellschaft, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, zusätzlich zu den im<br />
Rahmen des vorliegenden öffentlichen Angebots angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen,<br />
ein Bankdarlehen bei der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aufzunehmen. Dieses Bankdarlehen wird voraussichtlich<br />
eine 20 jährige Laufzeit haben und voraussichtlich ein Volumen von EUR 22 Millionen<br />
umfassen.<br />
5.3. INVESTITIONEN<br />
5.3.1. DIE WICHTIGSTEN INVE STITIONEN SEIT DEM 31. DEZEMBER 2 009<br />
Die bislang in dem laufenden Geschäftsjahr 2010 bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> getätigten Investitionen<br />
betrafen ausschließlich Aufwendungen in Höhe von TEUR 130 zzgl. MwSt. für den Erwerb eines Nut-
23<br />
zungsrechts an einer „<strong>Solar</strong>potenzialanalyse“ von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> vertreten durch den<br />
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.<br />
5.3.2. DIE WICHTIGSTEN KÜNF TIGEN INVESTITIONEN<br />
Die wichtigsten zukünftigen Investitionen bei der Emittentin und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, stellen die beabsichtigten Investitionen in die Errichtung einer Vielzahl<br />
von <strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 10 MW als Freiland- oder<br />
Aufdachanlagen im Gebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> dar. Hierzu wurde mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG<br />
am 09. Februar 2010 von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> ein Generalunternehmervertrag als<br />
Rahmenvertrag über die Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
abgeschlossen. Die Vergütungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen nach diesem Rahmenvertrag<br />
sind pauschal pro KWpeak Anlagenleistung vereinbart und werden anteilig bei Auftragserteilung, bei Lieferung<br />
der <strong>Solar</strong>strommodule und nach Abnahme fällig.<br />
Hinsichtlich der wichtigsten künftigen Investitionen bestehen derzeit keine verbindlichen Beschlüsse von<br />
Verwaltungsorganen der Gesellschaft.<br />
5.3.3. VORAUSSICHTLICHE FIN ANZIERUNG DER KÜNFTI GEN INVESTITIONEN<br />
Die wichtigsten künftigen Investitionen sollen durch einen angemessenen Mix aus Eigenkapital, Bankdarlehen<br />
und der Begebung der hier angebotenen Inhaberschuldverschreibungen finanziert werden.<br />
6. GESCHÄFTSÜBERBLICK<br />
6.1. HAUPTTÄTIGKEITSBEREICHE<br />
6.1.1. ÜBERBLICK DER GESCHÄFTS TÄTIGKEIT<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist im Markt der umweltfreundlichen, erneuerbaren <strong>Energie</strong>n tätig und hat<br />
sich hierbei auf die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und<br />
Hansestadt <strong>Hamburg</strong> spezialisiert.<br />
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, insbesondere Sonnenenergie,<br />
in elektrische <strong>Energie</strong> (Elektrizität). Als Grundbaustein der photovoltaischen <strong>Energie</strong>erzeugung dienen<br />
photovoltaische Zellen (sog. <strong>Solar</strong>zellen). Unter Zufuhr von Licht werden in den <strong>Solar</strong>zellen positive und<br />
negative Ladungsträger freigesetzt (Photovoltaikeffekt) und so elektrischer Strom als Gleichstrom erzeugt.<br />
Dieser kann unmittelbar zum Antrieb elektrischer Geräte oder – nach Umwandlung in Wechselstrom – zum<br />
Betrieb elektrischer Geräte mit Wechselspannung verwendet oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist<br />
werden.<br />
Der operative Betrieb der Photovoltaikanlagen erfolgt dabei über die 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />
die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>.<br />
6.1.1.1. HISTORIE<br />
Die Gesellschaft wurde am 17. Dezember 2009 unter der Firma „<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>“ mit Sitz in<br />
<strong>Hamburg</strong> und einem Stammkapital in Höhe von EUR 500.000,- gegründet.<br />
Im Zuge der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ab dem Dezember 2009 wurde am 27. Januar 2010 die<br />
100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit Sitz in <strong>Hamburg</strong><br />
und einem Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,- gegründet.<br />
Die bisherige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war geprägt durch die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs.
24<br />
6.1.1.2. GESCHÄFTSBEREICHE UND DIENSTLEISTUNGEN<br />
Die Geschäftstätigkeit der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> und ihrer Tochtergesellschaft umfasst die Bereiche<br />
Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.<br />
Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaftlichenen Ertragseinschätzung und<br />
technischer Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />
Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />
Die <strong>Solar</strong>anlagen werden hierbei von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG als Generalübernehmerin im Rahmen eines mit<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> abgeschlossenen Generalunternehmervertrags errichtet und<br />
betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> übergeben.<br />
6.1.1.3. REGULATORISCHE VORSC HRIFTEN<br />
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in verschiedener Hinsicht von regulatorischen Vorgaben beeinflusst,<br />
zum einen durch die Förderung der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n und zum anderen hinsichtlich der Errichtung<br />
von <strong>Solar</strong>anlagen.<br />
Zur Förderung der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie und anderen regenerativen <strong>Energie</strong>erzeugungsarten<br />
sieht das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer <strong>Energie</strong>n Verpflichtungen der Netzbetreiber<br />
zur Abnahme des erzeugten Stroms und bestimmte Mindestvergütungen vor. Diese Mindestvergütungen<br />
stellen – mittelbar über ihre Tochtergesellschaft – die Hauptertragsquelle der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
dar.<br />
Die Errichtung von <strong>Solar</strong>anlagen unterliegt darüber hinaus den allgemeinen Regeln des öffentlichen Rechts,<br />
insbesondere des Baurechts.<br />
6.1.1.4. MARKEN, PATENTE, DOM AINS<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist als Inhaberin u. a. folgender Domains eingetragen:<br />
<br />
„www.hamburg-energie-solar.de“<br />
6.1.2. NEUE PRODUKTE ODER D IENSTLEISTUNGEN<br />
Weiter neue Produkte oder Dienstleistungen sind derzeit nicht beabsichtigt.<br />
6.2. WICHTIGSTE MÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITION<br />
6.2.1. BESCHREIBUNG DER MÄRKTE<br />
Die Emittentin erzielt ihre Erträge mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, ausschließlich aus der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen.<br />
Hierzu werden geeignete Dach- und Freiflächen nach ihrer wirtschaftlichenen Ertragseinschätzung und<br />
technischer Nutzbarkeit im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gepachtet und auf diesen<br />
Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben.<br />
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft betreibt ausschließlich Photovoltaikanlagen in der Freien und<br />
Hansestadt <strong>Hamburg</strong>. Die Stromlieferung wird nicht durch andere regionale oder überregionale Anbieter<br />
beeinflusst, da sie per Gesetz geregelt ist.<br />
6.2.2. WETTBEWERBSPOSITION<br />
Auf dem <strong>Solar</strong>strommarkt findet derzeit ein Konzentrationsprozess statt; darüber hinaus treten weitere<br />
Wettbewerber in die Märkte ein. Dieser Trend dürfte sich nach Auffassung der Emittentin zukünftig noch
25<br />
verstärken. Die Emittentin erwartet insbesondere aufgrund der Förderungsbedingungen und der weiter<br />
fortschreitenden Professionalisierung der Branche einen schärferen Wettbewerb.<br />
Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit teilweise erheblichen<br />
finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und einem großen Marktanteil auf dem Gebiet der<br />
erneuerbaren <strong>Energie</strong>n. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, schneller als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren, umfassendere und kostenintensivere<br />
Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den Kunden<br />
günstigere Bedingungen zu bieten als die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Neue Wettbewerber, insbesondere international tätige und finanzstarke Konzerne könnten in den Markt<br />
eintreten und in kurzer Zeit erhebliche Marktanteile gewinnen. Es ist nicht sicher gestellt, dass sich die<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten<br />
kann.<br />
7. ORGANISATIONSSTRUKTUR/ABHÄNGIGKEITEN<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist ein Gemeinschaftsunternehmen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und der<br />
interstrom AG. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zu 60% und die interstrom AG ist zu 40% an der Emittentin<br />
beteiligt. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> steht damit gem. § 16 AktG in Mehrheitsbesitz der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>. Gem. § 17 AktG ist die Emittentin daher ein von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> abhängiges<br />
Unternehmen.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong>.<br />
Alleinige Gesellschafterin der <strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong> ist wiederum mittelbar die Freie und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong>. Unternehmensgegenstand der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> ist die Versorgung der Allgemeinheit<br />
sowie der öffentlichen Einrichtungen der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> mit <strong>Energie</strong> einschließlich aller<br />
damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> plant, errichtet und betreibt<br />
kommunale Infrastrukturen.<br />
Die interstrom AG ist eine private Aktiengesellschaft. Unternehmensgegenstand der interstrom AG ist die<br />
Entwicklung, Finanzierung und Vermarkung von Vorhaben im Bereich der regenerativen <strong>Energie</strong>versorgung;<br />
die nicht genehmigungspflichtige Betriebsführung von derartigen <strong>Energie</strong>versorgungsanlagen; die Erbringung<br />
von Dienstleistungen sowie die Herstellung von und der Handel mit Produkten, die der Versorgung<br />
mit erneuerbaren <strong>Energie</strong>n dienen.<br />
Das folgende Organigramm verdeutlicht die Struktur:
100 %<br />
40 %<br />
60 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
26<br />
Freie und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Hamburg</strong>er Wasserwerke <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Hamburg</strong><br />
interstrom AG<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Bayreuth<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Hamburg</strong>er <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Hamburg</strong>
27<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hält eine 100%ige Beteiligung an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs<br />
<strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong>. Deren Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von<br />
Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>.<br />
Nachfolgende Tabelle gibt die Tochtergesellschaften (Gesellschaften, an denen die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />
<strong>GmbH</strong> eine Beteiligung bzw. einen Stimmrechtsanteil von mindestens 50 % hält) und Beteiligungen (Gesellschaften,<br />
an denen die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> eine Beteiligung bzw. einen Stimmrechtsanteil von<br />
weniger als 50 % hält) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> unter Angabe der Höhe der jeweiligen Beteiligung<br />
wieder:<br />
Gesellschaft<br />
Sitz<br />
Land der Gründung/<br />
des Sitzes<br />
Beteiligung<br />
(=Stimmrechtsanteil)<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> <strong>Hamburg</strong> Deutschland 100%<br />
8. TENDENZIELLE INFORMATIONEN<br />
8.1. ERKLÄRUNG BEZÜGLICH DER AUSSICHTEN DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />
Es gab keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Gesellschaft seit dem 31. Dezember<br />
2009.<br />
8.2. TRENDINFORMATIONEN UND AUSBLICK<br />
Die geschäftliche Entwicklung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist wesentlich von der Förderung der photovoltaischen<br />
Stromerzeugung durch staatliche Fördermaßnahmen abhängig.<br />
Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen wirtschaftlich nicht<br />
rentabel, da sie Stromerzeugungskosten über den erzielbaren Marktpreisen und den Stromerzeugungskosten<br />
konventioneller <strong>Energie</strong>träger wie Kohle, Gas, Erdöl oder Kernkraft liegen und nach Erwartung der Gesellschaft<br />
auch auf absehbare Zeit liegen werden. Wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />
haben daher insbesondere staatliche Fördermaßnahmen im Bereich der Photovoltaikanlagen, wie<br />
die durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer <strong>Energie</strong>n“ (EEG) gewährten Abnahme- und Mindestpreisgarantien<br />
für Strom aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n.<br />
Das EEG verpflichtet (Strom-) Netzbetreiber, Photovoltaik-Anlagen an ihr Netz anzubinden und den gesamten<br />
von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten und über dem derzeitigen Marktpreis<br />
für konventionell erzeugten Strom liegenden Mindestpreisen abzunehmen. Nur durch diese staatlich vorgegebene<br />
finanzielle Unterstützung des durch Photovoltaik erzeugten Stroms ist diese Form der Stromerzeugung<br />
auf absehbare Zeit gegenüber anderen <strong>Energie</strong>trägern in Deutschland wettbewerbsfähig. Da die<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nur in Deutschland geschäftlich tätig ist, ist die Fortführung der staatlichen<br />
Fördermaßnahmen in Deutschland eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Geschäftstätigkeiten<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Das EEG sieht die Möglichkeit einer Anpassung der im EEG geregelten Einspeisevergütung entsprechend<br />
der technologischen Entwicklung und Marktentwicklung für neu in Betrieb genommene Anlagen vor. Derzeit<br />
gibt es politische Bestrebungen, die Einspeisevergütung für neu zu errichtende Photvoltaikanlagen deutlich<br />
zu senken.<br />
Auch für die Zukunft kann eine deutlichere und schnellere Senkung der Einspeisevergütung für<br />
Photovoltaikanlagen nicht ausgeschlossen werden.<br />
Derartige Senkungen könnten sich erheblich negativ die Geschäfts-, Finanz-, Vermögens- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft auswirken.
28<br />
Darüber hinaus liegen derzeit keine Informationen über bekannte Trends, Unsicherheiten, Nachfrage, Verpflichtungen<br />
oder Vorfälle vor, die die Aussichten der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 wesentlich beeinflussen<br />
dürften.<br />
9. VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE UND INTERESSENKONFLIKTE<br />
9.1. GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Für die <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats. Es besteht kein<br />
Aufsichtsrat. Die Kompetenzen der Organe der Gesellschaft sind im <strong>GmbH</strong>G und im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelt.<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:<br />
Sven Kraft<br />
Herr Kraft (geb. 1971) ist seit Dezember 2009 Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Herr Kraft<br />
absolvierte eine Bankausbildung und studierte anschließend an der Universität Köln und der University of<br />
British Columbia. Von 1999 bis 2002 war Herr Kraft als Gründer und Finanzvorstand bei der Globuy AG,<br />
Köln tätig. Von 2007 bis 2009 war er desweiteren Gründer und Vorstand der DLS AG, Köln. Neben seiner<br />
Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist Herr Kraft als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft<br />
der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und seit März 2002 als Gründer<br />
und Alleingesellschafter der 3S <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Köln tätig.<br />
Herr Kraft vertritt die Gesellschaft – auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind – einzeln. Er hat das<br />
Recht, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die er mit sich selbst oder mit einem<br />
von ihm vertretenen Dritten abschließt (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
Volker Malle<br />
Herr Malle (geb. 1963) ist seit Dezember 2009 Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Herr<br />
Malle studierte an der Universität Fridericiana Karlsruhe. Herr Malle bekleidete mehrere leitende Positionen<br />
insbesondere in Anlagebauunternehmen sowie in Versorgungsunternehmen sowohl im Inland als auch im<br />
Ausland. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist Herr Malle als<br />
Geschäftsführer der Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> und als<br />
Angestellter bei der Gesellschafterin der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, tätig,<br />
Herr Malle vertritt die Gesellschaft – auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind – einzeln. Er hat das<br />
Recht, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die er mit sich selbst oder mit einem<br />
von ihm vertretenen Dritten abschließt (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft Billhorner Deich 2,<br />
20539 <strong>Hamburg</strong>, erreichbar.<br />
9.2. POTENZIELLE INTERESSENKONFLIKTE<br />
Aufgrund der zum Teil bestehenden Personenidentität hinsichtlich der jeweiligen Funktionsträger bestehen<br />
im Hinblick auf die Gesellschaft angabepflichtige Verflechtungstatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher<br />
und/oder personeller Art. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung<br />
der unterschiedlichen ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie<br />
treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch<br />
auch die Erträge der Gesellschaft betroffen sein.
29<br />
Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art bestehen<br />
wie nachfolgend beschrieben:<br />
Der Geschäftsführer der Emittentin Herr Volker Malle ist zugleich als Angestellter bei der Mehrheitsgesellschafterin<br />
der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, tätig.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass es bezüglich der Verpflichtungen des Herrn Malle als Geschäftsführer<br />
der Emittentin auf der einen Seite und seinen Verpflichtungen als Angestellter der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>GmbH</strong> auf der anderen Seite zu Interessenkonflikten kommt.<br />
Weiterhin sind die Geschäftsführer der Emittentin, Herr Sven Kraft und Herr Volker Malle, zugleich Geschäftsführer<br />
bei der 100%ige Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass es bezüglich der Verpflichtungen der Herren Kraft und Malle als<br />
Geschäftsführer der Emittentin auf der einen Seite und ihren Verpflichtungen als Geschäftsführer der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> auf der anderen Seite zu Interessenskonflikten kommt.<br />
Darüber hinaus bestehen keine weiteren potentiellen Interessenskonflikte zwischen den privaten Interessen<br />
oder sonstigen Verpflichtungen der Geschäftsführer und ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin.<br />
10. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
10.1. AUDITAUSSCHUSS<br />
Ein Auditausschuss wurde bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> nicht eingerichtet. Eine gesetzliche Verpflichtung<br />
hierzu gibt es für die Gesellschaft nicht.<br />
10.2. CORPORATE GOVERNANCE ERKLÄRUNG<br />
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex“ hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet<br />
und zuletzt am 18. Juni 2009 verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Der Kodex gibt<br />
Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er<br />
orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller<br />
Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar<br />
machen. Der Kodex enthält Empfehlungen (sog. „Soll-Vorschriften“) und Anregungen (sog.<br />
„Kann-Vorschriften“) zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand<br />
und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung.<br />
Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht<br />
verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft gemäß § 161 AktG lediglich, jährlich<br />
entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu erklären,<br />
welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist als <strong>GmbH</strong> keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des Aktiengesetzes.<br />
Damit unterliegt die Gesellschaft nicht den Anforderungen des § 161 AktG, der eine jährliche Erklärung<br />
darüber vorschreibt, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate<br />
Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden<br />
oder werden.<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hat bislang keine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Regelung<br />
findet derzeit keine Anwendung.
30<br />
11. GESELLSCHAFTER UND KONTROLLRELEVANTE VEREINBARUNGEN<br />
11.1. GESELLSCHAFTERSTRUKTUR<br />
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />
EUR 1,00. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesellschafterstruktur der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auf:<br />
Beteiligungsverhältnisse<br />
Gesellschafter Geschäftsanteile %<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong> 300.000 60,00<br />
interstrom AG, Bayreuth 200.000 40,00<br />
Insgesamt 500.000 100,00<br />
Es existieren keine kontrollrelevanten Vereinbarungen.<br />
11.2. ZUKÜNFTIGE VERÄNDERUNG DER KONTROLLVERHÄLTNISSE<br />
Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt.<br />
12. FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
12.1. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN<br />
Die historischen Finanzinformationen der Gesellschaft (Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 17.<br />
Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 nach HGB) sind in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />
dieses Prospekts abgedruckt.<br />
Der Jahresabschluss wurde durch einen Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
versehen.<br />
12.2. INTERIMS- UND SONSTIGE FINANZINFORMATIONEN<br />
Für den Zeitraum ab 1. Januar 2010 wurde ein Zwischenabschluss für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
nicht aufgestellt.<br />
12.3. SONSTIGE GEPRÜFTE ANGABEN<br />
Für die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> wurde für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31.<br />
Dezember 2009 eine Kapitalflussrechnung erstellt, die in Abschnitt V. „Historische Finanzinformationen“<br />
dieses Prospekts abgedruckt ist. Diese Kapitalflussrechnung wurde durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft<br />
einer Prüfung nach den handelsrechtlichen Vorschriften unterzogen. Der Abschlussprüfer hat eine<br />
entsprechende Bescheinigung über die Prüfung erteilt.<br />
12.4. GERICHTS- UND SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN<br />
Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, die geeignet wären, sich erheblich auf<br />
die Finanz- und Ertragslage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> auszuwirken, (einschließlich derjenigen Verfahren,<br />
die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden<br />
im Zeitraum der letzten 12 Monate nicht, wurden auch nicht innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen<br />
und bestehen auch nicht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Prospekts.
31<br />
12.5. WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN IN DER FINANZLAGE ODER DER HANDELSPOSITION DER<br />
EMITTENTIN<br />
Seit dem 31. Dezember 2009 ist weder bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> noch bei ihren Tochtergesellschaften<br />
eine wesentliche Veränderung in der Finanzlage und/oder Handelsposition eingetreten.<br />
13. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
13.1. STAMMKAPITAL<br />
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,-. Es ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile zu je<br />
EUR 1,00. Sämtliche Geschäftsanteile sind voll eingezahlt. Es existieren keine ausstehenden Anteile.<br />
13.2. SATZUNG UND STATUTEN DER GESELLSCHAFT<br />
13.2.1. REGISTERGERICHT UND REGISTERNUMMER<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> ist im Handelsregister des Amtsgerichts <strong>Hamburg</strong> unter der Nummer HRB<br />
112375 eingetragen.<br />
13.2.2. UNTERNEHMENSGEGENSTA ND<br />
Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft ist Gegenstand des Unternehmens:<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet<br />
der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die vorgenannten Gegenstand<br />
des Unternehmens haben.<br />
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder<br />
mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />
14. WESENTLICHE VERTRÄGE<br />
Generalunternehmervertrag<br />
Mit der <strong>Solar</strong>Hybrid AG wurde am 09. Februar 2010 von der 100%igen Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong>, ein Generalunternehmervertrag als Rahmenvertrag über die<br />
Errichtung von <strong>Solar</strong>stromanlagen im Auftrag der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> abgeschlossen.<br />
Im Rahmen dieses Vertrage werden von der <strong>Solar</strong>Hybrid AG <strong>Solar</strong>analgen als Aufdach- und Freilandanlagen<br />
im Gebiet der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> errichtet und betriebsbereit an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong><br />
Betriebs <strong>GmbH</strong> übergeben. Der Rahmenvertrag regelt insbesondere die Durchführung der Auftragsabwicklung<br />
im Bereich von Aufdachanlagen, die Verpflichtung der <strong>Solar</strong>Hybrid AG als Generalübernehmer mit Gültigkeit<br />
für jeden einzelnen Auftrag, die schlüsselfertige Übergabe der Anlage zum Pauschalpreis an den<br />
Auftraggeber, den Zeitplan sowie die Zahlungsmodalitäten.<br />
Aufgrund dieses Vertrages beabsichtigt die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> im Geschäftsjahr 2010<br />
im Raum <strong>Hamburg</strong> eine Vielzahl von <strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 10 MW<br />
als Freiland- oder Aufdachanlagen zu errichten. Die <strong>Solar</strong>Hybrid AG fundgiert für das Geschäftsjahr 2010<br />
exklusiv als Auftragnehmer.<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
Mit der 100%igen Tochtergesellschaft der Emittentin, der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> wurde am<br />
17. Februar 2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag wurde auf<br />
unbestimmte Zeit abgeschlossen.
32<br />
15. EINSICHTNAHME IN UNTERLAGEN<br />
Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf eines<br />
Jahres nach Veröffentlichung des Prospekts bzw. eventuell erforderlicher Nachträge, bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft: Billhorner<br />
Deich 2, 20539 <strong>Hamburg</strong>, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:<br />
<br />
<br />
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft;<br />
Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />
Jahresabschluss nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember bis 31. Dezember 2009<br />
nebst Bestätigungsvermerk.<br />
<br />
Kapitalflussrechnung nach HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember<br />
2009 nebst Prüfungsbescheinigung.
33<br />
IV.<br />
WERTPAPIERBESCHREIBUNG FÜR ANLEIHEN<br />
1. WICHTIGE ANGABEN<br />
1.1. INTERESSEN VON PERSONEN, DIE AN DER EMISSION/DEM ANGEBOT BETEILIGT SIND<br />
Die in Form von Beratungsleistungen oder Vertriebsleistungen direkt oder indirekt beteiligten Personen<br />
erhalten für ihre Tätigkeiten eine marktübliche Vergütung. Darüber hinaus gibt es keine Interessen natürlicher<br />
oder juristischer Personen an der angebotenen Emission, die von Bedeutung sind. Interessenskonflikte<br />
bestehen ebenfalls keine.<br />
1.2. GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE<br />
Der Nettoemissionserlös aus der Anleihe soll dazu verwendet werden, um die Tochtergesellschaft der Emittentin,<br />
die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> mit dem für die vorgesehenen Investitionen erforderlichen<br />
Eigenkapital auszustatten. Der Nettoemissionserlös der Anleihe soll es der <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> Betriebs<br />
<strong>GmbH</strong> ermöglichen, im Großraum <strong>Hamburg</strong> im Jahr 2010 auf hierzu anzumietenden Dach- und Freiflächen<br />
<strong>Solar</strong>stromanlagen mit einer gesamten zu verbauenden Anlagenleistung von bis zu 10 Megawatt (MW) zu<br />
installieren. Die Erlöse aus der Verwertung des erzeugten Stroms sollen die getätigten Investitionen kompensieren<br />
und zu Gewinnen bei der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> führen.<br />
Die geschätzten Gesamtkosten für die Emission belaufen sich auf ca. EUR 425.000,- zzgl. Umsatzsteuer. Sie<br />
setzten sich aus den Kosten für den Anleihevertrieb (inkl. Werbung, Marketing und Druckkosten) in Höhe<br />
von ca. EUR 275.000,- zzgl. Umsatzsteuer sowie aus den Rechtsberatungskosten in Höhe von ca. EUR<br />
150.000,- zzgl. Umsatzsteuer zusammen. Dies entspricht 10,47% des Anleihevolumens (inklusive Agio).<br />
Den nach Abzug der Kosten verbleibenden Nettoemissionserlös von EUR 3.635.000,- stellt die Emittentin<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> Betriebs <strong>GmbH</strong> als Eigenkapital zur Verfügung.<br />
2. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE<br />
2.1. BESCHREIBUNG DER WERTPAPIERE<br />
Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier (Rentenpapier) zur Unternehmensfinanzierung in verbriefter<br />
Form. Es handelt sich um eine Anleihe, auch Inhaberteilschuldverschreibung genannt mit der International<br />
Security Identification Number (ISIN) DE000A1DAGE9 und der Wertpapierkennnummer (WKN) A1DAGE. Bei<br />
Anleihen wird - im Gegensatz zu Aktien - keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz für<br />
die gesamte Laufzeit gezahlt. Die Zeichner der Inhaberteilschuldverschreibungen sind aufgrund der klar<br />
begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen, das heißt der<br />
Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals (ohne Agio) in voller Höhe unterliegt keinem Kursrisiko.<br />
2.2. RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DIE SCHAFFUNG DER WERTPAPIERE<br />
Auf die auszugebenden Inhaberteilschuldverschreibungen findet deutsches Recht Anwendung. Rechtsgrundlage<br />
für die Begebung von Inhaberteilschuldverschreibungen ist § 793 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).<br />
§ 793 - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber<br />
(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht<br />
(Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens<br />
verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller<br />
wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.
34<br />
(2) Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der<br />
Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege<br />
der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.<br />
2.3. WERTPAPIERART/VERBRIEFUNG<br />
Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1,<br />
60487 Frankfurt am Main, in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
der Sammelurkunde können als Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde in durch 2.500 teilbare Beträge<br />
aufgeteilt und übertragen werden. Aufgrund der Globalverbriefung besteht für den Anleger kein Anspruch<br />
auf Ausdruck bzw. kein Anspruch auf Auslieferung effektiver Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine.<br />
2.4. WÄHRUNG DER WERTPAPIEREMISSION<br />
Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden in Euro (EUR) begeben. Sämtliche Zahlungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung<br />
erfolgen ebenfalls in Euro (EUR).<br />
2.5. RANG DER WERTPAPIERE<br />
Die Forderungen des Inhabers aus der Anleihe (Zinszahlung und Rückzahlung des Anleihekapitals ohne<br />
Agio) sind nachrangig gegenüber den Forderungen der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse aus dem von der Emittentin<br />
beabsichtigen Bankdarlehen mit der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse (siehe hierzu auch III. Allgemeine Informationen,<br />
5.2 Wichtige Geschäftsvorfälle aus jüngster Zeit) sowie nachrangig gegenüber etwaigen weiteren zukünftig<br />
dinglich besicherten Forderungen. Im Übrigen stehen sie im gleichen Rang wie alle sonstigen dinglich nicht<br />
besicherten Verpflichtungen der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Anleihegläubiger ist also nachrangig<br />
gegenüber der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse sowie allen etwaigen zukünftigen dinglich besicherten Gläubigern<br />
und gleichrangig mit allen anderen dinglich nicht besicherten Gläubigern der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
zu befriedigen, es sei denn die Verbindlichkeiten dieser Gläubiger sind von Gesetzes wegen vorrangig zu<br />
bedienen (z.B. Steuerschulden oder Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern). Die Forderungen<br />
aus der Anleihe sind demnach vorrangig vor den Ansprüchen der Gesellschafter auf Rückzahlung des<br />
eingezahlten Eigenkapitals zu bedienen.<br />
2.6. MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE<br />
Die Vertretung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> obliegt allein der Geschäftsführung. Den Inhabern der<br />
Anleihen werden keinerlei Mitwirkungsrechte gewährt. Den Inhabern stehen aber Informationsrechte über<br />
die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zu. Zu diesem Zweck werden die Jahresabschlüsse<br />
mit Prüfungsvermerken des Wirtschaftsprüfers nach deren Veröffentlichung in elektronischer<br />
Form auf der Homepage der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> (www.hamburg-energie-solar.de) zur Ansicht<br />
bereit gestellt.<br />
2.7. NOMINALER ZINSSATZ UND BESTIMMUNGEN ZUR ZINSSCHULD<br />
Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind vom 01. Juli 2010 (einschließlich) an bis zum 01. Juli 2020 (ausschließlich)<br />
mit 6 % jährlich bezogen auf den Nennbetrag zu verzinsen. Werden Zinsen für weniger als ein<br />
Kalenderjahr gezahlt, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der im Kalenderjahr tatsächlich vorhandenen<br />
Tage (365 Tage bzw. 366 Tage im Schaltjahr), also unter Anwendung der actual/actual Methode.<br />
2.8. ZINS- UND RÜCKZAHLUNGSTERMINE, RÜCKZAHLUNGSVERFAHREN UND VERJÄHRUNG<br />
Die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen endet am 30. Juni 2020. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />
und sind nachträglich jeweils am 01. Juli (Zinstermine) eines jeden Jahres für das vorangegangene<br />
Jahr fällig; erstmals am 01. Juli 2011. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt am Fälligkeitstag oder, wenn der
35<br />
Fälligkeitstag am Erfüllungsort ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, am darauf folgenden<br />
Bankarbeitstag.<br />
Die Rückzahlung des Anleihekapitals zum Nennbetrag erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf der<br />
Laufzeit, also am 01. Juli 2020 mittels Überweisung an den Anleger.<br />
Der Anspruch auf Zahlung der Zinsen sowie auf die Rückzahlung des Anleihekapitals verjährt jeweils mit<br />
Ablauf von 30 Jahren nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Begünstigte im Falle der Verjährung ist die<br />
Emittentin.<br />
2.9. RENDITE<br />
Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden mit einem Nominalzinssatz von 6% p.a. bezogen auf den<br />
Nennwert verzinst. Die sich für den einzelnen Anleger hieraus ergebende Netto-Rendite lässt sich erst am<br />
Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von etwaig zu entrichtenden Transaktionskosten wie z.B. Depotgebühren<br />
der beauftragten Bank abhängig ist. Für die individuelle Berechnung der Rendite hat der Anleger die<br />
Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag zuzüglich der insgesamt gezahlten Zinsen einerseits und dem<br />
ursprünglich entrichteten Nennbetrag zuzüglich Agio und zuzüglich etwaiger Transaktionskosten andererseits<br />
über die Gesamtlaufzeit in Verhältnis zu bringen.<br />
2.10. VERTRETUNG DER SCHULDTITELINHABER<br />
Unter den in § 9 Schuldverschreibungsgesetz genannten Voraussetzungen ist eine Gläubigerversammlung<br />
einzuberufen, die die Anleger vertritt. Die Gläubigerversammlung wird von der Anleiheschuldnerin oder von<br />
dem nach § 7 Schuldverschreibungsgesetz bestellten gemeinsamen Vertreter der Gläubiger einberufen. Die<br />
Einberufung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.<br />
2.11. GRUNDLAGE DER EMISSION/BESCHLUSSFASSUNG DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />
Die Gesellschafterversammlung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> hat mit Gesellschafterbeschluss Ende<br />
Januar 2010 beschlossen, die angebotene Anleihe zu emittieren.<br />
2.12. EMISSIONSTERMIN/ZEICHNUNGSFRIST<br />
Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />
längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Der Emittentin steht das Recht zu, das<br />
Angebot auch vorzeitig zu beenden, insbesondere auch dann, wenn der vorgesehene Gesamtbetrag noch<br />
nicht erreicht ist. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, werden die Zeichnungen in zeitlicher Reihenfolge<br />
ihres Eingangs berücksichtigt. Die Emittentin ist in diesem Fall berechtigt, Zeichnungen zu kürzen.<br />
2.13. ÜBERTRAGBARKEIT DER WERTPAPIERE<br />
Der Anleger kann die Inhaberschuldverschreibungen ohne Zustimmung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, an Dritte veräußern oder vererben. Auch eine Abtretung ist ohne<br />
Anzeige an die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zulässig.<br />
3. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND<br />
3.1. ALLGEMEINE HINWEISE<br />
Die nachfolgenden Ausführungen erörtern die für Privatanleger wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte auf<br />
Basis des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen Steuerrechtes. Die Besteuerung von Zinszahlungen<br />
und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Anleihe richtet sich jeweils nach dem für den<br />
Zinsempfänger geltenden nationalen Steuerrecht. Ausländische Anleihezeichner werden gebeten, bei dies-
36<br />
bezüglichen Fragen zur Besteuerung fachmännischen Rat einzuholen. Die Anleiheschuldnerin selbst beabsichtigt<br />
nicht, die Anleihe außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Bei den nachfolgenden<br />
Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist.<br />
Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern geben lediglich einen<br />
Überblick. Sie erheben nicht den Anspruch, die steuerlichen Auswirkungen für alle Anlegerkategorien zu<br />
behandeln und stellen auch keine Steuerberatung dar. Potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, sich in<br />
steuerlichen Angelegenheiten oder in anderen Fragen an einen Fachberater zu wenden, der mit den gesetzlichen<br />
Bestimmungen des Wohnsitzes und den besonderen Umständen des jeweiligen Anlegers vertraut<br />
ist. Die Emittentin selbst übernimmt keine Steuerzahlungen für den Anleger. Verantwortlich für den<br />
Einbehalt etwaiger Steuern der Anleger sind die jeweiligen depotführenden Banken bzw. die Zahlstelle. Die<br />
nachfolgenden Angaben basieren auf dem derzeitigen Rechtsstand (01. Januar 2010).<br />
3.2. BESTEUERUNG DER ZINSEN<br />
Die Zinsen aus der Anleihe unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz,<br />
EStG) bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen in voller Höhe der<br />
Einkommensteuer und sind zu dem Zeitpunkt zu versteuern, zu dem sie dem Anleger zufließen<br />
(Zuflussprinzip § 11 EStG). Seit dem 01. Januar 2009 gilt für Zinsen die so genannte Abgeltungsteuer. Die<br />
zu zahlenden Zinsen werden somit gekürzt um die einzubehaltende und abzuführende Abgeltungsteuer in<br />
Höhe von 25% zuzüglich des hierauf berechneten Solidaritätszuschlags von derzeit 5,5% und ggf. zuzüglich<br />
Kirchensteuer, soweit der Anleger seiner depotführenden Bank weder einen Freistellungsauftrag in ausreichender<br />
Höhe, noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt. Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt<br />
sich außerdem die Abgeltungssteuer um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer<br />
(§ 32d Abs. 1 EStG). Die Abgeltungssteuer ist eine Kapitalertragsteuer mit der Besonderheit der Abgeltungswirkung.<br />
Alternativ kann der Anleihegläubiger für seine gesamten Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuerveranlagung<br />
optieren. Dann wird auf die Zinszahlungen sein persönlicher Einkommensteuersatz<br />
angewendet, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt, als unter Anwendung der Abgeltungsteuer<br />
(Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG).<br />
3.3. SPARER-FREIBETRAG/WERBUNGSKOSTEN<br />
Alle Kapitaleinkünfte sind steuerfrei, wenn sie jährlich nicht mehr als € 801,– beziehungsweise bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten nicht mehr als € 1.602,– betragen. Werbungskosten, insbesondere Finanzierungsaufwendungen<br />
für den Erwerb der Schuldverschreibung, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dies gilt<br />
auch dann, wenn der Anleihegläubiger zur Veranlagung optiert.<br />
3.4. VERÄUSSERUNG/EINLÖSUNG DER INHABERTEILSCHULDVERSCHREIBUNG<br />
Gewinne aus der Veräußerung der Inhaberteilschuldverschreibung unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
gleichermaßen wie die Zinseinkünfte der Abgeltungsteuer. Das von den Anlegern gezahlte Agio<br />
(1,5%) ist den Anschaffungskosten der Inhaberschuldverschreibung zuzurechnen. Veräußerungs-<br />
/Einlösungsverluste können mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen des entsprechenden<br />
Veranlagungszeitraumes verrechnet werden, jedoch nicht mit anderen positiven Einkünften (§§ 20 Abs. 2<br />
Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 EStG i.V. § 20 Abs. 6 EStG). Sofern eine Verlustverrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften<br />
im Veranlagungszeitraum nicht möglich ist, können diese Verluste nach Maßgabe des § 10d<br />
Abs. 4 EStG festgestellt und in Folgejahre vorgetragen werden. Zu beachten ist hierbei, dass diese Verluste<br />
im Rahmen der Einkommensteuererklärt erklärt und vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt festgestellt werden.<br />
3.5. KIRCHENSTEUER<br />
Die auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) entfallende Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer<br />
erhoben. Die Emittentin behält die Kirchensteuer nur auf schriftlichen Antrag des Anlegers ein.
37<br />
Sind an den Kapitalerträgen Ehegatten beteiligt, haben diese für den Antrag übereinstimmend zu erklären,<br />
in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kaptalerträge zu diesen Erträgen<br />
steht. Die Kirchensteuer wird dann entsprechend diesem Verhältnis einbehalten; andernfalls erfolgt eine<br />
Aufteilung nach Köpfen. Wird ein Antrag auf Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer<br />
nicht gestellt, wird eine Veranlagung der Kirchensteuer auf die Kapitalerträge durchgeführt. Zu diesem<br />
Zweck hat der Anleger in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer<br />
einbehalten wurde.<br />
3.6. FREISTELLUNGSAUFTRAG<br />
Eine Auszahlung ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuern (Abgeltungsteuern) erfolgt, wenn der Anleihegläubiger<br />
seiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag vorgelegt hat. Freistellungen sind jedoch<br />
höchstens in Höhe der oben genannten Sparer-Freibeträge möglich.<br />
3.7. NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG<br />
Kein Einbehalt erfolgt auch bei der Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei der depotführenden<br />
Bank. Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird unter gewissen Voraussetzungen dem Steuerpflichtigen<br />
von seinem zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.<br />
3.8. STÜCKZINSEN<br />
Der Anleger kann die bei Erwerb der Anleihe an die Emittentin gezahlten Stückzinsen im Kalenderjahr der<br />
Zahlung als vorab entstandene negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend machen. Bei der Veräußerung<br />
der Anleihe während einer laufenden Zinsperiode unterliegt das Entgelt für die auf den Zeitraum bis<br />
zur Veräußerung entfallenden Zinsanteile (Stückzinsen) beim Veräußerer ebenfalls der Einkommensteuer.<br />
Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung. Die depotführende Bank ist verpflichtet, im Kalenderjahr<br />
negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge<br />
auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.<br />
Allerdings hat die depotführende Bank auf Verlangen des Anlegers über die Höhe eines nicht ausgeglichenen<br />
Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. In diesem Fall<br />
entfällt der Verlustvortrag. Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15.<br />
Dezember des laufenden Jahres der depotführenden Bank zugehen. In diesem Fall kann der Anleger die an<br />
den Emittenten gezahlten Stückzinsen als negative Kapitaleinkünfte im Rahmen seiner persönlichen Veranlagung<br />
geltend machen. Wenn der Anleger seine im Depot befindlichen Wirtschaftsgüter vollständig auf ein<br />
anderes Depot überträgt, hat die abgebende depotführende Bank der übernehmenden depotführenden<br />
Bank auf Verlangen des Anlegers die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes mitzuteilen. In einem solchen<br />
Fall darf allerdings eine Bescheinigung über die Höhe der nicht ausgeglichenen Verluste nicht erteilt<br />
werden. Die Höhe der vom Anleger an die Emittentin gezahlten Stückzinsen wird von der Emittentin über<br />
die Zahlstelle an die depotführenden Banken übermittelt, die die steuerliche Berücksichtigung der Stückzinsen<br />
in der individuellen Jahressteuerbescheinigung des Anleihezeichners ausweisen.<br />
3.9. ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />
Der Erwerb von Wertpapieren von Todes wegen sowie die Schenkung von Wertpapieren unter Lebenden<br />
unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit der Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zur<br />
Zeit der Vermögensübernahme in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Dabei kommen unterschiedliche Freibeträge<br />
zur Anwendung.<br />
3.10. SONSTIGE STEUERN<br />
Für den Erwerb und die Veräußerung von Inhaberteilschuldverschreibungen wird derzeit keine Umsatzsteuer<br />
erhoben. Ebenso erhebt die Bundesrepublik Deutschland keine Börsenumsatz- oder Gesellschaftssteuer,<br />
Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung von Inhaberteilschuldverschreibungen.
38<br />
4. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT<br />
4.1. BEDINGUNGEN, ANGEBOTSSTATISTIKEN, ERWARTETER ZEITPLAN UND ERFORDERLICHE<br />
MASSNAHMEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG<br />
4.1.1. ANGEBOTSBEDINGUNGEN<br />
Die Anleihe wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Voraussetzung für den Erwerb<br />
von Inhaberteilschuldverschreibungen ist das Bestehen eines Wertpapierdepots. Sollte ein Wertpapierdepot<br />
derzeit beim Erwerber der Anleihe nicht vorhanden sein, kann ein solches Depot bei einer Bank<br />
oder einem sonstigen Kreditinstitut eingerichtet werden. Über die für die Einrichtung und die Unterhaltung<br />
des Wertpapierdepots anfallenden Gebühren sollte sich der Anleger vorab bei dem jeweiligen Institut informieren.<br />
4.1.2. GESAMTSUMME DER EMISSION BZW. DES ANGEBO TS<br />
Der Gesamtnennbetrag der zum Kauf angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beläuft sich auf EUR<br />
4.000.000,- (in Worten: vier Millionen Euro).<br />
4.1.3. ANGEBOTSFRIST UND AN TRAGSVERFAHREN<br />
Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts. Das Angebot wird bis zur vollen Platzierung des Gesamtbetrages,<br />
längstens aber für die Dauer von 6 Monaten aufrechterhalten. Das Kaufantragsformular sowie das<br />
dazugehörige Formular „Zusatzinformationen für Verbraucher zum Fernabsatz“ werden ab Zeichnungsbeginn<br />
kostenlos unter (www.hamburg-energie-solar.de) zum Download angeboten. Überdies können die<br />
Formulare auch bei der Emittentin angefordert werden. Das Kaufantragsformular ist in gut leserlicher Form<br />
auszufüllen und postalisch oder per Telefax an die Emittentin zu versenden. Die Anschrift der Emittentin<br />
lautet:<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Billhorner Deich 2<br />
20539 <strong>Hamburg</strong><br />
Fax-Nr.: 040 334 410 – 600 99<br />
Darüber hinaus können die Inhaberteilschuldverschreibungen bei Banken und Finanzdienstleistungsinstituten,<br />
die Kooperationsverträge mit der Emittentin abgeschlossen haben, gezeichnet werden.<br />
4.1.4. REDUZIERUNG DES ANGE BOTS<br />
Der Emittentin steht das Recht zu, das Angebot auch vorzeitig zu beenden, insbesondere auch dann, wenn<br />
der vorgesehene Gesamtbetrag noch nicht erreicht ist. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, werden<br />
die Zeichnungen in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Emittentin ist in diesem Fall<br />
berechtigt, Zeichnungen zu kürzen. Im Falle einer Kürzung von Zeichnungen wird der zuviel gezahlte Anlagebetrag<br />
zzgl. der zuviel gezahlten Stückzinsen und des zuviel gezahlten Agios unverzüglich durch Überweisung<br />
auf das vom Anleger im Kaufantrag benannte Konto erstattet.<br />
4.1.5. MINDEST - UND HÖCHSTBETRAG DER ZEICHNUNG<br />
Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt EUR 2.500,-, der Höchstbetrag beträgt EUR 25.000,- jeweils zzgl. 1,5%<br />
Agio.
39<br />
4.1.6. ZAHLUNG/LIEFERUNG<br />
Nachdem der Antrag auf Kauf von Inhaberteilschuldverschreibungen eingegangen und die Überweisung<br />
des Kaufbetrags auf dem Konto der Emittentin im Rahmen der Abwicklung gutgeschrieben worden ist,<br />
erhält der Anleger umgehend eine Annahmebestätigung sowie eine Kaufabrechnung zugesandt. Durch die<br />
Annahme des Kaufantrags kommt der Kaufvertrag über die Anleihe an der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
rechtsverbindlich zustande. Die Ausgabe der erworbenen Inhaberteilschuldverschreibungen erfolgt spätestens<br />
innerhalb eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme (inklusive Agio) durch Einbuchung der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
in das vom Anleger angegebene Wertpapierdepot. Die Einbuchung wird von der<br />
clearstream Banking AG in Frankfurt abgewickelt.<br />
4.1.7. OFFENLEGUNG DES ERGE BNISSES DES ANGEBOTS<br />
Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> wird das Ergebnis des Angebots innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach<br />
Schließung des Angebots auf ihrer Internet-Homepage (www.hamburg-energie-solar.de) veröffentlichen.<br />
4.1.8. VORZUGSRECHTE<br />
Vorzugsrechte für Zeichnungsrechte bestehen nicht.<br />
4.2. PLAN FÜR DIE AUFTEILUNG DER WERTPAPIERE UND DEREN ZUTEILUNG<br />
Die Zuteilung der Inhaberteilschuldverschreibungen an die Anleger erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs<br />
der Zeichnung. Die Zeichnungen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bedient. Die Meldung der<br />
Anzahl der zugeteilten Inhaberteilschuldverschreibungen erfolgt unverzüglich schriftlich durch die Emittentin<br />
gegenüber dem Anleger.<br />
4.3. ANGEBOTSPREIS<br />
Der Ausgabekurs der Inhaberteilschuldverschreibungen beträgt 101,5% des Nennbetrages. Die Kaufsumme<br />
setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag, den zu entrichtenden Stückzinsen sowie einem Ausgabeaufschlag<br />
(Agio) von 1,5%. Für den Käufer fällt keine Börsenumsatzsteuer an.<br />
4.4. PLATZIERUNG UND ÜBERNAHME<br />
4.4.1. KOORDINATOREN / PLAT ZIERER DES ANGEBOTS<br />
Die angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen werden von der Emittentin sowie Banken und Finanzdienstleistungsinstituten,<br />
die Kooperationsverträge mit der Emittentin abgeschlossen haben, zum Erwerb<br />
angeboten. Die Abwicklung der Platzierung obliegt allein der Emittentin. Eine Platzierungsgarantie eines<br />
anderen Unternehmens existiert nicht, ebenso wenig eine Übernahmegarantie. Das platzierte Kapital fließt<br />
ausschließlich der Emittentin zu und steht der Emittentin mit Ausnahme der Emissionskosten zur freien<br />
Verfügung. Die Emissionskosten setzen sich aus den Kosten für die Prospektentwicklung, Kosten für die<br />
Prospekterstellung, Rechts- und Steuerberatungskosten, Druck, Vertrieb und Marketing zusammen. Bei vollständiger<br />
Platzierung des Angebots werden sich die Kosten insgesamt auf ca. 10,47 Prozent des Anleihevolumens<br />
belaufen.<br />
4.4.2. ZAHL- UND HINTERLEGUNGSSTE LLE / VERWAHRSTELLE<br />
Die Zahlstelle ist verantwortlich für die Abwicklung der Ausgabe der Inhaberteilschuldverschreibungen, für<br />
die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals. Die Emittentin überweist<br />
die Zinsen bei Ablauf des jeweiligen Zinslaufs und den Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit an die<br />
Zahlstelle mit befreiender Wirkung. Die Zahlstelle leitet die Beträge dann an die Hinterlegungsstelle zur<br />
Auszahlung an die Anleger weiter. Als Zahlstelle wird für die Emittentin tätig:
40<br />
<strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG, Hammerbrookstr. 63-65, 20097 <strong>Hamburg</strong>.<br />
Die Emittentin ist berechtigt, während der Laufzeit der Anleihe weitere Zahlstellen zu benennen bzw. bereits<br />
ernannte Zahlstellen zu widerrufen. Sämtliche Zahlstellen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik<br />
Deutschland haben.<br />
Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Als Hinterlegungsstelle<br />
wird für die Emittentin tätig:<br />
Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1, 60487 Frankfurt am Main.<br />
Die Hinterlegungsstelle leitet die zu zahlenden Beträge sodann über die depotführenden Banken an die<br />
Anleger weiter<br />
5. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN<br />
Die Zulassung zum Handel der Inhaberteilschuldverschreibung an einem organisierten Markt (Börse) oder<br />
an einem privatrechtlich organisierten Markt (Freiverkehr) wurde nicht beantragt und ist auch nicht geplant.<br />
Ein Sekundärmarkt für den Handel der Inhaberteilschuldverschreibungen besteht ebenfalls nicht. Die Emittentin<br />
ist berechtigt, jederzeit eigene Inhaberteilschuldverschreibungen zu erwerben und wieder zu veräußern.<br />
6. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
6.1. GEPRÜFTE ANGABEN<br />
Im Abschnitt IV. „Wertpapierbeschreibung für Aktien“ sind keine Angaben enthalten, die von den gesetzlichen<br />
Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden und über die ein<br />
Bestätigungsvermerk erstellt wurde.<br />
6.2. KREDITRATINGS<br />
Kreditratings für die Emittentin bestehen keine.
41<br />
V. HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN<br />
<br />
Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember<br />
2009<br />
- Eröffnungsbilanz per 17. Dezember 2009<br />
- Bilanz per 31. Dezember 2009<br />
- Gewinn- und Verlustrechnung vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />
- Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong><br />
- Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 der<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Hamburg</strong><br />
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
<br />
Weitere geprüfte Finanzangaben (HGB) der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
- Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009<br />
- Bescheinigung über die Prüfung
42<br />
Geprüfter Jahresabschluss (HGB)<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
zum 31. Dezember 2009
43<br />
1. GEPRÜFTER JAHRSABSCHLUSS (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH ZUM 31.<br />
DEZEMBER 2009<br />
1.1. ERÖFFNUNGSBILANZ PER 17. DEZEMBER 2009<br />
AKTIVA<br />
17.12.2009<br />
Euro<br />
A. Ausstehende Einlagen auf das 500.000,00<br />
gezeichnete Kapital<br />
- davon eingefordert<br />
Euro 500.000,00<br />
500.000,00
44<br />
PASSIVA<br />
17.12.2009<br />
Euro<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00<br />
500.000,00
45<br />
1.2. BILANZ PER 31. DEZEMBER 2009<br />
AKTIVA<br />
Euro<br />
31.12.2009<br />
Euro<br />
A. Ausstehende Einlagen 200.000,00<br />
- davon eingefordert<br />
200.000,00<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände 755,21<br />
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 299.999,70 300.754,91<br />
500.754,91
46<br />
PASSIVA<br />
31.12.2009<br />
Euro<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00<br />
II. Jahresfehlbetrag 5.475,10<br />
B. Rückstellungen 1.500,00<br />
C. Verbindlichkeiten 4.730,01<br />
- davon mit einer Restlaufzeit<br />
bis zu einem Jahr<br />
Euro 4.730,01<br />
500.754,91
47<br />
1.3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />
Euro<br />
1. sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen 5.475,10<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit -5.475,10<br />
3. Jahresfehlbetrag 5.475,10
48<br />
1.4. ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009 DER<br />
HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH, HAMBURG<br />
Anhang zum 31. Dezember 2009<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Die <strong>GmbH</strong> weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267<br />
Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft nahm die Erleichterungen zur Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB<br />
jedoch nicht in Anspruch, da gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages für die Aufstellung und die Prüfung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
für große Kapitalgesellschaften gelten.<br />
Posten, unter denen ein Betrag nicht auszuweisen war, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt.<br />
Im Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen<br />
Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige<br />
Ergebnis gerundet.<br />
Bei dem Berichtsjahr handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr (Gründungsjahr); die Angabe von Vorjahreszahlen<br />
entfällt daher.<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / (Währungsumrechnung)<br />
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).<br />
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
angewandt:<br />
Bewertungswahlrechte:<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.<br />
Die „sonstigen Rückstellungen“ wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet; sie berücksichtigen<br />
alle erkennbaren Risiken.<br />
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />
C. Sonstige Angaben<br />
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestanden nicht.<br />
Im Rumpfgeschäftsjahr 2009 erfolgte die Geschäftsführung der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> durch die<br />
Geschäftsführer Sven Kraft und Volker Malle. Eine Vergütung für ihre Tätigkeit wurde von der Gesellschaft<br />
nicht gewährt.<br />
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit.
49<br />
Weitere Arbeitnehmer beschäftigte die Gesellschaft nicht.<br />
<strong>Hamburg</strong>, 09.01.2010<br />
Sven Kraft<br />
Volker Malle
50<br />
1.5. LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />
DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH, HAMBURG<br />
Lagebericht zum 31. Dezember 2009<br />
Bei dem Geschäftsjahr 2009 handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr. Der Gesellschaftsvertrag wurde<br />
mit Datum vom 17.12.2009 notariell beurkundet. Mit gleichem Datum erfolgte die Anmeldung zur Eintragung<br />
ins Handelsregister.<br />
Geschäftsverlauf und Lage<br />
Mit Datum vom 17.12.2009 haben die Gesellschafter der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> i.G., die <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> und die interstrom AG eine Joint-Venture-Vereinbarung in notarieller Form abgeschlossen. Die<br />
Vertragsparteien erklären in dieser Vereinbarung, eine langfristige Kooperation zu planen mit dem Ziel, im<br />
Raum <strong>Hamburg</strong> Photovoltaikanlagen als Freiland- und Aufdachanlagen zu errichten. Zu diesem Zweck<br />
haben die Parteien das Berichtsunternehmen gegründet.<br />
Aufgrund der Vergütung für die Einspeisung von durch Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms, geregelt<br />
durch das EEG, und der im Jahre 2009 deutlich gesunkenen Anschaffungs-/Herstellungskosten für<br />
Photovoltaikanlagen beabsichtigt die Gesellschaft, Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Die<br />
Finanzierung soll hierbei, wie in der Joint-Venture-Vereinbarung geregelt, durch Eigenkapital, Inhaberschuldverschreibungen<br />
und Bankdarlehen erfolgen.<br />
Weitere Aktivitäten fanden im Rumpfgeschäftsjahr nicht statt. Die Gesellschaft war daher hier wirtschaftlich<br />
im Wesentlichen nur mit den Kosten der Gesellschaftsgründung belastet. Erträge konnten nicht generiert<br />
werden, Investitionen wurden noch nicht vorgenommen.<br />
Risiken der künftigen Entwicklung<br />
Negative Auswirkungen können sich für das geplante Projekt durch eine wahrscheinliche außerplanmäßige<br />
Reduzierung der Einspeisevergütung nach dem EEG ergeben, wobei hier bereits durch den Generalübernehmer<br />
eine teilweise Reduzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten in Aussicht gestellt worden ist.<br />
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres<br />
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres fanden nicht statt.<br />
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens<br />
Die Gesellschaft wird im ersten Quartal 2010 ihr Finanzierungskonzept (Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen<br />
und Zusage einer Bankfinanzierung) umsetzen. Parallel hierzu wird die Gesellschaft nach<br />
geeigneten Flächen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen suchen und diese anmieten.<br />
Die geplanten Investitionen sollen im Jahr 2010 vollständig abgeschlossen werden.<br />
Bedingt durch die im Zusammenhang mit der Finanzierungsstruktur verursachten Kosten erwartet die Gesellschaft<br />
im Jahr 2010 ein negatives Ergebnis in Höhe von ca. 500 T€, der Cash-Flow wird jedoch, aufgrund<br />
einer zu vereinbarenden Tilgungsaussetzung mit der finanzierenden Bank für die ersten 2 Jahre, mit<br />
über 400 T€ positiv geplant.
51<br />
In den Folgejahren werden, auch für den Fall einer deutlichen Reduzierung der Einspeisevergütung, positive<br />
Ergebnisse erwartet. Ebenso wird sich der Cash-Flow bei planmäßigem Verlauf positiv darstellen.<br />
<strong>Hamburg</strong>, den 09.01.2010<br />
Sven Kraft<br />
Volker Malle
52<br />
1.6. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS<br />
An die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Ich habe die Eröffnungsbilanz auf den 17. Dezember 2009 und den Jahresabschluss zum 31. Dezember<br />
2009 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> i.G.,<br />
<strong>Hamburg</strong>, geprüft. Die Buchführung, die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in<br />
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der<br />
von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen<br />
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />
Beurteilung bildet.<br />
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach meiner Überzeugung vermitteln die Eröffnungsbilanz auf den 17. Dezember 2009 und der Jahresabschluss<br />
zum 31. Dezember 2009 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.<br />
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Münster, den 28. Januar 2010<br />
Dipl.-KfM. Eveline Gäher<br />
Wirtschaftsprüferin
53<br />
Weitere geprüfte Finanzangaben (HGB)<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong>
54<br />
2. WEITERE GEPRÜFTE FINANZANGABEN (HGB) DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH<br />
2.1. KAPITALFLUSSRECHNUNG DER HAMBURG ENERGIE SOLAR GMBH FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR<br />
VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS 31. DEZEMBER 2009<br />
1. Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteilen v. Minderheitsgesellschaftern) vor a. o. Posten -5.475,10<br />
2. Zunahme/Abnahme (-) der Rückstellungen 1.500,00<br />
3.<br />
Zunahme (-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />
Aktiva, die nicht der Investitons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
-755,21<br />
4.<br />
Zunahme/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,<br />
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
4.730,01<br />
5. Cashflow – Mittelzufluss/-abfluss (-) aus laufenden Geschäftstätigkeit -0,30<br />
2009<br />
EUR<br />
6. Cashflow – Mittelzufluss/ - abfluss (-) aus der Investitionstätigkeit 0,00<br />
7. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 300.000,00<br />
8. Cashflow – Mittelzufluss/ -abfluss (-) aus der Finanzierungstätigkeit 300.000,00<br />
9. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Mittelzufluss/- abfluss insgesamt) 299.999,70<br />
10. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0,00<br />
11. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 299.999,70
55<br />
2.2. BESCHEINIGUNG ÜBER DIE PRÜFUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS<br />
RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 17. DEZEMBER 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009<br />
An die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Ich habe die von der <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009<br />
sowie der zugrundeliegenden Buchführung abgeleitete Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009<br />
geprüft. Die Kapitalflussrechnung ergänzt den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009.<br />
Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />
Meine Aufgabe ist es, auf Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob<br />
die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das<br />
Geschäftsjahr 2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden<br />
Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.<br />
Ich habe meine Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen<br />
(IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der<br />
Kapitalflussrechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender<br />
Sicherheit erkannt werden.<br />
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurde die Kapitalflussrechnung<br />
für das Jahr 2009 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 sowie<br />
der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.<br />
Münster, den 28. Januar 2010<br />
Dipl.-KfM. Eveline Gäher<br />
Wirtschaftsprüferin
56<br />
VI.<br />
ANLEIHEBEDINGUNGEN<br />
1. Form und Nennbetrag<br />
a) Die <strong>Hamburg</strong> <strong>Solar</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> (Anleiheschuldnerin) begibt eine Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag<br />
von bis zu EUR 4.000.000 (in Worten: vier Millionen Euro). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu<br />
1.600 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
im Nennbetrag von je EUR 2.500 (nachfolgend „Inhaberteilschuldverschreibungen“). Bei Begebung<br />
der Anleihe wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 1,5 % erhoben. Die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
könne in mehreren Tranchen begeben werden.<br />
b) Die Inhaberteilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der Anleihe<br />
in einer oder mehrerer Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt<br />
werden. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke oder Zinsscheine ist während<br />
der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. Die Globalkurkunde trägt die eigenhändigen<br />
oder faksimilierten Unterschriften der zur gesetzlichen Vertretung der Anleiheschuldnerin berechtigten<br />
Personen.<br />
2. Verzinsung<br />
a) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind vom 01. Juli 2010 (einschließlich) an bis zum 01. Juli 2020<br />
(ausschließlich) mit 6 % jährlich auf den Anleihebetrag zu verzinsen. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />
und sind nachträglich jeweils am 01. Juli (Zinstermine) eines jeden Jahres für das vorangegangene<br />
Jahr fällig; erstmals am 01. Juli 2011. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt am Fälligkeitstag oder,<br />
wenn der Fälligkeitstag am Erfüllungsort ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, am darauf<br />
folgenden Bankarbeitstag.<br />
b) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie auf der<br />
Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage einer Zinsperiode geteilt durch die tatsächliche Anzahl<br />
der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage (Schaltjahr) berechnet (Methode act./act. nach der<br />
europäischen Zinsberechnungsregel).<br />
c) Die Verzinsung der Inhaberteilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag<br />
vorausgeht. Sofern die Anleiheschuldnerin die Verpflichtung zur Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
bei Fälligkeit nicht erfüllt, verlängert sich die Verzinsung auf die Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
bis zu dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung. Weitergehende Ansprüche der<br />
Anleihegläubiger, insbesondere Ansprüche auf einen Verzugsschaden, sind ausgeschlossen.<br />
3. Zahlstelle<br />
a) Die <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG, Hammerbrookstr. 63-65, 20097 <strong>Hamburg</strong> ist als Zahlstelle für die Anleiheschuldnerin<br />
tätig.<br />
b) Sollten Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG dazu führen, dass sie nicht<br />
in der Lage ist, als Zahlstelle tätig zu sein, so ist sie berechtigt, eine andere Bank von internationalem<br />
Rang als Zahlstelle zu benennen. Sollte die <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG in einem solchen Fall außerstande<br />
sein, die Übertragung der Stellung als Zahlstelle vorzunehmen, so ist die Anleiheschuldnerin<br />
berechtigt und verpflichtet, dies zu tun. Dies gilt auch in dem Fall, dass der zwischen der Anleiheschuldnerin<br />
und der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG geschlossene Zahlstellenvertrag von einer der Parteien<br />
beendet wird.<br />
c) Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der <strong>Hamburg</strong>er Volksbank eG und der Anleiheschuldnerin<br />
unverzüglich gemäß Ziff. 10 der Anleihebedingungen oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in<br />
sonstiger Weise öffentlich bekannt zu geben.<br />
4. Laufzeit, Fälligkeit, Rückerwerb, Übertragung
57<br />
a) Die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 30. Juni 2020. Die Anleiheschuldnerin<br />
verpflichtet sich, die Inhaberteilschuldverschreibungen am 01. Juli 2020 zum Nennbetrag<br />
zurückzuzahlen.<br />
b) Soweit die Anleiheschuldnerin die Inhaberteilschuldverschreibungen nicht an den jeweiligen Fälligkeitstagen<br />
zurückzahlt, werden diese ab dem jeweiligen Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen<br />
Rückzahlung mit dem Zinssatz gemäß Ziff. 2 der Anleihebedingungen verzinst.<br />
c) Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, Inhaberteilschuldverschreibungen (auch über beauftragte Dritte)<br />
am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. Zurückerworbene Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
können entwertet, gehalten oder wieder veräußert werden.<br />
d) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen<br />
und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt, übertragbar sind.<br />
5. Zahlungen<br />
a) Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, alle nach diesen Anleihebedingungen gemäß den Ziff. 2. a)<br />
und 4. a) geschuldeten Beträge in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />
Deutschland an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass, abgesehen von der Beachtung anwendbarer,<br />
gesetzlicher Vorschriften (Steuer-, Devisen- und sonstige Normen) von den Anleihegläubigern<br />
die Abgabe einer gesonderten Erklärung oder die Erfüllung irgendeiner anderen Förmlichkeit verlangt<br />
werden darf.<br />
b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Anleihegläubiger<br />
überweisen. Sämtliche Zahlungen der Anleiheschuldnerin über die Zahlstelle an die<br />
Clearstrem Banking AG oder an deren Order befreien die Anleiheschuldnerin in Höhe der geleisteten<br />
Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Inhaberteilschuldverschreibungen gegenüber den Inhabern.<br />
c) Sämtliche auf die Inhaberteilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen werden zu den jeweils zum<br />
Ausschüttungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgezahlt.<br />
d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Anleiheschuldnerin<br />
und steht nicht in einem Auftrags- oder Treueverhältnis zu den Anleihegläubigern.<br />
6. Rang<br />
a) Die Verpflichtungen gegenüber dem Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen stellen unmittelbare,<br />
unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin dar und stehen<br />
nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin gegenüber der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse<br />
sowie im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der<br />
Anleiheschuldnerin, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.<br />
b) Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich für die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen sicherzustellen,<br />
dass die Verpflichtungen aus der Anleihe auch in Zukunft im gleichen Rang stehen mit allen<br />
anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin; von dieser Verpflichtung<br />
ausgenommen sind ausdrücklich die Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin gegenüber<br />
der <strong>Hamburg</strong>er Sparkasse.<br />
7. Steuern/sonstige Gebühren<br />
a) Alle Zahlungen, insbesondere Kapitalrückzahlungen und Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug<br />
und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Anleiheschuldnerin oder<br />
die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin<br />
noch die Zahlstelle sind verpflichtet, den Anleihegläubigern zusätzliche Beträge als Ausgleich<br />
für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen.
58<br />
b) Soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung<br />
von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im<br />
Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleihegläubiger.<br />
c) Soweit in Folge einer nach dem 01. April 2010 wirksam werdenden Änderung, Ergänzung oder Auslegung<br />
der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften Quellensteuern auf die Zahlung<br />
von Kapital und Zinsen der Inhaberteilschuldverschreibungen anfallen und von der Anleiheschuldnerin<br />
zu tragen sind, ist die Anleiheschuldnerin berechtigt, alle ausstehenden Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
dieser Anleihe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tage zu kündigen. In<br />
diesem Fall wird der Nennbetrag zzgl. bis zum Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen dem Zeichner<br />
erstattet. Eine solche Kündigung darf jedoch nicht früher als 90 Tage vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu<br />
dem die Anleiheschuldnerin erstmals Quellensteuern einbehalten oder zahlen müsste. Die Kündigung<br />
erfolgt durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 10 der Anleihebedingungen.<br />
d) Die Emittentin erhebt auf die Ausgabe der Wertpapiere keine zusätzliche Gebühr.<br />
8. Kündigungsrechte<br />
a) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger nicht vorzeitig ordentlich kündbar.<br />
b) Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind für die Anleiheschuldnerin nicht vorzeitig ordentlich kündbar.<br />
c) Jeder Inhaber von Inhaberteilschuldverschreibungen ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus<br />
den Inhaberteilschuldverschreibungen durch außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung fällig<br />
zu stellen und Rückzahlung zum Nennbetrag einschließlich bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener<br />
Zinsen zu verlangen, wenn:<br />
i. die Anleiheschuldnerin allgemein ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt<br />
gibt;<br />
ii.<br />
iii.<br />
iv.<br />
gegen die Anleiheschuldnerin ein Insolvenzverfahren gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb<br />
von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder die Anleiheschuldnerin<br />
selbst ein solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt oder einen generellen<br />
Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt; oder<br />
die Anleiheschuldnerin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang<br />
mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses<br />
mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft an Stelle<br />
der Anleiheschuldnerin alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen übernimmt; oder<br />
die Anleiheschuldnerin die ordnungsgemäße Erfüllung einer sonstigen wesentlichen Verpflichtung<br />
aus dieser Anleihe unterlässt und die Unterlassung länger als 60 Tage nach Zugang einer<br />
entsprechenden schriftlichen Mahnung eines Anleihegläubigers andauert. Das Kündigungsrecht<br />
erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts weggefallen ist oder geheilt wurde.<br />
d) Eine Kündigung ist vom Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen durch eingeschriebenen Brief<br />
an die Adresse der Anleiheschuldnerin zu richten und wird mit Zugang bei dieser wirksam. Der Kündigung<br />
muss ein nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis in deutscher Sprache beigefügt<br />
sein. In den Fällen gemäß Ziff. 8. c) i. und/oder iv. wird eine Kündigung, sofern nicht bei deren Eingang<br />
zugleich einer der in Ziff. 8. c) ii. und iii. bezeichneten Kündigungsgründe vorliegt, erst wirksam,<br />
wenn Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern eingegangen sind, die zusammen mindestens<br />
10 % des dann ausstehenden Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibungen innehaben.<br />
9. Ausgabe weiterer Anleihen<br />
a) Der Anleiheschuldnerin ist es durch die Begebung der Anleihe nicht versagt, jederzeit ohne Zustimmung<br />
der Inhaber der Inhaberteilschuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher<br />
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Inhaberteilschuldverschreibungen zusammen-
59<br />
gefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der<br />
Begriff „Inhaberteilschuldverschreibungen“ umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch die zusätzlich<br />
begebenen Schuldverschreibungen.<br />
b) Die Begebung von weiteren Anleihen, die mit dieser Schuldverschreibung keine Einheit bildet, oder<br />
von anderen Schuldtiteln bleibt der Anleiheschuldnerin unbenommen.<br />
10. Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger soweit<br />
gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.<br />
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
a) Form und Inhalt der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und<br />
Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
b) Erfüllungsort ist der Sitz der Anleiheschuldnerin.<br />
c) Gerichtsstand für alle sich aus diesen Anleihebedingungen geregelten Rechtsverhältnissen ergebenden<br />
Rechtsstreitigkeiten mit der Anleiheschuldnerin ist – soweit gesetzlich zulässig – <strong>Hamburg</strong>.<br />
d) Änderungen und Ergänzungen der Anleihebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />
Änderung dieser Schriftformklausel.<br />
12. Teilunwirksamkeit<br />
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen unwirksam sein oder werden,<br />
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder<br />
undurchführbare Bestimmung ist von der Anleiheschuldnerin nach billigem Ermessen durch eine solche<br />
Bestimmung zu ersetzen, die dem in diesen Bedingungen zum Ausdruck kommenden Willen am<br />
nächsten kommt.
60<br />
VII. GLOSSAR<br />
Abs.<br />
AG<br />
AktG<br />
BaFin<br />
EEG<br />
Emittentin<br />
EStG<br />
Gesellschaft<br />
GewStG<br />
HGB<br />
IFRS<br />
ISIN<br />
Kodex<br />
KStG<br />
kWpeak<br />
Photovoltaik<br />
Prospekt<br />
Absatz<br />
Aktiengesellschaft<br />
Aktiengesetz<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer <strong>Energie</strong>n<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Einkommensteuergesetz<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Gewerbesteuergesetz<br />
Handelsgesetzbuch<br />
International Financial Reporting Standards; internationale Rechnungslegungsvorschriften<br />
International Security Identification Number. Die ISIN dient der eindeutigen<br />
internationalen Identifikation von Wertpapieren. Sie besteht aus einem<br />
zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von<br />
einer zehnstelligen numerischen Kennung.<br />
Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
Körperschaftssteuergesetz<br />
kWpeak ist die Maßeinheit für die genormte Leistung (Nennleistung) einer<br />
<strong>Solar</strong>zelle oder eines <strong>Solar</strong>moduls.<br />
Umwandlung von Strahlungsenergie, insbesondere Sonnenenergie, in Elektrizität<br />
mittels Photovoltaik-Zellen<br />
Der vorliegende Wertpapierprospekt<br />
Rumpfgeschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Dezember bis 31. Dezember 2009<br />
SchVG<br />
<strong>Solar</strong>potentialanalyse<br />
Tochtergesellschaft<br />
UStG<br />
Schuldverschreibungsgesetz<br />
Unter einer <strong>Solar</strong>potentialanalyse versteht man eine Analyse zur Klassifizierung<br />
von Dachflächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für die Stromgewinnung<br />
durch Photovolttaikanlagen.<br />
Gesellschaft, an der die <strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong> eine Beteiligung von<br />
50 % oder mehr hält.<br />
Umsatzsteuergesetz<br />
W, kW, MW, GW Maßeinheit für Leistung:<br />
Wechselrichter<br />
WpPG<br />
WpÜG<br />
Zusammenfassung<br />
1 kW = 1.000 W<br />
1 MW = 1.000 kW<br />
1 GW = 1.000 MW<br />
Der Wechselrichter bildet das Kernstück einer Photovoltaikanlage. Er hat die<br />
Aufgabe den Gleichstrom, der aus der Sonne über die <strong>Solar</strong>zellen gewonnen<br />
wird, in netzkonformen Wechselstrom zu wandeln.<br />
Wertpapierprospektgesetz<br />
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />
Die Zusammenfassung dieses Wertpapierprospekts (I., S. 6 ff.)
U-1<br />
VIII. UNTERSCHRIFTSSEITE<br />
<strong>Hamburg</strong>, den<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Solar</strong> <strong>GmbH</strong><br />
__________________________________<br />
gez. Sven Kraft<br />
__________________________________<br />
gez. Volker Malle