Vorlagen-Nummer: 2013/043 - Waldbronn
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Gemeinde <strong>Waldbronn</strong><br />
Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />
öffentlich<br />
Amt: Rechtsamt Datum: 19.06.<strong>2013</strong><br />
Irion, Harald Telefon: 609280<br />
Betreff:<br />
Innenentwicklung im Bereich Blumenstraße, Ortsteil Busenbach<br />
Veräußerung der gemeindeeigenen 8 Baugrundstücke und Einleitung des Verfahrens zur<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Innenentwicklung Blumenstraße“ im<br />
beschleunigten und vereinfachten Verfahren nach §§ 13 und 13a BauGB<br />
Beschlussfassung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Investor die Einleitung des Verfahrens zur<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Innenentwicklung Blumenstraße“ im<br />
beschleunigten und vereinfachten Verfahren nach §13 und §13a BauGB vorzubereiten.<br />
Das Angebot eines Investors zum Erwerb der 8 gemeindeeigenen Grundstücke Flurstück Nrn.<br />
2805/1, 2806/1, 2806/2, 2807/1, 2808/1, 2809/1, 2809/2 und 2810/1 in <strong>Waldbronn</strong>-Busenbach mit<br />
einer Gesamtfläche von 1.857 m² zum Preis von 300,00 €/m² wird angenommen.<br />
Der Abschluss des Grundstückkaufvertrages erfolgt jedoch erst, wenn der vorhabenbezogene<br />
Bebauungsplan nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange durch den Gemeinderat in<br />
öffentlicher Gemeinderatssitzung als Satzung beschlossen wurde.<br />
Gremium:<br />
Sitzung am:<br />
Gemeinderat 26.06.<strong>2013</strong><br />
Beratungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Stimmenmehrheit<br />
Ja: Nein: Enthaltung:<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
Abweichender Beschluss:
Seite - 2 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />
Begründung:<br />
Die Gemeinde ist Eigentümerin von früher 8 und nunmehr 16 Baugrundstücken in der<br />
Blumenstraße im Ortsteil Busenbach. Die ursprünglichen 8 Grundstücke erstreckten sich<br />
von der Waldstraße bis zur Blumenstraße. Sie waren durch Erbbaurechtsvertrag der<br />
Baugenossenschaft Busenbach zur Bebauung und Nutzung überlassen.<br />
Die Grundstücke waren seit 2009 immer wieder Gegenstand von Beratungen in den<br />
gemeindlichen Gremien. Anlass für die Beratungen war der Wunsch der<br />
Baugenossenschaft Busenbach, das Erbbaurecht an den Grundstücken zwar um 30<br />
Jahre zu verlängern, aber nur mit einer reduzierten Grundstücksfläche.<br />
In öffentlicher Sitzung am 20.05.2009 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den<br />
Wünschen der Baugenossenschaft Busenbach zu entsprechen.<br />
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die 8 Grundstücke geteilt. Für die<br />
neugebildeten und mit Doppelhaushälften bebauten 8 südlichen Grundstücke entlang der<br />
Waldstraße wurde mit der Baugenossenschaft ein neues Erbbaurecht für die Dauer von<br />
30 Jahren vereinbart.<br />
Die abgetrennten nördlichen 8 neuen Grundstücke entlang der Blumenstraße sind<br />
Gemeindeeigentum. Die Gesamtfläche dieser Baugrundstücke beträgt 1.857 m².<br />
In der Folgezeit haben sich die gemeindlichen Gremien immer wieder mit einer baulichen<br />
Nutzung der gemeindlichen Grundstücke beschäftigt. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen<br />
in den Jahren 2009 und 2010 hat die Verwaltung unter anderem die Eigentümer der<br />
westlich und östlich an die Gemeindegrundstücke angrenzenden Grundstücke zu einem<br />
Gespräch eingeladen. Die Eigentümer der beiden westlich gelegenen Grundstücke waren<br />
an einer Bebauung ihrer nördlichen Grundstücksteile interessiert und mit einer<br />
Verbreiterung der Blumenstraße grundsätzlich einverstanden.<br />
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat außerdem eine Ortsbesichtigung mit Polizei<br />
und Feuerwehr durchgeführt.<br />
Außerhalb eines förmlichen Verfahrens fanden auch Gespräche mit Anwohnern statt.<br />
Die grundlegenden Planungsüberlegungen gehen davon aus, dass die Blumenstraße im<br />
Bereich der 8 gemeindlichen Baugrundstücke von 4,10 m auf 4,50 m verbreitet wird.<br />
Daran schließt sich auf den Privatgrundstücken eine 2,50 m breite Stellplatzfläche an.<br />
Diese Fläche kann ggf. auch von Fußgängern mitbenutzt werden.<br />
Die nördlichen Außenwände der Gebäude und der dazwischen geplanten Carports soll<br />
gleichzeitig als neue Stützmauer für die verbreitete Blumenstraße ausgebildet werden.<br />
Es bestand im Gemeinderat Einigkeit, dass die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen,<br />
einschließlich Stützmauer, nicht zu Lasten der Gemeinde gehen dürfen sondern vom<br />
Investor zu tragen sind. Gleichzeitig bestand Einigkeit, dass der zusätzliche<br />
Erschließungsaufwand eine Reduzierung des üblichen Bodenpreises rechtfertigt. Der<br />
Gemeinderat ging davon aus, dass unter Berücksichtigung der<br />
Erschließungsaufwendungen ein Kaufpreis von 300,- €/m² gerechtfertigt sei.<br />
Nunmehr liegt das Kaufangebot eines Investors vor. Der Investor bietet einen Kaufpreis<br />
von 300,- €/m² Grundstück. Er geht bei seinem Angebot von einem Bodenwert<br />
einschließlich Erschließung von 450,- €/m² aus. Der Erschließungsaufwand beträgt nach<br />
der Berechnung des Investors ca. 280.000,- €. Daraus folgt eine Reduzierung des<br />
Bodenpreises um ca. 150,- €/m². Die Berechnungen des Investors sind nach Auffassung<br />
der Verwaltung plausibel.
Seite - 3 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />
Das Angebot ist an folgende Bedingungen geknüpft:<br />
- Herstellung der Deckschicht der verbreiterten Straße durch die Gemeinde.<br />
- Aufstellmöglichkeit für den Kran auf einem der südlich gelegenen Grundstücke<br />
- Zusammenfassung von Kanalrevisionsschächten und Zisternen von jeweils zwei<br />
Doppelhaushälften<br />
- Verkauf der Grundstücke an den Investor oder an die vom ihm zu benennenden<br />
Käufer<br />
Die Bedingungen sind für die Verwaltung nachvollziehbar und können erfüllt werden.<br />
Sollte sich der Gemeinderat zu einem Verkauf der Grundstücke entschließen, wäre ein<br />
Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.<br />
Dazu wäre zunächst eine Abstimmung der Vorplanung zwischen Verwaltung und Investor<br />
erforderlich. Außerdem müsste der erforderliche Durchführungsvertrag vorbereitet<br />
werden.<br />
Danach müsste der Gemeinderat den Durchführungsvertrag billigen und über die<br />
Einleitung des Verfahrens beschließen. Sollte der Einleitungsbeschluss gefasst werden,<br />
würden sich die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
anschließen.<br />
Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte müsste der Gemeinderat alle öffentlichen und<br />
privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägen und sodann über den<br />
Satzungsbeschluss beraten und beschließen.<br />
Frühestens nach dem Satzungsbeschluss würde die Veräußerung der Grundstücke<br />
erfolgen.<br />
gez. Franz Masino<br />
Bürgermeister<br />
Anlagen:<br />
Angebotsschreiben vom 10.06.<strong>2013</strong><br />
Lageplan