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Vorlagen-Nummer: 2013/043 - Waldbronn

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Gemeinde <strong>Waldbronn</strong><br />

Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />

öffentlich<br />

Amt: Rechtsamt Datum: 19.06.<strong>2013</strong><br />

Irion, Harald Telefon: 609280<br />

Betreff:<br />

Innenentwicklung im Bereich Blumenstraße, Ortsteil Busenbach<br />

Veräußerung der gemeindeeigenen 8 Baugrundstücke und Einleitung des Verfahrens zur<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Innenentwicklung Blumenstraße“ im<br />

beschleunigten und vereinfachten Verfahren nach §§ 13 und 13a BauGB<br />

Beschlussfassung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Investor die Einleitung des Verfahrens zur<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Innenentwicklung Blumenstraße“ im<br />

beschleunigten und vereinfachten Verfahren nach §13 und §13a BauGB vorzubereiten.<br />

Das Angebot eines Investors zum Erwerb der 8 gemeindeeigenen Grundstücke Flurstück Nrn.<br />

2805/1, 2806/1, 2806/2, 2807/1, 2808/1, 2809/1, 2809/2 und 2810/1 in <strong>Waldbronn</strong>-Busenbach mit<br />

einer Gesamtfläche von 1.857 m² zum Preis von 300,00 €/m² wird angenommen.<br />

Der Abschluss des Grundstückkaufvertrages erfolgt jedoch erst, wenn der vorhabenbezogene<br />

Bebauungsplan nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange durch den Gemeinderat in<br />

öffentlicher Gemeinderatssitzung als Satzung beschlossen wurde.<br />

Gremium:<br />

Sitzung am:<br />

Gemeinderat 26.06.<strong>2013</strong><br />

Beratungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Stimmenmehrheit<br />

Ja: Nein: Enthaltung:<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

Abweichender Beschluss:


Seite - 2 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />

Begründung:<br />

Die Gemeinde ist Eigentümerin von früher 8 und nunmehr 16 Baugrundstücken in der<br />

Blumenstraße im Ortsteil Busenbach. Die ursprünglichen 8 Grundstücke erstreckten sich<br />

von der Waldstraße bis zur Blumenstraße. Sie waren durch Erbbaurechtsvertrag der<br />

Baugenossenschaft Busenbach zur Bebauung und Nutzung überlassen.<br />

Die Grundstücke waren seit 2009 immer wieder Gegenstand von Beratungen in den<br />

gemeindlichen Gremien. Anlass für die Beratungen war der Wunsch der<br />

Baugenossenschaft Busenbach, das Erbbaurecht an den Grundstücken zwar um 30<br />

Jahre zu verlängern, aber nur mit einer reduzierten Grundstücksfläche.<br />

In öffentlicher Sitzung am 20.05.2009 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den<br />

Wünschen der Baugenossenschaft Busenbach zu entsprechen.<br />

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die 8 Grundstücke geteilt. Für die<br />

neugebildeten und mit Doppelhaushälften bebauten 8 südlichen Grundstücke entlang der<br />

Waldstraße wurde mit der Baugenossenschaft ein neues Erbbaurecht für die Dauer von<br />

30 Jahren vereinbart.<br />

Die abgetrennten nördlichen 8 neuen Grundstücke entlang der Blumenstraße sind<br />

Gemeindeeigentum. Die Gesamtfläche dieser Baugrundstücke beträgt 1.857 m².<br />

In der Folgezeit haben sich die gemeindlichen Gremien immer wieder mit einer baulichen<br />

Nutzung der gemeindlichen Grundstücke beschäftigt. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen<br />

in den Jahren 2009 und 2010 hat die Verwaltung unter anderem die Eigentümer der<br />

westlich und östlich an die Gemeindegrundstücke angrenzenden Grundstücke zu einem<br />

Gespräch eingeladen. Die Eigentümer der beiden westlich gelegenen Grundstücke waren<br />

an einer Bebauung ihrer nördlichen Grundstücksteile interessiert und mit einer<br />

Verbreiterung der Blumenstraße grundsätzlich einverstanden.<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat außerdem eine Ortsbesichtigung mit Polizei<br />

und Feuerwehr durchgeführt.<br />

Außerhalb eines förmlichen Verfahrens fanden auch Gespräche mit Anwohnern statt.<br />

Die grundlegenden Planungsüberlegungen gehen davon aus, dass die Blumenstraße im<br />

Bereich der 8 gemeindlichen Baugrundstücke von 4,10 m auf 4,50 m verbreitet wird.<br />

Daran schließt sich auf den Privatgrundstücken eine 2,50 m breite Stellplatzfläche an.<br />

Diese Fläche kann ggf. auch von Fußgängern mitbenutzt werden.<br />

Die nördlichen Außenwände der Gebäude und der dazwischen geplanten Carports soll<br />

gleichzeitig als neue Stützmauer für die verbreitete Blumenstraße ausgebildet werden.<br />

Es bestand im Gemeinderat Einigkeit, dass die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen,<br />

einschließlich Stützmauer, nicht zu Lasten der Gemeinde gehen dürfen sondern vom<br />

Investor zu tragen sind. Gleichzeitig bestand Einigkeit, dass der zusätzliche<br />

Erschließungsaufwand eine Reduzierung des üblichen Bodenpreises rechtfertigt. Der<br />

Gemeinderat ging davon aus, dass unter Berücksichtigung der<br />

Erschließungsaufwendungen ein Kaufpreis von 300,- €/m² gerechtfertigt sei.<br />

Nunmehr liegt das Kaufangebot eines Investors vor. Der Investor bietet einen Kaufpreis<br />

von 300,- €/m² Grundstück. Er geht bei seinem Angebot von einem Bodenwert<br />

einschließlich Erschließung von 450,- €/m² aus. Der Erschließungsaufwand beträgt nach<br />

der Berechnung des Investors ca. 280.000,- €. Daraus folgt eine Reduzierung des<br />

Bodenpreises um ca. 150,- €/m². Die Berechnungen des Investors sind nach Auffassung<br />

der Verwaltung plausibel.


Seite - 3 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>043</strong><br />

Das Angebot ist an folgende Bedingungen geknüpft:<br />

- Herstellung der Deckschicht der verbreiterten Straße durch die Gemeinde.<br />

- Aufstellmöglichkeit für den Kran auf einem der südlich gelegenen Grundstücke<br />

- Zusammenfassung von Kanalrevisionsschächten und Zisternen von jeweils zwei<br />

Doppelhaushälften<br />

- Verkauf der Grundstücke an den Investor oder an die vom ihm zu benennenden<br />

Käufer<br />

Die Bedingungen sind für die Verwaltung nachvollziehbar und können erfüllt werden.<br />

Sollte sich der Gemeinderat zu einem Verkauf der Grundstücke entschließen, wäre ein<br />

Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.<br />

Dazu wäre zunächst eine Abstimmung der Vorplanung zwischen Verwaltung und Investor<br />

erforderlich. Außerdem müsste der erforderliche Durchführungsvertrag vorbereitet<br />

werden.<br />

Danach müsste der Gemeinderat den Durchführungsvertrag billigen und über die<br />

Einleitung des Verfahrens beschließen. Sollte der Einleitungsbeschluss gefasst werden,<br />

würden sich die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

anschließen.<br />

Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte müsste der Gemeinderat alle öffentlichen und<br />

privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägen und sodann über den<br />

Satzungsbeschluss beraten und beschließen.<br />

Frühestens nach dem Satzungsbeschluss würde die Veräußerung der Grundstücke<br />

erfolgen.<br />

gez. Franz Masino<br />

Bürgermeister<br />

Anlagen:<br />

Angebotsschreiben vom 10.06.<strong>2013</strong><br />

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