28.01.2015 Aufrufe

Reglement STV Schweizermeisterschaft

Reglement STV Schweizermeisterschaft

Reglement STV Schweizermeisterschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wettkampfreglemente<br />

Schweizer Meisterschaften<br />

Kunstturnen<br />

I. Inhaltsverzeichnis<br />

I Inhaltsverzeichnis 1<br />

II Einleitung 2<br />

III <strong>Reglement</strong> Schweizer Meisterschaften 3<br />

IV <strong>Reglement</strong> Schweizer Mannschaftsmeisterschaften 5<br />

V <strong>Reglement</strong> Schweizer Junioren Meisterschaften 8<br />

VI <strong>Reglement</strong> Schweizer Amateur Meisterschaften 11<br />

VII <strong>Reglement</strong> Schweizer Kunstturntage 13<br />

Verteiler<br />

Fachrat Kunstturnen<br />

Ressort Kunstturnen<br />

Fachgruppen Kunstturnen<br />

Kantonale Kunstturnervereinigungen<br />

Kantonale und Regionale Turnverbände<br />

Regionale Leistungszentren Kunstturnen<br />

Die Wettkampfreglemente können auf dem Zentralsekretariat<br />

<strong>STV</strong>, Abteilungs Spitzensport, Bahnhofstrasse 38, 5001 Aarau<br />

bezogen oder über Internet www.stv-fsg.ch unter der Rubrik<br />

Spitzensport abgerufen werden.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 1


II.<br />

Einleitung<br />

In den Jahren 2000 und 2001 wurden durch das Ressort Kunstturnen die Wettkampfreglemente für die Schweizer<br />

Meisterschaften der verschiedenen Kategorien überarbeitet. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt.<br />

1. Erstellung eines Regelwerkes mit längerfristiger Gültigkeit.<br />

2. Vereinheitlichung und Vereinfachung der <strong>Reglement</strong>e für die Bereiche Kunstturnen Männer und Frauen und die<br />

verschiedenen Meisterschaften.<br />

3. Anpassung an die <strong>Reglement</strong>e und Vorschriften des Internationalen Turnerbundes und der Europäischen<br />

Turnunion.<br />

4. Verbesserung der Übersichtlichkeit durch eine Zusammenfassung der <strong>Reglement</strong>e aller Schweizer<br />

Meisterschaften Kunstturnen.<br />

Die einzelnen <strong>Reglement</strong>e werden ab dem 1. Januar 2001 schrittweise eingeführt und treten ab 2002 für alle<br />

Schweizer Meisterschaften Kunstturnen in Kraft.<br />

SCHWEIZERISCHER TURNVERBAND<br />

Abteilung Spitzensport / Ressort Kunstturnen<br />

R. Hediger<br />

Chef Spitzensport<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 2


III.<br />

Schweizer Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Meisterschaften Kunstturnen (SM Kutu) für<br />

die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder der National- und Juniorenkader sowie weitere Turner/-innen, welche die Kriterien des Ressorts Kutu<br />

erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der Ausschreibung bekanntgegeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf und den Gerätefinals. Die Teilnehmer können im<br />

Mehrkampf oder an einzelnen Geräten starten.<br />

Der Mehrkampf dient gleichzeitig als Qualifikation für die Gerätefinals.<br />

Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich die sechs Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den<br />

höchsten Noten pro Gerät.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Meister/-in” werden im Mehrkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Schweizer<br />

Turner/-innen vergeben.<br />

Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 8 werden<br />

Diplome abgegeben.<br />

In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 6 werden<br />

Diplome abgegeben.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 3


7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />

Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />

Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />

Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />

1. Januar 2001 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 4


IV.<br />

Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />

(SMM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

2.1. Mannschaften<br />

Mannschaften müssen unter dem Namen einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes<br />

Schweiz (KVS) oder einem kantonalen/regionalen Turnverband des <strong>STV</strong> starten.<br />

Ausnahmsweise und mit Zustimmung des Ressorts Kutu können auch Mannschaften, die sich aus zwei<br />

verschiedenen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen Turnverbänden<br />

zusammensetzen, zum Wettkampf zugelassen werden. Ein entsprechendes Gesuch muss bis spätestens sechs<br />

Wochen vor dem Anlass an das Ressort Kutu gerichtet werden.<br />

2.2. Mitglieder der Mannschaften<br />

Als Mitglieder einer Mannschaft sind Turner/-innen mit folgenden Voraussetzungen zugelassen:<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Turner/-innen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Ausland, die bei<br />

der Anmeldung seit mindestens 3 Monaten der meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder dem<br />

kantonalen/regionalen Turnverband angehören.<br />

Ein Turner/Eine Turnerin aus anderen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen<br />

Turnverbänden ohne eigene Mannschaft mit schriftlicher Zustimmung der eigenen kantonalen<br />

Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes.<br />

Turner/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene<br />

fremdenpolizeiliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung besitzen und gleichzeitig seit 3 Monaten Mitglied der<br />

meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes sind.<br />

Pro Mannschaft ist zudem ein Turner/eine Turnerin mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Wohnsitz in der<br />

Schweiz zugelassen. Gemäss den aktuellen Statuten des Internationalen Turnerbundes (FIG) müssen Turner/-<br />

innen, welche den Verein eines anderen Nationalverbandes vertreten, eine schriftliche Einwilligung des eigenen<br />

Nationalverbandes und des Nationalverbandes des Vereins, den sie vertreten, besitzen. Dieser Turner/Diese<br />

Turnerin muss zudem im Besitze eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong> sein.<br />

Turner/-innen dürfen nur in einer Mannschaft starten.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Der Wettkampf wird max. in je vier Nationalligen (A,B,C,D) ausgetragen. Die Nationalligen A und B bestehen<br />

aus sechs Mannschaften. Den Nationalligen C und D werden max. sechs Mannschaften zugeteilt.<br />

Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei höchstens aber sechs Turner/-innen. Pro Gerät dürfen höchstens<br />

vier Turner/-innen eingesetzt werden, wobei die drei höchsten Noten für das Mannschaftsresultat zählen.<br />

Die erstrangierten Mannschaften der unteren Nationalligen steigen automatisch auf und bestreiten im<br />

kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsthöheren Nationalliga.<br />

Die letztrangierten Mannschaften der oberen Nationalligen steigen automatisch ab und bestreiten im<br />

kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsttieferen Nationalliga.<br />

Die erzielten Punktzahlen haben bezüglich dem Auf- und Abstieg keinen Einfluss.<br />

Mannschaften, die erstmals an der SMM Kutu teilnehmen, starten in der untersten Nationalliga. Dies gilt auch<br />

für Mannschaften, welche im Vorjahr nicht teilgenommen haben.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 5


Bis eine Woche vor dem Wettkampf zurückgezogene Mannschaften einer Nationalliga können nur durch den<br />

designierten Absteiger ersetzt werden. Später abgemeldete Mannschaften werden nicht ersetzt.<br />

Wenn sich eine fusionierte Mannschaft trennt, starten die selbständigen Mannschaften wieder in der untersten<br />

Nationalliga.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften der FIG.<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Bei Punktegleichheit entscheidet für die Rangfolge<br />

bei den Männern das höhere Total von fünf, dann vier, dann drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />

bei den Frauen das höhere Total von drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Mannschaftsmeister ” werden je der besten Mannschaft der Nationalligen A zugesprochen.<br />

Die Schweizer Mannschaftsmeister erhalten einen Wanderpreis. Dieser bleibt im Besitze einer Mannschaft,<br />

wenn sie ihn dreimal in Folge gewinnt.<br />

Die Turner/-innen der drei erstrangierten Mannschaften der Nationalligen A erhalten je einen Medaillensatz in<br />

Gold, Silber und Bronce.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen einer Mannschaft haben in einheitlichen, gleichfarbigen Turntenues zum Wettkampf<br />

anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Wettkampftag beginnt mit der Nationalliga D und endet mit der Nationalliga A.<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startgeräte werden ausgelost.<br />

Die Mannschaftsbetreuer geben die Startreihenfolge an jedem Geräten bis spätestens eine Stunde vor<br />

Wettkampfbeginn an die Wettkampfleitung ab.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Keine Bestimmungen da nicht relevant.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Mannschaft sind zwei Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Die Hilfe der<br />

angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unturnerisches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes<br />

Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 6


Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die Meldung der Mannschaften und die namentliche Meldung der Turner/-innen hat durch die kantonalen<br />

Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 6 Wochen vor dem<br />

Anlass zu erfo lgen.<br />

Das Gesuch für den Einsatz eines/einer ausländischen Turners/Turnerin ist mit der schriftlichen Einwilligung des<br />

entsprechenden Nationalverbandes bis 5 Tage vor dem Anlass an das Sekretariat Spitzensport des <strong>STV</strong> zu<br />

richten.<br />

Eine Kopie der fremdenpolizeilichen Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für ausländische Turner/-innen mit<br />

Wohnsitz in der Schweiz sind der Meldung der Mannschaft beizulegen.<br />

Mutationen von Turner/-innen sind der Wettkampfleitung bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zu melden.<br />

Für jede gemeldete Mannschaft wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung<br />

hat bis spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Verspätete Anmeldungen von Mannschaften und ausländischen Turner/-innen können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.<br />

Bei nicht erfolgten Einzahlungen werden die Mannschaften bzw. ausländischen Turner/-innen nicht zum<br />

Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Abmeldungen von Mannschaften sind dem Betreuer der SMM Kutu unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />

1. Januar 2001 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 7


V. Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen (SJM<br />

Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich in den Juniorenaltersklassen der Kategorie P1 – P6 durch.<br />

Die SJM Kutu M und SJM Kutu F finden an verschiedenen Orten statt.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />

Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />

Mitglieder der Nachwuchs- und Juniorenkader<br />

Im Kutu M kann jede kantonale Kunstturnervereinigung für die Kategorien P1 – P4 je 3 und P5 – P6 je einen<br />

Turner melden. Weiter erhält jede kantonale Kunstturnervereinigung aufgrund der gelösten<br />

Leistungssportausweise ein zusätzliches, für alle Kategorien frei einsetzbares Kontingent, welches jährlich<br />

durch das Ressort Kutu festgelegt wird.<br />

Im Kutu F müssen sich die Turnerinnen an Wettkämpfen des eigenen Kantonalverbandes oder anderer<br />

Kantonalverbände für die SJM Kutu F qualifizieren. Massgebend ist das höchste Punktetotal aus zwei<br />

Wettkämpfen, wobei mindestens ein ausserkantonaler Wettkampf in die Wertung kommen muss. Die<br />

Qualifikationswettkämpfe werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:<br />

Austragung zwischen dem 1. Januar und dem festgelegten Stichtag.<br />

Meldung des Qualifikationswettkampfes bis zum 1. November des Vorjahres an das Ressort Kutu/FG<br />

Wettkämpfe.<br />

Einsatz von brevetierten Kampfrichterinnen gemäss den Richtlinien des Ressorts Kutu/FG Kampfrichter.<br />

Versand der Rangliste bis 3 Tage nach dem Wettkampf an das Ressort Kutu/FG Wettkämpfe.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Die Schweizer Juniorenmeisterschaften werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />

Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />

P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />

P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />

P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />

P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />

P5 bis 16 Jahre ---<br />

P6 bis 18 Jahre bis 15 Jahre<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf (Kategorie P1 – P6), einem integrierten<br />

Mannschaftswettkampf (Kategorie P1 – P4) und den Gerätefinals (Kategorie P5 + P6 Kutu M bzw. P4 + P6 Kutu<br />

F).<br />

In den Kategorien P1 – P3 werden max. 48 Turner/-innen und P4 – P6 max. 36 Turner/-innen zum Wettkampf<br />

zugelassen.<br />

Für die Mannschaftsrangliste der entsprechenden Kategorie wird das Total der Mehrkampfergebnisse der drei<br />

vorgängig bezeichneten Turner/-innen pro Kantonal-/Regionalverband gewertet.<br />

Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich in den Kategorien P5 + P6 (Kutu M) bzw. P4 + P6 (KutuF) die<br />

sechs besten Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den höchsten Noten pro Gerät.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 8


4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />

Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Meister/-in P...” werden in den entsprechenden Kategorien im Mehrkampf, dem<br />

Mannschaftswettkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Turner/-innen bzw. Mannschaften vergeben.<br />

Die Titel “Schweizer Junioren Meister/-in” werden den Gewinnern der Kategorie P6 (Mehrkampf und<br />

Gerätefinals) zuerkannt.<br />

Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben.<br />

In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 6 Diplome<br />

abgegeben.<br />

Im Mannschaftswettkampf erhalten die Turner/-innen der drei erstklassierten Mannschaften je eine Gold-,<br />

Silber- und Broncemedaille.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />

Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />

Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />

Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 9


Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SJM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />

Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 10


VI.<br />

Schweizer Amateur Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich zusammen mit den Schweizer Meisterschaften<br />

Kunstturnen (SM Kutu) Schweizer Amateur Meisterschaften (SM Amateure) für die Bereiche männlich und<br />

weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong> der Programme P5 (Kutu F) und P6 (Kutu M), welche keinem<br />

nationalen Kader angehören und die Kriterien des Ressorts Kutu erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der<br />

Ausschreibung bekanntg egeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />

Es werden max. 36 Turner bzw. Turnerinnen zum Wettkamp f zugelassen.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des Internationalen Turnerbundes<br />

(FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Amateur Meister/-in” werden im Mehrkampf an die bestklassierte Turnerin bzw. den<br />

bestklassierten Turner vergeben.<br />

Für die Ränge 1 bis 3 werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome<br />

abgegeben.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

---<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 11


Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />

Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 12


VII.<br />

Schweizer Kunstturntage<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) und der Kunstturnverband Schweiz (KVS) führen in der Regel alle vier<br />

Jahre die Schweizer Kunstturntage (SKT) für die Bereiche männlich und weiblich in den Kategorien P1 – P6<br />

durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen (Kutu) des <strong>STV</strong>.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des KVS oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes<br />

des <strong>STV</strong>.<br />

Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />

In den Kategorien P1 – P4 qualifizieren sich die jeweils 24 besten Turner/-innen der vorhergehenden<br />

Schweizer Junioren Meisterschaften (SJM).<br />

In den Kategorien P5 – P6 qualifizieren sich alle Turnerinnen und Turner, welche die Kriterien des Ressorts<br />

erfüllen. Die Kriterien werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Die SKT werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />

Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />

P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />

P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />

P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />

P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />

P5 offen offen<br />

P6 offen offen<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />

Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Sieger/Siegerin der Schweizer Kunstturntage” werden den Gewinnern der Kategorie P6 vergeben.<br />

Pro Kategorie werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben und 50% der Startenden erhalten<br />

eine Medaille.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 13


Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

---<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Den qualifizierten Turner/-innen der Kategorien P1 – P4 werden die Festunterlagen nach Möglichkeit direkt an<br />

den jeweiligen SJM durch das Organisationskomitee (OK) SKT abgegeben.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom OK ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens<br />

2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SKT<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 6. November 2001 genehmigt und tritt<br />

per 1. Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!