Reglement STV Schweizermeisterschaft
Reglement STV Schweizermeisterschaft
Reglement STV Schweizermeisterschaft
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Wettkampfreglemente<br />
Schweizer Meisterschaften<br />
Kunstturnen<br />
I. Inhaltsverzeichnis<br />
I Inhaltsverzeichnis 1<br />
II Einleitung 2<br />
III <strong>Reglement</strong> Schweizer Meisterschaften 3<br />
IV <strong>Reglement</strong> Schweizer Mannschaftsmeisterschaften 5<br />
V <strong>Reglement</strong> Schweizer Junioren Meisterschaften 8<br />
VI <strong>Reglement</strong> Schweizer Amateur Meisterschaften 11<br />
VII <strong>Reglement</strong> Schweizer Kunstturntage 13<br />
Verteiler<br />
Fachrat Kunstturnen<br />
Ressort Kunstturnen<br />
Fachgruppen Kunstturnen<br />
Kantonale Kunstturnervereinigungen<br />
Kantonale und Regionale Turnverbände<br />
Regionale Leistungszentren Kunstturnen<br />
Die Wettkampfreglemente können auf dem Zentralsekretariat<br />
<strong>STV</strong>, Abteilungs Spitzensport, Bahnhofstrasse 38, 5001 Aarau<br />
bezogen oder über Internet www.stv-fsg.ch unter der Rubrik<br />
Spitzensport abgerufen werden.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 1
II.<br />
Einleitung<br />
In den Jahren 2000 und 2001 wurden durch das Ressort Kunstturnen die Wettkampfreglemente für die Schweizer<br />
Meisterschaften der verschiedenen Kategorien überarbeitet. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt.<br />
1. Erstellung eines Regelwerkes mit längerfristiger Gültigkeit.<br />
2. Vereinheitlichung und Vereinfachung der <strong>Reglement</strong>e für die Bereiche Kunstturnen Männer und Frauen und die<br />
verschiedenen Meisterschaften.<br />
3. Anpassung an die <strong>Reglement</strong>e und Vorschriften des Internationalen Turnerbundes und der Europäischen<br />
Turnunion.<br />
4. Verbesserung der Übersichtlichkeit durch eine Zusammenfassung der <strong>Reglement</strong>e aller Schweizer<br />
Meisterschaften Kunstturnen.<br />
Die einzelnen <strong>Reglement</strong>e werden ab dem 1. Januar 2001 schrittweise eingeführt und treten ab 2002 für alle<br />
Schweizer Meisterschaften Kunstturnen in Kraft.<br />
SCHWEIZERISCHER TURNVERBAND<br />
Abteilung Spitzensport / Ressort Kunstturnen<br />
R. Hediger<br />
Chef Spitzensport<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 2
III.<br />
Schweizer Meisterschaften Kunstturnen<br />
1. Einleitung<br />
Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Meisterschaften Kunstturnen (SM Kutu) für<br />
die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />
Kunstturnen.<br />
2. Teilnahmeberechtigung<br />
Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />
Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />
kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />
Mitglieder der National- und Juniorenkader sowie weitere Turner/-innen, welche die Kriterien des Ressorts Kutu<br />
erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der Ausschreibung bekanntgegeben.<br />
Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />
3. Wettkampfprogramm<br />
Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf und den Gerätefinals. Die Teilnehmer können im<br />
Mehrkampf oder an einzelnen Geräten starten.<br />
Der Mehrkampf dient gleichzeitig als Qualifikation für die Gerätefinals.<br />
Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich die sechs Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den<br />
höchsten Noten pro Gerät.<br />
4. Bewertung und Kampfgericht<br />
Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />
Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />
5. Rangfolge<br />
Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />
6. Auszeichnungen<br />
Die Titel “Schweizer Meister/-in” werden im Mehrkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Schweizer<br />
Turner/-innen vergeben.<br />
Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 8 werden<br />
Diplome abgegeben.<br />
In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 6 werden<br />
Diplome abgegeben.<br />
7. Wettkampfbestimmungen<br />
7.1. Turnkleidung<br />
Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />
die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />
Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />
Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />
Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />
7.2. Startreihenfolge<br />
Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />
Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />
Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 3
7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />
Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />
Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />
Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />
Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />
7.4. Bodenmusik<br />
Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />
A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />
sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />
7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />
Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />
dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />
zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />
Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />
mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />
Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />
Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />
der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />
Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />
Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />
7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />
Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />
an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />
7.7. Dopingkontrollen<br />
Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />
vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />
Weisungen richten.<br />
8. Anmeldung und Finanzen<br />
Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />
kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />
Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />
Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />
Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />
9. Abmeldungen<br />
Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />
unverzüglich zu melden.<br />
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />
10. Versicherungen<br />
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />
11. Schlussbemerkungen<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />
1. Januar 2001 in Kraft.<br />
Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />
kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />
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IV.<br />
Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />
1. Einleitung<br />
Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />
(SMM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />
Kunstturnen.<br />
2. Teilnahmeberechtigung<br />
2.1. Mannschaften<br />
Mannschaften müssen unter dem Namen einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes<br />
Schweiz (KVS) oder einem kantonalen/regionalen Turnverband des <strong>STV</strong> starten.<br />
Ausnahmsweise und mit Zustimmung des Ressorts Kutu können auch Mannschaften, die sich aus zwei<br />
verschiedenen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen Turnverbänden<br />
zusammensetzen, zum Wettkampf zugelassen werden. Ein entsprechendes Gesuch muss bis spätestens sechs<br />
Wochen vor dem Anlass an das Ressort Kutu gerichtet werden.<br />
2.2. Mitglieder der Mannschaften<br />
Als Mitglieder einer Mannschaft sind Turner/-innen mit folgenden Voraussetzungen zugelassen:<br />
Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />
Turner/-innen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Ausland, die bei<br />
der Anmeldung seit mindestens 3 Monaten der meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder dem<br />
kantonalen/regionalen Turnverband angehören.<br />
Ein Turner/Eine Turnerin aus anderen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen<br />
Turnverbänden ohne eigene Mannschaft mit schriftlicher Zustimmung der eigenen kantonalen<br />
Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes.<br />
Turner/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene<br />
fremdenpolizeiliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung besitzen und gleichzeitig seit 3 Monaten Mitglied der<br />
meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes sind.<br />
Pro Mannschaft ist zudem ein Turner/eine Turnerin mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Wohnsitz in der<br />
Schweiz zugelassen. Gemäss den aktuellen Statuten des Internationalen Turnerbundes (FIG) müssen Turner/-<br />
innen, welche den Verein eines anderen Nationalverbandes vertreten, eine schriftliche Einwilligung des eigenen<br />
Nationalverbandes und des Nationalverbandes des Vereins, den sie vertreten, besitzen. Dieser Turner/Diese<br />
Turnerin muss zudem im Besitze eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong> sein.<br />
Turner/-innen dürfen nur in einer Mannschaft starten.<br />
3. Wettkampfprogramm<br />
Der Wettkampf wird max. in je vier Nationalligen (A,B,C,D) ausgetragen. Die Nationalligen A und B bestehen<br />
aus sechs Mannschaften. Den Nationalligen C und D werden max. sechs Mannschaften zugeteilt.<br />
Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei höchstens aber sechs Turner/-innen. Pro Gerät dürfen höchstens<br />
vier Turner/-innen eingesetzt werden, wobei die drei höchsten Noten für das Mannschaftsresultat zählen.<br />
Die erstrangierten Mannschaften der unteren Nationalligen steigen automatisch auf und bestreiten im<br />
kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsthöheren Nationalliga.<br />
Die letztrangierten Mannschaften der oberen Nationalligen steigen automatisch ab und bestreiten im<br />
kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsttieferen Nationalliga.<br />
Die erzielten Punktzahlen haben bezüglich dem Auf- und Abstieg keinen Einfluss.<br />
Mannschaften, die erstmals an der SMM Kutu teilnehmen, starten in der untersten Nationalliga. Dies gilt auch<br />
für Mannschaften, welche im Vorjahr nicht teilgenommen haben.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 5
Bis eine Woche vor dem Wettkampf zurückgezogene Mannschaften einer Nationalliga können nur durch den<br />
designierten Absteiger ersetzt werden. Später abgemeldete Mannschaften werden nicht ersetzt.<br />
Wenn sich eine fusionierte Mannschaft trennt, starten die selbständigen Mannschaften wieder in der untersten<br />
Nationalliga.<br />
4. Bewertung und Kampfgericht<br />
Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften der FIG.<br />
Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />
5. Rangfolge<br />
Bei Punktegleichheit entscheidet für die Rangfolge<br />
bei den Männern das höhere Total von fünf, dann vier, dann drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />
bei den Frauen das höhere Total von drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />
6. Auszeichnungen<br />
Die Titel “Schweizer Mannschaftsmeister ” werden je der besten Mannschaft der Nationalligen A zugesprochen.<br />
Die Schweizer Mannschaftsmeister erhalten einen Wanderpreis. Dieser bleibt im Besitze einer Mannschaft,<br />
wenn sie ihn dreimal in Folge gewinnt.<br />
Die Turner/-innen der drei erstrangierten Mannschaften der Nationalligen A erhalten je einen Medaillensatz in<br />
Gold, Silber und Bronce.<br />
7. Wettkampfbestimmungen<br />
7.1. Turnkleidung<br />
Die Turner/-innen einer Mannschaft haben in einheitlichen, gleichfarbigen Turntenues zum Wettkampf<br />
anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />
Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />
Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />
Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />
7.2. Startreihenfolge<br />
Der Wettkampftag beginnt mit der Nationalliga D und endet mit der Nationalliga A.<br />
Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />
Die Startgeräte werden ausgelost.<br />
Die Mannschaftsbetreuer geben die Startreihenfolge an jedem Geräten bis spätestens eine Stunde vor<br />
Wettkampfbeginn an die Wettkampfleitung ab.<br />
7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />
Keine Bestimmungen da nicht relevant.<br />
7.4. Bodenmusik<br />
Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />
A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />
sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />
7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />
Pro Mannschaft sind zwei Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Die Hilfe der<br />
angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />
Undisziplinertes bzw. unturnerisches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes<br />
Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />
Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />
Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />
der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 6
Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />
Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />
7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />
Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />
an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />
7.7. Dopingkontrollen<br />
Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />
vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />
Weisungen richten.<br />
8. Anmeldung und Finanzen<br />
Die Meldung der Mannschaften und die namentliche Meldung der Turner/-innen hat durch die kantonalen<br />
Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 6 Wochen vor dem<br />
Anlass zu erfo lgen.<br />
Das Gesuch für den Einsatz eines/einer ausländischen Turners/Turnerin ist mit der schriftlichen Einwilligung des<br />
entsprechenden Nationalverbandes bis 5 Tage vor dem Anlass an das Sekretariat Spitzensport des <strong>STV</strong> zu<br />
richten.<br />
Eine Kopie der fremdenpolizeilichen Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für ausländische Turner/-innen mit<br />
Wohnsitz in der Schweiz sind der Meldung der Mannschaft beizulegen.<br />
Mutationen von Turner/-innen sind der Wettkampfleitung bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zu melden.<br />
Für jede gemeldete Mannschaft wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung<br />
hat bis spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />
Verspätete Anmeldungen von Mannschaften und ausländischen Turner/-innen können nicht mehr berücksichtigt<br />
werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.<br />
Bei nicht erfolgten Einzahlungen werden die Mannschaften bzw. ausländischen Turner/-innen nicht zum<br />
Wettkampf zugelassen.<br />
9. Abmeldungen<br />
Abmeldungen von Mannschaften sind dem Betreuer der SMM Kutu unverzüglich zu melden.<br />
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />
10. Versicherungen<br />
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />
11. Schlussbemerkungen<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />
1. Januar 2001 in Kraft.<br />
Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />
kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 7
V. Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen<br />
1. Einleitung<br />
Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen (SJM<br />
Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich in den Juniorenaltersklassen der Kategorie P1 – P6 durch.<br />
Die SJM Kutu M und SJM Kutu F finden an verschiedenen Orten statt.<br />
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />
Kunstturnen.<br />
2. Teilnahmeberechtigung<br />
Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />
Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />
kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />
Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />
Mitglieder der Nachwuchs- und Juniorenkader<br />
Im Kutu M kann jede kantonale Kunstturnervereinigung für die Kategorien P1 – P4 je 3 und P5 – P6 je einen<br />
Turner melden. Weiter erhält jede kantonale Kunstturnervereinigung aufgrund der gelösten<br />
Leistungssportausweise ein zusätzliches, für alle Kategorien frei einsetzbares Kontingent, welches jährlich<br />
durch das Ressort Kutu festgelegt wird.<br />
Im Kutu F müssen sich die Turnerinnen an Wettkämpfen des eigenen Kantonalverbandes oder anderer<br />
Kantonalverbände für die SJM Kutu F qualifizieren. Massgebend ist das höchste Punktetotal aus zwei<br />
Wettkämpfen, wobei mindestens ein ausserkantonaler Wettkampf in die Wertung kommen muss. Die<br />
Qualifikationswettkämpfe werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:<br />
Austragung zwischen dem 1. Januar und dem festgelegten Stichtag.<br />
Meldung des Qualifikationswettkampfes bis zum 1. November des Vorjahres an das Ressort Kutu/FG<br />
Wettkämpfe.<br />
Einsatz von brevetierten Kampfrichterinnen gemäss den Richtlinien des Ressorts Kutu/FG Kampfrichter.<br />
Versand der Rangliste bis 3 Tage nach dem Wettkampf an das Ressort Kutu/FG Wettkämpfe.<br />
3. Wettkampfprogramm<br />
Die Schweizer Juniorenmeisterschaften werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />
Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />
P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />
P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />
P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />
P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />
P5 bis 16 Jahre ---<br />
P6 bis 18 Jahre bis 15 Jahre<br />
Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf (Kategorie P1 – P6), einem integrierten<br />
Mannschaftswettkampf (Kategorie P1 – P4) und den Gerätefinals (Kategorie P5 + P6 Kutu M bzw. P4 + P6 Kutu<br />
F).<br />
In den Kategorien P1 – P3 werden max. 48 Turner/-innen und P4 – P6 max. 36 Turner/-innen zum Wettkampf<br />
zugelassen.<br />
Für die Mannschaftsrangliste der entsprechenden Kategorie wird das Total der Mehrkampfergebnisse der drei<br />
vorgängig bezeichneten Turner/-innen pro Kantonal-/Regionalverband gewertet.<br />
Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich in den Kategorien P5 + P6 (Kutu M) bzw. P4 + P6 (KutuF) die<br />
sechs besten Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den höchsten Noten pro Gerät.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 8
4. Bewertung und Kampfgericht<br />
Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />
Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />
Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />
5. Rangfolge<br />
Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />
6. Auszeichnungen<br />
Die Titel “Schweizer Meister/-in P...” werden in den entsprechenden Kategorien im Mehrkampf, dem<br />
Mannschaftswettkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Turner/-innen bzw. Mannschaften vergeben.<br />
Die Titel “Schweizer Junioren Meister/-in” werden den Gewinnern der Kategorie P6 (Mehrkampf und<br />
Gerätefinals) zuerkannt.<br />
Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben.<br />
In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 6 Diplome<br />
abgegeben.<br />
Im Mannschaftswettkampf erhalten die Turner/-innen der drei erstklassierten Mannschaften je eine Gold-,<br />
Silber- und Broncemedaille.<br />
7. Wettkampfbestimmungen<br />
7.1. Turnkleidung<br />
Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />
die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />
Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />
Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />
Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />
7.2. Startreihenfolge<br />
Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />
Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />
Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />
7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />
Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />
Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />
Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />
Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />
7.4. Bodenmusik<br />
Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />
A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />
sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />
7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />
Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />
dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />
zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />
Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />
mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />
Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />
Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />
der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />
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Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />
Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />
7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />
Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />
an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />
7.7. Dopingkontrollen<br />
Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />
vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />
Weisungen richten.<br />
8. Anmeldung und Finanzen<br />
Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />
kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />
Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />
Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />
Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />
9. Abmeldungen<br />
Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SJM Kutu<br />
unverzüglich zu melden.<br />
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />
10. Versicherungen<br />
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />
11. Schlussbemerkungen<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />
Januar 2002 in Kraft.<br />
Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />
kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />
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VI.<br />
Schweizer Amateur Meisterschaften Kunstturnen<br />
1. Einleitung<br />
Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich zusammen mit den Schweizer Meisterschaften<br />
Kunstturnen (SM Kutu) Schweizer Amateur Meisterschaften (SM Amateure) für die Bereiche männlich und<br />
weiblich durch.<br />
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />
Kunstturnen.<br />
2. Teilnahmeberechtigung<br />
Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />
Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />
kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong> der Programme P5 (Kutu F) und P6 (Kutu M), welche keinem<br />
nationalen Kader angehören und die Kriterien des Ressorts Kutu erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der<br />
Ausschreibung bekanntg egeben.<br />
Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />
3. Wettkampfprogramm<br />
Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />
Es werden max. 36 Turner bzw. Turnerinnen zum Wettkamp f zugelassen.<br />
4. Bewertung und Kampfgericht<br />
Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des Internationalen Turnerbundes<br />
(FIG).<br />
Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />
5. Rangfolge<br />
Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />
6. Auszeichnungen<br />
Die Titel “Schweizer Amateur Meister/-in” werden im Mehrkampf an die bestklassierte Turnerin bzw. den<br />
bestklassierten Turner vergeben.<br />
Für die Ränge 1 bis 3 werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome<br />
abgegeben.<br />
7. Wettkampfbestimmungen<br />
7.1. Turnkleidung<br />
Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />
die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />
Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />
Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />
Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />
7.2. Startreihenfolge<br />
Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />
Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />
7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />
---<br />
7.4. Bodenmusik<br />
Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />
A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />
sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />
7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />
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Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />
dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />
zugelassen.<br />
Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />
mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />
Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />
Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />
der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />
Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />
Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />
7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />
Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />
an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />
7.7. Dopingkontrollen<br />
Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />
vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />
Weisungen richten.<br />
8. Anmeldung und Finanzen<br />
Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />
kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />
Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />
Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />
Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />
9. Abmeldungen<br />
Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />
unverzüglich zu melden.<br />
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />
10. Versicherungen<br />
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />
11. Schlussbemerkungen<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />
Januar 2002 in Kraft.<br />
Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />
kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 12
VII.<br />
Schweizer Kunstturntage<br />
1. Einleitung<br />
Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) und der Kunstturnverband Schweiz (KVS) führen in der Regel alle vier<br />
Jahre die Schweizer Kunstturntage (SKT) für die Bereiche männlich und weiblich in den Kategorien P1 – P6<br />
durch.<br />
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />
Kunstturnen (Kutu) des <strong>STV</strong>.<br />
2. Teilnahmeberechtigung<br />
Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />
Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des KVS oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes<br />
des <strong>STV</strong>.<br />
Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />
In den Kategorien P1 – P4 qualifizieren sich die jeweils 24 besten Turner/-innen der vorhergehenden<br />
Schweizer Junioren Meisterschaften (SJM).<br />
In den Kategorien P5 – P6 qualifizieren sich alle Turnerinnen und Turner, welche die Kriterien des Ressorts<br />
erfüllen. Die Kriterien werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.<br />
Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />
3. Wettkampfprogramm<br />
Die SKT werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />
Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />
P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />
P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />
P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />
P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />
P5 offen offen<br />
P6 offen offen<br />
Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />
4. Bewertung und Kampfgericht<br />
Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />
Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />
Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />
5. Rangfolge<br />
Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />
6. Auszeichnungen<br />
Die Titel “Sieger/Siegerin der Schweizer Kunstturntage” werden den Gewinnern der Kategorie P6 vergeben.<br />
Pro Kategorie werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben und 50% der Startenden erhalten<br />
eine Medaille.<br />
7. Wettkampfbestimmungen<br />
7.1. Turnkleidung<br />
Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />
die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />
Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />
Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />
Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />
7.2. Startreihenfolge<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 13
Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />
Die Startreihenfolge erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />
7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />
---<br />
7.4. Bodenmusik<br />
Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />
A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />
sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />
7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />
Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />
dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />
zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />
Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />
mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />
Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />
Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />
der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />
Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />
Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />
7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />
Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />
an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />
7.7. Dopingkontrollen<br />
Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />
vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />
Weisungen richten.<br />
8. Anmeldung und Finanzen<br />
Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />
kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />
Den qualifizierten Turner/-innen der Kategorien P1 – P4 werden die Festunterlagen nach Möglichkeit direkt an<br />
den jeweiligen SJM durch das Organisationskomitee (OK) SKT abgegeben.<br />
Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom OK ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens<br />
2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />
Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />
9. Abmeldungen<br />
Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SKT<br />
unverzüglich zu melden.<br />
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />
10. Versicherungen<br />
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />
11. Schlussbemerkungen<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 6. November 2001 genehmigt und tritt<br />
per 1. Januar 2002 in Kraft.<br />
Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />
kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />
C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 14