MEDIADATEN 2007 - CRN.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in<br />
Zeitschriften und Zeitungen sowie in allen elektronischen Formen.<br />
CMP-WEKA Verlag · Gruber Straße 46a · 85586 Poing<br />
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines<br />
Werbungstreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten (im Folgen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong> genannt) in<br />
Druckschriften <strong>de</strong>s Verlages o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vertrag über die Beifügung von Beilagen zu<br />
solchen Druckschriften zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.<br />
2. In einen Anzeigenauftrag wer<strong>de</strong>n alle innerhalb von 12 Monaten erscheinen<strong>de</strong>n<br />
Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages beginnt mit <strong>de</strong>m<br />
Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige.<br />
3. Anzeigen wer<strong>de</strong>n an bestimmten Positionen nur aufgenommen, wenn diese<br />
Son<strong>de</strong>rplatzierungen jeweils vom Verlag schriftlich bestätigt wur<strong>de</strong>n. Bei Belegung<br />
von Umschlagseiten können diese Son<strong>de</strong>rplatzierungen nur garantiert wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Gatefold bucht. An<strong>de</strong>rnfalls sind diese Son<strong>de</strong>rplatzierungen<br />
nur verbindlich, wenn kein an<strong>de</strong>rer Kun<strong>de</strong> einen Gatefold bucht.<br />
4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in<br />
bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Positionen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht<br />
wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf diese Weise<br />
nicht auszuführen ist.<br />
5. Abbestellungen von Anzeigenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen.<br />
Der Verlag kann die entstan<strong>de</strong>nen Satz- und Produktionskosten <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n in<br />
Rechnung stellen. Für Anzeigen mit Son<strong>de</strong>rplatzierungen (auch Umschlagseiten und<br />
Son<strong>de</strong>rformate) besteht kein Rücktrittsrecht.<br />
6. Wird ein Anzeigenauftrag nicht komplett erfüllt, so erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Verlag<br />
die Differenz zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Nachlass. Beruht die Nichterfüllung auf vom Verlag zu vertreten<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong>n, so besteht keine Erstattungspflicht.<br />
7. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge und einzelne Aufträge im Rahmen eines<br />
bestehen<strong>de</strong>n Vertrages wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form<br />
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt<br />
namentlich dann, wenn <strong>de</strong>r Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen o<strong>de</strong>r behördliche<br />
Anordnungen verstößt o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar ist. Der Verlag teilt <strong>de</strong>m<br />
Kun<strong>de</strong>n die Ablehnung eines Auftrages unverzüglich mit.<br />
17. Der Kun<strong>de</strong> hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei unvollständigem<br />
Abdruck <strong>de</strong>r Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie<br />
Ersatzanzeige, aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige<br />
beeinträchtigt wur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist<br />
verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
das Recht auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages.<br />
18. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei<br />
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer<br />
Auftragserteilung – ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit <strong>de</strong>m Verlag o<strong>de</strong>r seinen<br />
Erfüllungsgehilfen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.<br />
19. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug sind<br />
beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und auf das für die betreffen<strong>de</strong><br />
Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz<br />
o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner<br />
Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung <strong>de</strong>s Verlages für Schä<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s Fehlers zugesicherter<br />
Eigenschaften bleibt unberührt.<br />
20. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht<br />
für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen. In <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist<br />
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf<br />
<strong>de</strong>n vertragstypischen, voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Anzeigenentgelts beschränkt.<br />
21. Wur<strong>de</strong>n Anzeigenmotive vom Kun<strong>de</strong>n unkörperlich, d.h. digital übermittelt, so ist<br />
die Haftung <strong>de</strong>s Verlages für ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserliche, unrichtige o<strong>de</strong>r<br />
unvollständige Wie<strong>de</strong>rgaben <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Anzeigen ausgeschlossen.<br />
22. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von<br />
4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
23. Falls <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung vor Veröffentlichung<br />
<strong>de</strong>r Anzeige, möglichst aber zum Termin <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt.<br />
Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen vom Empfang <strong>de</strong>r<br />
Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re<br />
Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist.