MEDIADATEN 2007 - CRN.de
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8. Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines Musters <strong>de</strong>r Beilage<br />
und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim<br />
Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift erwecken o<strong>de</strong>r<br />
Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen.<br />
9. Der Kun<strong>de</strong> stellt <strong>de</strong>n Verlag von allen Ansprüchen Dritter aus Verstößen <strong>de</strong>r<br />
Anzeigen o<strong>de</strong>r Fremdbeilagen gegen gesetzliche Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />
Wettbewerb- und Urheberrechts frei.<br />
10. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar<br />
sind, wer<strong>de</strong>n vom Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“ <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />
11. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier<br />
Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Sorge zu tragen. Die Kosten für<br />
Entwürfe, Reinzeichnungen und <strong>de</strong>rgleichen sind in <strong>de</strong>n Anzeigenpreisen nicht enthalten.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt<br />
er die Kosten für die Beschaffung.<br />
12. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kun<strong>de</strong> trägt die<br />
Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag<br />
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung<br />
<strong>de</strong>s Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Kosten für die vom Kun<strong>de</strong>n<br />
gewünschten o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vereinbarter<br />
Ausführungen hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zu tragen.<br />
13. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r<br />
Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
14. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />
15. Der Verlag liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art<br />
und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r<br />
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n,<br />
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />
16. Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zurückgesandt.<br />
Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen längstens bis zu 3 Monaten nach<br />
Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages auf.<br />
24. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet.<br />
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen<br />
Vorauszahlung verlangen.<br />
25. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r<br />
Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das<br />
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />
Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offener<br />
Rechnungen abhängig zu machen.<br />
26. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,<br />
Verträgen und Abrechnungen mit <strong>de</strong>n Werbungtreiben<strong>de</strong>n an die Preisliste <strong>de</strong>s<br />
Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
27. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige<br />
Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an.<br />
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen<br />
Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n 4 Wochen aufbewahrt.<br />
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet.<br />
Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der<br />
Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n das Recht vor, die eingehen<strong>de</strong>n<br />
Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch <strong>de</strong>s Zifferndienstes zu<br />
Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und<br />
Vermittlungsangeboten ist <strong>de</strong>r Verlag nicht verpflichtet.<br />
28. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen<br />
Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r bei öffentlich-rechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Soweit<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />
bestimmt sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach <strong>de</strong>ren Wohnsitz.<br />
29. Ist <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n, auch bei Nicht-<br />
Kaufleuten, im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nach<br />
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages<br />
vereinbart.<br />
30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt.