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betriebsanweisungen für tätigkeiten mit gefahrstoffen

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<strong>für</strong> Tätigkeiten


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Herausgeber:<br />

Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

8. überarbeitete Auflage 2005


BETRIEBSANWEISUNGEN<br />

FÜR TÄTIGKEITEN<br />

MIT GEFAHRSTOFFEN<br />

Dr. Andreas Doll<br />

Joachim Dokter<br />

Peter E. Michels


2<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


DER INHALT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

11 Vorwort 5<br />

12 Gesetzliche Grundlagen 6<br />

13 Verantwortung und Motivation 9<br />

14 Anforderungen an eine Betriebsanweisung 10<br />

15 Tätigkeiten <strong>mit</strong> geringer Gefährdung 14<br />

16 Die Betriebsanweisung in der Praxis 16<br />

17 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der<br />

Erdkabelmontage“ 31<br />

18 Bekanntmachen der Betriebsanweisung 42<br />

19 Anzahl der Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz 44<br />

10 Unterweisung 46<br />

Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

• Schreinerei: Sägen, Fräsen, Schleifen<br />

• Elektromontage: Vergießen einer Kabelmuffe<br />

48<br />

48<br />

<strong>mit</strong> 2-Komponenten-Gießharz<br />

• Baustelle: Reinigen von Kabelenden<br />

• Lackiererei: Lackieren am Farbspritzstand<br />

• Werkzeugbau: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Kühlschmierstoffen<br />

50<br />

52<br />

54<br />

beim Fräsen<br />

• Versuchslabor: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Aceton<br />

• Galvanik: Füllen eines Salpetersäurebades<br />

• Elektronikfertigung: Vergießen elektronischer<br />

56<br />

58<br />

60<br />

Bauteile<br />

• Klebeplatz: Kleben von Metallkleinteilen<br />

• Tampondruckerei: Einlegearbeiten an einer<br />

62<br />

64<br />

Tampondruckmaschine<br />

• Spritzentfettung: Entfetten von Stahlteilen<br />

• Reinigungsplatz: Reinigen und Entfetten<br />

66<br />

68<br />

von Metallteilen 70<br />

3


4<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Inhalt<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Dentallabor: Reinigen von Metallgerüsten 72<br />

Dentallabor: Glänzen im Elektrolytautomaten 74<br />

Dentallabor: Tätigkeiten <strong>mit</strong> flüssigem Methylmethacrylat 76<br />

Lackiererei: Reinigen von Lackierwerkzeugen 78<br />

Instandhaltung: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Mineralwolle-<br />

Dämmstoffen 80<br />

Hartverchromen: Kranbedientes Hartchrombad 82<br />

Galvanik, allgemein: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Laugen 84<br />

Galvanik, allgemein: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Säuren 85<br />

Galvanik, allgemein: Handanlage, Beizbäder 86<br />

Galvanik, allgemein: Handanlage, Abkochentfettung 87<br />

Vernickeln (galvanisch): Handanlage, Nickelbad 88<br />

Vernickeln (chemisch): Handanlage, Nickelbad 89<br />

Chromatieren: Handanlage, Chromatierbad 90<br />

Eloxieren (Schwefelsäureverfahren): Handanlage,<br />

Eloxalbad 91<br />

Aluminiumglänzen: Handanlage, Glänzbad 92<br />

Hart- und Glanzverchromen: Handanlage, Chrombad 93<br />

Verkupfern (cyanidisch): Handanlage, Kupferbad 94<br />

Verzinken (alkalisch): Handanlage, Zinkbad (alkalisch) 95<br />

Verzinken (sauer): Handanlage, Zinkbad (sauer) 96<br />

97<br />

Drucker, Auswechseln von Tonerkassette sowie<br />

Resttonerbehälter, Reinigung nach dem Tonerwechsel 98<br />

Instandhaltung, Kraftwerk:<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Produkten 100<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> Tonerstaub bei der Wartung 102<br />

Baustelle, Elektroinstallation:<br />

Kontakt <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen 104<br />

Baustelle, Elektroinstallation:<br />

Stemmen, Schlitzen, Fräsen 105<br />

• Tätigkeiten <strong>mit</strong> verunreinigtem SF 6<br />

Anhang II: Checkliste „Erstellen einer Betriebsanweisung“ 106<br />

Anhang III: Literaturhinweise 110


1 VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Das sichere Arbeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen wird immer auch vom<br />

sicherheitsgerechten Verhalten des Beschäftigten am Arbeitsplatz<br />

<strong>mit</strong>bestimmt.<br />

Oft ist das „Nichtwissen“ über die Gefährlichkeit eines bestimmten<br />

Produktes sowie der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

Ursache <strong>für</strong> schwerwiegende Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen.<br />

Jeder Vorgesetzte ist in die Verantwortung genommen, durch Aufklärung<br />

und Unterweisung seine Mitarbeiter so zu informieren,<br />

dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschaltet<br />

werden. Die sogenannten Betriebsanweisungen sind hier ein<br />

wichtiges Hilfs<strong>mit</strong>tel zur Information des Beschäftigten.<br />

Die vorliegende Broschüre soll die Vorgesetzten sowie die im Arbeitsschutz<br />

beteiligten Personen im Betrieb dabei unterstützen, Betriebsanweisungen<br />

zu erstellen und wirksam einzusetzen.<br />

5


6<br />

2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Nach §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber<br />

dazu verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen. Die Technischen<br />

Regeln <strong>für</strong> Gefahrstoffe „Betriebsanweisungen und Unterweisung“<br />

(TRGS 555) <strong>mit</strong> „Beispielen <strong>für</strong> arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene<br />

Betriebsanweisungen“ liefern die notwendigen Informationen<br />

über Inhalt und Form einer Betriebsanweisung.<br />

Die Grundverpflichtung des Unternehmers bzw. Vorgesetzten die<br />

Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

und insbesondere über die <strong>mit</strong> ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen<br />

und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen<br />

ist im §12 des Arbeitsschutzgesetz verankert.<br />

In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“<br />

BGV A1 wird im § 2 Abs. 2 zunächst generell auf das staatliche<br />

Regelwerk verwiesen. Der § 4 „Unterweisung der Versicherten“<br />

verlangt die mindestens jährliche Unterweisung <strong>mit</strong> Dokumentation.<br />

Die so genannte „Besondere Unterweisung“ wird darüber hinaus<br />

in der BGV A1 in § 31 <strong>für</strong> persönliche Schutzausrüstung, die gegen<br />

tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen<br />

sollen gefordert. Diese Situation wäre z.B. bei Tätigkeiten <strong>mit</strong><br />

giftigen Gefahrstoffen gegeben, wenn technische und organisatorische<br />

Maßnahmen allein eine Gefährdung nicht sicher ausschließen<br />

können und Atemschutz getragen werden muss.<br />

Ergänzt werden die o. g. Anforderungen durch die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV, § 9). Diese Verordnung regelt die Bereitstellung<br />

und Benutzung von Arbeits<strong>mit</strong>teln. Der Arbeitgeber<br />

muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz<br />

und § 3 der BetrSichV) alle notwendigen Maßnahmen <strong>für</strong><br />

die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeits<strong>mit</strong>tel er<strong>mit</strong>teln.


2 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Eine Gegenüberstellung der Vorschriften, die eine Verpflichtung<br />

zur Unterweisung sowie zum Erstellen vom Betriebsanweisungen<br />

enthalten, zeigt folgende Tabelle:<br />

Vorschrift<br />

BGV A1<br />

§ 4 Abs.1<br />

§ 4 Abs.2<br />

BGV A1<br />

§31<br />

Unterweisungsinhalt/<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung über …Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere<br />

über die <strong>mit</strong> ihrer Arbeit<br />

verbundenen Gefährdungen und die<br />

Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend<br />

§12 Abs.1 ArbSchG<br />

sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung…<br />

Ver<strong>mit</strong>teln… der relevanten Inhalte<br />

der geltenden BGV und BGR sowie<br />

einschlägiger staatlicher Vorschriften<br />

in verständlicher Weise…<br />

Besondere Unterweisungen… <strong>für</strong> Persönliche<br />

Schutzausrüstung… gegen<br />

tödliche Gefahren oder bleibende<br />

Gesundheitsschäden…<br />

Benutzungsinformation im Rahmen<br />

von Unterweisungen <strong>mit</strong> Übungen<br />

ver<strong>mit</strong>teln<br />

Zeitpunkt der<br />

Unterweisung/<br />

Dokumentation<br />

mind. einmal jährlich<br />

<strong>mit</strong> Dokumentation<br />

–<br />

7


8<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gesetzliche Grundlagen<br />

Vorschrift<br />

ArbSchG<br />

§12<br />

GefStoffV<br />

§14<br />

BetrSichV<br />

§ 9<br />

Unterweisungsinhalt/<br />

Betriebsanweisung<br />

Ausreichende und angemessene Unterweisung<br />

über Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei der Arbeit…Unterweisung<br />

umfasst Anweisungen und<br />

Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz…ausgerichtet<br />

sind. Unterweisung<br />

muss an die Gefährdungsentwicklung<br />

angepasst sein…<br />

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung<br />

trifft die Pflicht zur Unterweisung den<br />

Entleiher…<br />

Zugänglich machen …einer schriftlichen<br />

Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung<br />

Rechnung<br />

trägt…<br />

Sicher stellen… einer mündlichen Unterweisung<br />

über auftretende Gefährdungen<br />

und entsprechende Schutzmaßnahmen…anhand<br />

der Betriebsanweisung<br />

Bei der Unterweisung nach<br />

§12 ArbSchG …erforderliche Vorkehrungen<br />

treffen…<strong>für</strong>…eine angemessene<br />

Unterweisung über die <strong>mit</strong><br />

der Benutzung von Arbeits<strong>mit</strong>teln verbundenen<br />

Gefahren…eine angemessene<br />

spezielle Unterweisung…<strong>für</strong>…<br />

die Durchführung von Instandsetzungs-,<br />

Wartungs- oder Umbauarbeiten<br />

Zeitpunkt der<br />

Unterweisung/<br />

Dokumentation<br />

bei Einstellung,<br />

Veränderungen<br />

im Aufgabenbereich,<br />

Einführung<br />

neuer Arbeits<strong>mit</strong>tel<br />

oder neuer<br />

Technologien, vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit…ggf.regelmäßig<br />

wiederholt<br />

Vor Aufnahme<br />

der Beschäftigung<br />

und danach<br />

mind. jährlich<br />

Dokumentation<br />

<strong>mit</strong> Bestätigung<br />

durch Unterschrift<br />


3 VERANTWORTUNG UND MOTIVATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Verhaltensfehler des Mitarbeiters dürfen nicht einfach als Schwäche<br />

angesehen und abgetan werden, vielmehr haben sie ganz bestimmte<br />

Ursachen.<br />

Solche Ursachen können sein:<br />

• Fehlende Informationen über die Eigenschaften von Gefahrstoffen<br />

sowie deren gesundheitsschädigende Wirkungen;<br />

• fehlendes Wissen zur Maschinen- und Anlagentechnik;<br />

• Unkenntnis über den Verfahrensablauf (Reaktionsverlauf) und<br />

ggf. entstehende chemische Umsetzungsprodukte;<br />

• Wissensdefizite bezüglich des Verhaltens bei Störungen und<br />

sonstigen unvorhergesehenen Betriebssituationen;<br />

• mangelnde Übung in sicherheitsgerechtem Verhalten;<br />

• fehlende Informationen zur Ersten Hilfe;<br />

• Verständigungsschwierigkeiten, z. B. bei ausländischen Mitarbeitern;<br />

• Überforderung des Mitarbeiters, weil der nicht ausreichend<br />

qualifiziert ist;<br />

• fehlende persönliche Reife z. B. von Jugendlichen <strong>mit</strong> besonders<br />

gefährlichen Stoffen umzugehen;<br />

• fehlende Motivation des Mitarbeiters aufgrund mangelnden<br />

Gefahrenbewusstseins.<br />

Die Aufzählung der Ursachen von „Verhaltensfehlern“ der Mitarbeiter<br />

macht deutlich, dass der Vorgesetzte maßgeblich Einfluss<br />

auf das „richtige“ Verhalten des Beschäftigten ausüben kann.<br />

Das Wecken von Gefahrenbewusstsein als Voraussetzung <strong>für</strong> sicheres<br />

Verhalten am Arbeitsplatz gehört <strong>mit</strong>hin zum Verantwortungsbereich<br />

jedes Vorgesetzten.<br />

9


10<br />

4 ANFORDERUNGEN<br />

AN EINE BETRIEBSANWEISUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

In der GefStoffV sind die Inhalte formuliert die in einer Betriebsanweisung<br />

mindestens enthalten sein müssen.<br />

Die zu erstellende Betriebsanweisung muss der Gefährdungsbeurteilung<br />

Rechnung tragen, die bei Tätigkeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen oder<br />

wenn Gefahrstoffe bei Tätigkeiten entstehen durchzuführen ist.<br />

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind alle die Gefährdungen, die<br />

<strong>für</strong> die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten relevant sind<br />

zu beurteilen (siehe Seite 28).<br />

Eine Betriebsanweisung muss mindestens enthalten:<br />

Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe<br />

(Bezeichnung, Kennzeichnung, Gefährdung)<br />

Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen,<br />

insbesondere<br />

• Hygienevorschriften,<br />

• Maßnahmen zur Verhütung einer Exposition,<br />

Tragen und Benutzen von Schutzausrüstung und Schutzkleidung<br />

•<br />

Informationen über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen<br />

und Notfällen sowie zur Verhütung dieser Ereignisse


4 Anforderungen an eine Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die TRGS 555 bestimmt ausführlich Inhalt und Gestaltung der Betriebsanweisung<br />

und Unterweisung sowie Art und Form ihrer betrieblichen<br />

Umsetzung.<br />

Die wichtigsten und grundsätzlichen Kernaussagen sollen im folgenden<br />

herausgestellt werden.<br />

• Betriebsanweisungen sind erforderlich, bei Tätigkeiten <strong>mit</strong> einem<br />

Gefahrstoff bzw. wenn nicht auszuschließen ist, dass ein<br />

solcher beim Betrieb oder auch bei möglichen Störungen entstehen<br />

oder freigesetzt werden kann.<br />

• Basis <strong>für</strong> die Erstellung von Betriebsanweisungen ist die Er<strong>mit</strong>tlung<br />

der vorhandenen gefahrstoffbezogenen Gefahren und<br />

nicht allein das Vorhandensein eines Gefahrstoffes.<br />

• Betriebsanweisungen müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen<br />

sein. Sie müssen den Beschäftigten eindeutig und unmissverständlich<br />

Verhaltensregeln und Hinweise zum sicheren Verhalten<br />

geben.<br />

• Betriebsanweisungen sind in verständlicher Form und in der<br />

Sprache des Beschäftigten abzufassen. Das kann unter Umständen<br />

bedeuten, dass Betriebsanweisungen auch in einer oder<br />

mehreren Fremdsprachen erstellt werden müssen. Hier sollen<br />

wirklich nur die Gefahren und Verhaltensregeln beschrieben<br />

werden, die <strong>für</strong> den speziellen Arbeitsplatz zutreffen, bzw. auf<br />

die der Mitarbeiter reagieren und Einfluss nehmen kann.<br />

• Das bedeutet u. a. auch, dass Hinweise auf besondere Gefahren<br />

(R-Sätze) sowie Sicherheitsratschläge (S-Sätze) der Gebindekennzeichnung<br />

nicht einfach übernommen, sondern durch<br />

eindeutige Angaben konkretisiert werden müssen. Die Aussage<br />

„Schutzbrille tragen“ reicht z.B. nicht aus, die zu benutzende<br />

Schutzbrille muss eindeutig benannt werden.<br />

11


12<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Anforderungen an eine Betriebsanweisung<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Betriebsanweisungen umfassen folgende Inhalte (Abb.1):<br />

• Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit<br />

• Gefahrstoffe (Bezeichnungen)<br />

• Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

• Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln<br />

• Verhalten im Gefahrfall<br />

• Erste Hilfe<br />

• Sachgerechte Entsorgung<br />

Betriebsanweisungen sind ständig zu aktualisieren, d. h. stets<br />

an neue arbeitswissenschaftliche und betriebliche Erkenntnisse<br />

anzupassen.<br />

Keine Betriebsanweisungen sind Betriebs-, Bedienungs- und<br />

Gebrauchsanleitungen von Geräten oder auch Sicherheitsdatenblätter<br />

von Gefahrstoffen.


4 Anforderungen an eine Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit:<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Erste Hilfe<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Abb.1: Vordruck einer Betriebsanweisung<br />

13


14<br />

5 TÄTIGKEITEN MIT<br />

GERINGER GEFÄHRDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Arbeitsbedingungen<br />

<strong>für</strong> bestimmte Tätigkeiten eine nur „geringe Gefährdung“<br />

(Schutzstufe 1 nach GefStoffV) muss keine Betriebsanweisung<br />

<strong>für</strong> diese Tätigkeiten erstellt und keine Unterweisung durchgeführt<br />

werden.<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Tätigkeiten <strong>mit</strong> geringer Gefährdung:<br />

•<br />

•<br />

geringe verwendete Stoffmenge<br />

nach Höhe und Dauer geringe Exposition<br />

Maßnahmen nach § 8 GefStoffV (Mindestschutzmaßnahmen)<br />

sind ausreichend<br />

keine Tätigkeiten <strong>mit</strong> giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden,<br />

erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen<br />

der Kategorie 1 oder 2<br />

Ein Beispiel <strong>für</strong> Tätigkeiten <strong>mit</strong> geringer Gefährdung sind Klebearbeiten<br />

im Büro (Abb.2) oder das Reinigen von PC-Bildschirmen<br />

<strong>mit</strong>tels handelsüblichen Glasreinigern.<br />

Abb. 2: Klebearbeiten am Büroarbeitsplatz


5 Tätigkeiten <strong>mit</strong> geringer Gefährdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Abb. 3: Reinigen von PC-Bildschirmen <strong>mit</strong> Glasreiniger<br />

Letztlich muss im Betrieb verantwortlich entschieden werden, welche<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen ohne Betriebsanweisung und Unterweisung<br />

auskommen. Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage<br />

<strong>für</strong> diese Entscheidung ist daher durch eine fachkundige Person<br />

vorzunehmen.<br />

Die Erleichterungen bezüglich der Unterweisung nach § 14 Gef-<br />

StoffV entbinden nicht von der Unterweisungspflicht nach Arbeitsschutzgesetz<br />

und BGV A1.<br />

15


16<br />

6 DIE BETRIEBSANWEISUNG<br />

IN DER PRAXIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Das Erstellen von Betriebsanweisungen erfordert ein methodisches<br />

Vorgehen. Es sind u. a. umfassende Informationen über das eingesetzte<br />

chemische Produkt, Art und Umfang der Tätigkeiten <strong>mit</strong> diesem<br />

am Arbeitsplatz sowie Schutzmaßnahmen zur Abwendung<br />

von Gesundheitsgefahren zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

Er<strong>mit</strong>tlungsschritte<br />

• Handelt es sich bei dem eingesetzten chemischen Produkt um<br />

einen Gefahrstoff oder entstehen diese bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz?<br />

Die eingesetzten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse im Betrieb<br />

sind zunächst daraufhin zu überprüfen, ob sie im Sinne von § 3a<br />

des Chemikaliengesetzes bzw. § 4 Gefahrstoffverordnung gefährliche<br />

Eigenschaften aufweisen (Abb. 4).<br />

Wenn ja<br />

• Welche gefährlichen Stoffe oder Zubereitungen werden am Arbeitsplatz<br />

eingesetzt (Produktnamen, gefährliche Eigenschaften)?<br />

• An welchen Arbeitsplätzen, in welchen Betriebsbereichen kommen<br />

Gefahrstoffe vor?<br />

Hierbei sind auch solche Arbeitsplätze zu berücksichtigen, wo<br />

Gefahrstoffeinwirkungen von benachbarten Arbeitsplätzen auftreten.<br />

• Führen die Beschäftigten „Tätigkeiten“ <strong>mit</strong> diesen Stoffen aus<br />

oder werden Gefahrstoffe bei den Tätigkeiten freigesetzt?<br />

• Sind alle Gefährdungsmöglichkeiten, die vom Gefahrstoff in<br />

der jeweiligen Anwendung ausgehen, erfasst?<br />

Weitere Gefährdungsmöglichkeiten wären z. B.:<br />

• Gefährliche Dämpfe und Ausgasungen<br />

• Zersetzungsprodukte beim Erhitzen<br />

• Gefährliche Reaktionsprodukte<br />

• Hautschädigung<br />

(Abb. 5, 6)


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

E O<br />

Explosionsgefährlich Brandfördernd<br />

F+ F<br />

Hochentzündlich Leichtentzündlich<br />

T+ T<br />

Xn<br />

C<br />

N<br />

Sehr giftig Giftig<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Ätzend<br />

Umweltgefährlich<br />

Abb. 4: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />

Weitere gefährliche Eigenschaften (ohne Gefahrensymbole) sind: entzündlich, sensibilisierend,<br />

krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, auf sonstige Weise<br />

chronisch schädigend.<br />

Xi<br />

ACHTUNG<br />

ENTHÄLT<br />

ASBEST<br />

Gesundheitsgefährdung<br />

bei<br />

Einatmen von<br />

Asbestfeinstaub<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

beachten<br />

Reizend<br />

Asbesthaltige<br />

Zubereitungen<br />

und Erzeugnisse<br />

17


18<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Betriebsanweisung in der Praxis<br />

Abb. 5: Kühlschmierstoffaerosole und -dämpfe beim Flachschleifen<br />

Abb. 6: Schweißrauche beim<br />

Lichtbogenhandschweißen<br />

• Welche spezifischen Gefahren<br />

ergeben sich bei Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> dem Gefahrstoff<br />

am Einsatzort? (Tätigkeit, Anlagenart,<br />

Arbeits- und Verfahrenshinweise,Schutzeinrichtungen<br />

etc.)<br />

(Abb. 7, 8, 9)<br />

•<br />

Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung<br />

vor?<br />

(siehe Seite 28)


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

•<br />

Welcher Personenkreis ist betroffen?<br />

Für einige Personengruppen<br />

wie z. B.: Wartungs- und Instandsetzungspersonal,Jugendliche,<br />

werdende und<br />

stillende Mütter, Mitarbeiter<br />

<strong>mit</strong> Vorerkrankungen oder<br />

Erkrankungsneigung (z. B.<br />

Allergiker, Asthmatiker) ausländische<br />

Mitarbeiter, sind<br />

besondere Hinweise erforderlich.<br />

Abb. 7: Holzstäube beim Schleifen<br />

Abb. 8: Löse<strong>mit</strong>teldämpfe beim Umfüllen<br />

im Labor Abb. 9: Reinigen, Entfetten von Kleinteilen<br />

19


20<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Betriebsanweisung in der Praxis<br />

• Treten besondere Gefährdungen bei Wartung, Instandsetzung<br />

oder Reinigung auf?<br />

• Welche Regelungen bestehen hinsichtlich Abfallbehandlung<br />

und -transport im Betrieb und welche sind <strong>für</strong> den jeweiligen<br />

Arbeitsplatz von Bedeutung?<br />

• Welche notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

sind <strong>für</strong> ein sicheres Arbeiten <strong>mit</strong> dem Gefahrstoff erforderlich?<br />

• Technische Schutzeinrichtungen ,<br />

• Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer<br />

Exposition zu ergreifen sind<br />

• organisatorische Maßnahmen (z. B. arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge),<br />

• Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstung<br />

und Schutzkleidung,<br />

• Hautschutzmaßnahmen,<br />

• Erste Hilfe<br />

etc. (Abb. 10, 11, 12, 13)<br />

• Welche Verhaltensregeln sind <strong>für</strong> den Gefahrfall (Störungen,<br />

unplanmäßiges Abweichen vom Arbeitsablauf u. a.) erforderlich?<br />

Abb.10: Absaugtechnische Maßnahmen beim<br />

Walzen<br />

Abb.11: Gesichtsschutz gegen z.B.<br />

Säurespritzer in der Galvanik


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Abb. 12: Augenspülflasche zur „schnellen“ 1. Hilfe Abb. 13: Augendusche<br />

Informationsquellen<br />

Woher bzw. wie erhält der Arbeitgeber oder Vorgesetzte die zur<br />

Erstellung einer Betriebsanweisung notwendigen Informationen?<br />

Die notwendigen Informationen erhält der Verwender in der Regel<br />

durch die Kennzeichnung (Abb. 15) der Gebinde, durch beigefügte<br />

Gebrauchshinweise und aus den <strong>mit</strong>zuliefernden Sicherheitsdatenblättern.<br />

Entsprechend TRGS 555 können Informationen zum stoffspezifischen<br />

Teil der Betriebsanweisung nach dem in Abb. 14 gezeigten<br />

Schema aus dem Sicherheitsdatenblatt übernommen werden.<br />

Auf vollständig ausgefüllte und aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />

sollte der Verwender schon beim Einkauf in jedem Fall schriftlich<br />

bestehen.<br />

Hersteller oder Einführer sind nach § 6 Gefahrstoffverordnung<br />

dazu verpflichtet, den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung<br />

kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt zu über<strong>mit</strong>teln. Es müssen<br />

alle <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen<br />

gegeben werden.<br />

21


22<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Betriebsanweisung in der Praxis<br />

Sicherheitsdatenblatt – Kapitel<br />

1./2. Stoffname bzw. Handelsname<br />

<strong>mit</strong> Hauptinhaltsstoffen<br />

3. „Mögliche Gefahren“<br />

4. „Erste-Hilfe-Maßnahmen“<br />

(außer Hinweis <strong>für</strong> den<br />

Arzt)<br />

5. Aus „Maßnahmen zur<br />

Brandbekämpfung“<br />

„ungeeignete Lösch<strong>mit</strong>tel“<br />

übernehmen<br />

6. „Maßnahme bei unbeabsichtigter<br />

Freisetzung“<br />

7. Aus „Handhabung“ übernehmen<br />

8. Aus „Geeignete persönliche<br />

Schutzausrüstung“<br />

15. in Kombination <strong>mit</strong> Kapitel<br />

3, z. B. WGK<br />

Betriebsanweisung – Inhalte<br />

t Gefahrstoffbezeichnung<br />

t<br />

„Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt“<br />

t „Erste Hilfe“<br />

t „Verhalten im Gefahrfall“<br />

t „Verhalten im Gefahrfall“<br />

t „Schutzmaßnahmen“<br />

t „Schutzmaßnahmen“<br />

t<br />

„Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt“<br />

Abb. 14: Schnittstellen, Sicherheitsdatenblatt/Betriebsanweisung (aus TRGS 555)


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Das Sicherheitsdatenblatt muss mindestens<br />

folgende Angaben enthalten:<br />

11. Stoff/Zubereitung- und<br />

Firmenbezeichnung<br />

12. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />

13. Mögliche Gefahren<br />

14. Erst-Hilfe-Maßnahmen<br />

15. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

16. Maßnahmen bei unbeabsichtigter<br />

Freisetzung<br />

17. Handhabung und Lagerung<br />

18. Expositionsbegrenzungen und persönliche<br />

Schutzausrüstungen<br />

19. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

10. Stabilität und Reaktivität<br />

11. Angaben zur Toxikologie<br />

12. Angaben zur Ökologie<br />

13. Hinweise zur Entsorgung<br />

14. Angaben zum Transport<br />

15. Vorschriften<br />

16. Sonstige Angaben<br />

Abb. 15: Gebindekennzeichnung<br />

Ein Auszug aus einem Sicherheitsdatenblatt zeigen Abb.16a +16b.<br />

Im Falle eines ausländischen Herstellers ist der in Deutschland ansässige<br />

Einführer verantwortlich zu machen.<br />

Der Verwender kann zudem auf ein stets aktuelles Sicherheitsdatenblatt<br />

bestehen.<br />

23


Sicherheitsdatenblatt<br />

Sicherheitsdatenblatt <strong>für</strong> chemische Stoffe und Zubereitungen<br />

gemäß 91/ 155 / EWG<br />

Druckdatum: überarbeitet am: Seite 1/8<br />

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung<br />

1.1 Angaben zum Produkt<br />

Handelsname<br />

1.2 Angaben zum Hersteller/Lieferanten<br />

Hersteller/Lieferant<br />

Straße/Postfach<br />

Nat.-Kennz./PLZ/Ort<br />

Telefon Telefax<br />

Auskunftgebender Bereich Telefon<br />

Notfallauskunft Notfallnummer<br />

2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />

2.1 Chemische Charakterisierung<br />

CAS-Nr. Bezeichnung nach EG-Richtlinie Kennb. R-Sätze<br />

R<br />

Identifikationsnummer(n)<br />

Chemische Charakterisierung<br />

(Zubereitung)<br />

2.2 Gefährliche Inhaltsstoffe<br />

CAS-Nr.<br />

zusätzliche<br />

Hinweise:<br />

Bezeichnung nach EG-Richtlinie Gehalt Einheit Kennb. R-Sätze<br />

R<br />

R<br />

R<br />

R<br />

R<br />

R<br />

3. Mögliche Gefahren<br />

Gefahrenbezeichnung<br />

Besondere Gefahrenhinweise <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

24 Abb. 16a: Auszug (Seite 1) aus dem acht Seiten umfassenden<br />

Sicherheitsdatenblatt


Sicherheitsdatenblatt <strong>für</strong> chemische Stoffe und Zubereitungen<br />

gemäß 91/ 155 / EWG<br />

Druckdatum: überarbeitet am: Seite 2/8<br />

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

nach Einatmen<br />

nach Hautkontakt<br />

nach Augenkontakt<br />

nach Verschlucken<br />

Hinweise <strong>für</strong> den Arzt<br />

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel<br />

aus Sicherheitsgründen ungeeignete Lösch<strong>mit</strong>tel<br />

Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder<br />

entstehende Gase<br />

Besondere Schutzausrüstung<br />

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen<br />

Abb. 16b: Auszug (Seite 2) aus dem acht Seiten umfassenden<br />

Sicherheitsdatenblatt<br />

25


(Firma)<br />

Auskunft nach § 6 Abs.1 Gefahrstoffverordnung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das /die von Ihnen gelieferte/n Produkt/e wird/werden in unserem Betrieb verwendet:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

Die jeweiligen Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und spezifischen Bedingungen werden<br />

Ihnen in der Anlage geschildert.<br />

Zur Gefährdungsbeurteilung und Erstellung von Betriebsanweisungen benötigen<br />

wir bezogen auf das/die genannte/n Arbeitsverfahren und das/die entsprechende/n<br />

Produkt/e Informationen gemäß TRGS 555 zu den Punkten:<br />

•<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Erste Hilfe<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Teilen Sie uns auch bitte <strong>mit</strong>, ob und welche der folgenden Stoffe in diesem/n<br />

Produkt/en enthalten sind:<br />

•<br />

Stoffe <strong>mit</strong> Arbeitsplatzgrenzwert,<br />

krebserzeugende Stoffe,<br />

fortpflanzungsgefährdende Stoffe,<br />

erbgutverändernde Stoffe,<br />

hautresorptive Stoffe,<br />

sensibilisierend wirkende Stoffe.<br />

Bitte nennen Sie die Stoffe einzeln (z. B. Ethylacetat) – nicht Stoffgruppen (wie z. B.<br />

Ester).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

26 Abb. 17: Musteranfrage an den Hersteller


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Verbleiben trotzdem Ungewissheiten über die Gefährdungen bei<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> dem Gefahrstoff, empfiehlt sich die gesonderte Anfrage<br />

beim Hersteller. Eine Musteranfrage zeigt Abb. 17.<br />

Bei Zubereitungen, die aus mehreren chemischen Bestandteilen<br />

zusammengesetzt sind, sind derartige Er<strong>mit</strong>tlungen von besonderer<br />

Wichtigkeit.<br />

Weitere Informationsquellen können sein:<br />

•Gefahrstoffverordnung •Spezielle Technische Regeln <strong>für</strong> Gefahrstoffe (TRGS), z. B.<br />

TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz, Luftgrenzwerte“<br />

•Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Informationen<br />

(BGI), z.B. BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“<br />

•Loseblattsammlungen, wie z.B. „Kühn-Birett, Merkblätter Gefährliche<br />

Arbeitsstoffe“<br />

•Internet www.bgfe.de<br />

www.umwelt-online.de<br />

www.hvbg.de/bgvr<br />

(siehe Literaturhinweise Anhang III).<br />

Präzise Gefahrstoffer<strong>mit</strong>tlungen sind auch im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />

den Verpflichtungen zur Erstellung des betrieblichen Gefahrstoffverzeichnisses<br />

(TRGS 440) sowie der Gefährdungsbeurteilung am<br />

Arbeitsplatz von Bedeutung.<br />

Auf diese <strong>für</strong> das sichere Arbeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen wichtigen Regelungen<br />

soll hier nur kurz eingegangen werden. Ausführliche Informationen<br />

werden in der Broschüre „Sicher Arbeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen“,<br />

Bestell-Nr. MB 11 gegeben.<br />

27


28<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Betriebsanweisung in der Praxis<br />

Gefahrstoffverzeichnis<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten<br />

Gefahrstoffe zu führen.<br />

Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

•<br />

•<br />

Bezeichnung des Gefahrstoffes,<br />

Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen<br />

Eigenschaften,<br />

Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,<br />

Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe verwendet werden.<br />

Das Verzeichnis ist stets aktuell zu halten und muss mindestens<br />

jährlich überprüft werden. Es muss allen betroffenen Beschäftigten<br />

und ihren Vertretern zugänglich sein.<br />

(siehe auch TRGS 440)<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Verantwortung <strong>für</strong> eine sachgerechte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

liegt beim Arbeitgeber.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen<br />

durchgeführt werden und ist die Grundlage <strong>für</strong> die notwendigen<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen im Betrieb.<br />

Da der Arbeitgeber in der Regel nicht selbst über die entsprechenden<br />

Kenntnisse verfügt wird er sich von der Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

oder dem Betriebsarzt beraten lassen. Der Arbeitgeber<br />

kann auch eine Gefährdungsbeurteilung übernehmen, die ihm der<br />

Hersteller oder Inverkehrbringer <strong>mit</strong>geliefert hat bzw. die er auf<br />

gesonderte Anfrage angefordert hat (siehe § 7 GefStoffV).


6 Die Betriebsanweisung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Gefährdungen <strong>für</strong> die Gesundheit<br />

und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Hierbei<br />

sind folgende Gesichtspunkte zu betrachten:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

gefährliche Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen<br />

Informationen des Herstellers im Sicherheitsdatenblatt<br />

Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung<br />

aller Expositionswege<br />

Physikalisch-chemische Wirkungen (Brand- und Explosionsverhalten)<br />

Möglichkeiten einer Substitution von Stoffen oder Verfahren<br />

Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich Arbeits<strong>mit</strong>tel<br />

und Gefahrstoffmenge<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte<br />

Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen<br />

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen<br />

Welche personellen und apparativen Anforderungen mindestens<br />

erfüllt sein müssen, beschreibt detailliert die TRGS 400 „Er<strong>mit</strong>teln<br />

und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz:<br />

Anforderungen“.<br />

Sehr hilfreich <strong>für</strong> die praktische Umsetzung ist die in der Anlage 1<br />

zur TRGS 400 abgedruckte Checkliste zur Er<strong>mit</strong>tlungs- und Überwachungspflicht.<br />

Für Betriebe der Galvanotechnik hat die Berufsgenossenschaft<br />

Muster-Gefahrstoffverzeichnisse <strong>für</strong> Verfahren/Bäder sowie <strong>für</strong><br />

das Lager erstellt. Diese Informationsschrift inkl. einer Diskette<br />

kann unter der Best.-Nr. S 15 bezogen werden.<br />

Die folgende Abb.18 zeigt Blatt 4 von 12 des Muster-Gefahrstoffverzeichnisses<br />

<strong>für</strong> Verfahren/Bäder.<br />

29


30<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Betriebsanweisung in der Praxis<br />

Verfahren/Bäder Gefahrstoffverzeichnis (gem. §16 7<br />

GefStoffV) <strong>für</strong> Verfahren/Bäder Stand: ____________<br />

Grundlagen zur Gefährdungser<strong>mit</strong>tlung und -beurteilung Bearbeiter: __________ Blatt 4 von 12<br />

Nr. Verfahren/Bäder Gefahrstoff Einstufung oder<br />

WGK Mengenbereiche im Betrieb Betroffener Bemerkungen<br />

gefährliche Eigenschaften<br />

(Badinhalt/Füllmenge) Personenkreis<br />

Kaliumgoldcyanid<br />

2 Badinhalt: ______ l<br />

Absaugung erforderlich<br />

Kaliumgoldcyanid: 3 g/l<br />

Schwefelsäure: 100 g/l<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

reizend<br />

R: 36/38<br />

S: 26-30-45<br />

reizend<br />

R: 36/38<br />

S: 26-45<br />

Schwefelsäure<br />

Vergoldung<br />

(Vergoldungsbad)<br />

-stark sauerpH<br />

< 0,5<br />

Temp.: 20 °C<br />

Phosphorsäure: 30 g/l<br />

Phosphorsäure<br />

Absaugung erforderlich<br />

3 Badinhalt: ______ l<br />

freies Cyanid: 50 g/l<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

Cyanide in wässriger<br />

Lösung (Kaliumcyanid)<br />

Kaliumgoldcyanid:<br />

1,5 bis 15 g/l<br />

Kaliumgoldcyanid<br />

Vergoldung<br />

(Vergoldungsbad)<br />

-cyanidischpH<br />

9 bis 13<br />

Temp.: 50 bis 70 °C<br />

Absaugung erforderlich<br />

3 Badinhalt: ______ l<br />

Silbercyanid: 4-8 g/l<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

Silbercyanid<br />

Kaliumcyanid: 120 g/l<br />

Kaliumcyanid<br />

Versilbern<br />

(Silberbad)<br />

-VorsilberpH<br />

ca. 12<br />

Temp.: 20 °C<br />

Absaugung erforderlich<br />

3 Badinhalt: ______ l<br />

Silbercyanid: 60 g/l<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

sehr giftig, reizend<br />

R: 26/27/28-50/53<br />

S: 7/9-16-36/37-38-45-60-61<br />

Silbercyanid<br />

Kaliumcyanid: 125 g/l<br />

Kaliumcyanid<br />

Versilbern<br />

(Silberbad)<br />

-HauptsilberpH<br />

ca. 12<br />

Temp.: 20 °C<br />

2 Badinhalt: ______ l<br />

Chromtrioxid: 1 bis 3 g/l<br />

krebserzeugend, Kategorie 1<br />

giftig, ätzend, umweltgefährlich<br />

R: 49-8-25-35-43-50/53<br />

S: 53-45-60-61<br />

reizend<br />

R: 36/38<br />

S: 26-30-45<br />

Chromtrioxid in wässriger<br />

Lösung<br />

Schwefelsäure: bis 3 g/l<br />

Schwefelsäure<br />

Chromatieren<br />

(Chromatierbad)<br />

-gelbpH<br />

1,8 bis 2,3<br />

Temp.: 20 °C<br />

Abb. 18: Blatt 4 von 12 des Muster-Gefahrstoffverzeichnis <strong>für</strong> Verfahren/Bäder


7 BEISPIEL „HERSTELLEN EINER GIESSHARZ-<br />

MUFFE BEI DER ERDKABELMONATGE“ . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Je nach herzustellender Kabelverbindung im Erdreich ist ein Vergießen<br />

dieser Verbindung <strong>mit</strong> erhitzter Bitumenmasse oder, wie<br />

heute häufig anzutreffen, <strong>mit</strong> einer 2-Komponenten-Gießharzmasse,<br />

erforderlich.<br />

Hierbei wird um die Kabelverbindung ein zweiteiliger Gusskörper<br />

(Muffe) montiert; der Hohlraum der Muffe dann <strong>mit</strong> Gießharz ausgegossen.<br />

Das Herstellen einer Gießharzmasse ist in den Abb. 19 bis 24<br />

dargestellt. Die verwendete Gießharzmasse ist ein Polyurethan,<br />

entstanden durch die chemische Reaktion eines Polyols <strong>mit</strong> einem<br />

aromatischen Polyisocyanat.<br />

Das Sicherheitsdatenblatt gibt hierzu u. a.die Informationen:<br />

Komponente A<br />

Modifizierte Polyole<br />

Keine Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung, keine Gesundheitsgefährdung<br />

bei sachgemäßer Anwendung.<br />

Komponente B<br />

Aromatisches Polyisocyanat<br />

Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung als „Gesundheitsschädlich“<br />

Luftgrenzwert nach TRGS 900: 0,05 mg/m 3<br />

31


32<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“<br />

Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

Sensibilisierung durch Einatmen möglich.<br />

Abb. 19: Arbeitsplatz „Kabelgraben“<br />

Abb. 20: Gießharzgebinde,<br />

Komponente A und Komponente B<br />

Abb. 21: Gießharzgebinde, Komponente B Abb. 22: Anmischen des Gießharzes


7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die kritische Komponente stellt das<br />

Isocyanat (Komponente B) dar.<br />

Im Hinblick auf den Arbeitsplatz<br />

im Kabelgraben ist noch die relative<br />

Gasdichte eines Gefahrstoffes<br />

zu berücksichtigen. Laut<br />

Sicherheitsdatenblatt liegt diese<br />

<strong>für</strong> das Isocyanat über 1; der<br />

Gefahrstoff ist so<strong>mit</strong> schwerer<br />

als Luft und kann sich im Kabelgraben<br />

am Boden sammeln.<br />

Abb. 24: Verschließen der Muffe<br />

Abb. 23: Einfüllen des Gießharzes in die montierte<br />

Muffe<br />

33


34<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“<br />

Die arbeitsplatz– und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung <strong>für</strong><br />

das beschriebene Beispiel „Muffenmontage“ zeigt Abb. 25.<br />

Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit<br />

Die hier gemachten Angaben konkretisieren den Geltungsbereich.<br />

Sie machen die Betriebsanweisung unverwechselbar, also individuell.<br />

Für Arbeitsplätze <strong>mit</strong> vergleichbaren Gefahren ist natürlich<br />

die Erstellung einer gemeinsamen Betriebsanweisung erlaubt.<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

Arbeitsplatz: Kabelgraben 10 kV-Verbindungsmuffe<br />

Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Der Gefahrstoff ist <strong>mit</strong> dem Namen zu benennen, der dem Mitarbeiter<br />

am Arbeitsplatz bekannt ist.<br />

Im Beispiel wird ein 2-Komponenten-Gießharz verwendet. Der gemeinsame<br />

Produktname sowie auch der chemische Name der <strong>für</strong><br />

die Gefahren verantwortlichen Einzelkomponente, hier „4,4´-Diphenylmethandiisocyanat“<br />

ist angegeben.<br />

2-Komponenten-Gießharz (A und B) „Kabelfix-PUR“<br />

Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4´-Diphenylmethandiisocyanat


7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Kabelgraben, 10 KV-Verbindungsmuffe<br />

Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

2 Komponenten-Gießharz (A und B) „Kabelfix-PUR“<br />

Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4’-Diphenylmethandiisocyanat<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Die Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus<br />

– Gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />

– Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

– Bei wiederholter Einwirkung sensibilisierende und allergisierende Wirkung<br />

– Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker) sind asthmatische<br />

Anfälle, Atemnot möglich<br />

– Wassergefährdend: nicht in die Kanalisaion geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Blauen Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

– Gummihandschuhe „PSA-grün“ <strong>mit</strong> Stulpen tragen<br />

– Korbbrille XY der Fa. Klarsicht tragen<br />

– Hautschutzserie „Protect H“ (Schutz-, Reinigungs- und Pflege<strong>mit</strong>tel) anwenden<br />

– Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützen<br />

– Bei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzen<br />

– Rauchen, Essen und Trinken verboten<br />

– Besonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen keine Anmischund<br />

Vergießarbeiten ausführen<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als 2 Liter):<br />

Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren.<br />

Verschüttetes vom Grabenrand aus <strong>mit</strong> feuchtem Sand abdecken und <strong>mit</strong><br />

Vernichterlösung „PUR-EX“ übergießen; kontaminierten Sand nach 30 Minuten<br />

ausheben und in offenen Behältern aufbewahren.<br />

Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen wie oben<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge: Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser aus <strong>mit</strong>geführter Augenspülflasche<br />

ausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen<br />

– Verunreinigung <strong>mit</strong> Gießharz oder Komponente B;<br />

Kleidung: sofort wechseln;<br />

Haut: <strong>mit</strong> sauberem Tuch oder Papier abwischen, dann <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen.<br />

– Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden sofort Kabelgraben verlassen;<br />

Vorgesetzten informieren;<br />

– Notruf: „777“<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Isocyanatreste im Behältnis Komponente B <strong>mit</strong> noch flüssigem Harzgemisch<br />

versetzen und aushärten lassen.<br />

– Abfallgebinde unverschlossen zur betrieblichen Sammelstelle, „Herr Sorge –<br />

Tel. 36 75“, bringen.<br />

Abb. 25: Betriebsanweisung „Beispiel: Herstellen einer Gießharzmuffe bei<br />

der Erdkabelmontage“<br />

35


36<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Hier sind die Gefahren – und auch nur diese – in eindeutiger und<br />

verständlicher Form zu benennen, die am individuellen Arbeitsplatz<br />

bei der bestimmten Tätigkeit auftreten.<br />

In unserem Beispiel können möglicherweise Isocyanatspuren in die<br />

Atemluft gelangen. Dies kann zunächst beim Mischvorgang der<br />

beiden Komponenten und später – allerdings in sehr viel geringerem<br />

Umfang – beim Füllvorgang des Muffenkörpers geschehen.<br />

Isocyanate wirken als Reizstoffe auf die Haut und die Schleimhäute<br />

der Augen und Atemwege. Eine Gefährdung ist durch direkten<br />

Hautkontakt sowie durch Einatmen entstehender Dämpfe<br />

möglich.<br />

Isocyanate können darüber hinaus in Einzelfällen bei entsprechend<br />

disponierten Mitarbeitern (z.B. Allergiker, Asthmatiker) zu<br />

Allergien der Haut, Schleimhäute (z.B. Fließschnupfen, Niesanfälle,<br />

Juckreiz der Augen, Augentränen), zu Asthma-Anfällen und<br />

zu verzögert auftretenden Entzündungen der Lunge und zu Fieberschüben<br />

führen. Bei entsprechend sensibilisierten Personen reichen<br />

hierzu bereits Spuren von Isocyanaten auf der Haut bzw. im<br />

Bereich der Atemwege aus. Isocyanate sind wassergefährdend<br />

und dürfen nicht in die Kanalisation gelangen.<br />

Die Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus.<br />

•<br />

•<br />

Gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />

Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

Bei wiederholter Einwirkung sensibilisierende Wirkung<br />

Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker)<br />

sind asthmatische Anfälle, Atemnot möglich<br />

wassergefährdend: nicht in die Kanalisation geben.


7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Abb. 26: Persönliche Schutzausrüstung<br />

Abb. 27: Hautschutz<strong>mit</strong>tel<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Diese Angaben haben zentrale<br />

Bedeutung bei der Formulierung<br />

der Betriebsanweisung. Hier<br />

müssen die Schutzmaßnahmen<br />

und die Handlungsanweisungen<br />

genannt werden, die ein<br />

sicheres Arbeiten letztendlich<br />

gewährleisten.<br />

In kurzer knapper Form werden<br />

hier Gebote und Verbote ausge-<br />

37


38<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“<br />

sprochen, deren ausführliche Begründung und Erläuterung bei der<br />

Unterweisung erfolgen kann.<br />

Wenig konkrete Hinweise, wie z. B.:<br />

•Dämpfe nicht einatmen<br />

•geeignete Handschuhe tragen<br />

•<strong>für</strong> gute Belüftung sorgen,<br />

sind <strong>für</strong> den Mitarbeiter nicht umsetzbar und unbedingt zu vermeiden.<br />

Gerade bei der Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung<br />

bieten die Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen<br />

neben den Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt wertvolle<br />

Hilfestellung. Gebote und Verbote werden durch entsprechende<br />

Sicherheitszeichen der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutz-Kennzeichnung am Arbeitsplatz BGV A8“<br />

sinnvoll ergänzt.<br />

Durch Benutzen genau zu bezeichnender Gummi- oder PVC-Handschuhe,<br />

eines geschlossenen Arbeitsanzuges sowie einer Korbbrille<br />

wird der Gefährdung durch Hautkontakt vorgebeugt. (Abb. 26)<br />

•<br />

•<br />

Blauen Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

Gummihandschuhe „PSA-grün“ <strong>mit</strong> Stulpen tragen<br />

Korbbrille „XY der Firma Klarsicht“ tragen<br />

Hautschutzserie „Protect H“ (Schutz-, Reinigungs- und Pflege<strong>mit</strong>tel)<br />

anwenden (Abb. 27)<br />

Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützen<br />

Bei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzen<br />

Rauchen, Essen und Trinken verboten<br />

Besonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen<br />

keine Anmisch- und Vergießarbeiten ausführen


7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Unter dieser Überschrift erfährt der Mitarbeiter wie er sich bei einer<br />

unplanmäßigen Abweichung vom Verfahrensablauf und den<br />

da<strong>mit</strong> verbundenen möglichen Gefahren verhalten soll.<br />

Mögliche Störungen müssen also vorher durchdacht sein, um entsprechend<br />

richtig handeln zu können. Hier sollte die gesammelte<br />

Erfahrung des Betriebes eingebracht werden.<br />

Werden größere Mengen Komponente B im Kabelgraben verschüttet,<br />

besteht erhöhte Exposition gegen Isocyanatdämpfe.<br />

Beim Herstellen einer Gießharzmuffe können auch Störungen<br />

durch Wasserzutritt hervorgerufen werden. Isocyanate reagieren<br />

<strong>mit</strong> Wasser unter Gasbildung. Dabei kann die noch flüssige Gießharzmasse<br />

unkontrolliert verspritzen. In geschlossenen Behältnissen<br />

besteht durch Druckaufbau Berstgefahr.<br />

Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als<br />

2 Liter):<br />

Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren.<br />

Verschüttetes vom Grabenrand aus <strong>mit</strong> feuchtem Sand abdecken<br />

und <strong>mit</strong> Vernichterlösung „PUR-EX“ übergießen, kontaminierten<br />

Sand nach 30 Minuten ausheben und in offenen Behältnissen<br />

aufbewahren.<br />

Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen<br />

wie oben.<br />

39


40<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“<br />

Erste Hilfe<br />

Bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ähnlich wie im vorgenannten<br />

Abschnitt alle Möglichkeiten einer Gefahrstoffeinwirkung zu berücksichtigen.<br />

Dies sind im einzelnen Haut- und Augenkontakte,<br />

Einatmen der im Gefahrfall entweichenden Dämpfe oder gar das<br />

Verschlucken.<br />

Die Maßnahmen zur Ersten Hilfe richten sich direkt an die betroffenen<br />

Mitarbeiter und nicht etwa an den Ersthelfer oder den Betriebsarzt.<br />

Die Fragestellung muss also dahingehend sein, welche Sofortmaßnahmen<br />

bei den beschriebenen Gefahrstoffeinwirkungen zu ergreifen<br />

sind. Wertvolle Hinweise sind hierzu den Sicherheitsratschlägen<br />

der Kennzeichnung (sogen. S-Sätze), natürlich den Sicherheitsdatenblättern<br />

und den Berufsgenossenschaftlichen Regeln<br />

(BGR) und Informationen (BGI) zu entnehmen.<br />

Nochmals sei darauf hingewiesen, dass die notwendigen Verhaltensregeln<br />

immer auf den Gefahrstoff, den Arbeitsplatz und die<br />

betriebliche Organisation abzustimmen sind.<br />

• Spritzer im Auge: Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser aus <strong>mit</strong>geführter<br />

Augenspülflasche ausspülen, umgehend Vorgesetzten informieren,<br />

Augenarzt aufsuchen<br />

• Verunreinigungen <strong>mit</strong> Gießharz oder Komponente B;<br />

Kleidung: sofort wechseln<br />

Haut: <strong>mit</strong> sauberem Tuch oder Papier abwischen, dann <strong>mit</strong><br />

Wasser und Seife reinigen<br />

• Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Sofort Kabelgraben<br />

verlassen, Vorgesetzten informieren<br />

Notruf „777“<br />


7 Beispiel „Herstellen einer Gießharzmuffe bei der Erdkabelmontage“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Die betriebsmäßig und auch ungewollt entstehenden Abfälle<br />

(Abb. 28) müssen umweltgerecht einer geregelten Entsorgung zugeführt<br />

werden.<br />

Dem Mitarbeiter muss der eindeutige Hinweis auf das innerbetrieblich<br />

eingeführte Sammelverfahren sowie das Aufbewahren<br />

der Abfälle und Reststoffe gegeben werden.<br />

• Isocyanatreste im Behältnis<br />

Komponente B <strong>mit</strong><br />

noch flüssigem Harzgemisch<br />

versetzen und aushärten<br />

lassen.<br />

• Abfallgebinde unverschlossen<br />

zur betrieblichen<br />

Sammelstelle „Herr Sorge<br />

– Tel. 36 75“, bringen<br />

Abb. 28: Abfallgebinde<br />

41


42<br />

8 BEKANNTMACHEN DER BETRIEBS-<br />

ANWEISUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die Betriebsanweisung muss <strong>für</strong> den Mitarbeiter „zugänglich gemacht<br />

werden“ (§ 14 Abs.1, GefStoffV). Die TRGS 555 führt<br />

dazu aus, die Betriebsanweisung an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte<br />

bekannt zu machen.<br />

Für den Praktiker stellt sich die Frage, wie dies z. B. auf Baustellen<br />

beim Bau elektrischer Anlagen realisiert werden kann<br />

... und was ist „eine geeignete Stelle“?<br />

Die Betriebsanweisung muss in erster Linie <strong>für</strong> den Mitarbeiter und<br />

zu jeder Zeit gut zugänglich einsehbar sein. So könnte in unserem<br />

Beispiel „Erdkabelmontage“ die vorgestellte Betriebsanweisung im<br />

Baustellenfahrzeug ausgehängt werden.<br />

Abb. 29 zeigt wie auch mehrere Betriebsanweisungen, z. B. in einem<br />

Labor, bekanntgegeben werden können.


8 Bekanntmachen der Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Abb. 29: Bekanntmachen von Betriebsanweisungen, Beispiel Labor<br />

43


44<br />

9 ANZAHL DER BETRIEBSANWEISUNGEN<br />

AM ARBEITSPLATZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Prinzipiell kann <strong>für</strong> jeden Stoff und <strong>für</strong> jede Zubereitung am Arbeitsplatz<br />

jeweils eine Betriebsanweisung erstellt und ausgehängt<br />

werden. Dies führt sicherlich an einigen Arbeitsplätzen schnell zu<br />

einer unübersichtlichen „Plakatierung“.<br />

Deshalb kann es sinnvoll sein, Informationen <strong>für</strong> gleichartige<br />

Stoffe oder Zubereitungen, wie z. B. Säuren, in einer einzigen Betriebsanweisung<br />

zusammenzufassen (Abb. 30).<br />

Gerade in Laboratorien, Lackierereien oder galvanotechnischen<br />

Betrieben, in denen <strong>mit</strong> einer großen Anzahl von Stoffen gearbeitet<br />

wird, sollten Stoffgruppen gleicher Gefahren zusammengefasst<br />

werden.<br />

Im Anhang zur TRGS 555 wird eine Gruppenbetriebsanweisung<br />

<strong>für</strong> flüssige, ätzende Stoffe in Laboratorien vorgestellt, die auch<br />

berücksichtigt, dass in einem Labor besonders geschultes Personal<br />

tätig ist. Die Betriebsanweisung muss also nicht so ausführlich wie<br />

<strong>für</strong> „Laien“ gestaltet sein.<br />

Es kann auch durchaus zweckmäßig sein, eine Betriebsanweisung<br />

in einen stoffspezifischen Teil (Eigenschaften des Stoffes, Gefährdungen<br />

durch den Stoff etc.) sowie einen betriebsspezifischen Teil<br />

(Alarmplan, Notrufnummern, zu benachrichtigende Personen etc.)<br />

aufzuteilen. Es können dann einem betriebsspezifischen Teil mehrere<br />

stoffbezogene Teile zugeordnet werden.<br />

Unterschiedliche Arbeitsverfahren bzw. Tätigkeiten sollten nicht in<br />

einer Betriebsanweisung behandelt werden. Der Tätigkeitsbezug<br />

muss erhalten bleiben. So können <strong>für</strong> die Produktion und die Instandhaltung<br />

durchaus unterschiedliche Betriebsanweisungen erforderlich<br />

sein, obwohl Gefahrstoff und Arbeitsplatz identisch sind.


9 Anzahl der Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Tätigkeit <strong>mit</strong> Säuren<br />

Tätigkeit: Ab- und Umfüllen, Verdünnen<br />

C<br />

Ätzend<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Phosphorsäure _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Laugen und beim Verdünnen <strong>mit</strong> Wasser<br />

(Verspritzen unter Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Einatmen der Dämpfe kann bei Salzsäure und Salpetersäure bis zum Lungenödem führen<br />

– Konzentrierte Schwefel- und Salpetersäure wirken stark oxidierend und reagieren<br />

heftig <strong>mit</strong> organischen Materialien (Putzwolle, Holz, Textilien etc.),<br />

bei Salpetersäure entwickeln sich hierbei giftige nitrose Gase (stechender Geruch!)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Bei Arbeiten <strong>mit</strong> Säuren stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Stiefel, Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Zum Ab- und Umfüllen nur die Fasspumpen, ___________________ benutzen. Befüllen von Bädern<br />

nur bei eingeschalteter Absaugung.<br />

– Verdünnen konzentrierter Säuren: Erst das Wasser dann die Säure!<br />

– Transport größerer Säurebehälter (Ballons, Fässer) nur <strong>mit</strong> speziellem Transportwagen oder<br />

Lastaufnahmeeinrichtung ___________________ (Ladungssicherung nicht vergessen!)<br />

– Säurebehälter dicht geschlossen halten und nicht am Arbeitsplatz lagern.<br />

Lagerung im Gefahrstofflager, Lagerplatz ____________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) _______________ Pflege (nach der Arbeit) _______________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

Abb. 30: Betriebsanweisung <strong>für</strong> Tätigkeiten <strong>mit</strong> Säuren<br />

45


46<br />

10 UNTERWEISUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Anhand der Betriebsanweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung<br />

und danach regelmäßig, mindestens jährlich, eine Unterweisung<br />

durch den Vorgesetzten erfolgen (Abb. 31). Diese Verantwortung<br />

kann dem Vorgesetzen niemand nehmen.<br />

Die Unterweisung muss u. a. auch dazu dienen, die in der Regel<br />

kurz und knapp abgefasste Betriebsanweisung ausführlich zu erläutern<br />

und zu begründen.<br />

Da<strong>mit</strong> eine Unterweisung letztendlich die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem<br />

Handeln motiviert, sind auch hier einige Grundregeln<br />

zu beachten:<br />

•Unterweisung (Einweisung) des Mitarbeiters vor Aufnahme der<br />

Beschäftigung<br />

•Unterweisung vorzugsweise am Arbeitsplatz, d. h. so praxisnah<br />

wie möglich durchführen<br />

Abb. 31: Unterweisung der Beschäftigten durch den Vorgesetzten „vor Ort“


10 Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

•Einbeziehen auch der Arbeitsumgebung und betrieblichen Sicherheitsorganisation<br />

in die Unterweisung (Erste Hilfe, Fluchtund<br />

Rettungswege, Notrufstellen, Ansprechpartner, etc.)<br />

•Herausarbeiten sicherer Arbeitsweisen; Vorteile sicheren Arbeitens<br />

erläutern<br />

•Bei der Unterweisung auf den Mitarbeiter einstellen; angepasste<br />

Sprachform wählen<br />

•Beschränkung auf das Wesentliche am Arbeitsplatz (den Mitarbeiter<br />

betreffend)<br />

•Gebote und Verbote begründen<br />

•Erfolgskontrolle der Unterweisung sowie einüben sicherheitsgerechten<br />

Arbeitens<br />

•Schriftliche Dokumentation der Unterweisung (Inhalt, Teilnehmer,<br />

Datum)<br />

•Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift der Unterwiesenen<br />

Wie auch in jedem anderen Arbeitsschutzbereich ist die Wirksamkeit<br />

der Betriebsanweisung um so größer, je ernsthafter und wichtiger<br />

die Führungsaufgabe vom Arbeitgeber oder dem jeweiligen<br />

Vorgesetzten genommen wird. Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten<br />

im Betrieb ist hierbei nicht zu unterschätzen. Die Betriebsanweisung<br />

wird so zu einem wichtigen Instrument <strong>für</strong> das sichere Arbeiten<br />

<strong>mit</strong> Gefahrstoffen.<br />

Im Rahmen der Unterweisungen sollen die Mitarbeiter darüber<br />

hinaus eine allgemeine arbeitsmedizinische toxikologische Beratung<br />

unter Beteiligung eines Arbeitsmediziners erhalten. Hierbei<br />

sollen die Mitarbeiter auch über die sogenannten Angebotsuntersuchungen<br />

sowie auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> bestimmten Gefahrstoffen hingewiesen werden (§ 14<br />

Abs.3 GefStoffV).<br />

47


48<br />

ANHANG I: MUSTER VON BETRIEBS-<br />

ANWEISUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Nachfolgende Betriebsanweisungen können Sie im DIN A4-Format<br />

bei der Berufsgenossenschaft beziehen (Bestell-Nr. B 01 bis<br />

B 39).<br />

Für das Erstellen von Betriebsanweisungen bietet die Berufsgenossenschaft<br />

einen Baukasten <strong>mit</strong> CD-ROM an (Bestell-Nr. B 00).<br />

Die CD-ROM beinhaltet alle von der Berufsgenossenschaft herausgegebenen<br />

Muster-Betriebsanweisungen.<br />

Schreinerei: Sägen, Fräsen, Schleifen<br />

Arbeiten an der Kreissäge


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Schreinerei<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Kreissäge, Fräse, Bandschleifmaschine<br />

Tätigkeit: Sägen, Fräsen, Schleifen<br />

Bestell-Nr.: B 01<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

HOLZSTAUB (Buchen- und Eichenholzanteil > 10 % der jährlichen Fertigmenge)<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Holzstaub kann allergisierend und sensibilisierend auf Haut und Atemwege wirken<br />

Buchen- und Eichenholzstaub kann Krebs erzeugen (Nasenschleimhautkrebs),<br />

andere Holzstäube stehen im Verdacht Krebs zu erzeugen<br />

Holzstaub ist brennbar, aufgewirbelter Holzstaub kann zu Explosionen führen<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Staubaufwirbelung vermeiden<br />

Holzstaub muss an der Entstehungsstelle abgesaugt werden<br />

Holzbearbeitungsmaschine nur bei eingeschalteter Absauganlage bedienen<br />

Mindestens wöchentlich die Absaugwirkung <strong>mit</strong> Strömungsprüfröhrchen kontrollieren<br />

Filter der Absauganlage kontrollieren und bei Bedarf reinigen<br />

(Filterbuch bei )<br />

Arbeitsraum- und Maschinenreinigung (abgelagerter Holzstaub) ausschließlich <strong>mit</strong><br />

geprüftem Industriestaubsauger (Verwendungskategorie C) durchführen<br />

Hersteller Typ<br />

Holzstaub niemals <strong>mit</strong> Druckluft entfernen<br />

Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

Nach Schichtende Arbeitskleidung ablegen und gesondert aufbewahren<br />

Hände gründlich waschen<br />

Hautreinigungs- und Hautpflege<strong>mit</strong>tel nach der Arbeit benutzen:<br />

Reinigung Pflege<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Bei Störungen an der Filteranlage Holzbearbeitungsmaschinen ausschalten,<br />

Störungen unter Benutzung von Atemschutz (Partikelfilter P2) beseitigen<br />

(z. B. Reinigen der Filterelemente, Austausch der Staubsammelbehälter)<br />

Entstehungsbrände <strong>mit</strong> vorhandenem Feuerlöscher bekämpfen<br />

Notruf<br />

Erste Hilfe<br />

Holzstaub in den Augen <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen<br />

Bei anhaltenden Augenreizungen, Vorgesetzten informieren, Augenarzt aufsuchen<br />

Ersthelfer Notruf<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Holzstaub in Staubsammelbehälter auffangen und staubfrei zur Sammelstelle<br />

bringen<br />

Sammelstelle<br />

49


50<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Elektromontage: Vergießen einer Kabelmuffe <strong>mit</strong> 2-Komponenten-<br />

Gießharz<br />

Anmischen des Gießharzes<br />

Schließen des gefüllten Muffenkörpers<br />

Einfüllen des Gießharzes in die Muffe


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 02<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

2 Komponenten-Gießharz (A und B) ________________________________<br />

Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4’-Diphenylmethandiisocyanat<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Die Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus<br />

– Gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />

– Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

– Bei wiederholter Einwirkung sensibilisierende und allergisierende Wirkung<br />

– Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker) sind asthmatische<br />

Anfälle, Atemnot möglich<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

Gummihandschuhe _______________________ <strong>mit</strong> Stulpen tragen<br />

Korbbrille ________________________ tragen<br />

Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ________________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) _______________________<br />

Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützen<br />

Bei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzen<br />

Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken<br />

Besonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen keine Anmischund<br />

Vergießarbeiten ausführen<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als 2 Liter):<br />

– Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren.<br />

– Verschüttetes vom Grabenrand aus <strong>mit</strong> feuchtem Sand abdecken und <strong>mit</strong><br />

Vernichterlösung ___________________ übergießen; kontaminierten Sand nach<br />

30 Minuten ausheben und in offenen Behältern aufbewahren.<br />

Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen wie oben<br />

Erste Hilfe<br />

Spritzer im Auge: Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser aus <strong>mit</strong>geführter Augenspülflasche<br />

ausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen<br />

Verunreinigung <strong>mit</strong> Gießharz oder Komponente B:<br />

– Kleidung sofort wechseln;<br />

– Haut: <strong>mit</strong> Tuch oder Papier abwischen, dann <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen.<br />

Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden sofort Kabelgraben verlassen;<br />

Vorgesetzten informieren; Notruf: _________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Isocyanatreste im Behältnis Komponente B <strong>mit</strong> noch flüssigem Harzgemisch<br />

versetzen und aushärten lassen. Abfallgebinde unverschlossen zur betrieblichen<br />

Sammelstelle, _______________________________________________ , bringen.<br />

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52<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Baustelle: Reinigen von Kabelenden<br />

Tragen gefahrstoffresistenter Schutzhandschuhe<br />

Manuelle Reinigung <strong>mit</strong> Putzlappen


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Baustelle<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Kabelgraben<br />

Tätigkeit: Reinigen von Kabelenden<br />

Bestell-Nr.: B 10<br />

Kabelreiniger<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Hautkontakt: Reizung und Entfettung der Haut<br />

– Inhalation der Dämpfe: Übelkeit, Narkotische Wirkung, Atembeschwerden<br />

möglich<br />

– Dämpfe sind entzündlich<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Im Kabelgraben nur <strong>mit</strong> Kleinstgebinden oder besonderen Löse<strong>mit</strong>telspendern<br />

hantieren<br />

– Schutzhandschuhe tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen u. Arbeitsschluss)<br />

Pflege (nach der Arbeit)<br />

– Hände nicht <strong>mit</strong> Löse<strong>mit</strong>tel reinigen<br />

– Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken<br />

– Beim Umfüllen aus größeren Gebinden Schutzbrille tragen<br />

– Sonstige Zündquellen fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

In Brand geratene Putzlappen oder Löse<strong>mit</strong>tel<br />

<strong>mit</strong> vorhandenem Feuerlöscher oder Sand löschen;<br />

Vorgesetzten informieren<br />

Notruf:<br />

Erste Hilfe<br />

Benetzte Haut <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen<br />

Bei Benommenheit oder Atembeschwerden sofort den Vorgesetzten informieren<br />

Notruf:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Putzlappen und leere Gebinde getrennt in verschließbaren Behältnissen<br />

sammeln und der betrieblichen Entsorgungsstelle<br />

Tel.: zuführen.<br />

53


54<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Lackiererei: Lackieren am Farbspritzstand<br />

Wasserbefluteter Farbspritzstand <strong>mit</strong> Koagulationsbecken<br />

und zwei abgesaugten Abdunstzonen<br />

Farbspritzen von Zählergehäusen<br />

Lackiergut in der Abdunstzone


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

Arbeitsbereich: Lackiererei<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 05<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz: Wasserberieselter Farbspritzstand<br />

Tätigkeit: Lackieren von Zählergehäusen<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Lack: und<br />

Verdünnung: enthält Xylol und Ethylbenzol<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Gesundheitsschädlich beim Einatmen; wirkt narkotisierend<br />

– Reizt Haut und Schleimhäute<br />

– Entzündlich<br />

– Beim Ausfall der Absaugung ist die Bildung explosionsfähiger Gemische<br />

<strong>mit</strong> Luft möglich<br />

– Wassergefährdend; darf nicht in die Kanalisation gelangen<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Absaugung einschalten<br />

– Zündquellen fernhalten<br />

– Arbeitskleidung aus Baumwolle tragen; Schutzhandschuhe tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

Pflege (nach der Arbeit)<br />

– Schutzbrille tragen<br />

– Schutzschuhe <strong>mit</strong> leitfähigen Sohlen tragen<br />

– Lackiergut bis zur vollständigen Trocknung im abgesaugten Bereich (Abdunstplatz)<br />

belassen<br />

– Mit Farbe oder Verdünnung getränkte Lappen in Sicherheitstonne geben<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttete Farbe und Verdünner <strong>mit</strong> Universalbinder abdecken<br />

und so eindämmen, dass nichts in die Kanalisation gelangt. Dabei Atemschutz-<br />

Filtergerät <strong>mit</strong> Gasfilter A2 (Kennfarbe braun) tragen. Universalbinder aufnehmen,<br />

in Sicherheitstonne füllen und ,<br />

Tel.: zur Entsorgung geben<br />

– Im Brandfall vorhandenen Feuerlöscher benutzen;<br />

Vorgesetzten informieren<br />

Notruf:<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge: Sofort <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen, umgehend<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt aufsuchen<br />

– Hautkontakt: Zunächst <strong>mit</strong> Tuch oder Papier säubern, dann <strong>mit</strong> Wasser und<br />

Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel (niemals <strong>mit</strong> Verdünner!) reinigen<br />

– Mit Farbe oder Verdünner getränkte Kleidung sofort wechseln<br />

–Notruf:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Mit Lack oder Verdünnung getränkte Lappen oder gebrauchten Universalbinder<br />

in Sicherheitstonne geben<br />

Entleerung erfolgt täglich durch ,Tel.:<br />

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56<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Werkzeugbau: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Kühlschmierstoffen beim Fräsen<br />

Arbeitsplatz „Fräsmaschine“<br />

Kühlschmierstoffzufuhr


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Werkzeugbau<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Fräsmaschine<br />

Tätigkeit: Fräsen<br />

Bestell-Nr.: B 03<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Kühlschmierstoff Typ<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Hautkontakt: Entzündungen, Hautreizungen und -ausschlag möglich<br />

– Einatmen der Kühlschmierstoffnebel und -dämpfe: Lungenerkrankungen möglich<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Kühlschmierstoffstrahl richtig positionieren, Kühlschmierstoffmenge richtig einstellen<br />

– Hautkontakt vermeiden; ggf. Hilfswerkzeuge benutzen<br />

– Ggf. vorhandene Absaugungen sowie Spritzschutz benutzen<br />

– Arbeitsanzug komplett (<strong>mit</strong> Jacke) tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

– Hände nicht <strong>mit</strong> Maschinenputzlappen abwischen<br />

– Maschinenputzlappen nicht in die Hosentaschen stecken<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen (Hautschutzplan beachten!):<br />

Schutz (vor der Arbeit)<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

Pflege (nach der Arbeit)<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Essensreste oder Zigarettenkippen dürfen nicht ins Umlaufsystem gelangen<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Mit Kühlschmierstoff getränkte Kleidung sofort wechseln<br />

Verschüttete oder ausgelaufenes Kühlschmier<strong>mit</strong>tel sofort <strong>mit</strong> Binde<strong>mit</strong>tel<br />

abdecken; später <strong>mit</strong> Handschaufel aufnehmen, hierbei Schutzhandschuhe<br />

tragen<br />

Erste Hilfe<br />

Bei Hautveränderungen (Rötung, Ausschlag etc.), Vorgesetzten informieren,<br />

Arzt aufsuchen<br />

Spritzer im Auge: Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen, Vorgesetzten informieren<br />

Notruf: Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Gebrauchte Binde<strong>mit</strong>tel in Sammelbehälter<br />

geben.<br />

Wartung und Wechsel des Kühlschmierstoffes durch: Tel.:<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Versuchslabor: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Aceton<br />

Ordnungsgemäß gekennzeichnetes<br />

Acetongebinde<br />

Abfüllen von Aceton im Abzug


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

Arbeitsbereich: Versuchslabor<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 ABS. 1 GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Analytik<br />

Tätigkeit: Laborversuche<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Bestell-Nr.: B 06<br />

F<br />

Leichtentzündlich<br />

Aceton, Dimethylketon, 2-Propanon __________________________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Acetondämpfe wirken reizend auf die Schleimhäute<br />

Hautkontakt führt zu Entfettung und Reizung der Haut<br />

Spritzer im Auge können Hornhautschäden verursachen<br />

Bei hohen Konzentrationen ist narkotische Wirkung möglich<br />

Dämpfe sind schwerer als Luft (sinken zu Boden) und sind leicht entzündlich<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Stets unter dem Abzug arbeiten<br />

Schutzbrille <strong>mit</strong> Seitenschutz tragen<br />

Beim Um- und Abfüllen Schutzhandschuhe tragen<br />

Aceton von heißen Teilen und offenen Flammen fernhalten<br />

Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) _____________ Reinigung (vor Pausen u. Arbeitsschluss) _____________<br />

Pflege (nach der Arbeit) _____________<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher _____________________ benutzen;<br />

Vorgesetzten ______________________ informieren<br />

Notruf: ______________________________<br />

Erste Hilfe<br />

Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen; danach sofort<br />

die Sanitätsstelle/Augenarzt ____________________________ aufsuchen<br />

Benetzte Haut <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen, anschließend Hautschutz<strong>mit</strong>tel<br />

_______________________ benutzen<br />

Notruf: ______________________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Gebrauchtes, verunreinigtes Aceton in selbstschließenden Behälter _________ füllen<br />

Volle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.: ______________________________<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Galvanik: Füllen eines Salpetersäurebades<br />

Abfüllen konzentrierter Säuren


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

Arbeitsbereich: Galvanik<br />

Verantwortlich:<br />

Bestell-Nr.: B 09<br />

C<br />

Ätzend<br />

Unterschrift<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 ABS. 1 GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz: Gelbbrenne<br />

Tätigkeit: Füllen eines Salpetersäurebades<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Salpetersäure 53%ig HNO 3<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Bei Kontakt Verätzung, d. h. Zerstörung von Körpergewebe (Haut, Augen usw.)<br />

– Bildung giftiger nitroser Gase (Stickoxide) (braun-rote Farbe) bei Kontakt <strong>mit</strong> organischen Stoffen<br />

(Holzspäne, Putzlappen)<br />

– Nitrose Gase sind schwerer als Luft und sinken zu Boden<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Gesichtsschutzschirm und säurefesten Arbeitsanzug tragen<br />

– Schürze, Stiefel und Schutzhandschuhe aus Gummi _________________ tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) ____________ Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

____________ Pflege (nach der Arbeit) ____________<br />

– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten<br />

– Mängel an der Absaugung (hohe Ventilatorgeräusche, schlechte Absaugung der<br />

nitrosen Gase etc.) dem Vorgesetzten __________________ melden<br />

– Befüllen nur <strong>mit</strong> Pumpe (Nr./Bezeichnung): _______________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: _________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Beim Verschütten oder Auslaufen <strong>mit</strong> Sand, Kieselgur o. ä. _________________________<br />

eindämmen, <strong>mit</strong> viel Wasser verdünnen, <strong>mit</strong> Kalk _________________ neutralisieren<br />

– Beim Entweichen nitroser Gase in den Arbeitsraum Atemschutzmaske (Filtertyp, NO-P3,<br />

blau-weiß) _________________ anlegen, Vorgesetzten __________________ informieren<br />

– Im Brandfall: Vorgesetzten informieren<br />

– Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenem Feuerlöscher (Standort) _____________________<br />

– Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen, den Raum sofort verlassen<br />

– Notruf: ___________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Kleidung entfernen, Haut <strong>mit</strong> viel Wasser<br />

spülen, Arzt ___________________ aufsuchen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) spülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________ aufsuchen.<br />

– Verschlucken: Viel Wasser <strong>mit</strong> Aktivkohlezusatz trinken, Vorgesetzten informieren<br />

– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt aufsuchen<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Größere Mengen ________________ durch Herrn/Frau _____________________ entsorgen lassen<br />

– Kleine Säurereste <strong>mit</strong> viel Wasser verdünnen (erst Wasser – dann Säure),<br />

dann in die Neutralisation der Abwasseraufbereitung geben<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Elektronikfertigung: Vergießen elektronischer Bauteile<br />

Befüllen elektronischer Bauteile <strong>mit</strong>tels Dosierhilfe<br />

Abgesaugte Gießharztische


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

Arbeitsbereich: Elektronikfertigung<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Gießharzplatz <strong>mit</strong> Abzug<br />

Tätigkeit: Vergießen elektronischer Bauteile <strong>mit</strong>tels Dosierhilfe<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 08<br />

styrolhaltiges Gießharz _________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Dämpfe sind gesundheitsschädlich und entzündlich; sie sind schwerer als Luft<br />

(sinken zu Boden) und können <strong>mit</strong> Luft explosionsfähige Gemische bilden<br />

– Dämpfe reizen Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Harz nur <strong>mit</strong> Dosierhilfe in die Bauteile einfüllen<br />

– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten; Mängel an der Absaugung sofort dem<br />

Vorgesetzten melden<br />

– Einweghandschuhe _______________ und Laborkittel ________________ tragen<br />

(Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

– Arbeitsflächen sauber halten; bei starker Verschmutzung neu <strong>mit</strong> Papier<br />

auslegen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) _________________ Reinigung (vor Pausen u. Arbeitsschluss)<br />

________________ Pflege (nach der Arbeit) _________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Zündquellen ___________ fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes am Arbeitsplatz <strong>mit</strong> Universalbinder _______________________<br />

aufnehmen<br />

– Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher ______________________ benutzen;<br />

Vorgesetzten _______________________ informieren<br />

Notruf: _____________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen (Augendusche);<br />

Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen<br />

– Mit Harz verschmutzte Hautpartien <strong>mit</strong> Wasser und Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

_______________________ gründlich reinigen<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Harz verschmutztes Papier, Tücher sowie gebrauchten Universalbinder<br />

und Einweghandschuhe in selbstschließendes Abfallbehältnis ________ geben<br />

– Volle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.: ______________________<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Klebeplatz: Kleben von Metallkleinteilen<br />

Tragen persönlicher Schutzausrüstung beim<br />

Anmischen<br />

Benutzen von Hilfswerkzeugen


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

Arbeitsbereich:<br />

Verantwortlich:<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 16<br />

Unterschrift<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz: Klebeplatz<br />

Tätigkeit: Kleben von Metallkleinteilen<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

2 Komponentenkleber ____________________<br />

auf Epoxidharzbasis<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Dämpfe von Harz und Härter sind gesundheitsschädlich<br />

– Hautkontakt führt zu akuter und allergischer Hautschädigung<br />

– Wassergefährdend: Nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Hautkontakt durch Benutzen von Hilfs<strong>mit</strong>teln (Pinzette etc.) ausschließen<br />

– Schutzhandschuhe ______________________ tragen<br />

– Nur bei guter Lüftung verarbeiten; Arbeitsplatzabsaugung einschalten<br />

– Gebinde <strong>für</strong> Härter und Harz weit möglichst geschlossen halten<br />

– Arbeitsflächen sauber halten; bei starker Verschmutzung neu <strong>mit</strong> Papier<br />

auslegen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) _____________________ Reinigung (vor Pausen und<br />

Arbeitsschluss) ________________________ Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes (Harz oder Härter) <strong>mit</strong> Papiertuch aufnehmen und in<br />

Sammelbehälter ______________________ geben; Schutzhandschuhe (s.o.) tragen<br />

Erste Hilfe<br />

– Harz oder Härter im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausgiebig<br />

ausspülen; Vorgesetzten informieren; ggf. Augenarzt aufsuchen<br />

– Verschmutzte Hautpartien <strong>mit</strong> Reinigungs<strong>mit</strong>tel (s.o.) unter fließendem<br />

Wasser reinigen<br />

– Bei Unwohlsein Vorgesetzten informieren; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Harz oder Härter verschmutzte Gegenstände sowie Papiertücher und<br />

Einweghandschuhe in Sammelbehälter ___________________ geben<br />

– Volle Sammelbehälter von ________________, Tel.: __________________ abholen lassen.<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Tampondruckerei: Einlegearbeiten an einer Tampondruckmaschine<br />

Einlegearbeiten an einer Tampondruckmaschine<br />

Absaugschlitz an einer Tampondruckmaschine


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

Arbeitsbereich: Tampondruckerei<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Tampondruckmaschine<br />

Tätigkeit: Bedrucken von Kunststoffteilen<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 07<br />

Tampondruckfarbe und Verdünner ________________________<br />

enthält Xylole, Ethylbenzol, Cyclohexanon<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Dämpfe sind gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />

– Hautkontakt führt zur Entfettung und Reizung<br />

– Bei hohen Konzentrationen ist narkotische Wirkung möglich<br />

– Dämpfe sind schwerer als Luft (sinken zu Boden) und sind entzündlich<br />

– Wassergefährdend: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen!<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) ___________ Reinigung (vor Pausen u. Arbeitsschluss) ____________<br />

Plege (nach der Arbeit) ______________<br />

– Beim Um- und Abfüllen von Druckfarbe und Verdünner Schutzbrille __________<br />

und Schutzhandschuhe _______________________ tragen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen (Brennerflamme, Schweißarbeiten u.a.) fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes am Arbeitsplatz <strong>mit</strong> Universalbinder _______________________<br />

aufnehmen und in Sicherheitsbehälter geben (Schutzhandschuhe tragen!)<br />

– Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher ______________________ benutzen;<br />

Vorgesetzten _______________________ informieren<br />

– Notruf: _____________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Zunächst <strong>mit</strong> Tuch oder Papier säubern, dann <strong>mit</strong> Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

______________________ und Wasser (niemals <strong>mit</strong> Verdünner) reinigen<br />

– Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen (Augendusche)<br />

– Notruf: ______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Mit Druckfarbe oder Verdünner getränkte Lappen in<br />

Sicherheitsbehälter _______________________ geben<br />

Volle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.: ____________________<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Spritzentfettung: Entfetten von Stahlteilen<br />

Spritzentfettungsanlage<br />

Tragen der persönlichen Schutzausrüstung<br />

Entfettung von Metallteilen


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Spritzentfettung<br />

Tätigkeit: Entfetten von Stahlteilen<br />

Bestell-Nr.: B 11<br />

C<br />

Ätzend<br />

Alkalische Entfettung<br />

enthält Natronlauge<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Spritzer im Auge können zum Verlust des Augenlichts führen<br />

– Heftige Reaktionen <strong>mit</strong> Leichtmetallen (Aluminium, Zink u. a.) führen zur<br />

gefährlichen Wasserstoffentwicklung (Brand- und Explosionsgefahr)<br />

– Heftige Reaktionen <strong>mit</strong> Säuren und beim Ansetzen <strong>mit</strong> Wasser (Verspritzen bei<br />

Hitzeeinwirkung) möglich<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Bei der Arbeit stets<br />

– Schutzhandschuhe<br />

– Gummischürze<br />

– Gummistiefel und<br />

– Gesichtsschutz tragen.<br />

– Arbeitsanzug komplett (<strong>mit</strong> Jacke) tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

– Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

Pflege (nach der Arbeit)<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Nach Verschütten von Konzentrat (Feststoff): <strong>mit</strong> Schaufel aufnehmen und in<br />

Sammelbehältnis aus Kunststoff<br />

geben; Reste <strong>mit</strong> viel Wasser wegspülen<br />

Notruf:<br />

Erste Hilfe<br />

Spritzer im Auge: Mit viel Wasser mindestens 15 min. spülen (Augendusche)<br />

Hautkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> Wasser spülen, durchtränkte Kleidung sofort ausziehen;<br />

Vorgesetzten informieren, ggf. Arzt (Augenarzt) aufsuchen<br />

Notruf:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Feststoffreste, durchtränkte Lappen o. ä. in Sammelbehältnis geben<br />

Volle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.:<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Reinigungsplatz: Reinigen und Entfetten von Metallteilen<br />

Benutzen von Eintauchkörben<br />

Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

Arbeitsbereich:<br />

Verantwortlich:<br />

Bestell-Nr.: B 17<br />

Unterschrift<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 ABS. 1 GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz: Reinigungsplatz<br />

Tätigkeit: Reinigen und Entfetten von Metallteilen<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Reinigungs<strong>mit</strong>tel _____________________________<br />

enthält Isoparaffine<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Hautkontakt führt zur Entfettung; Reizung möglich<br />

– Dämpfe können zu Benommenheit und Atembeschwerden führen<br />

– Dämpfe sind schwerer als Luft (sinken zu Boden) und sind entzündlich<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten; Reinigungsbehältnisse bei<br />

Nichtgebrauch stets geschlossen halten<br />

– Hautkontakt durch Benutzen von Hilfswerkzeugen (Körbe, Sieb usw.)<br />

ausschließen<br />

– Schutzhandschuhe ______________ und Schutzbrille ________________ tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) ____________ Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

___________________ Pflege (nach der Arbeit) ____________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen (Brennerflamme, Schweißarbeiten u. a.) fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes <strong>mit</strong> Binde<strong>mit</strong>tel ______________________________ aufnehmen und in<br />

Sammelbehälter _________________________ geben; Schutzhandschuhe (s. o.) tragen<br />

– Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher _____________________________ benutzen,<br />

Vorgesetzten informieren<br />

Notruf: ___________________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augenspüleinrichtung) ausspülen<br />

– Hautkontakt: <strong>mit</strong> Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel (s. o.) unter fließendem Wasser reinigen<br />

– Durchtränkte Kleidung sofort wechseln<br />

– Bei Benommenheit oder Atembeschwerden Vorgesetzten informieren<br />

Notruf: ___________________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Durchtränkte Lappen und Binde<strong>mit</strong>tel in Sammelbehälter ____________________<br />

geben<br />

– Volle Sammelbehälter von _____________ Tel.: ___________________________ abholen lassen<br />

71


72<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Dentallabor: Reinigen von Metallgerüsten<br />

Reinigungsgerät


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Dentallabor<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: _____________________<br />

Tätigkeit: Reinigen von Metallgerüsten<br />

Xi<br />

Reizend<br />

Bestell-Nr.: B 12<br />

Reiniger<br />

enthält Amidosulfonsäure<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Reizt Augen, Haut und Schleimhäute<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Reinigungsgerät gegen Umfallen gesichert aufstellen<br />

– Schutzbrille tragen<br />

– Einlegen und Herausnehmen zu bearbeitender Teile <strong>mit</strong> Hilfswerkzeugen<br />

(Zange, Pinzette etc.)<br />

– Reinigungsgerät während des Reinigungsvorganges<br />

geschlossen halten<br />

– Teile vor der weiteren Handhabung <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes <strong>mit</strong> Vernichterlösung neutralisieren<br />

– Vorgesetzten informieren<br />

Erste Hilfe<br />

–<br />

Bei<br />

Hautkontakt:<br />

Spritzern<br />

Benetzte<br />

im Auge sofort<br />

Hautpartien<br />

<strong>mit</strong> viel<br />

sofort<br />

Wasser<br />

<strong>mit</strong><br />

(Augendusche)<br />

viel Wasser abspülen<br />

ausspülen<br />

– Benetzte Augenkontakt: Hautpartien Spritzer sofort im Auge <strong>mit</strong> viel sofort Wasser <strong>mit</strong> viel abspülen Wasser (Augendusche) ausspülen<br />

– Notruf: Ersthelfer: ___________________ ; Notruf: ___________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Gebrauchte Lösungen in verschließbarem Behältnis sammeln<br />

– Volle Behältnisse werden durch<br />

entsorgt<br />

Tel.:<br />

73


74<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Dentallabor: Glänzen im Elektrolytautomaten<br />

Glänzbad


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Dentallabor<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Glänzen<br />

Tätigkeit: Glänzen im Elektrolytautomaten<br />

Bestell-Nr.: B 13<br />

C<br />

Ätzend<br />

Elektrolyt<br />

enthält Schwefelsäure<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Bei Berührung <strong>mit</strong> Haut, Schleimhaut und Augen starke Verätzungen möglich<br />

– Ätzend und giftig beim Verschlucken<br />

– Wassergefährdend; nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Einhängen sowie bei Entnahme und Abspülen der Modellgussteile:<br />

Schutzhandschuhe sowie Schutzbrille<br />

(<strong>mit</strong> Seitenschutz) tragen<br />

– Gerät während des Glänzvorganges schließen<br />

– Säurefesten Laborkittel tragen (Ärmel nicht hochkrempeln!)<br />

– Teile nach dem Glänzen <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes <strong>mit</strong> Neutralisationslösung<br />

Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen<br />

neutralisieren;<br />

– Vorgesetzten informieren<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer Hautkontakt: im Auge Benetzte sofortHautpartien <strong>mit</strong> viel Wasser sofort (Augendusche) <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen abspülen<br />

– Mit Augenkontakt: Elektrolyt verschmutzte Spritzer im Auge Kleidung sofort sofort <strong>mit</strong> wechseln viel Wasser (Augendusche) ausspülen<br />

– Benetzte Mit Elektrolyt Hautpartien verschmutzte <strong>mit</strong> viel Kleidung Wassersofort abspülen wechseln<br />

– Ersthelfer: ___________________________; ___________________ ; Notruf: Notruf: ___________________<br />

_______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Gebrauchten Elektrolyt durch ,Tel.:<br />

entsorgen lassen. Nicht eigenmächtig ab- und umfüllen<br />

75


76<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Dentallabor: Tätigkeiten <strong>mit</strong> flüssigem Methylmethacrylat<br />

Abgesaugte Arbeitstische


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Dentallabor<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit: Arbeiten <strong>mit</strong> flüssigem Methylmethacrylat<br />

Xi<br />

Reizend<br />

Bestell-Nr.: B 14<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Methylmethacrylat (monomeres) ____________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Reizt Atemwege, Augen und die Haut<br />

– Bei Hautkontakt Sensibilisierung (Allergie) möglich<br />

– Leicht entzündlich<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Nur an gut belüfteten Arbeitsplätzen verarbeiten<br />

– Hautkontakt durch Benutzen von Hilfswerkzeugen (Spatel etc.) und<br />

Handschuhen _________________ ausschließen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) __________ Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)<br />

_____________ Pflege (nach der Arbeit) _____________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen (Brennerflamme etc.) fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> Härter-Pulver aushärten lassen und zur Entsorgung<br />

bringen<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen;<br />

ggf. Augenarzt aufsuchen: ___________________________<br />

– Benetzte Haut <strong>mit</strong> Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel ___________________________ unter<br />

fließendem Wasser reinigen<br />

– bei Atembeschwerden, Unwohlsein Vorgesetzten informieren;<br />

Notruf: ______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Leichtentzündlich<br />

– Reste von Methylmethacrylat <strong>mit</strong> Härte-Pulver aushärten lassen<br />

– Abfallgebinde <strong>mit</strong> ausgehärteten Kunststoffen in Abfallbehältnis _____________________ sammeln<br />

– Entsorgung durch ______________________, Tel.: _________________________<br />

F<br />

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78<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Lackiererei: Reinigen von Lackierwerkzeugen<br />

Waschplatz<br />

Waschverdünner


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Lackiererei<br />

GEM. § § 14 20 ABS.1 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Waschplatz<br />

Tätigkeit: Reinigen von Lackierwerkzeugen<br />

Xi<br />

Reizend<br />

Bestell-Nr.: B 15<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Waschverdünner ____________________<br />

enthält Xylol, Toluol, Benzine<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

–<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Gesundheitsschädlich<br />

beim<br />

beim<br />

Einatmen<br />

Einatmen<br />

und<br />

und<br />

Berührung<br />

Berührung<br />

<strong>mit</strong><br />

<strong>mit</strong><br />

der<br />

der<br />

Haut<br />

Haut<br />

– Reizt Augen, Haut und Schleimhäute<br />

– Hautkontakt führt führt zur Entfettung Entfettung<br />

– Dämpfe sind schwerer schwerer als Luft (sinken (sinken zu Boden) Boden) und sind entzündlich entzündlich<br />

– Wassergefährdend; nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung<br />

– Nur (lautes beiAbsauggeräusch) eingeschalteter Absaugung sofort dem arbeiten Vorgesetzten melden!<br />

– Schutzbrille ______________________ Schutzhandschuhe<br />

Schutzhandschuhe<br />

und Gummischürze tragen tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) Reinigung Reinigung (vor Pausen (vor Pausen und Arbeits- und Arbeitsschluss)<br />

Pflege (nach der Arbeit)<br />

schluss) Pflege (nach der Arbeit)<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen (z.B. Brennerflammen, ) fernhalten<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Verschüttetes <strong>mit</strong> Aufsaug<strong>mit</strong>tel aufnehmen<br />

und in Sicherheitsbehältnis geben<br />

– Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher<br />

Vorgesetzten informieren;<br />

Notruf:<br />

benutzen, benutzen,<br />

Erste Hilfe<br />

–<br />

Spritzer<br />

Hautkontakt:<br />

im Auge<br />

Benetzte<br />

sofort<br />

Haut<br />

<strong>mit</strong> viel<br />

<strong>mit</strong><br />

Wasser<br />

Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

(Augendusche) ausspülen<br />

unter<br />

fließendem Wasser reinigen<br />

–<br />

Benetzte<br />

Augenkontakt:<br />

Haut <strong>mit</strong><br />

Spritzer<br />

Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche)<br />

unter<br />

ausspülen<br />

fließendem Wasser reinigen<br />

–<br />

Getränkte<br />

Getränkte<br />

Kleidung<br />

Kleidung<br />

sofort<br />

sofort<br />

wechseln<br />

wechseln<br />

– Bei Einatmen: Benommenheit Bei Benommenheit oder Atembeschwerden oder Atembeschwerden Vorgesetzten Vorgesetzten informieren informieren ggf. ggf.<br />

Arzt aufsuchen<br />

Arzt aufsuchen; Notruf:<br />

– Ersthelfer: ; Notruf:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Getränkte Lappen und Aufsauge<strong>mit</strong>tel in Sicherheitsbehälter<br />

geben<br />

Volle Volle Sammelbehälter von , ,Tel.: Tel.: abholen lassen<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Instandhaltung: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Mineralwolle-Dämmstoffen<br />

Befeuchten der Isolierung <strong>mit</strong> entspanntem Wasser<br />

vor der Demontage<br />

Demontage von Mineralwolle-Dämmstoffen an<br />

einer Rohrleitung


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Instandhaltung<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit: Arbeiten <strong>mit</strong> Mineralwolle-Dämmstoffen<br />

Bestell-Nr.: B 19<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe Produktbezeichnung: _____________________________________<br />

Sie bestehen aus unterschiedlich dicken Glas-, Stein- oder Schlackenfasern, die <strong>mit</strong> Kunststoffen gebunden<br />

und denen Mineralöle zugegeben sind.<br />

Diese Betriebsanweisung gilt nur <strong>für</strong> Mineralwolle-Dämmstoffe, <strong>für</strong> die keine Einstufung als Krebs erzeugend<br />

vorliegt (z.B. Kanzerogenitätsindex KI ≥ 40, Biopersistenz ≤ 40 Tage).<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Bei der Demontage und Montage von Mineralwolle-Dämmstoffen können Gesundheitsgefahren<br />

von freigesetzten Faserstäuben und von den Zusatzstoffen ausgehen.<br />

Insbesondere kann es beim Abriss zu einer erheblichen Staubbelastung kommen.<br />

Die Faserstäube können Reizungen der Haut, Augen und der Atemwege verursachen.<br />

Infolge der Staubeinwirkung kann es zu Beeinträchtigungen der Atemfunktionen kommen.<br />

Zusatzstoffe (z.B. Formaldehyd-Harze) können allergische Reaktionen auslösen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Oberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden!<br />

– vorkonfektionierte Mineralwolle-Dämmstoffe bevorzugen,<br />

– Material nicht werfen,<br />

– Verpackung erst an der Einbaustelle öffnen (vorsichtig aufschneiden),<br />

– Arbeitsplatz im Umkreis von ca. 5 m absperren,<br />

– zu entfernendes Material möglichst befeuchten,<br />

– Material möglichst vorsichtig demontieren und montieren, nicht reißen,<br />

– zu entfernendes Material un<strong>mit</strong>telbar an der Ausbaustelle in Säcke verpacken,<br />

– Zuschnitt nur auf fester Unterlage <strong>mit</strong> scharfem Messer,<br />

– Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit <strong>mit</strong> Staubsauger<br />

Typ: _______________________ reinigen, keinesfalls <strong>mit</strong> Druckluft abblasen,<br />

– nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (abwaschen <strong>mit</strong> Wasser oder<br />

absaugen, niemals <strong>mit</strong> Druckluft abblasen),<br />

– am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und rauchen.<br />

Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille tragen.<br />

Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Kunststoff (<strong>mit</strong> Gewebeeinlage) tragen.<br />

Atemschutz: Atemschutzgerät <strong>mit</strong> Partikelfilter der Partikelfilterklasse P2 bzw. FFP2 verwenden.<br />

Hautschutz: Schutz (vor der Arbeit) ____________________________<br />

Reinigung (vor Pausen und zu Arbeitsende) ____________________________<br />

Körperschutz: Einweganzug benutzen, bei Überkopfarbeiten Kapuze aufsetzen oder Nackenschutz verwenden.<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Werden bei Abisolierarbeiten Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest<br />

handeln könnte, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte ist zu<br />

verständigen.<br />

Erste Hilfe<br />

Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern <strong>mit</strong> viel Wasser spülen.<br />

Ersthelfer: ______________________, Tel.: _______________ Notruf: _______________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe (entferntes Material, Verschnitt) direkt an der Ausbau- bzw. Einbaustelle<br />

in Säcke verpacken; Staubentwicklung dabei möglichst gering halten. Beim Verschließen<br />

der Säcke die Luft vorsichtig herausdrücken. Entsorgung über: ______________________<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Hartverchromen: Kranbedientes Hartchrombad<br />

Badbedienung <strong>mit</strong>tels Kran


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand:<br />

Arbeitsbereich: Hartverchromen<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 ABS. 1 GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Kranbedientes Hartchrombad<br />

Tätigkeit: Hartverchromen, Badbedienung<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Bestell-Nr.: B 20<br />

T<br />

Giftig<br />

Chromsäure<br />

(wässrige Lösung von Chromtrioxid)<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Giftig, Reizung bzw. Verätzung von Augen, Haut und Schleimhäuten. Inhalation<br />

von Chromsäuredämpfen, -aerosolen kann zu Lungenerkrankungen und<br />

Krebserkrankungen führen. Verursacht schwer heilende Wunden auf der Haut.<br />

Beim Verchromen starke Wasserstoffentwicklung (Gefahr von Knallgasreaktionen,<br />

Brandgefahr). Wassergefährdend: Nicht in die Kanalisation geben.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Chrombad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel und Schutzhandschuhe aus Gummi) _________________ tragen<br />

– Augenschutz, ggf. Gesichtsschutz _____________________ tragen<br />

– Betriebsanweisung <strong>für</strong> die Kranbedienung beachten. Nur die im Betrieb<br />

zugelassenen Anschlag<strong>mit</strong>tel _________________bzw. Lastaufnahme<strong>mit</strong>tel<br />

_______________ verwenden (auf ordnungsgemäßen Zustand achten!)<br />

– Nur bei eingeschalteter Chrombadabsaugung arbeiten. Auf Wirksamkeit der<br />

Absaugung achten (Wartungs- und Reinigungsintervalle eingehalten?);<br />

Mängel dem Vorgesetzten _________________ melden!<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen:<br />

Schutz (vor der Arbeit) ____________________ Reinigung (vor Pausen u. Arbeitsschluss)<br />

_________________ Pflege (nach der Arbeit) ____________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken<br />

– Sonstige Zündquellen _________________ fernhalten<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: __________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

– Im Brandfall: ____________________________________, Vorgesetzten informieren<br />

Notruf: _____________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Spritzer im Auge sofort <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen; Augenarzt aufsuchen<br />

– Bei Hautkontakt, gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser spülen,<br />

Vorgesetzten informieren; Arzt aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ______________________; Notruf: ______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Ätzend<br />

– Entsorgung verbrauchter Chromsäure oder sonstige <strong>mit</strong> Chromsäure verschmutzter<br />

Materialien durch: __________________________________________________________________<br />

C<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Galvanik, allgemein: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Laugen<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Tätigkeit <strong>mit</strong> Laugen<br />

Tätigkeit: Ab- und Umfüllen, Ansetzen<br />

C<br />

Ätzend<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Natriumhydroxid (fest), Natronlauge _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Säuren und beim Ansetzen <strong>mit</strong> Wasser<br />

– (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Bei Arbeiten <strong>mit</strong> Natriumhydroxid stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Zum Ansetzen kaltes Wasser vorlegen und festes Natriumhydroxid vorsichtig ___________ unter<br />

rühren hinzugeben. Zum Ab- und Umfüllen der Lauge, Fasspumpe ___________________ benutzen<br />

– Transport von Sackware (festes Natriumhydroxid) und Laugenbehälter nur <strong>mit</strong> speziellem<br />

Transportwagen oder Lastaufnahmeeinrichtung _________________ (Ladungssicherung nicht vergessen!)<br />

– Natriumhydroxid nicht am Arbeitsplatz lagern. Lagerung im Gefahrstofflager, Lagerplatz ____________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

Bestell-Nr.: B 21


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Galvanik, allgemein: Tätigkeiten <strong>mit</strong> Säuren<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Tätigkeit <strong>mit</strong> Säuren<br />

Tätigkeit: Ab- und Umfüllen, Verdünnen<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 22<br />

C<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Phosphorsäure _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Laugen und beim Verdünnen <strong>mit</strong> Wasser<br />

(Verspritzen unter Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Einatmen der Dämpfe kann bei Salzsäure und Salpetersäure bis zum Lungenödem führen<br />

– Konzentrierte Schwefel- und Salpetersäure wirken stark oxidierend und reagieren<br />

heftig <strong>mit</strong> organischen Materialien (Putzwolle, Holz, Textilien etc.),<br />

bei Salpetersäure entwickeln sich hierbei giftige nitrose Gase (stechender Geruch!)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Bei Arbeiten <strong>mit</strong> Säuren stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Stiefel, Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Zum Ab- und Umfüllen nur die Fasspumpen, ___________________ benutzen. Befüllen von Bädern<br />

nur bei eingeschalteter Absaugung.<br />

– Verdünnen konzentrierter Säuren: Erst das Wasser dann die Säure!<br />

– Transport größerer Säurebehälter (Ballons, Fässer) nur <strong>mit</strong> speziellem Transportwagen oder<br />

Lastaufnahmeeinrichtung ___________________ (Ladungssicherung nicht vergessen!)<br />

– Säurebehälter dicht geschlossen halten und nicht am Arbeitsplatz lagern.<br />

Lagerung im Gefahrstofflager, Lagerplatz ____________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) _______________ Pflege (nach der Arbeit) _______________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

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86<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Galvanik, allgemein: Handanlage, Beizbäder<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Beizbäder<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

C<br />

Ätzend<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Beizen:<br />

Salzsäure (ca. 20%ig) oder Schwefelsäure (ca. 50%ig)<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Reizung von Augen, Haut und Atmungsorganen<br />

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Laugen und beim Verdünnen <strong>mit</strong> Wasser (Verspritzen unter<br />

Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Beizbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,<br />

Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort<br />

dem Vorgesetzten melden (z.B. lautes Absauggeräusch)<br />

– Verdünnen konzentrierter Säuren: Erst das Wasser dann die Säure!<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, ggf. Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

Bestell-Nr.: B 23


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Galvanik, allgemein: Handanlage, Abkochentfettung<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Galvanik allgemein<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Abkochentfettung<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 24<br />

C<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Alkalischer Reiniger (Natriumhydroxid in wässriger Lösung) _____________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Säuren (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Verbrühungen/Verbrennungen durch heißen Reiniger und Anlagenteile<br />

(Behälterwandung etc.) möglich<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten an der Abkochentfettung stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ )<br />

tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

87


88<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Vernickeln (galvanisch): Handanlage, Nickelbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Vernickeln (galvanisch)<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Nickelbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Nickelelektrolyt (Nickelchlorid, Nickelsulfat, Borsäure, Salzsäure,<br />

Schwefelsäure, _____________________________ )<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

– Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

– Reizt und verätzt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Nickelbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________________ tragen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

– Nicht auf den Behälterrand klettern; Anodenwechsel durch ___________________<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

Bestell-Nr.: B 25


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Vernickeln (chemisch): Handanlage, Nickelbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Vernickeln (chemisch)<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Nickelbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bestell-Nr.: B 26<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Nickelelektrolyt (Nickelsulfat, Natriumhypophosphit) _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

– Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

– Reizung der Augen, Atmungsorgane und der Haut<br />

– Verbrühungen/Verbrennungen durch heißen Elektrolyt (85°C bis 90°C)<br />

und Anlagenteile (Behälterwandung etc.)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Nickelbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort<br />

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)<br />

– Badfüllstand beachten, zu hoher Füllstand, _______________ dem Vorgesetzten melden<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

89


90<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Chromatieren: Handanlage, Chromatierbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Chromatieren<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Chromatierbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

T<br />

Giftig<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Chromatierung (Chromtrioxid, Schwefelsäure, _______________ in wässriger Lösung) _______________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Krebserzeugend, ätzend und giftig beim Einatmen von Aerosolen<br />

– Giftig beim Verschlucken und großflächigem Hautkontakt (Überschüttung)<br />

– Verätzungen und Vergiftungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Sensibilisierung bei Hautkontakt möglich<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Chromatierbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________ ggf. Gesichtsschutz ___________ tragen<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen; ggf. Betriebsarzt aufsuchen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Chromsäure verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

C<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 27


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Eloxieren (Schwefelsäureverfahren): Handanlage Eloxalbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Arbeitsbereich: Eloxieren (Schwefelsäureverfahren)<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Eloxalbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 28<br />

C<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Schwefelsäurelösung _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Verursacht Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhaut<br />

– Einatmen von Schwefelsäureaerosolen führt zu Reizungen der Atemwege<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Eloxalbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,<br />

Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort<br />

dem Vorgesetzten melden (z.B. lautes Absauggeräusch)<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

T+<br />

Sehr giftig<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, ggf. Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

91


92<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Aluminiumglänzen: Handanlage, Glänzbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Aluminiumglänzen<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Glänzbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

T+<br />

Sehr giftig<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Glänzen (Flusssäure, Salpetersäure, Ammoniumhydrogendifluorid, _____________________________<br />

in wässriger Lösung) _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung <strong>mit</strong> der Haut<br />

– Verursacht schwere Verätzungen (fortschreitend auch in tieferen Gewebsschichten).<br />

Starke Schmerzen nach Hautbenetzungen treten häufig erst 1 bis 2 Tage später auf<br />

– Entwicklung giftiger nitroser Gase. Einatmen von Dämpfen (stechender Geruch)<br />

kann zum Lungenödem führen<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Glänzbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,<br />

Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

Tragedauer (Haltbarkeit) der Schutzhandschuhe ___________________ strikt einhalten,<br />

Dichtigkeitskontrolle vor Arbeitsbeginn. Handschuhe, Stiefel und Schürze<br />

vor dem Ablegen gründlich <strong>mit</strong> Wasser abspülen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort<br />

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen (ggf. Notdusche)<br />

Calciumglukonat-Gel auftragen oder einen <strong>mit</strong> Polyethylenglykol getränkten<br />

Verband anlegen ________________; Vorgesetzten informieren und Arzt ________________ aufsuchen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

C<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 29


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Hart- und Glanzverchromen: Handanlage, Chrombad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Hart- und Glanzverchromen<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Chrombad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Giftig<br />

Bestell-Nr.: B 30<br />

T<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Chromelektrolyt (Chromtrioxid, Schwefelsäure, _____________________________ in wässriger Lösung)<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Krebserzeugend beim Einatmen von Aerosolen<br />

– Giftig beim Verschlucken<br />

– Schwere Verätzung bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Sensibilisierung bei Hautkontakt möglich<br />

– Starke Wasserstoffentwicklung beim Verchromen (Verpuffungsgefahr durch Knallgas)<br />

– Stark wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Chrombad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________ ggf. Gesichtsschutz ___________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Chrombadabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort<br />

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Sonstige Zündquellen (z.B. Brennerflammen, ___________________ ) fernhalten<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Chromsäure verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

C<br />

Ätzend<br />

93


94<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Verkupfern (cyanidisch): Handanlage, Kupferbad<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Verkupfern (cyanidisch)<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Kupferbad<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

T+<br />

Sehr giftig<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Kupfercyanid (Cyanide in wässriger, alkalischer Lösung) _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung <strong>mit</strong> der Haut<br />

– Cyanide gelangen durch die unverletzte Haut in den Körper<br />

– ACHTUNG: Entwicklung giftiger Blausäuregase (Bittermandelgeruch)<br />

bei Zusammenkommen <strong>mit</strong> Säuren<br />

– Verätzungsgefahr bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Kupferbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz) ___________________ tragen<br />

– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort dem<br />

Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)<br />

– Niemals fremde, verunreinigte Teile ins Bad eintauchen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Beim Auftreten von Blausäuregasen (Bittermandelgeruch) sofort den Raum verlassen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren; Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern<br />

(Standort) _______________________ (niemals Kohlendioxidlöscher benutzen)<br />

Bei größer werdendem Brand und Auftreten von Brandgasen, den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser und<br />

Hautreinigungs<strong>mit</strong>tel ___________________________ reinigen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Einatmen: Frischluft, sofort Vorgesetzten informieren und Arzt __________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Ätzend<br />

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

C<br />

Bestell-Nr.: B 31


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Verzinken (alkalisch): Handanlage, Zinkbad (alkalisch)<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Verzinken (alkalisch)<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Zinkbad (alkalisch)<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Ätzend<br />

Bestell-Nr.: B 32<br />

C<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Zinkelektrolyt (Zinkoxid, Natriumhydroxid in wässriger Lösung) _____________________________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Heftige (exotherme) Reaktion <strong>mit</strong> Säuren (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Zinkbad stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

95


96<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Verzinken (sauer): Handanlage, Zinkbad (sauer)<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Verzinken (sauer)<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz: Handanlage, Zinkbad (sauer)<br />

Tätigkeit: Badbedienung<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Zinkelektrolyt (Zinkchlorid, Borsäure, Benzaldehyd, _____________ in wässriger Lösung) _____________<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

– Verursacht Verätzungen bei Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut und Schleimhäuten<br />

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am Zinkbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;<br />

Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen<br />

– Augenschutz (<strong>mit</strong> Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen<br />

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

aufbewahren<br />

– Hautschutz<strong>mit</strong>tel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________<br />

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________<br />

Pflege (nach der Arbeit) ___________________<br />

– Verschmutzte Kleidung nicht <strong>mit</strong> privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,<br />

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschüttetes <strong>mit</strong> viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführen<br />

Im Brandfall: Vorgesetzten informieren;<br />

Brandbekämpfung <strong>mit</strong> vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________<br />

Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassen<br />

Notruf: _______________________<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort <strong>mit</strong> viel Wasser abspülen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser (Augendusche) ausspülen,<br />

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen<br />

– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Ätzend<br />

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben<br />

– Entsorgung durch ___________________________<br />

C<br />

Bestell-Nr.: B 33


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> verunreinigtem SF 6<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz:<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Tätigkeit: Arbeiten <strong>mit</strong> verunreinigtem SF6 Bestell-Nr.: B 34<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Schwefelhexafluorid (SF 6 ) <strong>mit</strong> Zersetzungsprodukten (verunreinigtes SF 6 )<br />

SF 6 in elektrischen Anlagen kann durch Lichtbogeneinwirkung Zersetzungsprodukte enthalten: gasförmige<br />

Schwefelfluoride und Schwefeloxyfluoride, feste (staubförmige) Metallfluoride, -sulfide und -oxide,<br />

Fluorwasserstoff, Schwefeldioxid.<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

– Zersetzungsprodukte können giftig/gesundheitsschädlich bei Einatmen, Verschlucken oder Berührung<br />

<strong>mit</strong> der Haut sein oder Augen, Atmungsorgane oder Haut reizen oder Verätzungen verursachen.<br />

Beim Einatmen größerer Mengen Gefahr einer Lungenschädigung (Lungenödem), die sich erst nach<br />

längerer Zeit bemerkbar machen kann.<br />

– Bei Gasaustritt Erstickungsgefahr infolge Sauerstoffverdrängung, insbesondere am Boden und in tiefer<br />

gelegenen Räumen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Füllen, Entleeren oder Evakuieren von SF6-Anlagen: – SF6-Zustand prüfen (z.B. Feuchte, Luftanteil, Zersetzungsprodukte).<br />

– SF6 nicht in die Atmosphäre ablassen, Wartungsgerät benutzen; nach dem Anschließen Verbindungen<br />

auf Dichtigkeit prüfen.<br />

– Verunreinigtes SF6 nur in gekennzeichnete SF6-Druckgasbehälter füllen.<br />

– Im Anlagenraum sind Arbeiten <strong>mit</strong> starker Wärmeentwicklung und das Rauchen verboten.<br />

Öffnen von und Arbeiten an oder in geöffneten SF6-Gasräumen (zusätzliche Maßnahmen; bitte ausfüllen,<br />

Unzuteffendes bitte streichen)<br />

– SF6-Gasräume erst nach vollständigem Entleeren und Druckausgleich <strong>mit</strong> der Atmosphäre öffnen.<br />

– Persönliche Schutzausrüstungen benutzen:<br />

Schutzhandschuhe ____________________________ Schutzbrille ___________________________<br />

Schutzanzug _________________________________ Überschuhe ___________________________<br />

Atemschutzgerät ______________________________ Hautschutz ____________________________<br />

Sicherheitsschuhe _____________________________ Schutzhelm ___________________________<br />

– Staub <strong>mit</strong> Industriestaubsauger ___________________,<br />

anhaftende Zersetzungsprodukte <strong>mit</strong> ______ ___________ entfernen.<br />

– Vor Pausen und nach der Arbeit Gesicht, Hals, Arme und Hände <strong>mit</strong> viel Wasser gründlich reinigen.<br />

– Im Anlagenraum keine Nahrungs<strong>mit</strong>tel aufbewahren und nicht rauchen, essen oder trinken.<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Bei Gasaustritt oder Wahrnehmung eines auf SF 6 -Zersetzungsprodukte hinweisenden unangenehmen,<br />

stechenden Geruchs (nach faulen Eiern) den Anlagenraum oder unter ihm liegende Räume<br />

nicht betreten bzw. unverzüglich verlassen; Betreten/Wiederbetreten erst nach gründlicher Lüftung<br />

oder <strong>mit</strong> Atemschutzgerät (Isoliergerät _______________________________________ ).<br />

Erste Hilfe<br />

– Bei auf die Haut oder in die Augen gelangten Zersetzungsprodukten sofort<br />

– Haut <strong>mit</strong> viel Wasser spülen,<br />

– Auge unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig <strong>mit</strong> Wasser spülen.<br />

– Danach rasche Vorstellung beim Augenarzt ___________________________ .<br />

– Bei Atembeschwerden den Verletzten aus dem Gefahrenbereich in frische Luft bringen, <strong>für</strong> Körperruhe<br />

sorgen, vor Wärmeverlust schützen, <strong>für</strong> ärztliche Behandlung sorgen (Gefahr eines toxischen Lungenödems).<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

– Zersetzungsprodukte, Reinigungsflüssigkeiten und -material, Einweganzüge und Filter (z.B. aus SF 6 -<br />

Anlagen, Wartungsgeräten, Industriestaubsaugern oder Atemschutzgeräten) nur in Abfallbehälter<br />

___________________ geben.<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Drucker, Auswechseln von Tonerkassette sowie Resttonerbehälter,<br />

Reinigung nach dem Tonerwechsel<br />

Beachten Sie beim Wechseln der Tonerkartuschen<br />

unbedingt die Herstellerangaben


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

Arbeitsplatz: Drucker<br />

Verantwortlich: ______________________________ Tätigkeit: Auswechseln von Tonerkassette sowie Resttonerbehälter,<br />

Unterschrift<br />

Reinigung nach dem Tonerwechsel<br />

Bestell-Nr.: B 35<br />

Tonerstaub<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Reizung von Augen, Haut und Atemwegen beim Aufwirbeln von Tonerstaub;<br />

Sensibilisierende Wirkung möglich<br />

Tonerstaub ist brennbar<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Wechseln der Tonerkassette sowie Resttonerbehälter und Reinigung nur nach Anweisung<br />

des Herstellers, ggf. fragen Sie Ihren Vorgesetzten<br />

– Regelmäßige Wartung und Prüfung des Gerätes beachten. Dies soll mindestens<br />

(Zeitraum) _____________ durchgeführt werden. Verantwortlich ist Herr/Frau ___________________,<br />

Tel. __________________<br />

Erfolgte Wartung und Prüfung sind anhand der aufgebrachten Prüfplakette ________________<br />

erkennbar<br />

– Beim Arbeiten am geöffneten Gerät die bereitgestellten Einweghandschuhe ___________________<br />

tragen, Hautkontakt vermeiden<br />

– Gerät oder Geräteteile nicht abblasen, Staubaufwirbelungen unbedingt vermeiden!<br />

– Beim Arbeiten am Gerät nicht rauchen, essen oder trinken<br />

– Zündquellen (Feuerzeug, Zigarettenglut etc.) fernhalten!<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschütteten Toner mechanisch aufnehmen (ggf. <strong>mit</strong> feuchtem Wischtuch) und in da<strong>für</strong><br />

vorgesehene Plastikbeutel geben. Staubaufwirbelungen unbedingt vermeiden!<br />

Im Brandfall: Vorhandenen Feuerlöscher _____________________ benutzen<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen.<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen, ggf. Augenarzt ___________________<br />

aufsuchen.<br />

– Inhalation von Tonerstaub: Frischluft, ggf. Arzt ___________________ aufsuchen.<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Verbrauchte Tonerkassetten, Resttonerbehälter, Wischtücher und Handschuhe vorsichtig in<br />

da<strong>für</strong> vorgesehene Plastikbeutel verbringen, verschließen und bei Herrn/Frau __________________,<br />

Tel. ____________________ zur Entsorgung abgeben.<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Instandhaltung, Kraftwerk:<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Produkten<br />

Befeuchten der Isolierung <strong>mit</strong> entspanntem Wasser<br />

vor der Demontage<br />

Demontage von Mineralwolle-Dämmstoffen an<br />

einer Rohrleitung


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Instandhaltung<br />

Arbeitsplatz:<br />

Verantwortlich: ______________________________ Tätigkeit: Arbeiten <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Produkten<br />

Unterschrift<br />

(Faserstäube Krebs verdächtig oder Krebs erzeugend)<br />

Bestell-Nr.: B 36<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Mineralwolle-Produkte Produktbezeichnung: alte unbekannte Produkte<br />

Sie bestehen aus unterschiedlich dicken Glas-, Stein- oder Schlackenfasern, die <strong>mit</strong> Kunststoffen gebunden<br />

und denen Mineralöle zugegeben wurden. Liegen keine Informationen über die Beurteilung der Fasern vor,<br />

ist von „alten“ Mineralwolle-Produkten auszugehen, d.h. die Faserstäube gelten als Krebs verdächtig oder als Krebs erzeugend.<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Bei der Demontage von Mineralwolle-Produkten können Gesundheitsgefahren<br />

von den freigesetzten Faserstäuben und von den Zusatzstoffen ausgehen.<br />

Beim Abriss kommt es in der Regel zu einer erheblichen Staubbelastung.<br />

Die lungengängigen Faserstäube können möglicherweise Krebs erzeugend wirken.<br />

Weiterhin können Reizungen der Haut, Augen und Atemwege auftreten.<br />

Beeinträchtigungen der Atemfunktionen sind möglich.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Oberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden, Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen,<br />

– Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster, Türen offen), kein Durchzug,<br />

– Material nicht werfen,<br />

– Arbeitsplatz im Umkreis von ca. 5 m absperren und kennzeichnen: „Zutritt <strong>für</strong> Unbefugte verboten.“<br />

– zu entfernendes Material möglichst befeuchten,<br />

– Material möglichst vorsichtig demontieren und montieren, nicht reißen,<br />

– zu entfernendes Material un<strong>mit</strong>telbar an der Ausbaustelle in Säcke verpacken,<br />

– Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit <strong>mit</strong> Staubsauger<br />

Typ: _______________________ reinigen, keinesfalls <strong>mit</strong> Druckluft abblasen,<br />

– nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (Abwaschen <strong>mit</strong> Wasser oder<br />

absaugen, niemals <strong>mit</strong> Druckluft abblasen),<br />

– Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren,<br />

– Beschäftigungsbeschränkungen beachten,<br />

– am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und rauchen.<br />

Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille tragen.<br />

Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Kunststoff (<strong>mit</strong> Gewebeeinlage) tragen.<br />

Atemschutz: Atemschutzgerät <strong>mit</strong> Partikelfilter der Partikelfilterklasse P2 bzw. FFP2 verwenden.<br />

Hautschutz: Schutz (vor der Arbeit) ____________________________<br />

Reinigung (vor Pausen und zu Arbeitsende) ____________________________<br />

Körperschutz: atmungsaktiven Ein- oder Mehrwegstaubanzug Typ 5 benutzen, alle Hautpartien bedecken,<br />

bei Überkopfarbeiten Kapuze aufsetzen oder Nackenschutz verwenden.<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Werden bei Abisolierarbeiten Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest<br />

handeln könnte, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte ist zu<br />

verständigen.<br />

Erste Hilfe<br />

Hautkontakt: Bei Hautreizungen/Ausschlägen nicht reiben, sondern <strong>mit</strong> Wasser abspülen<br />

und kühlen<br />

Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern <strong>mit</strong> viel Wasser spülen.<br />

Ersthelfer: ______________________, Tel.: _______________ Notruf: ________________<br />

Ggf. Betriebsarzt/Augenarzt/Hautarzt aufsuchen: _____________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Mineralwolle-Produkte (entferntes Material) direkt an der Ausbaustelle in Säcke<br />

verpacken; Staubentwicklung dabei möglichst gering halten. Beim Verschließen<br />

der Säcke die Luft vorsichtig herausdrücken. Entsorgung über: ______________________<br />

Kennzeichnung des Abfalls, Inhalt kann Krebs erzeugende Faserstäube freisetzen.<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> Tonerstaub bei der Wartung<br />

Absaugung von <strong>mit</strong> Tonerstaub verschmutzten<br />

Geräteteilen


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Netzbau, Montage<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

Arbeitsplatz: Drucker, Kopierer, Faxgeräte<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Tätigkeit: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

Bestell-Nr.: B 37<br />

Tonerstaub<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Reizung von Augen, Haut und Atemwegen beim Aufwirbeln von Tonerstaub;<br />

Sensibilisierende Wirkung möglich<br />

Tonerstaub ist brennbar<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

– Beim Arbeiten am geöffneten Gerät die bereitgestellten Einweghandschuhe ___________________<br />

tragen, Hautkontakt vermeiden<br />

– Gerät oder Geräteteile nicht abblasen, Staubaufwirbelungen unbedingt vermeiden!<br />

– Beim Arbeiten am Gerät nicht rauchen, essen oder trinken<br />

– Zündquellen (Feuerzeug, Zigarettenglut etc.) fernhalten!<br />

– Industriestaubsauger (Staubklasse „L“) ________________ zum Absaugen von Tonerstaub benutzen<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Verschütteten Tonerstaub <strong>mit</strong> Industriestaubsauger (Staubklasse „L“) ________________ aufsaugen.<br />

Eventuell <strong>mit</strong> feuchtem Tuch und Spül<strong>mit</strong>tel nachwischen<br />

Im Brandfall: Vorhandenen Feuerlöscher _____________________ benutzen<br />

Erste Hilfe<br />

– Hautkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen<br />

– Augenkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen, ggf. Augenarzt ___________________<br />

aufsuchen.<br />

– Inhalation von Tonerstaub: Frischluft, ggf. Arzt ___________________ aufsuchen<br />

– Sicherheitsdatenblatt des Toners zum Arzt <strong>mit</strong>nehmen<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Verbrauchte Tonerkassetten, Resttonerbehälter, Wischtücher und Handschuhe vorsichtig in<br />

da<strong>für</strong> vorgesehene Plastikbeutel verbringen, verschließen und bei Herrn/Frau __________________,<br />

Tel. ____________________ zur Entsorgung abgeben<br />

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen<br />

Baustelle, Elektroinstallation:<br />

Kontakt <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Baustelle, Elektroinstallation<br />

GEM. § 14 20 ABS.1 GEFSTOFFV<br />

GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit: Kontakt <strong>mit</strong> eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe in Decken- und Wandverkleidungen<br />

Einbaudatum und Hersteller sind unbekannt<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe dieser Produktgruppe können künstliche Mineralfasern (KMF) freisetzen,<br />

die Reizungen (Juckreiz) der Haut, der Augen und der Atemwege verursachen.<br />

Gelangen dünne Fasern in die Atemluft, können diese in der Lunge zu Gesundheitsschädigungen<br />

führen. Diese Faserstäube wirken möglicherweise Krebs erzeugend.<br />

Zusatzstoffe (z.B. Formaldehyd-Harze) können allergische Reaktionen auslösen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Oberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden!<br />

– Staubarme Arbeitsverfahren und -geräte verwenden,<br />

– Material, wenn überhaupt erforderlich, vorsichtig handhaben, nicht reißen<br />

– zu entfernendes Material un<strong>mit</strong>telbar an der Ausbaustelle in gekennzeichnete Säcke dicht verpacken,<br />

ggf. Zuschnitt von KMF nur auf fester Unterlage <strong>mit</strong> scharfem Messer,<br />

– Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit <strong>mit</strong> Staubsauger<br />

Typ: ____________________________ reinigen oder feucht wischen, keinesfalls kehren!<br />

– nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (abwaschen <strong>mit</strong> Wasser oder<br />

absaugen, niemals <strong>mit</strong> Druckluft abblasen),<br />

– am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren<br />

Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille ____________________________ tragen.<br />

Handschutz: Schutzhandschuhe ____________________________ aus Leder oder Kunststoff (<strong>mit</strong> Gewebeeinlage) tragen<br />

Atemschutz: Atemschutzgerät <strong>mit</strong> Partikelfilter ____________________________ mind. Partikelfilterklasse P2<br />

bzw. FFP2 verwenden<br />

Körperschutz: Einwegschutzanzug ____________________________ benutzen, bei Überkopfarbeiten Kapuze aufsetzen<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Werden Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest handeln könnte,<br />

sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte ______________________ ist zu verständigen.<br />

Störungen an Staubsaugeinrichtungen dem Vorgesetzten ______________________ melden<br />

Erste Hilfe<br />

Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern <strong>mit</strong> viel Wasser spülen,<br />

ggf. Arzt ______________________ aufsuchen<br />

Hautkontakt: Gründlich <strong>mit</strong> Wasser und Seife reinigen<br />

Ersthelfer: ______________________, Tel.: _______________ Notruf: ________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe (entferntes Material, Verschnitt) direkt vor Ort in gekennzeichnete Säcke<br />

verpacken. Beim Verschließen der Säcke die enthaltene Luft möglichst nicht herausdrücken<br />

Entsorgung durch: ______________________, Tel.: _______________<br />

Bestell-Nr.: B 38


Anhang I: Muster von Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Baustelle, Elektroinstallation:<br />

Stemmen, Schlitzen, Fräsen<br />

Firma:<br />

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________<br />

Arbeitsbereich: Baustelle, Elektroinstallation<br />

GEM. § §14 14 ABS.1 GEFSTOFFV GEFSTOFFV<br />

Verantwortlich: ______________________________<br />

Unterschrift<br />

Arbeitsplatz:<br />

Tätigkeit: Stemmen, Schlitzen, Fräsen<br />

Bestell-Nr.: B 39<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gesundheitsgefährdende Stäube beim Stemmen, Schlitzen und Fräsen im Mauerwerk<br />

Gefahren <strong>für</strong> Mensch und Umwelt<br />

Langjähriges Arbeiten unter Staubeinwirkung kann Schädigungen der Atemwege und der Lunge<br />

zur Folge haben. Insbesondere sind hier die chronische Bronchitis (Entzündung der tieferen<br />

Atemwege) und das Lungenemphysem (Lungenüberblähung) zu nennen. Quarzhaltige Anteile<br />

in den Stäuben können auch zu Veränderungen des Lungengewebes führen. Bei sehr hohen<br />

Quarzstaubkonzentrationen kann es zu einer Staublungenerkrankung Silikose kommen,<br />

aus der in Einzelfällen Lungenkrebs entstehen kann.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Staubarm arbeiten: z.B. Staubsaugen statt kehren; nicht <strong>mit</strong> Druckluft abblasen.<br />

Benutzen der zur Verfügung gestellten Maschinen <strong>mit</strong> integrierter Absaugung _______________________.<br />

oder spezieller mobiler Staubsauger _______________________<br />

Nur den vom Hersteller vorgesehenen Ansaugschlauch verwenden. Ansaugschlauch nicht manipulieren.<br />

Gelangen Gesteinsbrocken in den Ansaugschlauch, Arbeit unterbrechen und den Ansaugschlauch sofort reinigen.<br />

Abknicken des Ansaugschlauches vermeiden.<br />

Nur regelmäßig überprüfte Handwerkzeuge und Absaugmaschinen (Prüfplakette _______________________ ) einsetzen.<br />

Reinigung der Baustelle <strong>mit</strong> Staubsauger _______________________ nicht kehren oder abblasen,<br />

groben Bauschutt vorsichtig <strong>mit</strong> Schaufel aufnehmen.<br />

Mängel an Maschinen und Geräten den Vorgesetzten _______________________ melden.<br />

Filter regelmäßig abreinigen und austauschen; keine Filter/Filterkomponenten entfernen.<br />

Atemschutz, mindestens partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 _______________________ tragen.<br />

Beim Arbeiten Arbeitsanzug _______________________ tragen.<br />

Schutzhandschuhe _______________________, Gehörschutz _______________________<br />

und Augenschutz _______________________ tragen.<br />

Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebens<strong>mit</strong>tel aufbewahren.<br />

Wahrnehmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Notruf: ________________________________<br />

Erste Hilfe<br />

Augenkontakt: Nicht reiben, sofort <strong>mit</strong> viel Wasser ausspülen, ggf. Augenarzt aufsuchen.<br />

Ersthelfer: ________________________________ Notruf: ________________________________<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Bauschutt vorsichtig in vorgesehene Behälter geben, dabei Staubaufwirbelungen vermeiden.<br />

Gebrauchte Filter aus Absauganlagen vorsichtig in Abfallsack geben ______________________;<br />

volle Abfallsäcke zur Entsorgung an Herrn ______________________ abgeben.<br />

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ANHANG II: CHECKLISTE<br />

„ERSTELLEN EINER BETRIEBSANWEISUNG“. . . . . . . . . . .<br />

Kontrollieren Sie:<br />

v1 An welchen Arbeitsplätzen, in welchen Betriebsbereichen<br />

kommen Gefahrstoffe vor?<br />

Ist ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis (TRGS 440) erstellt?<br />

Es sind auch solche Arbeitsplätze zu berücksichtigen, wo eine<br />

Exposition gegenüber Gefahrstoffen von benachbarten Arbeitsplätzen<br />

vorliegt.<br />

v2 Welche gefährlichen Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse<br />

werden am Arbeitsplatz eingesetzt (Produktnamen, gefährliche<br />

Eigenschaften)?<br />

Liegt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß § 6 GefStoffV<br />

vor?<br />

Wenn nein: Anfrage beim Hersteller oder Lieferanten.<br />

v3 Führen die Beschäftigten „Tätigkeiten“ <strong>mit</strong> diesen Gefahrstoffen<br />

aus oder werden Gefahrstoffe bei den Tätigkeiten freigesetzt?<br />

Tätigkeit ist jede Arbeit, bei der Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse<br />

im Rahmen eines Prozesses einschließlich Produktion,<br />

Handhabung, Lagerung, Beförderung, Entsorgung und<br />

Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen<br />

oder bei der Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder<br />

auftreten. Hierzu gehören Verwenden sowie Herstellen. Tätigkeiten<br />

sind auch Bedien- und Überwachungsarbeiten.<br />

v4 Sind zusätzlich zu den vorliegenden Informationen weitere Er<strong>mit</strong>tlungen<br />

erforderlich?<br />

Informationsquellen können des weiteren sein:<br />

• Kennzeichnung des Gebindes<br />

Detaillierte (gesonderte) Anfrage an den Hersteller<br />


Anhang II: Checkliste „Erstellen einer Betriebsanweisung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

•<br />

Spezielle Literatur (z. B. Gefahrstoffverordnung, Technische<br />

Regeln <strong>für</strong> Gefahrstoffe – TRGS –, Loseblattsammlungen wie<br />

Kühn-Birett).<br />

• Gefahrstoff-Datenbanken im Internet<br />

• www.hvbg.de/bia<br />

• www.chemie-datenbanken.de<br />

• www.gisbau.de<br />

• www.baua.de/prax<br />

v5 Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung insbesondere hinsichtlich<br />

• gefährliche Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen<br />

• Ausmaß, Art und Dauer der Exposition der Beschäftigten<br />

• physikalisch-chemische Wirkungen (Brand- und Explosionsverhalten)<br />

• Möglichkeiten einer Substitution von Stoffen oder Verfahren<br />

• Arbeitsbedingungen und Verfahren einschl. Arbeits<strong>mit</strong>tel<br />

und Gefahrstoffmenge<br />

• Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte<br />

• Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen<br />

• Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen<br />

vor (siehe § 7 GefStoffV).<br />

v6 Sind alle Gefährdungsmöglichkeiten,die vom Gefahrstoff in<br />

der jeweiligen Anwendung ausgehen, erfasst?<br />

• Gefährliche Dämpfe und Ausgasungen<br />

• Zersetzungsprodukte beim Erhitzen<br />

• Gefährliche Reaktionsprodukte<br />

• Hautresorption.<br />

107


108<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang II: Checkliste „Erstellen einer Betriebsanweisung“<br />

v7 Welcher Personenkreis ist betroffen?<br />

Für einige Personengruppen, wie z. B.:<br />

Wartungs- und Instandsetzungspersonal, Jugendliche, werdende<br />

Mütter, ausländische Mitarbeiter, sind besondere Hinweise<br />

erforderlich.<br />

v8 Treten besondere Gefährdungen bei Wartung, Instandsetzung<br />

oder Reinigung auf?<br />

v9 Welche notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

sind <strong>für</strong> das sichere Arbeiten <strong>mit</strong> dem Gefahrstoff erforderlich?<br />

• Technische Schutzeinrichtungen,<br />

• Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer<br />

Exposition zu ergreifen sind<br />

• Organisatorische Maßnahmen (z. B. arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge),<br />

• Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen<br />

und Schutzkleidung,<br />

• Arbeitshygiene,<br />

• Hautschutzmaßnahmen,<br />

•<br />

Hinweise auf Beschäftigungs- und Verwendungsbeschränkungen<br />

etc.<br />

v10 Welche Verhaltensregeln sind <strong>für</strong> den Gefahrfall (Störungen,<br />

unplanmäßiges Abweichen vom Arbeitsablauf u. a.) erforderlich?<br />

• ggf. nicht geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel nennen<br />

Maßnahmen gegen Umweltgefährdungen.<br />


Anhang II: Checkliste „Erstellen einer Betriebsanweisung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

v11 Welche „vor Ort“ zu leistenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sind<br />

erforderlich?<br />

Maßnahmen nach:<br />

• Einatmen<br />

• Haut- und Augenkontakt<br />

Verschlucken und ggf. Verbrennen nennen.<br />

•<br />

Sind Ersthilfer ausgebildet und benannt und welche innerbetrieblichen<br />

Notrufnummern exitieren?<br />

v12 Welche Regelungen bestehen hinsichtlich Abfallbehandlung<br />

und -transport im Betrieb und welche sind <strong>für</strong> den jeweiligen<br />

Arbeitsplatz von Bedeutung?<br />

v13 Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Arbeitsbedingungen<br />

<strong>für</strong> bestimmte Tätigkeiten nur eine „geringere<br />

Gefährdung“ (Schutzstufe 1 nach GefStoffV)?<br />

Wenn ja, müssen keine Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen<br />

durchgeführt werden.<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Tätigkeiten <strong>mit</strong> geringer Gefährdung:<br />

• geringere verwendete Stoffmenge<br />

• nach Höhe und Dauer geringe Exposition<br />

• Maßnahmen nach § 8 GefStoffV (Mindestschutzmaßnahmen)<br />

ausreichend<br />

• keine Tätigkeiten <strong>mit</strong> giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden,<br />

erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden<br />

Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2.<br />

109


110<br />

ANHANG III: LITERATURHINWEISE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

• Betriebssicherheitsverordnung<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Gefahrstoffverordnung (Best.-Nr. CHV 5 (ZH 1/220) beim<br />

Carl Heymanns Verlag, Köln)<br />

Technische Regeln <strong>für</strong> Gefahrstoffe (TRGS)<br />

• TRGS 150 „Un<strong>mit</strong>telbarer Hautkontakt <strong>mit</strong> Gefahrstoffen“<br />

• TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und<br />

Zubereitungen“<br />

•TRGS 201 „Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang“<br />

•TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt <strong>für</strong> gefährliche Stoffe und<br />

Zubereitungen“<br />

•TRGS 400 „Er<strong>mit</strong>teln und Beurteilen der Gefährdungen<br />

durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen“<br />

• TRGS 440 „Er<strong>mit</strong>teln und Beurteilen der Gefährdungen<br />

durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Vorgehensweise<br />

(Er<strong>mit</strong>tlungspflichten)“<br />

• TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“<br />

• TRGS 540 „Sensibilisierende Stoffe“<br />

• TRGS 554 „Dieselmotoremissionen“<br />

• TRGS 555 „Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20<br />

GefStoffV“<br />

• TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – Luftgrenzwerte“<br />

• TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder<br />

oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“<br />

TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“<br />

•<br />

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)<br />

• BGV A1 „Grundsätze der Prävention“<br />

• BGV C 22 „Bauarbeiten“<br />

• BGV A 8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz“


Anhang III: Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Informationen (BGI)<br />

• BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“<br />

• BGR 180 „Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken<br />

<strong>mit</strong> Löse<strong>mit</strong>teln“<br />

• BGR 189 „Einsatz von Schutzkleidung“<br />

• BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“<br />

• BGR 191 „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“<br />

• BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“<br />

• BGR 193 „Benutzung von Kopfschutz“<br />

• BGR 195 „Einsatz von Schutzhandschuhen“<br />

• BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“<br />

• BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“<br />

• BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“<br />

• BGI 767 „Chlorkohlenwasserstoffe“<br />

BGI 880 „Kaltreiniger-Merkblatt“<br />

•<br />

Faltblätter <strong>für</strong> Fachkräfte<br />

• T 06 „Hautschutz“<br />

• T 07 „Arbeiten in der Galvanotechnik“<br />

• T 15 „Benutzen von Atemschutzgeräten“<br />

T 16 „Erdarbeiten, Arbeiten in Gruben und Gräben“<br />

•<br />

Broschüren <strong>für</strong> den Meister<br />

• MB 01 „Persönliche Schutzausrüstung“<br />

• MB 11 „Sicheres Arbeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen“<br />

• MB 27 „Umgang <strong>mit</strong> Kühlschmierstoffen“<br />

MB 28 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“<br />

•<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel zur Kontrolle der Arbeitssicherheit<br />

• S 15 „Gefahrstoffverzeichnis <strong>für</strong> Betriebe der Galvanotechnik“<br />

<strong>mit</strong> CD-ROM<br />

• B 00 Baukasten „Betriebsanweisungen“ <strong>mit</strong> CD-ROM<br />

B 01 bis B 39 Muster-Betriebsanweisungen (s. Anhang I)<br />

•<br />

111


112<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang III: Literaturhinweise<br />

•<br />

•<br />

Broschüren <strong>für</strong> Auszubildende<br />

• AB 05 „Gefahrstoffe“<br />

AB 11 „Hautschutz“<br />

•<br />

Schulungsprogramme (Foliensätze) „Gefahrstoffe“<br />

• PU 05 „Kühlschmierstoffe“<br />

• PU 06 „Betriebsanweisung und Unterweisung“<br />

• PU 07 „Betriebsanweisung und Unterweisung – Lackieren<br />

an einem Farbspritzstand“<br />

• Videounterweisungen<br />

• PU 13 „SF 6 -Anlagen“<br />

•<br />

PU 14 „Kühlschmierstoffe“<br />

PU 15 „Galvanotechnik“<br />

PU 16 „Spritzlackieren“<br />

PU 17 „Reinigen und Entfetten“<br />

PU 18 „Kleben und Vergießen“<br />

• BIA-Reporte<br />

• „Gefahrstoffliste 1/2002“<br />

• „Gefahrstoffe er<strong>mit</strong>teln und ersetzen 2/2002“<br />

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften,<br />

53754 Sankt Augustin; Pressereferat: Fax-Nr. 02241 231-1391<br />

• Internet<br />

www.bgfe.de<br />

www.hvbg.de/bgvr<br />

www.hvbg.de/bia<br />

www.umwelt-online.de<br />

www.baua.de/prax<br />

www.gisbau.de


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Bezugsquellen:<br />

Unfallverhütungsvorschriften, eine Auswahl BGR und BGI, Faltblätter<br />

und Broschüren können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft beziehen,<br />

Tel. 0221 3778-1020 oder<br />

E-Mail: versand@bgfe.de<br />

Gefahrstoffverordnung und TRGS sowie alle BGR und BGI können<br />

Sie beim Carl Heymanns Verlag, Luxemburger Straße 449, 50939<br />

Köln beziehen, E-Mail: verkauf@heymanns.com


Bestell-Nr. MB 29<br />

8 · 10(47) · 09 · 05 · 4<br />

Alle Rechte beim Herausgeber<br />

Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreiem Papier

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