29.01.2015 Aufrufe

Rechtsanwalt Ulrich Mark

Rechtsanwalt Ulrich Mark

Rechtsanwalt Ulrich Mark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Mark</strong> - Haftungsfalle für den GmbH-Geschäftsführer<br />

Seite 2<br />

Sozialversicherungsbeiträge bei der GmbH beschäftigter Arbeitnehmer<br />

gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB. Dies ist dann denkbar, wenn<br />

dem Geschäftsführer trotz Eintritts der Zahlungsunfähigkeit noch geringe<br />

finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ggf. so viele, daß ihm die<br />

Begleichung der fälligen Arbeitnehmer-Beiträge rein tatsächlich möglich<br />

wäre.<br />

Nur rechtzeitiges Handeln, wie z.B. im Fall der (drohenden) Überschuldung<br />

eine den strengen Anforderungen des BGH genügende<br />

Rangrücktrittserklärung zu einem bestehenden Gesellschafterdarlehen, kann<br />

diese Haftungsfalle vermeiden helfen.<br />

Bad Schwartau, 15.01.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!