Antrag zu TOP 11 der JHV - Mülheimer Wassersport eV Köln
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10 Einladung <strong>zu</strong>r Jahreshauptversammlung<br />
Einladung<br />
<strong>zu</strong>r Jahreshauptversammlung 2009<br />
am Freitag, den 19. 2. 2010 um 19.30 Uhr<br />
im Rathaus Bistro Le Buffet,<br />
Bezirksrathaus <strong>Köln</strong> - Mülheim, Wienerplatz 2<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Verlesung und Genehmigung des Protokolls <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />
2008 vom 6. 2. 2009.<br />
2. Geschäftsbericht des Vorstandes<br />
3. Auszeichnung <strong>der</strong> Kilometerpreissieger 2009<br />
4. Verleihung von Ehrennadeln<br />
5. Bericht über den Jahresabschluss 2009 und Genehmigung des<br />
Haushaltsplanes 2010<br />
6. Beschluss über den Umfang von Unterstüt<strong>zu</strong>ngsleistungen gemäß<br />
§ 12 a <strong>der</strong> Sat<strong>zu</strong>ng<br />
7. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />
8. Entlastung des Gesamtvorstandes<br />
9. Neuwahl des erweiterten Vorstandes<br />
10. Neuwahl <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />
<strong>11</strong>. Beschluss über eine Sat<strong>zu</strong>ngsän<strong>der</strong>ung. Der Text und die Erläuterung<br />
<strong>zu</strong>r Sat<strong>zu</strong>ngsän<strong>der</strong>ung finden sich in beigefügter Anlage.<br />
12. Behandlung von Anträgen <strong>zu</strong>r Tagesordnung, die gemäß. § <strong>11</strong>,<br />
Ziffer 6 <strong>der</strong> Sat<strong>zu</strong>ng gestellt und bis <strong>zu</strong>m <strong>11</strong>. 2. 2010 beim Vorstand<br />
schriftlich eingegangen sind.<br />
13. Allgemeine Aussprache<br />
Wir bitten alle Müwanerinnen und Müwaner um rege Teilnahme an <strong>der</strong><br />
Versammlung.<br />
MÜLHEIMER WASSERSPORT e. V. <strong>Köln</strong>, 8. Dezember 2009<br />
Die Boje 1/2010
<strong>Antrag</strong> <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>JHV</strong><br />
<strong>Antrag</strong> des Vorstandes auf <strong>der</strong><br />
Jahreshauptversammlung 2009 am 19. 2. 2010 <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> 6:<br />
Beschluss über den Umfang <strong>der</strong> Unterstüt<strong>zu</strong>ngsleistungen<br />
gemäß § 12 a <strong>der</strong> Sat<strong>zu</strong>ng<br />
Der Müwa – Dienst wurde auf <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung 2004 neu<br />
geregelt. Der Vorstand verfolgte damit das Ziel, dass Mitglie<strong>der</strong> auch außerhalb<br />
<strong>der</strong> Vorstandsarbeit Aufgaben und Arbeiten übernehmen. Die<br />
bisherigen Erfahrungen sind ermutigend. Der Vorstand hofft jedoch, dass<br />
sich auf dieser Basis noch weitere Mitglie<strong>der</strong> am Müwa – Dienst beteiligen<br />
und das Konzept unterstützen.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden soll im bisherigen Umfang beibehalten werden.<br />
Um noch mehr Mitglie<strong>der</strong> <strong>zu</strong> einer aktiven Mitarbeit <strong>zu</strong> bewegen,<br />
beantragt <strong>der</strong> Vorstand aber, den Ersatzbetrag für nicht geleistete Stunden<br />
<strong>zu</strong> erhöhen.<br />
Die Arbeiten müssen, soweit es sich nicht um übernommene Aufgaben<br />
aus <strong>der</strong> Liste des Vorstandes handelt, bis <strong>zu</strong>m 30. 9. 2010 abgeleistet<br />
werden, da erfahrungsgemäß in <strong>der</strong> Sommerzeit die meisten Reparaturen<br />
anfallen, die nicht im Winter erledigt werden können.<br />
Der Umfang <strong>der</strong> Unterstüt<strong>zu</strong>ngsleistungen ergibt sich aus folgen<strong>der</strong> Tabelle.<br />
Vorrangig sollen die Arbeitsstunden erbracht werden. Im Verhin<strong>der</strong>ungsfall<br />
wird <strong>der</strong> Ersatzbetrag pro Arbeitsstunde fällig. Die Zahlung des<br />
Ersatzbetrages ist bis <strong>zu</strong>m 15. <strong>11</strong>. 2010 <strong>zu</strong> leisten bzw. wird im November<br />
eingezogen.<br />
Die Boje 1/2010<br />
<strong>11</strong>
12 <strong>Antrag</strong> <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>JHV</strong><br />
Mitgliedsart<br />
Die Boje 1/2010<br />
Arbeits-<br />
stunden <br />
Ersatzbe-<br />
trag EUR /<br />
Std.<br />
1. Aktive Mitglie<strong>der</strong> 8 12,00<br />
2. Aktive Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausbildung bis<br />
27 Jahre<br />
(Schüler ab 12 Jahre, A<strong>zu</strong>bi, Studenten)<br />
10 5,00<br />
3. Aktive Wehr- und Zivildienstleistende 10 5,00<br />
4. Familien und Hausgemeinschaften (E-<br />
hepaare / Partnerschaften und alle Kin-<br />
<strong>der</strong> von 12 bis 18 Jahre o<strong>der</strong> während<br />
<strong>der</strong> Berufsausbildung bis 27 Jahre)<br />
16 1) 12,00<br />
5. Unterstützende Mitglie<strong>der</strong> keine keiner<br />
6. Auswärtige Mitglie<strong>der</strong> keine keiner<br />
7. Gastmitglie<strong>der</strong> eines DRV- o<strong>der</strong> FISA-<br />
Vereins<br />
keine keiner<br />
Laut Sat<strong>zu</strong>ng ist <strong>zu</strong>r Beschlussfassung die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen<br />
gültigen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
<strong>Köln</strong>, den 8. Dezember 2009<br />
1 Stundenzahl gilt insgesamt für alle Familienmitglie<strong>der</strong> <strong>zu</strong>sammen
<strong>Antrag</strong> <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>JHV</strong><br />
<strong>Antrag</strong> des Vorstandes auf <strong>der</strong><br />
Jahreshauptversammlung 2009 am 19. 2. 2010 <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> <strong>11</strong><br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sat<strong>zu</strong>ng<br />
Einfügung einer Fußnote <strong>zu</strong> §5)<br />
Im Satz Mit <strong>der</strong> Mitgliedschaft unterliegt je<strong>der</strong> 1) ....<br />
wird folgende Fußnote eingefügt:<br />
Die Boje 1/2010<br />
13<br />
Fußnote 1) Nur <strong>zu</strong>r sprachlichen Vereinfachung<br />
wird im folgenden Text die männliche Form verwendet.<br />
Es sind Männer und Frauen in gleicher<br />
Weise gemeint.<br />
Än<strong>der</strong>ung in §6 <strong>zu</strong> c) Unterstützende Mitglie<strong>der</strong><br />
Streichung in Satz 2 „und des passiven Wahlrechts“<br />
Zusatz <strong>zu</strong> §6 <strong>zu</strong> f) Gastmitglie<strong>der</strong><br />
Nach: Dies gilt für die Dauer bis <strong>zu</strong> einem halben Jahr.<br />
wird eingefügt: „Über Ausnahmen entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.“<br />
Erset<strong>zu</strong>ng in § 10, Ziffer 1 Vorstand<br />
Im Satz Der engere Vorstand besteht aus dem 1. und 2.<br />
Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem 1. Kassenwart;<br />
…<br />
wird ersetzt: „dem 1. Schriftwart“<br />
Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> § 10, Ziffer 1<br />
Nach Satz 1 Der engere Vorstand …; sie müssen voll geschäftsfähig<br />
sein.<br />
wird eingefügt: Er entscheidet mehrheitlich.<br />
Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> § 10, Ziffer 3 Abs. 2<br />
Nach Satz 3 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />
den Ausschlag.<br />
wird eingefügt: Der engere Vorstand hat gegenüber Entscheidungen<br />
des Gesamtvorstandes auf Grund seiner Gesamtverantwortlichkeit<br />
ein Vetorecht.
14 <strong>Antrag</strong> <strong>zu</strong> <strong>TOP</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>JHV</strong><br />
Neuformulierung <strong>der</strong> Ziffer 5 in § 10<br />
Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb des Geschäftsjahres aus, so<br />
kann durch Vorstandsbeschluss ein Mitglied <strong>zu</strong>m vorläufigen Vorstandsmitglied<br />
bis <strong>zu</strong>r Jahreshauptversammlung bestellt werden.<br />
Umformulierung <strong>der</strong> Ziffer 8 <strong>zu</strong> § <strong>11</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung und den Verlauf im Allgemeinen<br />
wird vom Protokollführer eine Nie<strong>der</strong>schrift angefertigt und vom<br />
Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben. Das Protokoll<br />
wird <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>zu</strong>r Genehmigung vorgelesen.<br />
Begründung<br />
Zu § 5: Diese Verdeutlichung wurde auf einer früheren Jahreshauptversammlung<br />
von einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n gefor<strong>der</strong>t.<br />
Zu §6 <strong>zu</strong> c): Die Streichung des Zusatzes, dass unterstützende Mitglie<strong>der</strong><br />
kein passives Wahlrecht haben, soll die Gewinnung von<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n erleichtern. Für viele Aufgaben im Vorstand<br />
ist die aktive Teilnahme am Ru<strong>der</strong>sport nicht zwingend<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
<strong>zu</strong> f): Diese Formulierung soll in Einzelfällen auch eine längere<br />
Gastmitgliedschaft erlauben, ohne gegen die Sat<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><br />
verstoßen.<br />
Zu § 10: Da <strong>der</strong> Müwa zwei Schriftwarte hat, dient die erste Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Verdeutlichung.<br />
Die zweite und dritte Än<strong>der</strong>ung soll klarstellen, dass <strong>der</strong> engere<br />
Vorstand gemäß § 26 BGB den Verein verantwortlich vertritt<br />
und damit letztendlich die Gesamtverantwortung für den Verein<br />
trägt. Dies wird auch so in <strong>der</strong> Geschäftsordnung verankert.<br />
Die vierte Än<strong>der</strong>ung ist aus praktischen Gründen sinnvoll. Die<br />
bisherige Regelung, dass <strong>zu</strong>r Nachbeset<strong>zu</strong>ng eine Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ein<strong>zu</strong>berufen ist, erweist sich als <strong>zu</strong> aufwendig.<br />
Zu § <strong>11</strong>: Nach <strong>der</strong> bisherigen Regelung kann die Unterschriftsleistung<br />
erst ein Jahr später nach <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
erfolgen. Wenn zwischenzeitlich von Behörden eine Kopie des<br />
Protokolls erbeten wird, führte das <strong>zu</strong> Problemen.<br />
Die Boje 1/2010