Windräder - Mannersdorf am Leithagebirge
Windräder - Mannersdorf am Leithagebirge
Windräder - Mannersdorf am Leithagebirge
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Stadtgemeinde <strong>Mannersdorf</strong><br />
<strong>am</strong>tliche Mitteilung • an einen Haushalt • Zugestellt durch Post.at<br />
VOLKSBEFRAGUNG<br />
WINDRÄDER IN UNSERER GEMEINDE<br />
AM SONNTAG 14.10.2012<br />
IN IHREM SPRENGELLOKAL<br />
Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!<br />
Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, umweltfreundliche Energien und einen<br />
effizienten Umgang mit Energie in unserer Gemeinde voranzutreiben. Wie schon in vielen<br />
anderen Gemeinden im Bezirk wird ein wesentlicher Baustein zur Erreichung dieses<br />
Zieles die Errichtung von Windrädern sein.<br />
„Alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich für die Errichtung eines<br />
„Windparks <strong>Mannersdorf</strong>“ ausgesprochen und mittels<br />
einstimmigen Gemeinderatsbeschluss unterstützt!“<br />
Nach 2 Informationsveranstaltungen im VA Saal wollen wir bei dieser Entscheidung aber<br />
nochmals den Auftrag der Bevölkerung mittels Volksbefragung einholen, ob in <strong>Mannersdorf</strong><br />
ein Windpark errichtet werden soll. Durch dieses Mittel der direkten Demokratie haben<br />
Sie die Möglichkeit unmittelbar mitzuentscheiden.<br />
Uns ist Ihre Meinung wichtig und wir wollen Sie darum eindringlich bitten an der<br />
Volksbefragung teilzunehmen und ihr Votum abzugeben. Das Wahlergebnis ist ab einer<br />
Wahlbeteiligung von mindestens 50 % für den Gemeinderat bindend.<br />
Nehmen Sie deshalb entweder persönlich oder per Briefwahl an dieser Entscheidung teil!<br />
Verschaffen Sie Ihrer Stimme ein Gehör, entscheiden Sie aktiv über<br />
die Zukunft in unserer Gemeinde und setzen Sie ein Zeichen –<br />
ihren Kindern und der nächsten Generation zu Liebe.<br />
Bürgermeister Gerhard David, Umweltstadtrat Roland Mayer,<br />
die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
I n f os V OL KS B E F RA GUNG 14.10.2012<br />
Allgemeine Informationen zur Windkraft<br />
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Windkraft ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der Stromimporte.<br />
Wind ist ein kostenloser „Rohstoff“ für die Stromerzeugung.<br />
Er ist unendlich verfügbar und direkt vor Ort vorhanden.<br />
Die Stromerzeugung aus Windkraft verursacht keine Abgase, es fallen auch keine Abfälle<br />
oder Abwässer an.<br />
Bei Windkraftprojekten bleibt ein großer Teil der Wertschöpfung in Österreich: Über die<br />
25-jährige Nutzungsdauer einer Windkraftanlage gerechnet, kommen österreichischen Unternehmen<br />
rund 50 Prozent der ges<strong>am</strong>ten Projektkosten zugute.<br />
Wenn ein Windrad nach 25 Jahren seine Nutzungsdauer erreicht hat, kann es rasch und<br />
umweltverträglich wieder abgebaut werden.<br />
In den letzten Jahren ist die Technologie zur Stromerzeugung mit Windkraft extrem<br />
weiterentwickelt worden. Mit ihr ist es heute möglich, Strom in großer Menge<br />
zu geringen Kosten zu erzeugen.<br />
Informationen zum Windpark <strong>Mannersdorf</strong><br />
Im Bereich Arbachgraben sowie <strong>am</strong> Feld Richtung Leitha westlich der B15 sind 4 bis max. 8 moderne<br />
Windkraftanlagen geplant. Genaue Pläne sowie umfassende Informationen zum geplanten<br />
Windpark finden Sie auf der Gemeindehomepage unter www.mannersdorf-leithagebirge.gv.at<br />
Selbstverständlich werden alle gesetzlich vorgeschriebene Abstände zum nächsten Wohngebiet<br />
sowohl in <strong>Mannersdorf</strong>, als auch in Wasenbruck und Sandberg eingehalten.<br />
Technische Eckdaten der geplanten Windkraftanlagen:<br />
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Geplante Anlagen: Windkraftanlagen der 3.000 kW Klasse<br />
Rotordurchmesser: 100-116 m<br />
Nabenhöhe: 135-150 m<br />
Prognostizierter Jahresertrag pro Windkraftanlage: rd. 8.000.000 kWh<br />
Dies entspricht dem Strombedarf von rd. 2.100 österreichischen Haushalten<br />
Bei 5 Windkraftanlagen wird somit zum Beispiel rund 40.000.000 kWh sauberer Strom in<br />
<strong>Mannersdorf</strong> produziert. Aktuell ist der Energiebedarf in der Stadtgemeinde <strong>Mannersdorf</strong><br />
(ohne Großindustrie) 115.000.000 kWh.<br />
Vorteile für <strong>Mannersdorf</strong> und aller Gemeindebürger<br />
Die Gemeinde erhält jährliche Ausgleichzahlungen und diese stehen für zusätzliche<br />
Investitionen für wichtige Projekte zur Verfügung und kommen somit jedem<br />
Gemeindebürger zu Gute.<br />
Einige Projektwerber bieten Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten in Form<br />
von Ökobausteinen<br />
Positives Image als umweltbewusste Gemeinde<br />
Nachteile<br />
Landschaftseingriff – weithin sichtbar
I n f os V OL KS B E F RA GUNG 14.10.2012<br />
Fotomontagen<br />
Auf diesen Fotomontagen sind 5 Windräder auf ihren ungefähren Positionen in realer Größe<br />
dargestellt. Wo die Windkraftanlagen dann letztendlich hinkommen und wie viele es sein<br />
werden, wird erst in der Detailplanung endgültig feststehen und im<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) genehmigt.<br />
Blickrichtung Wiener Becken<br />
Blickrichtung <strong>Leithagebirge</strong>
Ablauf Volksbefragung<br />
Der Wahltag ist Sonntag der 14.10.2012. Sie können entweder persönlich in<br />
Ihrem Sprengellokal die Stimme abgeben, oder auch eine Wahlkarte beantragen.<br />
Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:<br />
„Soll im Gemeindegebiet von <strong>Mannersdorf</strong> <strong>am</strong> <strong>Leithagebirge</strong><br />
ein Windpark mit maximal 8 Windrädern errichtet werden“<br />
Als Antwortmöglichkeit ist „ JA oder NEIN“ zum Ankreuzen vorgegeben.<br />
Wahlzeiten:<br />
Sprengel I bis IV<br />
Sprengel V<br />
von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (<strong>Mannersdorf</strong>/Lgb.)<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Wasenbruck)<br />
Einteilung der Gemeinde in fünf Wahlsprengel:<br />
Wahlsprengel I Volksschule, <strong>Mannersdorf</strong>/Lgb., Hauptstraße 15<br />
Wahlsprengel II Stadtwirt Windisch, <strong>Mannersdorf</strong>/Lgb., Hauptstraße 105<br />
Wahlsprengel III Gasthof Schneider, <strong>Mannersdorf</strong>/Lgb., Jägerzeile 56<br />
Wahlsprengel IV Veranstaltungssaal, <strong>Mannersdorf</strong>/Lgb., Hauptstraße 48<br />
Wahlsprengel V Vereinshaus, Wasenbruck, Kinderheimstraße 4<br />
Gleichzeitig wird die Errichtung einer „Besonderen Wahlbehörde“ zum Aufsuchen der<br />
bettlägerigen WahlkartenwählerInnen festgelegt – Wahlzeit von 9.00 – 12.00 Uhr.<br />
Wahlkarten:<br />
Gemäß § 38 der NÖGWO 1994 i.d.g.F. können Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich <strong>am</strong><br />
Wahltag nicht im Gemeindegebiet befinden bzw. wegen Bettlägerigkeit kein Wahllokal<br />
aufsuchen können, eine Wahlkarte beantragen.<br />
Die Ausstellung der Wahlkarte kann bis spätestens <strong>am</strong> vierten Tag vor dem Wahltag schriftlich<br />
oder spätestens <strong>am</strong> zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr mündlich im Stadt<strong>am</strong>t<br />
beantragt werden.<br />
Die Wahlkarte muss spätestens <strong>am</strong> Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde<br />
einlangen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Einlaufkasten geleert und die bis zu diesem<br />
Zeitpunkt eingeworfenen Wahlkarten werden berücksichtigt.