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Zweite Hand Update - GSMedien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für die Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines<br />

Werbetreibenden oder sonstigen gewerblichen Auftraggebers von Anzeigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche<br />

Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Anderslautende<br />

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt des Vertrages. Sie erfordern keine ausdrückliche Zurückweisung.<br />

1. Der Verlag veröffentlicht Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und elektronischen Medien (Internet). Anzeigen im nachstehenden Sinn<br />

sind Informationen des Auftraggebers, die in Wort, Bild und/oder Ton in den vorstehend genannten Medien veröffentlicht werden können.<br />

Die Anzeigenveröffentlichung kann sowohl in verlagseigenen Medien, wie auch in Kooperation mit Fremdanbietern in deren Zeitungen,<br />

Zeitschriften und sonstigen Medien erfolgen.<br />

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Zeitraumes von 2 Monaten nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen<br />

eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr<br />

nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch<br />

über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Verlag ist berechtigt, ihm erteilte Anzeigenaufträge<br />

auch in verschiedenen Medien gemäß Ziff. 1 (verbundene Zeitschriften, TV, Kooperationspartner) zu veröffentlichen, wobei in diesem Fall<br />

die Veröffentlichung über einen Zeitraum von einem Monat erfolgen kann.<br />

3. Anzeigenaufträge können unter Angabe von Telefon-Nummer und Namen des Auftraggebers entgegengenommen werden. Der<br />

Auftraggeber muss innerhalb einer Stunde nach Auftragserteilung unter der angegebenen Telefon-Nummer zur Identitätsprüfung und<br />

für Rückfragen erreichbar sein. Der Verlag behält sich vor, im Falle von Bedenken an der Identität des Auftraggebers die Anzeige nicht<br />

zu veröffentlichen.<br />

4. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die zu veröffentlichenden Informationen rechtzeitig, gemäß den jeweiligen Anzeigenschlüssen<br />

der Objekte vorliegen. Aufträge, die ausschließlich zu einem bestimmten Termin veröffentlicht werden sollen, müssen spätestens<br />

zum jeweiligen Anzeigenschluss eingehen. Nach diesem Zeitpunkt kann keine Gewähr für eine rechtzeitige Auftragsdurchführung<br />

übernommen werden. Im Falle eines verspäten Einganges ist der Verlag berechtigt, die Anzeige später zu veröffentlichen. Eine Mitteilung<br />

an den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Sofern die Anzeige lediglich in einem bestimmten Medium veröffentlicht werden soll, ist bei<br />

Anzeigenaufgabe hierauf deutlich hinzuweisen. Erfolgt kein besonderer Hinweis, ist der Verlag berechtigt, die Anzeigen gemäß Ziffer 1 in<br />

verschiedenen Medien zu veröffentlichen.<br />

5. Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigeninhaltes ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Mängeln besteht kein Recht des<br />

Auftraggebers auf Veröffentlichung. Nachträgliche Änderungen des Anzeigeninhaltes und Umbuchungen können nicht garantiert werden.<br />

Im Falle der Übersendung von ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber<br />

trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Druckunterlagen bei Übermittlung der Daten per Email sowie bei Lieferung von digitalen<br />

Dateien. Ein Ersatzanspruch für fehlerhafte Abdrucke aufgrund falsch gelieferter Dateien wird nicht gewährt. Der Verlag ist nicht<br />

verpflichtet, fertig gelieferte Dateien auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber muss die Daten gemäß den<br />

technischen Voraussetzungen des Verlages liefern. Entstehen dem Verlag Kosten für die Korrektur von fehlerhaft gelieferten Daten,<br />

werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Verlag gewährleistet ausschließlich die Veröffentlichung üblicher Qualität<br />

nach Maßgabe der übersandten Unterlagen. Bei farbigen Reproduktionen im Druckverfahren können geringfügige Änderungen vom<br />

Original nicht beanstandet werden. Die Qualität der Abbildungen wird durch die Qualität der Vorlagen bestimmt. Bei Fotoanzeigen kann<br />

es aufgrund des Druckverfahrens und des verwendeten Papiers immer zu leichten Qualitätsschwankungen im Druckergebnis kommen.<br />

Ein Ersatzanspruch entsteht daraus nicht.<br />

6. Probeanzeigen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der<br />

zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt<br />

die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des<br />

Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen (Fotos etc.) endet drei Monate nach<br />

Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Originaldruckunterlagen werden<br />

nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt.<br />

7. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch ein Belegexemplar, wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen.<br />

Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an die Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die<br />

Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.<br />

8. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung durch den Verlag bindend.<br />

Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen<br />

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag verteilt<br />

die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. Rücktrittstermin<br />

spätestens 8 Tage vor Belegungstermin.<br />

Der Auftraggeber übernimmt die Anlieferung der Beilagen zur Druckerei auf eigene Gefahr und Kosten. Der Verlag behandelt Beilagen im<br />

Rahmen der üblichen Sorgfalt und übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Beilagen während des Produktions- und<br />

Betriebsablaufes der Zeitung.<br />

9. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.<br />

Der Verlag behält sich vor, bei berechtigten Beschwerden sowie im Falle von unzulässigen Anzeigeninhalten die Identität des<br />

Auftraggebers bekannt zu geben.<br />

Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die nach dieser Frist nicht abgeholt sind, werden<br />

vernichtet.<br />

9.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge auch einzelner Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhaltes,<br />

der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt<br />

oder deren Veröffentlichung aus Gründen der Ethik und/oder nach dem gewollten Erscheinungsbild des Verlags nicht beabsichtigt ist.<br />

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort<br />

„Anzeige“ kenntlich gemacht.<br />

9.2. Der Verlag kann Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen von Mitbewerbern<br />

oder für ihn schädlichen Geschäftsfeldern zu veröffentlichen.<br />

9.3. Der Verlag behält sich vor, insbesondere folgende Anzeigen nicht zu veröffentlichen: Glücksspiele, die dem Strafgesetzbuch<br />

unterfallen, Informationsangebote mit sexuell anstößigem Inhalt, Informationen, durch die Rassenspannungen ausgelöst oder gefördert<br />

werden, Informationen, in denen zum Missbrauch von Arzneimitteln oder Drogen ermutigt oder aufgefordert wird.<br />

9.4. Dem Verlag bleibt freigestellt, Anzeigenaufträge im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes umzugestalten und/oder die<br />

Erscheinungsrubrik im freien Ermessen festzulegen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen, Pinnwänden<br />

oder bei Vertretern aufgegeben werden. Der Verlag behält sich vor, gewerbliche Angebote entsprechend zu kennzeichnen.<br />

10. Der Verlag behält sich das Recht vor, nachträgliche Äderungen (Kürzungen) an der Insertion ohne vorherige Zustimmung des<br />

Auftraggebers vorzunehmen.<br />

11. Im Falle der Stornierung einer Anzeige durch den Auftraggeber erfolgt keine Rücküberweisung und/oder Erstattung des<br />

Anzeigenhonorars. Rücktrittstermine für Anzeigen entsprechen den Anzeigenschlussterminen. Bei Rücktritt nach Anzeigenschluss wird<br />

der volle Anzeigenpreis in Rechnung gestellt. Bei vorzeitigen Stornierungen der Anzeigenverträge werden zu viel gewährte Rabatte<br />

nachbelastet. Das Gleiche gilt im Falle einer Stornierung durch den Verlag gemäß Ziffer 11.1. In derartigen Stornierungsfällen wird das<br />

Anzeigenhonorar für die Bearbeitung einbehalten, wobei der Verlag jedoch bereit ist, anstelle der stornierten Anzeige eine ebenfalls<br />

vergütungspflichtige Anzeige kostenfrei zu veröffentlichen.<br />

11.1. In Fällen höherer Gewalt, Streik oder Störung durch andere Netzbetreiber erfolgt keine Rückerstattung des Anzeigenhonorars. In<br />

derartigen Fällen besteht ein Anspruch des Verlags auf Zahlung des Anzeigenhonorars.<br />

12. Äderungen der Anzeigenpreisliste treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere<br />

Vereinbarung getroffen wurde; dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss<br />

abgewickelt werden sollen.<br />

12.1. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und -formate entsprechend<br />

den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.<br />

12.2. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige bliche, tatsächliche Abdruckhöhe der<br />

Berechnung zugrunde gelegt.<br />

12.3. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden<br />

an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz<br />

noch teilweise weitergegeben werden. Der Verlag gewährt AE-Provision erst nach Vorlage einer Gewerbeanmeldung und sofern eine<br />

entsprechende Dienstleistung nachgewiesen wird. Eine Mittlervergütung ist ausgeschlossen im Fall der Vermittlung von Werbeaufträgen<br />

der Hausagentur für das verbundene Unternehmen, das nicht unbedingt beherrschend sein muss.<br />

13. Für Erstinserenten und Kleinanzeigen wird in der Regel Vorauszahlung vereinbart. Der Verlag kann jederzeit ohne Angabe von<br />

Gründen die Vorauszahlung verlangen, und zwar auch für noch ausstehende restliche Anzeigen eines Anzeigenauftrages. Falls der<br />

Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber nach Ablauf des Erscheinungsmonats der Anzeige<br />

übersandt. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall andere<br />

Vereinbarungen getroffen werden. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.<br />

13.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Dispokredite sowie eventuell anfallende<br />

Bank- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur<br />

Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist<br />

der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />

ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge<br />

abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag behält sich<br />

vor, Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern, die ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Verlag auch nach mehrmaligem Auffordern<br />

nicht nachgekommen sind, abzubrechen und zukünftig nicht wieder aufzunehmen.<br />

13.2. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu<br />

vertretende erhebliche Äderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

13.3. Ist die Herstellung der erforderlichen Druckunterlage durch Dritte notwendig, so hat der Auftraggeber die Kosten dafür zu<br />

tragen. Dies wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Für die Druckunterlagen gelten die in der Preisliste aufgeführten<br />

technischen Daten und Größenangaben.<br />

13.4. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese<br />

um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der<br />

Verlag den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige<br />

vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger<br />

weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewählten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des<br />

Verlags zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht oder wenn<br />

der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben den<br />

Vertrag zu den neuen Preisen bis zum Erreichen des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.<br />

14.1. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch<br />

auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt<br />

wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so<br />

hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit<br />

wird ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf den 20fachen Anzeigenpreis beschränkt. Eine Haftung des Verlags für<br />

Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Reklamationen und Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen<br />

Fehlern sind innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich geltend zu machen. Nach Erhalt einer ablehnenden Stellungnahme<br />

innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Empfang der gerichtlichen Geltendmachung sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.<br />

14.2. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen und auf Leistungen von Schadensersatz.<br />

Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte und fehlerhaft gedruckte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen<br />

oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dgl. hat der Verlag Anspruch auf die volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das<br />

Verlagsobjekt mit 80 % dem Durchschnitt der letzten 6 Monate verkauften Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren<br />

Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis der normalerweise verkauften Auflage zur tatsächlich<br />

ausgelieferten Auflage gekürzt.<br />

14.3. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit<br />

der telefonischen Übertragung des Anzeigentextes. Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die<br />

geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.<br />

Reklamationen bei Mehrfachaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend<br />

gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.<br />

Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber des Verlages zugesandten Anzeigenunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der<br />

Auftraggeber bei einer fehlerhaften Veröffentlichung keine Ansprüche gegen den Verlag. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen,<br />

wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung auf Fehler hinweist.<br />

14.4. Der Auftraggeber haftet dem Verlag gegenüber für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher,<br />

urheberrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der<br />

Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige<br />

bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen<br />

aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.<br />

15. Der Verlag ist berechtigt, die im Rahmen des Anzeigenauftrages bekannt gewordenen Namen, Adressen, Telefonnummern und Kontoverbindungen<br />

des Auftraggebers in seiner Datenbank zu speichern und diese Daten im Rahmen des <strong>Zweite</strong> <strong>Hand</strong> Verlages zu verwenden.<br />

16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlags.<br />

Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der<br />

Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.<br />

17. Diese AGBs werden ergänzt durch die AGBs für Online-Werbung, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden.

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