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Ralf Mewes - Haldensleben

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Amtliches<br />

Stadt <strong>Haldensleben</strong> <strong>Haldensleben</strong>, den 25. November 2011<br />

Der Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Haldensleben</strong> hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Vorbereitung der Aufhebung der Schuleinzugs-bereiche für die Grundschulen<br />

der Stadt <strong>Haldensleben</strong><br />

• Ernennung des Stadtwehrleiters und eines stellvertretenden Stadtwehrleiters zu Ehrenbeamten, vorzeitige Abberufung aus<br />

dem Ehrenbeamtenverhältnis und Verabschiedung nach Ablauf der Amtszeit<br />

Haushaltssatzung 2012, einschließlich Haushaltsplan – Der Haushaltsplan liegt ab 09.11.2011 in den Postfächern zur Abholung<br />

bereit.<br />

• 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung<br />

• Einleitung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/Satueller Straße“, <strong>Haldensleben</strong><br />

• Beschluss zur Einleitung einer 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Dammühlenweg<br />

• Behandlung der Anregungen, Billigung der Begründung und Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogaskraftwerk<br />

Wedringen“, <strong>Haldensleben</strong> OT Wedringen, als Satzung<br />

• Grundsatzbeschluss zum Wiederaufbau der Burg Niendorf<br />

• Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet östlich des Stadtparkes“, <strong>Haldensleben</strong>, mit städtebaulichem<br />

Vertrag<br />

• Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bierkellerberg/ Bornsche Strasse“<br />

• Aufwandsspaltung für die Tiefbaumaßnahme Ausbau der Beleuchtung in der Anlage Roland-straße/Erich-Grün-Straße in<br />

<strong>Haldensleben</strong><br />

• Behandlung der Anregungen, Billigung der Begründung und Beschluss der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Magdeburger Straße/Ecke Burgwall“, <strong>Haldensleben</strong>, als Satzung<br />

Eichler<br />

Stadt <strong>Haldensleben</strong><br />

Der Bürgermeister <strong>Haldensleben</strong>, den 24.11.2011<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch<br />

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Haldensleben</strong><br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Haldensleben</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2011 gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) beschlossen, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Haldensleben</strong> einzuleiten.<br />

Anlass und Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

Der Flächennutzungsplan ist das räumliche, städtebauliche Entwicklungsprogramm der Stadt <strong>Haldensleben</strong>. Ihm wird ein<br />

Zeithorizont von 10-15 Jahren zu Grunde gelegt. Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haldensleben</strong> wurde am 09.01.1998<br />

wirksam.<br />

Die Stadt <strong>Haldensleben</strong> zählte zum Stichtag 31.12.2009 19.127 Einwohner. Bei der Aufstellung des Flächennutzungs planes<br />

in den Jahren 1997/1998 wurde entsprechend eines Mittelzentrums von einem Einwohnerzuwachs bis zum Jahr 2020 auf<br />

30.000 Einwohner ausgegangen. Aktuelle Prognosen des Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahre 2008 zeigen allerdings<br />

einen Rückgang auf dann ca. 15.000 bis 18.000 Einwohner.<br />

Unter Berücksichtigung dieser demographischen Entwicklung der Stadt <strong>Haldensleben</strong> muss zum Schutz von Grund und Boden<br />

eine Modifikation der städtebaulichen Leitbilder erfolgen, die auf eine verstärkte Nutzung der Potenziale der Innenentwicklung<br />

und vorhandener Baulandreserven setzt.<br />

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