710 Syscon-Stecksysteme - RvP Rudolf von Prusky
710 Syscon-Stecksysteme - RvP Rudolf von Prusky
710 Syscon-Stecksysteme - RvP Rudolf von Prusky
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Wir<br />
machen<br />
icht<br />
<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />
2-poliges Stecksystem - 230 Volt - max. 440 Watt<br />
Farbe schwarz, Leitungslänge nach Vorgabe<br />
Mini-Stecker<br />
Typ ST 2<br />
1-fach Kupplung<br />
Typ K 2<br />
3-fach Kupplung<br />
Typ K 2-3<br />
6-fach Kupplung<br />
Typ K 2-6<br />
<strong>710</strong>
2-pol. Ministecker mit fest angeschw. Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 1-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />
Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 3-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />
Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 6-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />
Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 1-fach-Kupplung mit Ministecker mont.<br />
mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 1-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />
mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 3-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />
mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 6-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />
mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. 1-fach-Kupplung mit Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />
und Eurostecker mont.<br />
2-pol. 3-fach-Kupplung mit Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />
und Eurostecker mont.<br />
2-pol. 6-fach-Kupplung mit Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />
und Eurostecker mont.<br />
Stand 02/12<br />
<strong>710</strong>-1
Wir<br />
machen<br />
icht<br />
<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />
2-poliges Stecksystem (230 Volt - 10 A)<br />
max. 2.300 Watt<br />
verriegelbar<br />
Farbe schwarz, Leitungslänge nach Vorgabe<br />
Mini-Stecker<br />
Typ: STV 2<br />
Kupplung<br />
Typ: KV 2<br />
2-pol. Ministecker mit fest angeschw. Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. Kupplung mit fest angeschw. Kabel<br />
2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. Kupplung mit Ministecker mont.<br />
mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. Kupplung mit Eurostecker mont.<br />
mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
2-pol. Kupplung mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />
mit Fußtretsch. mont.<br />
und Eurostecker mont.<br />
<strong>710</strong>-2
Die Verteilerdose VD besitzt rechts und links 2 Kupplungen KE 3 und ist entwickelt für den<br />
problemlosen und verdeckten Anschluss <strong>von</strong> Leuchten z.B. hinter einem Spiegel (nur 20<br />
mm Aufbauhöhe), um die beidseits befindlichen Leuchten anzuschließen.<br />
Farbe: schwarz<br />
Typenbezeichnungen<br />
VD 3 = 3 polig<br />
lieferbar:<br />
ohne Zugschalter<br />
mit Zugschalter<br />
ohne Schukostecker<br />
mit Schukostecker<br />
Leitungslänge nach Vorgabe<br />
Stand 02/12<br />
<strong>710</strong>-3
Wir<br />
machen<br />
icht<br />
<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />
3-poliges Stecksystem (230 Volt - 10 A)<br />
Stecker<br />
Typ ST 3<br />
Kupplung<br />
Typ K 3<br />
3-fach / 5-fach Kupplung<br />
Typ K 3-5<br />
Farben<br />
schwarz / weiß<br />
Längen<br />
nach Vorgabe<br />
Farben<br />
schwarz / weiß<br />
Längen<br />
nach Vorgabe<br />
Farben<br />
nur in schwarz lieferbar<br />
Längen<br />
nach Vorgabe<br />
K 3-3<br />
Außen Ø 19,5 mm<br />
Außen Ø 19,5 mm<br />
K 3-5<br />
<strong>710</strong>-4
3-pol. Stecker<br />
mit Kabel<br />
3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
3-pol. Kupplung<br />
mit Kabel<br />
3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
3-pol. 1-fach Kupplung<br />
mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
mit Stecker ST 3<br />
3-pol. 1-fach Kupplung<br />
mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
mit Schutzkontaktstecker<br />
3-pol. 3-fach Kupplung<br />
mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
mit Schutzkontaktstecker<br />
3-pol. 5-fach Kupplung<br />
mit Kabel 3 x 0,75 mm²<br />
mit Schutzkontaktstecker<br />
3-pol. 1-fach Kupplung<br />
mit Fußschalter,<br />
Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />
und Schutzkontaktstecker<br />
3-pol. 3-fach Kupplung<br />
mit Fußtretschalter,<br />
Kabel 3 x 0,75 mm²<br />
und Schutzkontaktstecker<br />
3-pol. 5-fach Kupplung<br />
mit Fußtretschalter,<br />
Kabel 3 x 0,75 mm²<br />
und Schutzkontaktstecker<br />
Stand 02/12<br />
<strong>710</strong>-5
Wir<br />
machen<br />
icht<br />
<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />
3-poliges Stecksystem (230 Volt - 16 A)<br />
verriegelbar<br />
Farben: weiß oder schwarz<br />
Leitungslängen nach Vorgabe<br />
Stecker<br />
Typ S 3<br />
Kupplung<br />
Typ B 3<br />
Verriegelungslasche<br />
Typ LA<br />
SD 32 - SD 35<br />
(2-5-fach)<br />
Maße<br />
Länge:<br />
Breite:<br />
Höhe:<br />
116 mm<br />
78 mm<br />
25 mm<br />
Außen Ø 20,5 mm<br />
Außen Ø 20,5 mm<br />
<strong>710</strong>-6
3-poliger Stecker<br />
mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />
3-polige Buchse<br />
mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />
3-poliger Stecker und Buchse<br />
mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />
3-poliger Schutzkontaktstecker<br />
und Buchse<br />
mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />
3- poliger Schutzkontaktstecker<br />
und Steckdose<br />
2-5-fach und Kabel 3 x 1,5 mm²<br />
Stand 02/12<br />
<strong>710</strong>-7
Zeichenerklärung<br />
Produkte entsprechen den Forderungen der Richtlinien 2004/108/EG und 2006/95/EG und sind<br />
berechtigt, das CE Zeichen zu tragen.<br />
Der Artikel ist zur direkten Montage auf normal entflammbaren Oberflächen geeignet. Normal entflammbare<br />
Oberflächen sind Baustoffe wie Holz und Werkstoffe auf Holzbasis mit mehr als 2 mm Dicke.<br />
-<br />
Der Artikel ist zum Einbau in oder zum Anbau an Möbel geeignet, die in ihrem Brandverhalten schwer und<br />
normalentflammbaren Baustoffen im Sinne <strong>von</strong> DIN4102 Teil 1 entsprechen. Die Werkstoffe können beschichtet,<br />
furniert oder lackiert sein.<br />
Der Artikel ist zur Montage auf oder in Möbel geeignet, die aus Werkstoffen mit unbekannten Entflammungseigenschaften<br />
bestehen.<br />
Prüfzeichen nationaler Prüfstellen<br />
Das ENEC-Zeichen ist ein europäisches Prüfzeichen und bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol<br />
angebracht ist, allen Anforderungen der ENEC-Prüfung entspricht.<br />
Das TÜV-GS Zeichen bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol angebracht ist, den Anforderungen<br />
des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entspricht.<br />
SCHUTZKLASSE II:<br />
Der Artikel ist schutzisoliert und benötigt keinen Schutzleiteranschluss.<br />
III<br />
SCHUTZKLASSE III: Der Schutz gegen elektrischen Schlag beruht auf Anwendung der Schutzkleinspannung<br />
(SELV). In diesem Gerät wird auch keine Spannung höher als Schutzkleinspannung ( SELV ) erzeugt.
Zeichenerklärung<br />
110<br />
Temperaturgeschützter Konverter<br />
Durch Übertemperatursicherung ist sichergestellt, dass der im Dreieck angegebene Wert der Gehäusetemperatur<br />
auch im anormalen Betrieb nicht überschritten wird.<br />
-<br />
Das UL-Zeichen bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol angebracht ist, den amerikanischen<br />
Sicherheitsanforderungen entspricht.<br />
-<br />
Das Produkt wurde vom VDE auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft.<br />
Das Produkt wurde vom TÜV Rheinland auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft.<br />
Bildzeichen für temperaturgeschützte Geräte. Die Temperaturangabe zeigt die maximale Oberflächentemperatur<br />
im Fehlerfall bei Nennumgebungstemperatur.<br />
SELV<br />
Schutzkleinspannung<br />
Unabhängiges Vorschaltgerät, zur Verwendung außerhalb <strong>von</strong> Leuchten ohne zusätzliche Abdeckung.<br />
Kurzschlussfester Sicherheitskonverter oder Sicherheitstransformator<br />
Geräte mit diesem Zeichen dürfen nur im Haus (trockene Räume) betrieben werden.<br />
Bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der<br />
Herstellung und Verarbeitung <strong>von</strong> elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen.
Lichttechnische Begriffe<br />
Licht<br />
Bei Licht handelt es sich um einen Bereich der elektromagnetischen Strahlung, der vom menschlichen Auge<br />
wahrgenommen werden kann. Sichtbares Licht hat eine Wellenlänge <strong>von</strong> 380 - 720 nm. Dieser Bereich wird<br />
weiter unterteilt in die verschiedenen Farben <strong>von</strong> violett über blau, grün, gelb nach rot. Die Strahlung außerhalb<br />
dieses Bereichs ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Kurzwelliges Licht unter 380 nm ist als ultra-violettes<br />
Licht bekannt. Langwelliges Licht mit einer Wellenlänge <strong>von</strong> > 720 nm entspricht Infrarotlicht (Wärmestrahlung).<br />
Farbtemperatur/Lichtfarbe<br />
Die Lichtfarbe einer Lampe wird beschrieben durch die Farbtemperatur in Kelvin (K). Je niedriger der Kelvin-Wert,<br />
desto „wärmer“ ist das Licht. Je höher die Farbtemperatur, desto „kälter“ ist das Licht.<br />
Allgemein werden drei Weißtöne genannt: warmweiß mit ca. 3.300 Kelvin, neutralweiß 3.300 bis 5.500 Kelvin<br />
und tageslicht/kaltweiß über 5.500 Kelvin.<br />
Die Lichtfarbe sagt nichts über die Farbwiedergabeeigenschaften der Lichtquelle aus, sondern beschreibt nur<br />
das farbige Aussehen des Lichts.<br />
1000 K 3000 K 4000 K 5000 K 6000 K 8000 K 12000 K<br />
Lichtstrom<br />
Der Lichtstrom wird in Lumen (lm) gemessen und gibt die gesamte Lichtausbeute einer Lichtquelle an.<br />
Beleuchtungsstärke<br />
Die Beleuchtungsstärke (Kurzzeichen: E, Maßeinheit: Lux) definiert, wie viel Licht/Lichtstrom (in Lumen) auf eine<br />
bestimmte Fläche fällt. Wenn der Lichtstrom <strong>von</strong> einem Lumen einen Quadratmeter Fläche gleichmäßig ausleuchtet,<br />
spricht man <strong>von</strong> einem Lux.<br />
Richtwerte für Beleuchtungsstärken (DIN 5035, Teil 2)<br />
Beleuchtungsstärke<br />
Raumzweck<br />
1000 lx Qualitätsprüfung<br />
750 lx Technisches Zeichnen<br />
500 lx Büroräume<br />
300 lx Werkstätten<br />
200 lx Archivräume<br />
100 lx Lagerräume<br />
Farbwiedergabe<br />
Der Farbwiedergabewert einer Lichtquelle wird mit dem allgemeinen Farbwiedergabe-Index Ra angegeben.<br />
Dieser gibt an wie natürlich Farben im Licht dieser Lichtquelle wiedergegeben werden. Ra=100 steht für den<br />
besten Wert, je niedriger der Index umso schlechter ist die Farbwiedergabe der Lichtquelle.<br />
-
Lichttechnische Begriffe<br />
Lichtverteilungsdiagramm<br />
Das Lichtverteiligungsdiagramm beschreibt die räumliche Verteilung der Lichtstärke.<br />
Beispielzeichnung<br />
1) Beleuchtungsstärke im Abstand zur Lichtquelle<br />
2) Lichtverteilungsfläche<br />
3) Abstrahlwinkel<br />
Erläuterung: Bei einem Abstand <strong>von</strong> 1 m zur Lichtquelle wird auf einer Fläche <strong>von</strong> ø 420,81 cm eine<br />
Lichtstärke <strong>von</strong> 1631 lx erreicht. Der Abstrahlwinkel der Lichtquelle beträgt 129,1°.<br />
1 m<br />
1631 lx<br />
Ø 420,81 cm<br />
1 2<br />
2 m<br />
407,7 lx<br />
Ø 841,62 cm<br />
3 m<br />
181,2 lx<br />
Ø 1262,43 cm<br />
4 m<br />
101,9 lx<br />
Ø 1683,24 cm<br />
5 m<br />
65,22 lx<br />
Ø 2104,05 cm<br />
Abstand<br />
<strong>von</strong> der Decke<br />
3<br />
max. LUX Abstrahlwinkel: 129,6° Durchmesser<br />
Lichtfläche
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Technische Leuchten<br />
<strong>Rudolf</strong> <strong>von</strong> <strong>Prusky</strong> GmbH (<strong>RvP</strong>) Stand: 01.10.11<br />
I. Allgemeines<br />
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende<br />
oder <strong>von</strong> unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten<br />
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<br />
2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />
entgegenstehender oder <strong>von</strong> unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
abweichenden Bedingungen des Bestellers, die Lieferung vorbehaltslos ausführen<br />
und diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.<br />
II. Vertragsabschluß<br />
Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und<br />
freibleibend. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der<br />
schriftlichen Auftragsbestätigung durch <strong>RvP</strong>, spätestens mit der Ausführung der Lieferung<br />
zustande. Abweichungen <strong>von</strong> Abbildungen (Prospekte etc.) und Beschreibungen, sowie<br />
technische Änderungen, sowie die Berichtigung <strong>von</strong> Druckfehlern und Irrtümern bleiben<br />
vorbehalten.<br />
<strong>RvP</strong> behält sich Änderungen <strong>von</strong> Lieferungen in Farbe, Form und Material vor, insbesondere<br />
wenn sie aus technischen oder sicherheitsspezifischen Dingen erforderlich sind.<br />
<strong>RvP</strong> gewährt keine Nachkaufgarantie, sofern diese nicht zuvor ausdrücklich vereinbart war.<br />
III. Preise<br />
1. Die Preise sind reine Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Mehrwertsteuer und verstehen sich unfrei, zzgl. Versand und Verpackung.<br />
Änderungen etwaiger Preislisten behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der<br />
Preisstellung bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen<br />
Preise zur Anrechnung.<br />
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem<br />
Liefertermin mehr als vier Monate liegen.<br />
Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die<br />
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist <strong>RvP</strong> berechtigt, den<br />
Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist<br />
zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen<br />
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich<br />
übersteigt.<br />
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der<br />
vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem<br />
Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.<br />
3. <strong>RvP</strong> ist berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Höhe <strong>von</strong> 10,00 € zu erheben,<br />
sofern das Auftragsnettovolumen einen Betrag in Höhe <strong>von</strong> € 100,00 nicht übersteigt.<br />
IV. Lieferung und Versand<br />
1. Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für <strong>RvP</strong> unverbindlich. Im<br />
Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene<br />
Nachfrist <strong>von</strong> 6 Wochen zu setzen.<br />
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen höherer Gewalt, z.B. <strong>von</strong><br />
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt<br />
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen wie<br />
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit<br />
solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes <strong>von</strong><br />
erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern<br />
eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger<br />
Maßnahmen und Hindernisse.<br />
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann <strong>von</strong> uns nicht zu vertreten, wenn sie<br />
während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und<br />
Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.<br />
2. <strong>RvP</strong> behält sich das Recht auf Teillieferung und Teilleistung vor. Derartige<br />
Teillieferungen und Teilleistung können gesondert abgewickelt und abgerechnet<br />
werden.<br />
Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackung. Verpackungen werden Eigentum<br />
des Kunden, ausgenommen Pfandtransportmittel (z.B. Europalette). <strong>RvP</strong> ist<br />
berechtigt, den Pfandgegenwert dem Kunden zu berechnen.<br />
3. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über,<br />
dieses gilt auch bei Wahl des Transportmittels und Transportunternehmens durch<br />
<strong>RvP</strong>, sowie auch dann, wenn <strong>RvP</strong> ausnahmsweise die Transportkosten trägt oder den<br />
Transport durchführt.<br />
V. Zahlung<br />
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem<br />
Transportunternehmer innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen geltend zu<br />
machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden <strong>von</strong> <strong>RvP</strong> nur auf<br />
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.<br />
1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb <strong>von</strong> 8 Tagen<br />
mit 2 % Skonto oder innerhalb <strong>von</strong> 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug<br />
fällig. Barverkäufe, Dienstleistungen, Ersatzteil- und Sonderbestellungen sind sofort<br />
nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.<br />
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die<br />
Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen<br />
Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme <strong>von</strong> Wechseln werden die bankmäßigen<br />
Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.<br />
3. Verzugszinsen berechnet <strong>RvP</strong> mit 10 % pro Jahr.<br />
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren<br />
Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.<br />
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann dieser nur mit unbestrittenen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Zahlungsansprüche <strong>von</strong> <strong>RvP</strong><br />
aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.<br />
VI. Annullierungskosten<br />
1. Tritt der Kunde unberechtigt <strong>von</strong> einem erteilten Auftrag zurück, kann <strong>RvP</strong> bei<br />
wiederverkäuflichen bzw. serienmäßigen Waren, 10 % der Vertragssumme für die<br />
durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen<br />
Gewinn fordern.<br />
2. Handelt es sich um Sonderartikel oder –anfertigungen, so ist <strong>RvP</strong> berechtigt, die<br />
gesamte Vertragssumme abzgl. ersparter Aufwendung in Rechnung zu stellen.<br />
VII. Gewährleistung<br />
1. Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu<br />
überprüfen - insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel<br />
unverzüglich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels<br />
nachzuweisen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377<br />
HGB bleiben hier<strong>von</strong> unberührt, Rügen sind <strong>von</strong> Kaufleuten innerhalb <strong>von</strong> 8 Tagen nach<br />
Lieferung schriftlich zu erheben.<br />
2. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie<br />
zurücknehmen, dem Kunden einen Preisnachlaß einräumen und / oder die Ware oder die<br />
Leistungen nachbessern; erweist sich auch der Umtausch der Ware oder die Nachbesserung<br />
der Ware oder Leistung als erfolglos, werden wir dem Kunden das Recht auf Wandlung oder<br />
Minderung einräumen. Wird im Fall der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden<br />
Gegenstandes erforderlich und treten Versand- oder Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu<br />
tragen, sofern die Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.Eine<br />
Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen. Hat der Kunde an<br />
dem Lieferungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder vornehmen<br />
lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung.<br />
3. Schadensersatzansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter<br />
Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verursacht worden.<br />
4. Im Verkehr mit Unternehmern verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware in<br />
einem Jahr.<br />
5. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des <strong>von</strong> ihm als fehlerhaft bezeichneten<br />
Liefergegenstandes zu gestatten.<br />
6. Wenn <strong>RvP</strong> einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft hat, der Unternehmer diese<br />
Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit<br />
zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem<br />
Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in<br />
den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB bleiben insoweit<br />
unberührt.<br />
7. In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder<br />
gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind,<br />
haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz,<br />
grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung <strong>von</strong> Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.<br />
Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den<br />
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum<br />
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />
8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Mängelbeseitigung<br />
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der<br />
Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht<br />
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem vertragsgemäßen Gebrauch.<br />
9. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der<br />
Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei<br />
Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.<br />
VIII. Eigentumsvorbehalt<br />
1. <strong>RvP</strong> behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.<br />
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist <strong>RvP</strong> zur<br />
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die<br />
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch<br />
<strong>RvP</strong> gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des<br />
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch <strong>RvP</strong> schriftlich<br />
erklärt wird.<br />
2. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder<br />
einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:<br />
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu<br />
verkaufen; er tritt <strong>RvP</strong> jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem<br />
Kunden vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der<br />
Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig da<strong>von</strong>, ob die Liefergegenstände ohne<br />
oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde<br />
nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt<br />
da<strong>von</strong> unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der<br />
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im<br />
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde die<br />
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen<br />
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die<br />
Abtretung mitteilt.<br />
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns<br />
vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden<br />
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis<br />
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der<br />
Verarbeitung.<br />
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar<br />
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />
Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das<br />
Miteigentum für uns.<br />
4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei<br />
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde<br />
uns unverzüglich da<strong>von</strong> zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur<br />
Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte<br />
bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.<br />
<strong>RvP</strong> verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden<br />
freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen<br />
sind, um mehr als 20 % übersteigt.<br />
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist Büren.<br />
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann,<br />
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches<br />
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz<br />
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.<br />
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf<br />
beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.<br />
X. Sonstiges<br />
Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich<br />
dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen<br />
dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise<br />
umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, daß ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht<br />
wird.<br />
Übertragungen <strong>von</strong> Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.