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710 Syscon-Stecksysteme - RvP Rudolf von Prusky

710 Syscon-Stecksysteme - RvP Rudolf von Prusky

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Wir<br />

machen<br />

icht<br />

<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />

2-poliges Stecksystem - 230 Volt - max. 440 Watt<br />

Farbe schwarz, Leitungslänge nach Vorgabe<br />

Mini-Stecker<br />

Typ ST 2<br />

1-fach Kupplung<br />

Typ K 2<br />

3-fach Kupplung<br />

Typ K 2-3<br />

6-fach Kupplung<br />

Typ K 2-6<br />

<strong>710</strong>


2-pol. Ministecker mit fest angeschw. Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 1-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />

Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 3-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />

Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 6-fach-Kupplung mit fest angeschw.<br />

Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 1-fach-Kupplung mit Ministecker mont.<br />

mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 1-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />

mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 3-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />

mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 6-fach-Kupplung mit Eurostecker<br />

mont. mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. 1-fach-Kupplung mit Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />

und Eurostecker mont.<br />

2-pol. 3-fach-Kupplung mit Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />

und Eurostecker mont.<br />

2-pol. 6-fach-Kupplung mit Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach m. Fußtretsch. mont.<br />

und Eurostecker mont.<br />

Stand 02/12<br />

<strong>710</strong>-1


Wir<br />

machen<br />

icht<br />

<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />

2-poliges Stecksystem (230 Volt - 10 A)<br />

max. 2.300 Watt<br />

verriegelbar<br />

Farbe schwarz, Leitungslänge nach Vorgabe<br />

Mini-Stecker<br />

Typ: STV 2<br />

Kupplung<br />

Typ: KV 2<br />

2-pol. Ministecker mit fest angeschw. Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. Kupplung mit fest angeschw. Kabel<br />

2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. Kupplung mit Ministecker mont.<br />

mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. Kupplung mit Eurostecker mont.<br />

mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

2-pol. Kupplung mit Kabel 2 x 0,75 mm² flach<br />

mit Fußtretsch. mont.<br />

und Eurostecker mont.<br />

<strong>710</strong>-2


Die Verteilerdose VD besitzt rechts und links 2 Kupplungen KE 3 und ist entwickelt für den<br />

problemlosen und verdeckten Anschluss <strong>von</strong> Leuchten z.B. hinter einem Spiegel (nur 20<br />

mm Aufbauhöhe), um die beidseits befindlichen Leuchten anzuschließen.<br />

Farbe: schwarz<br />

Typenbezeichnungen<br />

VD 3 = 3 polig<br />

lieferbar:<br />

ohne Zugschalter<br />

mit Zugschalter<br />

ohne Schukostecker<br />

mit Schukostecker<br />

Leitungslänge nach Vorgabe<br />

Stand 02/12<br />

<strong>710</strong>-3


Wir<br />

machen<br />

icht<br />

<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />

3-poliges Stecksystem (230 Volt - 10 A)<br />

Stecker<br />

Typ ST 3<br />

Kupplung<br />

Typ K 3<br />

3-fach / 5-fach Kupplung<br />

Typ K 3-5<br />

Farben<br />

schwarz / weiß<br />

Längen<br />

nach Vorgabe<br />

Farben<br />

schwarz / weiß<br />

Längen<br />

nach Vorgabe<br />

Farben<br />

nur in schwarz lieferbar<br />

Längen<br />

nach Vorgabe<br />

K 3-3<br />

Außen Ø 19,5 mm<br />

Außen Ø 19,5 mm<br />

K 3-5<br />

<strong>710</strong>-4


3-pol. Stecker<br />

mit Kabel<br />

3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

3-pol. Kupplung<br />

mit Kabel<br />

3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

3-pol. 1-fach Kupplung<br />

mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

mit Stecker ST 3<br />

3-pol. 1-fach Kupplung<br />

mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

mit Schutzkontaktstecker<br />

3-pol. 3-fach Kupplung<br />

mit Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

mit Schutzkontaktstecker<br />

3-pol. 5-fach Kupplung<br />

mit Kabel 3 x 0,75 mm²<br />

mit Schutzkontaktstecker<br />

3-pol. 1-fach Kupplung<br />

mit Fußschalter,<br />

Kabel 3 x 0,75 mm² - 1,5 mm²<br />

und Schutzkontaktstecker<br />

3-pol. 3-fach Kupplung<br />

mit Fußtretschalter,<br />

Kabel 3 x 0,75 mm²<br />

und Schutzkontaktstecker<br />

3-pol. 5-fach Kupplung<br />

mit Fußtretschalter,<br />

Kabel 3 x 0,75 mm²<br />

und Schutzkontaktstecker<br />

Stand 02/12<br />

<strong>710</strong>-5


Wir<br />

machen<br />

icht<br />

<strong>Syscon</strong>-<strong>Stecksysteme</strong><br />

3-poliges Stecksystem (230 Volt - 16 A)<br />

verriegelbar<br />

Farben: weiß oder schwarz<br />

Leitungslängen nach Vorgabe<br />

Stecker<br />

Typ S 3<br />

Kupplung<br />

Typ B 3<br />

Verriegelungslasche<br />

Typ LA<br />

SD 32 - SD 35<br />

(2-5-fach)<br />

Maße<br />

Länge:<br />

Breite:<br />

Höhe:<br />

116 mm<br />

78 mm<br />

25 mm<br />

Außen Ø 20,5 mm<br />

Außen Ø 20,5 mm<br />

<strong>710</strong>-6


3-poliger Stecker<br />

mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />

3-polige Buchse<br />

mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />

3-poliger Stecker und Buchse<br />

mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />

3-poliger Schutzkontaktstecker<br />

und Buchse<br />

mit Kabel 3 x 1,5 mm²<br />

3- poliger Schutzkontaktstecker<br />

und Steckdose<br />

2-5-fach und Kabel 3 x 1,5 mm²<br />

Stand 02/12<br />

<strong>710</strong>-7


Zeichenerklärung<br />

Produkte entsprechen den Forderungen der Richtlinien 2004/108/EG und 2006/95/EG und sind<br />

berechtigt, das CE Zeichen zu tragen.<br />

Der Artikel ist zur direkten Montage auf normal entflammbaren Oberflächen geeignet. Normal entflammbare<br />

Oberflächen sind Baustoffe wie Holz und Werkstoffe auf Holzbasis mit mehr als 2 mm Dicke.<br />

-<br />

Der Artikel ist zum Einbau in oder zum Anbau an Möbel geeignet, die in ihrem Brandverhalten schwer und<br />

normalentflammbaren Baustoffen im Sinne <strong>von</strong> DIN4102 Teil 1 entsprechen. Die Werkstoffe können beschichtet,<br />

furniert oder lackiert sein.<br />

Der Artikel ist zur Montage auf oder in Möbel geeignet, die aus Werkstoffen mit unbekannten Entflammungseigenschaften<br />

bestehen.<br />

Prüfzeichen nationaler Prüfstellen<br />

Das ENEC-Zeichen ist ein europäisches Prüfzeichen und bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol<br />

angebracht ist, allen Anforderungen der ENEC-Prüfung entspricht.<br />

Das TÜV-GS Zeichen bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol angebracht ist, den Anforderungen<br />

des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entspricht.<br />

SCHUTZKLASSE II:<br />

Der Artikel ist schutzisoliert und benötigt keinen Schutzleiteranschluss.<br />

III<br />

SCHUTZKLASSE III: Der Schutz gegen elektrischen Schlag beruht auf Anwendung der Schutzkleinspannung<br />

(SELV). In diesem Gerät wird auch keine Spannung höher als Schutzkleinspannung ( SELV ) erzeugt.


Zeichenerklärung<br />

110<br />

Temperaturgeschützter Konverter<br />

Durch Übertemperatursicherung ist sichergestellt, dass der im Dreieck angegebene Wert der Gehäusetemperatur<br />

auch im anormalen Betrieb nicht überschritten wird.<br />

-<br />

Das UL-Zeichen bestätigt, dass das Produkt, auf dem dieses Symbol angebracht ist, den amerikanischen<br />

Sicherheitsanforderungen entspricht.<br />

-<br />

Das Produkt wurde vom VDE auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft.<br />

Das Produkt wurde vom TÜV Rheinland auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft.<br />

Bildzeichen für temperaturgeschützte Geräte. Die Temperaturangabe zeigt die maximale Oberflächentemperatur<br />

im Fehlerfall bei Nennumgebungstemperatur.<br />

SELV<br />

Schutzkleinspannung<br />

Unabhängiges Vorschaltgerät, zur Verwendung außerhalb <strong>von</strong> Leuchten ohne zusätzliche Abdeckung.<br />

Kurzschlussfester Sicherheitskonverter oder Sicherheitstransformator<br />

Geräte mit diesem Zeichen dürfen nur im Haus (trockene Räume) betrieben werden.<br />

Bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der<br />

Herstellung und Verarbeitung <strong>von</strong> elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen.


Lichttechnische Begriffe<br />

Licht<br />

Bei Licht handelt es sich um einen Bereich der elektromagnetischen Strahlung, der vom menschlichen Auge<br />

wahrgenommen werden kann. Sichtbares Licht hat eine Wellenlänge <strong>von</strong> 380 - 720 nm. Dieser Bereich wird<br />

weiter unterteilt in die verschiedenen Farben <strong>von</strong> violett über blau, grün, gelb nach rot. Die Strahlung außerhalb<br />

dieses Bereichs ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Kurzwelliges Licht unter 380 nm ist als ultra-violettes<br />

Licht bekannt. Langwelliges Licht mit einer Wellenlänge <strong>von</strong> > 720 nm entspricht Infrarotlicht (Wärmestrahlung).<br />

Farbtemperatur/Lichtfarbe<br />

Die Lichtfarbe einer Lampe wird beschrieben durch die Farbtemperatur in Kelvin (K). Je niedriger der Kelvin-Wert,<br />

desto „wärmer“ ist das Licht. Je höher die Farbtemperatur, desto „kälter“ ist das Licht.<br />

Allgemein werden drei Weißtöne genannt: warmweiß mit ca. 3.300 Kelvin, neutralweiß 3.300 bis 5.500 Kelvin<br />

und tageslicht/kaltweiß über 5.500 Kelvin.<br />

Die Lichtfarbe sagt nichts über die Farbwiedergabeeigenschaften der Lichtquelle aus, sondern beschreibt nur<br />

das farbige Aussehen des Lichts.<br />

1000 K 3000 K 4000 K 5000 K 6000 K 8000 K 12000 K<br />

Lichtstrom<br />

Der Lichtstrom wird in Lumen (lm) gemessen und gibt die gesamte Lichtausbeute einer Lichtquelle an.<br />

Beleuchtungsstärke<br />

Die Beleuchtungsstärke (Kurzzeichen: E, Maßeinheit: Lux) definiert, wie viel Licht/Lichtstrom (in Lumen) auf eine<br />

bestimmte Fläche fällt. Wenn der Lichtstrom <strong>von</strong> einem Lumen einen Quadratmeter Fläche gleichmäßig ausleuchtet,<br />

spricht man <strong>von</strong> einem Lux.<br />

Richtwerte für Beleuchtungsstärken (DIN 5035, Teil 2)<br />

Beleuchtungsstärke<br />

Raumzweck<br />

1000 lx Qualitätsprüfung<br />

750 lx Technisches Zeichnen<br />

500 lx Büroräume<br />

300 lx Werkstätten<br />

200 lx Archivräume<br />

100 lx Lagerräume<br />

Farbwiedergabe<br />

Der Farbwiedergabewert einer Lichtquelle wird mit dem allgemeinen Farbwiedergabe-Index Ra angegeben.<br />

Dieser gibt an wie natürlich Farben im Licht dieser Lichtquelle wiedergegeben werden. Ra=100 steht für den<br />

besten Wert, je niedriger der Index umso schlechter ist die Farbwiedergabe der Lichtquelle.<br />

-


Lichttechnische Begriffe<br />

Lichtverteilungsdiagramm<br />

Das Lichtverteiligungsdiagramm beschreibt die räumliche Verteilung der Lichtstärke.<br />

Beispielzeichnung<br />

1) Beleuchtungsstärke im Abstand zur Lichtquelle<br />

2) Lichtverteilungsfläche<br />

3) Abstrahlwinkel<br />

Erläuterung: Bei einem Abstand <strong>von</strong> 1 m zur Lichtquelle wird auf einer Fläche <strong>von</strong> ø 420,81 cm eine<br />

Lichtstärke <strong>von</strong> 1631 lx erreicht. Der Abstrahlwinkel der Lichtquelle beträgt 129,1°.<br />

1 m<br />

1631 lx<br />

Ø 420,81 cm<br />

1 2<br />

2 m<br />

407,7 lx<br />

Ø 841,62 cm<br />

3 m<br />

181,2 lx<br />

Ø 1262,43 cm<br />

4 m<br />

101,9 lx<br />

Ø 1683,24 cm<br />

5 m<br />

65,22 lx<br />

Ø 2104,05 cm<br />

Abstand<br />

<strong>von</strong> der Decke<br />

3<br />

max. LUX Abstrahlwinkel: 129,6° Durchmesser<br />

Lichtfläche


Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Technische Leuchten<br />

<strong>Rudolf</strong> <strong>von</strong> <strong>Prusky</strong> GmbH (<strong>RvP</strong>) Stand: 01.10.11<br />

I. Allgemeines<br />

1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende<br />

oder <strong>von</strong> unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten<br />

ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<br />

2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />

entgegenstehender oder <strong>von</strong> unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

abweichenden Bedingungen des Bestellers, die Lieferung vorbehaltslos ausführen<br />

und diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.<br />

II. Vertragsabschluß<br />

Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und<br />

freibleibend. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der<br />

schriftlichen Auftragsbestätigung durch <strong>RvP</strong>, spätestens mit der Ausführung der Lieferung<br />

zustande. Abweichungen <strong>von</strong> Abbildungen (Prospekte etc.) und Beschreibungen, sowie<br />

technische Änderungen, sowie die Berichtigung <strong>von</strong> Druckfehlern und Irrtümern bleiben<br />

vorbehalten.<br />

<strong>RvP</strong> behält sich Änderungen <strong>von</strong> Lieferungen in Farbe, Form und Material vor, insbesondere<br />

wenn sie aus technischen oder sicherheitsspezifischen Dingen erforderlich sind.<br />

<strong>RvP</strong> gewährt keine Nachkaufgarantie, sofern diese nicht zuvor ausdrücklich vereinbart war.<br />

III. Preise<br />

1. Die Preise sind reine Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Mehrwertsteuer und verstehen sich unfrei, zzgl. Versand und Verpackung.<br />

Änderungen etwaiger Preislisten behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der<br />

Preisstellung bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen<br />

Preise zur Anrechnung.<br />

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem<br />

Liefertermin mehr als vier Monate liegen.<br />

Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die<br />

Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist <strong>RvP</strong> berechtigt, den<br />

Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist<br />

zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen<br />

Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich<br />

übersteigt.<br />

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der<br />

vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem<br />

Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.<br />

3. <strong>RvP</strong> ist berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Höhe <strong>von</strong> 10,00 € zu erheben,<br />

sofern das Auftragsnettovolumen einen Betrag in Höhe <strong>von</strong> € 100,00 nicht übersteigt.<br />

IV. Lieferung und Versand<br />

1. Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für <strong>RvP</strong> unverbindlich. Im<br />

Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene<br />

Nachfrist <strong>von</strong> 6 Wochen zu setzen.<br />

Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen höherer Gewalt, z.B. <strong>von</strong><br />

Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt<br />

unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen wie<br />

Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit<br />

solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes <strong>von</strong><br />

erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern<br />

eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger<br />

Maßnahmen und Hindernisse.<br />

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann <strong>von</strong> uns nicht zu vertreten, wenn sie<br />

während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und<br />

Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.<br />

2. <strong>RvP</strong> behält sich das Recht auf Teillieferung und Teilleistung vor. Derartige<br />

Teillieferungen und Teilleistung können gesondert abgewickelt und abgerechnet<br />

werden.<br />

Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackung. Verpackungen werden Eigentum<br />

des Kunden, ausgenommen Pfandtransportmittel (z.B. Europalette). <strong>RvP</strong> ist<br />

berechtigt, den Pfandgegenwert dem Kunden zu berechnen.<br />

3. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über,<br />

dieses gilt auch bei Wahl des Transportmittels und Transportunternehmens durch<br />

<strong>RvP</strong>, sowie auch dann, wenn <strong>RvP</strong> ausnahmsweise die Transportkosten trägt oder den<br />

Transport durchführt.<br />

V. Zahlung<br />

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem<br />

Transportunternehmer innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen geltend zu<br />

machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden <strong>von</strong> <strong>RvP</strong> nur auf<br />

ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.<br />

1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb <strong>von</strong> 8 Tagen<br />

mit 2 % Skonto oder innerhalb <strong>von</strong> 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug<br />

fällig. Barverkäufe, Dienstleistungen, Ersatzteil- und Sonderbestellungen sind sofort<br />

nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.<br />

2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die<br />

Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen<br />

Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme <strong>von</strong> Wechseln werden die bankmäßigen<br />

Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.<br />

3. Verzugszinsen berechnet <strong>RvP</strong> mit 10 % pro Jahr.<br />

Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren<br />

Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.<br />

4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann dieser nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Zahlungsansprüche <strong>von</strong> <strong>RvP</strong><br />

aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.<br />

VI. Annullierungskosten<br />

1. Tritt der Kunde unberechtigt <strong>von</strong> einem erteilten Auftrag zurück, kann <strong>RvP</strong> bei<br />

wiederverkäuflichen bzw. serienmäßigen Waren, 10 % der Vertragssumme für die<br />

durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen<br />

Gewinn fordern.<br />

2. Handelt es sich um Sonderartikel oder –anfertigungen, so ist <strong>RvP</strong> berechtigt, die<br />

gesamte Vertragssumme abzgl. ersparter Aufwendung in Rechnung zu stellen.<br />

VII. Gewährleistung<br />

1. Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu<br />

überprüfen - insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel<br />

unverzüglich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels<br />

nachzuweisen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377<br />

HGB bleiben hier<strong>von</strong> unberührt, Rügen sind <strong>von</strong> Kaufleuten innerhalb <strong>von</strong> 8 Tagen nach<br />

Lieferung schriftlich zu erheben.<br />

2. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie<br />

zurücknehmen, dem Kunden einen Preisnachlaß einräumen und / oder die Ware oder die<br />

Leistungen nachbessern; erweist sich auch der Umtausch der Ware oder die Nachbesserung<br />

der Ware oder Leistung als erfolglos, werden wir dem Kunden das Recht auf Wandlung oder<br />

Minderung einräumen. Wird im Fall der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden<br />

Gegenstandes erforderlich und treten Versand- oder Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu<br />

tragen, sofern die Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.Eine<br />

Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen. Hat der Kunde an<br />

dem Lieferungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder vornehmen<br />

lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung.<br />

3. Schadensersatzansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter<br />

Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verursacht worden.<br />

4. Im Verkehr mit Unternehmern verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware in<br />

einem Jahr.<br />

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des <strong>von</strong> ihm als fehlerhaft bezeichneten<br />

Liefergegenstandes zu gestatten.<br />

6. Wenn <strong>RvP</strong> einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft hat, der Unternehmer diese<br />

Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit<br />

zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem<br />

Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in<br />

den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB bleiben insoweit<br />

unberührt.<br />

7. In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder<br />

gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind,<br />

haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz,<br />

grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung <strong>von</strong> Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.<br />

Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den<br />

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum<br />

Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />

8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Mängelbeseitigung<br />

erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />

sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der<br />

Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht<br />

worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem vertragsgemäßen Gebrauch.<br />

9. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der<br />

Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei<br />

Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.<br />

VIII. Eigentumsvorbehalt<br />

1. <strong>RvP</strong> behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.<br />

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist <strong>RvP</strong> zur<br />

Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die<br />

Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch<br />

<strong>RvP</strong> gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des<br />

Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch <strong>RvP</strong> schriftlich<br />

erklärt wird.<br />

2. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder<br />

einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:<br />

Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu<br />

verkaufen; er tritt <strong>RvP</strong> jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem<br />

Kunden vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der<br />

Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig da<strong>von</strong>, ob die Liefergegenstände ohne<br />

oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde<br />

nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt<br />

da<strong>von</strong> unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der<br />

Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im<br />

Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde die<br />

abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen<br />

Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die<br />

Abtretung mitteilt.<br />

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns<br />

vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden<br />

Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis<br />

des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der<br />

Verarbeitung.<br />

Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar<br />

vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />

Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das<br />

Miteigentum für uns.<br />

4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei<br />

Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde<br />

uns unverzüglich da<strong>von</strong> zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur<br />

Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte<br />

bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.<br />

<strong>RvP</strong> verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden<br />

freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen<br />

sind, um mehr als 20 % übersteigt.<br />

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist Büren.<br />

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann,<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches<br />

Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz<br />

zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.<br />

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf<br />

beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.<br />

X. Sonstiges<br />

Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich<br />

dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen<br />

dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise<br />

umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, daß ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht<br />

wird.<br />

Übertragungen <strong>von</strong> Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

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