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Taktik Brandwache - Kfv-neustadt.de

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<strong>Brandwache</strong><br />

„Brand aus!“ heißt nicht<br />

„En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einsatzes!“<br />

Die Verantwortung <strong>de</strong>r Einsatzleiter für<br />

das Stellen einer <strong>Brandwache</strong><br />

Obwohl das Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamm kein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Feuerwehr<br />

feststellte, als nach <strong>de</strong>m Löschen <strong>de</strong>s Brands einer Scheune am Abend, am<br />

nächsten Morgen bei einem zweiten Brand das Wohnhaus <strong>de</strong>s Hofes nie<strong>de</strong>rbrannte,<br />

stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Verfahren gegen <strong>de</strong>n<br />

Einsatzleiter wegen geringe <strong>de</strong>r Schuld erst gegen Zahlung einer Geldauflage<br />

von 1.000,- € ein.<br />

Fehler <strong>de</strong>r Feuerwehren bei Einsätzen sind nicht erst seit <strong>de</strong>m Erscheinen<br />

<strong>de</strong>s Buches „Falsche <strong>Taktik</strong> – Große Schä<strong>de</strong>n“ von Markus Pulm ein zunehmend<br />

heikles Thema. In <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Kritik nach Einsätzen <strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr eine neue Qualität erreicht. Immer wie<strong>de</strong>r wird von Geschädigten<br />

nach einem Löscheinsatzes auf Feststellung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht <strong>de</strong>r<br />

Kommunen, als Trägerin <strong>de</strong>r Feuerwehr, geklagt.<br />

Einsatz mit Folgen<br />

Anfang 2012 hatte das OLG Hamm über die Klage eines Schäfer-Ehepaars<br />

aus Alsted<strong>de</strong> gegen die Stadt Lünen (Westfalen) zu entschei<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n<br />

Abendstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s 16. Januar 2006 löschte die Feuerwehr zunächst einen<br />

ersten Brand auf <strong>de</strong>m Hof Mid<strong>de</strong>ndorf. Das Feuer war Stun<strong>de</strong>n später wie<strong>de</strong>r<br />

aufgeflammt. Am frühen Morgen <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages kam es zu einem<br />

zweiten Brand. Nach <strong>de</strong>n Ermittlungen zur Ursache dieses zweiten Bran<strong>de</strong>s<br />

führte ein „verkapseltes“ Glutnest erneut zu einem Brand. Das Wohngebäu<strong>de</strong><br />

brannte hierbei vollständig aus.<br />

Die Ermittlungen ergaben weiter, dass <strong>de</strong>r auch hauptamtlich als Feuerwehrmann<br />

tätige Einsatzleiter nach <strong>de</strong>n erfolgreichen Löscharbeiten beim<br />

ersten Brand keine <strong>Brandwache</strong> aufgestellt hatte. Nach einer nur kurzen<br />

Brandschau hatte er auch von einer weiteren Untersuchung <strong>de</strong>r Brandstelle<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Dunkelheit und <strong>de</strong>r Ausgasungen abgesehen. Die Kläger sahen<br />

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