Taktik Brandwache - Kfv-neustadt.de
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<strong>Brandwache</strong><br />
„Brand aus!“ heißt nicht<br />
„En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einsatzes!“<br />
Die Verantwortung <strong>de</strong>r Einsatzleiter für<br />
das Stellen einer <strong>Brandwache</strong><br />
Obwohl das Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamm kein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Feuerwehr<br />
feststellte, als nach <strong>de</strong>m Löschen <strong>de</strong>s Brands einer Scheune am Abend, am<br />
nächsten Morgen bei einem zweiten Brand das Wohnhaus <strong>de</strong>s Hofes nie<strong>de</strong>rbrannte,<br />
stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Verfahren gegen <strong>de</strong>n<br />
Einsatzleiter wegen geringe <strong>de</strong>r Schuld erst gegen Zahlung einer Geldauflage<br />
von 1.000,- € ein.<br />
Fehler <strong>de</strong>r Feuerwehren bei Einsätzen sind nicht erst seit <strong>de</strong>m Erscheinen<br />
<strong>de</strong>s Buches „Falsche <strong>Taktik</strong> – Große Schä<strong>de</strong>n“ von Markus Pulm ein zunehmend<br />
heikles Thema. In <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Kritik nach Einsätzen <strong>de</strong>r<br />
Feuerwehr eine neue Qualität erreicht. Immer wie<strong>de</strong>r wird von Geschädigten<br />
nach einem Löscheinsatzes auf Feststellung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht <strong>de</strong>r<br />
Kommunen, als Trägerin <strong>de</strong>r Feuerwehr, geklagt.<br />
Einsatz mit Folgen<br />
Anfang 2012 hatte das OLG Hamm über die Klage eines Schäfer-Ehepaars<br />
aus Alsted<strong>de</strong> gegen die Stadt Lünen (Westfalen) zu entschei<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n<br />
Abendstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s 16. Januar 2006 löschte die Feuerwehr zunächst einen<br />
ersten Brand auf <strong>de</strong>m Hof Mid<strong>de</strong>ndorf. Das Feuer war Stun<strong>de</strong>n später wie<strong>de</strong>r<br />
aufgeflammt. Am frühen Morgen <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages kam es zu einem<br />
zweiten Brand. Nach <strong>de</strong>n Ermittlungen zur Ursache dieses zweiten Bran<strong>de</strong>s<br />
führte ein „verkapseltes“ Glutnest erneut zu einem Brand. Das Wohngebäu<strong>de</strong><br />
brannte hierbei vollständig aus.<br />
Die Ermittlungen ergaben weiter, dass <strong>de</strong>r auch hauptamtlich als Feuerwehrmann<br />
tätige Einsatzleiter nach <strong>de</strong>n erfolgreichen Löscharbeiten beim<br />
ersten Brand keine <strong>Brandwache</strong> aufgestellt hatte. Nach einer nur kurzen<br />
Brandschau hatte er auch von einer weiteren Untersuchung <strong>de</strong>r Brandstelle<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Dunkelheit und <strong>de</strong>r Ausgasungen abgesehen. Die Kläger sahen<br />
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