Prekarium
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III.<br />
BETRIEBS- UND SONSTIGE KOSTEN<br />
1. Die Gebrauchsüberlassung des Leihgegenstandes erfolgt unentgeltlich.<br />
2. Der Leihnehmer verpflichtet sich dem Leihgeber den auf den Leihgegenstand<br />
entfallenden Anteil an den Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und<br />
zusätzlich vereinbarten Neben- und Bewirtschaftungskosten im Ausmaß<br />
von derzeit ....... % und den auf den Leihgegenstand entfallenden Anteil<br />
an den Gesamtkosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der<br />
Bewohner dienenden Anlagen des Hauses von derzeit ....... %. (z.B. Lift,<br />
zentrale Waschküche) im Vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monats<br />
spesen- und abzugsfrei auf das Konto .......................... des<br />
Leihgebers<br />
zu entrichten.<br />
3. Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an<br />
den Gesamtkosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der<br />
Bewohner dienenden Anlagen bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen<br />
Vorschriften des Mietrechtsgesetzes (derzeit §§ 17, 21, 22, 23, 24<br />
MRG).<br />
Zusätzlich werden folgende, vom Leihnehmer zu tragende Neben- und<br />
Bewirtschaftungskosten vereinbart: (zB Betreuung von Grünanlagen,<br />
Unkosten für Gemeinschaftswerbung)<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
Der Leihnehmer stimmt dem Abschluss, der Erneuerung bzw. der Änderung<br />
von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses, insbesondere<br />
auch gegen Glasbruch und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden<br />
Vereinbarungen bei.