Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - KDO-KIM
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - KDO-KIM
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GEZ · 50656 Köln Service-Tel.-Nr. 0180 5 791020 (0,12 €/Min.)<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen)<br />
gemäß § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />
Die folgenden Angaben werden <strong>auf</strong>grund des § 6 Abs. 2 und 4<br />
Rundfunkgebührenstaatsvertrag erhoben.<br />
Name<br />
Vorname<br />
Sind Sie bereits bei <strong>der</strong> GEZ gemeldet ja nein<br />
Ihre Rundfunkteilnehmer-Nr.<br />
(bitte unbedingt angeben)<br />
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilnehmer-Nummer sowie den Hinweis<br />
zum Datenschutz.<br />
Wenn sich Ihre Anschrift seit <strong>der</strong> letzten <strong>Antrag</strong>stellung geän<strong>der</strong>t<br />
hat, bitte alte Anschrift angeben:<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ/Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Tag Monat Jahr<br />
Familienstand<br />
Ist ein Radio angemeldet ja nein<br />
Ist ein Fernsehgerät angemeldet ja nein<br />
Falls nein:<br />
Hiermit erkläre ich,<br />
dass ich ein<br />
Radio<br />
seit<br />
Tag Monat Jahr<br />
Fernsehgerät<br />
seit<br />
Tag Monat Jahr<br />
zum Empfang<br />
bereithalte.<br />
Falls Sie die zum Empfang bereitgehaltenen Geräte bisher nicht angemeldet haben, gilt dieser <strong>Antrag</strong> zugleich als Anmeldung.<br />
Der <strong>Antrag</strong>steller ist:<br />
Haushaltsvorstand<br />
dessen<br />
Ehegatte<br />
ein sonstiger<br />
Haushaltsangehöriger<br />
Ich beantrage die <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1, weil ich <strong>auf</strong>grund eines gültigen Bescheides<br />
zum Kreis folgen<strong>der</strong> Personen gehöre (bitte ankreuzen)<br />
1. Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)<br />
o<strong>der</strong> nach § 27 a o<strong>der</strong> 27 d des Bundesversorgungsgesetzes<br />
2. Empfänger <strong>von</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)<br />
3. Empfänger <strong>von</strong> Sozialgeld o<strong>der</strong> Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des<br />
Sozialgesetzbuches<br />
Leistungsempfänger erhält Zuschläge nach § 24 SGB II ja nein<br />
4. Empfänger <strong>von</strong> Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
5. Empfänger <strong>von</strong> Ausbildungsför<strong>der</strong>ung nach<br />
dem Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />
die nicht bei den Eltern leben ja nein<br />
6. Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes<br />
7a. blinde o<strong>der</strong> nicht vorübergehend wesentlich sehbehin<strong>der</strong>te Menschen mit einem Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> 60%<br />
allein wegen <strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ung<br />
RF-Merkzeichen ja nein<br />
7b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind o<strong>der</strong> denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch<br />
mit Hörhilfen nicht möglich ist<br />
RF-Merkzeichen ja nein<br />
8. behin<strong>der</strong>te Menschen, <strong>der</strong>en Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens<br />
an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können<br />
RF-Merkzeichen ja nein<br />
9. Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches o<strong>der</strong> <strong>von</strong><br />
Hilfe zur Pflege als Leistung <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Pflegegeld<br />
nach den landesgesetzlichen Vorschriften<br />
10. Empfänger <strong>von</strong> Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes o<strong>der</strong> Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit<br />
nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird<br />
7410 - 1 03.2005<br />
Nur gültig mit Datum/Unterschrift.<br />
Ich versichere die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Eingangsdatum des <strong>Antrag</strong>es<br />
bei <strong>der</strong> Behörde:<br />
Der Bescheid hat im Original vorgelegen.<br />
Die Daten des Bescheides werden bestätigt.<br />
Datum/Unterschrift/Stempel<br />
Tag Monat Jahr<br />
Bitte fügen Sie unbedingt beim Versand des <strong>Antrag</strong>es das Original o<strong>der</strong> die beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides bei. O<strong>der</strong> fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde,<br />
ob diese die Vorlage des Originals <strong>auf</strong> diesem Formular bestätigt. Fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides/Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises bei.
9<br />
Informationen<br />
zur <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />
für Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege o<strong>der</strong> Pflegegeld<br />
Sie sind Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege nach SGB XII o<strong>der</strong> Bundesversorgungsgesetz<br />
(BVG) o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz)<br />
und möchten <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebühren pflicht befreit werden<br />
Voraussetzung für eine <strong>Befreiung</strong> ist, dass Sie einen <strong>Antrag</strong> bei <strong>der</strong> GEZ stellen und eine<br />
<strong>der</strong> folgenden Leistungen erhalten:<br />
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII (§§ 61 – 66)<br />
o<strong>der</strong><br />
Hilfe zur Pflege als Leistung <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge nach § 26 c BVG<br />
o<strong>der</strong><br />
Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz)<br />
Dem ausgefüllten und unterschriebenen <strong>Antrag</strong> sind die entsprechenden Nachweise<br />
wie folgt beizufügen:<br />
• <strong>der</strong> aktuelle Bewilligungsbescheid im Original o<strong>der</strong> in beglaubigter Kopie o<strong>der</strong><br />
• eine einfache Kopie des Bescheids, wenn die Behörde <strong>auf</strong> dem <strong>Antrag</strong>sformular<br />
bestätigt, dass das Original vorgelegen hat o<strong>der</strong><br />
• eine Bescheinigung <strong>der</strong> leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei <strong>der</strong> GEZ<br />
Eine <strong>Befreiung</strong> kann bei folgenden Nachweisen nicht erteilt werden:<br />
Bescheide mit abgel<strong>auf</strong>enem Bewilligungszeitraum<br />
Bescheide über den Bezug <strong>von</strong> Pflegewohngeld nach einem Landespflegegesetz<br />
Bescheide über den Bezug <strong>von</strong> Pflegegeld nach Pflegestufe 0 – III (SGB XI)<br />
Bescheide über Gewährung <strong>von</strong> Leistungen <strong>der</strong> Krankenkasse nach SGB XI<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis / Feststellungsbescheid ohne “RF-Merkzeichen“<br />
Ärztliche Gutachten / Atteste / Bescheinigungen<br />
Sonstige Einkommensnachweise<br />
Eine <strong>Befreiung</strong> allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.<br />
GEZ 4209 12. 2009<br />
Gebühreneinzugszentrale · 50656 Köln<br />
Service-Telefon-Nr. 018 59995 0400*<br />
* (6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)<br />
Weitere Informationen im Internet unter www.gez.de