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Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - KDO-KIM

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GEZ · 50656 Köln Service-Tel.-Nr. 0180 5 791020 (0,12 €/Min.)<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen)<br />

gemäß § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />

Die folgenden Angaben werden <strong>auf</strong>grund des § 6 Abs. 2 und 4<br />

Rundfunkgebührenstaatsvertrag erhoben.<br />

Name<br />

Vorname<br />

Sind Sie bereits bei <strong>der</strong> GEZ gemeldet ja nein<br />

Ihre Rundfunkteilnehmer-Nr.<br />

(bitte unbedingt angeben)<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilnehmer-Nummer sowie den Hinweis<br />

zum Datenschutz.<br />

Wenn sich Ihre Anschrift seit <strong>der</strong> letzten <strong>Antrag</strong>stellung geän<strong>der</strong>t<br />

hat, bitte alte Anschrift angeben:<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Tag Monat Jahr<br />

Familienstand<br />

Ist ein Radio angemeldet ja nein<br />

Ist ein Fernsehgerät angemeldet ja nein<br />

Falls nein:<br />

Hiermit erkläre ich,<br />

dass ich ein<br />

Radio<br />

seit<br />

Tag Monat Jahr<br />

Fernsehgerät<br />

seit<br />

Tag Monat Jahr<br />

zum Empfang<br />

bereithalte.<br />

Falls Sie die zum Empfang bereitgehaltenen Geräte bisher nicht angemeldet haben, gilt dieser <strong>Antrag</strong> zugleich als Anmeldung.<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller ist:<br />

Haushaltsvorstand<br />

dessen<br />

Ehegatte<br />

ein sonstiger<br />

Haushaltsangehöriger<br />

Ich beantrage die <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1, weil ich <strong>auf</strong>grund eines gültigen Bescheides<br />

zum Kreis folgen<strong>der</strong> Personen gehöre (bitte ankreuzen)<br />

1. Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)<br />

o<strong>der</strong> nach § 27 a o<strong>der</strong> 27 d des Bundesversorgungsgesetzes<br />

2. Empfänger <strong>von</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)<br />

3. Empfänger <strong>von</strong> Sozialgeld o<strong>der</strong> Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des<br />

Sozialgesetzbuches<br />

Leistungsempfänger erhält Zuschläge nach § 24 SGB II ja nein<br />

4. Empfänger <strong>von</strong> Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

5. Empfänger <strong>von</strong> Ausbildungsför<strong>der</strong>ung nach<br />

dem Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />

die nicht bei den Eltern leben ja nein<br />

6. Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes<br />

7a. blinde o<strong>der</strong> nicht vorübergehend wesentlich sehbehin<strong>der</strong>te Menschen mit einem Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> 60%<br />

allein wegen <strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ung<br />

RF-Merkzeichen ja nein<br />

7b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind o<strong>der</strong> denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch<br />

mit Hörhilfen nicht möglich ist<br />

RF-Merkzeichen ja nein<br />

8. behin<strong>der</strong>te Menschen, <strong>der</strong>en Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens<br />

an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können<br />

RF-Merkzeichen ja nein<br />

9. Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches o<strong>der</strong> <strong>von</strong><br />

Hilfe zur Pflege als Leistung <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Pflegegeld<br />

nach den landesgesetzlichen Vorschriften<br />

10. Empfänger <strong>von</strong> Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes o<strong>der</strong> Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit<br />

nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird<br />

7410 - 1 03.2005<br />

Nur gültig mit Datum/Unterschrift.<br />

Ich versichere die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Eingangsdatum des <strong>Antrag</strong>es<br />

bei <strong>der</strong> Behörde:<br />

Der Bescheid hat im Original vorgelegen.<br />

Die Daten des Bescheides werden bestätigt.<br />

Datum/Unterschrift/Stempel<br />

Tag Monat Jahr<br />

Bitte fügen Sie unbedingt beim Versand des <strong>Antrag</strong>es das Original o<strong>der</strong> die beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides bei. O<strong>der</strong> fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde,<br />

ob diese die Vorlage des Originals <strong>auf</strong> diesem Formular bestätigt. Fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides/Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises bei.


9<br />

Informationen<br />

zur <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />

für Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege o<strong>der</strong> Pflegegeld<br />

Sie sind Empfänger <strong>von</strong> Hilfe zur Pflege nach SGB XII o<strong>der</strong> Bundesversorgungsgesetz<br />

(BVG) o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz)<br />

und möchten <strong>von</strong> <strong>der</strong> Rundfunkgebühren pflicht befreit werden<br />

Voraussetzung für eine <strong>Befreiung</strong> ist, dass Sie einen <strong>Antrag</strong> bei <strong>der</strong> GEZ stellen und eine<br />

<strong>der</strong> folgenden Leistungen erhalten:<br />

Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII (§§ 61 – 66)<br />

o<strong>der</strong><br />

Hilfe zur Pflege als Leistung <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge nach § 26 c BVG<br />

o<strong>der</strong><br />

Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz)<br />

Dem ausgefüllten und unterschriebenen <strong>Antrag</strong> sind die entsprechenden Nachweise<br />

wie folgt beizufügen:<br />

• <strong>der</strong> aktuelle Bewilligungsbescheid im Original o<strong>der</strong> in beglaubigter Kopie o<strong>der</strong><br />

• eine einfache Kopie des Bescheids, wenn die Behörde <strong>auf</strong> dem <strong>Antrag</strong>sformular<br />

bestätigt, dass das Original vorgelegen hat o<strong>der</strong><br />

• eine Bescheinigung <strong>der</strong> leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei <strong>der</strong> GEZ<br />

Eine <strong>Befreiung</strong> kann bei folgenden Nachweisen nicht erteilt werden:<br />

Bescheide mit abgel<strong>auf</strong>enem Bewilligungszeitraum<br />

Bescheide über den Bezug <strong>von</strong> Pflegewohngeld nach einem Landespflegegesetz<br />

Bescheide über den Bezug <strong>von</strong> Pflegegeld nach Pflegestufe 0 – III (SGB XI)<br />

Bescheide über Gewährung <strong>von</strong> Leistungen <strong>der</strong> Krankenkasse nach SGB XI<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis / Feststellungsbescheid ohne “RF-Merkzeichen“<br />

Ärztliche Gutachten / Atteste / Bescheinigungen<br />

Sonstige Einkommensnachweise<br />

Eine <strong>Befreiung</strong> allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.<br />

GEZ 4209 12. 2009<br />

Gebühreneinzugszentrale · 50656 Köln<br />

Service-Telefon-Nr. 018 59995 0400*<br />

* (6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)<br />

Weitere Informationen im Internet unter www.gez.de

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