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komba rundschau - Komba Schleswig Holstein

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Facebook: Kann „posten“ den Posten kosten<br />

Für viele gehört es zum Alltag dazu,<br />

sich über soziale Netzwerke auszutauschen<br />

und darzustellen. Ob<br />

und wie man es macht, ist natürlich<br />

eine Geschmacksfrage. Doch wenn<br />

der Arbeitgeber oder Dienstherr ins<br />

Spiel kommt, besteht die Gefahr, dass<br />

Grenzen des guten Geschmacks überschritten<br />

werden, wie Beispiele es immer<br />

häufiger zeigen.<br />

Ärger um Suspendierungen bei der<br />

Feuerwehr<br />

In Düsseldorf kam es so weit, dass der<br />

dortige Oberbürgermeister mehrere Feuerwehrleute<br />

suspendiert hat. Es fing damit<br />

an, dass ein Feuerwehrmann auf einer<br />

Facebook-Seite angedeutet hatte,<br />

Brände im Rathaus weniger engagiert zu<br />

bekämpfen. Die anderen Feuerwehrleute<br />

hatten den „Gefällt-mir“-Knopf gedrückt<br />

und damit Zustimmung signalisiert. Ursache<br />

war ein Streit über die Bezahlung<br />

von Überstunden. Nachdem die Suspendierungen<br />

erfolgten, schlugen die Wogen<br />

hoch.<br />

Bleiben nicht unbedingt geheim:<br />

Einträge bei Facebook & Co<br />

Die Betroffenen haben natürlich die <strong>komba</strong><br />

eingeschaltet. Die <strong>komba</strong> vertrat die<br />

Auffassung, der Oberbürgermeister ist<br />

deutlich über das Ziel hinausgeschossen.<br />

Auch wenn das Verhalten der Beamten<br />

unüberlegt sein mag, darf nicht<br />

überzogen reagiert werden. Letztendlich<br />

wurden die Suspendierungen zurückgenommen.<br />

Sie müssen jetzt höchstens<br />

noch mit einer Missbilligung oder Rüge<br />

rechnen – wenn überhaupt.<br />

Fristlose Kündigung<br />

nach facebook-Eintrag<br />

Nicht so viel Glück hatte ein Auszubildender<br />

in der Privatwirtschaft, der in seinem<br />

Facebook-Profil seinen Arbeitgeber<br />

als „Menschenschinder und Ausbeuter“<br />

bezeichnet hatte. Er würde „dämliche<br />

Scheiße für Mindestlohn minus 20 %“<br />

erledigen. Infolge dieser Eintragungen<br />

kündigte der Betrieb das Ausbildungsverhältnis<br />

ohne Abmahnung fristlos. Der<br />

Auszubildende ging dagegen gerichtlich<br />

vor. Er hielt die Kündigung nicht für gerechtfertigt,<br />

zumal er in seinem Eintrag<br />

nicht erwähnt hat, wo die Ausbildung<br />

stattfindet. Das Landesarbeitsgericht hat<br />

die Kündigung allerdings für wirksam erklärt,<br />

da es sich um ehrverletzende Äußerungen<br />

handelt. Zwar ist der Betrieb<br />

nicht namentlich genannt worden, aber<br />

Freunde und Bekannte wissen regelmäßig,<br />

bei wem die Beschäftigung stattfindet.<br />

Zudem bestand aufgrund der allgemeinen<br />

Zugänglichkeit des Profils<br />

jederzeit die Möglichkeit, dass Kunden<br />

mit den Einträgen konfrontiert werden.<br />

Das Kernproblem<br />

ist nicht neu<br />

Bei derartigen Fällen geht es<br />

um die Abgrenzung zwischen dem<br />

Recht auf freie Meinungsäußerung auch<br />

im Beschäftigungsverhältnis und der<br />

Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber.<br />

Dieses Abgrenzungserfordernis besteht<br />

natürlich nicht nur im Internet, sondern<br />

zum Beispiel auch direkt im Betrieb oder<br />

bei schriftlichen Äußerungen. Sofern es<br />

zu rechtlichen Auseinandersetzungen<br />

kommt, wird immer wieder deutlich, dass<br />

jeder Fall individuell zu betrachten ist.<br />

Bei Meinungsäußerungen in sozialen<br />

Netzwerken ist allerdings die Frage strittig,<br />

was öffentliche und private Äußerungen<br />

sind. Hier bedarf es einer Rechtsklarheit.<br />

Beschäftigten empfehlen wir, besser<br />

grobe Beleidigungen des Arbeitgebers<br />

zu unterlassen. Im Gespräch, im Internet<br />

oder sonst wo. Was man seinem Chef<br />

nicht von Angesicht zu Angesicht sagen<br />

würde, sollte man auch nicht veröffentlichen.<br />

Sicher gibt es bessere Möglichkeiten,<br />

Frust loszuwerden. Manchmal<br />

hilft auch einfach ein sachliches Gespräch,<br />

gegebenenfalls auch mit dem<br />

Personalrat.<br />

KT<br />

Kommunalfinanzen in Bewegung<br />

Wenn um Geld gerungen wird und<br />

die Beschäftigten betroffen sind, sind<br />

<strong>komba</strong> und dbb dabei. Es geht jedoch<br />

nicht immer nur um Einkommensrunden.<br />

Wichtig ist auch die Finanzausstattung<br />

der staatlichen Ebenen. Es<br />

muss jeweils eine aufgabengerechte<br />

Finanzausstattung gewährleistet sein<br />

– auch damit eine gerechte Bezahlung<br />

des Personals möglich ist. Dabei ist<br />

natürlich die kommunale Finanzausstattung<br />

von großer Bedeutung. Hier<br />

gibt es in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> durchaus<br />

Bewegung.<br />

Kommunaler Hilfsfonds<br />

Das vom Landtag beschlossene „Gesetz<br />

zur Fortentwicklung der Konsolidie-<br />

rungshilfe“ ermöglicht es hoch verschuldeten<br />

Kommunen, von einem Hilfsfonds<br />

des Landes zu profitieren. Der Fonds<br />

enthält jedes Jahr bis einschließlich 2018<br />

90 Millionen Euro - danach sollen es 50<br />

Millionen sein. Davon sind 15 Millionen<br />

Landesmittel, die übrigen<br />

Mittel sind Gelder<br />

des Kommunalen<br />

Finanzausgleichs,<br />

die eben nur<br />

anders verteilt<br />

werden.<br />

Wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen:<br />

Wohin laufen<br />

die deutschen Steuereinnahmen<br />

– zum Bund, zu den Ländern oder zu<br />

den Kommunen<br />

Nachdem die neue Koalition derartige<br />

Konsolidierungshilfen abschaffen wollte,<br />

gab es eine Kehrtwende hin zu einer<br />

Modifikation. Die Kommunen entscheiden<br />

nun selbst, ob sie auf das Hilfsangebot<br />

zurückgreifen oder nicht. Wenn sie<br />

es tun, müssen sie sich gegenüber dem<br />

Land vertraglich zu einem verbindlichen<br />

Sparkurs verpflichten. Wollen sie dies<br />

nicht, gibt es weniger Geld.<br />

Die <strong>komba</strong> hatte über den dbb<br />

an der Landtagsanhörung<br />

teilgenommen. Aus gewerkschaftlicher<br />

Sicht<br />

wurde der Hilfsfonds<br />

grundsätzlich begrüßt. Allerdings<br />

darf das übergreifende<br />

Erfordernis einer stetigen<br />

16 <strong>komba</strong> <strong>rundschau</strong> Februar/ März 2013

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