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Der Gemeindebrief März - April 2012 - Ev.-luth. Kirchengemeinde ...

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8<br />

Wahl des neuen Kirchenvorstandes<br />

Am Sonntag, dem 18. <strong>März</strong> <strong>2012</strong> entscheiden Sie, wer in den nächsten<br />

sechs Jahren unsere <strong>Kirchengemeinde</strong> leiten wird. An diesem Tag wählen<br />

die Kirchenmitglieder in allen Gemeinden unserer Landeskirche die<br />

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Wir laden Sie herzlich ein,<br />

sich an der Wahl in unserer <strong>Kirchengemeinde</strong> zu beteiligen.<br />

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der <strong>Kirchengemeinde</strong> angehören<br />

und in die Wählerliste eingetragen sind.<br />

Etwa drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Ort ihres Wahllokals<br />

verzeichnet. Mit dieser Karte können Sie auch Briefwahl beantragen.<br />

Unterlagen liegen im Pfarrbüro bereit.<br />

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen,<br />

dass Sie erst kurz vor der Wahl in eine neue Gemeinde gezogen sind.<br />

Dann fragen Sie am besten im Gemeindebüro nach, ob Sie bereits in der<br />

Wählerliste stehen und bitten ggf. darum aufgenommen zu werden.<br />

Die Kirchenvorstandswahlen sind Personenwahlen. Die Kirchenvorsteher/innen<br />

werden in geheimer Wahl gewählt. Die Wähler/innen geben<br />

Ihre Stimmen einzelnen Kandidaten/innen, die auf dem Stimmzettel<br />

verzeichnet sind. Da sieben Kirchenvorsteher/innen direkt gewählt werden,<br />

kann jeder/e Wähler/in von einer bis zu sieben Stimmen abgeben,<br />

die allerdings auf verschiedene Kandidaten/innen verteilt werden müssen.<br />

Man kann also nur eine Stimme pro Kandidat/in abgeben. Das bedeutet,<br />

es können sieben Kandidaten/innen gewählt werden oder auch<br />

weniger. Geben Sie nur eine Stimme ab, so hat diese natürlich mehr Gewicht.<br />

Falls mehr als sieben Namen oder kein Name gekennzeichnet<br />

oder Zusätze gemacht worden sind, ist der Stimmzettel ungültig.<br />

Es werden sieben Kirchenvorsteher/innen aus den eingegangenen Vorschlägen<br />

mit den meisten Stimmen direkt gewählt. Drei weitere Kirchenvorsteher/innen<br />

werden vom amtierenden Kirchenvorstand berufen.<br />

Zwei weitere ergänzen das Team und vertreten uns im Kirchenkreistag.<br />

Die Pastoren gehören durch das Amt dem Kirchenvorstand an.

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