Der Gemeindebrief März - April 2012 - Ev.-luth. Kirchengemeinde ...
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8<br />
Wahl des neuen Kirchenvorstandes<br />
Am Sonntag, dem 18. <strong>März</strong> <strong>2012</strong> entscheiden Sie, wer in den nächsten<br />
sechs Jahren unsere <strong>Kirchengemeinde</strong> leiten wird. An diesem Tag wählen<br />
die Kirchenmitglieder in allen Gemeinden unserer Landeskirche die<br />
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Wir laden Sie herzlich ein,<br />
sich an der Wahl in unserer <strong>Kirchengemeinde</strong> zu beteiligen.<br />
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das<br />
16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der <strong>Kirchengemeinde</strong> angehören<br />
und in die Wählerliste eingetragen sind.<br />
Etwa drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Ort ihres Wahllokals<br />
verzeichnet. Mit dieser Karte können Sie auch Briefwahl beantragen.<br />
Unterlagen liegen im Pfarrbüro bereit.<br />
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen,<br />
dass Sie erst kurz vor der Wahl in eine neue Gemeinde gezogen sind.<br />
Dann fragen Sie am besten im Gemeindebüro nach, ob Sie bereits in der<br />
Wählerliste stehen und bitten ggf. darum aufgenommen zu werden.<br />
Die Kirchenvorstandswahlen sind Personenwahlen. Die Kirchenvorsteher/innen<br />
werden in geheimer Wahl gewählt. Die Wähler/innen geben<br />
Ihre Stimmen einzelnen Kandidaten/innen, die auf dem Stimmzettel<br />
verzeichnet sind. Da sieben Kirchenvorsteher/innen direkt gewählt werden,<br />
kann jeder/e Wähler/in von einer bis zu sieben Stimmen abgeben,<br />
die allerdings auf verschiedene Kandidaten/innen verteilt werden müssen.<br />
Man kann also nur eine Stimme pro Kandidat/in abgeben. Das bedeutet,<br />
es können sieben Kandidaten/innen gewählt werden oder auch<br />
weniger. Geben Sie nur eine Stimme ab, so hat diese natürlich mehr Gewicht.<br />
Falls mehr als sieben Namen oder kein Name gekennzeichnet<br />
oder Zusätze gemacht worden sind, ist der Stimmzettel ungültig.<br />
Es werden sieben Kirchenvorsteher/innen aus den eingegangenen Vorschlägen<br />
mit den meisten Stimmen direkt gewählt. Drei weitere Kirchenvorsteher/innen<br />
werden vom amtierenden Kirchenvorstand berufen.<br />
Zwei weitere ergänzen das Team und vertreten uns im Kirchenkreistag.<br />
Die Pastoren gehören durch das Amt dem Kirchenvorstand an.