Gestaltungsleitfaden - 3,4 MB - Hohenbuschei Dortmund
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Stellflächen für Müllbehälter<br />
Stellflächen für Müllbehälter sind durch<br />
Heckenpflanzungen oder durch eine<br />
Rankkonstruktion unter Verwendung von<br />
Rank- und Kletterpflanzen einzugrünen.<br />
Empfehlungen<br />
Bei Reihenhausgruppen lassen sich Abfallbehälter<br />
aufgrund der Baudichte oft nur unzureichend<br />
in die Vorzonenbereiche integrieren. Der Standort<br />
sollte daher hier in Kombination mit den Gemeinschaftsstellplatzanlagen<br />
angelegt werden.<br />
Stellflächen für Müllbehälter einer Gebäudeeiheit<br />
sollten einheitlich gestaltet werden.<br />
Private Stellplätze, Carports und<br />
Garagen<br />
Je Wohneinheit müssen 2 Stellplätze errichtet<br />
werden.<br />
Stellplätze, Carports (überdachte Stellplätze)<br />
und Garagen sind nur innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
und im Bereich der seitlichen Abstandsflächen<br />
zu den benachbarten Grundstü-<br />
Ansprechpartner<br />
cken bzw. öffentlichen Verkehrs- und<br />
Grünflächen zulässig. Grenzen sie an<br />
<strong>Hohenbuschei</strong> GmbH & Co. KG<br />
eine öffentliche Fläche, müssen sie an<br />
Telefon: 0231/955-00<br />
E-Mail: ihrer Langseite info@hohenbuschei.de<br />
einen Abstand von 1,00<br />
m aufweisen. Dieser Streifen ist im Jahr<br />
Industriebau der Fertigstellung Hoff&Partner zu begrünen. Bei der<br />
Telefon: Errichtung von 02562/705-0 Garagen kann die rückwärtige<br />
Baugrenze ingo.hoff@hoffundpartner.de<br />
um maximal 3,00 m<br />
E-Mail:<br />
überschritten werden, eine Garage darf<br />
Stadt nicht <strong>Dortmund</strong> länger als 9.00 m sein und muss<br />
Stadtplanungs- einen Mindestabstand und Bauordnungsamt<br />
von 5.00 m zur<br />
Telefon:<br />
erschließenden<br />
0231/50-22614<br />
Verkehrsfläche einhal-<br />
www.stadtplanungsamt.dortmund.de<br />
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