Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland
Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland
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Struktur der <strong>Katholische</strong>n <strong>Gefängnisseelsorge</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
<strong>Katholische</strong> <strong>Gefängnisseelsorge</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
1. Die Geschichte und Entwicklung<br />
Die Konferenz der <strong>Katholische</strong>n <strong>Gefängnisseelsorge</strong> geht auf e<strong>in</strong>e Initiative e<strong>in</strong>es<br />
Gefängnispfarrers zurück <strong>in</strong> die zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Aus<br />
bescheidenen Anfängen entwickelte sich bald der „Reichsverband der katholischen<br />
Gefängnisgeistlichen", der sich besonders <strong>in</strong> der schweren Zeit des „Dritten Reiches"<br />
durch die geistliche Stärkung und Unterstützung der Mitbrüder bewährt hat.<br />
Inzwischen hat die Konferenz e<strong>in</strong>e über 70-jährige Geschichte. Sie zählt heute<br />
mehr als 200 Mitglieder, die als Seelsorger und Seelsorger<strong>in</strong>nen aus allen kirchlichen<br />
Berufsgruppen <strong>in</strong> den Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik ihren<br />
Dienst, sei es im Haupt- oder im Nebenamt, versehen.<br />
2. Die Struktur<br />
Die Deutsche Bischofskonferenz beauftragt e<strong>in</strong> Mitglied der Pastoralkommission<br />
die Anliegen der <strong>Gefängnisseelsorge</strong> wahrzunehmen und die Arbeit der Konferenz<br />
zu begleiten. Herr Weihbischof Georgens aus der Diözese Speyer, hat diese Aufgabe<br />
übernommen.<br />
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2.1. Die MitgliederInnen<br />
Es kann jede und jeder mit der <strong>Gefängnisseelsorge</strong> Beauftragte durch Beitrittserklärung<br />
Mitglied der Konferenz werden.<br />
2.2. Die Organe der Konferenz s<strong>in</strong>d<br />
a. der Vorstand<br />
b. der Beirat<br />
c. die Mitgliederversammlung<br />
2.3. Die Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung wählt alle 4 Jahre den Vorsitzenden und den Vorstand.<br />
2.4. Der Beirat<br />
Der Beirat besteht aus den Vertretern der Regionalkonferenzen <strong>in</strong> den Bundesländern<br />
und Diözesen <strong>Deutschland</strong>s und den jeweiligen Arbeitsbereichen (z.B. AG<br />
Jugend, AG Frauen, Ethik-Komitee).
Struktur der <strong>Katholische</strong>n <strong>Gefängnisseelsorge</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
3. Die Arbeitsweise<br />
Zunächst wird die Seelsorge <strong>in</strong> den Vollzugsanstalten auf Diözesanebene geregelt.<br />
Staatliche Ansprechpartner s<strong>in</strong>d hier die Justizm<strong>in</strong>isterien der Länder. Neben den<br />
<strong>Katholische</strong>n Büros der Bischöfe, s<strong>in</strong>d die Regionalvorsitzenden der Konferenzen<br />
für die Koord<strong>in</strong>ation der Seelsorgearbeit zwischen Staat und Kirche zuständig.<br />
In vielen Diözesen gibt es an den Ord<strong>in</strong>ariaten Referenten für die <strong>Gefängnisseelsorge</strong>.<br />
Über die Diözesanebene h<strong>in</strong>aus fallen folgende Arbeitsbereiche für die<br />
Bundeskonferenz an:<br />
1. E<strong>in</strong>mal im Jahr e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>wöchige Studientagung auf Bundesebene e<strong>in</strong>schließlich<br />
Mitgliederversammlung.<br />
2. E<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>wöchige E<strong>in</strong>führungsveranstaltung für neue MitarbeiterInnen<br />
<strong>in</strong> der Seelsorge im Strafvollzug.<br />
3. Mitarbeit <strong>in</strong> der Internationalen <strong>Gefängnisseelsorge</strong> durch e<strong>in</strong> Mitglied des<br />
Beirates.<br />
4. Mitarbeit <strong>in</strong> der <strong>Katholische</strong>n Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Straffälligenhilfe durch<br />
e<strong>in</strong> Mitglied des Beirats.<br />
5. Hilfestellung <strong>in</strong> besonderen Konfliktsituationen e<strong>in</strong>zelner SeelsorgerInnen<br />
mit kirchlichen und staatlichen Stellen.<br />
6. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und aktuellen Fragen im Justizbereich,<br />
die bundesweite Geltung haben und die diözesane Ebene bzw. Landesebene<br />
überschreiten.<br />
7. Kontakte und Koord<strong>in</strong>ation der Seelsorgearbeit mit der Evangelischen Konferenz<br />
für <strong>Gefängnisseelsorge</strong>.<br />
8. Herausgabe der Fachzeitschrift AndersOrt, die über wesentliche Vorgänge<br />
<strong>in</strong> der Seelsorge im Bereich der Justiz berichtet und an alle MitgliederInnen<br />
und an staatliche und kirchliche Stellen verteilt wird.<br />
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Stand: 3/2012