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Vertrauen vor Ort - Bank in Zuzwil

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8 Me<strong>in</strong>e <strong>Bank</strong> Privatkunden<br />

Erbschaftsplanung<br />

Irgendwann neigt sich das Leben e<strong>in</strong>es jeden dem Ende entgegen.<br />

Dann kann es aber schon zu spät se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e befriedigende<br />

Lösung für die Verteilung des eigenen Vermögens<br />

durchzusetzen. Wer sicher se<strong>in</strong> will, dass bei se<strong>in</strong>em Ableben<br />

das Vermögen den eigenen Wünschen entsprechend verteilt<br />

wird, sollte sich frühzeitig mit der Erbschaftsplanung<br />

beschäftigen.<br />

Im Mittelalter war man sich der Vergänglichkeit<br />

des Lebens bewusst. Denker und<br />

Priester, aber auch Adlige setzten sich mit<br />

der Endlichkeit des Lebens ause<strong>in</strong>ander.<br />

Auch für das so genannt «niedere Volk»<br />

gehörte der Tod zur Normalität – nicht<br />

zuletzt durch den Alltag: E<strong>in</strong>e hohe<br />

K<strong>in</strong>dersterblichkeit, Mütter, die im K<strong>in</strong>dsbett<br />

starben, e<strong>in</strong>e kürzere<br />

Lebensdauer, als wir sie<br />

heute haben, aber auch<br />

viele tödlich verlaufende<br />

Krankheiten oder Verletzungen;<br />

dies alles<br />

trug dazu bei, dass die<br />

Menschen stets mit dem<br />

Tod konfrontiert waren.<br />

«Media vita <strong>in</strong> mortes<br />

sumus» (lat., <strong>in</strong>mitten des<br />

Lebens s<strong>in</strong>d wir vom Tode<br />

umfangen) lautete e<strong>in</strong> viel<br />

zitierter Spruch, mit dem die<br />

Allgegenwärtigkeit des Todes auf<br />

den Punkt gebracht wurde.<br />

Heute ist das ganz anders. Der Tod wird<br />

verdrängt. Hochbetagte Menschen leben<br />

und sterben vielfach <strong>in</strong> Pflegeheimen,<br />

abseits des gesellschaftlichen Alltags. Im<br />

Zentrum steht der bewusste Genuss des<br />

Lebens. Da mag sich niemand damit ause<strong>in</strong>andersetzen,<br />

dass das Leben irgendwann e<strong>in</strong><br />

Ende haben wird. Weshalb auch Das heutige<br />

Leben bietet dem E<strong>in</strong>zelnen zu viele<br />

Optionen, als dass er sich davon rasch verabschieden<br />

möchte – und sei es auch nur <strong>in</strong><br />

Gedanken. Tatsächlich birgt diese E<strong>in</strong>stellung<br />

e<strong>in</strong>e manifeste Gefahr: Wenn man sich<br />

<strong>vor</strong> se<strong>in</strong>em Tod ke<strong>in</strong>e Gedanken darüber<br />

macht, wie das <strong>vor</strong>handene Vermögen ver-<br />

teilt werden soll, kann e<strong>in</strong> Verteilschlüssel<br />

zur Anwendung kommen, den man selbst<br />

so gar nie gewollt hätte. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />

Erbschaftsplanung stellt sicher, dass das<br />

Vermögen auch wirklich so weitergegeben<br />

wird, wie man es sich wünscht.<br />

Zuerst sollte sich der<br />

E<strong>in</strong>zelne überlegen, wie<br />

er se<strong>in</strong> Vermögen gerne<br />

verteilen möchte.<br />

Vielfach wünschen die Ehepartner sich<br />

gegenseitig so weit wie möglich zu begünstigen.<br />

Von Gesetzes wegen steht dem überlebenden<br />

Ehepartner ohne spezielle anders<br />

lautende Vere<strong>in</strong>barung die Hälfte des Vermögens<br />

des verstorbenen Ehepartners zu.<br />

So kommt er grundsätzlich auf drei Viertel<br />

des Gesamtvermögens. Möglicherweise<br />

ist dies nicht genug, um die gewohnte<br />

Lebensführung ohne schwerwiegende E<strong>in</strong>schränkungen<br />

aufrechtzuerhalten. Daneben<br />

gibt es weitere Möglichkeiten, den Ehepartner<br />

über das M<strong>in</strong>destmass h<strong>in</strong>aus zu<br />

begünstigen.<br />

Wenn bei der Eheschliessung die Errungenschaftsbeteiligung<br />

als Güterstand<br />

gewählt wurde, können sich die Ehepartner<br />

grundsätzlich mit e<strong>in</strong>em Ehevertrag<br />

gegenseitig das gesamte Vermögen, welches<br />

während der Ehe erwirtschaftet wurde,<br />

zusprechen. Damit fällt nur das Eigengut<br />

des Verstorbenen <strong>in</strong> den Nachlass. Wenn<br />

dieses sehr umfangreich ist, könnte es von<br />

Vorteil se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Gütergeme<strong>in</strong>schaft zu<br />

schliessen. Ausserdem ist es möglich, die<br />

Erben auf ihren Pflichtteil zu setzen und<br />

dadurch dem Ehepartner den grösstmög-

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