Vertrauen vor Ort - Bank in Zuzwil
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8 Me<strong>in</strong>e <strong>Bank</strong> Privatkunden<br />
Erbschaftsplanung<br />
Irgendwann neigt sich das Leben e<strong>in</strong>es jeden dem Ende entgegen.<br />
Dann kann es aber schon zu spät se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e befriedigende<br />
Lösung für die Verteilung des eigenen Vermögens<br />
durchzusetzen. Wer sicher se<strong>in</strong> will, dass bei se<strong>in</strong>em Ableben<br />
das Vermögen den eigenen Wünschen entsprechend verteilt<br />
wird, sollte sich frühzeitig mit der Erbschaftsplanung<br />
beschäftigen.<br />
Im Mittelalter war man sich der Vergänglichkeit<br />
des Lebens bewusst. Denker und<br />
Priester, aber auch Adlige setzten sich mit<br />
der Endlichkeit des Lebens ause<strong>in</strong>ander.<br />
Auch für das so genannt «niedere Volk»<br />
gehörte der Tod zur Normalität – nicht<br />
zuletzt durch den Alltag: E<strong>in</strong>e hohe<br />
K<strong>in</strong>dersterblichkeit, Mütter, die im K<strong>in</strong>dsbett<br />
starben, e<strong>in</strong>e kürzere<br />
Lebensdauer, als wir sie<br />
heute haben, aber auch<br />
viele tödlich verlaufende<br />
Krankheiten oder Verletzungen;<br />
dies alles<br />
trug dazu bei, dass die<br />
Menschen stets mit dem<br />
Tod konfrontiert waren.<br />
«Media vita <strong>in</strong> mortes<br />
sumus» (lat., <strong>in</strong>mitten des<br />
Lebens s<strong>in</strong>d wir vom Tode<br />
umfangen) lautete e<strong>in</strong> viel<br />
zitierter Spruch, mit dem die<br />
Allgegenwärtigkeit des Todes auf<br />
den Punkt gebracht wurde.<br />
Heute ist das ganz anders. Der Tod wird<br />
verdrängt. Hochbetagte Menschen leben<br />
und sterben vielfach <strong>in</strong> Pflegeheimen,<br />
abseits des gesellschaftlichen Alltags. Im<br />
Zentrum steht der bewusste Genuss des<br />
Lebens. Da mag sich niemand damit ause<strong>in</strong>andersetzen,<br />
dass das Leben irgendwann e<strong>in</strong><br />
Ende haben wird. Weshalb auch Das heutige<br />
Leben bietet dem E<strong>in</strong>zelnen zu viele<br />
Optionen, als dass er sich davon rasch verabschieden<br />
möchte – und sei es auch nur <strong>in</strong><br />
Gedanken. Tatsächlich birgt diese E<strong>in</strong>stellung<br />
e<strong>in</strong>e manifeste Gefahr: Wenn man sich<br />
<strong>vor</strong> se<strong>in</strong>em Tod ke<strong>in</strong>e Gedanken darüber<br />
macht, wie das <strong>vor</strong>handene Vermögen ver-<br />
teilt werden soll, kann e<strong>in</strong> Verteilschlüssel<br />
zur Anwendung kommen, den man selbst<br />
so gar nie gewollt hätte. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />
Erbschaftsplanung stellt sicher, dass das<br />
Vermögen auch wirklich so weitergegeben<br />
wird, wie man es sich wünscht.<br />
Zuerst sollte sich der<br />
E<strong>in</strong>zelne überlegen, wie<br />
er se<strong>in</strong> Vermögen gerne<br />
verteilen möchte.<br />
Vielfach wünschen die Ehepartner sich<br />
gegenseitig so weit wie möglich zu begünstigen.<br />
Von Gesetzes wegen steht dem überlebenden<br />
Ehepartner ohne spezielle anders<br />
lautende Vere<strong>in</strong>barung die Hälfte des Vermögens<br />
des verstorbenen Ehepartners zu.<br />
So kommt er grundsätzlich auf drei Viertel<br />
des Gesamtvermögens. Möglicherweise<br />
ist dies nicht genug, um die gewohnte<br />
Lebensführung ohne schwerwiegende E<strong>in</strong>schränkungen<br />
aufrechtzuerhalten. Daneben<br />
gibt es weitere Möglichkeiten, den Ehepartner<br />
über das M<strong>in</strong>destmass h<strong>in</strong>aus zu<br />
begünstigen.<br />
Wenn bei der Eheschliessung die Errungenschaftsbeteiligung<br />
als Güterstand<br />
gewählt wurde, können sich die Ehepartner<br />
grundsätzlich mit e<strong>in</strong>em Ehevertrag<br />
gegenseitig das gesamte Vermögen, welches<br />
während der Ehe erwirtschaftet wurde,<br />
zusprechen. Damit fällt nur das Eigengut<br />
des Verstorbenen <strong>in</strong> den Nachlass. Wenn<br />
dieses sehr umfangreich ist, könnte es von<br />
Vorteil se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Gütergeme<strong>in</strong>schaft zu<br />
schliessen. Ausserdem ist es möglich, die<br />
Erben auf ihren Pflichtteil zu setzen und<br />
dadurch dem Ehepartner den grösstmög-