Liebe FachschafterInnen - AStA
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Die TeilnehmerInnenzahl an BuFaTa ist auf 20 Personen pro Fachschaft und Haushaltsjahr begrenzt<br />
(auch bei selbstorganisierten BuFaTa), die Teilnahme an darüber hinausgehenden Veranstaltungen<br />
muss auf der F3V begründet werden.<br />
Erstattet werden:<br />
● Tagungskosten bis zu 12,- Euro pro Person und Tag<br />
● Fahrtkosten außerhalb des Semesterticketbereichs (Bahnticket oder in begründeten<br />
Ausnahmefällen KFZ) bis an die deutsche Staatsgrenze.<br />
● der Kauf einer Bahncard bis zu den Kosten des vollen Fahrpreises.<br />
bei Ausrichtung einer BuFaTa<br />
● Kraftstoffkosten für ein Auto zum Transport von Nahrungsmitteln und notwendigen<br />
Materialien. Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere<br />
Kraftfahrzeuge werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt<br />
werden, so ist dies generell vorher auf der F3V zu beantragen.<br />
● Es kann zu den Fahrtkosten und Tagungsgebühren noch eine Übernahme von nicht<br />
geplanten Kosten beantragt werden (Defizitdeckung), deren Höhe von der F3V festgelegt<br />
wird, um unvorhergesehene Verluste abdecken zu können. Die TeilnehmerInnengebühren<br />
und sonstige Einnahmen sind so zu kalkulieren, dass keine Verluste entstehen und die<br />
Übernahme der Verluste nur in Ausnahmefällen beansprucht werden muss. Vorab ist in der<br />
F3V ein Finanzierungsplan vorzustellen. Bei Inanspruchnahme der Defizitdeckung muss dem<br />
Fachschaftenreferat die gesamte Abrechnung (Ein- und Ausgaben) vorgelegt werden.<br />
3. In der Regel erfolgt eine Kostenrückerstattung für je ein Ersti- und Fachschaftswochenende pro<br />
Jahr und Fachschaft. Die TeilnehmerInnenzahl ist dabei grundsätzlich nicht begrenzt.<br />
Erstattet werden:<br />
● Übernachtungen in Tagungshäusern oder auf Zeltplätzen bis max. 12,- Euro pro Person und<br />
Nacht.<br />
● Fahrtkosten über den Gültigkeitsbereich des SemesterTickets hinaus bis zu 4,- Euro pro<br />
Person. Die Kosten für Platzreservierungen werden grundsätzlich nicht übernommen.<br />
● Endreinigung der Tagungshäuser oder -räume nur, wenn sich die Kosten nicht durch<br />
Eigenleistung vermeiden lassen.<br />
● Kraftstoffkosten für ein Auto pro 15 Personen (Richtwert) zum Transport von Nahrungsmitteln.<br />
Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere Kraftfahrzeuge<br />
werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt werden, so ist<br />
dies generell vorher auf der F3V zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein<br />
angemessener Wagen bei Cambio Carsharing gemietet werden. Dazu wende man sich direkt<br />
an den <strong>AStA</strong> (FinanzreferentIn)<br />
●<br />
●<br />
Lebensmittel, Verbrauchsmaterialien, etc werden nicht erstattet.<br />
Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, etc werden nicht erstattet wenn sie einzeln auf der<br />
Rechnung abgerechnet werden.<br />
§ 6<br />
Den Anträgen muss eine Kassenanordnung und einen Reisekostenantrag beiliegen (beides im<br />
Fachschaftenreferat zu bekommen oder von unserer Homepage runterzuladen). Zusätzlich müssen<br />
die Rechnung für die Unterbringung, Fahrtkostenbelege (Tankquittungen, Bus- und Bahntickets) sowie<br />
eine Teilnehmerliste beigefügt sein.<br />
Anträge, die nicht ordnungsgemäß abgeben wurden, werden nicht bearbeitet!<br />
§ 7<br />
Kosten für Fachtagungen, AbsolventInnenkongresse, Instituts- oder Fakultätsfeiern,<br />
Fachschaftsparties, Tagesveranstaltungen oder Firmenkontaktgespräche werden nicht erstattet.<br />
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