03.02.2015 Aufrufe

Liebe FachschafterInnen - AStA

Liebe FachschafterInnen - AStA

Liebe FachschafterInnen - AStA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die TeilnehmerInnenzahl an BuFaTa ist auf 20 Personen pro Fachschaft und Haushaltsjahr begrenzt<br />

(auch bei selbstorganisierten BuFaTa), die Teilnahme an darüber hinausgehenden Veranstaltungen<br />

muss auf der F3V begründet werden.<br />

Erstattet werden:<br />

● Tagungskosten bis zu 12,- Euro pro Person und Tag<br />

● Fahrtkosten außerhalb des Semesterticketbereichs (Bahnticket oder in begründeten<br />

Ausnahmefällen KFZ) bis an die deutsche Staatsgrenze.<br />

● der Kauf einer Bahncard bis zu den Kosten des vollen Fahrpreises.<br />

bei Ausrichtung einer BuFaTa<br />

● Kraftstoffkosten für ein Auto zum Transport von Nahrungsmitteln und notwendigen<br />

Materialien. Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere<br />

Kraftfahrzeuge werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt<br />

werden, so ist dies generell vorher auf der F3V zu beantragen.<br />

● Es kann zu den Fahrtkosten und Tagungsgebühren noch eine Übernahme von nicht<br />

geplanten Kosten beantragt werden (Defizitdeckung), deren Höhe von der F3V festgelegt<br />

wird, um unvorhergesehene Verluste abdecken zu können. Die TeilnehmerInnengebühren<br />

und sonstige Einnahmen sind so zu kalkulieren, dass keine Verluste entstehen und die<br />

Übernahme der Verluste nur in Ausnahmefällen beansprucht werden muss. Vorab ist in der<br />

F3V ein Finanzierungsplan vorzustellen. Bei Inanspruchnahme der Defizitdeckung muss dem<br />

Fachschaftenreferat die gesamte Abrechnung (Ein- und Ausgaben) vorgelegt werden.<br />

3. In der Regel erfolgt eine Kostenrückerstattung für je ein Ersti- und Fachschaftswochenende pro<br />

Jahr und Fachschaft. Die TeilnehmerInnenzahl ist dabei grundsätzlich nicht begrenzt.<br />

Erstattet werden:<br />

● Übernachtungen in Tagungshäusern oder auf Zeltplätzen bis max. 12,- Euro pro Person und<br />

Nacht.<br />

● Fahrtkosten über den Gültigkeitsbereich des SemesterTickets hinaus bis zu 4,- Euro pro<br />

Person. Die Kosten für Platzreservierungen werden grundsätzlich nicht übernommen.<br />

● Endreinigung der Tagungshäuser oder -räume nur, wenn sich die Kosten nicht durch<br />

Eigenleistung vermeiden lassen.<br />

● Kraftstoffkosten für ein Auto pro 15 Personen (Richtwert) zum Transport von Nahrungsmitteln.<br />

Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere Kraftfahrzeuge<br />

werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt werden, so ist<br />

dies generell vorher auf der F3V zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein<br />

angemessener Wagen bei Cambio Carsharing gemietet werden. Dazu wende man sich direkt<br />

an den <strong>AStA</strong> (FinanzreferentIn)<br />

●<br />

●<br />

Lebensmittel, Verbrauchsmaterialien, etc werden nicht erstattet.<br />

Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, etc werden nicht erstattet wenn sie einzeln auf der<br />

Rechnung abgerechnet werden.<br />

§ 6<br />

Den Anträgen muss eine Kassenanordnung und einen Reisekostenantrag beiliegen (beides im<br />

Fachschaftenreferat zu bekommen oder von unserer Homepage runterzuladen). Zusätzlich müssen<br />

die Rechnung für die Unterbringung, Fahrtkostenbelege (Tankquittungen, Bus- und Bahntickets) sowie<br />

eine Teilnehmerliste beigefügt sein.<br />

Anträge, die nicht ordnungsgemäß abgeben wurden, werden nicht bearbeitet!<br />

§ 7<br />

Kosten für Fachtagungen, AbsolventInnenkongresse, Instituts- oder Fakultätsfeiern,<br />

Fachschaftsparties, Tagesveranstaltungen oder Firmenkontaktgespräche werden nicht erstattet.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!