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Liebe FachschafterInnen - AStA

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Unabhängiges<br />

Fachschaftenreferat im <strong>AStA</strong> der<br />

Carl von Ossietzky<br />

Universität<br />

Finanzierungsrichtlinien der F3V<br />

Richtlinien für Finanzanträge auf der F3V (Stand 08.05.2007)<br />

§ 1<br />

Grundsätzlich gilt für Finanzanträge an die F3V, dass die beantragten Vorhaben unmittelbaren Bezug<br />

zur Fachschaftsarbeit bzw. zur Interessenvertretung der Studierenden der Carl von Ossietzky<br />

Universität Oldenburg haben müssen.<br />

§ 2<br />

Dabei ist es im Interesse aller Fachschaften, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und<br />

sparsam genutzt werden. Das bedeutet zum einen, dass auch andere Finanzierungsmöglichkeiten (z.<br />

B. Fakultät, Institute, etc.) herangezogen werden, zum Anderen sind die beantragten Mittel möglichst<br />

sparsam und ökologisch, sowie ausschließlich für den beantragten Zweck zu verwenden. Dies<br />

bedeutet beispielsweise, dass auf Erstiwochenenden nur Erstis und betreuende <strong>FachschafterInnen</strong><br />

fahren. Außerdem bedeutet es, dass Zugfahrten dem Auto vorzuziehen sind und Nahverkehrszüge<br />

den ICs oder ICEs.<br />

§ 3<br />

Grundsätzlich sollen Finanzierungsanträge jeweils im Voraus auf der F3V gestellt werden. Eine<br />

nachträgliche Genehmigung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch die F3V.<br />

§ 4<br />

Die Abstimmung über die Anträge erfolgt nach Diskussion durch die F3V. Die Abstimmung kann für<br />

jeden Antrag einzeln oder en bloc durchgeführt werden. Auf Verlangen muss über Anträge einzeln<br />

abgestimmt werden. Das Fachschaftenreferat und jede Fachschaft kann genau eine Stimme abgeben;<br />

Stimmenhäufung ist nicht zulässig.<br />

Finanzanträge können auf Antrag auf die nächste Sitzung vertagt werden, wenn Fragen nicht geklärt<br />

werden können oder die FachschaftsvertreterInnen Rücksprache mit der Fachschaft halten müssen.<br />

§ 5<br />

Auf der F3V können grundsätzlich beantragt werden:<br />

1. Erstattung von Druckkosten, wenn diese nicht von den Fakultäten, Instituten oder anderweitig<br />

übernommen werden können.<br />

● für Fachschaftszeitungen.<br />

● für Flugis mit unmittelbarem Fachschaftsbezug (VV oder ähnliches).<br />

● für kommentierte Veranstaltungsverzeichnisse, wenn diese nicht verkauft werden.<br />

Insbesondere hier gilt: die Fakultät oder das Institut wegen der Finanzierung fragen!<br />

● Copycards, wenn diese nachweislich nicht durch die Fakultät, das Institut oder andere<br />

universitäre Einrichtungen finanziert werden. Bei nicht beantragter Nutzung werden die<br />

Kosten von der Fachschaft zurück gefordert!<br />

2. Kostenrückerstattung für Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) (oder studentische Tagungen<br />

oder Kongresse, mit eindeutigem Bezug zur studentischen Interessenvertretung).


Die TeilnehmerInnenzahl an BuFaTa ist auf 20 Personen pro Fachschaft und Haushaltsjahr begrenzt<br />

(auch bei selbstorganisierten BuFaTa), die Teilnahme an darüber hinausgehenden Veranstaltungen<br />

muss auf der F3V begründet werden.<br />

Erstattet werden:<br />

● Tagungskosten bis zu 12,- Euro pro Person und Tag<br />

● Fahrtkosten außerhalb des Semesterticketbereichs (Bahnticket oder in begründeten<br />

Ausnahmefällen KFZ) bis an die deutsche Staatsgrenze.<br />

● der Kauf einer Bahncard bis zu den Kosten des vollen Fahrpreises.<br />

bei Ausrichtung einer BuFaTa<br />

● Kraftstoffkosten für ein Auto zum Transport von Nahrungsmitteln und notwendigen<br />

Materialien. Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere<br />

Kraftfahrzeuge werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt<br />

werden, so ist dies generell vorher auf der F3V zu beantragen.<br />

● Es kann zu den Fahrtkosten und Tagungsgebühren noch eine Übernahme von nicht<br />

geplanten Kosten beantragt werden (Defizitdeckung), deren Höhe von der F3V festgelegt<br />

wird, um unvorhergesehene Verluste abdecken zu können. Die TeilnehmerInnengebühren<br />

und sonstige Einnahmen sind so zu kalkulieren, dass keine Verluste entstehen und die<br />

Übernahme der Verluste nur in Ausnahmefällen beansprucht werden muss. Vorab ist in der<br />

F3V ein Finanzierungsplan vorzustellen. Bei Inanspruchnahme der Defizitdeckung muss dem<br />

Fachschaftenreferat die gesamte Abrechnung (Ein- und Ausgaben) vorgelegt werden.<br />

3. In der Regel erfolgt eine Kostenrückerstattung für je ein Ersti- und Fachschaftswochenende pro<br />

Jahr und Fachschaft. Die TeilnehmerInnenzahl ist dabei grundsätzlich nicht begrenzt.<br />

Erstattet werden:<br />

● Übernachtungen in Tagungshäusern oder auf Zeltplätzen bis max. 12,- Euro pro Person und<br />

Nacht.<br />

● Fahrtkosten über den Gültigkeitsbereich des SemesterTickets hinaus bis zu 4,- Euro pro<br />

Person. Die Kosten für Platzreservierungen werden grundsätzlich nicht übernommen.<br />

● Endreinigung der Tagungshäuser oder -räume nur, wenn sich die Kosten nicht durch<br />

Eigenleistung vermeiden lassen.<br />

● Kraftstoffkosten für ein Auto pro 15 Personen (Richtwert) zum Transport von Nahrungsmitteln.<br />

Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere Kraftfahrzeuge<br />

werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt werden, so ist<br />

dies generell vorher auf der F3V zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein<br />

angemessener Wagen bei Cambio Carsharing gemietet werden. Dazu wende man sich direkt<br />

an den <strong>AStA</strong> (FinanzreferentIn)<br />

●<br />

●<br />

Lebensmittel, Verbrauchsmaterialien, etc werden nicht erstattet.<br />

Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, etc werden nicht erstattet wenn sie einzeln auf der<br />

Rechnung abgerechnet werden.<br />

§ 6<br />

Den Anträgen muss eine Kassenanordnung und einen Reisekostenantrag beiliegen (beides im<br />

Fachschaftenreferat zu bekommen oder von unserer Homepage runterzuladen). Zusätzlich müssen<br />

die Rechnung für die Unterbringung, Fahrtkostenbelege (Tankquittungen, Bus- und Bahntickets) sowie<br />

eine Teilnehmerliste beigefügt sein.<br />

Anträge, die nicht ordnungsgemäß abgeben wurden, werden nicht bearbeitet!<br />

§ 7<br />

Kosten für Fachtagungen, AbsolventInnenkongresse, Instituts- oder Fakultätsfeiern,<br />

Fachschaftsparties, Tagesveranstaltungen oder Firmenkontaktgespräche werden nicht erstattet.<br />

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