Liebe FachschafterInnen - AStA
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Unabhängiges<br />
Fachschaftenreferat im <strong>AStA</strong> der<br />
Carl von Ossietzky<br />
Universität<br />
Finanzierungsrichtlinien der F3V<br />
Richtlinien für Finanzanträge auf der F3V (Stand 08.05.2007)<br />
§ 1<br />
Grundsätzlich gilt für Finanzanträge an die F3V, dass die beantragten Vorhaben unmittelbaren Bezug<br />
zur Fachschaftsarbeit bzw. zur Interessenvertretung der Studierenden der Carl von Ossietzky<br />
Universität Oldenburg haben müssen.<br />
§ 2<br />
Dabei ist es im Interesse aller Fachschaften, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und<br />
sparsam genutzt werden. Das bedeutet zum einen, dass auch andere Finanzierungsmöglichkeiten (z.<br />
B. Fakultät, Institute, etc.) herangezogen werden, zum Anderen sind die beantragten Mittel möglichst<br />
sparsam und ökologisch, sowie ausschließlich für den beantragten Zweck zu verwenden. Dies<br />
bedeutet beispielsweise, dass auf Erstiwochenenden nur Erstis und betreuende <strong>FachschafterInnen</strong><br />
fahren. Außerdem bedeutet es, dass Zugfahrten dem Auto vorzuziehen sind und Nahverkehrszüge<br />
den ICs oder ICEs.<br />
§ 3<br />
Grundsätzlich sollen Finanzierungsanträge jeweils im Voraus auf der F3V gestellt werden. Eine<br />
nachträgliche Genehmigung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch die F3V.<br />
§ 4<br />
Die Abstimmung über die Anträge erfolgt nach Diskussion durch die F3V. Die Abstimmung kann für<br />
jeden Antrag einzeln oder en bloc durchgeführt werden. Auf Verlangen muss über Anträge einzeln<br />
abgestimmt werden. Das Fachschaftenreferat und jede Fachschaft kann genau eine Stimme abgeben;<br />
Stimmenhäufung ist nicht zulässig.<br />
Finanzanträge können auf Antrag auf die nächste Sitzung vertagt werden, wenn Fragen nicht geklärt<br />
werden können oder die FachschaftsvertreterInnen Rücksprache mit der Fachschaft halten müssen.<br />
§ 5<br />
Auf der F3V können grundsätzlich beantragt werden:<br />
1. Erstattung von Druckkosten, wenn diese nicht von den Fakultäten, Instituten oder anderweitig<br />
übernommen werden können.<br />
● für Fachschaftszeitungen.<br />
● für Flugis mit unmittelbarem Fachschaftsbezug (VV oder ähnliches).<br />
● für kommentierte Veranstaltungsverzeichnisse, wenn diese nicht verkauft werden.<br />
Insbesondere hier gilt: die Fakultät oder das Institut wegen der Finanzierung fragen!<br />
● Copycards, wenn diese nachweislich nicht durch die Fakultät, das Institut oder andere<br />
universitäre Einrichtungen finanziert werden. Bei nicht beantragter Nutzung werden die<br />
Kosten von der Fachschaft zurück gefordert!<br />
2. Kostenrückerstattung für Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) (oder studentische Tagungen<br />
oder Kongresse, mit eindeutigem Bezug zur studentischen Interessenvertretung).
Die TeilnehmerInnenzahl an BuFaTa ist auf 20 Personen pro Fachschaft und Haushaltsjahr begrenzt<br />
(auch bei selbstorganisierten BuFaTa), die Teilnahme an darüber hinausgehenden Veranstaltungen<br />
muss auf der F3V begründet werden.<br />
Erstattet werden:<br />
● Tagungskosten bis zu 12,- Euro pro Person und Tag<br />
● Fahrtkosten außerhalb des Semesterticketbereichs (Bahnticket oder in begründeten<br />
Ausnahmefällen KFZ) bis an die deutsche Staatsgrenze.<br />
● der Kauf einer Bahncard bis zu den Kosten des vollen Fahrpreises.<br />
bei Ausrichtung einer BuFaTa<br />
● Kraftstoffkosten für ein Auto zum Transport von Nahrungsmitteln und notwendigen<br />
Materialien. Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere<br />
Kraftfahrzeuge werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt<br />
werden, so ist dies generell vorher auf der F3V zu beantragen.<br />
● Es kann zu den Fahrtkosten und Tagungsgebühren noch eine Übernahme von nicht<br />
geplanten Kosten beantragt werden (Defizitdeckung), deren Höhe von der F3V festgelegt<br />
wird, um unvorhergesehene Verluste abdecken zu können. Die TeilnehmerInnengebühren<br />
und sonstige Einnahmen sind so zu kalkulieren, dass keine Verluste entstehen und die<br />
Übernahme der Verluste nur in Ausnahmefällen beansprucht werden muss. Vorab ist in der<br />
F3V ein Finanzierungsplan vorzustellen. Bei Inanspruchnahme der Defizitdeckung muss dem<br />
Fachschaftenreferat die gesamte Abrechnung (Ein- und Ausgaben) vorgelegt werden.<br />
3. In der Regel erfolgt eine Kostenrückerstattung für je ein Ersti- und Fachschaftswochenende pro<br />
Jahr und Fachschaft. Die TeilnehmerInnenzahl ist dabei grundsätzlich nicht begrenzt.<br />
Erstattet werden:<br />
● Übernachtungen in Tagungshäusern oder auf Zeltplätzen bis max. 12,- Euro pro Person und<br />
Nacht.<br />
● Fahrtkosten über den Gültigkeitsbereich des SemesterTickets hinaus bis zu 4,- Euro pro<br />
Person. Die Kosten für Platzreservierungen werden grundsätzlich nicht übernommen.<br />
● Endreinigung der Tagungshäuser oder -räume nur, wenn sich die Kosten nicht durch<br />
Eigenleistung vermeiden lassen.<br />
● Kraftstoffkosten für ein Auto pro 15 Personen (Richtwert) zum Transport von Nahrungsmitteln.<br />
Die Pauschale beträgt hier 0,15 Euro pro Kilometer. Die Kosten für mehrere Kraftfahrzeuge<br />
werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Soll mehr als ein KFZ genutzt werden, so ist<br />
dies generell vorher auf der F3V zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein<br />
angemessener Wagen bei Cambio Carsharing gemietet werden. Dazu wende man sich direkt<br />
an den <strong>AStA</strong> (FinanzreferentIn)<br />
●<br />
●<br />
Lebensmittel, Verbrauchsmaterialien, etc werden nicht erstattet.<br />
Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, etc werden nicht erstattet wenn sie einzeln auf der<br />
Rechnung abgerechnet werden.<br />
§ 6<br />
Den Anträgen muss eine Kassenanordnung und einen Reisekostenantrag beiliegen (beides im<br />
Fachschaftenreferat zu bekommen oder von unserer Homepage runterzuladen). Zusätzlich müssen<br />
die Rechnung für die Unterbringung, Fahrtkostenbelege (Tankquittungen, Bus- und Bahntickets) sowie<br />
eine Teilnehmerliste beigefügt sein.<br />
Anträge, die nicht ordnungsgemäß abgeben wurden, werden nicht bearbeitet!<br />
§ 7<br />
Kosten für Fachtagungen, AbsolventInnenkongresse, Instituts- oder Fakultätsfeiern,<br />
Fachschaftsparties, Tagesveranstaltungen oder Firmenkontaktgespräche werden nicht erstattet.<br />
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