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Breit!Band: Schladming 2013

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ST 1.23 Seite 1<br />

Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung<br />

„<strong>Breit</strong>!<strong>Band</strong>: <strong>Schladming</strong> <strong>2013</strong>“<br />

Die Förderung für die Highspeed-Internet-Anbindung von Unternehmen<br />

in der Kleinregion <strong>Schladming</strong><br />

Förderungsziel:<br />

(Geltungsdauer – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2012)<br />

Unternehmen der Kleinregion <strong>Schladming</strong> sollen durch das Förderungsprogramm<br />

„<strong>Breit</strong>!<strong>Band</strong>: <strong>Schladming</strong> <strong>2013</strong>“ dazu motiviert werden, die verbesserten Möglichkeiten der<br />

<strong>Breit</strong>bandinfrastruktur für ihre unternehmerische Tätigkeit zu nutzen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />

weiter zu sichern bzw. zu steigern.<br />

Förderungswerber:<br />

Zielgruppe dieses Förderungsprogramms sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen<br />

(KMU), deren Standort sich in der Kleinregion <strong>Schladming</strong> befindet (inkl. Tourismusbetriebe).<br />

Zur Kleinregion <strong>Schladming</strong> zählen die Gemeinden Aich-Assach, Gössenberg, Haus,<br />

Pichl/Preunegg, Ramsau, Rohrmoos-Untertal und <strong>Schladming</strong>.<br />

Förderbare Projekte und Kosten:<br />

Gefördert wird der Anschluss an das <strong>Breit</strong>bandinternet, d.i. die Anbindungsstrecke eines<br />

Telekommunikationsanschlusses vom Endkunden bis zur nächstgelegenen Vermittlungsstelle<br />

des Netzwerkbetreibers zur Herstellung eines Businesskunden-<strong>Breit</strong>bandinternetanschlusses.<br />

Das sind bei leitungsgebundener Internetversorgung das Kundenmodem, Inhouse-<br />

Verkabelung, Grabungs- und Leitungskosten von der Vermittlungsstelle zum Inhouse Verteiler<br />

und bei Versorgung mit kabellosen Technologien die Investitions- und Installationskosten<br />

des technischen Equipments der Kundenschnittstelle beim Endkunden zum Empfang<br />

von kabellosem <strong>Breit</strong>bandservice. Zusätzlich sind Aktivierungskosten und Installationsentgelte<br />

förderbar.<br />

Als <strong>Breit</strong>bandinternet wird dabei eine Internetversorgung von zumindest 8 MBit/s verstanden.<br />

Art und Ausmaß der Förderung:<br />

• max. 30 % bzw. max. € 1.500,-- der externen Kosten<br />

• bei anrechenbaren Projektkosten von mind. € 500,-- bis max. € 5.000,--


ST 1.23 Seite 2<br />

Nicht förderbare Kosten:<br />

• Kosten, die vor Antragseinreichung entstanden sind<br />

• Gebrauchte Investitionsgüter<br />

• Leasingfinanzierte Kosten<br />

• Lizenzgebühren, öffentliche Abgaben und Gebühren, Gerichts- und Verwaltungskosten<br />

u.ä.<br />

Einreichung:<br />

Unter Verwendung des dafür aufgelegten Formulars mit den erforderlichen Beilagen bei<br />

der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, 8020 Graz, Nikolaiplatz 2, Tel.<br />

0316/ 70-94, Fax 0316/ 70 94-94, e-mail: office@sfg.at, Internet: http://sfg.at<br />

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen<br />

Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten<br />

Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.<br />

Graz, August 2011<br />

Name: G:\FÖRDERUNGEN 2011\LAND 2011\st1_23_<strong>Breit</strong><strong>Band</strong><strong>Schladming</strong>.doc<br />

ZFS/ /Mag. Url/Weiß

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