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Bildungskarenz Plus (SBG) Info 2013 - bildungskarenz-kmu.at

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<strong>Bildungskarenz</strong> plus<br />

des Landes Salzburg<br />

Das Ziel: Weiterbildung st<strong>at</strong>t Kündigung bewährter MitarbeiterInnen<br />

Die neue Initi<strong>at</strong>ive <strong>Bildungskarenz</strong> plus hilft nicht nur, die Menschen besser zu<br />

qualifizieren, sie ist eine <strong>at</strong>traktive Altern<strong>at</strong>ive zur Freisetzung bewährten Personals.<br />

<br />

Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten.<br />

Für wen<br />

Die <strong>Bildungskarenz</strong> kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb<br />

eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von<br />

maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Dabei besteht die Möglichkeit, ein Jahr<br />

<strong>Bildungskarenz</strong> durchgehend in Anspruch zu nehmen – was dazu führt, dass in den<br />

darauf folgenden drei Jahren keine weitere <strong>Bildungskarenz</strong> konsumiert werden kann:<br />

Altern<strong>at</strong>iv kann man die 12mon<strong>at</strong>ige Gesamtbezugsdauer innerhalb des<br />

Vierjahreszeitraumes in Teile verbrauchen. Bei letzter Variante ist zu beachtet, dass<br />

jeder einzelne Teil zumindest 3 Mon<strong>at</strong>e andauern muss.<br />

Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice<br />

Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch € 14,53<br />

täglich.<br />

Die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist<br />

zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.<br />

Wie<br />

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:<br />

<br />

<br />

<br />

Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr ununterbrochener Dauer (für<br />

Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen).<br />

Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von<br />

mindestens 20 Wochenstunden. Bei Betreuungspflichten für ein Kind, das das<br />

7. Lebensjahr noch nicht vollendet h<strong>at</strong>, muss die besuchte Bildungsmaßnahme<br />

durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden in Anspruch<br />

nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden<br />

ist.<br />

Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-<br />

Anpassungsgesetz) oder landes- bzw. bundesgesetzlicher Regelungen<br />

zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.<br />

Wichtig!<br />

<br />

Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei <strong>Bildungskarenz</strong> besteht<br />

Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei<br />

der Pensionsermittlung berücksichtigt.


Finanzierung der Bildungsmaßnahmen<br />

Mit <strong>Bildungskarenz</strong> plus ist es möglich, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten und kostengünstig<br />

weiterzubilden. Dabei teilen sich das AMS Salzburg und das Land Salzburg die<br />

Kosten:<br />

Das AMS Salzburg finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des<br />

Weiterbildungsgelds.<br />

Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50 % der Ausbildungskosten.<br />

<br />

<br />

<br />

Der Dienstgeber finanziert die Bildungsmaßnahme(n) vor.<br />

Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50% der Ausbildungskosten<br />

bis zu einer Höhe von € 3.000,-- pro Person. Die Zahl der förderbaren<br />

TeilnehmerInnen ist pro Unternehmen auf die Hälfte der Belegschaft bzw.<br />

max. 30 Personen begrenzt.<br />

Mehr als 30 MitarbeiterInnen eines Unternehmens können das Modell<br />

<strong>Bildungskarenz</strong> plus unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die<br />

Gesamtausbildungskosten für die MitarbeiterInnen die Gesamthöhe von €<br />

90.000,- pro Unternehmen/Betrieb nicht überschritten werden.<br />

Für die Förderung müssen sich der Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des<br />

Arbeitnehmers im Bundesland Salzburg befinden.<br />

Antragstellung:<br />

Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei<br />

der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein.<br />

Den 50% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter<br />

Vorlage der Rechnung beim Sozialressort des Landes Salzburg.<br />

Das Land Salzburg stellt im Landeshaushalt 2012 einen Betrag von € 150.000,- für<br />

die <strong>Bildungskarenz</strong> plus zur Verfügung. Sollte dieser Betrag vorzeitig ausgeschöpft<br />

sein, erfolgen keine weiteren Förderungen mehr. Entscheidend für die Mittelvergabe<br />

ist dabei ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens des Förderungsantrages.

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