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RiLi Nr3_Anlage2 Medizinproduktebuch.pdf - Arbeitskreis der ...

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<strong>Medizinproduktebuch</strong> für einen<br />

automatisierten externen Defibrillator (AED)<br />

Kombiniertes <strong>Medizinproduktebuch</strong> und Bestandsverzeichnis nach § 7, 8 MPBetrVO, sowie<br />

Funktionsprüfungs-, Übergabe-, Einweisungs- und Belehrungsprotokoll nach § 5 MPBetrVO<br />

I. Betreiber des AED<br />

Anmerkung des AkKü:Es wird empfohlen, als Gesamtgeräteverantwortlichen für alle Geräte <strong>der</strong> Flotte einen<br />

zuständigen Medizinproduktebeauftragten an Land zu schulen und zu benennen (z.B. Betriebsarzt o<strong>der</strong><br />

Designated Person Ashore)<br />

1. Betreiber (z.B. Ree<strong>der</strong>ei)<br />

2. Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort, Land)<br />

3. Name und Vorname des<br />

Medizinproduktebeauftragten<br />

nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 MPBetrVO<br />

(z.B. Designated Person Ashore)<br />

4. Telefonnummern und weitere<br />

Erreichbarkeitsdaten des Beauftragten zu 3.<br />

II. Gerätestammdaten<br />

5. Angaben zur Identifikation des<br />

Medizinproduktes (Hersteller,<br />

Modellbezeichnung)<br />

6. Seriennummer:<br />

7. Standort (Anbringungsort an Bord)<br />

8. Interne Inventarnummer (wenn vergeben)<br />

9. Betriebliche Zuordnung<br />

(IMO-Nummer, Schiffsname)<br />

10. Anschaffung (Monat/Jahr)<br />

11. Lieferant (Anschrift, Ansprechpartner)<br />

12. Klassifizierung:<br />

BF / II b<br />

13. CE-Kennzeichnung mit benannter Stelle<br />

14. Firma und die Anschrift des nach § 5 des<br />

Medizinproduktegesetzes für das jeweilige<br />

Medizinprodukt Verantwortlichen<br />

15. Ausstattung<br />

Stromversorgung: Einmal-Batterien Akku 230V<br />

EKG-Kabel: vorhanden nicht vorhanden<br />

Vordruck des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>der</strong> Küstenlän<strong>der</strong> für Schiffshygiene. Eine an<strong>der</strong>weitige Verwendung ist untersagt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Seite 1 von 4


16. Ablaufdatum d. Defibrillations-Elektroden<br />

nach Wechsel o<strong>der</strong> Benutzung:<br />

nach Wechsel o<strong>der</strong> Benutzung:<br />

_____ / ______<br />

(mm) (yyyy)<br />

_____ / ______<br />

(mm) (yyyy)<br />

_____ / ______<br />

(mm) (yyyy)<br />

III. Funktionsprüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme des Gerätes nach § 5 I MPBetrVO<br />

17. Die Sichtprüfung des Gerätes ergab Keine Mängel Mängel: __________________<br />

18. Die Kontrollanzeige bestätigt die<br />

ordnungsgemäße Funktion:<br />

19. Die erfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitungen zur<br />

Datenübertragung wurden installiert und<br />

getestet (z.B. Installation des Kartenlesers<br />

und Versand einer Test-Email):<br />

20. Datum, Name und Unterschrift des Prüfers:<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

IV. Übergabebestätigung bei Lieferung<br />

21. Das Medizinprodukt wurde vollständig und<br />

einsatzbereit an den Kunden übergeben:<br />

22. Die Gebrauchsanweisung wurde übergeben<br />

und es wurde auf die Anwendung und<br />

Einhaltung <strong>der</strong>selben ausdrücklich<br />

hingewiesen<br />

23. Datum, Name und Unterschrift des<br />

Medizinproduktebeauftragten:<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

V. Einweisung des Medizinproduktebeauftragen nach § 5 I S.2 MPBetrVO<br />

Anmerkung des AkKü: Es wird empfohlen, zusätzlich zum Medizinproduktebeauftragten an Land, an Bord<br />

jedes Schiffes einen weiteren Medizinproduktebauftragten zu benennen (z.B. Kapitän). Nach entsprechen<strong>der</strong><br />

Einweisung durch den Hersteller o<strong>der</strong> eine dazu vom Hersteller ermächtigte Person ist dieser<br />

Medizinproduktebauftragte an Bord dann in <strong>der</strong> Lage, weitere Besatzungsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anwendung des<br />

AED zu schulen.<br />

24. Einweisung des Medizinproduktebeauftragten<br />

war nicht erfor<strong>der</strong>lich, da diese bereits für ein<br />

baugleiches Gerät erfolgt ist:<br />

(Bestätigung in Kopie beifügen)<br />

25. Name des einweisenden Medizinprodukteberaters<br />

(z.B. Hersteller)<br />

26. Zeitpunkt <strong>der</strong> Einweisung (dd/mm/yyyy):<br />

27. Als Medizinproduktebeauftragte<br />

eingewiesene Personen<br />

(Datum, Name und Vorname, Unterschrift)<br />

Ja<br />

Nein<br />

Datum Name, Vorname Unterschrift<br />

(wenn weitere Personen erfor<strong>der</strong>lich, Liste<br />

anfügen)<br />

28. Datum und Unterschrift des einweisenden<br />

Medizinprodukteberaters:<br />

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VI. Weitere Anwen<strong>der</strong>schulungen<br />

Anmerkung des AkKü: Es wird empfohlen, so viele Personen an Bord wie möglich in <strong>der</strong> Anwendung des<br />

Gerätes zu schulen. Diese Schulung erfolgt durch den Medizinproduktebeauftragten unter Verwendung <strong>der</strong><br />

Bedienungsanleitung des Gerätes und muss dokumentiert werden. Werden mehr Personen geschult als in<br />

<strong>der</strong> nachfolgenden Liste aufgeführt werden können, so ist nach diesem Muster die Liste entsprechend zu<br />

verlängern.<br />

Eingewiesener Anwen<strong>der</strong><br />

Einweisen<strong>der</strong> Medizinproduktebeauftragte<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Unterschrift<br />

Name, Vorname<br />

Datum <strong>der</strong><br />

Einweisung<br />

Unterschrift des<br />

MP-Beauftragten<br />

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VII. Bestandsverzeichnis<br />

(falls noch kein Bestandsverzeichnis existiert o<strong>der</strong> das Gerät das einzige Medizinprodukt darstellt)<br />

Anmerkung des AkKü: Im Regelfall wird das Bestandsverzeichnis für alle Geräte des jeweiligen<br />

Betreibers an Land aufbewahrt. In diesem Fall ist in diesem <strong>Medizinproduktebuch</strong> darauf hinzuweisen,<br />

wo das Bestandsverzeichnis geführt wird und für die Behörden einsehbar ist.<br />

29. Angaben zu Fristen und Datum <strong>der</strong><br />

Durchführung sowie die Ergebnisse von<br />

vorgeschriebenen sicherheits- und<br />

messtechnischen Kontrollen (STK/MTK)<br />

und Datum von Instandhaltungen sowie <strong>der</strong><br />

Name <strong>der</strong> verantwortlichen Person o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Firma, die diese Maßnahme durchgeführt<br />

hat sind diesem <strong>Medizinproduktebuch</strong><br />

beigefügt.<br />

Ja, siehe Anlagen<br />

Nein, Begründung: ___________________________<br />

___________________________<br />

___________________________<br />

30. Soweit mit Personen o<strong>der</strong> Institutionen<br />

Verträge zur Durchführung von sicherheitso<strong>der</strong><br />

messtechnischen Kontrollen o<strong>der</strong><br />

Instandhaltungsmaßnahmen bestehen,<br />

<strong>der</strong>en Namen o<strong>der</strong> Firma sowie Anschrift:<br />

31. Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen<br />

und wie<strong>der</strong>holten gleichartigen<br />

Bedienungsfehlern<br />

32. Meldungen von Vorkommnissen an<br />

Behörden und Hersteller:<br />

Das Bestandsverzeichnis befindet sich in den<br />

Betriebsräumen <strong>der</strong> Ree<strong>der</strong>ei und ist einsehbar an <strong>der</strong><br />

unter 2. genannten Anschrift.<br />

Bemerkung<br />

Dieses <strong>Medizinproduktebuch</strong> und alle zugehörigen Anlagen (z.B. Kopie von Wartungsberichten) muss<br />

stets am Betriebsort des Defibrillators (i.d.R. an Bord) vorgehalten und auf Verlangen den Behörden<br />

zur Einsicht vorgelegt werden.<br />

Es wird empfohlen dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens eine jeweils aktuelle Kopie des<br />

<strong>Medizinproduktebuch</strong>es auszuhändigen.<br />

Weitere Hinweise zur Aufbewahrung <strong>der</strong> Gebrauchsanweisungen und <strong>der</strong> Medizinproduktebücher<br />

(§ 9 MPBetreibVO)<br />

Gebrauchsanweisung<br />

Die Gebrauchsanweisung sowie die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise müssen dem Anwen<strong>der</strong><br />

je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein (vgl. §9 Abs. 1 MPBetreibV). Diese Unterlagen sind daher möglichst unmittelbar am<br />

Gerät o<strong>der</strong> einem nahen, dem Anwen<strong>der</strong> zugänglichen Ort aufzubewahren. Nach <strong>der</strong> dauernden<br />

Außerbetriebnahme eines Medizinproduktes können die Gebrauchsanweisung und die sicherheitstechnischen<br />

Hinweise vernichtet werden.<br />

<strong>Medizinproduktebuch</strong><br />

Das <strong>Medizinproduktebuch</strong> ist so aufzubewahren, dass die Angaben dem Anwen<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

zugänglich sind (vgl. § 9 Abs. 2 MPBetreibV). Dies bedeutet, dass das <strong>Medizinproduktebuch</strong> entwe<strong>der</strong> am<br />

Gerät o<strong>der</strong> in geringer räumlicher Entfernung (z. B. zentral in <strong>der</strong> jeweiligen Abteilung) aufzubewahren ist.<br />

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