RiLi Nr3_Anlage2 Medizinproduktebuch.pdf - Arbeitskreis der ...
RiLi Nr3_Anlage2 Medizinproduktebuch.pdf - Arbeitskreis der ...
RiLi Nr3_Anlage2 Medizinproduktebuch.pdf - Arbeitskreis der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Medizinproduktebuch</strong> für einen<br />
automatisierten externen Defibrillator (AED)<br />
Kombiniertes <strong>Medizinproduktebuch</strong> und Bestandsverzeichnis nach § 7, 8 MPBetrVO, sowie<br />
Funktionsprüfungs-, Übergabe-, Einweisungs- und Belehrungsprotokoll nach § 5 MPBetrVO<br />
I. Betreiber des AED<br />
Anmerkung des AkKü:Es wird empfohlen, als Gesamtgeräteverantwortlichen für alle Geräte <strong>der</strong> Flotte einen<br />
zuständigen Medizinproduktebeauftragten an Land zu schulen und zu benennen (z.B. Betriebsarzt o<strong>der</strong><br />
Designated Person Ashore)<br />
1. Betreiber (z.B. Ree<strong>der</strong>ei)<br />
2. Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort, Land)<br />
3. Name und Vorname des<br />
Medizinproduktebeauftragten<br />
nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 MPBetrVO<br />
(z.B. Designated Person Ashore)<br />
4. Telefonnummern und weitere<br />
Erreichbarkeitsdaten des Beauftragten zu 3.<br />
II. Gerätestammdaten<br />
5. Angaben zur Identifikation des<br />
Medizinproduktes (Hersteller,<br />
Modellbezeichnung)<br />
6. Seriennummer:<br />
7. Standort (Anbringungsort an Bord)<br />
8. Interne Inventarnummer (wenn vergeben)<br />
9. Betriebliche Zuordnung<br />
(IMO-Nummer, Schiffsname)<br />
10. Anschaffung (Monat/Jahr)<br />
11. Lieferant (Anschrift, Ansprechpartner)<br />
12. Klassifizierung:<br />
BF / II b<br />
13. CE-Kennzeichnung mit benannter Stelle<br />
14. Firma und die Anschrift des nach § 5 des<br />
Medizinproduktegesetzes für das jeweilige<br />
Medizinprodukt Verantwortlichen<br />
15. Ausstattung<br />
Stromversorgung: Einmal-Batterien Akku 230V<br />
EKG-Kabel: vorhanden nicht vorhanden<br />
Vordruck des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>der</strong> Küstenlän<strong>der</strong> für Schiffshygiene. Eine an<strong>der</strong>weitige Verwendung ist untersagt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Seite 1 von 4
16. Ablaufdatum d. Defibrillations-Elektroden<br />
nach Wechsel o<strong>der</strong> Benutzung:<br />
nach Wechsel o<strong>der</strong> Benutzung:<br />
_____ / ______<br />
(mm) (yyyy)<br />
_____ / ______<br />
(mm) (yyyy)<br />
_____ / ______<br />
(mm) (yyyy)<br />
III. Funktionsprüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme des Gerätes nach § 5 I MPBetrVO<br />
17. Die Sichtprüfung des Gerätes ergab Keine Mängel Mängel: __________________<br />
18. Die Kontrollanzeige bestätigt die<br />
ordnungsgemäße Funktion:<br />
19. Die erfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitungen zur<br />
Datenübertragung wurden installiert und<br />
getestet (z.B. Installation des Kartenlesers<br />
und Versand einer Test-Email):<br />
20. Datum, Name und Unterschrift des Prüfers:<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
IV. Übergabebestätigung bei Lieferung<br />
21. Das Medizinprodukt wurde vollständig und<br />
einsatzbereit an den Kunden übergeben:<br />
22. Die Gebrauchsanweisung wurde übergeben<br />
und es wurde auf die Anwendung und<br />
Einhaltung <strong>der</strong>selben ausdrücklich<br />
hingewiesen<br />
23. Datum, Name und Unterschrift des<br />
Medizinproduktebeauftragten:<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
V. Einweisung des Medizinproduktebeauftragen nach § 5 I S.2 MPBetrVO<br />
Anmerkung des AkKü: Es wird empfohlen, zusätzlich zum Medizinproduktebeauftragten an Land, an Bord<br />
jedes Schiffes einen weiteren Medizinproduktebauftragten zu benennen (z.B. Kapitän). Nach entsprechen<strong>der</strong><br />
Einweisung durch den Hersteller o<strong>der</strong> eine dazu vom Hersteller ermächtigte Person ist dieser<br />
Medizinproduktebauftragte an Bord dann in <strong>der</strong> Lage, weitere Besatzungsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anwendung des<br />
AED zu schulen.<br />
24. Einweisung des Medizinproduktebeauftragten<br />
war nicht erfor<strong>der</strong>lich, da diese bereits für ein<br />
baugleiches Gerät erfolgt ist:<br />
(Bestätigung in Kopie beifügen)<br />
25. Name des einweisenden Medizinprodukteberaters<br />
(z.B. Hersteller)<br />
26. Zeitpunkt <strong>der</strong> Einweisung (dd/mm/yyyy):<br />
27. Als Medizinproduktebeauftragte<br />
eingewiesene Personen<br />
(Datum, Name und Vorname, Unterschrift)<br />
Ja<br />
Nein<br />
Datum Name, Vorname Unterschrift<br />
(wenn weitere Personen erfor<strong>der</strong>lich, Liste<br />
anfügen)<br />
28. Datum und Unterschrift des einweisenden<br />
Medizinprodukteberaters:<br />
Vordruck des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>der</strong> Küstenlän<strong>der</strong> für Schiffshygiene. Eine an<strong>der</strong>weitige Verwendung ist untersagt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Seite 2 von 4
VI. Weitere Anwen<strong>der</strong>schulungen<br />
Anmerkung des AkKü: Es wird empfohlen, so viele Personen an Bord wie möglich in <strong>der</strong> Anwendung des<br />
Gerätes zu schulen. Diese Schulung erfolgt durch den Medizinproduktebeauftragten unter Verwendung <strong>der</strong><br />
Bedienungsanleitung des Gerätes und muss dokumentiert werden. Werden mehr Personen geschult als in<br />
<strong>der</strong> nachfolgenden Liste aufgeführt werden können, so ist nach diesem Muster die Liste entsprechend zu<br />
verlängern.<br />
Eingewiesener Anwen<strong>der</strong><br />
Einweisen<strong>der</strong> Medizinproduktebeauftragte<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Unterschrift<br />
Name, Vorname<br />
Datum <strong>der</strong><br />
Einweisung<br />
Unterschrift des<br />
MP-Beauftragten<br />
Vordruck des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>der</strong> Küstenlän<strong>der</strong> für Schiffshygiene. Eine an<strong>der</strong>weitige Verwendung ist untersagt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Seite 3 von 4
VII. Bestandsverzeichnis<br />
(falls noch kein Bestandsverzeichnis existiert o<strong>der</strong> das Gerät das einzige Medizinprodukt darstellt)<br />
Anmerkung des AkKü: Im Regelfall wird das Bestandsverzeichnis für alle Geräte des jeweiligen<br />
Betreibers an Land aufbewahrt. In diesem Fall ist in diesem <strong>Medizinproduktebuch</strong> darauf hinzuweisen,<br />
wo das Bestandsverzeichnis geführt wird und für die Behörden einsehbar ist.<br />
29. Angaben zu Fristen und Datum <strong>der</strong><br />
Durchführung sowie die Ergebnisse von<br />
vorgeschriebenen sicherheits- und<br />
messtechnischen Kontrollen (STK/MTK)<br />
und Datum von Instandhaltungen sowie <strong>der</strong><br />
Name <strong>der</strong> verantwortlichen Person o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Firma, die diese Maßnahme durchgeführt<br />
hat sind diesem <strong>Medizinproduktebuch</strong><br />
beigefügt.<br />
Ja, siehe Anlagen<br />
Nein, Begründung: ___________________________<br />
___________________________<br />
___________________________<br />
30. Soweit mit Personen o<strong>der</strong> Institutionen<br />
Verträge zur Durchführung von sicherheitso<strong>der</strong><br />
messtechnischen Kontrollen o<strong>der</strong><br />
Instandhaltungsmaßnahmen bestehen,<br />
<strong>der</strong>en Namen o<strong>der</strong> Firma sowie Anschrift:<br />
31. Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen<br />
und wie<strong>der</strong>holten gleichartigen<br />
Bedienungsfehlern<br />
32. Meldungen von Vorkommnissen an<br />
Behörden und Hersteller:<br />
Das Bestandsverzeichnis befindet sich in den<br />
Betriebsräumen <strong>der</strong> Ree<strong>der</strong>ei und ist einsehbar an <strong>der</strong><br />
unter 2. genannten Anschrift.<br />
Bemerkung<br />
Dieses <strong>Medizinproduktebuch</strong> und alle zugehörigen Anlagen (z.B. Kopie von Wartungsberichten) muss<br />
stets am Betriebsort des Defibrillators (i.d.R. an Bord) vorgehalten und auf Verlangen den Behörden<br />
zur Einsicht vorgelegt werden.<br />
Es wird empfohlen dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens eine jeweils aktuelle Kopie des<br />
<strong>Medizinproduktebuch</strong>es auszuhändigen.<br />
Weitere Hinweise zur Aufbewahrung <strong>der</strong> Gebrauchsanweisungen und <strong>der</strong> Medizinproduktebücher<br />
(§ 9 MPBetreibVO)<br />
Gebrauchsanweisung<br />
Die Gebrauchsanweisung sowie die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise müssen dem Anwen<strong>der</strong><br />
je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein (vgl. §9 Abs. 1 MPBetreibV). Diese Unterlagen sind daher möglichst unmittelbar am<br />
Gerät o<strong>der</strong> einem nahen, dem Anwen<strong>der</strong> zugänglichen Ort aufzubewahren. Nach <strong>der</strong> dauernden<br />
Außerbetriebnahme eines Medizinproduktes können die Gebrauchsanweisung und die sicherheitstechnischen<br />
Hinweise vernichtet werden.<br />
<strong>Medizinproduktebuch</strong><br />
Das <strong>Medizinproduktebuch</strong> ist so aufzubewahren, dass die Angaben dem Anwen<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />
zugänglich sind (vgl. § 9 Abs. 2 MPBetreibV). Dies bedeutet, dass das <strong>Medizinproduktebuch</strong> entwe<strong>der</strong> am<br />
Gerät o<strong>der</strong> in geringer räumlicher Entfernung (z. B. zentral in <strong>der</strong> jeweiligen Abteilung) aufzubewahren ist.<br />
Vordruck des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>der</strong> Küstenlän<strong>der</strong> für Schiffshygiene. Eine an<strong>der</strong>weitige Verwendung ist untersagt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Seite 4 von 4