ab 135 - LAMBATEC GmbH
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Gefahrstoffhandling, Reinigung, Entsorgung & Prävention<br />
Information<br />
Handling<br />
Das Handling von Gefahrstoffen ist nicht<br />
nur mit den von den Gefahrstoffen ausgehenden<br />
Gefahren behaftet. Auch von<br />
den Gebinden kann aufgrund der geometrischen<br />
Verhältnisse und des Gewichtes<br />
eine Gefahr ausgehen.<br />
Diese Gefahren werden durch die Arbeitsplatzgefährdungsanalyse<br />
gemäß Arbeitsschutzgesetz<br />
erfasst. Hier werden Arbeitsmittel<br />
und Hilfsmittel als Lösung genannt,<br />
mit denen Tätigkeiten ohne Gefährdung<br />
ausgeübt werden können.<br />
Ergonomisch falsches Heben und Tragen<br />
ist eine der häufigsten Ursachen von Verletzungen<br />
und Rückenleiden.<br />
Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge und<br />
Hilfsmittel unterstützen die entsprechenden<br />
Tätigkeiten durch Ausnutzen von Hebelkräften<br />
und mindern so die Gefahren<br />
von Verletzungen und/oder Unfällen mit<br />
Ge binden erheblich. Jeder Unfall mit Ge -<br />
fahr stoffgebinden birgt nicht unerheb liche<br />
Gefahren im Leckagefall durch zusätzliche<br />
Beeinträchtigung der Umwelt oder Verletzung<br />
weiterer Personen.<br />
Vorsatzgeräte<br />
Mit Vorsatzgeräten für Flurförderzeuge<br />
(Stapler, Handhubwagen, etc.) können<br />
große Lasten, wie Fässer oder Kunststoff -<br />
ballons, innerhalb des Unternehmens...<br />
- sicher gegriffen,<br />
- über längere Strecken transportiert,<br />
- gehoben,<br />
- gedreht,<br />
- in Regale gelegt<br />
werden, ohne dass der Mitarbeiter eine<br />
körperliche Belastung erfährt.<br />
Vorsatzgeräte für Flurförderzeuge sollten<br />
CE-gekennzeichnet sein, um den sicheren<br />
Umgang mit dem Gerät gewährleisten zu<br />
können.<br />
Hilfsmittel<br />
Die häufigsten, in der Industrie verwendeten<br />
Hilfsmittel, sind Transportmittel, die<br />
mit Muskelkraft bewegt werden.<br />
Überwiegend werden Fässer und Kunststoffballons<br />
sowie Gasflaschen mit Transportkarren<br />
bewegt. Hierbei ist besonders<br />
die Eignung des Gerätes zu beachten.<br />
Transportwagen und Fasstransporter sind<br />
für den innerbetrieblichen Transport von<br />
Kleingebinden gedacht. Die Belastung der<br />
Transporter ist den Gebinden anzupassen.<br />
Diese Transportmittel beinhalten in der<br />
Regel keine Auffangkapazitäten, da bei<br />
kurzen innerbetrieblichen Transportwegen<br />
und den geringen Sturzhöhen der Gebinde<br />
nur eine geringe Gefährdung auf die<br />
Gebinde einwirkt.<br />
Arbeitsschutzgesetz<br />
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich<br />
(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz der Beschäftigten<br />
bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
zu sichern und zu ver -<br />
bessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.<br />
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung<br />
der für die Beschäftigten mit ihrer<br />
Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln,<br />
welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
erforderlich sind.<br />
BetrSichV/Anhang 1<br />
3.2 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
zum Heben von Lasten<br />
3.2.1 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten,<br />
ihre Lastaufnahmeeinrichtungen und gegebenenfalls<br />
<strong>ab</strong>nehmbare Teile müssen<br />
mit ausreichender Standsicherheit und Festigkeit<br />
ausgelegt sein, sowohl im Betrieb<br />
als auch außer Betrieb unter vorgesehenen<br />
Witterungsbedingungen, während<br />
des Transportes, des Auf- und Abbaus, bei<br />
vorhersehbaren Ausfällen, bei vorgesehenen<br />
Prüfungen, auch mit Prüflast. Soweit<br />
erforderlich müssen Arbeitsmittel mit<br />
einer Einrichtung versehen sein, die ein<br />
Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit<br />
verhindert. Hierbei sind ins besondere die<br />
Belastungen der Auf hängepunkte oder der<br />
Verankerungs punkte an den tragenden<br />
Teilen zu berücksichtigen.<br />
3.2.2 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten<br />
müssen mit einem deutlich sichtbaren<br />
Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit<br />
und gegebenenfalls mit einem Schild versehen<br />
sein, auf dem die zulässige Tragfähigkeit<br />
für die einzelnen Betriebszustände<br />
angegeben ist. Lastaufnahmeeinrichtungen<br />
sind so zu kennzeichnen, dass ihre für<br />
eine sichere Benutzung grundlegenden Eigenschaften<br />
zu erkennen sind. Arbeitsmittel<br />
zum Heben von Beschäftigten müssen<br />
entsprechend deutlich und sichtbar gekennzeichnet<br />
sein.<br />
3.2.3 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten<br />
müssen insbesondere verhindern, dass<br />
die Lasten sich<br />
- ungewollt gefährlich verlagern oder im<br />
freien Fall her<strong>ab</strong>stürzen oder<br />
- unbe<strong>ab</strong>sichtigt ausgehakt werden.<br />
Lastenhandh<strong>ab</strong>ungsverordnung<br />
- Lasthandh<strong>ab</strong>V -<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
(1) Diese Verordnung gilt für die manu elle<br />
Handh<strong>ab</strong>ung von Lasten, die aufgrund<br />
ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer<br />
Bedingungen für die Beschäftigten<br />
eine Gefährdung für Sicherheit und<br />
Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule,<br />
mit sich bringt.<br />
(2) Manuelle Handh<strong>ab</strong>ung im Sinne dieser<br />
Verordnung ist jedes Befördern oder<br />
Abstützen einer Last durch menschliche<br />
Kraft, unter anderem das Heben, Ab -<br />
setzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen<br />
einer Last.<br />
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