Protokoll v. 17.11.2009 - Absolventenverband der DI für ...
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3.3. Für AbsolventInnen, die ihr Studium nach dem 01.01.2010 beenden und Interesse<br />
an einem Beitritt kundtun, ist nur mehr eine „Kombi-Mitgliedschaft“ möglich. Dies gilt<br />
unabhängig davon, bei welchem <strong>der</strong> genannten Verbände das Neumitglied<br />
Beitrittsinteresse zeigt bzw. als Mitglied angeworben wird.<br />
Für Bewerbung und Beitritt wird von BOKU alumni ein Beitrittsformular einheitlich<br />
gestaltet, das von beiden Verbänden Verwendung findet.<br />
3.4. Die zur Kulturtechnik und Wasserwirtschaft zählenden Studien werden geson<strong>der</strong>t<br />
aktuell gehalten. Bei bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n bei<strong>der</strong> Verbände wird die Kombi-<br />
Mitgliedschaft beworben, diese ist jedoch nicht zwingend vorgesehen.<br />
4. Mitgliedsbeiträge<br />
Die Kosten für die „Kombi-Mitgliedschaft“ von AbsolventInnen betragen ab 01.01.2010<br />
40,00 € pro Jahr. Dieser Mitgliedsbeitrag wird mit 20,00 € für BOKU alumni und 20,00 €<br />
für den KTWW-Verband aufgeteilt. Der Mitgliedsbeitrag <strong>der</strong> Kombi-Mitgliedschaft für<br />
Studierende beträgt 16,00 € bei BOKU alumni, beim KTWW-Verband zahlen Studenten<br />
keinen Beitrag.<br />
5. Einhebung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge und organisatorische Vorgangsweise<br />
Die Einhebung des gesamten Mitgliedsbeitrages für alle Neumitglie<strong>der</strong> ab 2010 erfolgt<br />
durch „BOKU alumni“, im Namen bei<strong>der</strong> Verbände.<br />
Die Weiterverrechnung <strong>der</strong> 20 € für Kombi-Mitglie<strong>der</strong> an den „KTWW-Verband“ erfolgt 1<br />
Mal jährlich im Regelfall bis 28. Feb. des Jahres, die Nachverrechnung wird bis spätestens<br />
31. Oktober des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahres für das entsprechende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
durchgeführt.<br />
6. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
6.1. „BOKU alumni“ führt eine gemeinsame Mitglie<strong>der</strong>datenbank für Kombi-Mitglie<strong>der</strong><br />
und bestehende Mitglie<strong>der</strong> des KTWW-Verbandes. Der KTWW-Verband hat die volle<br />
Zugangsberechtigung auf die darin enthaltenen Mitglie<strong>der</strong>daten des KTWW-Verbandes<br />
und <strong>der</strong> Kombi-Mitglie<strong>der</strong>. Durch eine entsprechende Applikation wird dem KTWW-<br />
Verband je<strong>der</strong>zeit und von extern <strong>der</strong> Zugriff und die Einsicht auf die aktuelle Datenbank<br />
ermöglicht.<br />
6.2. Verrechnung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge:<br />
Die Rechnungslegung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge (40,00 €) <strong>der</strong> Neumitglie<strong>der</strong> erfolgt ab 2010<br />
durch „BOKU Alumni“ auf dem dafür gestalteten gemeinsamen Rechnungsformular. (Logo<br />
„KTWW-Verband“ + „BOKU Alumni“).<br />
6.3. Beitrittsbestätigung:<br />
Nach dem Beitritt eines Neumitgliedes erhält dieses innerhalb einer Frist von einem<br />
Monat eine Beitrittsbestätigung von beiden Verbänden mit gemeinsamer Post bzw.<br />
elektronisch. Die Beitrittsbestätigung des KTWW-Verbandes wird von „BOKU Alumni“<br />
mitversendet.<br />
7. Bestehende Mitglie<strong>der</strong><br />
Für bestehende Mitglie<strong>der</strong> bei<strong>der</strong> Verbände (Stand Dez. 2009) ist diese Vereinbarung<br />
nicht zwingend anzuwenden, jedoch im Sinne einer einheitlichen Beitragsstruktur<br />
anzustreben. Die Vereinbarung gilt auch für Studierende wie unter TOP 8 Punkt 2<br />
geregelt.<br />
Beide Verbände verpflichten sich daher ihren bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n im Jahre 2010 ein<br />
Schreiben zu übermitteln, worin <strong>der</strong> Beitritt beim jeweils an<strong>der</strong>en Verband empfohlen<br />
wird.<br />
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