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Protokoll v. 17.11.2009 - Absolventenverband der DI für ...

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3.3. Für AbsolventInnen, die ihr Studium nach dem 01.01.2010 beenden und Interesse<br />

an einem Beitritt kundtun, ist nur mehr eine „Kombi-Mitgliedschaft“ möglich. Dies gilt<br />

unabhängig davon, bei welchem <strong>der</strong> genannten Verbände das Neumitglied<br />

Beitrittsinteresse zeigt bzw. als Mitglied angeworben wird.<br />

Für Bewerbung und Beitritt wird von BOKU alumni ein Beitrittsformular einheitlich<br />

gestaltet, das von beiden Verbänden Verwendung findet.<br />

3.4. Die zur Kulturtechnik und Wasserwirtschaft zählenden Studien werden geson<strong>der</strong>t<br />

aktuell gehalten. Bei bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n bei<strong>der</strong> Verbände wird die Kombi-<br />

Mitgliedschaft beworben, diese ist jedoch nicht zwingend vorgesehen.<br />

4. Mitgliedsbeiträge<br />

Die Kosten für die „Kombi-Mitgliedschaft“ von AbsolventInnen betragen ab 01.01.2010<br />

40,00 € pro Jahr. Dieser Mitgliedsbeitrag wird mit 20,00 € für BOKU alumni und 20,00 €<br />

für den KTWW-Verband aufgeteilt. Der Mitgliedsbeitrag <strong>der</strong> Kombi-Mitgliedschaft für<br />

Studierende beträgt 16,00 € bei BOKU alumni, beim KTWW-Verband zahlen Studenten<br />

keinen Beitrag.<br />

5. Einhebung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge und organisatorische Vorgangsweise<br />

Die Einhebung des gesamten Mitgliedsbeitrages für alle Neumitglie<strong>der</strong> ab 2010 erfolgt<br />

durch „BOKU alumni“, im Namen bei<strong>der</strong> Verbände.<br />

Die Weiterverrechnung <strong>der</strong> 20 € für Kombi-Mitglie<strong>der</strong> an den „KTWW-Verband“ erfolgt 1<br />

Mal jährlich im Regelfall bis 28. Feb. des Jahres, die Nachverrechnung wird bis spätestens<br />

31. Oktober des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahres für das entsprechende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

durchgeführt.<br />

6. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

6.1. „BOKU alumni“ führt eine gemeinsame Mitglie<strong>der</strong>datenbank für Kombi-Mitglie<strong>der</strong><br />

und bestehende Mitglie<strong>der</strong> des KTWW-Verbandes. Der KTWW-Verband hat die volle<br />

Zugangsberechtigung auf die darin enthaltenen Mitglie<strong>der</strong>daten des KTWW-Verbandes<br />

und <strong>der</strong> Kombi-Mitglie<strong>der</strong>. Durch eine entsprechende Applikation wird dem KTWW-<br />

Verband je<strong>der</strong>zeit und von extern <strong>der</strong> Zugriff und die Einsicht auf die aktuelle Datenbank<br />

ermöglicht.<br />

6.2. Verrechnung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge:<br />

Die Rechnungslegung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge (40,00 €) <strong>der</strong> Neumitglie<strong>der</strong> erfolgt ab 2010<br />

durch „BOKU Alumni“ auf dem dafür gestalteten gemeinsamen Rechnungsformular. (Logo<br />

„KTWW-Verband“ + „BOKU Alumni“).<br />

6.3. Beitrittsbestätigung:<br />

Nach dem Beitritt eines Neumitgliedes erhält dieses innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat eine Beitrittsbestätigung von beiden Verbänden mit gemeinsamer Post bzw.<br />

elektronisch. Die Beitrittsbestätigung des KTWW-Verbandes wird von „BOKU Alumni“<br />

mitversendet.<br />

7. Bestehende Mitglie<strong>der</strong><br />

Für bestehende Mitglie<strong>der</strong> bei<strong>der</strong> Verbände (Stand Dez. 2009) ist diese Vereinbarung<br />

nicht zwingend anzuwenden, jedoch im Sinne einer einheitlichen Beitragsstruktur<br />

anzustreben. Die Vereinbarung gilt auch für Studierende wie unter TOP 8 Punkt 2<br />

geregelt.<br />

Beide Verbände verpflichten sich daher ihren bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n im Jahre 2010 ein<br />

Schreiben zu übermitteln, worin <strong>der</strong> Beitritt beim jeweils an<strong>der</strong>en Verband empfohlen<br />

wird.<br />

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