Pfandschein - Waffen-Pfandleihhaus.de
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Pfandkreditvertrag<br />
K-D Han<strong>de</strong>ls- und Pfandhaus GmbH<br />
<strong>Pfandschein</strong>nummer: 2007/<br />
Ausgestellt am:<br />
Kreditnehmer:<br />
Name, Vorname:<br />
Straße:<br />
Plz, Wohnort:<br />
Ausgewiesen durch:<br />
Pfandgegenstand:<br />
Hersteller:<br />
Mo<strong>de</strong>ll:<br />
Kaliber:<br />
Seriennummer:<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten:<br />
in Worten:<br />
Kreditauszahlung<br />
am:<br />
Kredithöhe:<br />
Anfallen<strong>de</strong> Gebühren und Laufzeiten:<br />
Laufzeitbeginn<br />
am:<br />
EUR<br />
Laufzeit in Tagen:<br />
Einlösung/Rückzahlung am: Zins 1% pro Monat: Geschäftsgebühr<br />
% pro Monat<br />
Die auf <strong>de</strong>r Rückseite angebenen AGB´s sind vertragsbestandteil!!<br />
(Kreditnehmer)<br />
(Kreditgeber)<br />
Pfand ohne Beanstandungen<br />
zurückerhalten am:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutsche Pfandleiher<br />
1. Mit <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s und Entgegennahme <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>es sowie Auszahlung <strong>de</strong>s Darlehens wird ein<br />
Pfandkreditvertrag abgeschlossen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verordnung über <strong>de</strong>n Geschäftsbetrieb <strong>de</strong>r Pfandleiher, <strong>de</strong>n sonstigen einschlägigen<br />
Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.<br />
2. Der Verpfän<strong>de</strong>r erklärt mit <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s und Entgegennahme <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>es, dass das Pfandstück sein freies<br />
Eigentum ist.<br />
3.1) Ist das Pfandrecht gültig bestellt wor<strong>de</strong>n und wird das Pfand nicht ausgelöst (Ziffer 4), kann sich <strong>de</strong>r Pfandleiher nur aus <strong>de</strong>m<br />
Pfand befriedigen.<br />
3.2) Soweit <strong>de</strong>r Pfandleiher wegen <strong>de</strong>r Rechte eines Dritten kein Pfandrecht erwirbt, hat <strong>de</strong>r Verpfän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Pfandleiher als<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz das Darlehen, die im <strong>Pfandschein</strong> vermerkten Zinsen sowie die bis zum Tage <strong>de</strong>r Herausgabe <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n<br />
Berechtigten Dritten bei Gültigkeit <strong>de</strong>s Pfandkreditvertrages zu berechnen<strong>de</strong> Unkostenvergütung zu zahlen.<br />
3.3) Hat <strong>de</strong>r Pfandleiher das Pfand an einen Dritten herausgegeben, <strong>de</strong>r sein die Verpfändung hin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>s Recht glaubhaft gemacht<br />
hat, o<strong>de</strong>r ist er zur Herausgabe verurteilt, gilt das Pfandrecht als nicht entstan<strong>de</strong>n. Das gleiche gilt entsprechend, wenn <strong>de</strong>r<br />
Pfandleiher das Pfand bereits veräußert hatte und <strong>de</strong>r Dritte Ersatz verlangt hat; ist dieser Scha<strong>de</strong>n höher als <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Absatz zu zahlen<strong>de</strong> Betrag, so haftet <strong>de</strong>r Verpfän<strong>de</strong>r in dieser Höhe.<br />
4.1) Gegen Zahlung <strong>de</strong>s Darlehens einschließlich <strong>de</strong>r Zinsen und Unkostenvergütung kann das Pfand unter Ablieferung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Pfandschein</strong>es ausgelöst wer<strong>de</strong>n, soweit es nicht bereits zum Zwecke <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>m Versteigerer ausgehändigt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
4.2) Der Pfandleiher ist nicht verpflichtet, die Berechtigung <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>inhabers zur Auslösung <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s zu prüfen, soweit<br />
nicht <strong>de</strong>m Pfandleiher Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.<br />
5. Bei Fälligkeit <strong>de</strong>s Darlehens ist eine Erneuerung <strong>de</strong>s Pfandkreditvertrages nur gegen Zahlung <strong>de</strong>r Zinsen und Unkostenvergütung<br />
und nur im Falle <strong>de</strong>s Einverständnisses <strong>de</strong>s Pfandleihers möglich.<br />
6.1) Ein Verlust <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>es ist unverzüglich vom Verpfän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Pfandleiher anzuzeigen und glaubhaft zu machen, in<strong>de</strong>m er<br />
entwe<strong>de</strong>r die Nummer <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>es o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Verpfändung angibt und das Pfand näher beschreibt.<br />
6.2) Macht <strong>de</strong>r Verpfän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis <strong>de</strong>r Verlustanzeige eine Bescheinigung.<br />
Die Auslösung o<strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s ist danach je<strong>de</strong>rzeit möglich.<br />
7. Zinsen und Unkostenvergütung, die nach Monaten zu berechnen sind, wer<strong>de</strong>n auch für <strong>de</strong>n angebrochenen Monat voll erhoben.<br />
Der Tag <strong>de</strong>r Verpfändung wird hierbei nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am gleichen Tag ausgelöst wird.<br />
8.1) Wird das Pfand nicht ausgelöst o<strong>de</strong>r erneuert, wird es durch öffentliche Versteigerung verwertet. Ist die Versteigerung bereits<br />
einmal ausreichend öffentlich bekannt gemacht wor<strong>de</strong>n, so bedarf es, falls weitere Versteigerungen nötig wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Bekanntmachungen nur eines allgemeinen Hinweises auf bisher unverkauft gebliebene Pfän<strong>de</strong>r.<br />
8.2) Verpfän<strong>de</strong>r und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass die Androhung <strong>de</strong>r Versteigerung, eine Fristbestimmung hierfür und<br />
Benachrichtigung über <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Versteigerung - ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung<br />
- sowie die Mitteilung über das Versteigerungsergebnis untunlich sind und daher unterbleiben, unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Rechts <strong>de</strong>s<br />
Auslösungsberechtigten, <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Pfand erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen.<br />
8.3) Sind durch einen Pfandkreditvertrag mehrere Gegenstän<strong>de</strong> verpfän<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Pfandleiher zur Verwertung aller Pfandstücke<br />
berechtigt ohne Rücksicht auf die Höhe <strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>n Einzelstücken erzielten Erlöses.<br />
4) Hat <strong>de</strong>r Verpfän<strong>de</strong>r als Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens verpfän<strong>de</strong>t, ist <strong>de</strong>r Pfandleiher im Falle <strong>de</strong>r<br />
Verwertung <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s berechtigt, ihm gegenüber mittels Gutschrift über <strong>de</strong>n Versteigerungserlös abzurechnen.<br />
9.1) Der Überschuss steht <strong>de</strong>m Auslösungsberechtigten zu und wird gegen Rückgabe <strong>de</strong>s <strong>Pfandschein</strong>es ausgezahlt; Ziffer 6 gilt<br />
entsprechend.<br />
9.2) Überschuss ist <strong>de</strong>rjenige Teil <strong>de</strong>s Erlöses aus <strong>de</strong>m Pfand, <strong>de</strong>r nach Abzug <strong>de</strong>s Darlehens, <strong>de</strong>r Zinsen, Unkostenvergütungen<br />
sowie <strong>de</strong>r anteiligen Versteigerungskosten, soweit diese nicht vom Käufer erhoben wer<strong>de</strong>n, verbleibt.<br />
9.3) Wird <strong>de</strong>r Überschuss nicht innerhalb zwei Jahren nach <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s beim Pfandleiher abgeholt, so wird dieser<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> abgeliefert und verfällt: die Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s Jahres, in<strong>de</strong>m das Pfand verwertet wor<strong>de</strong>n ist.<br />
10.1) Das Pfand ist auf Kosten <strong>de</strong>s Pfandleihers min<strong>de</strong>stens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und<br />
Leitungswasserschä<strong>de</strong>n, gegen Einbruchs-Diebstahl sowie angemessen gegen Beraubung versichert.<br />
10.2) Der Pfandleiher haftet für Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Verluste nur im Umfang <strong>de</strong>r abgeschlossenen Versicherung mit <strong>de</strong>r<br />
Versicherungssumme. Eine weitergehen<strong>de</strong> Haftung insbeson<strong>de</strong>re für Schä<strong>de</strong>n durch Bruch, Schädlinge aller Art o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgl. ist<br />
ausgeschlossen, soweit nicht <strong>de</strong>m Pfandleiher Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.<br />
10.3) Ersatzansprüche können nur bei Entgegennahme <strong>de</strong>s Pfan<strong>de</strong>s geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Eine Haftung <strong>de</strong>s Pfandleihers ist<br />
ausgeschlossen, sobald das Pfand aus <strong>de</strong>n Geschäftsräumen entfernt und eine Beschädigung nicht beanstan<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist.<br />
11.1) Das Pfand kann auch postalisch ausgelöst o<strong>de</strong>r erneuert wer<strong>de</strong>n. Über die Einzelheiten <strong>de</strong>r Abwicklung muss sich <strong>de</strong>r<br />
Verpfän<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Pfandleiher in Verbindung setzen. Zur Abwendung einer bevorstehen<strong>de</strong>n Versteigerung müssen jedoch im Falle<br />
<strong>de</strong>r Auslösung min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r Darlehensbetrag, im Falle <strong>de</strong>r Erneuerung die bis zum Zahlungseingang aufgelaufenen Zinsen und<br />
Unkostenvergütungen spätestens zwei Tage vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Versteigerung beim Pfandleiher eingehen. Ebenso kann <strong>de</strong>r<br />
Pfandkreditvertrag auf diesem Wege nur erneuert wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r <strong>Pfandschein</strong> übersandt und gleichzeitig die fällig gewor<strong>de</strong>nen<br />
Zinsen und Unkostenvergütungen gezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Versand erfolgt auf Gefahr <strong>de</strong>s Auftraggebers. Auch bei Versand <strong>de</strong>s<br />
Pfandstückes gilt <strong>de</strong>r Haftungsausschluss nach Ziffer 10 Absatz 3) Satz 2.<br />
11.2) Schecks, Wechsel o<strong>de</strong>r sonstige Zahlungsanweisungen wer<strong>de</strong>n nicht in Zahlung genommen.<br />
11.3) Bei brieflichen Anfragen wird gebeten Rückporto beizufügen.<br />
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit nicht gesetzlich an<strong>de</strong>rs geregelt - <strong>de</strong>r Ort <strong>de</strong>r geschäftlichen Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s<br />
Pfandleihers, in welchem <strong>de</strong>r Pfandkreditvertrag abgeschlossen wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Warnung:<br />
Dieser <strong>Pfandschein</strong> ist kein Han<strong>de</strong>lsobjekt; wer ihn beleiht o<strong>de</strong>r kauft, han<strong>de</strong>lt auf eigenes Risiko. Der in ihm bezeichnete<br />
Verpfän<strong>de</strong>r kann seine Rechte aus <strong>de</strong>m Pfandkreditvertrag auch ohne Vorlage dieses <strong>Pfandschein</strong>s geltend machen, wenn er<br />
<strong>de</strong>ssen Verlust glaubhaft macht.<br />
K-D Han<strong>de</strong>ls- und Pfandhaus GmbH; Industriestr. 15; 90599 Dietenhofen;<br />
Tel: 09824 91166; Fax: 09824 91167 E-Mail: info@waffen-pfandleihhaus.<strong>de</strong>