Hinweise zu Verpflichtungserklärungen - Integrationsportal rhein ...
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong> Verpflichtungserklärungen<br />
nach §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes<br />
<strong>zu</strong> Besuchs- und Geschäftsaufenthalten sowie Visumsverlängerungen<br />
Für den Aufenthalt im Bundesgebiet <strong>zu</strong> Besuchs- oder Geschäftszwecken benötigt der/die Einreisewillige<br />
in der Regel ein Visum. Das Visum wird grundsätzlich von der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland<br />
erteilt. Hier<strong>zu</strong> ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, in der die finanzielle Leistungsfähigkeit des<br />
Gastgebers/der Gastgeberin bescheinigt werden muss, sofern die Gäste nicht über ausreichende eigene<br />
finanzielle Mittel verfügen.<br />
Auch bei einer im Einzelfall vor<strong>zu</strong>nehmenden Visumsverlängerung ist grundsätzlich die Abgabe einer<br />
Verpflichtungserklärung notwendig. Da der/die Verpflichtungserklärende sich bereit erklärt, für alle Kosten<br />
auf<strong>zu</strong>kommen, die für die/den Einreisewillige(n) während des Aufenthaltes im Bundesgebiet anfallen – einschließlich<br />
eventuell erforderlicher Abschiebungskosten - , hat die Ausländerbehörde eine Bonitätsprüfung<br />
durch<strong>zu</strong>führen, damit festgestellt werden kann, ob er/sie hier<strong>zu</strong> finanziell in der Lage ist.<br />
Der/die Verpflichtungserklärende hat bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung eigenhändig<br />
<strong>zu</strong> unterschreiben. Eine Unterschriftsleistung durch bevollmächtigte Dritte ist nicht <strong>zu</strong>lässig. Sofern mehrere<br />
Verpflichtungserklärende auftreten, hat jeder sich Verpflichtende eine Verpflichtungserklärung ab<strong>zu</strong>geben<br />
und eigenhändig <strong>zu</strong> unterschreiben. Die Gebühr je Verpflichtungserklärung beträgt 25 Euro.<br />
Das Original der Verpflichtungserklärung sowie eine selbst <strong>zu</strong> fertigende Kopie sind von dem/der Einreisewilligen<br />
im Rahmen des Visumsverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung vor<strong>zu</strong>legen. Das Original<br />
wird <strong>zu</strong>r Vorlage bei der Grenzkontrolle wieder ausgehändigt. Die Zweitschrift der Verpflichtungserklärung<br />
verbleibt bei der Ausländerbehörde.<br />
Der Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die/den Einreisewillige(n) ist zwingend<br />
im Zuge der Visumsbeantragung der Auslandsvertretung vor<strong>zu</strong>legen. Reisekrankenversicherungen werden in<br />
Deutschland z.B. bei Automobil-Clubs, Reisebüros oder verschiedenen Krankenkassen angeboten, können<br />
aber auch im Ausland abgeschlossen werden.<br />
Der Rhein-Sieg-Kreis bietet zwei Verfahren <strong>zu</strong>m Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit an:<br />
A : Einladung über Einkommen mittels Bonitätsprüfung oder<br />
B : Einladung über Sicherheitsleistung (Hinterlegung einer Kaution).<br />
ip | A | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 7.11<br />
<strong>zu</strong> A<br />
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft machen bzw. nachweisen <strong>zu</strong> können, sind vom<br />
Verpflichtungserklärenden der Ausländerbehörde folgende Unterlagen jeweils im Original und<br />
in Kopie vor<strong>zu</strong>legen:<br />
• aktueller Nachweis über monatliches Brutto- und Nettoeinkommen (z.B. letzte Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid,<br />
Kindergeld-, Pflegegeld-, Arbeitslosengeldzahlungen, Eigenheim<strong>zu</strong>lage, Mieteinkünfte).<br />
Sofern der Einkommensnachweis Angaben <strong>zu</strong> Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld beinhaltet, ist <strong>zu</strong>sätzlich<br />
ein Nachweis des Vormonats vor<strong>zu</strong>legen. Mieteinkünfte sind durch bestehende Mietverträge und einen<br />
aktuellen Kontoaus<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
Bei Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ist als Nachweis eine aktuelle Bescheinigung<br />
des Steuerberaters (Vordrucke sind im Internet-Portal hinterlegt, liegen beim Servicebüro<br />
der Ausländerbehörde aus, bzw. können <strong>zu</strong>gesandt werden) oder ein Einkommensteuerbescheid des<br />
letzten Jahres ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
• Personalausweis oder Pass des/der Verpflichtungserklärenden.<br />
• Original-Erklärung <strong>zu</strong>r Bedarfsberechnung (siehe Anlage 2), ausgefüllt und unterschrieben (einschließlich<br />
der dort aufgeführten Unterlagen!).
- 2 -<br />
<strong>zu</strong> B<br />
Auf eine Bonitätsprüfung und die Einreichung der dafür erforderlichen Unterlagen kann verzichtet<br />
werden, falls stattdessen eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird.<br />
Die Sicherheitsleistung kann in Form • einer Barzahlungseinlage,<br />
• eines Sparbuches mit Pfändungsverfügung,<br />
• einer Bankbürgschaft<br />
erfolgen.<br />
Hinsichtlich der Sicherheitsleistung ist pro Person und Tag ein Betrag von<br />
30,00 Euro für Volljährige,<br />
20,00 Euro für Kinder von 0 - 2 Jahre,<br />
24,00 Euro für Kinder von 2 - 12 Jahre,<br />
27,00 Euro für Kinder von 12 - 18 Jahre<br />
<strong>zu</strong>züglich eines entsprechenden Betrages für die Rückreise bzw. die gegebenenfalls erforderlich werdende<br />
Abschiebung an<strong>zu</strong>rechnen. Für erwachsene Einreisewillige aus europäischen Ländern beträgt die Mindestsicherheitsleistung<br />
1.250 Euro, aus außereuropäischen Ländern beträgt die Mindestsicherheitsleistung<br />
2.500 Euro.<br />
Das Sparbuch muss mit einem Sperrvermerk „Zu Gunsten der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises“<br />
und einer Pfändungsverfügung versehen sein und ist beim Servicebüro der Ausländerbehörde <strong>zu</strong> hinterlegen.<br />
Die Bankbürgschaft muss unbefristet sein.<br />
Bei dieser Verfahrensweise ist nach der Einreise des Besuchers/der Besucherin die Vorsprache unter Vorlage<br />
seines/ihres Passes notwendig, damit <strong>zu</strong>m Nachweis der fristgerechten Ausreise eine Grenzübertrittsbescheinigung<br />
ausgestellt werden kann.<br />
1. Ausreise direkt in einen Drittstaat (Nicht-Schengen-Staat):<br />
Sofern die Ausreise aus Deutschland direkt in einen nicht <strong>zu</strong> den Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechien, Ungarn) gehörenden Drittstaat erfolgt, d. h. ohne Durchreise / Zwischenhalt in<br />
einem anderen Schengen-Staat, ist die Grenzübertrittsbescheinigung an einer deutschen Grenzübergangssstelle<br />
ab<strong>zu</strong>geben.<br />
2. Ausreise über einen anderen Schengen-Staat in einen Drittstaat (Nicht-Schengen-Staat):<br />
Bei Ausreise über einen anderen Schengen-Staat ist die Ausreise hingegen durch persönliche Abgabe<br />
der Bescheinigung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) außerhalb<br />
der Schengen-Staaten nach<strong>zu</strong>weisen; eine Übersendung durch Post, Kurier oder Boten genügt nicht.<br />
Dies ist insofern erforderlich, als zwischen den Schengen-Staaten grundsätzlich keine Grenzkontrollen<br />
mehr bestehen und faktisch eine Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist. Durch die Abgabe<br />
der Bescheinigung bei den Grenzbehörden eines anderen Schengen-Staates kann die Ausreise aus<br />
Deutschland nicht nachgewiesen werden.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausreise über einen anderen Schengen-Staat für die Erfüllung der<br />
dortigen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen selbst verantwortlich sind. Weder die<br />
Verpflichtung <strong>zu</strong>r Ausreise noch die beigefügte Grenzübertrittsbescheinigung vermitteln Ihnen<br />
ein Recht <strong>zu</strong>r Einreise oder <strong>zu</strong>m Aufenthalt in einem anderen Schengen-Staat. Dies gilt insbesondere<br />
auch für Transitaufenthalte im Zusammenhang mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
- 3 -<br />
3. Ausreise in einen anderen Schengen-Staat, in welchem Ihnen der Aufenthalt - unabhängig von<br />
einem Visum - erlaubt ist:<br />
Soweit im Ausnahmefall ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Schengen-Staat besteht, kann die<br />
Grenzübertrittsbescheinigung der dortigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.<br />
Nach Erhalt der Grenzübertrittsbescheinigung wird die Ausländerbehörde das Sparbuch an den/die<br />
Verpflichtungserklärende(n) wieder aushändigen und eine Bescheinigung über die Freigabe der Sicherheitsleistung<br />
<strong>zu</strong>r Vorlage bei der Bank ausstellen. Zu beachten ist, dass die Aushändigung des Sparbuches und der<br />
Bescheinigung über die Freigabe der Sicherheitsleistung erst nach ordnungsgemäßer und nachgewiesener<br />
Ausreise des Besuchers/der Besucherin erfolgen können. Für die Grenzübertrittsbescheinigung sowie die<br />
Freigabebescheinigung sind Gebühren von jeweils 10 Euro <strong>zu</strong> entrichten. Die vorstehenden Ausführungen<br />
gelten für eine Bankbürgschaft entsprechend.<br />
Die erhobene Bareinzahlungseinlage wird ebenfalls nach ordnungsgemäßer und nachgewiesener Ausreise<br />
auf das an<strong>zu</strong>gebende Konto <strong>zu</strong>rück überwiesen.<br />
Die Personalien der Besucherin / des Besuchers sind in Anlage 1 an<strong>zu</strong>geben.<br />
Liste der Staaten, bei deren Angehörigkeit keine Verpflichtungserklärung benötigt wird,<br />
alle anderen benötigen eine Verpflichtungserklärung<br />
ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 2.11<br />
Andorra<br />
Argentinien<br />
Australien sowie<br />
Kokosinseln,Norfolkinseln,<br />
Weihnachtsinsel<br />
Belgien<br />
Brasilien<br />
Brunei<br />
Bulgarien<br />
Chile<br />
Costa Rica<br />
Dänemark<br />
El Salvador<br />
Estland<br />
Finnland<br />
Frankreich einschließlich<br />
Französisch-Guayana,<br />
Französisch-Polynesien,<br />
Guadeloupe, Martinique,<br />
Neukaledonien,<br />
Reunion, St.Pierre und<br />
Miquelon<br />
Griechenland<br />
Guatemala<br />
Honduras<br />
Irland<br />
Island<br />
Israel<br />
Italien<br />
Japan<br />
Kanada<br />
Korea (Republik Korea)<br />
Kroatien<br />
Lettland<br />
Litauen<br />
Luxemburg<br />
Malaysia<br />
Malta<br />
Mexiko<br />
Monaco<br />
Neuseeland einschließlich<br />
Cookinseln, Niue,<br />
Tokelau<br />
Nicaragua<br />
Niederlande einschließlich<br />
Niederländische Antillen<br />
Norwegen<br />
Österreich<br />
Panama<br />
Paraguay<br />
Polen<br />
Portugal einschließlich<br />
Macau<br />
Rumänien<br />
San Marino<br />
Schweden<br />
Schweiz und Liechtenstein<br />
Singapur<br />
Slowakische Republik<br />
Slowenien<br />
Spanien einschließlich<br />
Spanische Hoheitsgebiete<br />
in Nordafrika (mit<br />
Ceuta, Melilla)<br />
Tschechische Republik<br />
Ungarn<br />
Uruguay<br />
Vene<strong>zu</strong>ela<br />
Vereinigte Staaten von<br />
Amerika einschließlich<br />
Amerikanische Jungferninseln,<br />
Amerikanisch-Samoa,<br />
Guam,<br />
Puerto Rico<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Großbritannien und<br />
Nordirland sowie Kanalinseln,<br />
Insel Man und<br />
Bermuda<br />
Zypern
Anlage 1<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Verpflichtungserklärung<br />
(Die Angaben <strong>zu</strong> den persönlichen Daten des Besuchers / der Besucherin bitte in<br />
deutscher Sprache und in DRUCKBUCHSTABEN)<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Geburtsort<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Passnummer (falls vorhanden)<br />
Vollständige Anschrift des Einreisenden im Ausland<br />
Verwandtschaftsverhältnis<br />
<br />
Sprechzeiten des Service-Büros der Ausländerbehörde<br />
- Verpflichtungserklärung / Visumsverlängerung -<br />
ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 7.11<br />
in<br />
53721 Siegburg,<br />
Kaiser-Wilhelm-Platz 1<br />
in<br />
53359 Rheinbach,<br />
Grabenstraße 39<br />
Montag bis Donnerstag<br />
08.30 - 12.00 Uhr<br />
14.00 - 15.30 Uhr<br />
Freitag<br />
08.30 - 12.30 Uhr<br />
Montag<br />
08.00 - 17.00 Uhr<br />
Dienstag bis Donnerstag<br />
08.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
Zimmer: B 2.51 (Warteraum 2. Etage)<br />
Tel.: (02241) 13-35 00<br />
Fax: (02241) 13-4 3500<br />
E-mail: service-auslaenderbehoerde<br />
@<strong>rhein</strong>-sieg-kreis.de<br />
Zimmer: B 1.06<br />
Tel.: (02226) 92 34-570<br />
Fax: (02226) 92 34-57 99<br />
E-mail: service-auslaenderbehoerde<br />
@<strong>rhein</strong>-sieg-kreis.de
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Anlage 2<br />
Erklärung <strong>zu</strong>r Bedarfsberechnung<br />
im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen und angegebene Unterlagen im Original und in Kopie beifügen)<br />
Ich bin Arbeitnehmer(in) bzw. Arbeitslose(r).<br />
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen<br />
- Bescheid über Arbeitslosengeld (nach SGB III)<br />
Ich bin Selbstständige(r).<br />
- Bescheinigung des Steuerberaters (siehe Zusatzblatt <strong>zu</strong> Anlage 2) oder<br />
- Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres<br />
Ich bin Rentner.<br />
- Aktuelle(r) Rentenbescheid(e)<br />
Ich leiste Beiträge <strong>zu</strong>r freiwillig gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, da eine<br />
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht besteht.<br />
- Versicherungsscheine oder<br />
- Kontoauszüge<br />
Ich leiste bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtungen an vorrangige oder gleichrangige Unterhaltsberechtigte<br />
außerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Diese Verpflichtung ist tituliert.<br />
- Titel oder<br />
- Kontoauszüge<br />
Ich bin Mieter(in) einer Wohnung / eines Hauses.<br />
Als Nachweis über die Höhe der monatlichen Gesamtmiete (Heizkosten und Nebenkosten) lege ich vor:<br />
- Mietvertrag sowie<br />
- aktueller Kontoaus<strong>zu</strong>g.<br />
Sollten die Nebenkosten (Wasser-, Kanal-, Abfallbeseitigungsgebühr, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom,<br />
Hei<strong>zu</strong>ng usw.) nicht in der Gesamtmiete enthalten sein, lege ich vor:<br />
- Abrechnungen des Versorgungsunternehmens oder<br />
- aktuelle schriftliche Erklärung des Hauseigentümers über die anfallenden Nebenkosten.<br />
Ich bin Eigentümer(in) einer Wohnung/eines Hauses.<br />
Als Nachweis über die Höhe der monatlichen Belastung lege ich vor:<br />
- Darlehensvertrag / -verträge über die <strong>zu</strong> leistenden Schuldzinsen und Abtragungen oder<br />
- aktuelle Kontoauszüge mit Buchungsposten der monatlichen, quartalsmäßigen und/oder<br />
halbjährlichen Abtragung (Tilgung und Zinsen).<br />
Für die Nebenkosten (Wasser-, Kanal-, Abfallbeseitigungsgebühr, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom,<br />
Hei<strong>zu</strong>ng, Steuern vom Grundbesitz, Gebäudeversicherung usw.) wird eine nach gemeldeter Personenzahl<br />
gestaffelte Pauschale erhoben.<br />
Die Pauschale beträgt für: Single-Haushalte 250,- €,<br />
2-Personenhaushalte 270,- €,<br />
je weitere Person + 10,- €.<br />
A | ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 2.11<br />
Sofern die Pauschalregelung nicht berücksichtigt werden soll, sind Einzelnachweise durch aktuelle<br />
Jahresabrechnungen der Versorger, aktuelle Bescheide der Städte oder Gemeinden und aktuelle Nebenkostenabrechungen<br />
bestehender Hausverwaltungen, etc. <strong>zu</strong> führen.<br />
Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht <strong>zu</strong><br />
haben. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder falsche Angaben <strong>zu</strong>r Einleitung eines Strafverfahrens führen<br />
- und bei ausländischen Staatsangehörigen die Ausweisung - nach sich ziehen können.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift)
Zusatzblatt <strong>zu</strong> Anlage 2<br />
Bescheinigung des Steuerberaters für selbständige Erwerbstätige<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
Gewerbebetrieb, Art:<br />
A<br />
Vorläufige Ergebnisse lt. Buchhaltung in den letzten sechs Monaten (ohne Abschreibungen)<br />
Jahr Monat €<br />
Januar<br />
Februar<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
Juni<br />
Juli<br />
August<br />
September<br />
Oktober<br />
November<br />
Dezember<br />
Gesamtbetrag<br />
Durchschnittlich pro Monat (A) €<br />
darin enthalten: monatliche Miete/Pacht €<br />
Gewerbesteuer p.M. €<br />
B<br />
Betrieblich bedingte Darlehensverbindlichkeiten<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
Datum Stand € mtl. Tilgung €<br />
Summe monatliche Tilgungsbeiträge (B) €<br />
A / ip / © Rhein-Sieg-Kreis - W - 32.3 - 652 - 2.11<br />
C<br />
Private Ausgaben<br />
p.A. € p.M. €<br />
Vorsorgeaufwendungen<br />
Krankenversicherung / Pflegeversicherung für Antragsteller<br />
und ggf. Familienmitglieder<br />
Altersvorsorge (z.B. Rentenversicherungs-,<br />
Lebensversicherungsbeiträge)<br />
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag<br />
(basierend auf dem Jahr )<br />
Korrekturbetrag <strong>zu</strong>m abweichenden Gewinn <strong>zu</strong>m<br />
Vorjahr<br />
Summe private monatliche Ausgaben €<br />
(Ort, Datum)<br />
Verbleiben ( = A - B - C ) €<br />
(Steuerberater, Firmenstempel, Unterschrift)