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Hinweise zu Verpflichtungserklärungen - Integrationsportal rhein ...

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<strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong> Verpflichtungserklärungen<br />

nach §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes<br />

<strong>zu</strong> Besuchs- und Geschäftsaufenthalten sowie Visumsverlängerungen<br />

Für den Aufenthalt im Bundesgebiet <strong>zu</strong> Besuchs- oder Geschäftszwecken benötigt der/die Einreisewillige<br />

in der Regel ein Visum. Das Visum wird grundsätzlich von der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland<br />

erteilt. Hier<strong>zu</strong> ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, in der die finanzielle Leistungsfähigkeit des<br />

Gastgebers/der Gastgeberin bescheinigt werden muss, sofern die Gäste nicht über ausreichende eigene<br />

finanzielle Mittel verfügen.<br />

Auch bei einer im Einzelfall vor<strong>zu</strong>nehmenden Visumsverlängerung ist grundsätzlich die Abgabe einer<br />

Verpflichtungserklärung notwendig. Da der/die Verpflichtungserklärende sich bereit erklärt, für alle Kosten<br />

auf<strong>zu</strong>kommen, die für die/den Einreisewillige(n) während des Aufenthaltes im Bundesgebiet anfallen – einschließlich<br />

eventuell erforderlicher Abschiebungskosten - , hat die Ausländerbehörde eine Bonitätsprüfung<br />

durch<strong>zu</strong>führen, damit festgestellt werden kann, ob er/sie hier<strong>zu</strong> finanziell in der Lage ist.<br />

Der/die Verpflichtungserklärende hat bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung eigenhändig<br />

<strong>zu</strong> unterschreiben. Eine Unterschriftsleistung durch bevollmächtigte Dritte ist nicht <strong>zu</strong>lässig. Sofern mehrere<br />

Verpflichtungserklärende auftreten, hat jeder sich Verpflichtende eine Verpflichtungserklärung ab<strong>zu</strong>geben<br />

und eigenhändig <strong>zu</strong> unterschreiben. Die Gebühr je Verpflichtungserklärung beträgt 25 Euro.<br />

Das Original der Verpflichtungserklärung sowie eine selbst <strong>zu</strong> fertigende Kopie sind von dem/der Einreisewilligen<br />

im Rahmen des Visumsverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung vor<strong>zu</strong>legen. Das Original<br />

wird <strong>zu</strong>r Vorlage bei der Grenzkontrolle wieder ausgehändigt. Die Zweitschrift der Verpflichtungserklärung<br />

verbleibt bei der Ausländerbehörde.<br />

Der Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die/den Einreisewillige(n) ist zwingend<br />

im Zuge der Visumsbeantragung der Auslandsvertretung vor<strong>zu</strong>legen. Reisekrankenversicherungen werden in<br />

Deutschland z.B. bei Automobil-Clubs, Reisebüros oder verschiedenen Krankenkassen angeboten, können<br />

aber auch im Ausland abgeschlossen werden.<br />

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet zwei Verfahren <strong>zu</strong>m Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit an:<br />

A : Einladung über Einkommen mittels Bonitätsprüfung oder<br />

B : Einladung über Sicherheitsleistung (Hinterlegung einer Kaution).<br />

ip | A | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 7.11<br />

<strong>zu</strong> A<br />

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft machen bzw. nachweisen <strong>zu</strong> können, sind vom<br />

Verpflichtungserklärenden der Ausländerbehörde folgende Unterlagen jeweils im Original und<br />

in Kopie vor<strong>zu</strong>legen:<br />

• aktueller Nachweis über monatliches Brutto- und Nettoeinkommen (z.B. letzte Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid,<br />

Kindergeld-, Pflegegeld-, Arbeitslosengeldzahlungen, Eigenheim<strong>zu</strong>lage, Mieteinkünfte).<br />

Sofern der Einkommensnachweis Angaben <strong>zu</strong> Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld beinhaltet, ist <strong>zu</strong>sätzlich<br />

ein Nachweis des Vormonats vor<strong>zu</strong>legen. Mieteinkünfte sind durch bestehende Mietverträge und einen<br />

aktuellen Kontoaus<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

Bei Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ist als Nachweis eine aktuelle Bescheinigung<br />

des Steuerberaters (Vordrucke sind im Internet-Portal hinterlegt, liegen beim Servicebüro<br />

der Ausländerbehörde aus, bzw. können <strong>zu</strong>gesandt werden) oder ein Einkommensteuerbescheid des<br />

letzten Jahres ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

• Personalausweis oder Pass des/der Verpflichtungserklärenden.<br />

• Original-Erklärung <strong>zu</strong>r Bedarfsberechnung (siehe Anlage 2), ausgefüllt und unterschrieben (einschließlich<br />

der dort aufgeführten Unterlagen!).


- 2 -<br />

<strong>zu</strong> B<br />

Auf eine Bonitätsprüfung und die Einreichung der dafür erforderlichen Unterlagen kann verzichtet<br />

werden, falls stattdessen eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird.<br />

Die Sicherheitsleistung kann in Form • einer Barzahlungseinlage,<br />

• eines Sparbuches mit Pfändungsverfügung,<br />

• einer Bankbürgschaft<br />

erfolgen.<br />

Hinsichtlich der Sicherheitsleistung ist pro Person und Tag ein Betrag von<br />

30,00 Euro für Volljährige,<br />

20,00 Euro für Kinder von 0 - 2 Jahre,<br />

24,00 Euro für Kinder von 2 - 12 Jahre,<br />

27,00 Euro für Kinder von 12 - 18 Jahre<br />

<strong>zu</strong>züglich eines entsprechenden Betrages für die Rückreise bzw. die gegebenenfalls erforderlich werdende<br />

Abschiebung an<strong>zu</strong>rechnen. Für erwachsene Einreisewillige aus europäischen Ländern beträgt die Mindestsicherheitsleistung<br />

1.250 Euro, aus außereuropäischen Ländern beträgt die Mindestsicherheitsleistung<br />

2.500 Euro.<br />

Das Sparbuch muss mit einem Sperrvermerk „Zu Gunsten der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises“<br />

und einer Pfändungsverfügung versehen sein und ist beim Servicebüro der Ausländerbehörde <strong>zu</strong> hinterlegen.<br />

Die Bankbürgschaft muss unbefristet sein.<br />

Bei dieser Verfahrensweise ist nach der Einreise des Besuchers/der Besucherin die Vorsprache unter Vorlage<br />

seines/ihres Passes notwendig, damit <strong>zu</strong>m Nachweis der fristgerechten Ausreise eine Grenzübertrittsbescheinigung<br />

ausgestellt werden kann.<br />

1. Ausreise direkt in einen Drittstaat (Nicht-Schengen-Staat):<br />

Sofern die Ausreise aus Deutschland direkt in einen nicht <strong>zu</strong> den Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechien, Ungarn) gehörenden Drittstaat erfolgt, d. h. ohne Durchreise / Zwischenhalt in<br />

einem anderen Schengen-Staat, ist die Grenzübertrittsbescheinigung an einer deutschen Grenzübergangssstelle<br />

ab<strong>zu</strong>geben.<br />

2. Ausreise über einen anderen Schengen-Staat in einen Drittstaat (Nicht-Schengen-Staat):<br />

Bei Ausreise über einen anderen Schengen-Staat ist die Ausreise hingegen durch persönliche Abgabe<br />

der Bescheinigung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) außerhalb<br />

der Schengen-Staaten nach<strong>zu</strong>weisen; eine Übersendung durch Post, Kurier oder Boten genügt nicht.<br />

Dies ist insofern erforderlich, als zwischen den Schengen-Staaten grundsätzlich keine Grenzkontrollen<br />

mehr bestehen und faktisch eine Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist. Durch die Abgabe<br />

der Bescheinigung bei den Grenzbehörden eines anderen Schengen-Staates kann die Ausreise aus<br />

Deutschland nicht nachgewiesen werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausreise über einen anderen Schengen-Staat für die Erfüllung der<br />

dortigen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen selbst verantwortlich sind. Weder die<br />

Verpflichtung <strong>zu</strong>r Ausreise noch die beigefügte Grenzübertrittsbescheinigung vermitteln Ihnen<br />

ein Recht <strong>zu</strong>r Einreise oder <strong>zu</strong>m Aufenthalt in einem anderen Schengen-Staat. Dies gilt insbesondere<br />

auch für Transitaufenthalte im Zusammenhang mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.


- 3 -<br />

3. Ausreise in einen anderen Schengen-Staat, in welchem Ihnen der Aufenthalt - unabhängig von<br />

einem Visum - erlaubt ist:<br />

Soweit im Ausnahmefall ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Schengen-Staat besteht, kann die<br />

Grenzübertrittsbescheinigung der dortigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.<br />

Nach Erhalt der Grenzübertrittsbescheinigung wird die Ausländerbehörde das Sparbuch an den/die<br />

Verpflichtungserklärende(n) wieder aushändigen und eine Bescheinigung über die Freigabe der Sicherheitsleistung<br />

<strong>zu</strong>r Vorlage bei der Bank ausstellen. Zu beachten ist, dass die Aushändigung des Sparbuches und der<br />

Bescheinigung über die Freigabe der Sicherheitsleistung erst nach ordnungsgemäßer und nachgewiesener<br />

Ausreise des Besuchers/der Besucherin erfolgen können. Für die Grenzübertrittsbescheinigung sowie die<br />

Freigabebescheinigung sind Gebühren von jeweils 10 Euro <strong>zu</strong> entrichten. Die vorstehenden Ausführungen<br />

gelten für eine Bankbürgschaft entsprechend.<br />

Die erhobene Bareinzahlungseinlage wird ebenfalls nach ordnungsgemäßer und nachgewiesener Ausreise<br />

auf das an<strong>zu</strong>gebende Konto <strong>zu</strong>rück überwiesen.<br />

Die Personalien der Besucherin / des Besuchers sind in Anlage 1 an<strong>zu</strong>geben.<br />

Liste der Staaten, bei deren Angehörigkeit keine Verpflichtungserklärung benötigt wird,<br />

alle anderen benötigen eine Verpflichtungserklärung<br />

ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 2.11<br />

Andorra<br />

Argentinien<br />

Australien sowie<br />

Kokosinseln,Norfolkinseln,<br />

Weihnachtsinsel<br />

Belgien<br />

Brasilien<br />

Brunei<br />

Bulgarien<br />

Chile<br />

Costa Rica<br />

Dänemark<br />

El Salvador<br />

Estland<br />

Finnland<br />

Frankreich einschließlich<br />

Französisch-Guayana,<br />

Französisch-Polynesien,<br />

Guadeloupe, Martinique,<br />

Neukaledonien,<br />

Reunion, St.Pierre und<br />

Miquelon<br />

Griechenland<br />

Guatemala<br />

Honduras<br />

Irland<br />

Island<br />

Israel<br />

Italien<br />

Japan<br />

Kanada<br />

Korea (Republik Korea)<br />

Kroatien<br />

Lettland<br />

Litauen<br />

Luxemburg<br />

Malaysia<br />

Malta<br />

Mexiko<br />

Monaco<br />

Neuseeland einschließlich<br />

Cookinseln, Niue,<br />

Tokelau<br />

Nicaragua<br />

Niederlande einschließlich<br />

Niederländische Antillen<br />

Norwegen<br />

Österreich<br />

Panama<br />

Paraguay<br />

Polen<br />

Portugal einschließlich<br />

Macau<br />

Rumänien<br />

San Marino<br />

Schweden<br />

Schweiz und Liechtenstein<br />

Singapur<br />

Slowakische Republik<br />

Slowenien<br />

Spanien einschließlich<br />

Spanische Hoheitsgebiete<br />

in Nordafrika (mit<br />

Ceuta, Melilla)<br />

Tschechische Republik<br />

Ungarn<br />

Uruguay<br />

Vene<strong>zu</strong>ela<br />

Vereinigte Staaten von<br />

Amerika einschließlich<br />

Amerikanische Jungferninseln,<br />

Amerikanisch-Samoa,<br />

Guam,<br />

Puerto Rico<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Großbritannien und<br />

Nordirland sowie Kanalinseln,<br />

Insel Man und<br />

Bermuda<br />

Zypern


Anlage 1<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Verpflichtungserklärung<br />

(Die Angaben <strong>zu</strong> den persönlichen Daten des Besuchers / der Besucherin bitte in<br />

deutscher Sprache und in DRUCKBUCHSTABEN)<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Passnummer (falls vorhanden)<br />

Vollständige Anschrift des Einreisenden im Ausland<br />

Verwandtschaftsverhältnis<br />

<br />

Sprechzeiten des Service-Büros der Ausländerbehörde<br />

- Verpflichtungserklärung / Visumsverlängerung -<br />

ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 7.11<br />

in<br />

53721 Siegburg,<br />

Kaiser-Wilhelm-Platz 1<br />

in<br />

53359 Rheinbach,<br />

Grabenstraße 39<br />

Montag bis Donnerstag<br />

08.30 - 12.00 Uhr<br />

14.00 - 15.30 Uhr<br />

Freitag<br />

08.30 - 12.30 Uhr<br />

Montag<br />

08.00 - 17.00 Uhr<br />

Dienstag bis Donnerstag<br />

08.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

Zimmer: B 2.51 (Warteraum 2. Etage)<br />

Tel.: (02241) 13-35 00<br />

Fax: (02241) 13-4 3500<br />

E-mail: service-auslaenderbehoerde<br />

@<strong>rhein</strong>-sieg-kreis.de<br />

Zimmer: B 1.06<br />

Tel.: (02226) 92 34-570<br />

Fax: (02226) 92 34-57 99<br />

E-mail: service-auslaenderbehoerde<br />

@<strong>rhein</strong>-sieg-kreis.de


Name Vorname Geburtsdatum<br />

Anlage 2<br />

Erklärung <strong>zu</strong>r Bedarfsberechnung<br />

im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen und angegebene Unterlagen im Original und in Kopie beifügen)<br />

Ich bin Arbeitnehmer(in) bzw. Arbeitslose(r).<br />

- die letzten drei Gehaltsabrechnungen<br />

- Bescheid über Arbeitslosengeld (nach SGB III)<br />

Ich bin Selbstständige(r).<br />

- Bescheinigung des Steuerberaters (siehe Zusatzblatt <strong>zu</strong> Anlage 2) oder<br />

- Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres<br />

Ich bin Rentner.<br />

- Aktuelle(r) Rentenbescheid(e)<br />

Ich leiste Beiträge <strong>zu</strong>r freiwillig gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, da eine<br />

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht besteht.<br />

- Versicherungsscheine oder<br />

- Kontoauszüge<br />

Ich leiste bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtungen an vorrangige oder gleichrangige Unterhaltsberechtigte<br />

außerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Diese Verpflichtung ist tituliert.<br />

- Titel oder<br />

- Kontoauszüge<br />

Ich bin Mieter(in) einer Wohnung / eines Hauses.<br />

Als Nachweis über die Höhe der monatlichen Gesamtmiete (Heizkosten und Nebenkosten) lege ich vor:<br />

- Mietvertrag sowie<br />

- aktueller Kontoaus<strong>zu</strong>g.<br />

Sollten die Nebenkosten (Wasser-, Kanal-, Abfallbeseitigungsgebühr, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom,<br />

Hei<strong>zu</strong>ng usw.) nicht in der Gesamtmiete enthalten sein, lege ich vor:<br />

- Abrechnungen des Versorgungsunternehmens oder<br />

- aktuelle schriftliche Erklärung des Hauseigentümers über die anfallenden Nebenkosten.<br />

Ich bin Eigentümer(in) einer Wohnung/eines Hauses.<br />

Als Nachweis über die Höhe der monatlichen Belastung lege ich vor:<br />

- Darlehensvertrag / -verträge über die <strong>zu</strong> leistenden Schuldzinsen und Abtragungen oder<br />

- aktuelle Kontoauszüge mit Buchungsposten der monatlichen, quartalsmäßigen und/oder<br />

halbjährlichen Abtragung (Tilgung und Zinsen).<br />

Für die Nebenkosten (Wasser-, Kanal-, Abfallbeseitigungsgebühr, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom,<br />

Hei<strong>zu</strong>ng, Steuern vom Grundbesitz, Gebäudeversicherung usw.) wird eine nach gemeldeter Personenzahl<br />

gestaffelte Pauschale erhoben.<br />

Die Pauschale beträgt für: Single-Haushalte 250,- €,<br />

2-Personenhaushalte 270,- €,<br />

je weitere Person + 10,- €.<br />

A | ip | © Rhein-Sieg-Kreis - indd - 32.3 - 1977 - 2.11<br />

Sofern die Pauschalregelung nicht berücksichtigt werden soll, sind Einzelnachweise durch aktuelle<br />

Jahresabrechnungen der Versorger, aktuelle Bescheide der Städte oder Gemeinden und aktuelle Nebenkostenabrechungen<br />

bestehender Hausverwaltungen, etc. <strong>zu</strong> führen.<br />

Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht <strong>zu</strong><br />

haben. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder falsche Angaben <strong>zu</strong>r Einleitung eines Strafverfahrens führen<br />

- und bei ausländischen Staatsangehörigen die Ausweisung - nach sich ziehen können.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift)


Zusatzblatt <strong>zu</strong> Anlage 2<br />

Bescheinigung des Steuerberaters für selbständige Erwerbstätige<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Gewerbebetrieb, Art:<br />

A<br />

Vorläufige Ergebnisse lt. Buchhaltung in den letzten sechs Monaten (ohne Abschreibungen)<br />

Jahr Monat €<br />

Januar<br />

Februar<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

September<br />

Oktober<br />

November<br />

Dezember<br />

Gesamtbetrag<br />

Durchschnittlich pro Monat (A) €<br />

darin enthalten: monatliche Miete/Pacht €<br />

Gewerbesteuer p.M. €<br />

B<br />

Betrieblich bedingte Darlehensverbindlichkeiten<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

Datum Stand € mtl. Tilgung €<br />

Summe monatliche Tilgungsbeiträge (B) €<br />

A / ip / © Rhein-Sieg-Kreis - W - 32.3 - 652 - 2.11<br />

C<br />

Private Ausgaben<br />

p.A. € p.M. €<br />

Vorsorgeaufwendungen<br />

Krankenversicherung / Pflegeversicherung für Antragsteller<br />

und ggf. Familienmitglieder<br />

Altersvorsorge (z.B. Rentenversicherungs-,<br />

Lebensversicherungsbeiträge)<br />

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag<br />

(basierend auf dem Jahr )<br />

Korrekturbetrag <strong>zu</strong>m abweichenden Gewinn <strong>zu</strong>m<br />

Vorjahr<br />

Summe private monatliche Ausgaben €<br />

(Ort, Datum)<br />

Verbleiben ( = A - B - C ) €<br />

(Steuerberater, Firmenstempel, Unterschrift)

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